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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 31.10.1909
Umfang: 16
M. 131 MsÄKSer Aeiwng s > »'» > »»»'» »^ >»>>»>, »>,», ! > !»«.»»>, >>» , ,»>,»>, >«,»>> !»»»«>>. bedeutend mehr als 200.000 X kosten wird. Es nur Neumarkt, der auch der Gerichtssitz ist, der einer Steuer von IV» Prozent, während hohe wich sicherlich .nicht M hoch gegriffen sein, wenn Stützpunkt sein kann. Erbschaften bis zu 13 Prozent besteuert werden, man die Baukosten Lavis—Cavalese mit wenig- Wir können bierin dem Wunsche der Stadt Erbschaften an nahe Verwandte, ferner an stens 13,000.000

sind, ergebenste Bitte, sich für unsere gerechte Sache 20.000 X im Jahre hinausgehen, die Steuer für ihreHolzausfuhrder Hauptsache nach iohne zu verwenden und unser dringendes Anliegen fätze entsprechend gesteigert und die Progression Bahn und werden auch in Zukunft genötigt sein, seinerzeit auch dem Eifenbahnausschuß des beschleunigt wird. Die Steuer wird in den ihr Holz per Achse ins Etschtal zu bringen, oder Reichsrates bekannt W geben.' obersten Stufen bis auf 6 Prozent des Ein manmuß ihnen auf Mchnlung

- Meran. 30. Oktober. Erhöhung der Dividendensteuer von setzung voii Cembra nach Cavalese eine unnot- Der Ausschuß der Marktgemeinde Unter- Aktienge'sellschaft.en, indenr die Zusatz wendige und verschwenderische Aufwendung Mais faßte in seiner Sitzung vom 29. Oktober steuer bei Dividenden über 10 Prozent Pro einer großen Summe Geldes bedeutet, welches folgenden einstimmigen Beschluß: gressiv bis 6 Prozent erhöht wird, man für viele andere Dinge lwtwendiger hätte i. Tie Gemeindevertretung des Marktes

' Aus der Perjonateinkommensteuer, Jmig- und nutzbringender für beide Landesteile ver- Untermais protestiert gegen die Ausführung des gesellensteuer lind TividendensteUer erwartet der wenden könnte. entschieden unrentablem sogenannten Kompromiß- Unanzminister einen Mehrertrag von zehn Wir vnwnsen nur auf tue so dringend iwt- Projektes in Sachen der Jlermstalbahn. Sie er- Millionen X. wendige .Hufe für die von der Reblaus be- blickt in der Ausführung Dieses Kompromiß- Eine neue und sehr drückende Steuer für trossenen

, dringend Z. Die Marktgemeinde Untermais protestiert wird mit 4 Millionen X veranschlagt. Tie bedurstig. insbesonders auch auf Has> Merentschiedenste Steuer beträgt sür Mineralwässer 10^, fiir Soda- So sehr wir verlangen müssen, daß viel mehr gegen die mit 1,700.000 X veranschlagte Sub- Wasser 6 5 per gestillte Literflasche, öffentliche Gelder nach Airol fließen, als es biA- vxntionierung dieses KomProiniWrojektes aus Das sind die Steuern, Mr welche bereits die her der Fall war, könnten

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Brixener Chronik
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Seite 7 von 8
Datum: 08.03.1918
Umfang: 8
Freitag, den 3. März. Seite 7 ^^emeindevorstehung Brixen, am 4. März 1918 Zl.:3W Ketreff- ^ „ .. ^Mdevorführnng und Mu)e;lsuer. 65-^ ng « Gemäß der mit allerhöchster Entschließ »una vom 3. August 1914 genehmigten Sta aten ist für jeden im Stadtgebiete gehaltenen Ae,. 6 Monate alten Hund männlichen Ge - Mechtes eine Steuer von !< 20.— und für je den solchen weiblichen Geschlechtes eine Steu - ti von kc 30.— zu entrichten. Kriegshunde für militärische Zwecke und Polizeihunde der Gendarmerie

. während des Jahres einen Hund ein stellt hat die betreffende Steuer nach Verhält nis der Zeit zu bezahlst?, in diesem Falle wird die Steuer nach Vierteljahren berechnet. Nach Entrichtung der Hundesteuer wird jedem Ei - gentumer eines Hundes zum Beweise, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausge folgt, für welche 30 k zu entrichten sind. Die Marke muß am Halsbande des Hun des befestigt werden. Jede Uebertretung oder Umgehung der vorangesührten Bestimmun - gen hinsichtlich der Anmeldung, Vorführung

und Versteuerung wird für den ersten Fall bis zur Höhe des doppelten Betrages der be stimmten Steuer, jede weitere bis zum drei- fachen Betrage bestraft. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit der kommissionellen Besichtigung ihre 5iuude auf einige Zeit anderwärts unterge bracht haben, sind bei Vermeidung der norem- ^.'suhl ten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rück kehr dieselben dem Stadtmagistrate anzumel den und sodann die Steuer zu entrichten. Diese Hundesteuer wird im Falle der Zahlungsverweigerung

