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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 12.11.1862
Umfang: 8
ist unbekannt. Bei Mackeyspoint wurden die Unionstruppen ausgeschifft, um Charlcslon und die Savannah-Bahn anzugreifen; sie rückten 9 Meilen vor und verdrängten die Rebellen aus 3 Stellungen. Letztere erhielten Verstärkungen, worauf die Unionisten sich mit beträchtlichem Verlust zurückziehen mußten. (A. Z.) Zur Kritik des liroUschcn Grundstcncr-Systcms. Von Prof. Dr. H J. Birermcinn. VII. Als die „Steuer-Peräquation' ihren Anfang nahm, waren von den unter Maximilian I. ausgemittelten 5000, „Steuerknechten

,' d. h. Steuer.Einheiten, nach welchen die jährliche Steuerschuldigkeit des Landes vertheilt zu werden pflegte, nur mehr circa 3300 in Evidenz. Von den übrigen wußte man nicht, wo man sie zu suchen hätte. Die Umlegung war beinahe in allen Gerichten und Städten drS Landes seit der 1573 vorgenommenen Steuer-Bereitung (wo nicht gar seir dem Erscheinen des Marimilan'schen Libells von 1511) sich gleich geblieben, ungeachtet in Bezug auf Umfang und Fruchtbarkeit des nutzbaren Areals sich nar Vieles mittler Weile geändert

) noch immer 57 Stcuerknechte, während die fruchtbaren, vor Wassergefahr geschützten und mit 30,000 Seelen bevölkerten Gefilde des Nons- berges von der Zeit her, wo sie öde und unkultivirt waren, blos 50 Steuerknechte zu tragen hatten. Viele Gemeinden zahlten bis dahin gar keine oder nur eine nominelle Steuer, d. h. eine Art Rekognitions-Zins zum Beweise der UnterthSnig. keit und wurden dann dem Aerar gegenüber meist durch andere Gemeinden vertreten. So entrichtete die Ge meinde Sagron im Gerichte Primör

. In der Umgegend von Schwatz genossen alle Knappenhäuser sammt den dazu gehörenden Grundstücken volle Steuer freiheit. Ebenso waren die große Ulfis wiese bei Innsbruck, die Ansitze Anger und Koburg bei Briren, viele Widums-Güter und sonstige geistliche Besitzungen steuerfrei. Die Bauern des Thales Enne- berg prätendirten wenigstens, das gleiche Privilegium zu besitzen. Obschon die Regierung dieses Vorgeben nie anerkannte und bereits im I. 1735 einen Zug Hußaren nach St. Vigil zur erekutiven Eintreibung

der Steuer entsendet hatte, beharrten die Enneberger doch bei ihrer Weigerung, Steuer zu zahlen, und selbst nachdem im I. 1767 der bestimmte kaiserliche Befehl ergangen war, daß in Hinkunft keinerlei Steuerbe freiung geduldet werden solle, mußte zur Eintreibung der Rückstände um das I. 1770 nenrrdings Militär in's Thal geschickt werden. Erst die s. g. Peräquation machte, da sie alle Eremptionen thatsächlich aufhob, diesem und manch' anderem unerquicklichen Streite über die Stenerpflicht ein Ende

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 29.05.1850
Umfang: 4
deS Magistrats »nd Bürger- Ausschiisscö und mit Geiitlimiguiig des Herrn Statt» daltcrS wird ciuf den Besitz von Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für die Bedürfnisse der Stadtgcmeinde zu verwin den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, nnd hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Neiikiswä kirnng für jede» Hund

als Steuer z» den Gemeindcbcdürfiiissen zu ent richten. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, wekche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch km Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Huud vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr IK5Y wird der Thier arzt Jof. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcuerbehebung besorgen

, hievon bei dem ge nannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach ersolgter Uebernahme des HnndeS d!e An zeige zn machen nnd die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hnnde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hnnde angehängt werden muß; die Kosten des ketzlcren sind abgesondert zu vergüten

. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldung und Versteuerung der Hnnde jedes mal besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe deö dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher »ach Berlanf obiger Anineldnugsfristcn nicht mit dein übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwieg gen worden ist, zum Kommissär zu stellen, wel cher die magistratliche

Strasvcrhaiidlung veran laßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebülir. S. Die Hunde jener Parteien,, weiche die Steuer- ödes Strafebezabliing verweigern, oder von wel chen diese Beträge armntkskalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Magi strats vom Abdecker vertilgt werde». lv. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fahren deS Wuthausbruches bleiben unaeändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 14.02.1854
Umfang: 6
Reichs Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das J.'hr !354 ist tiefe Steuer für alle jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung nock im Besitze eines Huudes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen und die Steuer sogleich zu be zahlen. Für das Jahr l8S4 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige

und die Steuer- Behebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom 1. bis einschließlich ll. künftigen Monats März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 l>5s 4 U»r im Fleischdankgebände zu ebener Erde rückwärts a,n Jnn l äußere Treppe neben dein Schmledhause) zu geschehen. Am SamStag den 4. und Sonntag den 5. künftigen Monats werden aber keine Anmeldungen angenommcn. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaust des Jahres 1854 sich einen Hund

einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens 3 Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen nnv die Steuer Zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig uud allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit- 6. Ueber die entrechtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ansstellung giltig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden u»uß? die Kosten deS Letzter» sind abgesondert

zu vergüte». 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßl, verfällt in eine Strafe deS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wclcher nach Verlauf obiger AnmeldungS-Fristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer ver schwiegen worden ist, zum Kommissär zn stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Strassällen der dritte Theil der Strafe

als Ameigegebühr. tt. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Ar.nutyShalder nicht eingebracht werden können, werden von« Abdecker über Auftrag des Zt.idtmagistrats vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuihauSbrucheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit. Stadt Magistrat Innsbruck am >0. Februar 1854. Der Bürgermeister. Stellvertreter: v» Peer. S8l » Kundmachttng

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 18
Datum: 21.06.1838
Umfang: 18
, jetzt an Anton Zattelli verpachtet, und in dem Steuer-Kataster der Stadtgemeinde Trient unter Nr. 373 eingeschrieben von 2415 Triventinifche Klafter mit einem Steuer-Kapitale von 33k fl. Tirol. Währung, für welches jährlich von 6 Steuer-Terminen 4 fl. 343/4 kr. W. W. C. M. ncbsi dem Zehentvom 11. Theile an das Domkapitel zn Trient entrichtet werden. . Der Auörufsprsis ist mit 2415 fl. W. W. E. M. festgesetzt. 2. Ein Maierhof (Maso) gleich außer den Mauern der Stadt Trient, in kleiner Entfernung von der p'in

