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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

Körperschaften und Anstalten, soweit diesel ben der öffentlichen Rechnungslegung unter liegen, haben ihre Stsuerevklärungen bis spätestens 31. August 1923 für das Steuer jahr 1924 einzubringen. Wenn von den Privatpersonen diese Steuererklärungen nicht zu dieser vorgeschriebenen Zeit einge bracht werden, so wird als Grundsteuer das Ausmaß der besonderen Erwerbsteuer der Jahre 1922 «und 1923 als Bemessungsgrund lage angenommen. Dabei werden die Ein kommen der Katogyrie A, dann der Kate gorie

E, welche aus Gehältern der Privat angestellten aus frommen Stiftungen und Lebensrenten bestehen und der Kategorie D den Akten entnommen, wie sie in den Einkommenstsuerregistern der derzeitigen Steuerämber aufscheinen. Wenn aus diesen Akten keine Summe resultiert, so wird die Steuerbewesfungssunmle von der Steuer agentur auf Grund der Durchführungsver ordnung vom Jahre 1907 festgefetzt. Die Einkommen der Kategorie D und E soweit dieselben nicht schon laut dler vorherigen Be stimmungen in den Einkommensteuerli-sten

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 03.02.1909
Umfang: 8
, hätte gerechtfertigter Weise das Ver langen der Wirte und Brennereien nach der Privat weinbesteuerung berücksichtigt werden müssen, zudem diese auch den italienischen Landesteil einigermaßen getroffen hätte, „da diese Privatweinkonsumsteuer so gedacht war, daß die bäuerlichen Produzenten mit ihren Arbeitern den Haustrunk (d. i. der sogen. „Leps'. D. R.) steuerfrei gehabt hätten und nur zwei oder drei Kronen (anfänglich! D. R.) Steuer pro Hekto liter überhaupt ins Auge gefaßt waren, wäre diese Steuer

nur als nicht allzuharte Besteuerung der wohlhabenden Konsumenten in größeren Orten, der Klöster und Kongregationen erschi nen, eine Steuer, die allerdings dem Lande 6—700.000 K (?) jährlich gebracht und vollständig (?) zur Be deckung der Lehrergehälte hingereicht hätte (Ehristo- mannos, der „sich in seinem Leben nie so geschämt haben' will, als wie im Landtage, als er die Lehrergehallsfrage nicht erledigen konnte, möchte seine liberale Schul- und Lehrerfreundlichkeit von Klöstern und Kongregationen bezahlen lassen

! Das Scham gefühl muß bei dem Manne schon recht schwach entwickelt sein. D. R.), eine Steuer, durch die die Weinproduzenten selbst in keiner Weise (?) beein trächtigt oder getroffen wären. Ich (Christomannos) meinerseits glaube, daß durch die Steuer weniger der kleine Weinbauer getroffen worden wäre, als die großen Klöster, die bei einem jährlichen Wein- konsum von mehreren hundert (??) Hektolitern eine nette Steuerbelastung dadurch erfahren hätte. (Wie wär's denn, wenn man die Alpenhotels

vom „Besseren' tunkt oder seinen Bekannten auftischt, verfällt er der Steuer, der Bergbouer, weil er kein Weinproduzent ist, auch schon mit seinem Dienstbotenleps. Das liegt auf der Hand, daß die Steuer auf den Privatwein dem Weinbauer die Weinpreise herabdrücken muß. Das mögen sich die Bauern merken, wenn Christomannos sich wieder einmal aus geschäftlichen Rücksichten eine recht bauernsrreundliche Miene aufsetzt. Lehrer Fuchs sprach den Abgeordneten namens der Lehrer den Dank und das Vertrauen aus und bat

ja das Geld nicht aus ihren, sondern d;n Taschen der Klöster und Kongregationen nehmen wollen. D. R.). Der freisinnige Hotelier und Eemeinderat Erber! erklärte sich ebenfalls namens der Wirte für die Aufbesserung der Lehrergehälte, nur dürfe dies nicht durch Erhöhung der Bier- und Weinverzehrungs zuschläge geschehen, wohl aber durch eine Steuer auf den Prioatwein, für deren billige Eintreibung die Wirte Vorschläge gernacht hätten. Das Bier vertrage keine Mchrbesteucrung. Er danke die Ab geordneten

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 08.03.1922
Umfang: 8
eine Anzahl neuer Steuern, bezw. eine Erhöhung der bereits bestandenen, wodurch das Gastgewerbe ganz bedeutend belastet wurde. Hauptsächlich kommen in Betracht: Weinoerzehrungs- steuer, bei der zwar insoserne eine Erleichterung eintrat, als fast durchwegs die Einzelabsindung zustande kam und nur ganz wenige Gastwirte die Steuerentrichtung im Re giewege vorzögen. Dafür brachte der Beschluß des Ge meinderates Bozen vom 14. April 1921, womit die Ge meindeumlage zur staatlichen Weinverzehrungssteuer von SSV

auf 300 Prozent erhöht wurde, und zwar rückwir kend ab 1. Jänner 1S21, eine unangenehme Überraschung. Die Landesumlage beträgt LVV Prozent, scSmß heute Lire 35.64 pro Hektoliter an Weinverzehrungssteuer zu entrichten sind. Berücksichtigt man noch die Erhöhung der Erwerbsteuer, so stellt sich die gesamte, für einen Hektoliter Wein zu entrichtende Steuer auf rund Lire L0.—. Die Einhebung der städtischen Branntwein- vmlage für 1S21 wurde durch die Genossenschaft um einen Pauschalbetrag übernommen

