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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 29.11.1849
Umfang: 10
5 Slv»fchreibu«g t t»r ?rse»u«g der Dienstvläye für die Struer- ä«te» >« Kronlande Tirol und Vorarlberg. Ziir^ Ä <^fü->rui>g der ,»>t der allerh, Eiiischließiiiig Üöroen zur Lerv.iltnng der'direkten Besteuerung nniß nu» in ,^olg? Erlasse» des hoben Fin >>iz. H/in-üeiiums vom 19 °. Mts, Z, 112 ,2 — F. M jiir Ausstellung der Steueräiu-er, welche späteste,is »>i> I. Februar l>,50 I»'« Leben zu treten habe». geschrill.» werden. In Beziehung auf die Organiflrnng dieser Steuer- a nter

hat sich ihre Amtsthätigkeir vorerst auf jene Ge genstände ,» beschränken, welche in dem a. u. Vor. trage des Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichne« sind. Sie »,»fassen die Vorschreib,tilg. Uebernahme, ?Ib. fuhr und Verrechnung aller direkten Steuer» und jeneS Theiles, der zu ihrer EoidenzhaltiiNg bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten voigenoininenen Amis- bandlunqen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene Grtiüdbnrl s' nnd Deponie» - Aemter errichtet

werden, die Fübrnnq der Grundbücher, die Besorgung des Kassa, und Deposiien- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- hörden und die Empsa»gnahi»e und Verrechnung jener Beträge übertrage» werden, welche die Finanz, Ver Wallung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amishaud' lung zuzuweisen findet. In jedem Bezirks Gerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt aufgestellt. Das Personal der Steuer - Aemter als einlebender und verrechnender Aemter besteht

in der Regel aus zwei Beamten, nämlich aus einem Einnehmer nnd aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. AIS Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiber oder im Falle Amtsoffizialen ,,»d Assistenten beigegeben, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter». wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge» wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt

: Für die Steuer-Einnehmer I. Klasse an Gehalt 90» fl » 7? II Klasse ^ „ 800 fl. ^ III Klasse 7il0 fl. Für di-Sieue'kontrollore I.Klasse» „ 700 fl. » -> ü » ll Klasse ^ , ölig fl. « » .'> ' III. Klasse -? 5lX1 fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 45» fl. und 490 fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 30g fl. Zur Bewerbung um diese Diensiplätze wird.hieyn« der Konkurs ausgeschrieben und zwar vorderhand: ». Fünf Dienstpläne für Einnehmer II. Klasse

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.08.1824
Umfang: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 10.02.1909
Umfang: 8
über die Versammlung in Andrian, welcher allerdings, sehr gelinde gesagt, sehr originell ist. Das gleiche hat Schrasfl beantragt in einem Entwürfe, den er Ende Oktober 1908 im „Tiroler' veröffentlichen ließ: „An der Grenze des Wein gebietes wird die Steuer eingehoben.' Nehmen wir an, daß es fo komme und daß so eine Durchführung möglich wäre, würden wir dann die Privatwein steuer ertragen können, wenn dieselbe von jenen Gegenden Tirols, welche nicht Weinbaugebiet sind, allein zu zahlen wäre, also von ganz Nordtirol

, von ganz Pustertal, vom Wipptal, Sarntal und oberen Vinschgau? Für's erste würden sich die Bauern von allen diesen Gegenden bedanken, wenn ihnen allein eine so schwere Steuer auferlegt würde, welche eine so große Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge hätte, während die deut schen und welschen Bauern von ganz Südtirol davon verschont bleiben; sie würden sich mit allem Rechte gegen eine so ungleiche Behandlung ver wahren. Zudem finden wir eS in ganz Oesterreich in gar keinem einzigen Kronlande

, daß ein Teil, ein territorial abgegrenzter Teil eines Kronlandes eine Landessteuer zahlt und der andere nicht. WeiterS würde die Privatweinsteuer, auch wenn sie sür daS ganze Weinbaugebiet nicht gelten sollte, dennoch den Weinbauern den größten Schaden bringen, weil der Absatz sehr eingeschränkt und der Preis noch mehr gedrückt würde. Man frage doch heute schon die Weinverkäuser, wie stark der Absatz von Wein in Vorarlberg. Sahburg und Kärnten, wo diese Steuer schon besteht, seit Einführung der- felben

, besonders bei den Privaten zurückgegangen ist. Für Rotwein haben die Tiroler Weinbauern noch ein ergiebiges Absatzgebiet, nämlich Tirol selbst. Soll jetzt gerade zur Zeit, wo sich alle Län der ringsum von uns durch diese Steuer abgesperrt haben und wo wir im Innern vom größten Feinde, von der Reblaus, bedroht sind, wirklich noch das einzige Absatzgebiet, der nicht weinbau treibende Teil von Tirol, entrissen werden? Ist das die oft angepriesene Fürsorge von Schrasfl und Genossen gegen die Weinbauern

? Aber mit dieser Behauptung, daß das Wein baugebiet von der Steuer ausgenommen werden soll, ist dem Schrasfl und Genossen nicht ernst, diese Behauptung ist gar nicht wahr, sie werfen den Meinbauern diese Behauptung nur hin, um sie zu beruhigen, um sie blindzuschlagen, und den einmütigen Protest der Weinbauern gegen diese Steuer unmöglich zu machen; kurz, sie gaben den Leuten diesen Trost, um der Steuer langsam den Weg zu bahnen. Denn Schrasfl und Genoffen und alle christlich-sozialen Führer wollen diese Steuer

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 04.11.1937
Umfang: 16
. und Kreuzschmerzen, übelkeif, Hämorrhoiden, bleicher unreiner Teint sind häufig Folgen einer gestörtenVerdauung.Da Frage: Meine Frau erbte vor einigen Jahren mit ihrer Schwester von ihrer Mutter ein Haus. Darin befinden sich drei Wohmmgen, die unter Mieterschutz stehen. Voriges Jahr erhielten meine Frau und die Schwester vom Finanz amt eine Vorschreibung wegen rückständiger Zinsgroschen steuer. Es handelte sich um 30 Schilling. Vor einigen Tagen kam wieder ein Beamter und drohte mit Exekution

, wenn die rückständige Steirer nicht bezahlt wird. Besteht die Steuer pflicht zu Recht und wer muß den Rückstand bezahlen? Antwort: Die Zinsgroschensteuer gilt für alle Bun desländer und ist neben der Gebäudesteuer zu entrichten. Die Steuerpflicht besteht 1. für alle Gebäude und Gebäudeteile, die am 1. August 1929 vermietet waren, gleichgültig, in welchen Orten sie gelegen sind; 2. für nichtvermietete (das sind unbenützte oder vom Hauseigentümer -selbst benützte) Ge bäude oder Gebäudeteile, in den ganz