^x.a licra, ii genannt, gegenwärtig an Franz Bernardi verpachtet, und in dem Steuer-Kataster der Stadt Trient sub Nr. 872 eingeschrieben, mit Ausnahme! jedoch von 301 Qua- dratklaster und 4 Schuh gegen dj>6 Kapuziner-Kloster, welche der Kongregation >li (Duritü verkauft worden sind. Der Maier- , Hof besieht in einem vereinten Acker und Weinboden, von bei läufig 8536 Klafter sammt Rnstikalhause, dessen Steuer-Ka pital auf 1739 fl. 12 kr. Tirol. Währung angesetzt ist. welches mit einer jährlichen

Steuer von 6 Terminen mit 19 fl. 51 3/4 ki. W. W. C. M. belegt ist. Indem Hefe des obrn genannten HauseS, und zwar an dem Kanal längs desselben befindet sich die kleineFarbenmüble des HasnerS Hartmann von Trient. Der Ersteigerer diestS MaierhofeS ist demnach verbunden, das Eigenthumsrecht des Hartmanns auf diese Mühle anzuerkennen, und ihm den Zu- und Abgang zn und von derselben nicht zu verwehren, dagegen wird ihm als Entschädigung dasür abgetreten: ?) der Grundzins von jährlichen

Klafter indem Stener-KatasterderGemeinde MattarellounterNr. 113 vorkommend mit einem Steuer-Kapital von 31 fl. Tirol. Wäh rung und zehentpflichtig mit dein 11. Theile an die gräfl. Fa milie Trapp, im AuSrufspreife per 165 fl. W. W. E. M. 4. Ein anderes in der nämlichen Gegend vorhin dem ge nannten Kloster angehörig gewesenes Grundstück, ai genannt, von 1260 Klafter unter Katastral-Nr. 119, der Ge meinde Mattarello, mit einem Steuer-Kapital von 215 fl^ Tirol. Währung, und zehentpflichtig

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 01.02.1859
Umfang: 8
! Knndmachunq. Nr. 67SZ Mit Beziehung auf die diesseitige Kundmachung vom 30. Dezember 1357 Z. 5176 werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das VerwaltnngS- jahr 1353—59 folgende Bestimmungen zur allge- meinen Richtschnur bekannt gemacht: 1, Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier seinen oder mekrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von 1 fl. 75 kr. österr. Wäl> rung für i'eden Hund als Steuer zu den Gemeinde- bedürfiiissen zu entrichten. 2. Für das Jahr >859

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. Z. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen,, und die Steuer sogleich zu befahlen. Für das Jakr 1859 wird gleichfalls der Thierarzl I o se f L e ch e r die Aufnahme der Änzeige und die Steüerbehebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung

die Anzeige zu machen, um die Steuer zu entrichten. V. 5^ Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. , '6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Partbei eine Bescheinigung ans das Jahr der Ausstellnng giltig, und ein'Zeichen verabfolgt, welches dem vo rg e m erkt en 'H u » d e angehängt werden muß, die Kosten des Letzter» sind abgesondert mit 10, Nkr. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldnngen und Steuerzahlungen unterläßt,, verfällt in «ine Strafe

des dreifachen Betrages der «teuer. Der Abdecker w/rd beauftragt, /eben Hund, welcher nach Verlauf der,obigen'Anmelduttgsfristeii nicht mir dem über- ge'benen Zeichen versehen, und wabrscheinlicher Weise des der Steuer'versciiwiegen worden ist, zum Kom missär zu stellen, welcher die magistratliche Straf verhandlung veranlaßt. Dem -Abr'i'ck-»- grbülirr bci Str«iffAl7«'n drr oritte Theil der eingebrachten Strafe als Anzeigegebühr. .3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzablüng verweigern

!?e k. k. Finanz-Laiidcs-Diiekiion bat mit hobem Dekret vom 26. November 1358 Z. l3273 dem gefertigten Amte mit Erlaß der löblichen k. k. Finanz-Bezirks.'Direktion in Trient vom 1. Dezem ber 1353 Z. 143A2 eröffnet, niedrere Baureparatu ren au dem Maienbanse des Erarial Hofer Nungg bei Tramin mit einem Ausrnfspreise von 530 fl. Oesterr. W. genebmiget. Wegen Vornahme dies.r Baureparaturen wild am 21. k. Mts. 9 Ubr früb bei deui k k. Steuer amte zu Neumarkt eine Minuendo-Versteigernng ab. gebalten, wozu

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 27.02.1852
Umfang: 4
wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnlden Reichs w ä h r u n g für jeden Hund als Steuer zu d,n Gcmcindcbedürfnissen zu entrichten. !?. Für das Jahr 1852 ist diese Steuer für alleJene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich

. 4. Wer nach dieser allgemeinen'Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär biiinen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme deö Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6- lieber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig und ei» Zeichen verabfolgt

, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter,, sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen uulerläßt, verfällt iu eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AninelduiigSsristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und walirscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistratliche Strafverhandluiig

veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Sluzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArmuthS halber nicht eingebracht werten können, sollen über Auftrag deS Magistrates vom Abdecker ver tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuthanSbrncheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 04.08.1849
Umfang: 4
in Betreff der Organislrung der zur Vermal, tung der direkten Steuer» bestimmten Behörden und Aemter. Tag«neuigkeiten. 2«n«druck, Hauptmann Trentinaglia. — Trient, Medaillen. Bertheilung. — Bregen», Konjert »um Besten de«Provin- jial - Inralidenfonde«. Wien. Korrespondent au« Verona über den Fortgang der Be lagerung Venedig«. — Gratz, Major Dondorf alt Streif. k«rp«< Kommandant. — Pesth, GSrgey im Bedrängnlß, da« Treibe» in E,eged!n. — Von der Theißmündung, Ge fecht bei Kovil. — Zlgram, Nugent

hat: 1) Die Evideuzhaltung des Steuer-Katasters für alle Arten direkter Steuer», 2) die Steuerumlage undVorschreibung für dieStcucr- Ysiichtigen des Bezirkes, ZI die Uebernahme, Abfuhr und Verrechnung der ein gezahlten Steuerbeträge, 4) die regelmäßige Ausweisung der Stcucrrückställdc, an die zur Anwendung der Erccutionsmittcl berufene Behörde, 2) die Führung des Grundbuches für die in dem Umfange des GcrichtsbczirkcS befindlichen Liegenschaften 6) die Uebernahme und Aufbewahrung der gcricht lichen Depositen

