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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 01.08.1921
Umfang: 4
Meräntt Tagblattk Der VurggrLfl« Lagesnemgkeiten. j Art. 6. enthält die Strafbestimmungen, i Art. 7. stlnbezahlte Steuern werden nach den Versügun- ■' fqcn, rote fiö Mr die Eintreibung von (Rückständen Inn Oest-krrieiichische (Südbahn. Aus Wien Wird ge- Aeichsstcuörn bestehen, ein getrieben;' vom! 'Fälligkeitstage Meldet: Zur EöneMversammlung der Südbahn wurden' an laufen die gosetzsichen Verzugszinsen, wenn die vorge- m Oest«r«ch 68.271, in LlngMn 3300, in Italien 99.020 sschrttbenö Steuer

vom'28. August 1916, R.-E.-Bl. Nr. 280. ein geführt wurde. Die! Landeszuschläge zu den direkten Steu ern für das Jahr 1921 werdvn jedoch auch von den Kriegszuschlägen bemessen. Art. 4. Die Landesumlage auf die Personaleinkom- jmensteuec 73e!le g) der Absätze 1 und 2 des Artikels 1'/ hottd nicht erhoben von den G'ehältern der Beamten der öffentlichen Verwaltung und von der Kongrua der Seelsorgspriester. Won den Steuern nach Zeile n) und o) des Abs. 2., Act. 1, und von der Erhöhung dör Steuer sijachi Zeile

. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venez'a Tridentina werden folgende Steuem festgesetzt'. j 1. Eine Steuer auf das im L '.ndesgebiet verbrauchte Bier. Der Stiöuer uMcrliegt sowohl das im Landesgebiet erzeugte, als auch das von außen eingeführte Bier. j 2. Eine Branntweinstöu er. Der Steuer unter-' Degen all« die im Lande erzeugten ials auch die in das Landesgebiet cingeführten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf dtt H o lz abstocknutz. /(Holzsteuer oder Holzauflage

.) j 4. Eine Steuer für die bestehenden oder neuzuerteilendeu Konzessionen für die Mlettnng öffcntsichr Gewässer,' Mr die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der An zahl der nominellen PferdÄräste zu bemessen ist. Für elek trische Energie, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Eleftrizttätssteucr, ötwas ungenau gesagt.) Art. 2. Die Höhe dör Steuern, von denen der vorher gehende Artikel spricht, werden von Jahr-zu Jahr gemätz den Bestimmungen der Landesordnung

festgesetzt. , Art. 3. Die 'Steuer auf Bier und flüssige, gebrannte Dpirituosen, die im Lande erzeugt werden, mutz vom Er zeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Be rechnungen (liquidazioni) entrichtet werden. Dabei ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und Mr den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wer den. Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersicht lich, welche iBedeutung diese UMerscheidNng

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 02.04.1835
Umfang: 16
Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. ^DieSteuer hievon ob 3 Termin beträgt 2 tr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob Gumpold gibt als Besitzer- deS Schuster- häuSlö amSchaasfeld, Kat.Nr. 147, der Waltner -Prob stei jährlich LebenzinS 1 fl. T. W., in VeränderungSfal- lcn Lehentax 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl-, zusammen 4 fl. T. W. . . , Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 5'/, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufspreiö per

23 fl- 40 kr. R. W> 17. Die Bartlmä Ennemoferifchen Kinder geben als Besitzer des untern Theils FifcherhäuSl, Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 45 kr. T. W., und in Veränderungsfällen Lehentax 1 fl., Briefgeld Ifl. 30 kr. und Siegelgeld I fl.. zusammen 3 fl. 30 kr.T.W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 13 fl. 4V kr. R. W. 18. Johann Mangger gibt als Besitzer des Kößler- häuslS in der Brunst, Kat. Nr. 145. der Waltner-Prob stei jährlich LehenzinS Ifl

. 12 kr., und in Veränderungs fällen Lehentax 1 fl. 12 kr., Briefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 6'/^ kr. R.W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 27 fl. 40 kr. R. W. 19. Johann Öettl gibt als Besitzer des WeberhäuSIS in der Brunst mit Grundstücken, Kat. Nr. 144, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 6 fl. T. W., Lehen tax 6fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl.; zusammen 11 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30 kr. R« W. Hiefür ist der AuSrufspreiö

per 124 fl. 40 kr. R. W. 20. Bartlmä Holler gibt alS Besitzer des Hauses mit Schmiede in der Brunst, Kat. Nr. 124, der Waltner- Probstei jährlich LebenzinS 4 fl. 30 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen 6 fl., Briefgeld 6 fl., Siegelgeld 1 fl. ; zusammen 43 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt,22 kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 93 fl. 40 kr. R. W. 21. Andrä Ennemofer seligen gibt als Besitzer deS FischerhäuSlS in der Brunst, Kat. Nr. 143, der Walt ner-Probstei jährlich

