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Der Burggräfler
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Seite 9 von 16
Datum: 06.10.1906
Umfang: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 06.04.1898
Umfang: 8
Gemeinden Brixen Brnneck Cavalese Cles Jmst Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Kitzbühel Kufstein Landeck Vorsitzender Leopold Ratschiller, . k. k. Finanzrath Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- ii;s^ctor. MarcuK. F«iherr» ? v. Spiegelfeld, k. k.s ezirkshaupt- niann Johann v. Laschan, k.' k. Steuer-Ober- inspector Rudolf R. v.Ferrari, k. k. BezirkSksaupt mann Hieronym. Fontana, k. k. BezirkShaupt- maun Josef Burgauner, k. t. Steuer-Ober inspektor Georg Mairhoser, k. k. Steuer Ober inspektor

Dr. Christian Wittiug, k. k. Steuerinspektor KarlN.v.Lachnuillcr, k. k. BezirkShaupt- maiin Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspektor Matthäus Dauin, k. k. Bezirkshaupt- iuann Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath AloiS Leiß, k. k. Bezirkshaupt, mann Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspektor Stellvertreter, Franz Mäurer, k. k. Steurr-Ober-- iuspector Heiurich'Sligncr^ kc> k.' SteueramtS- ^ Official-. Franz Haindl, k/k. Steuer-Ober- inspkctor. , Josef Kaiser, k. k. Steucr^Ober« inspector Julius -Neuuiug

, . Stencrreferent.i Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspektor Ä!ax Wiargreiter, k. k. Fiu.-Rechn.- Official ^osef Zanotti, k. k. Steueraiiits- Official - Johann Schär, k. k. Sleueramts- Osfieial Bartlmä Nuepp, Sienerrefeut Peter Ateuestrina, k. k. SteueranitS-- Eontrolor Karl Andre, k. k. Finanzconeipift Karl Payr, k. k. Steuer-Ober- iuspector Dr. Franz Wille, k.k.Steueriuspector Franz Äietzler, k. k. Steuer-Ober- inspecto? DariuS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer Lienz Marins Gf. Attemö. k. k. Vezirkshaupt- niann

mann . Karl GaSperazzo, k. k. Steuerinspektor Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Ober inspcctor Noman Aiurr, k. k. Steuerinspektor sebast. Scharnagl, k. k. Steueriuspector Josef ?tiederwieser, k. k. Steuer-Ober inspektor Innsbruck, am 23.-März 1398. Dr. Saut er. Stellvertreter' Franz Haindl, f. k. Stcuer-Ober- inspcct^r Heinrich Koch,, Steuerreferent Johann Äiayr, k. k. Fiuauzconeipist Rafael Vicentini, k.k. Steurrinspector Josef Tonelli,.. ü k. Hauptsteuer- . einnehmer gerd.Schwaighofer k.k

. stenerinspector - Josef KisUc'r, k. k. SteuereiN' uehnier Josef Kaiser, k. k. Steuer Ober- inspector Josef Straffer, k. k. Steuerein nehmer Karl Praxmerer,, k. k. Sleucrein« nehmer Rupert Aiatt, k. 'k. Hauptsteuer- einnehmer Kundmachung. Der Marktgenieinde Dornbirn wurde die Bewilli gung..zur. Abhaltung eiucS Vieh- und Kränicrmarltcs am 6. December jeden JahrcS, beziehungsweise wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächstfolgen den Montag, ertheilt. Innsbruck, am 28. März 1898. K.- K.-Statthalterei

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1921
Umfang: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 15.06.1898
Umfang: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 07.04.1909
Umfang: 8
, daß die Mehrheit der an wesenden Weinbauern der Brixener Gemeinde, ins besondere die zwei Weinbauernvertreter Dr. v. Guggenberg und Frick ganz ent schieden für dieEinführung derPrivat- weinsteuer sind. Diese Versammlung zeigte aber auch noch etwas anderes, daß die hiesigen herrschenden Kreise den Weinbauern von Deutsch tirol die schwersten Vorwürfe deshalb machen, weil sich dieselben gegen diese Steuer wehren. Ja diese ruhige und pflicht gemäße Gegenwehr gegen diese Steuer wurde zu wiederholten Malen geradezu

als un patriotisch, als unchristlich, als unkatholisch, als gewissenlose Hetze hingestellt und es wurden sowohl von Seite deS Bauernrates Windisch als auch von Seite des Ab geordneten Dr. v. Guggenberg aus das tiefste be dauert, daß an der Spitze einer solchen Hetze ein katholischer Priester steht. Der Verlauf der Versammlung war solgender: Pfarrer Schrott berichtete in der ruhigsten und objektivsten Weise über das Wesen, die Wirkungen und den Schaden der Privatweinsteuer und legte dar, daß die Steuer

die Weinbauern ebenso schädige wie die Bergbauern und ersuchte dringend die an wesenden Vorsteher und Seelsorger, sie mögen die Weinbauern unterstützen und gleichzeitig mit ihnen gegen diese Steuer Stellung nehmen. Zugleich er suchte Pfarrer Schrott die Anwesenden die Eingaben an den hohen Landesausschuß als auch die Ein ladung an die übrigen Gemeinden und Seelsorger des Bezirkes, gegen die Steuer vorstellig zu werden, zu unterfertigen. Diesen Ausführungen gegenüber wurde vom Bauernrate Windisch betont

