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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 16
Datum: 03.01.1925
Umfang: 16
Sieuerprokestversammlung der Hansels- n. Gewerbegenoffenschasten in Brune«!. Bruneck, 31. Dezember. Gestern fand die von den Handeis- und Gewerbegenossenschaften des Bustertales ein berufene Protestversammlung der Steuer träger des Bezirkes stau. Die groß.» Anzahl der Erschienenen bew.es wohl am besten, oaß die Pusterlaler Steuerträger alle die gleichen Schmerzen haben. Zur Versammlung war außer den Rednern (Dr. v. Breitenberg und Dr. Santifaller) aus Bozen auch Steuerinspektor von Trient Luigi Car° delli erschienen

besessen hat. Man darf aber diese Steuermoral nicht derartig ausnützen and nicht mehr Steuer verlangen, als man Einkommen hat. denn das nimmt die Arbeitssreude und die Schaf fenskraft des einzelnen und bringt nicht Zu letzt eine Steueranarchie mit sich. Redner verweist auf den in einer so kurzen Zeil durch geführten. grundlegenden Wechsel eines Steuersystemes. . ' Redner kommt auf die unmäßigen Hebelsteuerungen gegenüber dem vorigen Jahr zu sprechm. Nichts rechtfertig» die Annahme, daß die Einkünfte

Methoden mit dem Steucrbeamien eins M werden: Entweder man schließt ein Kon kordat, oder man läßt sich die Steuer einfach vorschreiben und ergreift, wenn sie nicht an nehmbar ist. dagegen den Rekurs. Die Kon kordate sind uns bis jetz« etwas vollständig Fremdes gewesen, mit Hilfe derselben gelingt es dem Steuerbeamten oft, höhere Steuer sätze zu erzielen. E« ist so das Mittel, mit dem ein Geschäftsmann gegen den andern ausgespielt wird Redner beweist den Umfang der Erhöhun gen, die im heurigen Jahre

, daß ein Ge'chäfts- mann durch das Konkordat eines andern ^rnn Senden komme, denn niemand werde so un geschickt sein, ein Konkordat abzuschließen, das ihm nicht günstig erschein?. Beniqlich der Geschäfisbückxir betont« !>r Herr Inspektor, dciß es unrichtig sei. wenn Vorredner be hauptet. man glaube den Geschäftsbüchern' nicht. Die Steuerbehörde ltellt sich auf den Standpunkt, den Geschäftsbüchern der Steuer träger im allgemeinen Vertrauen n> schenken. Wenn sie in einzelnen Fällen natürlich qe- täir'M

den Wirkungskreis der Kom missionen dar die Dauer der Steuerner!ciden u. kam dabei aus jene Neuerung zu sprechen, welche anläß'ich der Ausdehnung des Steuer- gesetzes auf Fiuine eingetreten ist. Bezüglich des Hausierhandels sagte der Redner, daß man bisher keine Handhabe gehabt habe, um die Hausierer zu besteuern. Nun sei es der Handelskammer endlich gelungen, dieses Gesetz herausiubekoinmen: man warte nur noch auf die Durchiührungs'.'estimmungen iu denrselben. Nach diesem Gesetze sei es dann möglich

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Tiroler Volksbote
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Seite 17 von 20
Datum: 05.09.1913
Umfang: 20
will zu diesem Zwecke drei Fragen beantworten: nämlich erstens: Was ist eine No tschlach. jtung? Zweitens: Wer genießt die Steuer freiheit und wer nicht? Drittens: Was es mit der heute schon bezahlten fleischst euer? ^ > Eine Notschlachtung findet gewiß dann statt, wenn das Vieh geschlachtet werden muß, um an steckende Tierknmkheiten zu unterdrücken rü>er hint- 'anzuhalten. Solche im Interesse der Allgemeinheit vorgenommene Notschlachtungen sind schon nach dem Gesetze vom 16. Juni 1877 von der Fleischsteuer

geltliche Veräußerung des aus Notschlachtungen ge- wonnenen frischen Fleisches'. Nun zur zweiten Frage: Welche Personen sind von der Entrichtung der Fleisch steuer befreit? — Es heißt im Gesetz: Befreit sind „jene Personen, welche nicht zu den im § 1, Abs. 1, Art. a des Gesetzes (vom Jahre 1877) angeführten Gewerbsunternehmern gehören'. Das heißt: Wer eine Fleischerei betreibt, der genießt diese Freiheit nicht, nur der Landwirt ist von der Fleisch, steuer frei. Wenn aber der Landwirt die Notschlach tung

dieses Jahres bestanden hätte. Die Folge davon ist, daß alle Vieh- besitzer, welche im heurigen Jahre von einer Not schlachtung betroffen wurden und dafür die Fleisch steuer entrichtet haben, die Steuer zurückverlangen können und dieselbe auch /rückerstattet erhalten müssen. Wo diese Steuer an die Bevollmächtigten der ' Ver zehrungssteuerpflichtigen bezahlt wird, haben'diese die Verpflichtung, die Steuer rückzuvergüten. In der Regel sind diese Bevollmächtigten die Metzger; diese können dann die Beträge beim