^ der Hauszinssteuer unterliegenden Orten. Bei vermieteten Räumen bildet der Iahresmietzins für 1914 die Bemessungsgrundlage. Die Zins groschensteuer beträgt seit 1. Februar 1932 für jede Friedens krone 3 Groschen. Die Steuerpflicht trifft den Mieter, bei Selbstbenützung den Besitzer. Die Zinsgroschensteuer ist durch den Hauseigentümer vom Mieter einzuheben und der Steuer- Ersfe Hilfe ist 2 661 AG NEGERMALZ Ueberall erhältlich gegen Husten, Heiserkeit, Verschleimung Alielnerxeuger Aigxeniändische Zuekerwaren

ausgestreut habe, um da behörde abzuführen. Wenn es sich um Wohnungen handelt, die Deine Frau und ihre Schwester vermietet haben, so be steht die Zinsgroschensteuerpslicht zweifellos zu Recht. Deine Frau und die Schwester können jedoch die Steuer von den Mietern einheben, sie an das Finanzamt abliefern. Wird die Zahlung von den Mietern verweigert, so müßte Deine Frau dies der Steuerbehörde anzeigen, damit die Steuer vom säu migen Mieter zwangsweise eingebracht werden kann. F r a g e: Am 3. Oktober

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 06.12.1849
Umfang: 10
auf die Organistrung dieser Steuer- A.nter bat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor- trage de« Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung. Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jene« Theiles, der zu ihrer Soidenzhaltnng bis nu» von den Steuer » Bezirkt - Obrigkeiten vorgenommenen Amis bandlungen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene

Grundbuchs- und Depositen-Aemter errichtet werden, die Führung der Grundbücher, die Besorgung des Kassa- und Depositen- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- horden und die Empfangnahme und Verrechnung jener Beträge übertragen werde», welche die Finanz, Ver waltung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amtshand lung zuzuweisen findet. In jedem BezirkSGerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter

als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel aus zwei Beamten, nämlich ans einem l?innehmer und aus einem K-ntroLor, die sich wechselseitig kontrclür.u und der Kantionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiher oder im Falle Amtsoffizialen und Assistenten beigegebrn, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter», wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge

» wird. Für diese Beamten sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Steuer-Einnehmer 7. Klasse an Gehalt S0N fl. z, 5? II Klasse 7, 8l)9 fl. »i, » » III. Klasse z, » 7N9 fl. Für die Steueikontrvllore I. Klasse » 7«W fl. ?, n II Klasse x, 609 fl. z, z, « ?, III. Klasse ?, ?, 5(XI fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 459 fl. und 499 fl. Für die'Steuer «Assistenten in den Gehaltsstufen von 3S0 fl. »nd 300 fl. Zur Bewerbung um diese Dienstplätze wird hiemit der Konkurs ausgesrbriebe» und zwar vorderhand

: «. Fünf Dieustplätze für Einnehmer II Klasse mit einem Jabresgebalte von S9S fl., »nd sieben und sechzig für Einnehmer III. Klasse mit einem Gebalte von 799 fl., und eventuell sür den Fall, daß bei einem Steueramte die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gehalte von Lkw fl. I». FürKonirollore der II. und III.Klasse mit einem Gehqlte von 699 fl. nnd beziehungsweise von 509 fl. c. Für «teuer-Amls-Offizialen mit einem Gehalte von 499 fl.. und für Steuer-Assistenten

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 13.12.1849
Umfang: 10
werten, und deren Gebet für sie Segen vom Himmel erflehen wird. Wien am 2>). Nevem?rr iL^9. Melden, F. Z. M. Ansschreibnng 2 zur Besetzung der Dienstpläne für die Steuer- ämter im Kronlande Tirol und Vorarlberg. Zur Ausfübrung der mit der allerb. Entschließung vom lö. Juli d. I. genebmigten Örganisirnng der Be hörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung muß nun in Folge Erlasses des hoben Finanz- Ministeriunis vom 19- d. Mts. Z. II23L. — F.-M. zur Aufstellung der Steuerämter, welche spätestens

mit I. Februar 1850 in's Leben zu treten haben, geschritten werde». In Beziehung auf die Organisirung dieser Steuer ämter hat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor trage des Herrn Finanz-Ministers vom S. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung, Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jenes Theiles, der zu ihrer Evidenzhaltung bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten vorgenommenen Amts handlungen. Außer

wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel ans zwei Beamten, nämlich aus einem l?innehi»er und aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größcrn Stener-Slemtern entweder Tagschreiber oder im Falle AmtSoffiziale» »nd Assistenten beigegebrn, wogegen bei de»jenige» Steuer-Aemtern, wo siU> Et» Beamter als genügend zeige» sollte, die Besetzung diclce

Steuer-Aemter auch nnr mit Einem Beamten erfolgen wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Stencr-Einnchnier I. Klasse an Gehalt gllli fl, „ .... 71. Klasse ^ „ 6,1,> fl. „ „ ,, III. Klasse „ ,, 7,10 fl. Für die Steueikontrollore I. Klasse ?, 7«M fl. „ -> ^ II Klasse - „ ö<10 fl. „ 711. Klasse SlX> fl. Für die Steuer.Amts « Ossiziale in den Gehaltsstufen von 45<> fl. und 4»Ü fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 3W fl. Zur Bewerbung

>»» diese Dicnstplätze N'ird hiemit der Konkurs auSgesrdrieben und zwar vorderhand: u. Fünf Dicnstplätze für «Zinne! mer 77. Klasse mit einem JabreSgcbalte von MO fl„ und sieben und sechzig für Einnehmer 117. Klasse mit einem behalte von 7UN st., und eventuell für den Fall, daß bei einen, Steneramie die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gebälke voll t)s>0 fl. I,. FürKonirollore der II. und 717.Klasse mir einem Gclialle von 6N0 fl. nnd beziehungsweise vo» ün0 fl. Für Steuer -Amts

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 02.09.1936
Umfang: 6
im Sinne der geltenden Ge setze bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1937 in der Gemeinde Merano folgende Steuern und Umlagen eingehoben werden: 1. Mietwertsteuer; 2. Viehsteuer; 3. Ziegen steuer; 4. Hundesteuer; 5. Wagensteuer; 6. Dienst botensteuer; 7. Klavier- und Billardsteuer: 8. In dustriesteuer; 9. Patentsteuer: 10. Lizenzsteuer: 11. Expreßkaffeemaschinen-Steuer; 12. Aufschrif' tenfteuer; 13. Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden

angegebenen Umstände beziehen, aufgefordert, bis 20. September im Rathaus die Anmeldung vorzunehmen: dort werden die ent sprechenden Formulare ausgegeben und Bestäti gungen der gemachten Anmeldung ausgefolgt. Mieiwerlsteuer. Besitzer von Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz oder nicht sind. Zur Anmeldung ist der Hausbesitzer verpflichtet, der auch für die vom Mieter zu ent richtende Steuer gegen Rückoergütungsanjpruch hastet. Von dieser Steuer erfolgt ein Abzug von 5 Prozent