, und haben die ihnen von den genannten Behörden in diesen Geschäften zukommenden Aufträge zu vollziehen. II. Die unter 5>, ü, 7 aufgeführten Geschäfte liegen dcm Steneramte nur in so ferne ob, als der Umfang derselben nicht so bedeutend ist, daß für solche eigene Aemter errichtet werden müssen. Es ist jedoch auch in diesem Falle die Vorsehung zu treffen, daß die genaue Uebereinstimmung zwischen dem Grundbuche und dcm Grund- und Gebäude-Steuer-Kataster hergestellt und gawahrt werde. III. Die den politischen Bezirksbchördcn

und eine Rechnungsabtheilung, bei denselben wird die Steuerumlegung auf die den einzelnen Steuer ämtern zugewiesenen Gebietstheile und Gemeinden vor genommen. VI. Die oberste Leitung des Steucrwesens führt das Finanz-Ministerium. Der Kostenaufwand, den die Organisirang der Be hörden für die direkte Besteuerung nach diesen Grund sätzcu verursachen wird, kann gegenwärtig noch nicht mit Bestimmtheit veranschlagt werden. Die Steuer-Direktionen, welche an die Stelle der Steuer- Departements bei den Länderstellcn zu treten

beträchtlicher Theil desselben wird aber eine Mehr- auslage des Staatsschatzes bilden. Das Justiz-Ministerium und das Ministerium des Innern haben bereits die Einthcilnng dcrKronländer in Gerichts- und politische Bezirke vorbereitet, und hegen dic Absicht, die Ausführung derselben besonders zu be stimmenden Landcs -Kommiiiioncil zu übertragen. Dicscn Kommissionen, wclchcn sich auch ein Organ dcr Steuer-Verwaltung anzuschließen hätte, wäre zu gleich dic Aufgabe zu stellen, das Erfordcrniß an Per sonal

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 28.02.1855
Umfang: 4
zu haben. » Kundmachu»»g. Unter Beziehung auf die diesseitige Kund machung vom 10. Februar vorigen Jahrs werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltungsjahr 1834/53 folgende Bestim mungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und bier einen oder mehrere -Huude hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnldeu Neichswährung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. '2. Für das Jahr 1833 ist diese Steuer

für alle jene velfallen, welche sich acht Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer vou Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, nnd die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1835 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und Steuer- behebnng besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom '28. dies bis einschließlich 9. künftigen

zu machen, und die Stener zu entrichten. 3. Von der Bestenrung sind einzig nnd allein junge Hunde bis zum Alter vou 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letzter» sind abge sondert mit 6 kr. EM. zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebene» Anmeldn»-- geu und Stcuerzahluugcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages

der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wel cher nach Verlauf obiger Anmeldnngsfristen nicht mit dem übergebcueu Zeiche» verseheil und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, znm Kommissär zn stelle»!, wel cher die magistratliche Strafverhandluug veran laßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafezahlnng verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnths halber

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.08.1884
Umfang: 4
beschlossene und nunmehr mit Erlaß vom 4. August von der Statthalterei genehmigte Einfüh rung einer neuen Steuer, einer von den Fremden, welche sich vier Wochen im Kurorte aufhalten, fortan zu erhebenden Musik taxe. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen zur Verstärkung unserer Curca- pelle vorläufig um 6 Musiker verwendet werden. Eine solche stärkere Besetzung der Capelle ist längst als noth wendig erkannt worden und diese Nothwendigkeil wird gewiß von keinem Einsichtsvollen geleugnet

werden; ob aber das in Anwendung gebrachte Mittel, die Einfüh rung einer neuen Steuer, auch sich so allgemeinen Beifalls erfreuen wird, das steht sehr zu bezweifeln. Einmal ist es stets eine höchst bedenkliche Sache um eine neue Steuer und daher sollten sich diejenigen, die ein so gefährliches Mittel vorschlagen, zehnmal beden ken, ehe sie dazu schreiten. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wurde, das; d!e Curgäste mit Freuden diese neue Steuer zahlen werden; dagegen spricht schon die allgemeine Erfahrung, wonach

kein Mensch gern Steuer zahlt und dann die Beobachtung, die Jeder, der mit der Sache zu thun gehabt, auch in un serem Curorte hat machen können, daß die Curgäste die Curabgabe niemals gern zahlen, wenn sie auch sonst über andere Ausgaben, die ihr Aufenthalt ihnen hier auferlegt, im Allgemeinen keine Klage erheben. Daß sie also durch diese neue Abgabe erfreut werden sollten, ist nicht anzunehmen, wohl aber werden die äl teren Gäste ihr Staunen und Mißfallen über dieselbe nicht zurückhalten nud

, daß sich dieser Schritt wohl hätte vermeiden, und die nothwendige Vermehrung der Cureapelle doch hätte erreichen lassen, wenn man nur Lust und Muth gehabt, an anderen Ausgaben unseres Curetats zu sparen und dergleichen war nicht schwer aufzufinden. Doch was nutzt heute noch ein derartiger Nachweis gegen die feststehende Thatsache der neuen Steuer? Zu bewun dern ist dabei nur die Leichtigkeit, mit der die vorge setzte Behörde auf diesen Antrag eingegangen ist. Nun mehr darf man nur begierig sein auf die Wirkung

aber war man unzufrieden mit der Wahl der Musikstücke und mit den vielen Wiederholungen der Programmnum mern. Wird das nun anders werden? Werden wir einelbessere Auswahl und mehr Abwechslung im Pro gramm bekommen, oder wird bloß die Harmonie und die Dynami. des Klanges eine stärkere sein und im Uebrigen Alles beim Alten bleiben? Dann freilich, wäre die neue Steuer nicht blos lästig, sondern auch überflüssig. Die nächste Saison wird ja darüber Auf klärung geben. ^Von einer jedenfalls erfreulichen neuen Schöpfung