: Er habe mit vielen Weinbauern gesprochen; keiner hat gegen diese Steuer etwas einzuwenden; keiner beklagt sich gegen diese Steuer; diese Steuer vertrage man ganz leicht. Wir wollen in unserem Bezirke Ruhe haben; wie kann es Pfarrer Schrott über das Gewissen bringen, hieher zu kommen und die Bauern aufzuhetzen? Man ist hier froh, daß man einmal eine Steuer sucht, die nicht immer die armen Leute trifft. Der Weinbauernbund ist eine Hetze. . Schließlich stellte Windisch an den Pfarrer Schrott vier Fragen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 22
Datum: 01.11.1908
Umfang: 22
- linbaches bei Graun ein. Die Abg. Schrasfl und Genossen stellten fönenden Antrag betreffs die Besteuerung des Privatweines. Gegenwärtig besteht in Oesterreich eine Wein- verzehrungssteuer, die nur diejenigen trifft, welche den Wein in kleineren Quäntitäten als 56 Liter auf einmal beziehen. Zu dieser Steuer erhebt das Land Tirol einen Zuschlag vou 35 Prozent. Diese Steuer ist eine rein kapitalistische und be- ruht auf dem volksfeindlichen Grundsatze, daß der kleine und arme Mann, der nicht in der Lage

ist, den Wein hektoliterweise zu kaufen,, eine Steuer zahlen muß, der Wohlhabende aber, der sich selber Wein in größeren Mengen verschaffen kann, H'avon befreit ist. Wer sich nur im Wirts- hauftden Weingenuß verschaffen kann, zahlt die Steuer, wer sich den Wein faßweise kauft, ist frei. Es ist kein Geheimnis, wer außer den Wirten den Wein noch faßweise bezieht, es sind das: 1. wohlhabende Leute; 2. Institute;, 3. Klöster; 4. Widuvis; 5. in letzter Zeit auch Vereinigungen einzelner Arbeiter und anderer Leute

, die gemeinsam Wein bestellen und in irgend einer Privatwohnung verzehren. Alle diese zahlen die Verzehrungs steuer und den Landeszuschlag nicht. Dagegen muß Höder diese Steuer entrichten, der Wein in Quantitäten unter 56 Liter bezieht oder im Wirtshause Wein trinkt, weil die Wirte sowohl die Steuer als die Umlage bezahlen müssen. Die Wirte Tirols verlangen daher ohne Ausnahme, daß endlich diese krasse Ungerechtigkeit beseitigt werde, weil dieselbe in letzter Zeit dazu führte, daß sich allmählich in vielen

aufgehoben oder allgemein eingeführt werde. Berechtigt ist einzig und allein die Befreiung der ganzen weinbautreibenden Gegenden. Nach dem die getreidebautreibenden Gegenden Tirols für das selbst im Lande gebaute Getreide frei sind vom Getreideaufschlag, müssen mit demselben Rechte alle Orte, die Weinbau treiben, für das eigene Erzeugnis ebenfalls begünstigt und von der Steuer befreit werden. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: „Das hohe Haus wolle beschließen: 1. Die Regierung ist aufzufordern

, die Weinverzehrungs- steuer entweder ganz aufzuheben oder herabzu setzen und unter vollständiger Freilassung der weinbautreibenden Bevölkerung gleichmäßig auf alle zu verteilen. 2. Die Landesumlage auf Wein ist nach denselben Grundsätzen zu behandeln und, wie seinerzeit in Kolmann, erst bet dem Trans porte des Weines an den Grenzen des Weinbau» treibenden Gebietes einzuheben beziehungsweise' vorzuschreiben.' Dieser Antag ist dem volkswirt- schaftlichen Ausschüsse zuzuweisen.' Das Gesetz betreffend den Schutz

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 09.01.1886
Umfang: 8
ist mit Hor- vatovics Nachmittags hier eingetroffen. Bon der Bevöl kerung anthusiastisch begrüßt, erwiederte er die Ansprache der Gemeindeältesten mit dem Ausdrucke der Ueber zeugung, daß die Bürgerschaft in der Opferwilligkeit auf betretenem Wege fürs Vaterland ausharren werde. *) Für die letzte Nummer zu spat eingelangt. Eingesendet. Kozner Mirtke als AerzekrungsstmepPackter. Wenn schon der Klagen über die hohe VerzehrungS- steuer ohuedieß genug sind, so wird diese Steuer erst recht zur Qual sür

den GewerbSmann durch die Ver pachtung derselben, gegen welche — wenn die Dinge so weiter gehen — sich auszusprechen unsere Abgeordneten in die Lage kommen könnten. Nachdem Heuer diese Steuer nicht mehr von Fremden, sondern, von hiesigen Wirthen gepachtet worden war, wäre um so mehr ein billiges Vorgehen zu erwarten gewesen, als diese Wirthe, die nun selbst Pächter sind, letztes Jahr gar grausig über die auswärtigen Pächter und deren Vorschriften losgezogen, auch wirklich manche Vorschriften derselben einfach

zu vereiteln verstanden haben sollen. Nun aber — da diese Wirthe selbst Pächter sind — hat sich das Blatt gedreht und scheinen sie mitunter im Plagen der Leute — das Steuerzahlen unter kaum ganz zu entbehrender Controle ist schon an und für sich eine Plage — und Aufstellen von eigenmächtigen Vor» schristen die fremden Pächter übertreffen zu wollen. So lassen diese neuen Steuer-Pächter den Gewerbsleuten gedruckte „Bestimmungen' zustellen, die nicht nur theil weise der gesetzlichen Begründung entbehren

und mitunter ganz willkürlich sind — sondern die ohne Unterschrift, ja selbst ohne Angabe des Druckortes einfach im Sinne des Preßgesetzes strafbar sind. Man frage doch die Herren Wirthe und Steuer pächter um die gesetzliche Begründung aller dieser - „Bestimmungen', deren letzter Punkt nicht mehr ge druckt, sondern geschrieben ist, wohl eigens sür die „Siedtiroler', wie man dieses Wort dort geschrieben lesen kann. Welch'Geisteskinder diesen „Bestimmungen' Pathen gestanden, ist also freilich leicht

unhaltbar — mit dem die jetzigen Pächter die. Leute vexiren, um hohe Abfindungen dadurch zu erreichen. Glauben vielleicht die heurigen Steuer-Pächter, man werde ihnen gegen über auch jene Mittel in Anwendung bringen, welche gewisse Persönlichkeiten den vorjährigen Steuer- Pächtern gegenüber selbst prakticirt haben sollen? Im Interesse der Autorität der Staatsorgane müssen wir auch bedauern, daß die k. k. Fmanzorgane in der Lage sind, die Steuer-Pächter bei diesem Vorgehen zu begleiten, wenn selbe