LehenzinS 1 fl. 30 kr. T.W., Lehen tax in Veränderungsfällen 3 fl., Briefgeld 3 fl., Siegel geld 1 fl.; zusammen 7 fl. T. W.; dann Rekognitions- zinS von einem Alker 3 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 V» kr. R. W. ' Hiefür ist der AuSrufSpreiS 34 fl. 40 kr. R. W. 22. Anton PichSner, Peter Almberger und Anton Oberpranrachcr geben mitsammen als Besitzer deS Pirch? hoseS zu Walten, Kat.Är. 63, 64und65, jährlich Grund zins 5 fl. 36 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vier ten Grad

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
Hitfür ist d«r AuSrufSpreiS 165 fl. R. W. 23. Bartlmä G»fl«r und Anton Bacher geben al« Besitzer deS Trattenguteö zu Walten , Kat. Nr. 58 und 59, jährlich LehcnzinS 4 fl. T. W., Lehentax in Veran- derungSfällen 6 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 11 fl. T. W. . ' Die Steuer hievon ob 3 Termin betragt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 88 fl. 40 kr. R. W. 24. Joseph Hellriegl, Antnn Tschöll und Anna Hal ler geben als Besitzer deS Sgghofeö zu Walten , Kat

. Nr. 34, 35 und 36, jährlich LehenzinS 10 fl. T. W., Lehen- lax in Veränderungsfällen 10 fl., Briefgeld 6fl., Siegel geld 1 fl., zusammen 17 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 49'/» kr. R. W. , . ' Hiefür ist derAutrufSpreiS per 209 fl. 50 kr. R. W. 25. Johann Gegele gibt als Besitzer deS PichlhofeS zu Glaiten, Kat. Nr. 1, jährlich benannten Zehend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/» kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 26. Leonhard Kofler gibt alS Besitzer

des Unteregg- hoses zu Wollen, Kal. Nr. 121, jährlich benannten Ze hend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob Z Termin beträgt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 27. Joseph Pichlerifche Kinder geben als Besitzer deS ^rorberhäuöiö ob Jaufenburg, Kat. Nr. 133. jähr lich LehenzinS 1 fl. 20 kr. T. W., Lehentax in Verände rungefällen 1 fl. 20 kr.. Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 4 fl. 20 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 fl. R.W. Hiefür

ist der AuSrufSpreiS 29 fl. 20 kr. R. W. 23. Anton Zorn gibr als Besitzer deS obern TbeilS PretzenhäuSl, Kat. Nr. 139, derWaltner-Probstei jähr lich LehenzinS 36 kr. T. W., Lehentax in Veränderungs fällen 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusam men 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 2^/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 16 fl. R. W. 29. Die GerichtSkommunitäl Passeier gibt als In haber deS untern Theils PretzenhäuSlS, Kat. Nr. 139, der Waltner-Probstei jährlich LehenzinS

24 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen wie vor'4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termine beträgt 1^!, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 12 fl. R. W. 30. Georg Pirpamer gibt als ^Besitzer deS Korber- häuölS, Kat. Nr. 139'/^, obiger Probstei jährlich Lehen zinS 3 fl. T. W., Lehentax in Veränderungsfallen 3 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 8 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 66 fl. R.- W. 31. Maria Schweig! gibt als Besitzerin

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 06.04.1835
Umfang: 14
jährlich Grundzins 6 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vierten Grad 1 kr. vom Gulden. Die Steuer ob 3 Termine beträgt '/^ kr. R. W. HiefHr.ist der AuSrufSpreiS 3 fl. R. W. 12. Anton Gufler gibt alS Besitzer deS Unteregg-Gu- teS im Burgfrieden,'Äat. Nr. 126, der Waltner-Probstei jährlich Grundzins 5 fl. 12 kr. T. W., Auf - und Abzug >vie oben, dann 43 kr. T. W. oder hiesür 1 Siar Hafer WasserzinS. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 153

fl. R. W. 13. Anna und Johann Bäcker zu Egg geben alö Be sitzer eines BergmabdeS, Kat. Nr. 12 und 13. der Walt ner -Probstei jährlich RekognitionSzinS 6 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt '/z kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreis per 3 fl. R. W. 14. Maria Pichler in St. Levnl >c >rd gibt aiS Besitze-' rin V«S FruhmeßdäuSlö , Kat. Nr. 26 , der Prantacber- Probstei jährlich LehenzinS 3 kr., unv'inVeränderungs fällen Lehentax 2 fl., Briesgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen

also 5 fl. T. W. Die terminliche Steuer I<ievon beträgt '/^ kr. R.W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 6 fl. R. W. 15. Die Michael Plarterschen Binder, Gertraud Aiegl. Johann und Joseph Schiefer geben vom soge nannten alten GerichlSdiknerhäuöl, Kat. Nr. 4, 5, 6 und 7 der Prantacher-Probstei jährlich an Lehenzinö 24 kr. T. W.. und in Veränderungsfällen Lehentax 3 fl., Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. T. W. DieSteuer hievon.vb 3 Termin beträgt 2 kr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob

Gumpold gibt als Besitzer deS Scbuster- häuölS amSchaasfelv, Kat.Nr. 147, der Waltner-Prob- stei jährlich Lehenzins 1 fl. T. W., in VeränderungSsäl- len Lehentax 1 fl., Briefgel^2 fl. und Siegelgeld Ifl., zusammen 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin betHägt 5'/., kr. R. W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS per 23 fl. 4V kr. R. W. 17. Die Bartlmä Ennemoserifchen Binder geben als Besitzer des untern Theils FischerhäuSl,.Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins

45 kr.'T. W., und in BeränderungSsällen Lehentax Ifl., Briefgeld 1 fl. 3V kr. und^Siegelgeld 1 fl., zusammen 3 fl. 30 kr.T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. . .Hiefür ifl der AuSrufSpreiS per 13 fl. 40 kr. R. W. 13. Johann Mangger gibt als Besitzer deS Kößler- liäuölS in der Brunst, Kat. Nr. 145, der Waltner-Prob- stei jährlich LehenzinS.1 fl. 12 kr., und. in Veränderungs fällen Lehentar 1 fl. 12 kr., Brsefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12'kr. T^ W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt

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Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 24.01.1940
Umfang: 6
ein« einheitlich, Steuer von 2% ekngefShrt wird, die in viel» suche, Bezieh««« eine vereinsachuna aeaenstber de« hisherigen Vorschriften mit stch brinat. Wie au, den Beftimmunqe« hervorqebt. ist die neue Steuer «in« indirekt«, da der Zahlung«, emufSnge, »war di« Steuer m entrichte« hat. aber ste auk denjeniaen abwälien kann, der die Zahlung leistet, »er Zahlungsempfänqer ist aber kV, di« Entricht»«« der Steuer «erant- «ortlkch. Die nachstehende« auszuamoeife witaeteilten Gesetzesbestimmungen «erde« «och

: hl die von Kreditinstituten verein nahmten Zinsen und Vergütungen feiten« der Kunden, insofern« derartige Betrage nicht der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen; il di« Prämien und Nebengebühren bis ml des Betrages, die an Versicherung s» Unternehmungen entrichtet werden. Nicht dieser Steuer unterliegend« Einkommen sind: Di« Zinsen von Kapitalien, welche der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen: die Dividenden und Zinsen von Staatspapieren, der Wertpapiere öffentlicher Körperschaften, von Aktien

gesellschaften. die Zinsen von Bank guthaben; die Gehälter. Löhne, Prämien Unterstützungen und im allaemeinen alle Entlohnungen. für welch« die Einkommen steuer in der Kategorie CE? oder D zu ent richten ist; das Aaio für den Verschleiß der Monopolartikel; die P e n s i o n e n und Lebens- renten; die für ins Ausland aus geführte Waren und Produkte vereinnahmten Summen Schließlich unterliegen dieser Steuer nicht d»e Beträge aus dem Verkauf von Brot. Milch, lim natür lichen Zustande als Eenußmittel

) und der Tageszeitungcu und Zeitschriften vor wiegend politischen Charakters. Ausmast der Steuer und Uebertraauna derselben Die Steuer beträgt 2 7» von jeder vereinnahmt«« Summe, ohne irgendeine Beschränkung auf eine Mindelteinnahme. Der Mindestbetraa der Steuer ist mit 8 Cent, fest gesetzt und ist immer von 5 zu 3 Cent, auf- zurunden. Wenn z. B. eine Ware um 19 Cent, gekauft wird, stnd 5 Cent, an Steuer zu ent richten. Für die Einhebrina der Steuer ist der jenige verantwortlich, der de» Entsprechenden Betrag

vereinnahmt, doch har er das Recht die Steuer auf den abzuwälzen, der die Zahlung der Ware zu leisten hat. In den Gasthäusern. Restaurants und ähnlichen Betrieben wird die, Steuer m i t Doppelmarkeu auf den obligatorisch aus- zuftellenden Rechnungen entrichtet. _Die zu entrichtende Steuer beträgt in diesen Betrieben mindestens 29 Cent, für lebe Rechnung. In den Hotels. Pensionen Kolle gien. Kuranstalten. Kliniken und ähnlr^e» Betrieben wird die Steuer mit Doppelmarken auf den betreffenden Rechnungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 13 von 16
Datum: 02.04.1835
Umfang: 16
Berlassenschaft 75 Star Roggen und 5 Mar Weihen, zusammen also 80 Star ab. « , - , Die terminliche Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der Schätzungspreis als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452 fl. R. W. II. An Lehen-, Grund- und Wasserzinfen. Laur AdelSfassion Nr. 23: , 1. Anna Maister zu Gratz, und Anna Gufler auf der Dirr geben als Besitzer zweier Bergmähder in Pfistrad, Kat. Nr. 47, der Prantacher-Probstei jährlich um Mar tini Grundzins 3 kr. T- W., Auf- und Abzug außer dem vierten Grad