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 25.05.1859
Umfang: 6
von denselben der Abzug der gedachten Steuer bet der Auszahlung der Zinsen nach der kaiser lichen Verordnung vom 23 April dieses Jahres (ReichS- Gesetz-Blatt Nr. 67) stattzufinden hat. Eine zweite kaiserliche Verordnung vom 17. d. MtS., wirksam für den ganzen Unfang des Reiche» führe ei nen außerordentlichen Zuschlag zu einigen indirekten Abgabe» ein. 1. Zu sämmtlichen Gebührensätzen der BerzehrungS- steuer und des Dazio-Konsumo sowohl in geschlossenen Städten, als für die Orte außerhalb

. Diese ZahlungSverbindlichkeit liegt, wenn die Abfindung oder unter anderer Benennung ein Ueberein kommen über die Steuerentrichtung mit einer ganzen Gewerbsklasse eines OrteS oder Bezirkes oder mit einer Gemeinde eingegangen wurve> für die Dauer dieses lle- bereinkommenS der Gesammtheit der Gewerbsklasse oder der Gemeinde ob, dagegen ihr vorbehalten bleibt» den außerordentliche» Zuschlag von den einzelne» Steuer» Pflichtige» einzuhebe» 3. Ist die EinHebung der Steuer verpachtet, so hat die vertragsmäßige Verpflichtung

deS Pächters zur Ein Hebung deS durch den Steuer-Zuschlag entstehenden Mehrbetrages und zur Entrichtung deS im Verhältnisse deS letztere» gesteigerten Pachtzinses in Anwendung zu treten. Ob und in wie ferne jedoch der Pächter berech tigt sei, auS dieser Veranlassung den Pachtvertrag auf zukündigen, ist nach den Bestimmungen de» letz teren zu beurtheilen. 4. Die gegenwärtige» Bestimmungen hahe» für die Steuer, welche bei der Einfuhr über eine Steuerlinie zu entrichten ist, von dem Tage

aus einem Steuergebiete eine Steuer-Rückver gütung stattfindet.., so hat dieser auch den z» entrichtenden außerordentlichen Zuschlag zu umfassen Die nähere» Bestimmungen hierüber werden durch besondere Anord nungen bekannt gemacht werden. ' 6. Zu den kn Folge deS Finanz-Ministerial-ErlaffeS- vom 13. September 13S3 bestehend-» PreiSsätzen »eS zum inländischen Verbrauche bestimmten Satzes, jedoch mit Ausschluß deS FabrikS-, Dung, und Viehleck-ZalzeS, wird ein außerordentliche^ Zuschlag eingehoben

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 28.12.1892
Umfang: 6
. zur Erwerbsteuer und 40 pCt. zur Einkommen-, Hauszins- und HauSclassen steuer ; Mieming 109 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer; Kals 143 pCt. zur Grundsteuer; Akagras 200 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb-, Einkommen-, HauszinS- und HauSclassensteuer; Vezzano 220. pCt. zur Grund-, Erw rb- und Einlommensteuer, 35 pCt. zur Haus zins- und HauSclassensteuer und 25 pCt. zur Ver- zehrung^stcuer von Wein und Fleisch; Brione 300 pCt. zu den directen Steuern und 25 pCt

. zur VerzehrungS- steucr vou Wein und Fleisch; Nave s. Rocco 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoiiimcnstcuer, 30 pCt. zur Hauszins- u. HauSclassensteuer; Pilcante 300 pCt. zur Grundsteuer, 150 pCt. zur Erwerb- unb Ein kommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und HauSclassen steuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein- und Fleisch; Serravalle 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt. zur HauözinSsteuer und 50 pCt. zur HauSclassensteuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. «?tatthalterei bezw

. der allerhöchsten Genehmigung wurde die Ein Hebung von Gemcindezuschlägeu und Auslagen pro 1893 bewilliget den Gemeinden: Eastelnuovo 280 Percent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt zur Hauszins- und HauSclassensteuer, 28 pEt. zur VerzehrnngSsieuer von Wein und Fleisch, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und von 10 fl. Per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Faver 340 pCt. zur Grund- und Erwerbsteuer, 200 pCt. zur Einkommen steuer, 150 pCt. zur HauSzins

- und HauSclassensteuer, und 16percentlge Brodtaxe; Ciago 775 pCt. zur Grundsteuer, 387 pCt. zur Erwerb- und Einkommen steuer, 250 pCt. zur HauSclassensteuer; Lizzaua 225 pCt. zur Grundsteuer, 165 pCt. zur Erwerb- und Ein kommensteuer. 95 pCt. zur Hauszins- uud HauSclassen steuer, 50 pCt. zur BerzehrungSsteuer von Wein und Fleisch, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier, und von 5 fl. per Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Lon 950 pCt. zur Grundsteuer, 200 pEt. zur Erwerb- HauSzinS

- und HauSclassensteuer; Ranzo 450 pEt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, l00 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Revo eine Brodtaxe von 20 pCt.; Nonii 440 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pEt. zur HauSzinS-, und HauSclassensteuer, 100 pEt. zur Ber zehrungSsteuer von Wein und 50 pEt. zur VerzehrungS- steuer von Fleisch; Telve 200 pCt. zur Grund-, Er werb. und HauszinSsteuer, 100 pEt. zur Eiukommen- uud HauSclassensteuer, 40 pCt. zur Verzchrungsstener von Wein und Fleisch, eine Auflage

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 22
Datum: 14.06.1838
Umfang: 22
Nr. 872 eingeschrieben, mit Ausnahme jedvch von 301 Qua dratklafter und 4 ScbUH gegen dos Kapuziner-Kloster, welche der Kongregation cli <üarit« verkauft worden sind. DerD^aier- hof besteht in einem vereinten Acker und Weinboden, von bei läufig 3586 Klafter sammt Rustikalhause » dessen Steuer-Ka pital auf 1739 fl. 12 kr. Tirol. Währung angesetzt Ist, welches mit einer jährlichen Steuer von 6 Terminen mit 19 fl. 513/4 kr. W. W. E. M. belegt ist. Indem Hof» des oben genannten Hauses

von Trient für dus Recht, in dem Hofe des Maler» hofeS die Röhre, welche das Wasser vom nahen Bache herfüh ren , elnzugraben, zu bezahlen schuldig ist. Der Ausrufspreis für diesen Malerhof besteht in 13460 fl. 36 kr. W. W. C. M. 3. Ein vorhin dem Kloster der aufgehobenen Augustinianer zu Trient angehörig gewesenrö, in der Gegend von Mattarello allkz lilz^olkz genannt, liegendes Grundstück von 130 Klafter indem Steuer-Kataster der Gemeinde Mattarello unter Skr. 118 vorkommend mit einem Steuer-Kapital

von.31fl. Tirol. Wäh rung und zehentpflichtig mit dem 11. Theile an die gräsl. Fa milie Trapp, im AuSrusspreise per 165 fl. W. W. C. M. 4. Ein anderes in der nämlichen Gegend vorhin dem ge nannten Kloster angehörig gewesenes Grundstück, a!?nral1is genannt, von 1260 Klafter unter Katastral-Nr. 119, der Ge meinde Mattarello, mit einen» Steuer-Kapital von 215 fl. Tirol. Währung, und zehentpflichtig mit dein 11. Theile an gedachte gräfl. Familie, im Ausrufspreise pr. 1129 fl.W.W