auf Lire S.— und hernach auf Lire 15.—. Die Landesumlage für Bier wurde mit IS. September 1921 mit Lire 12.— pro Hektoliter fest gesetzt. Trotz zahlreicher Proteste erhielt im August 1321 die Stadtgemeinde Bozen die Ermächtigung zur Einhebung einer IVprozentigen libernachtungssteuer und ist wenig Aussicht vorhanden, daß diese Steuer in absehba rer Zeit aufgehoben wird. Eine Erleichterung trat in sofern« ein, als die Aufenthaltsdauer von KV auf 30 Tage herabgesetzt wurde. Die Mit kgl. Dekret

vom No- vember 1920 eingeführte Flaschenweinsteuer wurde mit 1. November 1S21 auf das doppelte Ausmaß erhöht. Im Sommer 1921 wurde die in den alten Pro vinzen bereits bestehende Luxussteuer auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Weiters wurde im November 1921 die Touristensteuer, kurz Enit-Steuer genannt, auf unser Gebiet ausgedehnt, wonach für jede Hotelrechnung zu Gunsten des italienischen Fremdenverkehrsamtes eine Stempelgebühr zu entrichten ist. Die gewaltigste Über raschung bedeutete die im Oktober

v. I. erfolgte Vor schreibung für die Erwerbsteuer 1920 bis 1921. Die Ge nossenschaft versuchte zwar eine Ermäßigung der Steuer sätze zu erwirken, doch ist wenig Aussicht vorhanden, daß die Rekurse Erfolg haben werden. Eine Hauptursache, warum die Erwerbsteuer eine derartige Höhe erreichte, sind die 250 Prozent Gemeindezuschläge und die 12V Pro zent Landeszuschlöge, sowie die 200 Prozent Kriegszu schläge. Aus dem Vorgesagten ist zu entnehmen, daß das Gastgewerbe mit Steuern und Abgaben jeglicher Art

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 11.03.1921
Umfang: 8
der Vorsitzende den Mngistrntsantrng auf Genebmlgung derselben zur Abstimmung und wurd« dieser An- trag einstimmig angenommen. Hieraus schritt der Vorsitzende zum Dcdeckungoantrage: 1. An direkten Steuern: a) aus die Grundsteuer 200 Pro- 5 ent der ärarischen Steuer 3735 Lire; b) aus dt« Hauszinssteuer 80 Zrozent der ärarischen Steuer, 17.040 Lire: c) auf die 5prozenilge Hauszinssteuer 60 Vrozent der ärarlschen Steuer, 1142 Lire; an 200 Prozent von der ararischen Steuer zur allgemeinen Erwerbssteuer 1. Klasse

, angenommen bei einer Staatssteuer von Lire 22.877.66 und von der Hausicrstcucr per 730 Lire, 47.215 Lire: e) 200 Prozent des gleichen zur Erwerbsstcucr 2. Klasse, 8070 Lire; s) 200 Prozent des gleichen zur Rentensteuer, 800 Lire: g) 200 Prozent desgleichen zur Bcsoldunnssteucr: h) 10 Prozent desgleichen zur Einkommensteuer, Llr» 4338.33°, zusammen: Lire 82.340.33. 2. An direkten Steuern: a) auf Bier ver Hektoliter 10 Lire, 400 Lire: b) auf Wein 80 Prozent der ärarlschen Steuer, 7000 Lire; c) auf Frisch

60 Prozent der ärarlschen Steuer, 2000 Lire; d) auf Spirituosen über 50 Prozent Alkoholgehalt per Hektoliter 10 Lire, von 40—50 Prozent Alkoholgehalt 5 Lire, und bis 40 Pro- zent Alkoholgehalt 3 Lire, auf Grund der Faticrung, respektive der Schätzungskomiuission: e) voraussichtlicher Ertrag der Prloatweln- steuer aus Bier und Spirituosen: s) Wertzuwachssteuer 1200 Lire; Summe: 14.600 Lire. Zusammenstellung: a) an direkten Steuern 62.340 Lire: b) an indirekten Steuern 14.600 Lire: Summe der Bedeckung

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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 12
Datum: 22.06.1923
Umfang: 12
die verlangten Angaben unter Bezeichnung der Äausnummer und der Ortschaft, im Wege des Gemeinde vorstehers. der Agenzia delle Imposte direkte zukommen lassen, welche letztere sodann diese Nachtragserklärung dem ursprünglichen Be kenntnisse beilegen wird. Da es fich um eine allfällige Steuerbefreiung handelt, liegt es im ausschließlichen Interesse des einzelnen Steuer pflichtigen obige Fragen klar und genau zu beantworten. — Ricchezza mobile — Steuer auf bewegliches Gut. (Amtlich). Die Agenzia delle imposte

dirette in Bruneck ver öffentlicht: Wie seinerzeit mittels Kundmach- ungen verlautbart wurde, läuft mit 30. Juni l. Is. der Termin für die Einbringung der Erklärungen über landwirtschaftliches Ein kommen ab. welches laut kgl. Dekrete vom 4. Jänner 1923 Nr. 16 der Steuer Ricchezza mobile (Erwerb- und Personal-Einkommen steuer) unterliegt. Im Interesse des Steuer. Pflichtigen hat das Ministerium behufs Ver meidung detaillierter Berechnungen über die Festsetzung des Brutto-Einkommens. der be treffenden