der Freundschaft ab jeden Gulden Kaufgeld 1 kr., Briefgeld sportularmäßig. Die terminliche Steuer beträgt hievon '/zkr. R.W. Hiefür ist der AuSrusSpreis per 4 fl. R. W. 2. Georg Gufler zu Sinnefeld gibt von einem Berg- mahde in Pfistrad, Kat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. W>, Auf- undAbzug wie ode),. Die terminliche Steuer beträgt hievon kr. N. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R. W. 3. Joseph KönigSrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben

von 3 Bergmähdern, Kat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termin? 1'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrusSpreis per 12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hoser, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, daS Lechenleitl und daS Bärengrübl genannt, jährlich Lehen zinS 4 fl. T. W>, Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon od 3 Termin beträgt

19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 36 fl. R. W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl', und Josepb Raffl zu Haniflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 87, 33 und 126, der Waltner-Probstei jährlich LehenzinS 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6/Gertraud Tlieule zu Platz gibt von '/» Gergmahd in Pfistrad, Kar. Nr. 37, jährlich LehenzinS

3 kr. T. W., in BeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr. , und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die 3terminliche Steuer hievon beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. W. 7. Frau Witwe Anna v. Hoser am Sand gibt vom Gut« am Sand, Kar. Nr. 49, der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrusSpreis 20 fl. 50 kr. R. W. 3. Johann HaUer zu St. Leonliard gibt vom Maier- Hofe , Kat. Nr. hg, der Waltner-Probstei

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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 04.12.1907
Umfang: 10
Automobil-Reichssteuer. Die Re gierung hat dem Abgeordnetenhaus den Entwurf einer neuen Automobil-Reichssteuer vorgelegt. Der Ertrag der Steuer ist auf 600.000 Kr. eingeschätzt. Wir führen die hauptsächlichsten Bestimmungen des neuen Steuergesetzes an. Die Steuerbemessung erfolgt durch die Steuerbehörde erster Instanz, bei aus dem Auslande kommenden Kraftsahrzeugen durch die Zollämter. Die für die Steuerbemessung notwendigen Angaben können eventuell durch Vor lage der Legitimationskarten autorisierter

Sports verbände und international anerkannter Klubs ersetzt werden. Der Bemessungsbehörde steht es zu, die Parteiangaben durch Gutachten Sachverstandiger zu überprüfen. Die Steuer beträgt für Motorräder ohne Beiwagen 10 Kr., mit Beiwagen 30 Kr. Für Automobile bis zu 10 Pferdekräften ist eine Grund taxe von 60 Kr., für jede zu versteuernde Pserde- krast ein Zuschlag von 4 Kr. zu entrichten, für Automobile zwischen 10 und 25 Perdekrästen Grund steuer 75 Kr., Zuschlag 5 Kr., für Automobile

, eine Jahressteuer von 4 Kr. für Motorräder, von 30 Kr. für Automobile. Von der Steuer befreit sind: Kraftfahrzeuge des Kaisers, der fremden Diplomaten, der Mitglieder des Freiwilligen Automobilkorps für die Dauer der Indienststellung, Automobile des Militär-, Post- und Telegraphenärars, der Feuerwehr, für Kranken transporte, Wohlfahrtszwecke; ferner die Fahrzeuge, welche den zur Einhebung von Steuern und Um spielt werden mußte. Ich brauchte nicht lange zu warten, so suhr ein Cab an, aus welchem zwei

ich etwas barsch und geschästsmäßig, aus welche Weise sie zu dem Wechsel gekommen seien. (Fortsetzung solgt.) lagen berechtigten Körperschaften gehören, Lastauto mobile und ebensolche Motorräder. Beamte, Ge- schästsleute, Ingenieure, Aerzte zahlen die Hälfte der Steuer, Automobilomnibusse mit lokalem Ver kehr ein Viertel der Steuer. Bei Nichtentrichtung der Abgabe wird eine Strafe, die das Drei- bis Sechsfache der Steuer beträgt, vorgeschrieben, wenn die Dauer der Abgabepfllcht nicht eruierbar

ist, eine Geldstrafe von 500 bis 1500 Kr. Der Lenker des Automobils ist verpflichtet, den öffentlichen Organen jederzeit den Nachweis für die entrichtete Steuer durch Vorweisung der Bestätigung zu bringen. Die NichtVorweisung wird mit Strusen von 20 bis 100 Kr. bei Automobilen, von 5 bis 20 Kr. bei Motorrädern bestraft. Eventuell kann das Kraft fahrzeug, welches für den Eingang der Steuer und der Strafe haftbar gemacht werden kann, beschlag nahmt werden. Von der Steuer gebührt die Hälfte den betreffenden