. Um Umständlichkeiten zu ver meiden, ist es jedoch zu empfehlen, daß die Bevollmäch- tigten sich direkt mit der Finanzdirektion in Verbin dung setzen, damit die Abschreibung der betreffenden Summe von der Vorschreibungsstelle aus von Amts wegen vorgenommen wird. . Zum Schlüsse sei. mir.'noch folgende. Bemerkung erlaubt. Es ist sehr selten, daß eine Steuer abge schafft wird, ohne dafür eine andere an die Stelle zu setzen. In diesem Falle ist es aber gelungen, eine für die Landwirte sehr lästige Steuer zu beseitigen

, ohne daß sie auf einer anderen Seite dafür herze- nommen werdend Die Wschafflm^ dieser -Steuer ist ein Erfolg der christlichsozialen Partes aus welcher die Anregung hiezu hervorgegangen ist. ' Äus bem Amtsblatte. Versteigerungen finden statt: Am 18. September beim Bezirksgerichte in Innsbruck die Liegenschaf-, ten aus dem Grundbuche Hötting, E.-Zl. 836/11, Gp. 1283, 1284 und 1285. Schätzwert 9585 X 50 Ii. — Am 15. ' September in Mühlbach bei Deutsch-Matrei die Liegenschaft, Grdb.-E.-Zl. 30«! I, bestehend aus Wohn

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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 12.01.1929
Umfang: 16
für den restlichen Zeitraum bewilligt. Ermäßigung der Grundsteuer: Wenn durch Clementarereigniffe (Hagelfckflag, Frost) wenigstens Zweidrittel der Ernte eines Grundstückes vernichtet wurde, kann eine Ermäßigung der Grund steuer bewilligt werden. Es muß jedoch «in diesbezügliches Gesuch innerhalb von 3 0 Tagen vom Tage des Clementarereig- nifses an gerechnet, im Wege der Steuer behörde an die F? nanzintendanz eingebracht werden. In demselben Maße kann bei Elementarereignissen eine teilweise Befreiung

von der B odenertrags- steuer bewilligt werden. Rekurse gegen die Grundsteuer: Gegen unrichtige Eintragungen in die Steuerrolle (ziffermäßige Fehler hinsichtlich Reinertrag und Steuer. Verwechslungen der Grundstücke. Doppelvorschrerbungen usw.) kann innerhalb von 6 Monaten, von der Veröffentlichung der Steuerrollen an der R e k u r s an die Steuerbehörde ein gebracht werden und erfolgt sodann die Steuerrückvergütung. Außer den Fällen von falschen Eintra gungen in die Steuerrolle gibt es noch andere Vorkommnisse

des in den Grundbesitz angeleg ten Kapitals zusteht, wird durch die Grund st euer, welche «ine Realsteuer ist, besteuert, während der übrige Teil des Er trages, welcher der Arbeitsleistung durch Menschen, Dieh und Maschinen, der Dün gung und Bewässerung des Bodens, der Beistellung der beweglichen Gutsein- richtmrg usw. zugeschrieben wird, der Bodenertagssteuer unterliegt. Die Bodonertragssteuer ist «ine Rich.-Mob.- Steuer der Kat. B mit ermäßigten Steuersätzen, und zwar wird der dem Grund eigentümer zugeschriebene

Bodenertrag mit 5%, der dem event. Kolonen sBaumann) zu geschriebene mit VA°b besteuert. Außerdem sind noch 2% als Syndikatsbei träge zu ent richten. Wird das Grundstück nicht von Bau leuten, welche für ihr« Arbeit mit einem bestimmten Anteil der Ernte ent schädigt werden lim sogenannten Ko- lonensystein) bearbeitet, sondern einem Päch ter gegen Zahlung eines bestimmten Pacht vertrages übergeben, so wird der Pachtzins der Ricch.-Mob.-Steuer nach Kateg. B zum gleichfalls ermäßigten Steuersatz

dasselbe aus anderen Gründen an einen ande ren Besitzer über, muß erstens das Amt der Evidenzhalkung des Grundkatasters verständigt werden und zweitens ein An suchen an die Steuerbehörde wegen Um schreibung der Grinrdsteuer und Boden ertragsteuer auf den neiren Grundeigentümer eingebracht werben. Cs erfolgt sodann ab 1. Jänner des folgenden Jahres die Ab schreibung der Grund- und Bodenertrag steuer für den früheren Besitzer und die Um- schrcibung auf den neuen Besitzer. 2. Bei Verlust des Bodenertra ges durch Uebermurung

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.09.1940
Umfang: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Dolomiten
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Seite 7 von 8
Datum: 19.08.1935
Umfang: 8
un geheuer zunimmt, setzt eine kurze Dormeistcr- schastsrund« ein, um dann in den ersten Sep tembertagen die Punktekämpfe zu beginnen. Die französische Meistermannschaft Sochaux ist am 1. September in Mailand Gast der Ambrosiana. Europameisterschaft im Rudern Deutschland stegt im Vierer mit Steuer. Ungarn im Zweier ohne Steuer und Achter mit Steuer, Dolen im Einer und Doppel-Zweier. Italien im Zweier mit Steuer und die Schweiz im Vierer olme Steuer. In Erünau bei Berlin kamen gestern die Ent