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 04.08.1849
Umfang: 4
in Betreff der Organislrung der zur Vermal, tung der direkten Steuer» bestimmten Behörden und Aemter. Tag«neuigkeiten. 2«n«druck, Hauptmann Trentinaglia. — Trient, Medaillen. Bertheilung. — Bregen», Konjert »um Besten de«Provin- jial - Inralidenfonde«. Wien. Korrespondent au« Verona über den Fortgang der Be lagerung Venedig«. — Gratz, Major Dondorf alt Streif. k«rp«< Kommandant. — Pesth, GSrgey im Bedrängnlß, da« Treibe» in E,eged!n. — Von der Theißmündung, Ge fecht bei Kovil. — Zlgram, Nugent

hat: 1) Die Evideuzhaltung des Steuer-Katasters für alle Arten direkter Steuer», 2) die Steuerumlage undVorschreibung für dieStcucr- Ysiichtigen des Bezirkes, ZI die Uebernahme, Abfuhr und Verrechnung der ein gezahlten Steuerbeträge, 4) die regelmäßige Ausweisung der Stcucrrückställdc, an die zur Anwendung der Erccutionsmittcl berufene Behörde, 2) die Führung des Grundbuches für die in dem Umfange des GcrichtsbczirkcS befindlichen Liegenschaften 6) die Uebernahme und Aufbewahrung der gcricht lichen Depositen

, und haben die ihnen von den genannten Behörden in diesen Geschäften zukommenden Aufträge zu vollziehen. II. Die unter 5>, ü, 7 aufgeführten Geschäfte liegen dcm Steneramte nur in so ferne ob, als der Umfang derselben nicht so bedeutend ist, daß für solche eigene Aemter errichtet werden müssen. Es ist jedoch auch in diesem Falle die Vorsehung zu treffen, daß die genaue Uebereinstimmung zwischen dem Grundbuche und dcm Grund- und Gebäude-Steuer-Kataster hergestellt und gawahrt werde. III. Die den politischen Bezirksbchördcn

und eine Rechnungsabtheilung, bei denselben wird die Steuerumlegung auf die den einzelnen Steuer ämtern zugewiesenen Gebietstheile und Gemeinden vor genommen. VI. Die oberste Leitung des Steucrwesens führt das Finanz-Ministerium. Der Kostenaufwand, den die Organisirang der Be hörden für die direkte Besteuerung nach diesen Grund sätzcu verursachen wird, kann gegenwärtig noch nicht mit Bestimmtheit veranschlagt werden. Die Steuer-Direktionen, welche an die Stelle der Steuer- Departements bei den Länderstellcn zu treten

beträchtlicher Theil desselben wird aber eine Mehr- auslage des Staatsschatzes bilden. Das Justiz-Ministerium und das Ministerium des Innern haben bereits die Einthcilnng dcrKronländer in Gerichts- und politische Bezirke vorbereitet, und hegen dic Absicht, die Ausführung derselben besonders zu be stimmenden Landcs -Kommiiiioncil zu übertragen. Dicscn Kommissionen, wclchcn sich auch ein Organ dcr Steuer-Verwaltung anzuschließen hätte, wäre zu gleich dic Aufgabe zu stellen, das Erfordcrniß an Per sonal

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.08.1884
Umfang: 4
beschlossene und nunmehr mit Erlaß vom 4. August von der Statthalterei genehmigte Einfüh rung einer neuen Steuer, einer von den Fremden, welche sich vier Wochen im Kurorte aufhalten, fortan zu erhebenden Musik taxe. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen zur Verstärkung unserer Curca- pelle vorläufig um 6 Musiker verwendet werden. Eine solche stärkere Besetzung der Capelle ist längst als noth wendig erkannt worden und diese Nothwendigkeil wird gewiß von keinem Einsichtsvollen geleugnet

werden; ob aber das in Anwendung gebrachte Mittel, die Einfüh rung einer neuen Steuer, auch sich so allgemeinen Beifalls erfreuen wird, das steht sehr zu bezweifeln. Einmal ist es stets eine höchst bedenkliche Sache um eine neue Steuer und daher sollten sich diejenigen, die ein so gefährliches Mittel vorschlagen, zehnmal beden ken, ehe sie dazu schreiten. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wurde, das; d!e Curgäste mit Freuden diese neue Steuer zahlen werden; dagegen spricht schon die allgemeine Erfahrung, wonach

kein Mensch gern Steuer zahlt und dann die Beobachtung, die Jeder, der mit der Sache zu thun gehabt, auch in un serem Curorte hat machen können, daß die Curgäste die Curabgabe niemals gern zahlen, wenn sie auch sonst über andere Ausgaben, die ihr Aufenthalt ihnen hier auferlegt, im Allgemeinen keine Klage erheben. Daß sie also durch diese neue Abgabe erfreut werden sollten, ist nicht anzunehmen, wohl aber werden die äl teren Gäste ihr Staunen und Mißfallen über dieselbe nicht zurückhalten nud

, daß sich dieser Schritt wohl hätte vermeiden, und die nothwendige Vermehrung der Cureapelle doch hätte erreichen lassen, wenn man nur Lust und Muth gehabt, an anderen Ausgaben unseres Curetats zu sparen und dergleichen war nicht schwer aufzufinden. Doch was nutzt heute noch ein derartiger Nachweis gegen die feststehende Thatsache der neuen Steuer? Zu bewun dern ist dabei nur die Leichtigkeit, mit der die vorge setzte Behörde auf diesen Antrag eingegangen ist. Nun mehr darf man nur begierig sein auf die Wirkung

aber war man unzufrieden mit der Wahl der Musikstücke und mit den vielen Wiederholungen der Programmnum mern. Wird das nun anders werden? Werden wir einelbessere Auswahl und mehr Abwechslung im Pro gramm bekommen, oder wird bloß die Harmonie und die Dynami. des Klanges eine stärkere sein und im Uebrigen Alles beim Alten bleiben? Dann freilich, wäre die neue Steuer nicht blos lästig, sondern auch überflüssig. Die nächste Saison wird ja darüber Auf klärung geben. ^Von einer jedenfalls erfreulichen neuen Schöpfung

