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Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 29.08.1929
Umfang: 12
Vorschriften sind allerdings umfang reich und in verschiedene Gesetze zerstreut. Die Grundlage der Beitragsberechnung ist auch nicht bei allen Organisationen gleichartig, son dem je nach den einzelnen Berufsgruppen verschieden, sie werden teils als Zuschläge zur staatlichen direkten Steuer berechnet, wie z. B. die Beiträge der Dienstgeber der Land wirtschaft und der Angehörigen der freien Berufe, teils ohne Bezugnahme auf die staat lichen Steuern eingehoben. Da eine ausführ liche Wiedergabe der einzelnen

) des grundsteuerpflichtigen Ein kommens- das bekanntlich dem dreifachen des Katastralreinertrages gleichkommt. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 100 Lire ist stets der Mindestbeitrag von 0.5 Lire zu bezahlen. Außerdem müssen sie vom steuer pflichtigen Einkommen der Bodenertrags steuer (Reddito agrario) 2 % als Syndikats beitrag abführen. Der Staat, die Provinz, die Gemeinden, Armenfonde, Spitäler und ähnliche öffentliche Körperschaften, sowie die geistlichen Pfründen, die Grundbesitz

haben, sind von diesem Syndikatsbeittag befreit. Die Grundbesitzer, welche die Landwirtschaft nicht selbst betreiben, sondem verpachtet haben, bezahlen nur jenen Teil des Syndikatsbei trages, der auf das grundsteuerpflichtige Ein kommen berechnet ist (0.5% des grundsteuer- pflichtigen Einkommens). Der landwirtschaftliche Pachter, der für seinen Pachtreinertrag, wenn er das steuer pflichtige Mindesteinkommen von 2000 Lire übersteigt, in der Steuerliste der Ricchezza Mobile eingetragen erscheint, entrichtet seinen Syndikatsbeitrag

in der Höhe von 2% des steuerpflichtigen Einkommen. Für Halbpäch ter und Teilpächter ist der Beitrag auf 1% jenes Betrages herabgesetzt, mit dem sie als steuerpflichtig in der Steuerliste für den land wirtschaftlichen Reinertrag (Reddito agrario) erscheinen. Die Vorschreibüng dieser Syndikatsbeiträge der landwirtschaftlichen Dienstgeber erfolgt einfach dadurch, daß den Steuerlisten der Grundsteuer, der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag und der Ricchezza Mobile-Steuer (für die Pächter

) eine beson dere Kolonne hinzugefügt wird, welche die Zuschläge für den Syndikatsbeitrag enthält. Die Einhebung erfolgt gleichzeitig mit den staatlichen Steuem. Wird die staatliche Steuer abgeschrieben oder zurückvergütet, so hat der Steuerträger auch Anspruch auf Rückersatz des Syndikatsbeitrages, jedoch nur für das lau fende uud das vorhergehende Jahr. Er kann darum innerhalb eines Monates auf Rück ersatz der staatlichen Steuer bei der Präfektur anfuchen. Nur im Falle der Abschreibung der staatlichen

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Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 27.08.1923
Umfang: 6
« unserer Gemeinden voll- kommen verändert worden. In kurzer Zeit müssen sich also die Gemeinde- Vertreter darüber klar weden, wie sie die neue» Gundlagen der Gemeindewirtschas» aufbauen müssen, um einerseits den Geldbedarf der Ge meinden zu decken uid anderseits die neue Steuer last in gerechter und billiger Weise aus die Steuer träger zu verteilen. In den ersten Jahren wird es freilich noch nicht völlig gelingen, dieses Ziel zu erreichen: denn das ital. Gemeindesteuer system ist von Grund auf ganz

Gebiete ermächtgit. die Gemeindesteu ern nach den zu diesem Zeitpuiikt in Geltung stehenden Bestimmungen einzuheben. Au diesem l Aweck werden auf die vorgenannten Gebiete die > Geseke und Dekret« kür nachfolgende Steuern ausgedehnt: 1. Gewerbe, und Derkauissteuer: 2. Familien, oder Feuersteuer: Z. Bichsteuer: 4. Mietwcrtsteuer: L. Steuer auf benutz!« Lokale? L. Steuer auf Zug-. Neu- und Lasttiere: 7. Hundesteuer.- 8. Wagen- und Dienstbotensteuer! 9. Klavier- und Dillardsteuer: 10. Photographien

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

an den Pro- virnialverwaltungsausschuk «iinubringen. Gegen Genehmigung der GemeindedeschlLsse durch den Provinzialoerwoltunqsausschuß — welche ebenfalls durch acht Tage hindurch an der Gemeindetasel angeschlagen werden muß — kann von jedem Steuerträger der Rekurs az die V. Sektion des Staatsrates eingebracht werden. Durch dos tgl. Dekret vom IS. Februar 1V2S, Nr. 419, sind die GemeiiHen ermächtigt worden, im Jahr 1V24 dieselben Zuschläge zur Boden(Grund)steuer und zur Gebäudesteuer ein» zuheben

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 14.11.1923
Umfang: 4
werden. (Die ednzige ArrMahme der Bezüge vom Staate, die nicht einer Versteuerung unterliegen^ sind die jenigen, welche den ausgesprochenen Charakter Äitner RückverlgMling >0dieri eiines Riickersatzes von Kosten, wM)!e im Werwaltiungsdienste für den Staat aufgewendet wurden und gerechtfer tigt werden klm-niem —' Hierher dürften event. diie Reliisediötew der Beamten gu stählen fcün. ^ Ferner wird' das System des direkten Steuer- 'abzuges noch angewendet Als die Kupons der Schuldscheins der öffentlichen Staatsschuld

