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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.11.1854
Umfang: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 16 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
von 45.000 Einwohnern, das Militär eingerechnet, zwei Man date zu vergeben. In Bozen ist der frühere Wahlkreis gleich geblieben; es wählen 21.700 Einwohner inklusive des Militärs einen Abgeordneten. Um den Unterschied zwischen der Steuerleistung der Stadt Innsbruck und der Landgemeindenwahlbezirke auf das richtige Maß zurückzuführen, will ich diese Steuer leistung einer näheren Untersuchung unterziehen und fragen, ob denn wirklich alles auf das Konto der Städte zu schreiben ist. Bezüglich der Stadt Bozen

aber sind sogar diese Rücksichten nicht maßgebend oder können nicht maßgebend sein. Denn nach einem Verzeichnisse, das im Jahre 1898 dem Tiroler Landtage vom Landesausschusse vorgelegt worden ist, zahlt Bozen 220.000 K Steuer. Ich bitte, da ist nicht die Stadt Bozen allein, son-' der» der ganze Wahlkreis gerechnet, nämlich auch die Steuerleistung der Städte Meran und Glurns. (Abg. Dr. Perathoner: Da fehlen genau 50.000 L bei dieser Rechnung l) Ich bitte, das sind statistische Daten. (Abg. Dr. Pe rathoner

nicht bloß die Bevölkerungs zahl, sondern man muß auch die Steuerleistung bei der Aufteilung der Mandate in Rechnung ziehen. Da muß ich schon sagen, daß die Städte diese Steuer, die in ihrem Sprengel entrichtet wird, zum großen Teile nicht selbst zahlen. Einen hübschen Teil davon ist die Stadt in der Lage, auf die Landgemeinden zu überwälzen. In der Stadt konzen triert sich der Großhandel, der in regem Geschäftsverkehre steht mit den Geschäftsleuten am Lande draußen und auch die Landbevölkerung geht

mit Vorliebe in die Stadt, um dort Einkäufe zu besorgen und da ist es das Nächstliegende, daß die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort Einkäufe macht, decken. (Abg. Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen

denn die Südbahn ihren Nutzen? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Inns bruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck allein hat den Nutzen davon. (Zwischenrufe.) Dann bitte ich noch, an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steucr- geldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer bereit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es fällt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 27.01.1928
Umfang: 8
, hatte bekanntlich die sasci- stische Regierung im vergangenen Jahre ver schiedene Steuererleichterungen beschlossen, wo von aber nur einige gleich in Kraft traten : 'd die am schwersten von der Wirtschaftskrise ge- troffe:..' Klasse der Landwirte unterstützten. Die übrigen im August 1927 beschlossenen Steuer erleichterungen, welche die Industrie, den Han del und im allgemeinen die Besitzer der Immo bilien in den Städten betreffen, sind erst mit 1. Jänner 1928 in Kraft getreten, und so wird deren Wohltat erst

Steuererleichterungen, und zwar: a) Die ärarische Grundsteuer wird um 23 Pro zent reduziert, d. h. während früher der Pro zentsatz von 10 Prozent aus das Kataster- einkommen berechnet wurde, nunmehr nur 7.50 Prozent an Steuer zu zahlen ist: b) die Ricchezza Mobile-Steuer auf die land wirtschaftlichen Einkommen, zu Lasten der Be sitzer, Kolone und Pächter, ist auf 50 Prozent reduziert, sodaß .die-Besitzer von Feldern 5 Pro zent an Steuern, die Kolone 2.50 Prozent und die Pächter 8 Prozent für die genannte Steuer zu entrichten

haben. Diese Prozentsätze gelten im ganzen König reiche, tind so ist ein jeder imstande, die Steuer last im voraus zu berechnen, bezw. die Steuer- zettel, die im Laufendes Monates Jänner zu gestellt werden sollen, zu kontrollieren. So werden für ein Einkommen von L. 30.000 seitens des Besitzers, der seinen Besitztum direkt verwaltet, L. 1500 entrichtet werden müssen, während der Kolone für ein gleiches Einkommen L. 750 Und der Pächter L. 2400 an Steuer zu zahlen haben wird. Wenn man nun bedenkt, daß die Steuer

, der sch auf die Reduzierung des Prozentsatzes für die Kategorie C 2 bezieht, d. i. für die Gehäl ter der Privatbeamten, für die die Arbeit geber laut Art. 17 des Gesetzes für die Ricchezza Mobile die Steuer, eventuell gegen Abzug, vom Gehalt, Lu bezahlen haben. Diese Maßnahme geht fast zur Gänze zu Gunsten der Industrie- und Zaiidelsuntern'ehmen, weil 'in der Praxis sind nur diese diejenigen, die für ibre Angestellten die Ricchezza Mobile-Steuer -'blen. ' Unverändert bleiben dagegen die. Prozentsätze

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 02.02.1909
Umfang: 8
, daß die christlich-sozialen Abgeordneten, besonders in letzter Zeit, mit der Branntweinsteuer, Weinsteuer, Durch führung deS Weingesetzes, mit ihren Worten zu reden, die Weinbauern „verkauft, verraten und be trogen haben'. Schauen wir heute ein bißchen nach, wie eS in dieser Beziehung die christlich« sozialen Zeitungen machen. ES ist eine der ersten Aufgaben der bauern- freundlichen Presse, den Bauern in schweren, gefahr vollen Zeiten mit Rat und Tat beizustehen. Zur Zeit der Gesahr der hohen Branntwein steuer

hat aber die christlich-soziale Presse die Wein- bauern und ihre Freunde verspottet und ver höhnt, und jetzt, zur Zeit der Gefahr der Steuer auf Privatwein, hat sie die Weinbauern buchstäblich vollständig im Stiche gelassen. Schon im verflossenen Sommer und Herbst ist sowohl der »Tiroler', als auch die „Bauern-Zeitung' offen sür die Besteuerung des Privatweines einge treten. Als Schraffl am 8. Oktober v. I. beim Gast wirtetag in Innsbruck den Wirten das Versprechen gegeben, daß sie im Landtage diese Steuer bean