- gen schleunig und leicht erfolgen kann. Der Steuerpflichtige hat somit nur die Aufgabe, auf die von ihm selbst landwirtschaftlich oder Abholung dieser Tabellen entweder an die einzelnen Gemeinden oder direkt an die Agen zia delle imposte dirette in Bruneck wenden. Es wird aufmerksam gemacht, daß die Erklär ungen in eben denselben Formularien abge- geben werden müssen, wie für die Steuer Ricchezza mobile. Es wird noch in Erinner, ung gebracht, daß im Falle einer mangelnden oder unrichtigen Angabe

eine Geldstrafe im Ausmaße von der aus das Einkommen oder auf den Teil des nicht einbekannten Ein- Kommens lastenden Steuer verhängt wird. — Alpines. Im herrlich gelegenen Ant- holzsrtale findet die Eröffnung des Gasthofes »Antholzer Wildsee' am 29. Juni statt. — Der Turiftenklub Bozen eröffnet das Unter, kunftshaus am Gipfel des Rittnerhvrns Sonn, tag den 24. ds. — Die Pordoijochstraße ist am II. Juni für den Fuhrwerksverkehr frei gemacht worden und damit die Befahrung der ganzen Dolomitenstraße

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 19.09.1920
Umfang: 16
unter Anschluß der Ueber» nachtungsausweise allwöchentlich abzuführen. Ein Drittel der aus obiger Steuer sich ergebenden Ein nahmen hat die Stadtgemeinde Bozen der Fremdenverkehrs- Kommission Bozen abzuführen, welche dafür auf die Ein hebung der Fremdentare im Sinne des Landesgesetzes vom 27 . August 1913, Nr. 63 LGB-, für die Dauer der obigen Uebernachtung. Steuer, zu verzichten hat. Die Lokalauflaqe wird vorläufig beschlossen für die Zeit bis zum 31. Dezember 1924. Die Wirtsgenossenschaft richtete

an den Stadtmagistrat ein Schreiben, in welchem sie sich verpflichtet, einen jährlichen Pauschalbetrag von 45,000 Lire der Stadt Bozen und einen Betrag von 35,000 Lire der Fremdenverkehrskommission zu überreichen. Seinerzeit verlangte der Stadtmagistrat eine Pauschalsumme von 60,000 Lire. Die Wirtsgenossenschast war nicht in der Lage eine genaue Ziffer des Steuererträgnisses anzugeben. Der Obmann der Wirtsgenossenschaft Paul In nerebner protestiert feierlich gegen den Antrag auf Steuer einhebung und begründet

kehrskommission jährlich zu zahlen. Sollte der jährliche Fremdenbesuch unter der Zahl von 50,000 Zurückbleiben, so hätten Stadtgemeinde und Fremdenverkehrskommission Zeinen entsprechenden.Nachlaß zu gewähren. Vizebllrqermeister Paul Christanell, Obmann des Finanz ausschusses, erklärt, daß es unmöglich fei, von der Einhebung dieser Steuer abzugehen. Die Einnahmen decken nicht mehr die Ausgaben. Im dritten Jahre nach dem Kriege könne man nicht mehr so weiterwursteln. Es muß daher unbedingt an die Einführung

neuer Steuern geschritten werden. Es sei in diesem Falle nur noch zu bedenken, ob 10 oder 15% Umlage eingehoben werden sollen, und ob zwei Drittel die Stadt und ein Drittel die Fremdenrerkehrskommission zu er- halten hätte. Eine Pauschalierung sei unannehmbar. Er tritt für die prozentuale Einhebung der Steuer ein. G.-R. Anton A. v. Walter schließt sich den Ausführungen des Vize- bürgermeisters an. Nachdem G.-R. Forstinger und Staffier in längerer Rede für die Pauschalierung eintreten, stellte

letzterer einen Der« mittlungsc ntrag. Als die Debatte sich allzusehr in die Länge zu ziehen schien, beantragte Dizebürgermeister Christanell Schluß der Debatte. Angenommen. Die Abstimmung ergab folgendes Resultat: Mit Majorität wurde der Antrag auf Einhebung einer 10% - Steuer angenommen, wovon zwei Drittel der Stadtgememde und ein Drittel der Fremdenverkehrsstation zufalle. Bezüglich Uebernahme der Beleuchtungskosten von den Operngastspielen nach einem Referat des Bürgermeisters, hat der Gemeinderat

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 6
Datum: 23.06.1923
Umfang: 6
größten Teile aus dem Auslände bezogen werben muhten, verwendet werden könnte. Die Han dels» und Gewerbekammer Bozen läßt an die Jnteres» senten die Einladung ergehen, ihr mitzuteilen, wo gröhere Vorräte an Birkenholz vorhanden sind und zu welchem Preise dieses zwecks Ankaufes zur Ver fügung stände. Wichtig für Handels- und Gewerbetreibende. Fatierung der neuen Einkommen-Steuer. Die Handels- und Gewerbekammer Bozen macht aufmerksam, dah mit -30. Juni die Frist zur Fatierung für die neue

Einkommensteuer (imposte sui rediti di rechezza mobile) abläuft. Dazu gehört auch die Steuer der Kategorie 6 für Handel» und Gewerbebetriebe. Wenn für diese nicht das Einkommen aus dem Durch schnitte der Jahre 1921 und 1922 fatiert wird, wird die Steuer auf die Richezza mobile auf Grund der bei den Steuerbehörden erliegenden Daten der Bemes sung der Erwerb- und Einkommensteuer der Jahre 1922 und 1923 vorgeschrieben. Wenn die Partei für die Jahre 1921 und 1922 keine Fassion für die Ein kommensteuer gemacht