, sei es aus den Namen ^der Ucberbriinger lautenden, oder auf die bezüglichen PrälnAn, s^-ii es auf die 'Loivgelwiiinste, Müs die AnimMläten und Zinsen, wsllche vom Staate oder aus Rechniumg des Staa tes von wem und wo immer (gleich ob im In land odie-r Ausland') geschuldet werden!. Die Berechnunig der Steuer geschieht hier foilgendemnlaßen: Bei Anwendung des Systems des direkten StouerabAiges wird diie Steuer vom Brutto--Einkommen ohne Abrechnung von Aus klagen oder anderen Abzügen berechnet

ist das Sy stem der StieUereiNhobuiNg gegen NaichinÄhmes, rvM bei derselben die Bivranilagung nicht aus dien Berechtigten sondern aus den Schuldner er folgt (also aus den PM-zipal). Nur derselbe »v>i!rd in die Stcuerrolle eingetragen und er muß die Steuer für feine Angestellten bezahlen, wobei es ihm natürlich vom Staate aus frei'- gestellt wird, diie bezahlte Steuer sleiinsrisMs wÄder vom Lohne oder Gchalte !ssiner Ange stellten in Abrechnung zu bringen. Das Sy stem W deshalb iso etnsach, -weil es für Men

Betriso nur eine Steuerbeimeissu-ng ibraucht Und Wher 'nichstj nur Ge Arbieit >bM>nt!end kleiner iistl, sondern die Einjhsbung der Steuer bedeu tend erleichtert wird.. Wegen der Bequemlich keit! dieses Systems sucht sich dasselbe, wo es nur tanT auszudehnen und naimeMich !immer mehr aulch in die Privatbetriebe einzudringen Das technische dieses Systems W mHaÄeNd e!in-> fach und klar. Die nächste und wichtigste «Frage des Steuer trägers ist die: Wie «werden die Einkünfte klassi fiziert

der Provingeiy, Gemeinden und deren -autonomen Betriebe juridischer Personen und von solchen Handelsgeschäften, welche Eisenbahnen und Trambahnen oder Binnen schiffahrt betreiben. Dies sind ilm ^großen Ai>e 4 Kategorien In die das Einkommen nach dem italienischen Steuer gesetz eingiÄM wird. Die Einteilung wird durch das ganze Systeim Notwendig gemacht, das -das Bermiögen nicht iim ganzen, sondern Win zeln an der Quelle erfaßt und versteuert. Da» Syistem ist grundiverschiedlen von dem früheren und -deshalb

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 07.02.1865
Umfang: 4
werden geordnet werden können. Abg. Tinti findet, daß die Herabsetzung der Personal steuer nur die Abschreibung einer uneinbringlichen Post sei, und daß daher auch von einem Ausfalle für die Finanzen nicht die Rede sein könne. Er findet es nicht angezeigt, im gegenwärtigen Moment, wo die Steuer reform vor der Thür steht, einen Zuschlag zur sieben bürgischen Grundsteuer zu votiren. Er ist für die Regie rungsvorlage. Abg. Schuler-Libloy (Siebenbürgen) geht nach einer längeren staatsrechtlichen Erörterung

von etwa 15—16 Millionen, hievon müssen 5—6 Millionen Steuern gezahlt werden, wenn man die Zuschläge hinzurechnet. Soll die Steuer nur nach der Beitragsfähigkeit geleistet werden, so sei das gewiß eine außerordentlich hohe Last. Hiezu komme aber noch der Umstand, daß Siebenbürgen unter allerlei verschie denen Umständen und Verhältnissen noch viel mehr leisten muß, was nicht im Staatövoranschlage vorkömmt, und dahin gehöre zunächst die Okkupationssteuer. Er nenne sie OkkupationSstruer, weil sie daraus

entspringt, daß der Staat nicht hinlänglich Schutz gewährt. Denn in Folge des Antheils der ehemaligen Unterthanen an den Nutzungen der Wälder und in Folge gewisser Pacht verhältnisse ergebe sich in Siebenbürgen vielfach der Fall, daß der Eigenthümer, welcher die Steuer zahlen muß, gar kein Einkommen hat, dagegen derjenige, der die Nutzung hat, von der Steuer befreit ist. Eine weitere Abgabe entspringe aus dem Dewirthschastungssysteme. Es existire die Zweifelder- und Dreifelder-Wirthschaft

; keine Kommassation, keine Futterklee-, keine Stallfütte rung. Ein Aufschwung zur Besserung sei nicht möglich, auf die Brache werde fremdes Vieh getrieben. Dieses verwüstet den Anbau; der gehörige Schutz sei nicht zu finden. Ja, der Eigenthümer müsse sogar eine eigene Steuer zahlen, um sich den Schutz zu erkaufen. Denn wenn er sein Vieh auf die Weide schickt, so verschwinde dasselbe spurlos; der Dieb sei nicht zu entdecken. Das habe zu einer Einrichtung geführt, welche es charakte- risirt, was der Staat

in Siebenbürgen leistet. Es müßten die Viehbesitzer mit notorischen Dieben Verträge abschließen und sie zahlen eine eigene Steuer, damit das Vieh nicht gestohlen werde. „Kennen Sie,' frägt Redner, „diese Einrichtung in den deutsch-slavischen Provinzen?' Es existire ferner eine Raubthiersteuer. In Siebenbürgen, wo die allgemeine Entwaffnung selbst der gutgesinnten Bevölkerung stattgefunden hat, müsse man die Bären mit dem Stocke todtschlagen. Es werden jährlich 2— 300 Stück erlegt, an Wölfen jährlich bis 1000

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1922
Umfang: 8
Jahren, so ist es den Notenbanken möglich, zwar sehr langsam, aber doch bemerkbar, aus ihrem deflationistischen Wege fortzufahren. Freilich sind sie wie die Privat- banken auch mir der Kreditgewäbrung sehr, sehr vorsichtig. Staatsfinanzen und Steuer esorm. lieber die Finanzlage des Staates sprach vor einigen Tagen der Unterstaatsfekretär sür Finan zen on. La Loggia in Girgenti. Seine Ausführungen krachten eigentlich nichts Neues: „Don einem Defizit, das im vergangenen Rech nungsjahr tl92