- fcheidungskämpfe um die Europameisterschaften im Rudern zur Austragung. Bei herrlichem Wetter haben sich Uber 30.000 Zuschauer ein gefunden. unter denen sich auch viele politische und Sportsbehörden des Reiches befanden. Die Entscheidungen begannen um 2 Uhr nach mittags und batten folgende Endergebnisse: Vierer mit Steuer: 1. Deutschland. 2. Frank reich. 3. Italien. 4. Iugoslavien. 5. Ungarn. Zweier ohne Steuer: 1. Ungarn. 2.Deutschland. 3 Oesterreich. 4. Italien. 5. Polen. Einer: 1. Polen. 2. Schweiz

, 3. Oesterreich, 4 Deutschland. 5. Frankreich. 6 Italien. Zweier mit Steuer: 1. Italien, 2. Deutschland, 8 'Polen. 4. Frankreich. 5. Ungarn. 6. Spanien. Vierer ohne Steuer: 1. Schweiz. 2. Oesterreich. 3 Italien 4. Deutschland. 5. Belgien. 'Doppel 'Zweier: l. Polen. 2. Deutschland, 8 Frankreich. 4. Ungarn. 5. Tschechoslovnkei. AcÄer rnit Steuer: 1. Ungarn. 2. Schweiz, 3 Frankreich. 4. Deutschland. 5. Italien. Gesamtwertuna der Rationen: 1. Ungarn mit 3 Punkten, 2. Polen 2 Punkte. 3. Deutschland VA Punkte

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.01.1934
Umfang: 8
, Sarzana, Modena. Die un nützen Versuche der Sozialisten, die Bewegung Milderung des Gesetzes zur EinheSuug der direAeu Steuer» Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein Gesetz dekret, welches die nachstehenden Abänderungen des'Gesetzes' über ' die Einhebung dsr^direktèn Steuern, die Veröffentlichung der außerordentlichen Steuerrollen, die Ratenaufteilung der Ergänzungs rollen und die Aufrechnung der Mahnspesen bei Zahlungsversäumnis verfügt. Art. 23 des Gesetzes wird folgendermaßen ab geändert

der Podestà bis zum 19. das dem Fälligkeitstermin vorangehenden Monats für das Aufliegen der exekutiv gewor denen Steuerrollen Sorge tragen: dabei find die Steuerträger nnter Bekanntgabe der für Säumig keit vorgesehenen Strafen an die Zahlungspflicht zu erinnern. Die Ergänzungsrollen müssen binnen 19. Juni, bezw. 19. IM zur Auflage kommen. Der Finanz intendant kann jederzeit die Abfassung außer ordentlicher Rollen für jede Steuer anordnen. In diesem Falle geht die Bekanntgabe den Einzelnen zu. Enthält

. Das Aufliegen der Rollen verpflichtet den Steuerträger zur Erlegung des Steuerbetrages an den bestimmten Fälligkeitsterminen. Jede Partie der Steuerrolle belastet nicht nur zur Gänze den Steuerträger selbst, sondern auch jeden seiner Erben. (Nr. 3 des Art. 1295 des Zivilkoder.) A enderunA en zum Art. 3 : Der Steuer einheber kann die Abzahlung von verfallenen und die Vorausbezahlung von später fällig werdenden Raten nicht abweisen, jedoch haftet der Steuer träger für die vorausbezahlten Raten

bis zu einem Monat vor dem gesetzlichen Fälligkeitstermin. Steuerbeträge, die nicht mehr als 5 Lire pro Jahr ausmachen, können in einer einzigen Rae beim ersten Fälligkeitstermin erlegt werden, und zwar ohne weitere Verantwortlichkeit des Steuer trägers, der die Zahlung nachweisen kann. Die Zahlungen, die von Steuersäumigen beim Esattore gemacht werden, verstehen sich immer als Ab zahlung der Steuerschuld, und zwar so lange, bis die volle Höhe des schuldenden Steuerbetrages er reicht ist. Der Steuerzahler

, der für mehrere Steuern im Rückstand ist. kann angeben, Mr welche Steuer die Abzahlung zu verstehe» ist, wo nicht wird die Abschreibung im gleichen Verbttllni--. kür alle schulenden Steuerbeträae vorgenommen. Für jede Steuer werden die Zahlungen von den Raten ältesten Datums abgeschrieben: die Abschrei bung geschieht Rate für Rate, zuerst für den schul denden Steuerbetrag, sodann für die Mahnspesen, und wenn diese beiden Schulden abgetragen sind, für die schon fälligen Rechte und Spesen des Steuereinhebers

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 06.11.1879
Umfang: 10
, da die Berechnungen hierüber noch nicht vollständig anher gelanget sind. Drittens die Eingänge von der Klassen- und Kapi talien Steuer, betragen, wie man selbe bis auf heu tigen Datum atttiehmen und ansetzen kann, höchstens etlich, und zwanzig Tausend Gulden. Denn Euer Excellenz und hocher Landes Stelle ist der Umstand bekant, daß das höchste Patent wegen der Klassen und Kapitalien Steuer etwas später an die OperationS- Behörden Hinausgegängen ist, und diese Steuer Bele gung eben erst gegenwärtig in meisten