tragen werden, haben dies sowohl der „Tiroler', als auch die „Bauern-Zeitung' verschwiegen. Am 14. Januar hat der Obmann der christlich sozialen Vereinigung, Guggenberg, bei der gemein samen Sitzung aller deutschen Abgeordneten erklärt, daß die christlich-soziale Partei diese Steuer haben will; unsere christlich-soziale Presse hat daS ver schwiegen. Am gleichen Tage hat Schraffl, trotz seiner gegenteiligen Versicherung am 4. Januar, diese Steuer empfohlen; unfere christlich-soziale Presse

hat es verschwiegen. Kein einziger christlich sozialer Abgeordneter hat dagegen gesprochen, unsere christlich-soziale Presse hat das verschwiegen; alle christlich-sozialen Abgeordneten haben dafür ge stimmt, die christlich-soziale Presse hat das ver- ' wiegen. Der Antrag auf Einführung dieser Steuer der genannten Sitzung am 14. Januar war mit allen gegen die Stimmen der konservativen Abgeordneten angenommen worden; die christlich soziale Presse hat diese furchtbare Gefahr den Wein- bauern verschwiegen

, damit sie sich nicht rechtzeitig wehren können, sondern überrumpelt werden. Die Weinbauern haben diese Gefahr durch die konserva tive Presse erfahren und gegen diese Steuer eine große Protestversammlung abgehalten und aus allen Weinbaugemeinden einen großen, nach vielen Tausen den von Unterschristen zahlenden Protest an den Landtag geschickt; auch davon bringen unsere christlich-sozialen Zeitungen abermals keine Silbe. Diese ganze Protestaktion wird von den christlich sozialen Zeitungen aus folgenden Gründen ver- tuscht

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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 04.12.1907
Umfang: 10
Automobil-Reichssteuer. Die Re gierung hat dem Abgeordnetenhaus den Entwurf einer neuen Automobil-Reichssteuer vorgelegt. Der Ertrag der Steuer ist auf 600.000 Kr. eingeschätzt. Wir führen die hauptsächlichsten Bestimmungen des neuen Steuergesetzes an. Die Steuerbemessung erfolgt durch die Steuerbehörde erster Instanz, bei aus dem Auslande kommenden Kraftsahrzeugen durch die Zollämter. Die für die Steuerbemessung notwendigen Angaben können eventuell durch Vor lage der Legitimationskarten autorisierter

Sports verbände und international anerkannter Klubs ersetzt werden. Der Bemessungsbehörde steht es zu, die Parteiangaben durch Gutachten Sachverstandiger zu überprüfen. Die Steuer beträgt für Motorräder ohne Beiwagen 10 Kr., mit Beiwagen 30 Kr. Für Automobile bis zu 10 Pferdekräften ist eine Grund taxe von 60 Kr., für jede zu versteuernde Pserde- krast ein Zuschlag von 4 Kr. zu entrichten, für Automobile zwischen 10 und 25 Perdekrästen Grund steuer 75 Kr., Zuschlag 5 Kr., für Automobile

, eine Jahressteuer von 4 Kr. für Motorräder, von 30 Kr. für Automobile. Von der Steuer befreit sind: Kraftfahrzeuge des Kaisers, der fremden Diplomaten, der Mitglieder des Freiwilligen Automobilkorps für die Dauer der Indienststellung, Automobile des Militär-, Post- und Telegraphenärars, der Feuerwehr, für Kranken transporte, Wohlfahrtszwecke; ferner die Fahrzeuge, welche den zur Einhebung von Steuern und Um spielt werden mußte. Ich brauchte nicht lange zu warten, so suhr ein Cab an, aus welchem zwei

ich etwas barsch und geschästsmäßig, aus welche Weise sie zu dem Wechsel gekommen seien. (Fortsetzung solgt.) lagen berechtigten Körperschaften gehören, Lastauto mobile und ebensolche Motorräder. Beamte, Ge- schästsleute, Ingenieure, Aerzte zahlen die Hälfte der Steuer, Automobilomnibusse mit lokalem Ver kehr ein Viertel der Steuer. Bei Nichtentrichtung der Abgabe wird eine Strafe, die das Drei- bis Sechsfache der Steuer beträgt, vorgeschrieben, wenn die Dauer der Abgabepfllcht nicht eruierbar

ist, eine Geldstrafe von 500 bis 1500 Kr. Der Lenker des Automobils ist verpflichtet, den öffentlichen Organen jederzeit den Nachweis für die entrichtete Steuer durch Vorweisung der Bestätigung zu bringen. Die NichtVorweisung wird mit Strusen von 20 bis 100 Kr. bei Automobilen, von 5 bis 20 Kr. bei Motorrädern bestraft. Eventuell kann das Kraft fahrzeug, welches für den Eingang der Steuer und der Strafe haftbar gemacht werden kann, beschlag nahmt werden. Von der Steuer gebührt die Hälfte den betreffenden

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Dolomiten
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Seite 6 von 16
Datum: 29.11.1930
Umfang: 16
: Bei Deutsch- matrei sind drei Burschen, die Brüder Lener und Franz Riedl, wegen zahlreicher Cin- bruchsdiebstähle verhaftet worden. Einer der Verhafteten steht im Verdachte, an dem am Redakteur Gufler verübten Raubmorde be teiligt gewesen zu sein. Volkswirtschaft HMeunsen in -er Steuer Einhebuns Bessere Verständigung der Sleucrträger. — Entgegenkommen bei Abfertigung der Par- kelen. — Herabsetzung der Verzugszinsen. In der „Gazzetta Ufficiale' vom 22. Nov. ist das Cesetzdekret vom 6. November 1930