hat, wird die neue Steuer aus Grund einer Tabelle berechnet, in welcher der Erwerbs steuer der Jahre 1922 und 1923 das entsprechende vermutete Einkommen gegenübergestellt ist. Nach dieser Tabelle werden beispielsweise gleichgestellt: einer Erwerbssteuer v. L (reine Staatssteuer „ „ ohne Kriegszuschlag),. , i. 3 ein Einkommen v. 200 L 5 „ 550 n 8 ,, ,, .. 700 „ 16 „ „ 1100 24 ,, „ 1500 ,, 36 ,, „ 2200 „ 56 n ,, „ 3200 n 80 ff „ 3900 ff 100 n n „ 5000 9» 200 w ff „ 10000 ,, 360 ,, ff „ 18000 »» 600 „ »» „28000

gänzlich, kirche. Gottesdienst wie am Sonntag. Der Aetna-Ausbruch dauert immer noch an Am 20. d. wurden die Orte Cerro. Castiglione. Catena und Casatta von der Lava überschwemmt, die mancher orts 20 Meter hoch ist. Ju dem Feuerstrom gesellt« Wenn also beispielsweise ein Handwerker in den Jahren 1921 bis 1923 keine Fassion für die Einkom mensteuer gemacht hat, so wird als Grundlage für die neue Steuer jenes Einkommen aus der Tabelle ge wählt, das der von ihm gezahlten Erwerbssteuer ent spricht

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 29.03.1923
Umfang: 4
Wohnende ihn von -« Angst befreiten. Während dieser Zett standen die i ^urschen etwa 50 Schritte entfernt, scheinbar sehr ver gnügt und entfernten sich erst, als die „Hilfe' nahte. hung und Belastung der Wembautteibenden» denen bas alte Absatzgebiet im Norden verschlossen und Sie vor Konkurrenz schützende Zollgrenze im Süden ge nommen ist Die Weine der alten Provinzen mit 12—17 Gr .»l Alkohol vertragen bie 20 Lire Steuer Ledernen d - cht .. als unsere mit 8—12 Graden, dazu kommen

und von 20 cr. pro 100 Lire bei Be trägen über 1000 Lire. Bezüglich der Warenumsatz« jedoch sind auch die oberwähnten Verpackungskosten und Nebengebühren unb bie Behälter ber Umsatz gebühr unterworfen, cnisgenommen die Umsätze von der Umsatzgebühr nicht unterliegenben Waren, in welchen Fällen der ganze Betrag der Rechnung der vorstehend im Absätze 1 erwähnten Srempelgebühr im alten Ausmaße (Maximum 50 ct.) unterliegt. — 3. Gebührenentrichtung mittels Bankgiro. Die Steuer- ämker können die Inhaber von Kaufhäusern

wir ergänzend nach, daß der Präsident der landw. Zentralstelle. Herr Aug. Hartmann, aus führte, daß die Versammlung den Zweck habe, die Weinproduzenten und Weinverkäufer über das Gesetz und über ihr Verhalten bei seiner Durchführung aus- zutlären. Der Zenttalstelle sei vom Finanzamt« in Trient möglichstes Entgegenkommen zugesichert worden. Die Steuer sah man bereits seit Januar kommen, er wartete sie aber erst für 1924 für die 1923-Crnte, zur Ueberraschung kam sie jetzt schon. Die Versammlung der Trienttner

Weininteressenten am 19. d. in Trient an der auch Bertterer von Südttrol reilnahmen (da runter der Obmann Ehr. Frank ber Weinhändler- genossenschaft), formulierte ihre Forderungen zum Schutze unserer Weinintereffen und entsanbte damit eine Abordnung, darunter Senator Conci, Abgeordn. Degasperi, H. Enörizzi und von Südtirol Ehr. Frank zur Regierung nach Rom. An eine Abwendung ber Steuer ist nicht zu denken, aber Abänderungen mit Rücksicht auf unsere Verhältnisse oder einen Aufschub ber Durchführung

bis zur nächsten Ernte wollen wir verlangen und namentlich günstigere Bestimmungen im Hanbelsverttag mit Oesterreich. — Der Obmann ber Wirtsgenoffenschast. Herr M. Landtmann, betonte ebenfalls bie Ueberrumpelung mit ber Steuer; es gelte besonders bie Gefahr ber Doppelbesteuerung abzuwenden. Weinbauinspektor K o f l e r besprach die Punkte der Trienter Entschließung und die Besttmmungen des Weinkonsumsteuergesetzes sehr eingehend und erteilte Aufklärnng auf viele Anftagen. Abg. Reut« Ricolussi überbrachte

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 11.03.1921
Umfang: 8
Bruneck wird gemeldet: In seiner letzten Sitzung beschäftigte sich der Gemeindeausschuß mit dem Voranschlage füi das Jahr' 1921. Das Erfor dernis ist mit rund 260.000 Lire veranschlagt, während die Einnahmen auf rund 140.000 L. beziffert sind.so daß sich ein Abgang von 120.00? Lire ergibt. Der Gemeindeausschuß beschloß, zur Deckung des Abganges folgende Steuern ein- zuhebeu: Auf die Grundsteuer 200^ der ärari schen Steuer, auf die Hauszinssteuer 60F der ärarischen Steuer, auf die 5Fige Hauszinssteuer

60F der ärarischen Steuer, 200^ von der ära rischen Steuer zur allgemeinen Erwerbsteuer 1. Klasse, angenommen .bei einer Staatssteuer von Lire 22.877.66 und von der Hausiersteuer per Lire 730.—; 200^ desgleichen zur Erwerbsteuer 2. Klasse; 200A desgleichen zur Rentensteuer, 200F desgleichen zur Besoldungssteuer und 10^ desgleichen zur Einkommensteuer, auZ welchen Steuern ein Gesamtertrag von 82.340.33 Lire erwartet wird, ferner an direkten Steuern: auf Bier per Hektoliter 10 Lire, auf Wein