Gerichten be arbeitet wird, mithin die Beträge davon noch nicht haben eingehen könen: inmittelst hat man an das landschaftliche Generaleinnehmeramt, und'an das Filial Cassiereramt zu Botzen die Weisung bereits erlassen, schleinig die Ausweise von den Eingängen der Kapi talien und Klassen Steuer zu formieren, wo sohin solche Ausweise Euer Excellenz ungesäumt werden gezimend vorgelegt werden. > Viertetis die Beträge der landschaftlichen ordinari Gefalle' sind bekant, sie sind notorisch zur Bedeckung

der sistemisirten landschaftlichen Ausgaben nicht ein mahl hinreichend; mithin können diese Beträge schon nie zu einer Aushülse der DefensionS-Kosten dienen: und Hierinfalls eine Lüke ausfüllen, wohl aber muß hiebeh gehorsamst Euer Excellenz eröffnet werden; daß vom' Hochstifte Trient die beträchtlichen Steuer Reste noch immer fast ganz ausstehen, und daß die Steuer: und UmgeldS-Gefalle an d. wälschen Gränzen im vierten Quartal 1796 in Unslüssigkeit gerathen sind, und die landschaftliche Kasse zur Bedeckung

werden. — An dern hören in so läüge M'antuä nicht entsetzet, und der Feind an den Gränzen TyrolS stehet, die De> ^enfions Auslagen gar nicht auf: mithin steigt die der Stände für die Bedeckung der landfchaft- lHen Rasse nur immer mehr urd die Auflie« genheit der landschaftlichen Kasse stehet bei diesen Aussichten ganz im hohen Grade bevor. Endlich und Siebentens kann die Klassen- und Kapitalien Steuer schon nie so geschwind und ergibig eingehen, daß die gegenwärtigen höchst außerordent lichen und dringenden

Auslagen, und die bevorstehenden Bedürfnisse damit je bedeket werden könten, da auch auf die vom Militär Jahre 1795 und 1796 aus stehenden landschaftlichen Vergüttungen der Marche Concurrenz Forderungen eiligst Bedacht genommen werden muß, denn sonst dürften Städte, und Gerichte wegen der militar Fuhren, und Einquartiruugeu ganz erschöpfet werden, audurch aber die militar Fuhren ins Stoken, und die landschaftliche Steuer uoch mehr in Unslüssigkeit gerathen, was in der That unabseh bare schlime Folgen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 27.04.1880
Umfang: 6
werden. Deutsches Reich. Die „Norddeutsche Allge meine Zeitung' veröffentlicht den dem deutschen Bun- desrathe vorliegenden Gesetzentwurf betreffend die Ein führung einer Wehrsteuer für die zum Militärdienste nicht herangezogenen Wehrpflichtigen. Die bisher be kannt gewordenen Angaben sind dahin zu ergänzen, daß Personen mit einem Einkommen von weniger als 10lX> Mark eine Steuer von 4 Mark, Personen mit 12lX) bis LOlZÜ Mark Einkommen außerdem eine Steuer von 10 bis 148 Mark jährlich zu zahlen ha ben

würden. Bei einem Einkommen von 6VVV Mark aufwärls werden 3 Percent berechnet, wobei die Steuer für je 1000 Mark Einkommen um 3l) Mark steigt. Befreit von der Steuer sind Erwerbsunfähige ohne hinreichendes Einkommen, sowie Wehrpflichtige, die durch im Dienste erlittene Beschädigungen dienstunfähig geworden sind. Die Erträgnisse dieser Steuer werden auf circa 2V Millionen Mark geschätzt. Ueber die innere Lage in D.-utschland bringt die jüngste Nummer des „Grenzboten' einen Artikel, der wieder stark mit „goldenen Bergen

' arbeitet, um die neuen Auflagen, Wehrsteuer. Branntweinsteuer, Brau- steuer und die Reichs'Stempelabgaben mundgerecht zu machen. Die Classensteuer soll aufgehoben, die Grund steuer den Gemeinden überlassen werden, und die Wehr steuer — sei erst in der Vorbereitung. Dcr Artikel schließt, der Reichstag möge sich die Situation klar machen. Die Steuerreform auf den Weg kleiner Bissen verweisen, heiße so viel, als ihre Durch-ührung im höchsten Grade problematisch machen, wenn nicht gar sie vereiteln

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Dolomiten
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Seite 2 von 12
Datum: 19.05.1928
Umfang: 12
Reilschäden und Steuer-Abschreibung Die kgl. Präfektur verlautbart: Das Finanzministerium hat nach Kenntnisnahme der an den Feldfrüchten durch die jüngste» Fröste angerichteten Schäden allsogleich an geordnet, daß mit tunlichster Beschleunigung mit der vorschriftsmäßigen Steuerabschrei bnng voigegangen werde. Demgemäß habe» die Bezirks-Steuerämter die Anzeigen der Geschädigten zu sammeln, und zwar sowohl für die Grundsteuer als Erundertragsteuer Die betreffenden Vergünstigungen haben be reits

nun dir italienischen Steuergesetze für Knlturschäden durch Elementarkatastrophen (Hagel, Reis. Ilcberschwemmung nsw.s? Für den Landwirt können folgende Steuern in Betracht kommen: Die Grund steuer, die Provinzial- und Gemeinde Umlagen zu derselben, die Bodenertrags steuer (Reddito agrario), welche jene be zahlen. die den eigenen Grund selbst be arbeiten und die Ricchezza-Mobile-Steuer. die den landwirtschaftlichen Pächtern vor geschrieben wird. Bezüglich der Grundsteuer gewährt das Gesetz einen entsprechenden