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 2
Datum: 10.06.1862
Umfang: 2
gewesen, der kleine Grund besitzer müßte bei einer Erhöbung der Steuer zu Grunde gehen, er müßte von» Großgrundbesitz verschlnngen werden. Dr. Anton Ryger gegcu den Ausschußantrag. Spricht für Besteuerung des Kapitals. Die Salzsteuer ist die Steuer, welche das Brod des Armen am meisten verkümmert; diese könne man nicht erhöhen. Am natürlichsten sei das Ein kommen. die Rente höher >u besteuern. Bevor man dem armen Arbeiter, dem armen Grundbesitzer eine Steuer auf erlege. warum soll man nicht ein Einkommen

, welches ohne alle Arbeit gewonnen wird, besteuern ? Welche Rücksichten vermögen das hohe HauS zu hindern, den Menschen, der nichts thut und nur die Früchte verzehrt, eben so zu treffen, wie den Armen, der vom Schweiße seines Angesichtes sein Brod verzehrt? Die Koupons zahlen theilweisr gar keine Steuer. Besteuern Sie die Rente aus dem faulen Be» schneiden der Dividenden-Koupons der Nationalbank, der Kreditanstalt nnd aller dieser Schwindelinstitute. (Heiter keit.) Dann haben Sie 3 MiU. Besteuern Sie die Lotte

- riegewinne und Sie haben nahezu eine Erhöhung der Ein nahmen Oesterreichs um 40 bis öl) MiU. Dann meine Herren, gibt es kein Agio, dann wird diese Steuer die Papiere heben, während die Erhöhung der Steuer den Grnndholden ruinirt. Erhöhen wir die Grundsteuer, dann haben Sie Grund und Boden total entwerthet. Das reellste Fundament Oesterreichs, seine Grund und Boden bebauende Bevölkerung haben Sie sich entfremdet nnd es ist dych ein berücksichtigungswürdiges politisches Moment, ob man sich 30 Millionen

Unzusriedene schassen soll. Mein Einkom men besteht in Rente, mich wird die Steuer härter treffen, ich spreche nicht für mein Haus, aber es ist das HauS Oesterreichs, denen Interesse ich vertrete. Sitzungsschluß 2 Uhr 13 Min. (Sitzung des Herrenhauses vom 4. Juni.) Vorsitzender: Fürst Karl Auersperg. Auf der Minister bank: Rechberg. Degenfeld. Lasser. Sectionschef Rizy. Das Ersorderniß für den Staatsrath, welches in vori ger Sitzung nach den Anträgen der Commission ohne De batte angenommen wurde erfährt

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Volksblatt
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Seite 10 von 10
Datum: 23.06.1897
Umfang: 10
festgesetzt. Die Erwerbsteuer-Erklärungen können von den Steuer pflichtigen schriftlich eingebracht oder bei der zuständigen Steuerbehörde erster Instanz (k. k. Bezirkshauptmann schaft) zu Protokoll gegeben werden. In jenen Steueramtsbezirken, in deren Sprengel keine Steuerbehörde erster Instanz ihren Sitz hat, werden die betreffenden Steuerämter angewiesen, Erwerbsteuer- Erklärungen in Vertretung der Steuerbehörde erster Instanz längstens bis zum letzten Tage des Einbringungs- Termines aufzunehmen

. Gedruckte Formulare für Erwerbsteuer - Erklärungen kann man unentgeldlich bei den genannten Behörden beheben. Uns wird wohl am meisten die allgemeine Er werbsteuer treffen. Daher seien hier einige Ausklärungen über den Umsang der Steuer und die Art des Einbe- kenntnisses aus Berstl's katechismusartig angelegtem Werke herübergenommen. Die allgemeine Erwerbsteuer hat grundsätzlich jeder zu entrichten, der in Oesterreich eine auf die Erzielung eines Gewinn st es gerichtete Beschäftigung ausübt

. Die Erwerbsteuer-Erklärung ist innerhalb einer Frist, die durch öffentliche Kundmachnng bekannt gegeben wird, bei der Steuerbehörde erster Instanz (Steueradministra tion, Bezirkshauptmannschaft), in deren Sprengel die Steuer vorzuschreiben ist, abzugeben. Die Erwerbsteuer-Erklärung ist unter Benützung des amtlichen Formulares schriftlich abzugeben; doch kann ' sie auch bei der zuständigen Steuerbehörde erster Instanz zu Protokoll gegeben werden. Wenn ein Steuerpflichtiger mehrere Beschäftigungen

macht oder sich Verschmelzungen zuschulden kommen lässt, welche geeignet sind, die Vorschreibung der Steuer zu vereiteln oder die Vorschr:ibung einer zu geringen Steuer oder die Gewährung einer ihm nicht gebärenden Steuerbefreiung zu veranlassen, sowie auch der Macht« Haber, welcher diese straffälligen Handlungen und Unter lassungen in Bezug auf die Besteuerung des von ihm Vertretenen begeht, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig und wird hiesür mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages

, um welchen die Steuer verkürzt wurde oder verkürzt werden sollte, bestraft. Wenn jedoch aus den Umständen zu entnehmen ist, dass die unrichtige Angabe zwar wissentlich, aber ohne Absicht der Steuer hinterziehung erfolgte, wird eine Geldstrafe bis zu 50 fl. auferlegt. In jedem Falle ist außer der Strafe der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen. Wenn im Falle der Steuerhinterziehung der Betrag der Steuerverkürzung nicht genau festgestellt werden kann, so ist das wahrscheinliche Ausmaß dieses Betrages der Geldstrafe