. C. M. 5. Ein anderes In der nämlichen Gegend liegendes, vorhin dem genannten Kloster angehörig gewesenes Grundstück von 900 Klaftern, »i (üirczsaii genannr , mit der Katastral-Nr. 120, und einem Stellerkapital von 102 fl. Tirol. Währung, ^ind zehentpflichtig wir oben, im Ausrufspreise per 609 fl. W. W. E. M. 6. Ein anderes cieuso in der Gegend von Mattarello liegen des, vorhin dem obengenannten Kloster angehörig gewesenes Grundstück von 270Klaftern, al genannt, mildem Katastral-Nr. 121, und einem Steuer-Kapital von 50 fl. Tirol

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.02.1897
Umfang: 6
- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassen steuer; Grän 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und Hans« classensteuer; TelfS 130 pCt. zur Grund-, Enverb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzinS und 16 zur Hausclassensteuer; Ehrwald 140 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer; Lichteuberg 370 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. ^ HauSzinS- und Hausclassensteuer; Margreid 150 PCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Hauszin«-, und HauSclassensttucr; Bruneck 40 pCt. zur Grund-, 43 pCt. zur Erwerb- und Mnk»mmenstr «ter, 10 pCt. zur HauSzintsteuer, 80 vCt. zur Wein-, 50 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer, eine Auslage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. bis 5 fl. per Hektoliter Brantwein. — Angewiesen wurde ein Betrag von 60 fl. für das Offenhalten des Gast- Hanfes am Cereda PafS und ein solcher von 40 fl. filr Offenhalten des Gasthauses am Broccone im Winter

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 21.12.1887
Umfang: 10
, bei der Stimmung und den Anschauungen gewisser Kreise in Wien die allzu große Belastung Tirols auch durch die H aus zins steuer hervorzuheben, weildie Gefahr nahe liegt, daß nur die Hausklassensteuer für das Land ermäßiget werden könnte, nicht aber auch die Hauszinssteuer. Ohne Hit Ziffern ausführlich zu be lästigen, sei nur bemerkt, daß nach Ablauf der Ueber gangsperiode die Hauszinssteuer in Bozengegen über der frühereu Steuerleistung für die Hausbesitzer eine Erhöhung der Steuer von mehr als 400 Procent

aufweifen würde, wobei die Zuschläge nicht in Rechnung gezogen sind! Die Aufbürdung einer solchen Reallast wäre doch eine theilweise Ver- mögensconfication, gegen welche die Gemeindevertretung energisch Protest erheben soll. — Bei der Begründung des zweiten Theiles seines. Antrages hebt Redner her vor, daß die gegenwärtige Durchführung des Gesetzes bezüglich der Hauszinssteuer, wchhe doch eine Ertrags steuer sei, von der Art ist, daß ^weniger der wirklich er zielte, als vielmehr der zu erhoffende Ertrag

die Grund- ,lage der Steuervorschreibung bildet, : und^ daß diese . schwankende Grundlage, weil die Steuer im Laufe des . Jahres lheilweise nach Maßgabe der Wöhnungsleer- stehungen abgeschrieben werden soll, Unzukömmlichkeiten und Vielschreibereien den «k.. k. Steuerbeamten und den Gememdebeamten verursacht,. ja ungerechte Verkürzungen der Steuerträger zur Folge ^ haben kann. Es sollen -selbstverständlich auch alle Zuschläge nach Verhältniß der Steuerabschreibung abgeschrieben werden. Die Bekannt gabe

' der aus den Wohnungsleerstehungen resultirenden Steuerabschreibungen verzögert sich aber oftmals und mancher Steuerträger wird unter Executions-Androhung zur Entrichtung der ganzen Steuersumme nebst Ver zugszinsen ausgefordert, obwohl ein Theil derselben eben pegen Wohnungsleerstehungen in Abzug' zu bringen wäre. Ist die ganze Steuer entrichtet, so muß der Steuerzahler um Rückvergüwng des zu viel bezahlten Betrages erst einkommen, welchen er dann vielleicht erst nach Jahr und Tag (ob auch mit Verzugszinsen?) zurückerhält! Auf diese Weise

des Abgeordnetenhauses zugesagt, daß die erste Lesung des Antrages der Tnolischen Abgeordneten betr. die Aenderung des Gebäudesteuergesetzes für Tirol aus die Tagesordnung einer der ersten Sitzungen nach Wieder eröffnung des Reichsrathes gesetzt wird und der Steuer ausschuß sich hoffentlich dann baldigst mit dem Antrage beschäftigen wird, so sei die Angelegenheit dringlicher Natur. — Nachdem der Bürgermeister sich im Sinn der Dringlichkeit ausgesprochen hatte, wurde der Antrag Zallingers ohne Debatte einstimmig

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 24
Datum: 21.03.1839
Umfang: 24
. An Realitäten. 1. Das ganz gemauerte sogenannte Fürsieugebäude in der Gemeinde TelfS, Kataster Nr. ll, Lit. , nebst der I. Ab theilung des daran stoßenden, dermalen mit Qbstbäumen be setzten Pflegangcrs von 642 Quadratklafter, Kat. Nr. 11, Lit. L, im Ausrufspreife per 760 fl. Diese Realitäten sind lnteigen, und entrichten an Steuer auf3 Termine in Tiroler Währung: a«I Lit. ^7 kr. 4 Pf. 9 Perner, acl Lit. k 45 kr. Perner. 2. Die ll. Abtheilung des Pflegangers, in Obstgarten und Mahd bestehend, von 1630