80^ der ärarischen Steuer, auf Fleisch 50F der ärarischen Steuer, auf Spirituosen über 50A Alkoholgehalt Per Hektoliter 10 Lirp, von 40—50/ Alkoholge halt 5 Lire, und bis 40^ Alkoholgehalt 3 Lire, sowie Wertzuwachsstcuer; aus diesen indirekten Stenern wird eine Einnahme von 14.600 Lire erhofft. Demnach beträgt die Summe der Be deckung 96.940 L., gegeuüber dem Abgange von 120.296 L. ergibt sich ein restlicher Abgang von 23.356 Lire, welcher teils durch deu vorhaude- nen Kassarest vou 1920 uud teils

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 04.10.1906
Umfang: 8
Seite 2. Nr. 119. Donnerstag, „Brixen er Chronik.' 4. Oktober 1906. XIX. Jahrg. An die j>, T. Wähler! Behufs Anlegung der Wählerlisten verlangte Gefertigter bereits Ende Jänner 1906 die Steuer liste pro 1905 vom k. k. Steueramte. Da die Vorschreibung der Steuer für das Jahr 1906 noch nicht erfolgt war, begnügte er sich mit der Steuerliste pro 1905, erhielt dieselbe Ende März 1906 und begann dann mit der Zusammenstellung der Wählerlisten, um die Wahl rechtzeitig ausschreiben

, diesem Wunsche Rechnung tragen zu sollen, verschob die Wahl auf die Zeit nach den Ferien und ließ die Wählerlisten, welche auf Grund der ihm zur Verfügung gestellten Steuerliste pro 1905 verfaßt worden waren, am 22. August 1906 auflegen. Anläßlich einiger an die k. k. Bezirkshaupt mannschaft eingebrachter Berufungen gelangte selbe zur Kenntnis, daß die Wählerlisten auf Grund der Steuerliste pro 1905 ausgearbeitet wurden, und verfügte, da inzwischen die Vor schreibung der Steuer pro 1906 erfolgt

- Ossizial in der X. Rangklasse den Finanz-Rech- nungs-Assistenten Narziß Lechner; zum Finanz? Kanzlei-Adjunkten in der IX. Rangklasse den Finanz-Kanzlei-Ofsizial Michael Schönlieb; zum Finanz-Kanzlei-Ofsizial in der X. Rangklasse den Finanzkanzlisten Josef Krug; zu Hauptsteueramts- Kontrolloren in der IX. Rangklasse die Steuer einnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Taufer; zu Steuereinnehmern in der IX. Rangklaffe den Steueramts-Ofsizial Erich Nagler

und die Steuer- amts'Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogua; zu Steuer- amts-Kontrolloren in der X. Rangklasse die Steues- amts-Offiziale Josef Nagiller, Ernst Lutterotti und Josef Hofmann; zu Steueramts-Ossizialen in der X. Rangklasse die Steueramts-Adjunkten Franz Lutterotti, Hugo Pomaroli, Karl Kützler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Josef Dietrich und Hadrian Paoli; zu Steueramts-Adjunkten in der XI. Rang klasse den Rechnungs

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
-Weine (Mermuth, Mar- Ma), welche sie am 12. März in Besitz hatten, anzumelden, wobei der Halbwein (Tresterwein) unter 5 Alkoholgraden besonders anzuführen , .2- Die Steuer beträgt 20 Lire per Hektoliter: ist der Halbwein unter 5 Al- Für das Gebiet der Stadt Bozen mutz kA^Aeige bis längstens 17. März, stempelfrei Stadtmagistrate, Zimmer Nr. 17, über- NnA werden, es werden aber auch mündliche entgegengenommen. A Die Anzeige muß enthalten: und Zuname und Vaternamen des 2^?^^tzers, weiters

. ist die Steuerfrei heit für den ausschließlich zu seinem oder Fa> milie Verbrauch dienenden Wein in einer Menge von 1 Hektoliter für jedes der zusam menlebenden Familienmitglieder im Alter von über 15 Iahren zugestanden. Als Kleinbesitzer usw. sind hinsichtlich der Enthebung der Steuer jene Landwirte zu ver stehen, welche sich direkt und allein oder unter überwiegender Mithilfe der Angehörigen der eigenen Familie der Kultivierung der Wein güter widmen, insoweit sie nicht mehr als 50 Hektoliter Wein erzeugen

. 6. Mit Geldstrafe vom Doppelten bis zum 10fachen der Steuer wird jeder bestrast, der sich in irgend einer Weise der Zahlung der Wein konsumsteuer entzieht oder zu entziehen ver- sucht. Stadtmagistrat Bozen, am 12. März 1923. Il Commissario Prefettizio: Dott. Boragno. 5 Vorstehende Bestimmungen gelten nicht bloß für Bozen, sondern sür alle Gemeinden. Die Anmeldungsfrist ist überall bis Samstag, den 17. März. Sodawasiersteuer. Mit 12. März tritt in^der Provinz Trient die Sodawassersteuer in Kraft. Die Erzeuger

haben sofort an das Techn. Finanzamt in Trient Meldung zu erstatten über die Art ihres Betriebes. (Apparate, Behälter sind anzugeben.) Jeder Sodawasserfabrikant hat an das Steuer amt ein mit 1.20 Lire gestempeltes Gesuch um die Lizenz einzureichen. Diesem Gesuche sind beizuschließen in Stempeln L. 2.40 (nicht ent werten!) und 20 Lire in Bargeld. Die Steuer selbst beträgt 15 Lire per Hektoliter. Die Er zeuger haben ihre Fabrikate, die am 12. ds. lagern, anzumelden. Später sind diese Meldun gen stets 5 Tage

vor Beginn der Arbeit beim Steueramt zu erstatten und gleichzeitig die Steuer zu entrichten. Die Meldungen sind in triplo (Original und 2 Abschriften) zu erstatten. Falls die erzeugte Menge des in der Anmeldung angezeigte Quantum um mehr als 10 Prozent überschreiten, müssen sie auch versteuert werden. Das Mindestquantum der Erzeugung ist 2 Hek toliter. Die Strafen sind giemlich hoch. Unter Sodawasser sind jedenfalls auch Kracherln und ähnl. kohlensäurehältigen Getränke zu verste hen. „DieSchmderknechte