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 07.04.1906
Umfang: 8
in Innsbruck, Herrn Dr. Josef Alton, bei welchem sie durch mehrere Jahre als Kinderwärterin in Krumau (Böhmen) und in Innsbruck sich auf gehalten hat. Hundesteuer. Für jeden im Stadtgebiete Brixen gehaltenen, über sechs Monate alten Hund ohne Unterschied des Geschlechtes ist eine Steuer von jährlich Kr. 10 zu entrichten. Die Hunde besitzer sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an einem vom Stadtmagistrat festgesetzten Tage der hiezu bestimmten Kommission vorzuführen und bei diesem Anlasse

das Steuerbetreffnis zu entrichten. Für das Jahr 1906 findet die Hundevorführung am 9. und 10. April 1906, jedesmal von 8 bis 11 Uhr vormittags, in der städtischen Verwaltungs- kanzlei Nr. 9 statt. Wer während des JahreS einen Hund einstellt, hat die betreffende Steuer nach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diesem Falle wird die Steuer nach Vierteljahren berechnet. Nach Entrichtung der Hundesteuer wird jedem E'gentümer eines Hundes zum Beweise, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke

muß am Halsbande des Hundes be festigt werden. Jede Übertretung oder Umgehung der vorangeführten Bestimmungen hinsichtlich der Anmeldung, Vorführung und Versteuerung wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage der bestimmten Steuer, jeder weitere mit dem dreifachen Betrage bestraft. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit der kommissionellen Hundebesichtigung ihre Hunde anderwärts unter gebracht haben, sind bei Vermeidung der oben angeführten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rückkehr

dieselben dem Stadtmagistrat anzumelden und sodann die Steuer zu entrichten. Diese Hunde steuer wird im Falle der Zahlungsverweigerung durch Exekution eindringlich gemacht. Kaiserliche Spenden. Der Kaiser hat der Gemeinde Reit im Bezirke Kitzbühel und Susk im Bezirke Trient sür Feuerwehrzwecke je Kr. 200, der Freiwilligen Feuerwehr in Mala im Bezirke Trient Kr. 100 sowie der Freiwilligen Feuerwehr in Panchiü, im Bezirke Cavalese Kr. 200 zukommen lassen. Besitzwechsel. Das Gasthaus „zum Lamm' in Mariahilf wurde

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 23.01.1909
Umfang: 10
wir ab, wir wollen nur das anführen, was die Herren seit ihren feierlichen Versprechungen getan: 1. Im Berichte deS Landesausschusses, in welchem die christlich.sozialen Abgeordneten Schraffl, Schöpser, Schorn sitzen, welchen sie Ende 1908 an die Regierung gesandt haben, rechnen sie zu den neuen Einnahmen des Landes bereits das Erträg nis der neuen Branntweinsteuer, ohne die Erhöhung der Edelweinbranntweinsteuer auszuneh men, obwohl sie wissen, daß alle Weinbauern wie ein Mann erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht ZHÄ

5kyiwen. Die Regierung gab den. Tiroler RnchSratSabgeordneten den guten Rat, dasür Sorge zu tragen, daß diese Steuer recht bald im Reichsrat angenommen werde. 2. Der Obmann deS christlich sozialen Land- tagsklubs, Dr. v. Guggenberg, der Präsident deS Landeskulturrates, der in Meran und Kaltern am lautesten die Bauern aufforderte, sie sollten nur auf den Bauernbund vertrauen, hat am 14. Januar l. I. in der gemeinsamen Sitzung aller Landtags« abgeordneten verkündet, daß die christlich sozialen

Landtagsabgeordneten beschlossen haben, die Steuer auf Privatwein einzuführen und hat alle deutschen Abgeordneten eingeladen, sich diesem Beschlüsse anzuschließen, obwohl er wußte, daß alle Weinbauern wegen dieser drohenden Steuer auss äußerste erbittert sind. 3. Der Abgeordnete Schraffl, der Obmann des Bauernbundes und der Obmann deS Weinkultur- ausschusseS in Wien, hat diesen Antrag deS Doktor V .Guggenberg auf das wärmste unterstützt, obwohl er wußte, daß die Weinbaugemeinden schon im Oktober dagegen

protestiert und erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht vertragen können und obwohl er selbst 8 Tage früher, am 4. Januar, in Bozen erklärt hatte, von der Steuer auf Privatwein sei keine Rede mehr, weil die EinhebungSkosten das ganze Erträgnis derselben vKssvssen. 4. Kein einziger- christlich-sozialer Landtagsabgeordneter, von denen außer den Geist- lichen alle Mitglieder deS Bauernbundes sind, hat am 14. Januar ein Wort gegen diesen bauern feindlichen Antrag deS Dr. v. Guggenberg ge sprochen

, alle haben dafür gestimmt. 5. Der Herr Abgeordnete v. LeyS, der Ob mann deS Schrafflschen Weinbauernverbandes, hat wohl seinerzeit die neue Branntweinsteuer in Schutz genommen, hat es aber noch nie der Mühe wert gefunden, auch nur ein Wort gegen die fürch terliche Privatweinsteuer zu sagen und hat als Gemeindevorsieher von Montan nicht einmal den gemeinsamen Protest der Wein baugemeinden gegen die Steuer auf Privatwein unterschrieben. 6. Die Führer und Abgeordm ten des Bauern- bundeS haben bisher

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 2 von 18
Datum: 25.05.1901
Umfang: 18
die Länder in die Lage versetzt würden, die gerechten Wünsche der Lehrer, zu befriedigen, so nehme er (Schraffl) eine ganz andere Stellung ein. „Ich bin fest überzeugt, alle Tiroler Lehrer werden mit Entrüstung jeden Connex zwischen ihren gerechten Forderungen und dieser einseitigen Steuer zurückweisen. Wenn die Tiroler Lehrer eine Erhöhung ihres Gehaltes verlangen, so verlangen sie eine solche, weil ihr Begehren, wenigstens das der Gemäßigteren, begründet und berechtigt

jene Mittel (zu einer Gehaltsregulierung) ge funden werden. Ich brauche nicht erst erwähnen zu müssen, dass die Landesumlagen eine Steige rung erfahren können ... Ich erinnere an eine größere Besteuerung alkoholischer Getränke, eine Bier- und Branntwein steuer. Diese Steuer birgt in sich zwei nützliche Momente: Erstens würde dem immer mehr überhandnehmenden schädlichen Alkoholgenuss entgegengearbeitet, und zweitens würde sie dein Lande eine hübsche Einuahmsquelle bilden. Es würde mich zu weit führen