Nachlaß der Steuer, wenn der Schaden derart groß ist. daß zwei Drittel des gewöhnlichen Er trägniffes im laufenden Jahre verloren find Das Ansuchen um diesen Steuernachlaß kann entweder von jedem einzelnen Besitzer oder durch eine gemeinsame, von allen Beschädig ten unterfertigte Eingabe eingebracht wer den. Es ist an die Finanzintendanz Bol zano zu richten und kann auch beim Steuer amte eingereicht werden. Das stempelfreie Ansuchen muß die genaue Angabe der Grund- parzclle, die Menge und Art der ver

und bei der Ee meinde um eine Ermäßigung oder gänzliche Nachsicht der Umlagen ansuchen. Für die jetzigen Frostschäden hat die Prooinzlalver- waltung Bolzano in sehr anerkennenswer ter Weise bereits zugcsichert, daß sie die be troffenen Grundstücke von der Provinzial umlage auf die Grundsteuer befreien wird Bei der Ricchezza Mobile-Steuer, welche die Pächter von landwirtschaftlichen Gütern für ihr Einkommen aus der Bearbeitung des Pachtbetriebes bezahlen müssen, liegt die Sache anders. Das Ansuchen um die Herab

setzung der Grundsteuer muß vom Grund eigentümer und nicht vom Pächter gestellt werden. Wird die Ermäßigung der Grund steuer gewährt, so kann der Pächter mit vollem Recht eine entsprechende Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, da sonst der Ver pächter durch die Steuerermäßigung bei gleichbleibendem Pachtzinse bereichert würde. Ueberdies kann der Pächter in der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli um Herabsetzung seines steuerpflichtigen Ein kommens ansuchen, wobei er sich darauf be rufen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 10.10.1940
Umfang: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 06.10.1911
Umfang: 8
der Weinverzehrnngssteuer. Die Steuer behörde hat den Wirten von Bozen eine gewaltige Erhöhung der Weinverzehrnngssteuer zugedacht, die nun natürlicher Weise eine Erhöhung der Weinpreise zur Folge haben und damit also die konsumierende Bevölkerilng treffen wird. Bisher Haben die Wirte von Bozen 38.000 Kronen, jene von Zwölfinalgreien 8400 Kronen jährlicher Abfindungssumme bezahlt, jetzt verlangt aber die Fittanzbehörde eine jährliche Abfindungssumme von 50.000 Kronen. Mit Einrechnung des städtischen Zuschlages von 100F

die Steuer auf- Mngm sollen. Er habe bei der Finanzbezirksdirektion in z ^ Brixen wegen der 'enormen Erhöhung der Steuers interve niert, doch sagte ihm der Finanzrat, daß Bozen jetzt 25.000 Einwohner zähle und 2 Kronen per Kopf seien daher nicht zu viel berechnet. Die Unterhandlungen wegen Ermäßigung der Abfindungssumme blieben erfolglos. Hierauf- habe.er mehrere Wirte zu einer Besprechung eingeladen und diese haben fich dahin geeinigt, mit dem Referenten der Finanz bezirksdirektion zu unterhandeln

arbeiten. Alle Welt weiß, daß der. Weinkonsum zurückgegangen ist und da soll eine noch größere Steuer eingeführt werden. Die Steuer behörde setze da den Wirten geradezu das Messer an den Hals. — Herr Berner erklärte, daß der Fremdenverkehr iner wohl ein starker sei, aber die Fremden trinken mehr Bier und Minerallvasser als Wein. Außerdem gibt es hier viel Privatwein und für diesen sollen nun die Wirte die Steuer zahlen. Wie kommen sie dazu? — Herr Kommissär K o h l erwiderte auf diese Ausführungen

, daß die Steuer behörden nur exekutive Organe sind, die nur ausführen, was die Gesetze vorschreiben. -^- Herr Er ber l sagte: Weil wir jetzt Groß-Bozen sind, müssen wir, abgesehen von anderen Lasten, an direkter Steuer um 8600 K'ronen mehr zahlen, bisher zahlten 62 Bozner Wirte 88.000 Kronen, 62 Wirte ron Zwölfmalgreien 8400 Kronen Steuerabfindung. Ist das eine Gerechtigkeit? Er erörterte dann dem Referenten die Schwierigkeiten, mit welchen die Einbringung der Abfin dungssumme verbunden sei. Er wies