der N <> ,1- ordnung-, die Reform der direkten Steuern, welche diese in der Normalstener l>',c!nhcitüchr und dieser noch eine progressiv« Ergänz n n g ö- steuer hinzufügt ldie etwa der Einkommen steuer 'm den neuen Proonizen entspricht), wird das ganze Steuergefiige vereinfachen,' Freilich vergaß der Unterstacassekretär hinzuzufügen, daß dieser Reiormplan für die direkten Steuern schon drei Jahre all ist. Bereits im März 1919 legte Fnanzm,nister Meda dem Parlament einen Entwurf vor, der allerdings nnr

schließlich dein Staate am meisten, Unterstaatssekretär Lo Loggia kündete endlich auch einen Entwurf über eine „Steuer ani die Anzahl der Geschäfte' an, welche nach französi schem Beispiel den Luxus-, Verkäufe- und Zah- lungssteuern einen weiteren und organischeren Charakter geben soll. Wir haben es hier offenbar nnt der Einführung jener Steuer zu tun, die nn deutschen Finanzrecht als ..Umsatzsteuer' bezeich net wird, eine Massensteuer und bei richtiger Organisation sehr einfach einzuheben

ohne Steuer bezahlt! auch für mindergrädige Weine ist die Nachfrage nicht unbedentend, für welche 189 bis 223 pro /ielto!iter bezahlt werden. — Grana: Leichte Belebiinq des Marktes mit einer leichten Besserung der Preise, die 29(1 bis 2-19 betragen: van den l9,l>M Hektoliter Ernte lind etwa Ä!99 oerkaiitt, — Montalero: wenig Kauflust mit Preisen von 299 bis '229 für zehn- bis elsgrädige Ware, — A!t i: Die Kaii^tätigkeil ist geringer ge worden als in den legten ?Lochen: Barbera fein notiert 2-19 bis 299

bis 29V. — Tarru: Behauptete Marktlage zu Preisen von 2-19 bis 2A9 pro Hektoliter einschließlich Steuer. — Dogliani: Normaler Marktgang: 199 bis 239 pro Hektoliter ab Produzeittenkellerei, — Mondovi: Lebhafte Tätigkeit, behauptete Preise von '229 bis 289 pro Hektoliter, Las Vorder- und das Hinterhaus. Von Henriette Schrott- Pelze l. ?n unzerstörbarer monumentaler Würde stand es noch immer da. das ehemalige Pa lais der Herren von Grafen-Ast. Als un würdiger Gegensatz brandete das nüchterne heuis

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 24.04.1850
Umfang: 8
machen. Z. B. Jemand bezieht von einem ftüherm Dienstgeber, so lange dieser lebt, jährlich 250 fl. Penston, und genießt von 2000 fl. der eigenthümlichen Staatspapiere zu 5°/, eine Jnteressenrente von 100 fl. Sein Jahreseinkommen beträgt also 330 fl., er fatirt seine Interessen per 100 fl. und zahlt hievon 5 fl. Steuer. Nun stirbt sein früherer Dienstgeber im Laufe des Jahres 1330, die Penston erlischt, und sein Jahreseinkommen stnkt unter 300 fl. herab. In diesem Falle wird ihm die bereits gezahlte Steuer

zurückvergütet, oder wenn er noch keine Steuer entrichtet hätte, so wird ihm auch keine vorgeschrieben. Auch die mittelbare Steuer kann die Freiheit oder Rück vergütung bewirken. Z. B. Jemand bezieht aus der Spar kassa jährlich k fl. Derselbe hätte nun einem Hausbesitzer 5000 fl. auf Grundlage eines einfachen Schuldscheines zu 6 V» geliehen. Von diesen Interessen per 300 fl. wurden ihm. weil sein Jahreseinkommen im Ganzen 30k fl auswies, an Steuer 15 fl. in Gebührvorschreibung gebracht. Zur Sicherheit

fl. Auch in diesem Falle tritt also die Steuer befreiung und die Zurückzahlung des schon für daS V.J. 1330 erlegten Steuerbetrages ein. Z. B. Jemand bezieht aus einem einfachen Darlehen von 6020 fl. jährlich 301 fl. an Interessen und es wurde ihm die Steuer mit 15 fl. 3 kr. vorgeschrieben. Dieses Darlehen wird ihm im V. I. 1350 zurückgezahlt, und er legt dasselbe bei einem sicherm ErwerbSunternehmen wieder an. Hier zieht jeooch der Schuldner nach Z. 23 deS Patentes vom 29. Oktober 1349 dem Gläubiger

wird. Nur bei den Capitalszinsen oder Renren kömmt wohl zu berücksichtigen, daß jedes andere Einkommen mitzuzäh len ist, und daß die Steuerfreiheit ausschließlich nur dann eintritt, wenn daS gesammte Einkommen, sei es aus einem Er werbe, auS einen Dienste oder auZ einem nicht steuerpflichtigen Einkommen nach der dritten Klasse, im B. I. 1350 jährlich nicht mehr als 300 fl. beträgt. Wir wollen nun die Steuer - Fassionen besprechen. Diese sind die Grundlage der Berechnung und Borschreibung der Gebühr als Einkommensteuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 11.04.1922
Umfang: 6
. Der M IkslieK. Die lcbh^stere (.>!e>?bi:!:s!r!i-??ci< dauerl 'ast überall an, bei aber eine stärkere Preisfeltizunj» wenizsten- iür die gme und aikcbolr.iche W^re in:! sich ^elraan. Hleinon! werden im- 'ei- 'üabe.ren LIer'en immer >icri.laer. Dir beste Ware aus Monserrato wird mit Z4S bis 2Sb pro Hektozrad bezahlt. Im Venezianischen steigen die Preise fühlbar an. In Emilien, Umgebung von Rezzio, steigen die Preise sür gute Lluilitö- ten, die mit 140 bis ISO einschließlich Steuer be zahlt

2Ll) bis 280, Muskateller o<X> bis ZZlZ pro Quin ta!. — Sondrio: Infolge mangelnder S5u?ei- zer Nachfrage ist der Markt ruhig! Dic Wnte teilen für den Lokalbedarf in Ponte und Chiuro zu 2VV—210 pro Hekto. Piemoal. Casale: Die Nachfrage nach guten alkozol- reichen, starkfärbigen, extraktreichen Weinen n-ird nn:,'.er stärker. Abgesehen von einigen Abschlüs se.. zu weit höheren Pre sen zahlt inan für 12- bis ISgrädige Sjl! bis 2KV pro Hektoliter, l!ur-sÄ>!ick- !ich Steuer; gewöhnliche