, den Herren Land tagsabgeordneten mit Zahlen die Wirkung einer solchen Steuer vorzurechnen und wäre ein an maßender Eingriff in ihre Aufgabewenn man im Sinne hat, uns und der Schule aufzuhelfen, so wird mau den Modus schon finden, wie eine solche Steuer beschaffen sein muss.' Diese Worte des Herrn Schulleiters Goller macht der Tiroler Lehrerverein in der Denkschrift.: „Jedem das Seine!' zu den seinigen. Die Lehrer würden also eine Ausbesserung aus der Brannt weinsteuer begeistert begrüßen

zu können und für die Aufhebung der ürarischen Mauthen einen Ersatz zu haben. Die Steuer soll 12 Procent von der Fahrgebür betragen, während in Italien 13 in Russland 15, in Spanien 20 und in Ungarn 20 Procent eingehoben werden. Die Steuer wird' wie jede, mit gemischten Gefühlen aufgenommen ' werden. Jedoch ist den Abgeordneten durch den Gesetzentwurf gerade in dem Augenblicke, wo Milliarden für Investitionen und Wasserstraßen ausgeworfen werden sollen, unsanft in Erinne rung gebracht worden, dass Ausgaben

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 31.07.1883
Umfang: 6
die volle Steuer hievon im Jahre 1393 nur mit .... 1.033.518 Gulden, sohin mit einem um 216.482 Gulden ge ringeren Betrage als im stenographischen Protokolle behauptet wird, zur Vorschreibung kommen. Dabei sei bemerkt, dass unter der obigen Steuersumme von 1.033,513 Gulden auch die Steuer von jenen Grund stücken einbezogen ist, welche bis zum Jahre 1830 gänzlich steuersrei waren und größtentheils in Wei den. Alpen und Wäldern bestehen, welche nach dem Gesetze vom 7. Juni 1831 vom Jahre 1333 ange fangen

derart in die Besteuerung fallen, dass im Jahre 1883 im L-ihre 1834 s. w. und erst im Jahre 1893 die ganze Steuer zu entrichten ist. 2. Die im stenographiscken Protokolle vorkom menden Steuerziffern vom Jahre 1373 u. zw.: an Grund- und Gebäudesteuer 777.472, an Erwerb steuer 73.725, an Einlommensteuer 118.152 fl., zu sammen 969.349 Gulven sind unrichtig, indem für das vorbezeichnete Jahr an Grund- und Gebäude- sieuer beziehungsweise an der damals mit der Grund steuer vereint eingehobenen Häusersteuer

971.376, an Erwerbsteuer 143.750. an Einkommensteuer 222.149 Gulden, zusammen 1.342,775 Gulden vorgeschrieben war. 3. Zur Widerlegung der mit den Thatsachen im vollsten Widerspruch stehenden Behauptung, dass das Land Galizien, welches srüher an Hausclassen steuer 1.800,000 Gulden gezahlt hat, gegenwärtig 800.000 fl. zahle, und sonach durch das neue Ge- bäudesteuer-Ges-tz erleichtert worden sei, diene Nach stehendes: In Galizien betrug im Jahre 133 l, also vor der Wirksamkeit des Gesetzes vom 9. Febr

an der Haüsclassensteuer ist im Jahre 1832 wohl hinter jener für das Jahr 1331 zurückgebl-eben, was darin seinen Grund hat dass von den nach H 1 des Gesetzes vom 9. Febr. 1332 zinssteuei Pflichtigen Gebäuden, insosern diese bisher der Hausclassensteuer unterlagen, diese Steuer für die Dauer der Hau-zinsfteuerpflicht nicht einge hoben wird. Im ganzen überragt die Vorschreibung an der Gebäudesteuer in Galizien für das J^hr 1332 jene für das Jahr 1331 und es erscheint sonach die Behauptung über eine durch das neue

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 25.05.1859
Umfang: 6
von denselben der Abzug der gedachten Steuer bet der Auszahlung der Zinsen nach der kaiser lichen Verordnung vom 23 April dieses Jahres (ReichS- Gesetz-Blatt Nr. 67) stattzufinden hat. Eine zweite kaiserliche Verordnung vom 17. d. MtS., wirksam für den ganzen Unfang des Reiche» führe ei nen außerordentlichen Zuschlag zu einigen indirekten Abgabe» ein. 1. Zu sämmtlichen Gebührensätzen der BerzehrungS- steuer und des Dazio-Konsumo sowohl in geschlossenen Städten, als für die Orte außerhalb

. Diese ZahlungSverbindlichkeit liegt, wenn die Abfindung oder unter anderer Benennung ein Ueberein kommen über die Steuerentrichtung mit einer ganzen Gewerbsklasse eines OrteS oder Bezirkes oder mit einer Gemeinde eingegangen wurve> für die Dauer dieses lle- bereinkommenS der Gesammtheit der Gewerbsklasse oder der Gemeinde ob, dagegen ihr vorbehalten bleibt» den außerordentliche» Zuschlag von den einzelne» Steuer» Pflichtige» einzuhebe» 3. Ist die EinHebung der Steuer verpachtet, so hat die vertragsmäßige Verpflichtung

deS Pächters zur Ein Hebung deS durch den Steuer-Zuschlag entstehenden Mehrbetrages und zur Entrichtung deS im Verhältnisse deS letztere» gesteigerten Pachtzinses in Anwendung zu treten. Ob und in wie ferne jedoch der Pächter berech tigt sei, auS dieser Veranlassung den Pachtvertrag auf zukündigen, ist nach den Bestimmungen de» letz teren zu beurtheilen. 4. Die gegenwärtige» Bestimmungen hahe» für die Steuer, welche bei der Einfuhr über eine Steuerlinie zu entrichten ist, von dem Tage