für jedes im Haushalt lebende Kind; sie wird folgendermaßen bemessen: Mietwert von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent, von L. 3001 bis 6000 mit 5 Proz., von L. 6001 bis 12.000 mit 6 .Proz., von L. 12.001 bis 24.000 mit 7 Prozent, von L. 24.000 ab mit 8 Prozent. Vieh- und Ziegensteuer: Besitzer von Pferden. Mauleseln. Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen: Die Steuer beträgt 1 Proz. des Durchschnittswer tes der Tiere, mit Ausnahme der Ziegen, für welche sie L. 10 für die ersten 10 Stück und Lire 20 über 10 Stück beträgt

und andere, auch alkoholfreie Ge tränke verabreicht werden, wie auch Badeanstal ten, Auto- und Wagengaragen, Einstellställe, Tanzsäle. Billardsäle oder andere gestattete Spiel säle. Tarif: 20 Prozent auf den Mietwert der Betriebslokale: 10 Prozent auf den Mietwert der Lokale, wo keine alkoholischen Getränke verab reicht werden: 6 Prozent auf den Mietwert von Tanz- oder Spielsälen: 6 Prozent des Mietwer tes auf sanitäre Anlagen, Badeanstalten, Gara gen und ähnliche. Steuer auf Kaffee-Expreßmaschinen: Besitzer

, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft aeben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrach tet Personen, welche als Diener oder Wachperso nen bei Gesellschaften oder Klubs fungieren, wie auch solche, die nur für einige Stunden des Tages Dienst versehen. Für die letzteren ist die Steuer auf die Hälfte herabgesetzt. Tarif: L. 25 für den ersten weiblichen, L. 50 für jeden weiblichen ab zweiten: L. 75 für den ersten männlichen, L. 125 für den zweiten männlichen, L. 200 für jeden weiteren. Steuer auf Klaviere

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Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 23.03.1938
Umfang: 8
Die neue Kursierter abgeänderl Bei Daucraufenthalt auf»6 Tage beschränkt—Die provisorischeHoteMaffifizierrrug BeitraashSbc erwischen Lire —.5« und Lire 1-, aber nicht starr gebunden Saifonznschlag beweglicher gestaltet Kürzlich hat die Abgeordnetenkam»«r dre Um- Wandlung des Gefctzdekrcts vom 28. November 1937 betreffend die neue Kur- und Aufenthalts- Steuer (siehe darüber ausführlich „Dolomiten' vom 8. Jänner, bzw. „Volksbote' vom 13 Jän ner) genehmigt, Hiebei wurden einige Bestim- mungcn

des ursprünglichen Eefetzdckrctcs abge- ändert. Hierüber erstattete in der Kammcrfitzung Abg. Giarratana Bericht, dem wir folgen des entnehmen: Hinsichtlich der bereits seinerzeit d-rgelegten Gründe der Abänderung der Kur- und Aufent- baltssteuer genügt die Bemerkung, daß nicht nur getrachtet worden ist, mehr Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Staates zu erlangen, sondern diese Einnahmen auch größtenteils dem Zwecke zuzuführcn, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthalts steuer

haben sich durch irrige Auffassung einige Unzukömmlichkeiten ergeben. Es mutz allerdings bemerkt werden, daß die alte Steuer, die 1910 cingeführt worden ist, verschiedene Umänderungen erfahren hat. die oft soweit gingen, daß sie in manchen Orten schließlich im Pauschal- abfindungswcge eingehoben wurde und damit die Körperschaften, welchen die Erträg- nisie zugute kamen, benachteiligt wurden. Diese Form der Einbcbung ist von nun an nicht mehr gestattet. Die Kontrolle der Stener- entrichtung ist nach dem neuen Gesetz

sie für die anderen Gemein den nur fakultativ ist. Dies ermöglicht die Ver legung des Aufenthaltes von einem Orte zum anderen, manchmal in ganz geringer Entfernung. Damit wird nicht nur eine Umgehung der Steuer ermöglicht, sondern auch ein weiterer Zweck der Steuer in Frage gestellt, nämlich die Aufbrin gung der 25 Millionen Lire, welche das Ministe rium im Laufe von fünf Jahren der Gewährung der Hotclkredite zuwendcn will. Der Art. 6 des Gesetzes besagt jedoch, daß das Innenministerium im Einvernehmen

mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Äolksbildnna die Anwendung der Änfcnthalts- steuer für jedwede Gemeinde als obligatorisch er klären kann. Es ist daher außer Zweifel gestellt, daß die Provinzialkörperfchaften des Tourisnrus in den oben angeführten Fällen das Einschreiten des Ministeriums anrnfen können. Es wurde auch die Frage gestellt, ob die Kurverwal- 1 ringen die Frage selbst einheben können. Zweifellos kann die Gemeinde nach Art. 10 die Kurverwaltungen mit der E i n h c b u n g be auftragen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 19.08.1824
Umfang: 16
» umgebe», uud wird rücksichtlich der roinantischen Lage , der schönen Gebäude und wohl eingerichteten Bad- Anstalt nnd Oekonomie'Anlage häufig von Fremde» und Durchreisenden besucht. Diese Bad - und Oekouomie-Behausung erscheint im Kataster sud Z>!»n. uud steuert auf i 1/2 Termin in R. W. t. ./4 kr. Cat. Nr. iSl>>. Ein Frühgärtl von b3 Klaftern, steuert auf » ì/2 Termin i» R. W. > kr. Cat. Nr. »üb». Ei» Kraulgärten von >64 Klaftern, giebt auf 1 1/2 Termin i» R. W. Steuer 2 3/4 kr. Cat. Nr. Ei» großes

Grundstück ober dem von der Neumnhle in daS KreklmooS führende» Fahrwege von Klaftern. Steuert auf ì 1/2 Termin 4 st. 33 ,>4 kr. R. W. Cat Nr. »2t>3. Ein kleines Grundstück von Kl. Reicht auf i »/?. Termin 4 V4 ^-Otenèr. Cat. Nr. >St>4. Ein Grundstück vo» 2 ,3g Klafter». Giebt auf > 1 /2 Termin 24 ì/4 kr. N. W. Steuer. Cat. Mr. ,5bS. Ein ?Icker von >7»o Klaftern, steu ert auf - 1 /2 Termin i» R. W. »y,/s kr. Diese Grundstücke 1562 inclllsive »S65 gebe» überhin »och , st. S, kr. T. W. GruudziiiS. Nr. Cat

. Ein Stück Düng - oder HeumooS -unter den, Wege von S2,c) Klaftern. Hievon hat man auf > 1 /2 Termin in R. W. , st. > kr. Steuer zu bezahle». Cat. Nr. 1SK7. El» Wiesniahd mit 2 Heusiadlrech- ten, an dein Geschränk, die feurige Wiese, Mühlbüchl uud auf dem Moos genannt, von >ti?.l>n Klaftern. Giebt auf » 1/2 Termi» in R. W. S4 >/?. kr. Steuer, und Mctze» Haber uud im 21 st. Fuß Geld 3 kr. Cat. 51N-. iSlitt. Ein Wiesmahd an dem Fischweiher von Klaftern. Steuert auf 1 1/2 Termin i» R. W. à >^2 kr. Cat