. Diesen Beschwerden kommt das neue Gesetzdekrst möglichst entgegen. Es enthält zudem Ab änderungen der Bestimmungen über die Pfändung und Steuerexekution, die, ohne die berechtigten Interessen der Steuerträger zu verletzen, das Verfahren beschleunigen sollen. Wir führen die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekretes, soweit sie die Steuer träger selbst interessieren, kurz an. Die Zustellung der Steuervor- schreibungen (Eartelle) und der Zah lungsau ngsaufträge kann in allen Gemeinden, in denen sich keine Prätur

befindet, außer durch den Amtsboten des Stcuerpächtsrs, auch durch den Gemeindedicner oder durch den Amtsdiener des Friedensrichters erfolgen. Die Stsuervorschreibungen können überdies den Parteien mittels rekommandierten Briefen zugestcllt werden. Damit den Steuerpächtern genügend Zeit zur Verständigung der Parteien bleibt, be stimmt das Gesetz, daß ihnen die Steuer rollen mindestens 30 Tage vor Ende der ersten Steuerrate zugestellt werden müssen. Wenn die Steuerrollen verspätet zugestellt

werden, verschiebt sich mit Zustimmung der Finanzintendanz die Steuerzahlung um -inen Termin, doch sind die Steuerträger verpflich tet, die erste und zweite Steuerrate auf ein mal zu bezahlen. Die Gemeinden müssen von i-tzt an schon bis zum 10. des nächsten Steuerzahlungs termin vorhergehenden Monates die Steuer rollen in der Gemeindekanzlei auflegen und die Steuerträger auf die Zahlungsverpflich tung aufmerklam machen. Die CraLo- zungssteuerrollen sind schon bis zum 10. Jän ner, bezw. bis zum 10. Juli

folgenden Steuerrate (bisher 8 Tage) zu stellen. Die Zahlungsaufträge müssen den Jahresbetrag jeder einzelnen Steuer und den Betrag jeder Rate enthalten. Die Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlung — an Stelle der bish-rigen „Strafgebühr (Multa)' ist jene der Verzugs zinsen getreten — ist auf 2% herabgesetzt, wenn die Partei die Steuerrate binnen drei Tagen nach Beendigung der Zahlungsfrist, das ist bis zum einschließlich 21. jedes Monats, bezahlt. Bei späterer Zahlung ist auch weiterhin

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 28.03.1906
Umfang: 8
Seite 2 Tiroler Volksblatt 28. März 1906 die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort ihre Ein käufe macht, decken. (Abgeordneter Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen Sparkassen das Geld vom Lande

? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Innsbruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck hat allein den Nutzen davon. (Zwischenruse.) Dann bitte ich noch an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steuergeldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer be reit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es sällt wieder etwas sür uns ab! (Widerspruch

.) Bei den Bildungsanstalten ist ganz dasselbe: Die Bildungsänstalten werden auch aus den Steuer kreuzern errichtet und erhalten. (Abgeordneter Dr. Erler: Die Bauern bezahlen wahrscheinlich die Jnnsbrucker Schulen!) Nein, unter „Bildungsanstalten' verstehe ich ja die höhere Kategorie. Wir vom Lande erhalten unsere Bildungsanstalten, die Volksschulen, wie Sie auch Ihre Volksschulen selbst erhalten; aber in Innsbruck gibt es auch solche Bildungsanstalten, die von öffentlichen Geldern erhalten werden und ich weiß

alle Steuern der Städte aus ihr Konto bucht, so soll man es mit der Landbevölke rung wenigstens halbwegs ähnlich machen. Man soll dann das, was sie leistet, ihr auch ordentlich gutschreiben. Und damit komme ich auf das, worauf schon der Herr Abgeordnete Fink hingewiesen hat, näm lich aus die Blutsteuer. Ist es nicht die Landbevöl kerung, die 60, zumindest 60 Prozent der Blut steuer zahlt und ist es nicht die Landbevölkerung, die am meisten unter dieser Staatssteuer ächzt, die die besten Arbeitskräfte

der Städte platzgreise, wir wollen auch, daß ein Unterschied gemacht wird zwischen denjenigen, die viel und jenen, die wenig Steuer zahlen, die direkte und in direkte Steuern zahlen und wenn man will, zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen Bauer und Knecht, zwischen Gesellen und Meister. (Abgeordneter Dr. Erler: Da hört das gleiche Wahlrecht auf! Bauer und Knecht ist etwas anderes, aber Städter und Bauer nicht!) Sie sollen das Pluralwahlrecht haben, das wird Ihnen zugute kommen. (Abgeordneter

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.02.1937
Umfang: 6
in Betracht gezogen. Die 3«MMr-MelHe Wh 3««M r-SNtt Màliiiiten ?iir die «Münz — BmrsWun!! der Anleihe durch Die FmWlMje Die Zeichnungsquoten der Jmmobiliaranleihe u.l zahlt dessen Anleihebetrag ein, während der Lie- die außerordentliche Steuer, die für die Anleihe! genschaftsbe,!tzer den Anleihebetrag aus 20 Jahre eingeführt worden ist, werden nach den Modalità-j in Ratenzahlung verteilen kann, dazu noch die Verteilung àer Telsphonverzeichni'se Wie uns mitgeteilt, wird, hat die „Telve' — Agentur

- m'? Restaurant Nußbaumer, Bindergasse. ^aste sind, höflichst eingeladen. ten, die für die direkten Steuern in Kraft sind, eingehoben. Die erste Rate der Anleihe und der Steuer muß vom 1t>. bis 18. März entrichtet wer den. die anderen sind im April, Juni, August, Ok tober und Dezember fällig. Alle, die zur Zeichnung verpflichtet sind, werden einen Zahlungsbigen mit den erforderlichen An gaben hinsichtlich 5er Anleihezeichnung und der au ßerordentlichen Steuer für dieses Jahr erhalten. Es ist bekannt

auch die Möglichkeit der Ablösung der Steuer durch Rückerstattung der Titel der Anleihe an den Staat vor. Mit kgl. Dekret vom 25. Jänner 1937, Nr. 47. wird eine weitere Form der Ablö sung der Anleihe genehmigt, wodurch die Möglich keit von der Ablösung der Quoten der Anleih? und der Steuer geboten ist. wenn die Ablösung inner halb der Stadenz der ersten Rate, das ist bis 13. März, erfolgt. Um dies zu erlangen, haben die Zeichner für se 1W Lire der Zeichnnngssumme de» Betrag von Lire zu entrichten, das ist neun