: einig« Tätigkeit zu IVO bis 220 pro Hektoliter: ein Drittel der Ernte ver kauft. — Fontanafredda Alba: R.ihe 'ei behaupteten Preisen. — Euneo: viele Ab schlüsse: 25V—2S!> pro Heltoliter, einschließlich Steuer. — Dogliani: leichte Preiserhöhung 17S—270 pro Hektoliter. — Mondroi' An dauernde Tätigkeit mit lebhafter Rach'reg» n.ich guter Ware zu 270 bis 280 pro Hrkto. vcuezien. Dolo: Lebhafte Tätigkeit mit steigenden Prei sen: Corbino, sein, notiert 155—170: Ec>rb:no kurreut 140—1VV: Pattareschi 110—180: Clinton

'! leb- ha'-te Tätig'ei! mik Preiserhöhungen um .'!i'.?e Lire: beste Ware ist zum Großteil ner?i7uit^ rund Tischbeine 150—ISO: U. Qualitäten 1SZ — 140, alles pro Hektoliter und einichlic^üch Steuer. — Parma- die Spekulanten liositsn bei d': e«- «inneiiden ltz-'schästttätiskeit 'Anziehen /er Preise: dies wurde aber durch den Zuflick Ware von anderen Plätzen verhindert: in d« vergangenen Woche war die Geschäftstäüz'c, sehr flau. — Reggio Emilia: Verfüzzr,, Ware bei den Produzenten wird immer gerir.gtt

! bieten nicht mehr H 140 sür beste Ware einschließlich Steuer: m» rechnet mit weiteren Preissenkungen. Toscana. Bagni Montecatini: Ruhe; oemz Nachfrage: ab Produzent werden 1k—IL sm mehr als llgrädige, 13 bis 14 sür 9—lO^Zd^ pro Hektograd verlangt. —Erosset o: ckk-ch.^ arme Weine werden trotz sinkender Preisti^denz mehr angeboten, als gekauft:: sür 11!4 und?.ehr- grädige Ware halten sich dagegen die Preile Zlpulien. In Weißweinen, besonders solchen von S. «- vero und Cocorotondo, die bisher nichi

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 07.11.1901
Umfang: 8
-Landesdirection hat ernannt: zu Steuereinnehmern: die Steueramts- Controlore Hermann Festi und Alois Röhlich; zuSteueramt s-C ontroloren:die Steuer amts-Officiale Mox Möderle, Josef Anders, Eusebius Grill und Pster Delpin; zu Steuer- a m t s>O fficialen: die Steueramts-Adjuncten Heinrich Boschetti, Adam Wüschner, Franz Düllasega, Josef Pancheri und Georg Hummel; zu Steueramts-Adjuncten: den Ober, jäger - Hilfsarbeiter Franz Burgauner, den Rechnungs-Unteroffieier Johann Rom. die Steuer- amts-Praktikanten

Robert Gruber, Adriano Alotti, Julius Schlechtleitner, den Feldwebel Emerich Victorin, die Steueramis-Prakäkanten Josef Koch, Heinrich Keppel, Ferdinand Kiechl, den Wachtmeister Guido Holobek, die Steuer- amts-Praktikanten Silvio Slucca, Heinrich Mafera, Karl Soini, den Rechnungs-Unteroffieier Josef Siecher, die Steueramts-Praktikanten Albin Covi, Cajetan Magnani, Heinrich Paolazzi, den Feld webel Franz Valtiner, die Steueramts-Prakti- kanten Hugo Clementel, Josef Depstris, Rudolf Flor

, k. k. SteusramtsoMial in Innsbruck, als Schriftführer; Ludwig Wallner, k. k. Steuer- amtsofficial in Innsbruck, als Schriftführer- Stellvertreter; Adam 'Wüschner, k. k. Steuer- amtsoffieial, als Cassier; Karl Schafferer, k. k. Steneramtsofficial in Innsbruck, als Cassisr- Stellvertreter. Todesfälle. Am 1. November verschied in Bozen der Handelsmqim und Hausbesitzer Dominicus Biasivn im Alter von 70 Jahren. — Am 1. November ist in Innsbruck Ferdinand Tschoner ssru. ein in weitesten Kreisen bekannter Jnnsbmcker

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 7 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
Z0. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 7 erniedrigt worden find. Eines aber hat der Kienzl nicht gesagt, daß er und seine christlich-sozialen Gesinnungsgenossen am 28. April 1908 den Antrag «Zlatz gegen Erhöhung der Weinbranntweinsteuer haben durchfallen lassen und daß am 14. Januar d. I. die christlich-sozialen Abgeordneten die Steuer aus Privatwein beantragten, daß keiner dagegen geredet und daß sie alle dafür gestimmt haben, das getraute sich Kienzl freilich nicht zu sagen. Da mußte

der Leys einspringen. Und waS hat der ge sagt und waS hat er nicht gesagt? Er hat gesagt, saß er dagegen sei; daß aber alle christlich-sozialen Abgeordneten dafür sind, hat er nicht gesagt; jerner hat er gesagt, er sei nach Innsbruck gefahren, um den Abg. Steck zu bitten (!) (Bitten und Flehen!), er soll gegen diese Steuer sein, daß aber leider auch der Abg. Steck am 14. Januar kein Wort gegen diese Steuer gesagt und dafür gestimmt habe, das hat Herr v. LeyS auch nicht gesagt. Ferner

hat er nicht gesagt, daß er als G> «eindevorsteher von Montan den gemeinschaftlichen Prsteft aller Weinbaugemeinden nicht unterschrieben und nicht eingesendet hat. Und waS hat denn der Letzs von der Branntweinsteuer erzählt? Daß der Beinkulturausschuß die Zurückziehung dieser SLeuervorlage erwirkt habe. Daß aber sowohl er, als auch der Reichsratsabgeordnete v. Guggenberg diese Steuer entschuldiget haben, daß er nicht ein mal versteht, daß die Steuer um mehr als 100 Prozent erhöht