Quadratklafter, Kat. Nr. 11. Lit. L>, mit dem DurchsahrtSrechte durch das Thor bei Her III. Abtheilung, im AuSrusspreise per 915 fi. Ist luteigcn, uud gibt an Steuer aus 3 Termine in Tiro ler Währung 1 si. 54 kr. 1 Pf. 4^/.» Perner. 3. Die III Abtheilung des Pflegangers, in Mahd beste hend, von 1471 Quadratklafter, t'iat. Nr. Il, Lit. L; im Ausrusspreise per 823 fl. Ist lnteigen, undreicht an Steuer aus 3 Termine in Tiro ler Währung 1 fl. 43 kr. 7 V„, Perner ; jedoch hastet darauf die Verbindlichkeit

, daß der II. Abtheilung die Durchfahrt durch das alldort befindliche Thor gestattet werden muß. 4. Die I V. Abtheilung dcS Pflegangers, i» Mahd beste hend, von 1373 Quadratklafter, Kat. Nr. Il, Lit. mit . demDnrchfahrtsrechte durch daSTHor bei der V. Abtheilung ; im Ausrufspreise per 740 fi. ^ Ist luteigen , und gibt an Steuer auf 3 Termine in Tiro ler Währung l fl. 32 kr. 3 Pf. 8 Perner. 5. Die V. Abtheilung dcS Pflegangers, in Acker und etwas Mahd besteheud, vou 1934 Qnadratklafter, Kat. Nr. 11, Lit

. I) Lt L; im Ausrusspreise per 1035 fl. Ist luteigen, und gibt dem Pfarrer in Telfs '/,, und dem Grafen Wolkenstein '/, Feldzehend, welcher dermalen auf Wiederruj?« '> 2 fl. 19 V, kr. Tiroler Währung besteht, dann an Steuer au'f 3 Termine 1 fi. 37 kr. l Pf. 6 ^ Perner, ebenfalls in Tir?ler Währuug; zugleich hastet darauf die -Verbindlichkeit der ?.lbtheilung IV.. die Durchfahrt durch das alldort vorhandene zu gestatten. 6. Die I. Abtheilung de^ sogenannten Gänseangers zu Oberhofeu, haltet 1974 Quadrar.°/nftcr Galtmahd

zu gestatten. 8. Die III. Abtheilung des Gänseangers in Oberhosen, haltet 2584 Quadratklafter Galtinahd. mit der DurchfahrtS gerechtigkeit durch den bei der zweiten Abtheilung Vorhände, nen Fahrweg; im Ausrufspreife von 500 fl. Ist luteigen, und gibt an Steuer auf 3Termine 1 fl. 12 kr. 4 Pf. 1 '/>„ Perner Tiroler Währung. 1!. An Waldungen. 9. Die l. Abtheilung des obern Burgwaldes in der Ge meinde Pfassenhofen, haltend 2860Quadratklaster; imAus- rufspreise per 116 fl. 10. Die II. Abtheilung alldort

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 13.01.1864
Umfang: 4
65 K. St. Münz.Dukaten . . . 5.72 d rauf r ii r f, 11. Jan»er. W en : 96'/. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ohne alle Aus nahme ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte Josef L e ch e r (im Fleischbankgebäude zu ebener Erde rückwärts am Jnn) vom 22. bis einschließlich 30. Jänner, Vormittags von 9 bis 11 Uhr und Nachmittags von 3 bis 4 Uhr anzuzeigen

und den vorgeschriebenen Steuerbetrag zu bezahlen. Am Sontage 24. Jänner Vormittags werden kein Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1864 sich einen Hund einstellt, hat hievon binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Ueber nahme beim obgenannten Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr

der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgenanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise

bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zumachen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die rücksichtlich des Haltens von Hunden be- stehenden polizeilichen Vorschriften bleiben unverändert in Wirksamkeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 16
Datum: 07.08.1817
Umfang: 16
mit ^ die Zweite >iiit.4ö fl. — die dritte !-mit <-o fl. — die vftrlö'mit'i^oÄ fl. —-die fünfte nilt :> ^ .fl. ' ' ' ' ' - ! . ' , . — c.- Zur Beförderung von Personen - uNd' Sachen'nach . fünfKl.issen: . - die erste mit 4 fl. die zweite init !; fl.—- die dritte - mir rz fl. — die vierte mit 3? fl» die.fünfte mit 5a ',L> >S-?2>l. alien übrigen Städren und Oertern, deren Bevölkerung die.Zahl von 4000 Menschen e reicht, oder ubersteigr, wird., die-Steuer beniessen: ...... . I. Von LnndesfabrikS - Unternehmungen

mit. 5 fl. '— die' dritte ,nit ,c> fl.'— die vierte mit ^0 fl. . ü. In alien Stàdtcn-und''i>ert«rn, deren Bevöl kerung die Zahl von 1020 Menschen übersteigt, jene aber von nicht erreichtwird dio Steuer beinesscn : I. Von LandeSsab ^ikS -Unternehmungen àach fünf Klassen! die erste^ mit si. — dio zweite mk-zo fl. — die dritte mit zoo fl. ' die vierte -mit 500-fl. —die-fünfte-mit l/??» .fl. . - - . II. Vpn Handlungsuttternehmungen, Und Zwar jenen, die in, 2. Z>. unter 2 s.-und d.'^bezeichner sind,- nack)- drey Klassen

. ent-. scheidet, und gegen welche ein ibeilerer Zug nicht wehr stattfindet. Die-bei der genannt--» Hofstetle angebrachten Be schwerden haben aber in Ansehung der Entrichtung der bc- me»enen Steuer keine aufhaltend« Wirkung. ^ - ^ ^ > ' 11. Me Erwerbsteuerscheine müssen nach Her bei gelegten Form ausgefertigt seyn ; sie. werden nur auf A Zahre gültig ausgestellt,-nach deren Verlauf ihre Erneue rung bei der Ortsobrigkeit angesucht werden muß. > .. - Wer in der- Zwischenzeit an einen andern Ort

die zu beinessende Steuer entrichtet werden. In den übrigen Städten und Oertern wird aber gestattet, daß in dem Falle, wo dieselbe Peison verschiedenartige Gewerbe treibt, der St'euerschdin > nnr für jenes Gewerbe gel!>ec »erde, ^velchrs in ver gesetzlicheii Classtfizirung am höch sten belegt ijd.'i. ' ... . - . '8- ^3- Wà der Erwerbsteuerschein in Verlust gevieth,' hat sich um' ein Dupplicar zu bewerben, wofür er,- wenn nicht- eingetketene! besondere Umstände hinreichende Eni» schuldiguug gewähren, den vierten