Zehntel der Höhe der Zeichnungssiimme. Wenn die Ablösung nach dem 18. März gefor dert wird, müssen auch 5 Prozent Zinsen für die Ablösungssumme mit Beginn vom 18. März bis zum Tage der Einzahlung entrichtet werden. Na türlich werden von der Ablösungssumme die Ra ten, die bereits eingezahlt worden sind, mit den Zinsen von 5 Prozent in Abzug gebracht. Die even tuellen Quoten der außerordentlichen Steuer, die eingezahlt worden sind, werden zurückbezahlt, wenn der Ablösungsbetrag eingezahlt

Ist Die Ablösung kann auch bei noch nicht festgesetz ten Werten, für die die Feststellung durchgeführt wird, erfolgen. In diesen Fällen erfolgt die Ablö sung der Anleihe und der Steuer nach dem Be trage der Erklärung mit dem Vorbehalt des even tuellen Ausgleiches. Verbindung der Anleihe mit einer Lebens versicherung. Die Einzahlung der Anleihe kann auch mit Ein gehung einer Lebensversicherung bewerkstelligt werden. Zum Abschließen von Lebenspersicherun gen dieser Art ist die Reichsversicherunasaustalt befugt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 24.02.1853
Umfang: 8
von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist '^^pst>chlet, jährlich «inen Actrag von zwei Gulden eich s wah ru ng für jeden Hund als Steuer Zu den Gememdebcdürfnissen zu entrichten. Für das Jahr 1853 ist diese Steuer für alle ^enc verfallen, welche sich acht Tage nach Bekannt- dieser Verordnung noch im Besitze eines Hun des befinden. ' ^ H«nden ist verpflichtet, diesen besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzel- «chn.Nbl. Nebel do. trübe N. sl l ll W. dö. N. do. do. do. trübe heiter

Wolken wolkicht N. still W. do. S. mtli». SW. do. Nebel heiter Wolken trübe N. stlll do. do. do. schn?. WN. do. gen, den Hund vorzuführen und die Steuer gleich zu bezahlen. Für das Jahr !853 wird gleichfalls der Thierarzt Joseph Lecher die Ausnahme der Anzeigen und die Steuer- dehebung besorgen. — ES hat für dieses Jahr die An zeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom t. bis einscylie ßlich tt. künftigen Monats März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude

zu ebeuer Erde rückwärts am Jnn «.äußere Treppe neben dem Schmid- hause) zu geschehen- Am Samstag den 5., und Sonn tag den 6. künftigen Monats werden keine Anmeldun gen angenommen. ' 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlause des Jahres 1853 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein

junge Hnnde bis zum Alter von vier Monaten be freit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf dasJahr der Ausstellung gilrig, und ein Zeichen veradsolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Die Kosten des Zeichens sind abgesondert zu ver-- güten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in ein- Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger

AnmeldungSfristen nicht mit dein »vergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung ver anlaßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hnnde jener Pariheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge annuthshalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Stadtmagistrais vom Abdecker vertilgt

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Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 01.02.1922
Umfang: 8
, dann, für die fünfprozentige Steuer vom Reinertrag ganz oder teilweise aus dem Titel der Ballführung haus zinssteuerfreie Gebäude: der 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November; e) für die allge meine Erroerbsteuer und die Erwerbsteuer von den der öffentlichen Rechnungslegung unterworfenen Unternehmungen: der 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober; <l) für die Rentensteuer, Ein kommen- und Besoldungssteuer: der 1. Juni und 1. Dezember; e) alle Kriegszuschläge sind zugleich mit der ordentlichen Steuer einzuzahlen

des bezogenen Gesetzes zum Abzug der Einkommensteuer- und der Besoldungssteuer- Verpflichteten die im Laufe eines Monats in Ab zug gebrachten Beträge binnen l4 Tagen nach Ablauf des betreffenden Vierteljahres, beziehungs weise Monats (falls ihnen nicht andere Abzngs- oder Abfuhrstermine zugestanden wurden) an die Staatskasse abzuführen. — 3. Werden die 1 aufgezählten direkten Steuern nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der für jede dieser Steuer gattungen sub n), d), c) und ä) angegebenen

Verpflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen trifft gemäß der W 135 und 237 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896 die zu den oben sub 2 erwähnten Abzüge Verpflichteten, wenn die Abfuhr der angezogenen Beträge erst nach Ablauf der oben sud 2 angegebenen Zeit punkte erfolgt, und zwar hinsichtlich der Einkommen steuer und der' Besoldungssteuer ohne Rücksicht auf die Höhe der abzuführenden SLeuerbeträge, hinsichtlich der Rentensteuer aber erst dann, wenn die abzuführende Steuer für ein Jahr mehr als Kr. 100

'— betrügt. — 4. Wird die Steuer schuldigkeit binnen vier Wochen nach dem Fällig- keits-, bezw. Absuhrstermin nicht abgestattet, so ist dieselbe samt den bis zum Zahlungstag ent fallenden Verzugszinsen nach Ablauf dieser Frist sofort mittels des vorgeschriebenen Zwangsver fahrens einzubringen, wenn nicht ein Gesuch um Steuernachlaß oder Nachwartung vorliegt und von der politischen Behörde für gesetzlich begründet erkannt wird. — 5. Wenn mit Beginn des Steuer jahres die Schuldigkeit der einzelnen Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.03.1890
Umfang: 8
wird. Abg. R. v. Ehamiec berichtet namens des Steuer- auSschusseS über die Anträge der Abgeordneten Lien- bacher, Kathrein, v. Burgstaller und v. Zallinger und Genossen betreffend die Abänderung des Gcbändcsteuer- GesetzeS. Der AuSschusS legt ein Gesetz vor, welches bestimmt, dass für Gebäude, die nicht mehr als neun Wohnbestandtheile enthalten und ein Jahr hindurch unbenützt geblieben sind, die HauSclassensteuer abge schrieben werde. Der AuSschusS beantragt ferner drei Resolutionen