werden soll und daß sich der ganze Weinkulturausschuß erst von den Weinbauern und besonders vom Weinbauernbund drängen ließ, bevor sie gegen die Steuer aufgetreten sind, das hat er nicht gesagt. FernerS sagt LeyS, wenn trotz seinen Bemühungen (was ist denn mit den andern?) die gänzliche Befreiuung des EdelbranntweineS nicht zu erzwingen (!) sei, wenigstens die Pauschalierung erreicht werde. Der arme Hascher! Solche Blößen soll sich ein Abgeordneter schon doch nicht geben! Der arme Mann scheint nämlich wirklich nicht zu wissen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.03.1890
Umfang: 4
scheu Fleischtarife, welchen Zuschlag die Stadt« «emeinde seit einer Reihe von Jahren eintrieb; derselbe betrügt nicht weniger als ISO Perzent uod sicherte dem stadtmagistrate eine sehr be trächtliche jährliche Einnahme. Die Fleischhauer weigerte« sich nuu seit Beginn des heurigen Zahres, diese schwere und zugleich auch ungerechte Zuschlag-Steuer zu entrichten, mit der Begründung, daß sie gesetzlicher Weise diese Zuschläge nicht nach dem ärarischen Verzehrungssteuer-Tarif im Regiewege

Steuereinhebung verfügte, später jedoch über Ansuchen der Stadtgemeinde Meran die einstweilige Sistirung wieder aufhob. Dem Gesuche der Fleischhauer an die Stadtgemeinde, eL möge ihnen die Zahlung der Steuer bis zur Austragung des Streites erlassen werden, oder es solle um ein Betrag eingehobcn werden, welcher der Höhe des Zuschlages zur Abfindungssumme gleiüikäme, wurde keine Folge gegeben. Im Gegentheile; es wurde der Magistrat noch beauf tragt. die Steuern, welche die Fleischhauer nichl freiwillig

Boden. Der Stadt Magistrat beruft sich auf den Verzehrurnssteuer- Tarif, welcher für die Eindebunq der Gemeinde« zuichlage maßgebend sei, jedoch sicher mit Umechl, weil der Stadtgemeinde Meran keineswegs da-5 Recht eingeräumt wurde, eine Austage von 150 Perzent zum Verzehr ungssteuer-Tarif eiu^uheben, sondern vielmehr einen 15>1 perzeimgen Zuschlag zur äraris ien Ver,ehrungssteuer. Es verwechsetl s^mit der StadimaMrat den Stcuertaris m'l dei Steuer. Die bisherige, von den Fleischliaueni

von der ärarischen Verzehrungssteuer frei ist. Wo es aber keine Staaissteuer gibt, da existirt auch niemals ein Gemeindezuschlag. Es ist weiter unrichtig, daß die Stadt, wie die „Meraner Ztg/ in der Nummer vonl 31. Jänner d. Js. berichtet, die Steuerzu- schlüge unter den gleichen Verhältnissen, wie sie jetzt bestehen, seit ungefähr 30 Jahren erhebt. Denn es ist bekannt, daß bis zum Jahre 1873 das Aerar die Verzehrungssteuer verpachtete «od daß das System der Abfindung mit den Steuer Pflichtigen erst seit

(7) 757 fl., Tilchler, Drechsler, Zimmerleute (34) 894 fl., Schlosser uud Schmiede (11) S9S fl. Spängler und Glaser (5) 39S fl., Galauteriehäadler (15) 696 fl. AuS deu obigen Ziffern erhellt zur genüge, welche harte Steuer last die wenigen Fleischhauer uad Strutzer von Meran, welche ohnehin einen harten Kampf mit der auswärtigen Konkurrenz von Nahe und Fern zu bestehen haben, tragen müssen. Darum muß auch deu klar und billig Denkenden die Beschwerde dieses Gewerbestaudes uad die Weigerung des selben

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.05.1939
Umfang: 6
nur dann strafbar, wenn sie die wie oben berechneten zwei Prozent noch zu dem gestatteten Kalo überschrei ten. In jedem Falle wird für Differenzen stets die Steuer geschuldet, auch für Un terdifferenzen, falls für die betreffende Warengattung kein Kalo anerkannt ist. Ist ein Kalo anerkannt, so wird für Mengenabgänge innerhalb' der Kalo- «Lssn 6s ?iskiL5aate Diebstähle Die 50jährige, rückfällige Eoller Lui gia des Giujeppe aus Rovere della Luna (Trento) war angeklagt, im März l. Js. in eine Küche am hiesigen

den Tiere getroffen, wodurch er eine ar ge Verletzung am Kopfe erlitt. Es wurde gleich der Arzt herbeigeholt, der die Ver letzung als in 60 Tagen heilbar erklärte, wenn keine weiteren Komplikationen da zukommen. grenze die Steuer nachgesehen; wird die .Kalogrenze überschritten, aber nicht mehr als zwei Prozent über das Kalo hinaus Wirtschaft in entsprechender Weise gesör- so wird die Steuer für die das Kalo dert. Die Landwirte sind sich ihrer Auf gäbe in diesem Bestreben bewußt und alle richten

Bolzano, was die Zucht der braunen Gebirgsrasse anbelangt, der Schweiz nicht nachsteht. Ueber 1200 Rinder sind in der Alta Val Venosta der Kontrolle unterzogen: die gleiche Anzahl besitzt das Gebiet von Vipiteno und 600 Stück Grauvieh das Wal d'Ultimiz. überschreitende Menge geschuldet: über schreitet der Warenabgang jedoch di.' 2 Prozen über dem Kalo, so findet keine Nachsehung statt und wild die Steuer, abgesehen von der Anwendung der ge setzlichen Strafen für die gesamte abgän gige Menge geschuldet