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 22.04.1916
Umfang: 8
X 33,9^ und steigt dann entspre chet der El'höhu'ng des Mehreinkommens weit>er bis zum Steuermaxintum s45/'). Bei den Gesellschaften mutzte dagegen zu nächst in Betracht gezogen werden, datz ihre Ertragnisse schon durch die 10O ige Erwerb steuer getroffen sind', woraus sich unter Berück sichtigung der Zuschläge, von welchen die Ein kommensteuer bekanntlich befreit ist, eine Be lastung ergilbt, die 20—30^ nnd bei beson ders hohen Zuschlägen einen noch größeren Prozentsatz erreicht. Erst

an diese nicht uner hebliche Belastung durch die laufende Steuer schließt sich die Kriegsgewrnnsteuer an. und es erschien daher eine differentiielle Behand lung zugunsten der Gesellschaften geboten. Die Kriegsgewinnsteuer der inländischen Gesell schaften beträgt daher zum Beispiel bei einem Rentabilitätszuwachs von 5' < 10^ des Mehr erträgnisses, von 10A 12.5^, von 20^<? 17,5^c. von 100^ zirk>a 31 Prozent, von 300^, zirka 33,75 Prozent. Mehrerträgnisse der Gesellschaften bis 10.000 X und Mehrgewinne

ist. Während in Deutschland beschlossen wor den ist, die Krisgsbezüge der Ossiziele, auch soweit sie nicht als Vermögenszuwachs in Er- : scheinung treten, der Besteuerung zu unterwer- ! fen, ist bei tlns jedes Mehreinlkommen an ! Dienst-, Lohn- und Versovgungsbezügen, das ! aus inländischen Staats-, Hof, Landes. Be- ! zitks- oder Gemeindekasseir oder aus den k. u. t. gemeinsmnen Kvssen fließt, vollkommen steuer frei, desgleichen das der «Privatangestellten, falls es ^000 K nicht übersteigt. Die vollstän dige Freilassung

des Mehrbezuges der Privat angestellten wäre nach Ansicht der Regierung nichr begründet gewesen, weil bei diesen ge rade in der Kriegspeuiode Steigerungen ihrer Bezüge vorkoinmen, die die bei öffentlichen Beamten möglichen Bezngiser höhungen mit unter weit übersteigen. Erbschaften werden von der Kriegsgewinn- sleuer nicht getroffen; nur die eigentliche Er- hötnng dieses Einkommens gegeniiber dem aus dein ererbten Permögen in der Friedens periode erzielten Einkommen wird als steuer pflichtig erklärt

. Die Steuer wirk für jedes der drei in Be tracht kommenden Jahre abgesondert bemessen, doch wird auf die in einem der Jahre etwa eMttenen Verluste m den anderen Jahren entsprechend Rücksicht genommen. Als neu er scheint nnd angenehm berührt, daß die Trtres der 4. Kriegsanleihe zur Zahlung dieser Steil er verwendet weöden können. Die Kriegsgewinnstener ist die denkbar gerechteste Steiler. Wer in der Zeit ungeheu rer. zu Nutz und Frommen des Vaterlandes dargebrachteil Blntopfer und allgemeiner

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Dolomiten
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Seite 3 von 4
Datum: 18.01.1943
Umfang: 4
ttbcrtretiingen vorgesehen: Nichtbezahlung der Einnahmensteucr auf Grund fester Quoten oder in anderer von den mit den inndikolen Organssationen abgcschsosiencn 'Ab kommen vorgesehener Zahlungsweise, sosernc diese Steuer im Sinne der genannten Abkommen mit Marken zu entrichten ist: wenn die in den genannten Abkommen vorgeschricbcncn Anmel dungen und Erklärungen nicht, oder nicht ter mingemäß eingebracht wurden, oder wenn der Steuerträger ein Jahr verstreichen ließ, ohne die erwähnten Meldungen nachzuholen