sowohl in ihren Grundsätzen ungerecht, als in der Ausführung entschieden schlecht sei. Redner erinnert an seinen Antrag bezüglich der Steuerfreiheit leer stehender Wohngebäude; letztere seien naturgemäß keine Steuerobjecte, da sie ja keinen Ertrag liefern, und eS sei dabei ganz gleichgiltig, ob das Gebäude mehr oder weniger als neun Wohnbestandtheile enthalte. Auch sei es ganz ungerechtfertigt, die Abschreibung der Steuer nur bei ganzen Gebäuden und nicht auch bei einzelnen Wohnbestandtheilen

zuzulassen. Redner plai- diert endlich für die ausdrücklich normierte Steuer freiheit der Alpenhütten. Redner wird daher in erster Linie für die Anträge der Minorität, und nur even tuell für die Majorität stimmen. Regierungsvertreter Miuisterialrath Dr. Böhm erNärte, dass eS sich jetzt nicht um eine durchgreifende Reform der Gebäude steuer handle, sondern nur um einzelne Erleichterungen und uni Abstellung einiger Mängel, deren Beseitigung innerhalb des jetzt geltenden Systems möglich sei. Die Regierung

sei bestrebt, die bestehenden Härten zu mildern und habe speciell in Tirol den AnSdruck Wohnbestaudtheil in für die Bevölkerung günstigster Weise interpretiert. Alpenhütten, Sennhütten n. f. w. werden ohnedies nicht als Wohnbcstandtheile betrachtet und daher nicht besteuert. Die Anträge des Steuer- ausschusseS seien weitgehend genug und werden dem Fiscus eine Mindereinnahme von beiläufig 400.000 fl. verursachen. Mehr könne aber die Regierung, welche eben erst das Gleichgewicht im Staatshaushalt

für die moderne Finanzkunst. Die Be steuerung der Bauernhäuser lasse sich überhaupt schwer rechtfertigen, für den Bauer habe das HauS nicht den Charakter eines Ertragsobjectes, und die Steuer könne also nicht von dem Hausertrage, der ja nicht existiere, sondern nur von dem Ertrage gezahlt werden, wel chen die Landschaft abwerfe. Die Außerachtlassung einer Abstufung nach der Größe des Ertrages habe dazu geführt, dass das Gebäudesteuer-Gesetz den armen Bauer schwerer bedrücke als dcn wohlhabenden. Redner hätte

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 08.10.1879
Umfang: 4
13 fl. 7V kr. VerjAneäeae». (Eine geradezu unglaubliche Zteuergeschichte) aus Un garn erzählt Kalt EötvSs im .Egyetertes' : „In einem kleinen Bakonyer Dorfe lebte ein armer Greißler; der ge stimmte Vorralh seines Ladens war ungefähr fünfzig Gul den werth. Außerdem besaß er ein Häuschen, das er für dreihundert Gulden gekauft, und weil man davon nicht leben kann, war er gleichzeitig Kellner bei dem Dorfwirthe. Es war die Zeit der Steuervorschreibung für das kaufende Jahr gekommen. Die Steuer» Commission

hatte ein Mit glied. welches behauptete, daß man dem Gesetze zufolge Jedermann eine beliebig hohe Steuer vorschreiben könne, ohne daß man dagegen eine gesetzliche Remedur zu finden vermöchte. Die anderen Steuerbeamten bezweifelten die Richiigkeit dieser Behauptung. Das erwähnte Mitglied bot eine Wette an. die angenommen wurde. Das Com- missionsmitglied ersah sich den armen Greißler als Opfer; er imputirte ihm, daß er ein jährliches Einkommen von zehntausend Gulden besitze und so erhielt er eine JahreS- steuer

von 1702 fl. 56 kr. vorgeschrieben. Die Reclama» tions Commission des Comitats. an welche sich der kreiße ler gewrndet hatte, reducirte die Steuer um 1600 fl. Der Steuer Jnipector rccurrirte aber gegen den Beschluß der Reclnmations Commission. Während dies geschah, war das erste Halbjahr abgelaufen und der arme Greißler erhielt einen Mahnzettel, welchem zufolge er, nachdem er bereits 51 fl. gezahlt, sich beeilen solle, den Rest von 799 fl. 23 kr. zu bezahlen, ansonst er exequirt

würde. Und weil der arme Greißler nicht zahlen kann, wird sein gesammter beweglicher und unbeweglicher Besitz exequirt — wegen einer halbjährigen Steuer. Der Greißler wird von einer unheilbareil. tödtliöen Krankheit befallen. Sline Gattin läßt ihn vom behördlichen Arzte untersuchen und kommt mit dem Zeugnisse desselben nach Pest, wo sie ihre bittere Klage der Steuerverwaltung vorbringt. Der Beamte, der an der Spitze derselben steht, ist ein ehrli cher, guter Beamter, der ein menschliches Herz im Busen hat. Er erbarmt

sich der armen Frau, ordnet beim Steuer« Jnspector eine Umersuchung an. fordert die Iu'endung der Acten, erklärt aber gleichzeitig, daß es nicht in seiner Macht stehe, die Exccution zu sistire», weil dies das Gesetz und die gesetzliche Praxis nicht gestatten; das Gesetz aber ist heilig.' Äeu«sts jloß. Wien, 6. October. Der „Osten' und die „Montags. Revue' betonen beide die vollständige Spontaneität des Rücktrittes des Fürsten Carlos Auersperg vom Präsidium des Herrenhauses. Die „Montags'Reyue' ironisirt

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 10 von 10
Datum: 23.06.1897
Umfang: 10
festgesetzt. Die Erwerbsteuer-Erklärungen können von den Steuer pflichtigen schriftlich eingebracht oder bei der zuständigen Steuerbehörde erster Instanz (k. k. Bezirkshauptmann schaft) zu Protokoll gegeben werden. In jenen Steueramtsbezirken, in deren Sprengel keine Steuerbehörde erster Instanz ihren Sitz hat, werden die betreffenden Steuerämter angewiesen, Erwerbsteuer- Erklärungen in Vertretung der Steuerbehörde erster Instanz längstens bis zum letzten Tage des Einbringungs- Termines aufzunehmen