. In allen diesen Fällen nimmt das Konsumsteueramt seine Rechte durch Zu stellung einer Zahlungsaufforderung wahr. Hiezu hat nun das Finanzministerium mit Note Nr. 4467 vom 18. April l. Js. folgende Erklärung abgegeben: „Die Bestimmung des Art. 187. daß für bei Kontrollen vorgefundene Mcn- gendisferenzen in jedem Falle die Kon sumsteuer geschuldet wird, ist in dem Sinne aufzufassen, daß das bezügliche Eingangskonto um diese Differenzen zu erhöhen ist, um zu vermeiden, daß, salls die Steuer gezahlt werden müßte

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 13.02.1865
Umfang: 4
sind portofrei. — Jnsertionsx, ebühr für nne dreispaltige Petit z e« u o»er deren Raum t Äei größeren Infektionen entsprechender Rabatt. Steuer für die tedrsmalige Siurltcknng Mkr.ö.W. Privat-Jnserate sind gleich,» bezahlen. Inserate für die 5 iemuer Zeitung werden von der Redaktion der Soziier Zeitung besorgt. Äuilonc-ll fitr die Sovrer Zeitung nehmen entgegen: für Oesterreich A. Oppelik ^ Wien, im Auslande Haasenstem k Vogler in Hamburg und Frankfurt a. M. ^ 35. Montag, den t3. Februar. 1865. Reichsraths

seiern, welche Forderungen werden da an die Privat-Wohlthätigkeit gestellt, und welch' unglaub liche Summen macht-das aus, was ich als Armen- steuer bezeichne» will. Wenn man dagegen hört, daß in Siebenbürgen bisweilen ein Taglohn von 5 sl. ge zahlt wird, dann begreife ich nicht, wie sie dorr einen Ausfall an Kopfsteuer haben können, dann muß ich glauben, man wolle nicht arbeiten, und da wäre noch eine neue Steuer dazu zu zahlen, und das wäre dann die Faulheitssteuer. (Heiterkeit.) Die Ausgaben

.» Einen solchen Borgang würde er allenfalls begreifen, wenn es sich um eine neue Steuer handle, welche zu repartiren ist. Nachdem Redner schließlich betont hat, daß die Steuerreform, an deren Schwelle wir stehen, es überflüssig mache, für einen kurzen vorübergehenden Zeitraum den bestehenden Modus zu ändern, erwähnt er noch, daß der Antrag Schneiders auch kein praktisches Resultat haben würde, denn der gewählte Ausschuß habe seine Ansicht bereits ausgesprochen. Die Sache in der Richtung an ihn zurückweisen

geschehe uud zwar insbesondere in Betreff der Grundsteuer, iveil dem fertigen Gesetze ftir die Grundsteuer noch eine länger dauernde Ka- tastral-Operatiou nachfolgen müßte, bis das Steuer gesetz selbst zur vollen Wirksamkeit und Geltnng ge langen kann. Bei der Frage, über die allsällige Er höhung der Grundsteuer in Siebenbürgen, sind Be trachtungen darüber gemacht worden, in welchem Ver Hältnisse die einzelnen kironländer in ihren Leistnngen zu den Koste» des Gesamnureiches stehen. Ich mnß bekennen

beizutragen möglich ist. Die Gesetzgebung, nament lich die Steuergesetzgebung, muß es dahin bringen, daß jedes Steuer-Individuum mit Rücksicht auf seine Verhältnisse im ganzen Reiche gleichmäßig von der Steuerforderung in Anspruch genommen nnd getroffen werde. Keineswegs kommt es hier aber auf Länder- Individualitäten (Links: Sehr gut!) und auf die Lei stung derselben gegeneinander an ; derlei Betrachtun gen scheinen mir dlirchaus nicht maßgebend zu sein. Wenn man aber den praktischen Standpunkt, nämlich

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.11.1894
Umfang: 6
Nikolaus II., sowie ein eigenhändiges Schreiben Ihrer Majestät dcr Kaiserin Elisabeth au die Kaiser! n-Witlvc nach St. Petersburg zu überbringen. 5*5 Der permanente SteuerauSschusS des Abgeordnetenhauses hat nun aucb den letzten noch aus stehenden Z 102 deö Hauptstückes, betreffend die Steuer vo» den dcr öffentlichen Rechnungslegung unterworfe nen Unternehmungen, zu Ende berathen. Dieser Pa ragraph behandelt die für Wien nnd zahlreiche Lan deshauptstädte wichtige Frage

, wie die St euer, welche die Eisenbahnen zahlen, auf Wien, die Landes hauptstädte nnd die übrigen, an den Bahnen gelegenen Gemeinden auszutheilen sei. Im Subcomit6 kam nach sehr langer Debatte cin Eompromiss zustande, wonach statt Z 102 drei Paragraphe, 102. 102 .r und 102 d, gesetzt werden. Dieselben lauten: „H 102. Von der Steuer von Eisenbahn Unternehmungen sind lO Pereent in derjenigen Gemeindc vorzuschreiben, in welcher das Unternehmen den Sitz hat. Bei den StaatSeisen- bahnen ist in dieser Hinsicht der Sitz dcr obersten

Ge- schästSlniung maßgebend. Bezüglich der übrigen 90 Pcrccnt wird zunächst im Sinne dcr iiachttchendrn Be stimmungen ermittelt, in welchem der im Rcichsrathc vertretenen Königreiche uud Länder die Steuer vorzu schreiben ist. Befindet sich der Sitz des Unternehmens, beziehungsweise dir obersten Gcschästöleitnng in einem dcr Länder, welche dieBayn durchzieht, so sind weitere 15 Percent in diesem Laude, uud zwar in der Ge meinde des Sitzcs des Unternehmens, beziehungsweise der obersten Geschahsleituug

directe Stvucrlcistnng derselben zugrunde zu legen ist. In diese Slcnirlcistnng ist die Personal-Einkommensteuer nicht ciuzurcchncr,.' tz 102 er lautet: „Von jenen Eiscnbahn-Unternchmniigcn, vou bereu Steuer bisher >10 Pcrccnt an dein Sitze dcö Unternehmen-', bezie hnngSweise der obersten Geschästsleitung, vorgeschrieben waren, sind au diesem Orte außer dcr »ach d.r» erste» Absätze dco Z 102 enthaltenden z.hnpcrcentigen Quote in den ersten rrci Iahren dcr Wirksamkeit dieses Ge setze« 25 Pcrccnt

eine Be triebsleitung außerhalb der Landeshauptstadt hatte, so sind von dem iu Absatz 4 dcS Z 102 bczcichucte» drei Vierteln dcr aus daü Land entsallenden Quote der Steuer der StaatSeiseubahncn in den ersten fünfzehn auf den EigcnthumSübergaug dcr Eisenbahn folgenden Jahren »achstehcnde Beträge an dem Sitze der ehe maligen Betricbsleituug vorzuschreiben: In den ersten fünf Jahrcn cin Betrag, welcher 75, in den folgenden fünf Jahren cin Betrag, welcher 50, in den weiter folgenden fünf Jahren endlich ein Betrag