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 6
Datum: 23.07.1919
Umfang: 6
Sette i> Kundmachungen ihnen möglichst sauer zu machen. - In Uutermais Jänner 1914 G.-Bl. Nr. 13). haben binnen 14 verliert mau beim Anb ick eines w.ißen Ordens- Tagen nach Eintritt der die Lrtenerpflicht begrün- schleiers nicht das seelische Gleichgewicht. denden Verhältnisse die Anzeige unter Anschluß eines Todesfälle. Ja der Heilanstalt verschied gestern Bekenntnisses zu erstatten, in welchem die dem Peter Romen, Bauer ans Girlan, 37 Jahre alt. Steuerpflichtigen während des Restes des Steuer

! können, wie jene für die Bekenntnisse bet der Steuer- Heide für heuer nicht beschafft werden kann. Be-Horde und außerhalb deren Amtssitz bet den Ge stellungen für prompte Lieferungen nimmt der Ber- i metndeämtern behoben werden, band entgegen. Die Berbaudsleltung. 2951 Wer zur Einbringung verpflichtet, innerhalb der vorgesehenen Frist das Bekenntnis für die Ein kommensteuer und für die Rentensteuer, bez'ehnngs- ftpfi Änrnmiffarififa Gjllile weise die Dtenstbezugsanzetgen nicht einbringt, kann gm be» SmlB? “aw®“«. ' “'8™ Slenern

, um ^rechnenden Emkamm'rnS der Angehbrigrn ihrer dl- Siene- verkiirzt oder der Be-kä-znng . ausgesetzt wurde, bestraft werden. Wer als Steuer- ® Nach Ari 29 P 2 der B-llzugSdorschrist sind pM-° °d« dessen Machthaber oder,8 Anzeige- auch jene Angehörigen der Haushaltung zur Ein« s l c ofl mr?? ^ahrlässtzket. die in den §§ Srtngnng des Bekenntnisses verpflichtet, deren Ein- 2 f ^ ^ -St.-G. angegebenen Hanolnngeu kommen den Betrag von 2000 Krone» übersteigt, Unterlassungen begeht macht sich, einer fahr

- und 1. der gemeinschaftlichen Haushaltung nicht zu- lEgeu Steuergefayrdnng fchnldig (Act .> Ul, _§1, fließt, oder 2. nach § 157 des zitierten Gesetzes W Marz 1917, G.-öl. dem Einkommen der Haushaltung nicht zuzurechnen ^ c : ist mit den für Steuerhinterziehnag ist. weil: a) es nicht in der Wirtschaft des Steuer- und S-enerv-rhekmlichnngbei deren Bemessnng ans pflichtigen erworben wurde und d) das Gesamtetn» mindere^ St afbarkert im B^rhaltttisse zum Vor kommen der Haushaltung 400.0 Kronen nicht über- ^ d^SEhen u°ch ^ Grade

der find« die Gefahr trägt. allgemeinen Ecwerbstener für die Jahre 19L8 und Die Drncksorten für die Bekenntnisse können uu- 1919 der 15. August 1919 festgesetzt. Diese entgeltlich bet der Steuerbehörde und außerhalb ihres Erklärungen müssen schriftlich oder mündlich der Amtssitzes bet den Gemeindeämtern behoben werden, zuständigen Steuerbehörde, I. Instanz' (Steuer- Verlängerungen der Frist zur Ueberreichang der reserat) abgegeben werden und es werden bet Letz- Bekenntntffe über den 15. August 1919

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 16
Datum: 26.01.1826
Umfang: 16
dieses AnwefenS der Raul», wel! cher nach Franziöka Strellischetu Testament demselben getheilt worden ist, mit gehöre, worüber aber auch ei» gerichtliches Vergleichs-und AbmarkungS-P.oiokoll 6 .1 ,L. März ,6,7 vorliegt, an daS sich der Käufer binden muß. Hievon hat man ans » Termi» ni R. W. 2 <1 si) kr. Steuer, und eine weitere Steuerauflage bis zu ei ner ander» Entscheidung auf > >>2 Termin 47 1/4 kr. R W. zu entrichten. I?r. Cat. 2278,^2. DaS sogenannte Ball - oder terspeditionShauS, mit Nr. 3cz signirt