. Gedruckte Formulare für Erwerbsteuer - Erklärungen kann man unentgeldlich bei den genannten Behörden beheben. Uns wird wohl am meisten die allgemeine Er werbsteuer treffen. Daher seien hier einige Ausklärungen über den Umsang der Steuer und die Art des Einbe- kenntnisses aus Berstl's katechismusartig angelegtem Werke herübergenommen. Die allgemeine Erwerbsteuer hat grundsätzlich jeder zu entrichten, der in Oesterreich eine auf die Erzielung eines Gewinn st es gerichtete Beschäftigung ausübt

. Die Erwerbsteuer-Erklärung ist innerhalb einer Frist, die durch öffentliche Kundmachnng bekannt gegeben wird, bei der Steuerbehörde erster Instanz (Steueradministra tion, Bezirkshauptmannschaft), in deren Sprengel die Steuer vorzuschreiben ist, abzugeben. Die Erwerbsteuer-Erklärung ist unter Benützung des amtlichen Formulares schriftlich abzugeben; doch kann ' sie auch bei der zuständigen Steuerbehörde erster Instanz zu Protokoll gegeben werden. Wenn ein Steuerpflichtiger mehrere Beschäftigungen

macht oder sich Verschmelzungen zuschulden kommen lässt, welche geeignet sind, die Vorschreibung der Steuer zu vereiteln oder die Vorschr:ibung einer zu geringen Steuer oder die Gewährung einer ihm nicht gebärenden Steuerbefreiung zu veranlassen, sowie auch der Macht« Haber, welcher diese straffälligen Handlungen und Unter lassungen in Bezug auf die Besteuerung des von ihm Vertretenen begeht, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig und wird hiesür mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages

, um welchen die Steuer verkürzt wurde oder verkürzt werden sollte, bestraft. Wenn jedoch aus den Umständen zu entnehmen ist, dass die unrichtige Angabe zwar wissentlich, aber ohne Absicht der Steuer hinterziehung erfolgte, wird eine Geldstrafe bis zu 50 fl. auferlegt. In jedem Falle ist außer der Strafe der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen. Wenn im Falle der Steuerhinterziehung der Betrag der Steuerverkürzung nicht genau festgestellt werden kann, so ist das wahrscheinliche Ausmaß dieses Betrages der Geldstrafe

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 19.09.1920
Umfang: 16
unter Anschluß der Ueber» nachtungsausweise allwöchentlich abzuführen. Ein Drittel der aus obiger Steuer sich ergebenden Ein nahmen hat die Stadtgemeinde Bozen der Fremdenverkehrs- Kommission Bozen abzuführen, welche dafür auf die Ein hebung der Fremdentare im Sinne des Landesgesetzes vom 27 . August 1913, Nr. 63 LGB-, für die Dauer der obigen Uebernachtung. Steuer, zu verzichten hat. Die Lokalauflaqe wird vorläufig beschlossen für die Zeit bis zum 31. Dezember 1924. Die Wirtsgenossenschaft richtete

an den Stadtmagistrat ein Schreiben, in welchem sie sich verpflichtet, einen jährlichen Pauschalbetrag von 45,000 Lire der Stadt Bozen und einen Betrag von 35,000 Lire der Fremdenverkehrskommission zu überreichen. Seinerzeit verlangte der Stadtmagistrat eine Pauschalsumme von 60,000 Lire. Die Wirtsgenossenschast war nicht in der Lage eine genaue Ziffer des Steuererträgnisses anzugeben. Der Obmann der Wirtsgenossenschaft Paul In nerebner protestiert feierlich gegen den Antrag auf Steuer einhebung und begründet

kehrskommission jährlich zu zahlen. Sollte der jährliche Fremdenbesuch unter der Zahl von 50,000 Zurückbleiben, so hätten Stadtgemeinde und Fremdenverkehrskommission Zeinen entsprechenden.Nachlaß zu gewähren. Vizebllrqermeister Paul Christanell, Obmann des Finanz ausschusses, erklärt, daß es unmöglich fei, von der Einhebung dieser Steuer abzugehen. Die Einnahmen decken nicht mehr die Ausgaben. Im dritten Jahre nach dem Kriege könne man nicht mehr so weiterwursteln. Es muß daher unbedingt an die Einführung

neuer Steuern geschritten werden. Es sei in diesem Falle nur noch zu bedenken, ob 10 oder 15% Umlage eingehoben werden sollen, und ob zwei Drittel die Stadt und ein Drittel die Fremdenrerkehrskommission zu er- halten hätte. Eine Pauschalierung sei unannehmbar. Er tritt für die prozentuale Einhebung der Steuer ein. G.-R. Anton A. v. Walter schließt sich den Ausführungen des Vize- bürgermeisters an. Nachdem G.-R. Forstinger und Staffier in längerer Rede für die Pauschalierung eintreten, stellte

letzterer einen Der« mittlungsc ntrag. Als die Debatte sich allzusehr in die Länge zu ziehen schien, beantragte Dizebürgermeister Christanell Schluß der Debatte. Angenommen. Die Abstimmung ergab folgendes Resultat: Mit Majorität wurde der Antrag auf Einhebung einer 10% - Steuer angenommen, wovon zwei Drittel der Stadtgememde und ein Drittel der Fremdenverkehrsstation zufalle. Bezüglich Uebernahme der Beleuchtungskosten von den Operngastspielen nach einem Referat des Bürgermeisters, hat der Gemeinderat

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 11.03.1921
Umfang: 8
Bruneck wird gemeldet: In seiner letzten Sitzung beschäftigte sich der Gemeindeausschuß mit dem Voranschlage füi das Jahr' 1921. Das Erfor dernis ist mit rund 260.000 Lire veranschlagt, während die Einnahmen auf rund 140.000 L. beziffert sind.so daß sich ein Abgang von 120.00? Lire ergibt. Der Gemeindeausschuß beschloß, zur Deckung des Abganges folgende Steuern ein- zuhebeu: Auf die Grundsteuer 200^ der ärari schen Steuer, auf die Hauszinssteuer 60F der ärarischen Steuer, auf die 5Fige Hauszinssteuer