. Nr. »St»). Ei» Wieömahd und MooSboden un ter dem »enei».Hause von »Lno Klafter». Ist aus-ì »/a Ter»»'» mit y 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Cat. Nr. >270. Ein WieSmahd am Thauernzaunr von 226 Klaftern, bei Nr. »LKS. Giebt auf » »/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. »671. Mehr ein solches bei Nr. ,Sb4 von /,üc» Klafter». Steuert in N. W. auf , >^2 Ter»»'» 3 kr. Cat. Nr. >272. Ei» solches bei Nr. »Sb3 von ,>2 Klaftern. Reicht ans » >/2 Termin >m 24 st. Fuß » kr. Stener. Cat» Nr. >673. Weiter ein Wiesmahd von 4oLoKl

. Giebt in N. W. auf » »>2 Termin 7 kr. Steuer uud liegt bei Nr. »S (i2. Cat. Nr. >674. Ein Fischteich Unweit der Behausung, das Kreklmoofer Seele genannt, von 35oc» Klaftern im Umfange. Giebt auf > 1/2 Termi» 4 kr. in R. W. Steuer, uud jährlich L kr. T. W. Grundzins. Cat. Nr. »67/, ,^2. Ein WieSmähd, der Mühlbüchl, unweit der Nenmühle, zwischen. Franz Wagner nnd Karl Plattner liegend, von cilcu 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf 1 1 /2 Termin 6 kr. in R. W. Stener zu geben. Cat. Nr: >372. Zwei Stücke

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 16
Datum: 19.08.1824
Umfang: 16
, lind wird rücksichtlich der romantischen Lage , der schönen Gebäude und wohl eingerichteten Bad- Anstalt und Oekonomiè-Anlage häufig von Fremden und Durchreisenden besucht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud iLb», uud steuert auf 1 >/s Termin in R. W. t» 1/4 kl> Cat. Nr. iStii. Ein Frühgärtl von (>Z Klaftern, steuert auf » 1/2 Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. >üt>>. Ein Kraulgärten von 1S4 Klaftern, giebt auf 1 1/2 Termin in R. W. Steuer 23/4 kr. Cat. Nr. iSb2. Ein großes

noch 1 fl. 2, kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. Ein Stück Düng- oder HenmooS -unter dem Wege von S2><) Klaftern. Hievon hat man anf »1/2 Termin in R. W. > fl. > kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. 1SK7. Ein Wieöniahd mit 2 Heusiadlrech- ten, an veni Geschränk, die feurige Wiese, A?ühlbüchl und auf dem M00S genannt, vou Klaftern. Giebt auf > 1/2 Termin iu R. W. 64 1 /2 kr. Steuer, und u/b4 Mehen Haber und iin 21 si. Fuß Geld 3 tr. Cat. »Sl-3. Ein Wieöniahd an dem Fischweiher von c)l>n Klaftern. Steuert auf 1 ,^2 Termin

iu R. W. ü kr. Cat. Nr. iSliy. Ein Wieömahd und MooSboden un ter dem neue».Haufe von ,iZno Klafter». Ist auf^» ,/z Terniin mit 9 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. >670. Ein Wieöniahd am Thauernzaune voi, 226 Klaftern, bei Nr. »LtiS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. N. W. Steuer» Cat. Nr. >671. Mehr ein solches bei Nr. iSl,4 von 45c, Klaftern. Steuert in N. W. auf 1 ,/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,272. Ein solches bei Nr. >503 von »>2 Klaftern. Reicht auf » 1 /2 Termin im 24 si. Fuß » kr. Sieuer. Cat» Nr. 1673

. Weiter ein Wieöniahd von 4oLoKl. Giebt in N. W. auf » »/2 Termin 7 kr. Steuer und liegt bei Nr. »Lks. Cat. Nr. 1674. Ein Fischteich unweit der Behausung, daS Kreklmooser Seele genannt, von 32oo Klaftern im Umfange. Giebt anf > »/s Termin 4 kr. in R. W. Steuer, und jährlich 3 kr. T. W. Grnndzinö. Cat. Nr. >574 >^2. Ein WieSmàhd, der Mühlbüchl, uuwcit der Neumühle, zwischen. Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von ciic-, 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf i 1^2 Termin 2 kr. in R. W. Lteuer zu geben. Cat. Nr: ,372

. Zwei Stücke Grund, von Michael Peiutuer herrührend, von t-32 Klaftern. Steuert auf , ,/2 Termin in R. W. 7 kr. , und giebt noch überhin in T. W. l> kr. Gruudziuö. Und Nr. Cat. 1682. Ein Acker von Mathias Angerer her, die 33c» Klaftern. Davon hat man auf » l /2 Ter min q 1 /2 kr. in R. W. Steuer, und jährlich in T. W. b kr. GrundziuS zu gebe». Alle diese Grundstücke, mit Ausnahme der feurigen Wiese, Mühlbüchl und auf dem M00S sudOat. iS (>7, und der Wiese, der Mühlbüchl, sud ?^rc>. Lat. 5574

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 09.10.1823
Umfang: 12
und Oekonomie-Anlage häufig von Fremden nnd Durchreisenden besucht. Diese Bad- und Oekonomie-Behansung erscheint im Cataster »nd 5>'r »Sk>» «nd steuert auf » 1/2 Termin in R. W. b »/4 kr. Ein Fri'ihgärtl vont>3Klaftern, steuert ans, 1 /2 Ter min in R. W. , kr. Ein Krautqarteu von ,54 Klaftern, giebt auf , 1 /2 Termin in R. W..Steuer 23//» kr. Diese beiden Gegen stände gehören unmittelbar in Cat. Nr. >6k>». 8ub k'rr,. Cot Ein großes Grundstück ober dem von der Nenmüble in daS KrecklmooS führenden Fahr wege

von 2/,s<,2 Klaftern, steuert auf > 1 /2 Termin 4 st. 36 >/4 kr. R. W. , Inteviaenzbl. z. B. v. u. f. T. u. V. 8i. i8sz. Lab d?ro. »St>3. Ein kleines Grundstück von 3Uy Klaftern, reicht auf » 1/2 Termin 4 1 /4 tr. Sk. W. Steuer. ^ Cat. Nr. ,664. Ein Grundstück von 2»33 Klaftern, giebt auf » »/2 Termin 24 »/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. »St>S. Ein Acker von »710 Klaftern, steu ert auf » l /2 Termin kn R. W. »q»/2 kr. Diese Grundstücke sud diro. »562 inolusivs IZ6? gè» ben uberhin noch » fl. S» kr. T. W. Grundzins