. Von dieser Realität hat man anf - >/s Termin L 1/2 kr. Steuer in R. W. abzuführen. Für diese beiden unter besondern Catastralnuiiimcrn erscheinenden Verkaussobjekte, die unter einem Ausboihe losgeschlagen »verde», ist die AuSrufSsumme S3o» fl. Nr. Cat. 227b. Eine Behausung im Markte Reutte, daö MohrenwirthShauS genannt, mit 3, bezeichnet, nedst daransradizirter Bierbräu- und AilSschankS-Gerechtigke», in welcher aber hinsichtlich der Bräuerei bloß Spuren vom einstigen Brauen noch vorhanden sind, mit aller Zuqehör

- de an Kellern, Stadeln, Stallnngen und Jugebäude», und allen alteu Rechten, insbesondere mie Eingabe d-S Raumes, welcher vermög dem gerichtlichen Vergleichs ?lbmarkungS-Protokoll vom März 1817 gegen der so genannten Haßlmayrische» Behansnng ausgesteàt ist. Vc» dieser Realität hat man auf , 1/2 Termin 2 fl. 2, ,,2 k>. R. W. Steuer, und eine weitere Steuerauflage bis 511 einer andern Entscheidung anf eben so viel Termines? ^ » kr. zu entrichten, per »Sonst. Sud s3 >y. Ein Wieömahd ober der Neu- mühle

, daS Kerlesmahd, von 1760 Klaftern, giebt auf » »/2 Termin in R. W. <) kr. Steuer, per 12g fl. Lul> 2320. Eine Wiese, daö SalemoiiK- Mahd genannt, von 17S0 Klaftern. Hievon hat man auf , 1/2 Termin 7 »/2 kr. R.W. Steuer abzuführen, per »00 fl. Lull Nro. tüat. 232/,. Eine Wiefe, die Reithe ge nannt, sammt der Schirlesgrube, von 2337S Klaftern, und einen darin stehenden großen Heustadl, mit alle» alten Rechten, »vie diese abgemarkt ist. Von dieser Wiese hat man auf » 1/2 Termin > fl. 44 ,/s kr. R. W. Steuer

, dann jährlich 3/3- Metzen Hafer, und im Geld 2 kr. T W. zu entrichten, per 2000 fl. Lui) l^rc». Lad. 1S74 1 /2. Ein WieSmahd, derMühl- büchl, unweit der Neumühle liegend. Hievon müssen auf 1 1/2 Termin S kr. R. W. Steuer gegeben werden, per 200 fl. Sul, Nro. dcrt. r r<)7. Eine separat stehende Gipö- Mühle, stgnirt mit Nr. 3y, und den dazu gehörige» Sta del, in der Gemeinde Pflach stehend, mit alien alte» Rechten und Gerechtigkeiten. Giebt Steuer auf > »^2 Termi» 3 1^2 kr. R. W. und besonders nach Ehrenberg

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
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Seite 7 von 8
Datum: 01.02.1934
Umfang: 8
den (siehe Nr. 41). 39. Kursteuer (Imposta di eura). Jene Gemeinden, die als Kurorte ausdrücklich anerkannt sind., dürfen an Stelle der Ausenthaltsgebühr (Nr. 32) eine Kursteuer einheben/ die von allen Personen eingehoben werden darf., die sich zu Kur- oder Vergnügungszwecken in die betreffende Gemeinde begeben und dort sich durch mindestens fünf Tage aufhalten. Die Höhe der Steuer wird von den Gemeinden beschlossen und darf 30 Lire jährlich pro Person nicht übersteigen. Ne ben der Kursteuer

auf Handel und Gewerbe und freie Berufe (Imposta comunale industrie. commerci, arti e pro- fessioni). Jeder, der in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf ausübt, für welchen er mit der Ricchezza-Mobile-Steuer besteuert ist, ist ver pflichtet, eine Gemeindeabgabe zu bezahlen, deren Höhe für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. B (Handel und Ge werbe) mit höchstens 3 Prozent und für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. Gl (freie Berufe) mit höchstens 2.4 Pro zent

des der Ricchezza-Mobile-Steuer zugrunde liegenden steuerpflichtigen Einkommens bemessen ist. 42. Patentsteuer (Patente). Diese Steuer trifft alle jene, die in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbe betrieb oder einen freien Beruf ausübeu, aber nicht der Ricchezza-Mobile-Steuer unterworfen find, sei es, daß ihr Fortsetzung. Gesamteinkommen 2000 Lire nicht übersteigt, so daß sie von der Riechezza Mobile noch nicht ersaßt sind oder Befreiung derselben aus anderen Gründen genießen. Die Steuer ist in sieben

im allgemeinen direkt von den Konsumsteuerämtern eingehoben wird,, kann der Steuerpächter auch die Einhebung dieser Steuer übernehmen und z.B. die Auffindungssummen gleichzeitig mit den Steuerzetteln in Vorschreibung bringen. 46. bis 48. find für besondere Gemeindeabgaben Vorbe halten. 50. Flußregulierungsumlagen auf die Grundsteuer (Soo- rimposta fluviale terreni). Diese wird für die vom Staate ausgeführten Flußverbauungen auf Grund besonderer Er mächtigung eingehoben

