eine Klasse. Das Triftigste, was dagegen eingewandt werden könnte, wäre vielleicht, daß damit die Gegner des ZweikinderfystemS begünstigt würden. Ein Doppelwahlrecht aber für jene, welche 8, 10 oder 30 X direkte Steuer zahlen, halte ich für ungerecht. Die Wertung deS Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern «inen Effekt hat. Wenn wir nun zum Beispiel allen jenen, welche 8 T direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen
Steuer Zahlenden so große Massen, daß der Nichtsteuerzahlende ein ein fach wertloses Recht erlangen würde. Will man das, dann ist eZ klüger, die nicht direkte Steuer Zahlenden vollständig vom Wahlrechte auszuschließen, damit man sich die Anlegung der wertlosen Stimmlisten ersparen kann und den Gemeinden «icht Arbeit ge macht wird, die keinen Effekt hat. Ich bin aber, meine Herren, für so etwas nie und nimmer und unter gar kein« Um stünden zu haben. Ich halte eine Ueberschwemmung deS Wahlrechtes
Nichtbesitzender durch das Plural wahlrecht der 8 K-Männer für unchrist lich, ungerecht und unklug. Für unchrisilich deshalb, weil kein Besitzender wünschen würde, daß ihm so etwas geschehe, und weil ein Kardinalgrundsatz des Christen tums lautet: „WaS du nicht willst, das; dir geschehe, daß tue auch andern nicht!' Für ungerecht deshalb, weil die direkte Steuer- leistung heute kein Maßstab mehr sür die Belastung des Bürge» S im Staate, nicht ein mal auf dem Lande ist. Wir wissen ja, daß die indirekten Steuern
zwei Drittel der gesam ten Steuern ausmachen, und auch in den einzelnen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirektem Wege große Steuer summen herauszupressen. Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreidc-Auffchlage, Bier- und Wein aufschlage eine hohe Summe, und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl von Seite des Reiche» als auch dcS Landes, durchschnittlich auf den Kops gerechnet, be deutend größer
ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil zum Beispiel ein einzelner Besitzer, der 8 X Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbei trägen abliefert, als einer, der keine 8 T direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil eS eben unmöglich ist, daß ein einzelner fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, aus welchen die hohen Konsumfteuern liegen. Un- Aus der Red? des Abz, Schrasfl zur Wahl reform