. Cat. Nr. »5bk». Ein Stück Düng- oder HeumooS unter dem Weg von Z2»<z Klaftern. Hievon hat man auf » »>2 Termin in R. W, » st. » kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. iSki?» Ein Wieömahd niit 2 Henstadlrech- ren an dem Gfchränk, die feurige Wiese, Mühldichl und auf dem M006 genannt, von ibaor» Klaftern, giebtauf » »^2 Termin in R. W. 64 >>2 kr. Steuer, und qà Me- hen Haber, und im 2, fl. Fuße Geld 3 kr. Cat. Nr. »Qbli. Ein WieSmahd an dem Fischweiher von yoo «lafrern, steuert auf »1 /2 Termin

in R. W. S»/2 kr. Car» Nr. i5k»y. Ein Wieömahd und Moosboden un ter dem neuen HanS von ikZoo Klafter», ist auf » »/a Termin mit <z3/« kr. Steuer belastet. Cat. Nr. »S70. Ein Wieömahd am Thauernzaun von 225 Klaftern, bei Nr. »SbS, giebt in R. W. 3 kr. auf 1 1 /2 Termin Steuer. Cat. Nr. »57,. Mehr ein solches bei Nr. ,664 von 4S0 Klaftern, steuert in R. W. auf 1 l /2 Termin 3 kr. Cat. Nr. >672. Ein solches bei Nr. »5b3 von.»»» Klaftern, reicht auf » »/a Teimin im 24 fl. Fuße » kr. Steuer. Cat. Nr. »Z73

. Weiter ein Wieömahd von 40S0 Klaftern, giebt in R. W. auf » 1/2 Termin 7 kr. Steuer uud liegt bei Nr. >Sk>2. Cat. Nr. >Z74. Ein Fischteich unweit der Behau sung, das Krecklmooser Seele genannt, von 3Soo Klaf tern im Umsange, giebt auf » 1 /2 Termin 4 kr. R. W. Steuer und jährlich g kr. T. W. Grundzins. Cat. Nr. 16741 /2. Ein WieSmahd, der Mühlbichl, unweit der Neumühle, zwischen Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf i 1 /2 Termin 5 kr. in R. W. Steuer zu geben. Cat

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Volksbote
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Seite 17 von 20
Datum: 05.09.1913
Umfang: 20
will zu diesem Zwecke drei Fragen beantworten: nämlich erstens: Was ist eine No tschlach. jtung? Zweitens: Wer genießt die Steuer freiheit und wer nicht? Drittens: Was es mit der heute schon bezahlten fleischst euer? ^ > Eine Notschlachtung findet gewiß dann statt, wenn das Vieh geschlachtet werden muß, um an steckende Tierknmkheiten zu unterdrücken rü>er hint- 'anzuhalten. Solche im Interesse der Allgemeinheit vorgenommene Notschlachtungen sind schon nach dem Gesetze vom 16. Juni 1877 von der Fleischsteuer

geltliche Veräußerung des aus Notschlachtungen ge- wonnenen frischen Fleisches'. Nun zur zweiten Frage: Welche Personen sind von der Entrichtung der Fleisch steuer befreit? — Es heißt im Gesetz: Befreit sind „jene Personen, welche nicht zu den im § 1, Abs. 1, Art. a des Gesetzes (vom Jahre 1877) angeführten Gewerbsunternehmern gehören'. Das heißt: Wer eine Fleischerei betreibt, der genießt diese Freiheit nicht, nur der Landwirt ist von der Fleisch, steuer frei. Wenn aber der Landwirt die Notschlach tung

dieses Jahres bestanden hätte. Die Folge davon ist, daß alle Vieh- besitzer, welche im heurigen Jahre von einer Not schlachtung betroffen wurden und dafür die Fleisch steuer entrichtet haben, die Steuer zurückverlangen können und dieselbe auch /rückerstattet erhalten müssen. Wo diese Steuer an die Bevollmächtigten der ' Ver zehrungssteuerpflichtigen bezahlt wird, haben'diese die Verpflichtung, die Steuer rückzuvergüten. In der Regel sind diese Bevollmächtigten die Metzger; diese können dann die Beträge beim

. Um Umständlichkeiten zu ver meiden, ist es jedoch zu empfehlen, daß die Bevollmäch- tigten sich direkt mit der Finanzdirektion in Verbin dung setzen, damit die Abschreibung der betreffenden Summe von der Vorschreibungsstelle aus von Amts wegen vorgenommen wird. . Zum Schlüsse sei. mir.'noch folgende. Bemerkung erlaubt. Es ist sehr selten, daß eine Steuer abge schafft wird, ohne dafür eine andere an die Stelle zu setzen. In diesem Falle ist es aber gelungen, eine für die Landwirte sehr lästige Steuer zu beseitigen

, ohne daß sie auf einer anderen Seite dafür herze- nommen werdend Die Wschafflm^ dieser -Steuer ist ein Erfolg der christlichsozialen Partes aus welcher die Anregung hiezu hervorgegangen ist. ' Äus bem Amtsblatte. Versteigerungen finden statt: Am 18. September beim Bezirksgerichte in Innsbruck die Liegenschaf-, ten aus dem Grundbuche Hötting, E.-Zl. 836/11, Gp. 1283, 1284 und 1285. Schätzwert 9585 X 50 Ii. — Am 15. ' September in Mühlbach bei Deutsch-Matrei die Liegenschaft, Grdb.-E.-Zl. 30«! I, bestehend aus Wohn

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 18.08.1921
Umfang: 8
, weil der gegenwärtige Zustand der Volks wirtschaft ein solcher des Ucberganges und fort währenden Schwankungen unterworfen fei. Aus denselben Gründen seien auch di: steuerfreien De träge für die Steuer auf das beweglich Vermögen in den alten Provinzen nicht geändert worden.' Eine frivolere und leichtsinnigere Begründung einer steuerlichen Ungerechtigkeit ist wohl noch in keinem zivilisierten Staats versucht worden. Was will denn der Nnterstaatssekretär mit seinem „Ueberflcmxpstadium'? Meint er da mit vielleicht

.' sagte er scharf und schneidend und führte Fee an ihm vorüber. Forst biß die Zähne zusammen und sah ihnen mit verzerrtem Gesicht nach. Aber als er allein war, lachte er bitter auf. -.Meine Braut — meine Braut,' sagte er hohn-- vvll vor sich hin. Dann ging er in furchtbarer Stimmung in den voal zurück. Ellen kam ihm entgegen. Einkommen von 5200 bis einschließlich 7200 Lire; 25 Prozent bei Einkommen von 720V bis ein schließlich 10.000 Lire u. s. f. Endlich kommt zu den Grundsätzen der Steuer

noch ein Sprozentiger Zuschlag, der durch Dekret des Generalkommissariates vom 6. Dezember 1920. Nr. 71.946, eingeführt wvrde. Dieser fünfprozew- tige Zuschlag wurde Heuer zum erstenmale eingeho ben. Er findet freilich auf den Kriegszuschlag keine Anwendung. Ein Beispiel: Nach Abzug Äser überhaupt ab zugsfähigen Posten beträgt das der Steuer unter» liegende Einkommen monatlich, 450 Lire (ein herz» lich geringer Betrag!) oder jährlich 5400 Lire. Die Einkommensteuer beträgt nun pro 1921: 1. Ursprüngliche Steuer

an Steuer zahlen: die sogenannte Iungaessllsnsteuer oder wie es amilich heißt „Aufschlag für die minderbelaste- ten Haushalte'. Nehmen wir unter letzterer Boraussetzung ein anderes Beispiel: Ein kedl^er Pnn-itbeamter be zieht nach Abzug aller Posten sz. B für Unterhalt des nicht im eigenen Haushalt lebenden Vaters) ein steuerbares Monatseinkommen von 600 1^: an Einkommensteuer bezahlt er dann für 1931: Ursprüngliche Steuer I. 145.50 mehr 15 Prozent Iunagesellensteuer I. 21.83 mehr 20 Prozent

Kriegszuschlag I. 33.47 mehr 5 Profit Zuschlag für Witwen und Waisen 8.36 mehr 50 Prozent Landesum^z von 145.50 und S1.8Z und 3547 l. 60.24 1. 269.40 Dieser Zwv?rt?äger b^mkli nk>c> an Einkommen steuer allein fast ein halbes Monatseinkommen, genauer 3.76^. Ein schöner Prozentsatz. Nun darf aber nicht veraessen werden, daß bei uns au<k noch , das unglücklichste Gescköpf österreichischer Steuer geschichte. die Besoldungssteuer, in Kraft steht. Diese Steuer war zugleich mit der modernen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.06.1928
Umfang: 6
vreitag' mn II. Junl «Aipen^eirung' V Seile 3' MMWà ISMWUl-VeMà Steuermarken für die steuerpflichtigen und von der Steuer befreiten Autos Mit Artikel 3 des Gesetzdekretes vom 29. De zember 1927, Nr. 2246, beinhaltend Finanz maßnahmen für die Autoindustrie und für die Straßen, wurde die metallene Steuermarke, die vom Artikel 11 des Gesetzes über die Anto- steuer vom 30. Dezember 1923, Nr. 3233, vor» geschrieben war, abgeschafft und durch eine neue farbige Marke, auf welcher die Kennzeichen

des Autos und die Quittung über'die bezahlte Steuer angebracht find, ersetzt, welche durch den Steuer- trager in gut sichtbarer Weise am Vorderteil des Autos angebracht werden muß. Das Fehlen dieser Steuermarke wird mit einer Geldstrafe von 29 Lire belegt. Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Marke nicht eine absolut gültige Quittung für den Erlag der Steuer darstellt. Die einzig wirklich gültige Quittung ist jene, die v. den Steuereinhebungs- ämtern des kgl. Automobilklubs v. Italien aus gestellt

wird und auf Grund der Verfügungen des Art. 33 des Gesetzdekretes vom 31. Dezem ber 1923. Nr. 3043, immer vom Chauffeur mit geführt werden muß. Das heißt mit anderen Worten, daß die Steuermarke allein nicht genügt, um die tat sächlich ausgeführte Steuerzahlung zu beweisen, sondern daß der Chauffeur immer den Agenten auch die Zirkulationslizenz aushändigen kön nen muß. An Stelle der Tafel für die von der Auto- steuer befreiten Automobile wurde ebenfalls eine farbige Scheibe eingeführt, deren Anbrin gung jedoch

nicht obligatorisch ist, sonders fakul tativ und daher kein Grund für die Auferlegung einer Strafe ist. , Die Gesuche um die Scherben mit der Inschrift >.S. E.' (servizio essente) müssen von den Inter essenten an die Finanzintendanz gerichtet wer den und außer dem Namen und Vornamen des Eigentümers auch die Merkmale des betreffen den Autos angegeben enthalten, sowie auch den Grund, aus welchem das Auto von der Steuer befreit wird. Das Ansuchen muß von der Zir kulationslizenz und von anderen rechtfertigen

den Dokumenten begleitet sein. Auch für die von der Steuer befreiten Autos gilt die Vorschrift, daß die die Befreiung recht fertigenden Dokumente stets mit an Bord des Wagens geführt werden müssen. ^ Plahaulos mit mehr als 25 Pferdekräften - Mit Gesetz vom 30. Dezember 1923, Nr. 3233, wird den Gemeinden verboten, neue Platzlizen zen für Autos mit über 25 Pferdekräften aus zustellen; mit dem Bemerken, daß im Falle der Nichtbeachtung des genannten Verbotes die jenigen Autos, deren Motorkraft 2S Pferde kräfte

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 28.04.1932
Umfang: 8
und Fahrräder. Die Proviinialverwaltüng gibt bekannt, daß laut den Bestimmungen des Artikels 214 und der folgenden des Gesekes vom 14. Dezember - !S31, Nr. 1173, die Fuhrwerke und Kutschen animalischer Traktion, die Fahrräder und ähn liche Maschinen im Besitze von Personen, die In der Provinz Bolzano wohnhaft sind, ab 2V. ölpril einer jährlichen Steuer unterworfen lind, die wie folgt berechnet wird: Landwirtschaftliche Fuhrwerke bis zu S Zent ner Bruttogewicht pro Rad (Tara und Höchst« belastung) jährliche

Steuer Lire 12.50, über 5 Zentner bis zu 15 Zentner pro Rad Lire 25, über 13 Zentner pro Nad Lire 50. Wägen und andere Beförderungsmittel ani> malischer Traktion bis zu 5 Zentner pro Nad Bruttogewicht (Tara und Höchstbelastung) Lire 25; von 5 bis 15 Zentner pro Nad Lire 50: über 13 Zentner pro Nad Lire 100. Kutschen mit zwei Plätzen, der Führerfitz inbegriffen Lire 25: mit mehr als zwei Plät zen der Führersitz inbegriffen, Lire 50., Belozipedis, Maschinen und ihnen ähnliche Apparate

mit einem oder mehr Plätzen Lire 10. Unter dem Bruttogewicht wird das Gewicht des Fuhrwerkes mit-der Höchstbelastung ver standen. also Tara und Tragfähigkeit. - Von der Steuer sind die Fuhrwerke befreit. v>e nur auf dem Eigsngrund zirkulieren und die nur auf kurzen Strecken die öffentlichen Straßen benützen, um sich auf den zum Hos gehörigen Grund zu begeben. Um diese Begünstigung zu genießen, muß ver Fuhrmann mit der entsprechenden Be scheinigung, ausgestellt vom Podestà der Ort schaft, versehen

sein. In dieser Bescheinigung müssen die Grundstücke angegeben sein, die sich außerhalb des geschlossenen Hofes befinden und auch die Straßen, die zur Erreichung der Gund- stücke benützi werden müssen. Unter den landwirtschaftlichen Fuhrwerken, flir welche die genannten Verfügungen geltend sind, sind sene verstanden, welche ausschließlich für den Dienst im Hose selbst und in den ge pachteten Gütern benutzt werden. Sie müssen je nachdem, ob sie von der Steuer befreit sind oder nur einer, ermäßigten Taxe unterworfen

sind, nach der Kategorie, in der sie eingereiht sind, das Metallschild mit der Bezeichnung „carro agricolo' und den Namen der Gemeinde tragen. Die Steuer wird von der Gemeindeesattoria eingehoben und zwar auf die Art. daß der Be sitzer der Fuhrwerke und der Belozipedis das vorgeschriebene Metallschild beheben muß- Diese Metallschilder müssen bei den Velozl- peds am vorderen Rahmen angebracht werden und bei den anderen Fuhrwerken neben dem v-irgeschriebenen Erkennungsschild. Das Metallschild hat nur für das Jahr Gül

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 29.05.1850
Umfang: 4
deS Magistrats »nd Bürger- Ausschiisscö und mit Geiitlimiguiig des Herrn Statt» daltcrS wird ciuf den Besitz von Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für die Bedürfnisse der Stadtgcmeinde zu verwin den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, nnd hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Neiikiswä kirnng für jede» Hund

als Steuer z» den Gemeindcbcdürfiiissen zu ent richten. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, wekche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch km Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Huud vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr IK5Y wird der Thier arzt Jof. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcuerbehebung besorgen

, hievon bei dem ge nannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach ersolgter Uebernahme des HnndeS d!e An zeige zn machen nnd die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hnnde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hnnde angehängt werden muß; die Kosten des ketzlcren sind abgesondert zu vergüten

. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldung und Versteuerung der Hnnde jedes mal besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe deö dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher »ach Berlanf obiger Anineldnugsfristcn nicht mit dein übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwieg gen worden ist, zum Kommissär zu stellen, wel cher die magistratliche

Strasvcrhaiidlung veran laßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebülir. S. Die Hunde jener Parteien,, weiche die Steuer- ödes Strafebezabliing verweigern, oder von wel chen diese Beträge armntkskalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Magi strats vom Abdecker vertilgt werde». lv. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fahren deS Wuthausbruches bleiben unaeändert in Wirksamkeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 15.02.1851
Umfang: 10
, Bierbräucreibesitzerin in Hall. 2 Kund in a ch u n g. Nr. 44Z. Unter Beziehung auf. die diesseitige Kundmachung vom Lg. Mai I36V werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltiingsjahr ILül folgende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden ReichS-Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemcindcbcdürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr lö5l

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt-' machung dieser Verordnung noch im Besitze eines HnndeS befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund'vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 135l wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die. Aufnahme der Anzeigen und die Steuerbe- hebung besorgen. ES hat für dieses Jahr dieAnzeigung der Hunde und die Steuerbezahlung

Uebernahme des Hundes die Anzeige zn machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die cntrichte/e Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf daS Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolget, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt

in eine StrafedeS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser AnincldnngSfristcn nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistralliche Stras- verhandluug veranlaßt. Dem Abdecker gehört bei >-2traf- sällcn der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafbezahlung verweigern

. Für daS k. k. Bezirksgericht: Heufler. ^ ' VersteigerungS-Edikt. Nr. 415 Auf Ansuchen der Vormundschaft der Jakob Habt- mann'schen Kinder in 'Schwaz werden nachgenannte Realitäten der freiwilligen Versteigerung unterzogen, als : Kat. Nr. 53/57 der Steuer-Gemeinde Sölleute Lit. Eine Behausung mit reeller Hafiisrgerecht- same, Hasnerwerkstätte uuv Brennofen. Lir. L. Dabei ein Garten von 54 LZ Klafter. Hiefur besteht der AnsrufSpreiS iu l4lZl1 fl. N.W. Zur VersteigerüugS - Vornahme wird auf den '^4. d. Mts. L Uhr Vormittags

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 14
Datum: 02.10.1823
Umfang: 14
Fahrwege dahin gehen, ist gegen diesen Markt mit Wieohngeln umgeben, und wird rücksichtlich der romantischen Lage, schönen Gebände nnd wohleinge-- richteten Badanstalt und Oekonomie-Anlage häufig von Fremden und Durchreisenden besucht. Diese Bad- und Oekouomie-Behausung erscheint im Cataster sub »5l>» und steuert auf , 1^2 Termi» in N. W. ti 1/4 kr. Ein Frühgärtl von t>3 Klaftern, steuert auf > ,^2 Ter min in R. W. 1 kr. Ein Krantgarten von 164 Klaftern, giebt auf » 1/2 Termin in R. W. Steuer

23/4 kr. Diese beiden Gegen stände gehören unniittelbar in Cat. Nr. Lud tlrc,. ,St)2. Ein großes Grundstück ober dem von der Nenmühle in das Krecklmoos führenden Fahr« wege von 2 ,Slz2 Klaftern, steuert anf > 1/2 Termin 4 fl. 3ö >/4 kr. R. W. Luì, k>?rc>. àd. Ein kleines Grundstück voi» 3Ll) Klaftern, reicht auf 1^/2 Termin 41/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. >2t>4. Ein Grundstück voii 2iZg Klaftern, giebt auf 11/2 Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. »LtiZ. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert anf 1 ,/2 Termin

in R. W. -cz 1/2 kr. Diese Grundstücke sub I^rc>. 1562 inclusive iZ<5z g»- beu überhin noch > st. S, kr. T. W. GrnndziiiS. Cat. Nr. Ein Stück Düng- oder HenniooS unter dem Weg von 2-21<) Klaftern. Hievon hat nian auf » i/2 Termin in R. 'à 1 fl. 1 kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. 16(17. Ein Wiesmahd mit 2 Heustädlrech- ren an dem Gfchräiik, die feurige Wiese, Mühlbichl und auf dem Moos genannt, von ,(,200 Klaftern, giebtauf 1 1/2 Termin in R. W. S41/2 kr. Steuer, und n/l-4 Me tzeit Haber, nnd im 2» fl. Fuße Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t

>v. Eiu WieSmähd an den? Fifchweiber von c)»c» Klaftern, steuert auf »1/2 Termin in N. W. 2 1/2 kr. Cat. Nr. iIdy. Ein Wiesmahd und MooSbodeu un ter dem neue» OauS von 1N00 Klaftern, ist auf » ,/s Termin mit 13/4 kr. Steuer belastet. Cat. Nr. 1S70. Ein WieSmähd am Thauertizaun von 22Z Klaftern, bei Nr. ,505, giebt in R. W. 3 kr. anf » 1/2 Termin Steuer. Cat. Nr. 1671. Mehr ei» solches bei Nr. iLb-', von 4S0 Klaftern, steuert in R. W. auf 1 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. 1672. Ein solches bei Nr. i5b3

von >12 Klaftern, reicht auf »1/2 Teimin im 24 fl. Fuße , kr. Steuer. Cat. Nr. 1273. Weiter ein WieSmähd von 4»2o Klaftern, giebt in N. W. anf > >/2 Termin 7 kr. Steuer uud liegt bei Nr. i5t»2. Cat. I,r. >674. Eiu Fischteich nnweit der Behau sung, daS Krecklmooser Seele genannt, von 3Soc> Klaf tern im llmfange, giebt auf > > 2 Termin 4 kr. R. W. Steuer und jährlich t! kr. T. W. GruudziuS. Cat. I?r. 1^74 1/2. Eiu WieSmähd, der Mühlbichl, unweit der Meumühle, zwischen Franz Wagner und Karl Plattner liegend