Theil der auf ein.JaHr bemessenen Steuer zu outrichten l)ur. - 16. Die beniessene Steuer wird in zwei) Raten im 2-chre für jede im Vorhinein ennichtet, mit AnSnah» me der-Hausterer, welche den ganzjährigen Betrag auf ein mahl im Vorhinein zu bezahlen verpflichtet sind. ' 'L. 17. Der Tod, die gezwungene, oder freiwillige Abtretung^von einem Gewerbe, der Uebertritt zu einein andern Gewerbe gibt kein Recht, den vorhinein entrich teten halbjährigen Steuerbelrag zurückzufordern , nur in deni Falle

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 16 von 20
Datum: 03.04.1848
Umfang: 20
hat. Steuer hievon auf ö Termin i st. 43 kr. C. M. Kat. Nr. 1L9. Ein Anger, ^aus der Muren, gal tet 3 Tagmahden 329 Klafter.. Ist dem St. Oswalds? gotteshause in Manls grundrechtbar und entrichtet jährlich an dasselbe 1 fl. 12 kr. T. W. Grundzins. Steuer auf 6 Termin 49kr. E. M. W. W. Beide Nummern 129 und 189 bilden einen Komplex, nennt stch die Muren und gränzt i. au Theres Bräunhoser, 2. an Joseph Häußlcr, 3. an Anton Knolleuberger und an Bach, 4. an Joseph Baclier und Joseph Stötter. ^ AusrufspreiS

hiefür 3300 fl. N. W. III. Parthie. ! Kat. Nr. 35(12 der Gemeinde Vollgenäun. Ein Acker, die lange Seele heißend, hält 3 Jauch und 9V9 Ouadrat-Klafier uebst dein dabei befindlichen Galten- Rain von 600 Klafter. Dieses Grundstück ist frei und luteigen, und gibt allein dem Herrn, v. Klebel^berg 6 Star Hafer Platzmaß zum Zehent. Steuer auf 1 Ter min 35 kr. T.W. Gränzt 1. an gemeinen Weg, Ja kob Bacher und Joseph Hochraincr, 2. und 3, an L?ackäcker, und 4. an Bach. Diese Parthie wird in 4 Abtheilungen

ist frei nnd luteigen, und steuert terminlich 2 kr. T. W. ' AnsrussprciS hiesür 2Y0 fl. R. W. ' VI. Parthie. Eine neu erbaute Hausiiiühlc mit einem daran ge- ' bauten Scl^neidwerk für Färbbolz, ist noch nicht kata- strirt und ist Oblagen frei, jedoch mit Vorbehalt der sei ner Zeit daraus kommenden Steuer. Ansrufspreis hiefür 400 fl. VII. Parthie. Kat. Nr. 1739 der Anlage Brenner. Die Alpe Stain am Brenner, umnlich ein Dungmahd, genannt der Anger, von ungefähr 20 Tagmahden und 400 Klaf tern, fernerö

ein blrstiges und mit Staudcu überwach senes Galtmahd von 13 Tagmahden. Ueber diese Mähder besitzt das Spital in Briren das Grundrecht, dahin man jährlich 24 kr. T. W. Grundzins entrichtet,. Weilers > gibt man in dcu Pfleg-- amtslaste« m Stemach 8 kr. T. W. Nachzins. Steuer a«f t Termin 52 kr. T. W. Nr. 5at. 266 des Alpen-Ztatasters. Das Weide, recht in der Alpe Stain zu 30 Kühen und S Schwei nen. ^ Ist ebenfalls dem Spitale Briren grundrechtbar. Die Gibigkeit au dasselbe ist bereits unter de» obigen

1 kr. Nach zins zu entrichten kommen. Steuer auf 3 Termin 16 kr. T. W. ' . . AusrufspreiS 325 fl. R. W. IX. Parthie. Ahels-Fassion Nr. 23. Ein Feldzehend auf dem gro ßen Pohlacker, nämlich von der Einfahrtslücke gerade hin auf die Mauer des obern Ackers in Gemeinschaft mit dem Freiherrn v. Sternbach. Äksrufspreis hiefür 150 fl- R. üö. . X.' Parthie. Kat. Nr. 421 der Stadt. Ein Stadl.auf der Hei- denschast famu« Stalluugen, der große Spitalstadl ge nannt. ' Dabei liegt ein mit Mauer und Zaun umfangener Garten

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 22 von 22
Datum: 10.04.1848
Umfang: 22
hat. 'Steuer hievon auf 6 Termin 1 st- 45 V» kr. C. M. Kat. Nr. 189. Ein Anger aus der Muren, hal tet Z Tagmahden 329 Klafter. Ist dem St. Oswalds- gotteshause in Mauls gruudrechtbar und entrichtet Jährlich an dasselbe 1 sl. 12 kr. T. W. Grundzins. Steuer ans 6 Termin 49'/i kr. C. M. W. W. Beide Z!nnnncrn 129 und 189 bilden einen Komplex, nennt sich die Muren und gränzt l. an Theres Brauuhoser, 2. an Joseph Häußler, 3. an Anton Knollenberger nnd an Bach, 4. an Joseph Bacher und Joseph Stötter. Ausrufspreis

hiefür 3899 sl. N. W. III. Pa rthie. Kat. Nr. 3592 der Gemeinde Vollgenäun. Ein Acker, die lange Seele heißend, hält 3 Jauch und 999 Quadrat-Klafter nebst dem dabei befindlichen Galten- Nain von 609'Klafter. Dieses Grundstück ist frei und luteigen, nnd gibt allein dem Herrn v. Klebelsberg 6 Star Hafer Platzmaß zum Zehent. Steuer auf 1 Ter, min 35 kr. T. W. Gränzt 1. an gemeinen Weg, Ja kob Bacher und Joseph Hochrainer, 2. und 3. an «sackacker, und 4- an Bach.' Diese Parthic wird in 4 Abtheilungen

ist frei nnd lnrcigen, und steuert terminlich 2 kr. T. W. ' Ausrufspreis hiefür 299 fl. N. W. VI. Pa rthie. Eine neu erbaute Hausmühle mit einem daran ge bauten Sclmcidwcrk für Färöholz, ist noch nicht kata- strirt und ist Oblagen frei, jedoch mit Vorbehalt der sei ner Zeit darans kommenden Steuer. Ausrufspreis hicfnr 409 sl. VII- Parthic. Kat. Nr. 1759 der' 'Anlage Brenner. Die Alpe Stain am Brenner, nämlicl, ein Dniigmahd, genannt der Anger, von ungefähr 29 Taguialiden und 409 Klaf tern, fcrnerS