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 05.01.1912
Umfang: 12
, Verschiedene Einnahmen 62.440, Summe gegen den! neuen Wasserrechtsaesetz- Jnnsbrncker Stadtcheater: „Oberregisseur für einen Hund männlichen Geschlechts (Rüde) entwurf Stellung genommen werden soll, Mbert Frankl darf den Profosen zu seinen eine Steuer von 20 Kr. pro Jahr zu entrichten: teil-^nnebmen Das Neue Wnsserreckitsaese^ soll ! charakter.omifchen Leistungen zählen, im Gemeindegebiete Untermals ist für eine WWKNA?KUWWW^»««-v> Hm»», -w- so »-.'»-..sq. auch die Landwirtschaft ' schutzlos ausliefern

^n sonstigen Hauptrollen trefflich darge- zu entrichten; in der Fraktion Hagen ist für — so heißt es in der bezüglichen Einladung — stellt. Herr Frankl, der seiner Rolle auch ge- einen Hund oder eine Hündin eine Steuer von und die dem gegenwärtig geltenden Wasser- sanglich voll und ganz gerecht wurde, mußte 4 Kr. pro Jahr zu entrichten? in der Fraktion recht erbeblich verstärkte Ervrovriationsmöa- den bisherigen Darstellungen das Gemüt- Freiberg ist sür einen Hund oder eine Hündin lichkeit wäre schon

durch ihre Existenz geeignet, ^ichkeitslied, das Duett mit Toni im dritten ^ine Steuer zu entrichten. Bei gleichzeitigem ^ . ... ' Besitz mehrerer Hunde (Rüden od. Hündinnen) Unsicherheit hervorzurufen und dadurch den Akte wiederholet,. Grundbesitz zu entwerten, während durch die ^ , x °i°«°ich. «ch M Grütidbesitz zu entwerten, während durch die __ )«oyrorr deutscher Waren in ist int Aemeuldegebiete Untermais für jedes Vervestmia der GewMer die sckwertten bvaie- Welichtirol.) Der italienische Chauvuns- weitere

Stück je 0 Kr. mehr zu entrichten, nischen Gefahren entstehen können. (Me r an er Kaba ret im E t a b kisse- so daß für den zweiten Hund eine Steuer samere Blüten treibt als im Königreich Jta- von 25 Kr., für den dritten eine solche von ment MarcbettiV Seute findet ein vött- hat m den letzten Tagen ein neues 30 Kr. usw. zu bezahlen ist. Bei gleichzeitigem ständiaer Ne^rtoirew-cksÄ sämtlicke? Mit- ProM ausgesonnen, um den verhaßten Deut- Besitz mehrerer Hunde (Rüden od. Hündinnen) Ne? statt

ni?man? verM^ lche» zu schaden. Im Weimstal hat sich ein in der Fraktion Hagen und Freiberg zahlt men die neuen NortrÄa/die^er Kab größtenteils aus Anhängern der italienisch- der zweite Hund die volle Steuer von 25 Kr., sich m?M5r?n D?e ^ der dritte 30 Kr. ujw. Sogenannte Kriegs »Ä kurz^ -At ^rei^ da si? srüber ein^ das alle Wareii deutschen oder deutschösterrei- Hunde sind von der Entrichtung einer Steuer ämmeMn V5r^ müK' ^Oen Ursprings boyktottieren will. Die er frei. - Die Bezüge der Sicherheitswach

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 13.02.1851
Umfang: 6
Kundmachung vom 26. Mai 135g werden bezüglich der Behebung der Huiideficuer für das VerwaltungSjahr 1351 fclgende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist ' verpflichtet, jährlich eincn Betrag vcn zwei Gulden ReichS-Wälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeiiidcbcdülfiiilicu zu entrichten. 2. Für das Jahr IN51 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Brkannt

- iiiachiing rieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. !. Jedcr Besitzer von Huiideit'ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vornlüihren, und die Steuer sogleich zu vezahle». Für das J>,hr 1351 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Au'nahme der Anzeigen nud die Steiierbe- hebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die S t e uerbeza h l nng vom 17. bis ein sch liesilich 96. dies Mo »als Vormit tags

zn machen nnd die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. lkeber die entrichtete Stener wird der Parthei eine Bescheinigung, auf VaS Jahr der Zlusstellung gültig, und ein Zeichen verabfolg«!, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Koste» des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgefchr ebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, ver'ältr .ii, eine Strafe des d r ei fci