aus einem Steuergebiete eine Steuer-Rückver gütung stattfindet.., so hat dieser auch den z» entrichtenden außerordentlichen Zuschlag zu umfassen Die nähere» Bestimmungen hierüber werden durch besondere Anord nungen bekannt gemacht werden. ' 6. Zu den kn Folge deS Finanz-Ministerial-ErlaffeS- vom 13. September 13S3 bestehend-» PreiSsätzen »eS zum inländischen Verbrauche bestimmten Satzes, jedoch mit Ausschluß deS FabrikS-, Dung, und Viehleck-ZalzeS, wird ein außerordentliche^ Zuschlag eingehoben

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Zeitungen & Zeitschriften
Pustertaler Bote
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Seite 6 von 18
Datum: 20.02.1914
Umfang: 18
von 11.000 Mark repräsentieren, zum Geschenke gemacht. — Getäuschte Hoffnungen. Auf der Arlbergliuie wurden wiederum über 300 öster reichische Slaven aus Amerika, die ausge wandert waren, in Amerika aber nicht den nötigen Unterhalt finden konnten, in die Heimat zurückbefördert. Die Leute waren vollständig mittellos. * Termin zur Einbringung der Bekennt nisse zur Einkommensteuer und Renten steuer für daS Jahr 1914. Das Finanz ministerium hat zur Vermeidung von Kompli kationen, die im Hinblicke ans

einer mindestens vierzehn- tägigen Frist, erst gleichzeitig mit der Zustellug deS letzten Zahlungsauftrages übermittelt werden. Schließlich wurden die Finanzlandesbehörden beauftragt, etwaige Gesuche um weitere Frist verlängerungen mit wohlwollendsten Entgegen kommen zu behandeln. * Die neuen Eteuerbestimmunge» be züglich der Personaleinkommensteuer kommen recht deutlich in folgenden Merkzahlen zum Ausdruck und werden so leicht verständlich: Bis 1600 Kronen Einkommen besteht Be freiung der Steuer. Bis 2000

Kronen Ein kommen besteht Befreiung vou der BekenntniS legnng. Bis 2400 Kronen Einkommen gibt es nicht nur keinen Aufschlag zur Steuer, sondern es tritt Ermäßigung des normalen Steuersatzes ein um eine Stufe für jedes Familieumitglied außer der Gattin und noch einem. Unter besonderen Verhältnissen eventnll vollständige Freilassung von der Steuer. Bis 3000 Kronen Gehaltseinkommen find spezielle Burussabzüge zulässig. Bis 3600 Krone» Einkommen gelten Abzahlungen von Schuld- kapitalieu als Abzugspost

. Bis 4000 Kronen Einkommen wird das Arbeitseinkommen der Hanshaltungsangehörigen nicht einbezogen. Bis 4800 Kronen Einkommen wird Herabsetzung der Steuer um eine Stufe für jedes vom Steuerpflichtigen versorgte Familienmitglied außer der Gattin und noch zweien gewährt; zwei bereits herangezogene Kinder befreien vom Aufschlag zur Steuer. Bis 12.000 Kroueu Einkommen besteht die Möglichkeit, daß der Aufschlag ermäßigt, unter besonders berück- sichtiguugSwürdigen Verhältnissen sogar die normale, skalamäßige

Steuer bis um drei Stufen herabgesetzt wird. * Ziehung. 3prozentige Bodeukreditlose vom Jahre 1880. Der Haupttreffer mit 90.000 Kroueu fiel auf Serie 2036 Nr 97. * Auszeichnung. Zur Ehruug des Tages, an dem vor zwei Jahren die Ernennung deS Grafen Berchtold zum Minister des Aeußern erfolgt ist, hat der Kaiser dem Grafen Berch told daS Großkreuz des St. StephauSordeuS verliehe«. * Graf Berchtold wird dem bayrische» Köuigshofe anfangs März, den üblichen Be such abstatten. * Militärisches. Wie verlautet

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 28.12.1892
Umfang: 6
. zur Erwerbsteuer und 40 pCt. zur Einkommen-, Hauszins- und HauSclassen steuer ; Mieming 109 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer; Kals 143 pCt. zur Grundsteuer; Akagras 200 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb-, Einkommen-, HauszinS- und HauSclassensteuer; Vezzano 220. pCt. zur Grund-, Erw rb- und Einlommensteuer, 35 pCt. zur Haus zins- und HauSclassensteuer und 25 pCt. zur Ver- zehrung^stcuer von Wein und Fleisch; Brione 300 pCt. zu den directen Steuern und 25 pCt

. zur VerzehrungS- steucr vou Wein und Fleisch; Nave s. Rocco 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoiiimcnstcuer, 30 pCt. zur Hauszins- u. HauSclassensteuer; Pilcante 300 pCt. zur Grundsteuer, 150 pCt. zur Erwerb- unb Ein kommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und HauSclassen steuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein- und Fleisch; Serravalle 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt. zur HauözinSsteuer und 50 pCt. zur HauSclassensteuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. «?tatthalterei bezw

. der allerhöchsten Genehmigung wurde die Ein Hebung von Gemcindezuschlägeu und Auslagen pro 1893 bewilliget den Gemeinden: Eastelnuovo 280 Percent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt zur Hauszins- und HauSclassensteuer, 28 pEt. zur VerzehrnngSsieuer von Wein und Fleisch, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und von 10 fl. Per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Faver 340 pCt. zur Grund- und Erwerbsteuer, 200 pCt. zur Einkommen steuer, 150 pCt. zur HauSzins

- und HauSclassensteuer, und 16percentlge Brodtaxe; Ciago 775 pCt. zur Grundsteuer, 387 pCt. zur Erwerb- und Einkommen steuer, 250 pCt. zur HauSclassensteuer; Lizzaua 225 pCt. zur Grundsteuer, 165 pCt. zur Erwerb- und Ein kommensteuer. 95 pCt. zur Hauszins- uud HauSclassen steuer, 50 pCt. zur BerzehrungSsteuer von Wein und Fleisch, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier, und von 5 fl. per Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Lon 950 pCt. zur Grundsteuer, 200 pEt. zur Erwerb- HauSzinS

- und HauSclassensteuer; Ranzo 450 pEt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, l00 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Revo eine Brodtaxe von 20 pCt.; Nonii 440 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pEt. zur HauSzinS-, und HauSclassensteuer, 100 pEt. zur Ber zehrungSsteuer von Wein und 50 pEt. zur VerzehrungS- steuer von Fleisch; Telve 200 pCt. zur Grund-, Er werb. und HauszinSsteuer, 100 pEt. zur Eiukommen- uud HauSclassensteuer, 40 pCt. zur Verzchrungsstener von Wein und Fleisch, eine Auflage

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 10.01.1894
Umfang: 8
. zur HauSzinS- und HauSclasfensleuer; Margreid 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Münster 200 pEt. zur Grund steuer, 100 pEt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 1V pCt. zur HauSzinS und Hausclassensteuer; Nietz 169 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Rinn 147 pCt. zur Grund-, Er werb« und Einkommeusteuer, 40 pCt. zur HauSzinS« und Hausclassensteuer; See 140 pEt. zur Grund

-, Erwerb- und Einkommensteuer; 110 pEt. zur Haus zins- nnd Hausclassensteuer; Thaur 127 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCr. ?ur HauSzinS- und Hausclassensteuer: Waidring 159 pEt. zur Grund- und Erwerbsteuer, 43 pCl. zur Einkom men-, HauSzinS- und Hausclassensteuer, 10 pEt. znr Verzehrnngösteuer von W.'in und Fleisch; Zell a. Z. 110 pCt. zn allen directen Steuer»; Nonchi 300 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; 40 pCt. zur HauSzinS nnd Hausclassensteuer; S. Orsola 150 pCt

Branntwein, 1 fl. per Hektoliter Wein und 50 kr. per Hektoliter Bier ; Sand 300 pCt. zn den directen Steuern, 40 pEt. zur VerzehruugSsteuer von Wein und Fleisch, eine Auflage von 10 fl. per Hektoliter SpiritnS, 2 fl. per Hektoliter Bierbrauut- wein, 5 fl. per Hektoliter anderer Spiritussen, 1 fl. per Hektoliter Bier; Villa Banale 390 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen- und Ha»S;!n?steuer, 25 pCt. zur Hausclassensteuer; Lon 850 pCt. zur Grundsteuer, 200 PÄ. zur HauSzinS- nnd HauSclas- senstener; Segno

343 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 30 pEt. zur VerzehrungSstener von Wein und Fleisch; Tnenett'o 400 pLt- zur Grund steuer, 75 pEt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Eembra (Aiarktgemeinde) 300 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur HauSzius- uud Hausclassensteuer, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Fleisch, 30 pCt, zur VerzchrungSsteuer vou Wein, eine Auflage von 1 sl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Aldeno 430 pEt. zur Gruno-, Erwerb und Einkam menstener, 100 pCt

. znr HauSzinS- nnd HanSclassen steuer. eine Auflage von 1 fl. 70 kr. Per Hektoliter Bier, eine Hundesteuer von 2 fl.; Calliano 390 pCt. znr Grundsteuer, 300 pCt- zur Erwe.b- und Ein kommensteuer, 90 pCt. zur HauSzinSstener, 225 pEt. zur HauSclasseusteuer; für die Fraction Pietra 100 pEt. zur Grundsteuer; Borghetto 306 p!lt. znr Grund», Erwerb und Einkommensteuer, 100 pEt. zur HiuS- ziuS- und Hansclasscusteuer, 75 pCt. zur VerzchrungS steuer von Wein nnd Fleisch, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per

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Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
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Seite 22 von 34
Datum: 08.01.1910
Umfang: 34
Tagesnachhichten. Ein2aklungstermine <!er direkten 8teu- ern. Gemäß des tz 2 des Gesetzes von 9. März 1870 R.-G.-Bl. Nr. 23 werden die für jede Steuer gattung bestehende Einzahlungstermine wie folgt kundgemacht: 1. Für die Grundsteuer.- 2. Februar, 24. April, 25. Juli und 3l). Novem ber. 2. Mr die Hau s z i n s - H a u s k l a s s e u- und 5^/g Steuer: 1. August uud 1. No vember. 3. Für die allgemeine Erwerb steuer: 1. Jänner, 1. April, 1. Juli uud 1. Oktober. 4. Für die Erwerb

234 des Gesekes vom 25. Oktober 1896 (R.-G.-Bl. Nr. 220) die Renten- bezw. Personnleinkomlucnsteuer im Wege des Ab zuges erhoben wird, haften im Grunde 135 und 237 des vorzitierten Gesetzes, die Schuldner resp. die zur Auszahlung der Bezüge Verpflich teten für den richtigen Vollzug und die zeitgerechte Abfuhr der in Abzug gebrachten Beträge an die betreffende Staatskasse und haben bei Verzöger ung der Abfuhr von den nicht abgeführten Steuer beträgen ohne Rücksicht auf deren Hohe

die im vorangesührten Gesetze bestimmten Verzugszinsen zu entrichten. Wird die Steuerschuldigkeit binnen 4 Wochen nach dem Einzahlungstermine nicht entrichtet nnd ist auch kein Gesuch um Steuer- znfristung oder um Steuernachsicht im Zuge, so wird die rückständige Steuer samt Verzugszinsen im Exekutionswege hereingebracht. Wenn mit Beginn des Jahres 1910 die Steuerschuldigkeit für dieses Jahr noch nicht definitiv vorgeschrieben werden konnte, so sind die Steuern nach der Ge bühr des Jahres 1909 insolange

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