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.02.1865
Umfang: 4
sich zwar nicht in Abrede stellen, daß der Steuerdruck in Siebenbürgen groß sein möge, ebenso groß jedoch, wenn nicht noch drückender sei derselbe in den anderen Theilen der Monarchie. Deshalb sei in der Höhe der Steuer kein Grund vorhanden, eine Herabsetzung derselben zu bean tragen. Was speziell die Personalsteuer betreffe, so sei er allerdings für die von der Regierung beantragte Herabsetzung, aber ausschließlich nur unter der Bedin gung, daß der entsprechende Ausfall mindestens zum größeren Theile durch Erhöhung

der Grundsteuer ge deckt werde. Dies halte er für vollständig in der Ge rechtigkeit begründet, denn im entgegengesetzte Falle müßte der Ausfall von den anderen Ländern getragen werden. Die Behauptung, Siebenbürgen trage unge bührlich zu den Lasten der anderen Länder bei, sei voll kommen unbegründet, denn die Einnahmen aus den direkten Steuer würden speziell durch siebenbürgische Bedürfnisse aufgezehrt, und es müsse sogar aus den indirekten Steuern noch ein Beitrag entnommen werden, um die Bedürfnisse

bisweilen ein Taglohn von 5 fl. gezahlt wird, dann begreife ich nicht, wie sie dort einen Ausfall an Kopfsteuer haben können, dann muß ich glauben, man wolle nicht arbeiten, und da wäre noch eine neue Steuer dazu zu zahlen, und das wäre dann die Faul- heilssteuer. (Heiterkeit.) Die Ausgaben, schließt Redner, sind es, wo geholfen werden kann, hier zu sparen ist eine dringende Forderung; nicht durch Erwirkung von Begünstigungen, welche die andern Länder tragen müssen, wird der Zustand der Länder gebessert

am wirksamsten bessern. (Bravo! Bravo! Lebhafter Beifall.) Abg. Tinti: Unthunlich und unzulässig erscheine es ihm im Wege der Gesetzgebung bei einer bestehenden allgemeinen Reichösteuer speziell für ein Land den Perzenlsatz zu erhöhen. (Sehr gut, Bravo, rechts.) I Einen solchen Vorgang würde er allenfalls begreifen, ' wenn es sich um eine neue Steuer handelte, welche zu repartiren ist. Nachdem Redner schließlich betont hat, daß die Steuerreform, an deren Schwelle wir stehen, es überflüssig mache

und nur vorübergehende Abhilfen zu leisten. Nur durch eine Reformirung der sämmtlichen verschiedenen Steuer gattungen mittels einer einheitlichen rationellen Gesetz, gebung kann eine wirkliche und wahrhafte Abhilfe ver schafft werden. Die Regierung kann daher nach den heute gewonnenen Erfahrungen nicht genug lebhaft betonen, wir dringend die Nothwendigkeit einer baldigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 18.12.1912
Umfang: 4
stattfindet, die vor geschriebenen Bekenntnisse schriftlich oder münd lich einzubringen. Im Falle die Bekenntnisse mit tels Post eingesendet werden, unterliegen diesel ben der Portopflicht. Zur Sicherung der Steuer- Pflichtigen empfiehlt sich die Absenkung gegen Ne-- tourrezepissc, da der Absender die Gefahr trägt. Tie zu den Bekenntnissen erforderlichen For- mularien können bei den Steuerbehörden 1. Instanz, ferner in Orten, an welchen Steueräm ter ihren Sitz

Reiueusteuerpflichtige zufolge Z 145 die 'Anzeige unter 'Anschluß eines Bekenntnisses z» erstatte». Wer die ihm obliegende» Bekenntnisse i» de» vorgeschriebenen Fristen nicht einbringt, muß gewärtige», wegen ^ t e n e r v e r h e i m lich » ng nach Z 213 in Ilnlersiichttng gezogen z» werde». Dieses Delikt wird, abgesehen von der Nach zahlung der verkürzte» Steuer, mit dem zwei- bis sechsfachen Betrage, um welche» die Steuer verkürzt odcr der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestrast. 43/1 K- l. Fininiz-Lnttdrs'Dirlttiott

für Tirol miv Vorarlberg. 9. Dezember 1912. ÄUttdNlNchttlIg betreffend die Eiubriiigiittg der DienstbezugS' anzeigen seitens der Dieustgeber zum Zwecke der Veranlagung der Persoualeinkommen- (Besol- duugs-) Steuer ihrer Angestellten sür das Jahr 1913. Gemäß 8 des Gesetzes vom 25. Oktober 189K R.,-G.-Bl. Nr. 220, werden hieinit alle diejenigen Personen, welche Dienstbezüge der im Z 167 bezeichneten Art (Besoldungen und Ruhe- gcnüsse) iu eiuem jährlich sür eine Person 1200 Kronen übersteigenden Betrage

auszahlen, auf gefordert, zum Zwecke der Veranlagung der Pcr- soualciukommen-, eventuell Besoldungs-Stener ihrer Bediensteten sür das Jahr 19l3 bis läng stens 31. Jänner 1913 die Anzeige über die Bezugsberechtigten unter Angabe des Namens, Wohnortes nnd der Beschäftigung derselben, dann über die Gattung und Höhe der im Jahre 1912 tatsächlich ausbezahlten Bezüge bei der zur Ver- aulaguug sür den Bediensteten zuständigen Steuer behörde I. Instanz (Stcueradmiuistration