60F der ärarischen Steuer, 200^ von der ära rischen Steuer zur allgemeinen Erwerbsteuer 1. Klasse, angenommen .bei einer Staatssteuer von Lire 22.877.66 und von der Hausiersteuer per Lire 730.—; 200^ desgleichen zur Erwerbsteuer 2. Klasse; 200A desgleichen zur Rentensteuer, 200F desgleichen zur Besoldungssteuer und 10^ desgleichen zur Einkommensteuer, auZ welchen Steuern ein Gesamtertrag von 82.340.33 Lire erwartet wird, ferner an direkten Steuern: auf Bier per Hektoliter 10 Lire, auf Wein

80^ der ärarischen Steuer, auf Fleisch 50F der ärarischen Steuer, auf Spirituosen über 50A Alkoholgehalt Per Hektoliter 10 Lirp, von 40—50/ Alkoholge halt 5 Lire, und bis 40^ Alkoholgehalt 3 Lire, sowie Wertzuwachsstcuer; aus diesen indirekten Stenern wird eine Einnahme von 14.600 Lire erhofft. Demnach beträgt die Summe der Be deckung 96.940 L., gegeuüber dem Abgange von 120.296 L. ergibt sich ein restlicher Abgang von 23.356 Lire, welcher teils durch deu vorhaude- nen Kassarest vou 1920 uud teils

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.05.1939
Umfang: 6
nur dann strafbar, wenn sie die wie oben berechneten zwei Prozent noch zu dem gestatteten Kalo überschrei ten. In jedem Falle wird für Differenzen stets die Steuer geschuldet, auch für Un terdifferenzen, falls für die betreffende Warengattung kein Kalo anerkannt ist. Ist ein Kalo anerkannt, so wird für Mengenabgänge innerhalb' der Kalo- «Lssn 6s ?iskiL5aate Diebstähle Die 50jährige, rückfällige Eoller Lui gia des Giujeppe aus Rovere della Luna (Trento) war angeklagt, im März l. Js. in eine Küche am hiesigen

den Tiere getroffen, wodurch er eine ar ge Verletzung am Kopfe erlitt. Es wurde gleich der Arzt herbeigeholt, der die Ver letzung als in 60 Tagen heilbar erklärte, wenn keine weiteren Komplikationen da zukommen. grenze die Steuer nachgesehen; wird die .Kalogrenze überschritten, aber nicht mehr als zwei Prozent über das Kalo hinaus Wirtschaft in entsprechender Weise gesör- so wird die Steuer für die das Kalo dert. Die Landwirte sind sich ihrer Auf gäbe in diesem Bestreben bewußt und alle richten

Bolzano, was die Zucht der braunen Gebirgsrasse anbelangt, der Schweiz nicht nachsteht. Ueber 1200 Rinder sind in der Alta Val Venosta der Kontrolle unterzogen: die gleiche Anzahl besitzt das Gebiet von Vipiteno und 600 Stück Grauvieh das Wal d'Ultimiz. überschreitende Menge geschuldet: über schreitet der Warenabgang jedoch di.' 2 Prozen über dem Kalo, so findet keine Nachsehung statt und wild die Steuer, abgesehen von der Anwendung der ge setzlichen Strafen für die gesamte abgän gige Menge geschuldet

. In allen diesen Fällen nimmt das Konsumsteueramt seine Rechte durch Zu stellung einer Zahlungsaufforderung wahr. Hiezu hat nun das Finanzministerium mit Note Nr. 4467 vom 18. April l. Js. folgende Erklärung abgegeben: „Die Bestimmung des Art. 187. daß für bei Kontrollen vorgefundene Mcn- gendisferenzen in jedem Falle die Kon sumsteuer geschuldet wird, ist in dem Sinne aufzufassen, daß das bezügliche Eingangskonto um diese Differenzen zu erhöhen ist, um zu vermeiden, daß, salls die Steuer gezahlt werden müßte

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Volksblatt
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Seite 3 von 16
Datum: 19.02.1896
Umfang: 16
derVorsitzende, er glaube den Gund für diese Anstünde zu wissen, nämlich die geplante telefonische Verbindung zwischen Bozen und Mera n. -— Nach Schluß der Debatte wurde der Voranschlag mit den Anträgen des Finanzcomit6s genehmigt. — Ueber den Antrag des Finanzcomit6s die Einführung einer Steuer auf Luxusgebäck betreffend, referirte als Mitglied des Finanzcomit6s G. R. Dr. W. Pfaff: Im letzten Sommer bereits beschäftigte sich eine Enquete der hiesigen Bäcker, Zuckerbäcker und Gastwirthe mit dieser zugunsten

der städtischen Finanz?« geplanten Steuer. Die Bäcker verhielten sich der Einführung einer solchen Steuer gegenüber entschieden ablehnend, wel dadurch ihr Gewerbe eine empfindliche Schädigung erleiden würde. Die Zuckerbäcker lehnten eine Antwort überhaupt ab, und nur die Wirtbe befürworteten die Einführung dieser Steuer. Der Antrag des Finanz- comit6s geht dahin, es sei ab Juli ds. Js. auf 5 Jahre für jedes sog. Luxusgebäck, hergestellt durch Zusatz von Milch, Butter, Eier, Zucker oder anderen Ver

, jährlich ca. 3600 fl. in die Stadt.asse fließen. Da die Bäcker ohnedies ihren besseren Kunden bedeutenden Rabatt gewähren (Oho! - rufe im Publikum,) so könne ihnen diefe kleine Steuer nicht schaden. An der Debatte betheiligten sich die Herren Rößler und H. Wachtler, welche beide die Controlle besonders bei den Zuckerbackern für sehr schwierig halten, außerdem die Herren von Trentini und Dr. Hub er. Nach einem kurzen Schlußwort deS Referenten, der das von der Steuer zu erwartende Re sultat für die Stadt