ein dirstigeö und mit Standen überwach-, senes Galtmahd von 13 Tagmahden. Ueber diese Mähder besitzt das Spital in Briren das Grundrecht, dahin man jährlich 24 kr. T. W. Grundzins entrichtet, Weilers gibt mm» in den Pfleg- amtskasten in Steinach 8 kr. T. W. Nachzins. Steuer auf t Termin 32 kt. T. W. Nr. Kat. 266 des Alpen-Katasters. Das Weide» recht in der Alpe Stain zu 3V Kühen und 8 Schwer» nen. Ist ebenfalls dem Spitale Briren grundrechtbar. Die Gibigkeit an dasselbe ist bereits unter den obigen

I kr. Nach- zi'ns zu entrichten kommen. Steuer auf 3 Termin 16 kr. T. W.- . Ausrufspreis 325 fl. R. W. IX. Parthie. Adels-Fassion Nr. 23. Ein Fcldzehend anf dem gro ßen Pohlacker, nämlich von der Einfahrtslücke gerade hin auf die Mauer des obern Ackers in Gemeinschaft mit dem Freiherrn v. Sternbach. Ausrufspreis hiefür 159 fl. R. W. X. Part hie. Kat. Nr. 421 der Stadt. Ein Stadl auf der Hei- dcnfchaft sammt Stallungen, der große Spitalstadl ge nannt. ' ' ' Dabei liegt ein mit Mauer und Zaun umfangener Garten

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 11.02.1852
Umfang: 4
mit? kr. «ad für jede Wiederholnug mit t kr. V. W. hoher berechnet. Slempelgebühr für zedesmalige «Smruckun» t? kr. 1>ch». ^vj«. A « tli ch e s. Bekanntmachung. Laut Mittheilung deS hiesigen k. k. Steuer-Jni'p-ktorateS sind noch von vielen Parteien aus dem Handels- und Gewerbe-Stande die Fassioncn der Einkommen-Steuer für das Verwaltungs-Jahr 1851/52 nicht überreicht woiden, ungeachtet der Termin zur Ein stellung derselben bereits mit 3l. Dezemb. v. IS. abgelaufen ist. — Die Unterlassung der Uebergabe der vorgeschriebenen

Fassion bedrohen die 8- 8. 32 und 33 deS Patentes vom 29. Oktober 1349 mit einer Geldstrafe, oder mit dem Erläge des dreifachen Betrages der Einkommen-Steuer, und diese 8- 8- werden gegen die Säumi gen in Bälde in Anwendung gebracht werden. Der Handels- unv Gewerbe-Stand wüd bei diesen Verhält nissen dringend aufgefordert, die ausständigen Einkommenstruer- Fassionen unverzüglich bei dem k. k. Steuer-Jnspectorate einzu stellen, wobei noch bemerkt wird, daß jene, welche CommiS mit einem den Betrag

von KW fl. Conv. Münze W. W. übersteigen den Gehalte in ihrem Geschäfte angestellt haben, außer der Ein stellung ihrer eigenen Fassion nach 8- 12 des erwähnten Patentes auch verpflichtet sind, über den Betrag dieser Gehalte bei der Steuer-Behörde zur Bemessung der Einkommen-Steuer II. Klasse die Anzeige zu erstatten. Bozen am 5. Februar 1852. Pik Haidtls- M Gkwttbe-Sammcr du Lreisu Drirw. Tagesbericht. Bozen, 10. Februar. In der Angelegenheit umerS Eii'en- bahnbaues ist wieder eine Regsamkeit bemerkbar

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Zeitungen & Zeitschriften
Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 22.12.1881
Umfang: 8
das Gesetz angenommen wie das Abgeordnetenhaus, nur dieBegünstigungensürTyrol, welche unsere Abgeordneten durchgesetzt hatten, wurden bedeu tend verkürzt. So wurden die steuerfreien Jahre für Tyrol und Vorarlberg von drei aus Eins, die Uebergangszeit bei der Hauszinssteuer von 12 auf 10 Jahre und bei der Haus- klaffensteuer von 19 auf 10 Jahre herabgesetzt. Ebenso wurde beschloßen dem Dorfe Mitten die gleiche Steuer aufzuhalsen, wie der Landeshauptstadt Innsbruck. In der Debatte sprach zuerst Excellenz

würde, und zwar umgestürzt würde, ohne daß von der Regierung gegen die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses ein Anstand erhoben worden wäre. Zweitens: die Erwägung daß man es hiebei doch mit einem sehr exponirten Grenzlande zu thun habe, welches bei jeder Erschütterung ins Mitleid gezogen zu werden, das bedauernswerthe Loos habe. End lich aber die Erwägung, daß Tyrol das einzige Land sei, in welchem durch die Annahme dieses Gesetzes mit einer namhaft erhöhten Grund steuer die Einführung einer ganz neuen Steuer

zusammenfalle. Redner stellt demnach den Antrag, das hohe Haus wolle beschließen, Punkt 5 des Z 15 habe zu lauten: „Für die Hauszinssteuer in Tyrol und Vorarlberg zwölf Jahre'; Punkt 8 habe zu lauten: „Die Haus klassensteuer wird in Tyrol und Vorarlberg durch drei Jahre gar nicht umgelegt, und nach diesen drei Jahren hat in beiden Ländern für diese Steuer eine Uebergangsperiode von neunzehn Jahren anzufangen.' Ferner möge das hohe Haus beschließen, daß in Consequenz dieser Antrage die Ansätze der fünften

die Erwägung, daß ja die bäuerliche Bevölkerung zum größten Theile das Contingent für die Armee stelle und daß sohin der Schutz der bäuerlichen Bevölkerung gleichbedeutend sei mit der Schonung und Stärkung der Wehrkraft' Wie sehr die bäuerliche Bevölkerung, deren Häuser durch diese Steuer ja zunächst getroffen würden, bedrückt sei, beweist der Umstand, daß im vorigen Jahre nahezu 4000 Gründe in Tyrol versteigert worden seien. Aus allen diesen Gründenbittet Redner um die Annahme der Anträge des Hrn. Ritter

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