'. Auch der Licht bildner-Wettbewerb (Preise bis 8 2000.—) wird viele veranlassen, sich vom Verlag A. Holzhausens Rachs.. Wien, 7., Kandlgasse 19-21, ein Probeheft kommen zu lassen. Im Verlage C. Barth, Wien, 1., Heßgasse 7. ist soeben „Das ABC des Steuerträgers', (Preis 3 Schilling) eine instruktive Arbeit aus der Feder des Bücherrevisors B i ck, erschienen. Es ist ein lerikonartiger Behelf, der auf dem gedrängten Raum von 111 Seiten in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Steuer fragen des Alltags

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 23.02.1854
Umfang: 8
44 Intelligenz - Blatt zum Tiroler Bothet». 23. Febr. 1854. - Kundmachung. Unter Beziehung auf die diesseitige Kundmachung vom 16. Februar vorigen JahrS werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltungsjahr IS'/,, folgende Bestimmungen zur allgemeinen Richt schnür bekannt geinacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrer, Hunde hält, ist ver pflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Reichsivährung für jeden Hund als Steuer

zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1854 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 2. Jeder Besitzer von Hunden Ist vexpflichtet, die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen und die Steuer sogleich zu be zahlen. Für das Jahr 1854 wird gleichfalls der Thierarzt Jofef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuer behebung besorgen. ES hat für dieses Jahr

missär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter 'Ueber nahme des HuNdeS die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum .Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung , auf das Jahr der Ausstellung giltig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß? die Kosten des Letztern sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen

und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungs-Fristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer ver schwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlungen veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 1 von 14
Datum: 04.06.1902
Umfang: 14
man nur an die »dmiulftratlau de» „vurggriister, Meran, Berglaubeu Nr. 62, zu richten. — Telehhon-Rusnummer 242. Nr. 45. Meran, Mittwoch, am 4. Juni 1902. XX. Jahrgang. Kalender: Donner-tag, 5. Kleinftobnl., BonifaciuS. Freitag, 6. Norbert Erzb., Claudius B. Samstag, 7. Robert A.. Gottlieb B. Mürkte: S. Cavalese K. u. Rinder; St. Leonhard (Pageier). 6- Tione BK- 7. Bozen- Zur Fahrkartenstener. Die Vorlage über diese neue Steuer wird dem nächst vom Abgeordnetenhause in Verhandlung ge nommen werden. Es wünschen sicher

auch unsere Leser über Wesen und Zweck dieser neuen Steuer einige Aufklärung. Wir bringen sie, ohne uns für oder gegen die Vorlage auszusvrechen, nach der Skizze der „N. T. St.', die sich an den Bericht des Steuerausschusses hält. Der Bericht des Steuer- ausschusses ist für die Annahme der Steuer, bietet aber ein lichtvolles Bild über alle einschlägigen Verhältnisse. Die Regierung wird fortwährend gedrängt, die ärarischen Manthen aufzuheben und die Bezüge der Diurnisten, sowie der Pensionisten alten

Bevölkerung, sondern nur jene Personen, die von den Vortheilen des Eisenbahnverkehres Gebrauch machen, und diese in nicht besonders fühlbarer Weise trifft. Die Regierung kann sich diesbezüglich und für ihre weitere Behauptung, dass der Verkehr unter der Steuer nicht leidet, auf die guten Erfahrungen be rufen, die man mit der Fahrkarteusteuer in Frank reich, Italien, England, Russland, Spanien und llngarn gemacht hat. Die aufgezählten Vortheile der Fahrkarten- steuer dürften sich in der That

nicht bestreiten lassen. Wenn, wie der Gesetzentwurf es haben will, zu dem jeweils für den Personentransport auf Eisenbahnen zur Einhebung gelangenden Fahr preise ein einfacher Zuschlag festgesetzt wird, der für Hauptbahnen 12A, für Localbahnen &%, für Kleinbahnen 3 % beträgt, so er wachsen thatsächlich für den Staat keine Einhebungs- kosten. Die Verwaltung der betreffenden Bahn (Staatsbahn oder Privatbahn) hebt die Steuer gleichzeitig mit dem Fahrpreise ein und liefert die Steuer-Summe

, die sich nach der Summe der jährlichen Einnahmen aus dem Personenverkehrs leicht berechnen lässt, am Schlüsse des Jahres dem Staate ab. — Die Steuer wird nur von solchen Personen bezahlt, die überhaupt die Eisen bahn benützen; sie bedeutet für das Gros der Be- - Ueber Musterhotels u.Hiroler Hasthöfe. Viele Wirte an der Schienenstraße, wie in den entlegensten Thälern erwarten alljährlich mit Sehn sucht die Reisesaison, die ihnen Geld und Verdienst bringt. Denn Tirol ist ja besonders für den deutschen Touristen