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 06.10.1823
Umfang: 12
im Cataster sub I^r. >2<>» und sicuert auf » >/2 Termin in R. W. b »^4 kr. Ei» Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert anf » 1/2 Ter mi» in R. W. » kr. Ein Ärautqarten von 1S4 Klaftern, giebt anf 1 1/2 Termi» in R. W. Steuer 2 3//, kr. Diese beiden Gegen stände gehören unmittelbar iu Cat. Nr. 8uk k^rc,. Lat lÄk,^. Ein großes Grundstück ober dem von der Neumüble in daSKreàlniooS führende» Fahr wege vo» 2/,6c)2 Klaftern, steuert auf 1 >/2 Termi» 4 st. 26 >//, kr. R. W. 8ub k^ru. Lad. »6b3. Ei» kleines

Griindstück von Klaftern, reicht auf > 1^2 Teruiin 4 >>i kr. R. W. Sttuer. . Cat. Nr. iSl»4. Ein Grnndstück von 2,3» Klaftern, L'cbt auf » Termin 24 ^4 kr. R. W. Struer. 437 Cat. à?r. Ein )l6et von »7,0 Klaster», sttu» ert anf > »/?. Termin i» R. W. , q »/a kr. « ^rlindstncke snd t>»r>i. i.-iüz inollisive: ge hen 'berhin noch . st. S. kr. T. W. GrniidzinS. <»at. Nr. »Zkit». Eil: Stück Düng- oder HenttiooK llnter dem Weg von Klaftern. Hievon hat man auf » »/2 vermin in N. W »st. » kr. Steuer zu bezahlen

. Cat. Nr. »SÜ7. Ein WieSinahd mit 2 Heustadlrech- ten an dein Gfchränk, die fenrl'ge Wiefe, Mühlbichl nnd auf dem Mooö genannt, von ,(>200 Klaftern, giebt auf > >^2 Termin il» R. W. 24 »^2 kr. Steuer, und r>,t>4 Me- tzen Haber, und im 2, st. Fuße Geld 3 kr. Cat. Nr. Ein WieSinahd an dem Fifchweihee von czoo Klafter», steuert auf » »/2 Termin in R. W» S>^2 kr. Cat. Nr. »Lütz. Ein Wiesmahd nnd MooSbodcn un» ter deni neuen Hanö von iguc» Klaftern, ist auf » >/a Termin mit y 3.4 kr. Steuer belastet

. Cai. Nr. >570. Ein WieSinahd am Thauernzani» von 22Z Klaftern, bei Nr. »Sb5, giebt in R. W. 3 kr. auf 1 l/2 Termi» Steuer. Cat. Nr. 1671. Mehr ein solches bei Nr. ,Sb4 von 45o Klaftern, steuert in R. W. auf » »,2 Termin 3 kr. Cat. Nr. 1Z72. Ei» solches bei Nr. »Zl>3 voll 1»» Klaftern, reicht auf » Tclliii» im 24 fl. Fuße ^ kr» Steuer. Cat. Nr. >373. Weiter ein WieSinahd von 4060 Klaftern, giebt in R. W. auf 1 »^2 Tetmiu 7 kr. Steuer »nid liegt bei Nr. >Sl>2. Cat. Nr. >674. Ein Fischteich nnwelt

der ÄZehau- snng, das Krecklinooser Seele genannt, von 3Sc>c> Klaf tern im Umfange, giebt auf > '^2 Termin 4 kr. R. W. Steuer und jahrlich » kr. T. W. GrniidzinS. Cat. Nr. »374 >^s. Ein Wiesmahd, der Mühlbichl» unweit der Neiimühle, zwischen Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von --irc» 2 Fuder Heu. Hievou hat man auf » >,2 Termin 5 kr. in R. W. Steuer zu geben. Car. Nr. ,372.. Zwei Stück Grnnd, vom Michael Peintner herrührend, von <>32 Klaftern, steuert cmf , »/!» Termi» in R. W. 7 kr. und giebt

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 22.03.1923
Umfang: 12
zu zerteilen, zu zersplittern und zu ent werten, um nicht im Aufbauen wieder nieder- zureißen, was sich bisher bewährt hat. In diesen schmierigen Zeiten muß es heißen und müssen wir handeln und schaffen: Hand m Hand und Treue um Treue! 2. wer ist steuerfrei? Von der außerordentlichen Kriegspersonalsteuer befreit sind: a) jene Steuerträger, welche sich während der Geltung dieser Steuer unter Waffen befinden; jene, welche nach dem 23. Mai 1915 entweder zwölf Monate hindurch effektiven Militärdienst geleistet

haben oder deren Dienstleistung vor der» zwölften Dienstmonat-infolge von Reformen, wel che voyr Dienst selbst abhängen, aufhörte; b) jene Steuerträger, welche zur Zeit der Gel tung dieser Steuer einen oder mehrere Söhne oder den Vater unter den Waffen haben; jene, welche nach dem 23. Mai 1915 einen der genann ten Verwandten zwölf Monate unter- Militär- dienstleistung gehabt haben, bezw. deren Dienst leistung durch einen im Dienst selbst gelegenen Grund vor dem zwölften Dienstmonat aufgehört hat. Diese beiden

Absätze (Art. 2 des kgl. Dekretes Nr. 857/1918) sind sinngemäß auch auf die neuen Proviirzen anzuwenden. während der folgende nicht für diese gilt (stehe dann unten Ausdehnungs- dckrctl); c) der zwAfmonatlichen Dienstleistung wird die Erwerbung einer Tapferkeitsmedaill«, des Ver wundetenabzeichens, gleichgestellt. 3. höhe und Bemessung der Steuer. Die außerordentliche Kriegspersonalsteuer be trägt 25 Prozent von den ihr unterworfenen di rekten Staats-, bezw. Gemeindesteuern. Zmn Bei spiel

: A ist in Dem Einkommensteuerbogen mit einer Steuerschuld von 800 Lire eingetragen. Er hat also außerdem 200 Lire an außerordentlicher Kriegspersonalsteuer zu zahle», falls er , nicht die obgemnmten Bedingungen, für die Steuerbefrei ung crftillt. B sei in der Cinkomncensteuerliste Gmppe O (Staatsböfoldete) eingetragen: er hat em Mertel der von seiner Genwinde aufgelegten Familiensteuer zu bezahlen (siehe oben l c). ' Die Steuer wrid ohne weitere Intervention.der Steuerträger ans Grund der Sieuer-bagen be messen; wer

die Ausdehnungsvorfchriften hinsichtlich der außerordentlichen Kriegspersonalsteuer. Zum Verständnis dieses Anhanges ist eine kurze Erläu terung dieser Steuer notwendig. Diese außerordentliche Kriegspersonalsteuer wurde im Jahre 1918 durch das kgl. Dekret vom 9. Juni, Nr. 857, in Italien eingeführt und trifft jene, welche keine oder nur geringe Kriegsdienste geleistet haben/Ursprünglich nur für die Kriegs zeit gedacht, wurde diese Steuer im Jahre 1929 und 1921 weiterhin verlängert. 1. Wer ist der Sleuer unterworfen

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