, oder endlich wenn der Steuerträger unlerlasscn hat. die vereinbarten Abfindungssummen zur (Sin- nahmcnsteuer auf Grund der vorerwähnten Ab- t'ninmcn beim Registcramte einzuzahlen. Die für vvraiigeführte llcbcrtrctnngen vorgesehenen Strafen betragen non >00 bis 500 Lire für jede nicht termingerechte Einbringung der norgesthrie- benen Anmeldungen und Erklärungen und wenn inzwischen bereits ein Jahr verstrichen ist. eine Geldstrafe im Ausmaße der geschuldeten Steuer bis zum fünsfachen 'Ausmaße

derselben. Außer dem ist für die nicht bezahlte Abfindungssumme eine Strafgebühr im 'Ausmaße non l»'-- der ge schuldeten Steuer vorgesehen. 'Alle diese Geld strafen »nd Strasgebühren sind mit de„i ein gangs erwähnten Dekrctgeseße nachgelassen. And lchließlich werden allen jenen, die unrichtige Er. llärungen zur Abfindung der Einnahmensteucr gemacht haben, die vorgesehenen Strasgebühren nackge lasten. Im Sinne des letzten Punktes des Art. 2 des in Frage stehenden Dekretgcseßcs sind auch die Geldstrafen wegen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 21.02.1868
Umfang: 6
deS laudwirthschaftlichen Bezirks-Vereines Inns bruck statt, wozu nicht nur die Ausschuß- sondern alle Vereinsmitglieder freundlichst eingeladen werden. Lokales. Bürgerausschußsitzung am I.S. Febr. (Forts.) Anö der Vernehmung deS Hrn. Stadtkämmerers entneh men wir, daß er am 7. d. M. Vormittags durch Herrn Mar Kapferer znr Kenntniß deS Unterschiedes kam, in dem der Genannte die Grundsteuer pro Lichtmeß 1868 selbst beim Kammeramte bezahlte, aber zu Hause erfuhr, daß diese Steuer bereits durch deu Amtsdiener Woll

bei seinem Buchhalter einkasfirt wurde, uud sohiu dem Herrn Kämmerer unter Vorweisung der vom Amtsdiener aus gestellten Quittung die Mittheilung machte. Wöll, hier über zur Rechenschaft gezogen, konnte sich nicht verant worten und wurde verwirrt. Demselben wurden der Kanzlei- uud Schreibtisch-Schlüssel, die Brieftasche, die Barschaft und die in feinen Händen befindlichen Steuer- quittnugen vom Hrn. Stadtkämmerer in Gegenwart des Kontrollors abgenommen und unter Gegensperre ver wahrt. Ueber ein briefliches Ersuchen

anöscrtigte und mit dem Stampil deS Kämmererö versah. Ebenso hat er Falsifikate für 1867 ausgefertigt, mit denselben die Steuer behoben, nnd sich durch Borzciguug der Ol-igiualquittuugeu gegenüber dem Kämmerer ausgewiesen, daß die Steuern noch rückständig und nicht behobeu sind. Die Kontrolle des AmtSdienerS in Beziehung auf die übergebeuen Stcuerquittiiugeu und die Geldabfuhr wurde dahin geübt, daß demselben die Quittungen zur Ein- kassiruug mittelst einer Konsignation übergeben wurden

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 10
Datum: 24.08.1918
Umfang: 10
. Alle Gebäudebesitzer der Orte Meran, Obermais, Untermais (Markt), Grätsch und des Ortes Mühlbach der Gemeinde Algund werden aufgefor- dert, die Zinsertraqsbekeuntnisse für die Steuer jahre 1919 und 1920 nach dem Stande des Zins jahres 191? und des Zinsjahres 1918 bet Ver meidung der gesetzlichen Folgen bis längstens 15. Sep- tember 1918 beim Stenerreferat der k. k. Bezirks hauptmannschuft Meran Zimmer Nr. 6, parterre einzubringen. Schadenfeuer. Das alte Kurhaus iu Levlco, zuletzt Etappenhotel für durchreisende

steuer frei sind. DaS scheint nun anders werden zu sollen. Eine Steuerbehörde in Wien hat kürz lich eine Köchin, die einen monatlichen Lohn von 60 Kronen bezieht, eine Einkommensteuer in der fünften Einkommensteuerstufe zur Zahlung borge« schrieben. Von der Steuerbehörde wurde Ihr die Belehrung zuteil, daß sie bisher steuerfrei walk, weil ihr monatlicher Lohn zuzüglich des Wertes der Verpflegung, auf das Jahr gerechnet, unter 1600 Kronen geblieben ist. Nun sei aber der Wert der Verpflegung pro Tag

mit mtndesten- 4 Kronen anzunehmen, was pro Jahr 1460 Kronen ausmacht und mit Hinzurechnung des Lohnes eine Gesamtsumme von 2180 Kronen ergibt. Das steuer freie Existenzminimum im Betrage von 1600 Kronen wäre demnach erheblich überschritten und somit die Steuervorschreibung gesetzlich begründet. — Dieses höchst unsoziale Vorgehen der Steuerbehörde, das in der zweiten Instanz noch dazu bestätigt wurde, beweist wie dringend notwendig die Hinaufsetzung deS steuerfceuerfreien Existenzminimums geworden

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