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1938
Umfang: 8
, was ist?' „Nichts nein, frage in ich jetzt um nichts. Bitte, fahr zu.' Karras schüttelt befremdet den Kopf, setzt sich an? Steuer und läßt den Wagen an. Ein, zwei Sekunden — und fast lautlos rollt das elegante schwere Gefährt davon. Roch lange hörte Dr. Karras aus dem Wagenfond hinter sich, wo seine Frau saß, ein unterdrücktes Weinen. Frau Hilde ist aufs bitterste gekränkt. Sie har immer nur das beste für Robert Meißner gewollt, sie hat ihm Bahn gebrochen, Ver bindungen verschafft, sie hat ihn aber auch innerlich

gefördert, ihn geistig vorwärts ge bracht. Wie sollte sie sich an diesen jungen Menschen ketten, der fast ihr Sohn sein Ännte? Aber auch nicht der Schatten eines ölchen Gefühles war da! Und er beschimpft ie auf offener Straße! Macht sie zum Ge- pött der neugierigen Weiber! Da läßt Karras, der am Steuer sitzt, den Wagen halten und sagt: „Liebling, ich sehe Tränen in deinen schonen Augen und höre dich weinen! Das betrübt mich sehr. Komm, letze dich da vor und löse mich av. Es gibt nichts besseres

für Seelenkummer. als am Steuer eines Autos zu sitzen.' Hilde kletterte ans Steuer. „Dickhäuter! —' sagte sie, seufzte und gab Gas. Karras dehnte sich behaglich im Polster. Belustigt blitzten seine Aeualein. „Und nun, stehst du. Kino, ist man schon ruhiger! Jetzt stelle dir vor, du ruhest an deiner Mutter Brust und habest das Bedürf nis, dich einmal von Herzen anszureden. Was hat er dir getan, dein Schützling? —' „Beschimpft auf offener Straße hat er mich! —' „Das iss nicht fein! — Was sagte er? Wie drückte

er sich aus?' „Gemein! Mit ihm hätte ich gespielt, schrie er, dich hätte ich geheiratet. Pfu I' „Pfui sagte er? Das ist stark Ich sehe, deine Pädagogik vermochte ihn also doch nicht zum vollenoeten Gentleman zu machen —' „Du nimmst mich nicht ernst. Du lachst über mich'' — „Liebling —' „Ihr seid alle keinen Schuß Pulver wert, ihr Männer!' Ein letzter Weinkrampf schüttelt die Frau am Steuer, aber Dr. Karras hilft ihr nicht. Er schweigt und lächelt in sich hinein. Er weiß, nun ist es überwunden! Keine bessere Kur

als der Sitz am Steuer! Allerdings das Künstlerfest ist verpatzt, Frau Hilde laßt sich nicht überreden: „Nie! — Wenn ich ihn dort träfe!' —- Als Robert Hilde Bergendorf fliehen sah, als er sah, wie seine Worte sie aufs tiefste ver letzten, hatte er das Gefühl befriedigter Rache. Soll sie es nur auch spüren, die falsche Kreatur!! In diesem Augenblick hörte er, wie ein junges Mädchen, aus der Menge vor dem Theater, ziemlich laut ihre Ansicht zum besten gab: „Schänien sollte er sich, eine Frau auf der Straße

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 19.10.1897
Umfang: 8
und nntcrlicgcn einer Strase mit dem zwci- bis sechsfachen jcncö Betrages, ni» wclchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, eventuell, wenn diese Unterlassung nicht in der Absicht erfolgte, das Steuerobject zu verheimlichen, Geldstrafen bis zn 20 fl. Der Steuerhinterziehung machen sich ferner nach 88 2-i0 lind 241 jene schuldig, welche in der zu lie fernden Anzeige über die Empfänger sicueroflichtiger Dieustbezüge wissentlich niit der Absicht, die Steuer zu verkürzen, nnrichtige Angaben

inachcn oder sich Ver- schwcignngcn zn schnldcn kommen lassen, welche geeignet sind, die Vorschreibung der gesetzlichen Steuer» zu ver eiteln oder die Vorschreibnng geringerer als der gesetz lichen Steuern zu veranlassen; dieselben unterliegen einer Geldstrafe im Ausmaße des drei- bis neunfachen des Betrages, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, eventuell, wenn die unrichtige Angabe nicht in der Absicht der Steuer hinterziehung erfolgte, einer Geldstrafe

bis 50 fl., außerdem der Nachzahlung dcö verkürzte« Steuer- betrageS. Innsbruck, am Ib. October 1397. K. K. Finanz-LmldeS-Dircction. S a ii t e r. Kttndttlcichttng. Mit Beziehung auf die hieramtlichc Kundmachung vom 15. September d. IS. betreffend die Ausschreibung der Wahlen in die Erwerbsteuerconiinissionen wird ver- lautbart, dass die Wahl der Commissionöiuitglicder der III. und IV. Erwerbstcuerclassc dcS VcraulagungS- bezirkcs Knfftein auf den 23. October l. ver legt wurde. Innsbruck, am 18. October 1397

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 05.01.1912
Umfang: 12
, Verschiedene Einnahmen 62.440, Summe gegen den! neuen Wasserrechtsaesetz- Jnnsbrncker Stadtcheater: „Oberregisseur für einen Hund männlichen Geschlechts (Rüde) entwurf Stellung genommen werden soll, Mbert Frankl darf den Profosen zu seinen eine Steuer von 20 Kr. pro Jahr zu entrichten: teil-^nnebmen Das Neue Wnsserreckitsaese^ soll ! charakter.omifchen Leistungen zählen, im Gemeindegebiete Untermals ist für eine WWKNA?KUWWW^»««-v> Hm»», -w- so »-.'»-..sq. auch die Landwirtschaft ' schutzlos ausliefern