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 09.05.1896
Umfang: 8
über das Stadium, worin sich die Gewerbe-Novelle befindet, der Bericht über die Novelle sei bereits dem Aus schusse vorgelegt; der Ausschuß wünsche, daß dieselbe noch in dieser Legislaturperiode zur Verhandlung komme. Rom, 7. Mai. Cardinal Galimberti ist mittags gestorben (Der Verstorbene war geboren zu Rom, am 25. April 1836, Cardinal seit 16. Jänner 1893, früher Nuntius in Wien. Die Red.) Oder soll der Bäcker wie der Conditor aufs gerade- wohl mehr backen und dafür die Steuer entrichten, auf die Gefahr

des sogen. Luxus- gebäckes sei einem Fachkenner erlaubt, einige Bemerkungen in Ihrem geschätzten Blatte zu veröffentlichen. Als ersten Punkt möchte ich betonen, daß es dem Auge jedes billig und rechtlich denkenden Menschen eine Ungerechtigkeit erscheinen muß, diese beiden Gewerbe allein heranzuziehen, das Defizit im städtischen Haus halte zu decken. Zweitens schließt diese Steuer selbst und noch viel mehr die Art der geplanten Controle eine colossale Schädigung der beiden Gewerbe

in sich. Der Gewerbetreibende ist ganz der Chicane und Willkür der oft sehr fraglichen Control-Organe ausge lieferte. Die Ausfuhr von Gebäck und Conditoreiwaare ist in Bozen keine unbeträchtliche, was wohl in erster Linie dem Fiskus zu Gute kommt, da beide Gewerbe als die höchst besteuerten gelten. Anders noch durch die einzuführende Steuer mit der Controlle. Bozen ist ein so eng abschließendes Stadt gebiet, daß bei jeder Gelegenheit und Ungeschicklichkeit der Stadtväter die angrenzenden Gemeinden ihren Bor theil ziehen

. l Ich erinnere an die seinerzestige EinHebung eines j städtischen Aufschlages auf Getreue. Der Samstag- Getreidemarkt auf dem Johannsplatz war immer sehr gut besucht; aber auf einem Schlag blieb dör Bauer wie der Händler aus und in Zwölfmalgreien blühte dafür das Geschäft. Dort entstanden auch einige große Geschäfts- Zirmen, die ohne Fessel arbeiten konnten. Die Einsicht kam zu spät. Nun, sehen wir uns die neue Steuer näher an. — Wie viel wird nur von den Conditoren nach allen um liegenden Orten geliefert

Wie will man hier eine Refactie erhalten ? Will man das Gebäck durch die Hände der Zöllner gehen lassen?! Eine wenig appetitliche Procedur — wie wunderbar erst die „Eindrücke' ^in einer feinen Torte! Ueberhaupt gäbe das mehr Arbeit, Zeitverlust und Unge- legenheiten, 'als die Waare (nicht die Steuer) austrägt; überdies wird ja nur bei I st. aufwärts rückvergütet, was in den seltensten Fällen auf einmal exportirt wird. „Im ganzen deutschen Oesterreich, sowie in Ungarn existirt keine solche Steuer' nur das wälsche Süd tirol

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 18
Datum: 07.05.1921
Umfang: 18
hat man sich bereits bei dn Regierung dahin verwendet, daß das Existenz Minimum für die Bemessung der Personaleinrom- menstcuer entsprechend den heutigen Verhältnissen erhöht werde. Der Eeist des Gesetzes und die Inten tionen der Gesetzgeber haben nämlich etwas ganz anderes im Auge gehabt, als was heute ducchge- führt wird. Es war die seinerzeit ausgesprochene Abficht der Gesetzgeber, das zum Unierhalte einer Familie unbedingt notwendige und bescheidene Einkommen von dieser Steuer freizulassen und nur das höhere

von bäuerlichen Be sitzern wieder zur Fatierung verhalten worden und dieselben haben meistens ihre Faisionen auch gelegt. Eine noch größere Anzahl wurde aber gar nicht einmal aufgefordert hiezu, sondern die Steuerbe hörde hat ihnen, u zw. erst jetzt im Jahr UM. rückwirkend für das Steuerjahr 1913 irgendein Reineinkommen von gewöhnlich 1300 bis A10V Kr. angesetzt und die hiesür entsprechende Steuer vor geschrieben. Laut Gesetz beginnt aber die Pflicht zur Zanerung erst bei eineni Linkommen von über Ätw

Kr. und hat die Steuerbehörde eigentlich nicht das Recht eine Steuer vorzuschreiben, ohne vorher die Fassion abzuverlangen Die Rekurse werden ausnahmslos nicht erledigt und seit mehr als zwei Jahren hat eine Berufungskoimnission überhaupt nicht bestanden, wohl aber sendet die Behörde in die Gemeinden hinaus den Amtsdiener, um diese Zahlungen einzumahnen und eventuell auch zu ! pfänden. — Unsere bäuerliche Bevölkerung begreift es nun gar nicht, warum sie plötzlich und ohne Auf klärung zu einer Steuer herangezogen

werden soll, von welcher sie bisher sozusagen gar nichts wußte und ist daher sehr erbittert, besonders auch des halb, weil dabei sehr ungleich vorgegangen wird, indem z. B. der eine Besiqer viele Hunderte Lire von dieser Steuer entrichten soll, während sein vielleicht sogar etwas besser siiuierter Nachbar ent weder gar nicht oder nur unbedeutend herange zogen wird. Er glaubt, daß sein Besitz ohnehin schon von Staat, Land und Gemeinde besteuert ge nug sei und er glaubt auch ein Recht zu haben auf die bisherige mehr als Ajährige

zu besteuern und bis zu Kronen diese Steuer zu mildern, so ist es nur ganz folgerichtig und entsprechend, wenn un sere Verwaltung es wenigstens bei der bisherigen Gepflogenheit beläßt, bis sich neue gesetzliche Grundlagen ergeben werden. Die am 3. Mai in Klausen versammelten Ge meindevorsteher Hie Frage der TrmlwasjervLrsor- gung von Bozen mW Gries. Bürgermeister Dr. Perakhonec am 17. Februar 1920: ..Trotzdem herrschte schon fett einer Reihe von Iahren bei längerer Trockenheit in Bozen Wassermangel

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