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 13.05.1929
Umfang: 8
und für die Ricchezza mobile-Steuer» für das der be treffende Steuerträger besteuert wird, und jenes Einkommen, für das die Steuer nicht direkt bei ihm, sondern in anderer Weise ein- gehoben wird (z. B. Zinsen von Sparein lagen. Staatsrenten, aus dem Auslände be zogenes Einkommen usw.). Da durch das kgl. Gesetzesdekret vom 12. August 1927. Nr. 1463, verfügt wurde, daß für die Jahre 1928 —1930 keine Ueberprüfung des der Ergon- zrmgssteuor rmterzogenen Einkommens statt finden soll, brauchen Erhöhungen

von Spareinlagen. Dividenden aus Aktienbesitz, Zinsen von Wertpapieren nfw. verschwiegen haben? Können auch diese mit der Anmeldung des verschwiegenen Einkommens bis zum Mal 1930 warten, oder sollen sie die Anmeldung schon bis ;um 30. Jrmi 1929 vornehmen? — Mit Rücksicht darauf, daß die Revision der Ergänzungs steuer bis zum Jahre 1931 hinausgeschoben ist und diese Bestimmung im dritten Absätze des Art. 5 des kgl. Dekretes vom 28. Jänner 1929 ausdrücklich aufrecht erhalten wurde, sind wir der Ansicht

, daß es genügt, derartige verschwiegene EinkommensteAe für die Kom- plementarsteuer erst im Mai 1930 anzumel den. Zweifellos trifft dies bei jenen Per sonen zu bei denen das verschwiegene Ein kommen nicht mehr Äs ein Drittel des zur ErgänWngssteuer angemeldeten Einkommens beträgt, denn bis zu diesem Ausmaße kann die Einhebung eines Strafgrischlages nicht stattfinden. Wer aber bisher noch nicht Ergänzungs- steuer bezahlt, aber ein steuerpflichtiges Ge samteinkommen von mindestens 6000 Lire besitzt, muß

- pfllchkek? - Die Verpflichtung zur Anmeldung obliegt jener Person, der das betreffende steuerpflich tige Einkommen zusteht. (Hausbesitzer, Dar> kehensgläubiger ufw.) Nur in jenen Fällen, in denen das Gesetz goroifsen Personen die Verpflichtung auferlegt, für dritte Personen die Steuer zu bezahlen gegen das Recht, sie auf den eigentlich Verpflichteten zu über wälzen. sind diese auch zur Erstattung der Anmeldung verpflichtet. So obliegt es den Dienstgebern, die Gehalte ihrer Angestellten anzumetden

ist. daß die Steueranmeldungen mit voller Rechtskraft auch durch rekommandier ten Brief mit Rückschein an das zuständige Steueramt gesendet werden können; in die sem Falle gilt das Datum des Poststempels, rer auch auf das Anmeldungsformular selbst angebracht werden muß. Äs Cinbrbngungs- tag. Anmeldungsfornmlare sind bei den Steuer ämtern und bei den Gemeinden, in denen sich kein Stöueramt befindet, unentgeltlich erhältlich und werden auch durch die Morro- polverschleiher abgegeben. Die Anmeldungsfrist ist aus der obigen

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 23.02.1850
Umfang: 6
der politischen Eintheilung des Kronlandes Tirol und Vorarlberg. Gerichts - Bezirke Stame«» Qu. Mei len. See len- Zahl. Jährt. Grund« Steuer ausachr Termin GulS. Bezirks, Hauptmann schaften. I nllSbnilk Mieder» TelfS Steiaach 7.03 0.31 9.04 8.32 27383 32001 4497 524» 12324 15580 liSSS, 11028 Innsbruck 3», 7 Q. Weil. 51103 Seelen 05301 fl. G.St. Schwaz Hall 11Z7 0.71 13228^11700 15327^ 23034 Schwaz 1SF8 Q. Meil. 28555 Seelen 35400 fl.G- Str. Rattenberg Kufstein Fügen Zell. 10.13 8^3 3,40

Euneberg Buchenstem Welsderz Ampezzo 4.14 11,15 0.81 2.15 10.08 4.08 IVS25 10007 K05Z 2093 9523 2703 20173 13128 4S03 1729 12380 2112 Bruneck u. Erpos. Ampezzo 3S.01 Q. Meil. 4220« Seeleu 54431 fl. G. Str. Li -Nj, Wmdischmatrei Sillian 10.17 18L4 10.53 11721 9030 1013» 11402 7840 10733 Lienz u. Erpos. Windischmattei 3SF4 Q. Meil. 31790 Seelen 30011 fl. G. Str. