sich zwar nicht in Abrede stellen, daß der Steuerdruck in Siebenbürgen groß sein möge, ebenso groß jedoch, wenn nicht noch drückender sei derselbe in den anderen Theilen der Monarchie. Deshalb sei in der Höhe der Steuer kein Grund vorhanden, eine Herabsetzung derselben zu bean tragen. Was speziell die Personalsteuer betreffe, so sei er allerdings für die von der Regierung beantragte Herabsetzung, aber ausschließlich nur unter der Bedin gung, daß der entsprechende Ausfall mindestens zum größeren Theile durch Erhöhung
der Grundsteuer ge deckt werde. Dies halte er für vollständig in der Ge rechtigkeit begründet, denn im entgegengesetzte Falle müßte der Ausfall von den anderen Ländern getragen werden. Die Behauptung, Siebenbürgen trage unge bührlich zu den Lasten der anderen Länder bei, sei voll kommen unbegründet, denn die Einnahmen aus den direkten Steuer würden speziell durch siebenbürgische Bedürfnisse aufgezehrt, und es müsse sogar aus den indirekten Steuern noch ein Beitrag entnommen werden, um die Bedürfnisse
bisweilen ein Taglohn von 5 fl. gezahlt wird, dann begreife ich nicht, wie sie dort einen Ausfall an Kopfsteuer haben können, dann muß ich glauben, man wolle nicht arbeiten, und da wäre noch eine neue Steuer dazu zu zahlen, und das wäre dann die Faul- heilssteuer. (Heiterkeit.) Die Ausgaben, schließt Redner, sind es, wo geholfen werden kann, hier zu sparen ist eine dringende Forderung; nicht durch Erwirkung von Begünstigungen, welche die andern Länder tragen müssen, wird der Zustand der Länder gebessert
am wirksamsten bessern. (Bravo! Bravo! Lebhafter Beifall.) Abg. Tinti: Unthunlich und unzulässig erscheine es ihm im Wege der Gesetzgebung bei einer bestehenden allgemeinen Reichösteuer speziell für ein Land den Perzenlsatz zu erhöhen. (Sehr gut, Bravo, rechts.) I Einen solchen Vorgang würde er allenfalls begreifen, ' wenn es sich um eine neue Steuer handelte, welche zu repartiren ist. Nachdem Redner schließlich betont hat, daß die Steuerreform, an deren Schwelle wir stehen, es überflüssig mache
und nur vorübergehende Abhilfen zu leisten. Nur durch eine Reformirung der sämmtlichen verschiedenen Steuer gattungen mittels einer einheitlichen rationellen Gesetz, gebung kann eine wirkliche und wahrhafte Abhilfe ver schafft werden. Die Regierung kann daher nach den heute gewonnenen Erfahrungen nicht genug lebhaft betonen, wir dringend die Nothwendigkeit einer baldigen