ch e n B e l rag e S der Steuer. Der Abdecker wird btaustragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser Anm?ldungSfrist.» »ich! mir dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steiler vtrfchwicgen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistrarliche Straf-' verhandluug veranlaßt. D.m Abdecker gehört bei Stras- fällen rcr dritte Theil der Strafe alz Slnzeigegcbühe. 3. Die Hunde jener Parth.ien, welche rie Steuer oder Strafbezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 05.12.1923
Umfang: 8
ihrer Leistungs fähigkeit angelangt sind. Es werden somit die meisten Haushalte, nämlich diefenigen. welche sich keinen Lurus eriaube» können, mit k bis 8 ProMM der Steuer getroffen und die ^ixange- stellten würden mit 8 Prozent am meisten bela stet werden. Diese Belastung ist unhaltbar. b) Größere Wohnungen mit einem Mietzinse von über 4000 Lire find derart wenig«, dak die eigentiickien Luxuswohnungen im Verhältnisse zu den Wohnungen der wirtschaftlich schwächeren Volksschichten nicht in entsprechenden! Mas

es sich nicht so sehr um die Befriedigung eines absolute» Bedürfnisses, son dern um Luxuswohnungen lxmdeli, ini Ver- M!nisse zu den Bedarsswohnun-tcn in einen, zu geringem Ausmake von der Steuer betroffen. d) Da die Wohnungen mit einem Mietzinse von über Lire, also die eigentlichen Luxus wohnungen, nur «inen Ertrag von !>78i1 Lire ab werfen werden, I>abcn diejenige» Stände, welche Gebrauchswohnungen beilüden, keinen Vorteil von der Progression, sie haben vielmehr ein In teresse daran, daß die Steuer nach dem Propor- lionÄsysleine

angewendet wird, nach welliieni die Steuern sür sie noch erträglich sind, wenn der Besteuerung der Sa?, von 2 Prozent zu Grunde gelegt wird was schließlich auch einen Ertrag van zirka 101,260 Lire abwerfen würde. Da es sich bei der Mietwertsteuer um die Ein führung einer von den bisherigen Losten voll- küinmen >cuen Tbgabenform handelt, muß man diejenigen Sieuerkategorien, die von dieser neuen Abgabe gesoffen werden, soweit als möglich be- rültsichtigen und ist die neu« Steuer in der mil desten

An in Anwendung zu bringen. Die Mieter bitten da1>er. der Beirat möge bei Einführung der Mietwertsteuer von dem in Aus sicht genommene» Progressivsteuernistem« ab. gehen und die Proportionalste»?? dem S!«u«r- iystem« der Stadt Bozen zu Grunde logen und hiebei auch mit Rücksicht darauf, das; jed- wÄie Äoteyorie von dieser Steuer gleichartig ge troffen wird, zumindest vorläufig de» geringsten Satz von 2 Prozent in Anwendung bringen. ANeieqchuhverein Bozen. b Das Psarrbüchlein von Bozen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 07.08.1923
Umfang: 8
Seite k .Der Tiroler' Dienstag, den 7. August IZA Der Gesamtertrag überschreitet 10W.6S Lire. , 2em Steuer?chler g<i>-iihri somit kein Abzug und - ^ezahli de Steuer iür den ganzen Badenerrrag s ür Lire - s 20» nämlich 10.50X200:100-Lire 21.— I. Bodenertrag L, 350.— Äa'.aitrolreinerrrkig Lire 15V.— gleich <150X1.93) . . L. 2S8H0 j Ertrag aus beweglichem Ein kommen ... . L. 2000.— Sleuerbetrag: 10.S0 X SSO: 100 - L. Z6.75 ö. Bodenertrag Adzug Kotone: L. 700.— L. 2KS.S6 I Bewertungertrag L. 4Z3L4

Äeuetibettag: 43S.A4 X 7L75: 100 - L. A4.1S Blldtnor'ra? <a!s Ki>lone', L 550.— Bodenertrag als SeWtbearbeiter eigenen Trundstülkes . L. 150.— Gesamtdodenertrag L. 767.94 ! ktateistralremertrag ! L. 4» «gleich <40X1.6984, . L. «7.94 ^ Gesamtbetrag L. 767.94 Davon kommen 2L3.6L Lire in Abzug, woraus sich ein B-'wcrlunigs^etrag von Lire 433.34 ererbt. Nachdem es sich oiiei- dabei >im zwei Erträge Handel», die zwei oerschi«Z>en« St:u.'rsäi?c haben, worden bei Berechnung der Steuer der Abzug vsn

: Steuerträger, die ihrer Pflicht, das Be kenntnis einzubringen, nicht nachgekommen sind und daher vielleicht in den Tabellen nicht aufscheinen, dürfen nicht glauben, end gültig der Steuer entwichen zu sein. An dernfalls wären sie in Irrtum. Die Eteueragenturen werden die amt lichen Nomicrungcn selbst machen, und zwar auch noch nach der Veröffentlichung der Tadelten und die Stcuerkommissionen t. Instanz hoben die Macht, gegen die ?!?li ?rträner. die in der Tabelle nicht er- Ich.''mcn. einzuschreiten. Daher

sind I» derselben Nummer bedan- dcl: ein Amiei; von Br. Benno Seiden <Krakau> das polnische Bn^ct für das Jahr INZZ. der Sekretär der Budarrii-r Handels^mmer Dr. Ar- tur Szokelii dl? lv-ste'P'nden imd küivügen Han delsverträge Ungi'.rns. AuszerÄen enthält die Nummer neben dem rumänischm Liquidation?- gesei^ die öst!rreichis.^<ii Bestimmungen über Steuer- u:id ttc'dührcildegünistigungen für Fusio nen. reichhaltiges volkswirtscha'tli»«« Material aus allen Nachsolgestaaten, die niineleuropäisch«n Deoiseiilurse

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 06.06.1923
Umfang: 8
Seite 6 .Der Tlroler' Mittwoch, den 6. Juni Igzz 5. S!snSTssrschrsibuNg und Rechtsmittel. Der Kemeindeausschuß ist verpflichtet, eine Äste sämtlicher in der Gemeinde wohnhaften Linkommens'.ciierpsiichtigen zusammenzustellen -nd sie dein SteueÄlmt zu übermitteln. tz Auf Grund dieser Einkommensteuerlistc und der Steucrkiärungen schreibt das Steuerami jedem Sleuerpslichtigen die aus ihn entfallende Zteuersumme vor und hat diese dein Steuer träger mitzuteilen. Der Steuerträger

Summe rechts kräftig, d. h. sie kam, in die endgültige Steuer rolle eingetragen werden. Rckurc an die Steuerkommissionen. Koinim lein Vergleich mir dem Steuerumt zustande oder will der Steuerträger Über haupt nicht, mit dem Sleuercmu verhandeln, so f>in» er b i n n c n 2i) Tagen nach erfolgter Mitteilung der vorgeschriebenen Steuersumme an die Pezirtsiommission rekurrieren. Diese Kommissioi' besteht aus vier Vertretern der Gemeinden eines Lezirles und einem vom Präfclten criianiiren Beamten

wird. Der Präselt macht sie «rekut'ioüssäv'ig und sendet sie den Gemeinden, welche sie im Gemeinde amt auszulegen haben, wovon die Steuerträ ger zu verständigen sind. Was in der Steuer- rolle eingetragen ist, muh am Fälligkeits termin Uli. Februar. 10 April. 10. Juni, 1V. August. 1». Oktober, 10 Dezember) ge zahlt werden: wer also hinsichtlich seiner Steuervorichreibung noch einen Rekurs an hängig hat, mich lroizdem zahlen, wenn er in der Steuerrolle drinnen steht. Er hat nur das Recht aus Rückvergütung

und anderen Mißständen, die sich in der Feststel lung der Vemessungsgrundlage über die lejzt- vergangenen Jahrgänge ergeben könnten, wie diejenigen welche im Art. 7, Beilage B des kgl. Dekretes vom 11. Jänner 1N23, Nr. 148 angeführt sind, wird bekanntgegeben, daß demnächst ein Dekret herausgegeben wird, laut welchen mit Rücksicht aus die vorgebrach ten Bcme!°ui!g:n und unter besonderer Rück sichtnahme sür die Bevölkerung, die Steuer über das zwecks Bemessung festgesetzte Ein- :o!.imen der Hauszinssieuer pro 1922

nicht gänzlich unterliegen, ihre Bestätigung sindet. Es ist noch hieramts bekannt daß die Jn- tendenza di Finanza die Gemeinden ermäch tigt hat. sich zweisprachige Formukarien bei der Druckerei Scotoni c Viru in Trient zu verschassen um sie den Steuerpflichtigen, nach ihrem Verlangen gegen Vergütung des Ein- käussprelses abzugeben.' Diese Mitteilung besagt also, das; demnächst ein Dekret erscheinen wird, welches als Le- messungsg rund läge für die neue Gcbändcsicncr: 1. in den ganz Hauszins steuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 28.06.1923
Umfang: 8
Satastereinschägung kommt uns zwar nicht mehr überraschend: Venn der „Tiroler' hat bereits wiederholt auf das Dekret vom 7. Jänner IS23, Nr. 17. durch welches die Durchführung einer neuen Katastereinschät zung angeordnet wurde, hingewiesen, so na mentlich bei Besprechung der ital. Boten steuer („Tiroler' vom 22. Mai) und der Bo- dmertragssteuer („Tiroler' vom 14. Juni): aber man hätte doch ein Monat zuwarten lönnen. damit die neuen Einschätzungen ordentlich überprüft werden können. Da nun einmal die neuen

in logischem Zusammen hang mit der Ausdehnung der Einkommen steuer auf die selbstbebauenden Landwirte, welche bei der Ermittlung des landwirtschaft lichen Reinertrages ja den Pachtwert abzie hen dürfen. Mit der Neueinschätzung der Kaiastralreinsrträge ist die Verwaltung des Katasters und der technische Dienst der Fi- uanzbehörden betraut. Die Ergebnisse der Katastereinschätzung > sind den Zensuskommissionen bekanntzugeben i und werden nach Beendigung des Rekurs weges rechtskräftig. Als Zensuskommissionen

. (Wenn der Bauer ä in mehreren Gemeinden Grund steuer zahlt, darf er nicht diese zusammen zählen.) Diese Grundbesitzer müssen sich vom Steueramt eine Bestätigung ausfertigen las sen, daß sie tatsächlich ein Sechstel der Grund steuer zahlen. Der Rekurs der Zensuskomnüssion (des ! Gemeindeausschusses) ist binnen LS Tagen ! an die Zentralzensuskommission einzubrin- ^ gen: j der Rekurs der Grundbesitzer (welche mln- > bestens ein Sechstel der Grundsteuersumme in der Gemeinde zahlen) ist binnen Z» Tagen

hat. Die Provinzialzensuskommission in der Provinz Tricnt besteht aus einem vom Fi nanzminister ernannten Vorsitzenden, vier Beiräten (zwei Ersatzmännern), welche zur Hälfte vom Provinzialrat. bezw. dessen ge genwärtigem provisorischen Vertreter (Lan- desausschuß) gewählt werden. Die rechtskräftig gewordenen Katastral reinerträge werden sodann im ganzen König reich mit einem einheitlichen Prozentsatz be steuert, welcher durch ein kgl. Dekret festge setzt wird. Es wird also im nächsten Jahre die Boden(Grund)steuer nicht nach den ver

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