^n sonstigen Hauptrollen trefflich darge- zu entrichten; in der Fraktion Hagen ist für — so heißt es in der bezüglichen Einladung — stellt. Herr Frankl, der seiner Rolle auch ge- einen Hund oder eine Hündin eine Steuer von und die dem gegenwärtig geltenden Wasser- sanglich voll und ganz gerecht wurde, mußte 4 Kr. pro Jahr zu entrichten? in der Fraktion recht erbeblich verstärkte Ervrovriationsmöa- den bisherigen Darstellungen das Gemüt- Freiberg ist sür einen Hund oder eine Hündin lichkeit wäre schon

durch ihre Existenz geeignet, ^ichkeitslied, das Duett mit Toni im dritten ^ine Steuer zu entrichten. Bei gleichzeitigem ^ . ... ' Besitz mehrerer Hunde (Rüden od. Hündinnen) Unsicherheit hervorzurufen und dadurch den Akte wiederholet,. Grundbesitz zu entwerten, während durch die ^ , x °i°«°ich. «ch M Grütidbesitz zu entwerten, während durch die __ )«oyrorr deutscher Waren in ist int Aemeuldegebiete Untermais für jedes Vervestmia der GewMer die sckwertten bvaie- Welichtirol.) Der italienische Chauvuns- weitere

Stück je 0 Kr. mehr zu entrichten, nischen Gefahren entstehen können. (Me r an er Kaba ret im E t a b kisse- so daß für den zweiten Hund eine Steuer samere Blüten treibt als im Königreich Jta- von 25 Kr., für den dritten eine solche von ment MarcbettiV Seute findet ein vött- hat m den letzten Tagen ein neues 30 Kr. usw. zu bezahlen ist. Bei gleichzeitigem ständiaer Ne^rtoirew-cksÄ sämtlicke? Mit- ProM ausgesonnen, um den verhaßten Deut- Besitz mehrerer Hunde (Rüden od. Hündinnen) Ne? statt

ni?man? verM^ lche» zu schaden. Im Weimstal hat sich ein in der Fraktion Hagen und Freiberg zahlt men die neuen NortrÄa/die^er Kab größtenteils aus Anhängern der italienisch- der zweite Hund die volle Steuer von 25 Kr., sich m?M5r?n D?e ^ der dritte 30 Kr. ujw. Sogenannte Kriegs »Ä kurz^ -At ^rei^ da si? srüber ein^ das alle Wareii deutschen oder deutschösterrei- Hunde sind von der Entrichtung einer Steuer ämmeMn V5r^ müK' ^Oen Ursprings boyktottieren will. Die er frei. - Die Bezüge der Sicherheitswach

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Dolomiten
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Seite 5 von 8
Datum: 19.07.1941
Umfang: 8
hat und notwendigerweise eine endgültige Liquidierung der Steuer nur nachträglich er folgen mutz, welche das Rcgisteramt auf Grund der von den Interessenten zu machenden An meldung des Endergebnisses der Holzmengc vor zunehmen hat. Hinsichtlich der aufgetauchten Zweifel wegen „lültermatz' des zu vergebührenden Bauholzes hat das Finanzministerium mit Runderlatz vom 18. April d. I. erklärt, daß bei ..Untermatz' des Bauholzes die normale Gebühr von 2 c ,'o bei jedeni Umsätze zu entrichten ist. Als „Untermatz

sächlich andere Waren führen und nur nebenbei oder wenigstens nicht vorwiegend Lebensmittel verkaufen, ihnen nur eine 10%ige Ermäßigung Verwendung und Vergütung von Markenbeständen. Kraft der für das laufende Jahr abgefchloffenen Mkommen zwi schen dem Finanzministerium und den Berufs organisationen zur Entrichtung der Einnahmen steuer im Abftnomkgswego sind verschiedene Ka tegorien von Kleinhändlern verpflichtet worden, die Einnahmensteuer ab 1. Jänner ds. I. im Abfindungswege zu entrichten

nicht übersteigt und daher die Steuer durch Ein- kleben der hiefür vorgeschriebenen Doppelmarken in di« eigens dazu zur Verfügung gestellten Büchlein entrichten, können anstatt der vor geschriebenen Doppelmarken jene ans dem Vor jahre verbliebenen Einzelmarken bis 31. Dezem ber ds. I. in die genannten Büchlein einkl<cken. Jen« Kaufleute, deren jährliche Abfindungs summe L 2080 übersteigt und welch« die Steuer oaher mit Postkontokorrent bezahlen müssen, können bei den zuständigen Regtsterämtern bis spätestens

verfügt, datz für die Verkäufe der Handels- und Eewerbe- rreibenden an die eigenen Angestellten, soferne es sich nämlich um Waren handelt, für welche die Einnahmensteuer nicht im Abfindungswege bezahlt wird, diese Steuer nickt bei jedem ein zelnen Verkaufe entrichtet werden mutz, sondern am Schluffe eines jeden Monat». Zn diesem Zwecke müssen die Firmen ein eigenes Register für Verkäufe an die eigenen Angestellten führen, in welches jeder einzelne Verkauf am Tage des Verkaufes selbst einzutragen

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Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 22.12.1927
Umfang: 12
: Habe ein Hypothrkar-Darlehen zurück gezahlt bekommen; der Zinsertrag ist zur Steuer- bemeffung angemeldek. Was ist zu machen, um die Steuerabschreibung für 1828 zu erlangen? Antwort: Um die Steuerabschreibung rück, wirkend auf den Tag der Rückzahlung des Hypo- thekarkapitals zu erleaen, müssen Sie binnen drei Monaten von der Rückzahlung beim Steuer, amte die Beendigung des Zinscinkommens wegen Rückzahlung der Hypothek anmelden. Dazu ist das Formular „Dcnunzlo di Leffazione' (Mod, 49) zu verwenden, das Sie beim

Sleueramte und wahrlcheinlich auch bei der Gemeinde erhalten können. In dieser Anmeldung ist der Tag der Rückzahlung der Hnvothek anzuführen. Eine Abschrift der ausgestellten Quittung (Löschungs quittung) ist belzuschließen oder über Verlangen dem Steueramte vorzuweisen. Da die Steuer rollen für 1928 jedenfalls schon fertiggestellt sind, empfiehlt es sich, außer dieser Meldung an das Steucramt noch in Listen, die im Jönner bei der Gemeinde aufgelegt werden, elnzufehen. und wenn der Zinsenbetrag

noch eingetragen ist. die Reklamation bei der Gemeind« unter Berufung auf die erfolgte Abmeldung beim S-eueramte «inzubringen. Frage: A. leiht dem D Geld auf Hypothek. Der bereits registrierte Schüldscheln lautet aus 1. Jän ner 1928. Die Steuer muß der Schuldner bezah- lm. 1. Muß A (Gläubiger) noch ein besonderes ' Einbekenntnis machen zur Demesiung der EIn- ! kommeusteuer? 2. Wenn ja. bet welcher De- > Hörde? 3. Jnerhalb welcher Zelt? Antwort: Der Gläubiger einer verzinslichen Forderung mutz das Einkommen

, das ihm durch die Zinsen zufließt, innerhalb eines Monats vom Beginne dos Zinlenlaufes (also im Laufe des Jänner bei einer Fordernng, die am 1. Jänner entsteht) aus einem besonderen Formulare (De. nunzia bei rebbiti). welches beim Steueramte oder auch bei der Gemeinde erhält beim Steuer amte anmeldcn. In der Anmeldung muß der Peter Dörfler: «Die Schmach des Kreuzes'. I. Sd. Preis L. 40.— Die souveräne Sprachgestatiung Dörflers läßt in diesem neuen Roman glanzvolle alte Zelten neu auslcben und durchdringt

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 8
Datum: 21.11.1908
Umfang: 8
diesbezüglich'so ins Publikum hinausgeworfen, die augenscheinlich den Stempel der Unvertrautheit mit der Sache an sich trugen, da man sogar von 10 Kronen Steuer per Pferdekraft sprach. Der vielseitige Sturm, der dagegen laut wurde, brachte nun selbst jene Steueifreunde und -Erfinder, die scheinbar den Bauern bei erstem flüchtigen Besehen der Sache den Glauben beizubringen versucht haben mögen, datz man damit einmal gründlich die Städler unser-Schönung der bäuerlichen Bevölkerung 'für die Lehrergehalte

schröpfen könne, zur Ueberzeugung, daß man in der Höhe der geplanten Besteuerung herunter gehen müsse, und es sollen sich nun unter den Land tagsabgeordneten diesbezüglich derartige Meinungs verschiedenheiten ergeben haben, daß der anzuwendende Steuer Einheitssatz von l /.. Krone bis 5 Kronen per Pferdekraft schwankt. Naheliegend ist es nun, daß namentlich jene den Gemeinden gehörigen Elektrizitätswerke diese Steuer ehestens auf ihre Licht- und Kraftabnehmer überwälzen werden. Bei uns im Etschtale

kommen dann aber von der Malser Heide bis nach Kaltern, Klobenstein bis Salurn die bäuerlichen Abonnenten ebenso zum Handküsse wie die Städter, und der schöne Wahn, hauptsächlich die Städter bluten zu lassen, ist demnach nur halb in Er- süllung gegangen. Die kleineren Prioatwerke werden dann auch ehestens die Tarife, oder den Lampenpreis oder dergleichen zu ändern trachten und aller Ansporn zu elektrischen Installationen und Industrien heimischer und fremder Unternehmungen wird unter den Steuer

Unternehmungen uns nicht einen Sleuernutzen für's Land holen?' Wir bitten diesbezüglich aber über- Haupt erst abzuwarten, ob, wenn Tirol sich einseitig selbst diese Steuer auferlegt, dann die Eifakwerke doch noch gebaut werden. Zweitens sollten wir doch nicht vergessen, daß man der fraglichen Eifakwerke wegen nicht ganz Tirol in diese unglückselige Steuer- zwangrjacke stecken darf. Drittens würden letztere wirklich gebaut, dann bekommt das Land und die Gemeinden davon ja ohnehin ebenfalls feine Steuer

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