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 06.09.1853
Umfang: 6
in dem Falle berücksichtigt werden wird, wenn selbes die einzeln weise erzielten Anböthe überbiethet. Von allen diesen Realitäten findet sich bisher keine im Kataster eingetragen, und für keine wurde bisher eine Steuer bezahlt. Die Bedingungen können vom Tage der Kund machung bei der hiesigen k. k. Berg- und Hüttenverwal tung täglich zu den gewöhnlichen Kanzleistunden einge sehen werden. K. K. Berg- und Hüttenverwaltung Kitzbühel am 24. August 1353. Anton Klingler. Jg. v-Schmuck, Kon trollor. 3 Versteige

in Riß Bes. Nr. 303, St. K. 260 fl. e. 4 V- Mitmel Imähd. Mahd beim Fettgut Bes. Nr. 309, Steuer-Kapital 25 fl. <1. 5 Mitmel lmähd. Mahd hinter Tschenglen mit Wald, Bes. Nr. 310, Steuer-Kapital 25 fl. e. 3 Mitmel lmähd. Mahd daselbst, mit Wald, Bes. Nr. 311, Steuer-Kapital 15 fl>, im AuSrufSpreise von 1330 fl. RW. Die Kundmachung der Bedingungen erfolgt bei der Versteigerung selbst. Die Hypothekar-Gläubiger, welche eine auf diesen Realitäten fürpfändlich haftende Forderung geltend ma chen

deS Nikolaus Jäger für sich und als Gewalthaber der Mitgläubtger Josef Schuler zu Oetzer- mühl, Magdalena Haid zu St. ZKargrethen und Kathar. Höllrigl, verehelichten Hütteger in Reutte — wider Ju lians Holzknecht, Witwe des Stolan Leiter zu Oesten der Gemeinde UmHausen, wegen einer Forderung per 100 fl. RW. nedst Zinsen und Kosten — wird in die öffentliche erekutive Versteigerung deS der Schuldnerin gehörigen AnwefenS zu Oesten gewilliget. Dieses Anwesen kommt im Steuer-Kataster der Parzelle Oesten

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 14.11.1899
Umfang: 8
des bezogenen Gesetzes von denselben geforderte Auskunft über die Hausbewohner verweigern oder wissentlich unrichtig ertheilen, unterliegen gemäß s 247 einer Geldstrafe bis zu 2»» fl. Desgleichen machen sich Personen, welche die vor geschriebene Anzeige über die Empfänger stenerpslichliger D enstbezüge in der gesetzlichen Frist unterlassen, nach ZZ 243, I'. und 244 der Steuer«, erheimlichnng schuldig und unterliegen einer Strafe mit dem zn^i- bis sechsfachen jenes Betrages, um welchen die Steuer verkürzt

oder der Verkürzung ausgesetzt murd?, eventuell, wenn diese Unterlassung nicht in der Absicht erfolgte, das Sleuerobjeet zu verheimlichen, Geldstrafen bis zu 20 fl Der Steuerhinterziehung machen sich feruernach Zs 240 und .'41 jene schuldig, welche in der zu liefernden Anzeige über die Empfänger steuerpflichtiger Dienstbe- ziige wissentlich mit der Absicht, die Steuer zu ver kürzen, unrichtige Angaben machen oder sich Ver schweigungen zu Schulden kommen lassen, welche ge eignet find, die Borschreibung

der gesetzlichen Steuern zu vereiteln oder die Borschreibuui geringerer als der ge setzlichen Steuern zu veranlassen; dieselben unterliegen einer Geldstrafe im Ausmaße des drei- bis neunfachen des Bi träges, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, eventuell wenn die unrichtige Angabe nicht in der Absicht der Steuer hinterziehung erfolgte, einer Geldstrafe bis SO fl., außerdem der Nachzahlung des verkürzten Steuerbe trages. ' ' K. k. Finanz-Landes-Direction. Dr. Sanier. 3 Firm. 582

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 29.10.1909
Umfang: 14
-Steuer), für die alten Bcwlich- keiten^alkinähliche ^Herabsetzung bjs zu, einem AusMße/von L1.?1> beUv^ 17.14 Prozent, oder nach'Mrechnung.der12.5 Prozent Nachlässe von 19 chM,15 Prozent. Bei der Klassensteuer wer den auch HieÄflal die beiden untersten Klassen mit ein Md zwei Bestandteilen von der Steuer befreit, int übrigen ähneln die Bestimmungen mehr dem im letzten Sommer, eingebrachten Ge setzentwürfe betreffend Aende'rung der Haus- llasseiWüer als der früheren Vorlage. Die - entscheidenden

ver- schwun^H ' tMsss l auch ' die ganz ickmerklich kleinen^ ^Abstufungen der St^erheräbseMngen. An> deren Stelle ist >in nach Zeit ünd Ausmaß fester UebeWnHtarif getreten, nach dem die schlieUichien' Steuersätze in drei Stufen erreicht werden sollen,. die bei' den wichtigsten Orts kategorien der 262,Arözentigen der 20pro- zentigen StcAer (der 12.5prozentige Nachlaß und die Erhaltungsq und Amortisatrons-'Prozente kommen in Abzugs sind: : ' : ! ? Lß»/,proz Neuer svpröz. Steuer 1916 25.5 ^ 19.4 1913

, als der im Jahre 1904 von den zins- steuerpslichtigen Fabriken entrichtete Steuer betrug Zon 2.4 Millionen Zt. Da aber nach dem Entwürfe mich zahlreiche im Jahre 1904 in die Erhebung nicht einbezogene Objekte (Theater und ähnliches) unter die Arealsteuer fallen werden, da ferner die Steuer seit dem! - i Die Mstnhlwg. ° 'Bon K a rl W o l f (Mersch. ! viaibliruck »tri»»«.! Tie. nlächtige Schutthalde war endlich über- >mlnden! .-Müde von >der Kletterei über große Blöcke und dem Neberqueren«des Gerölles

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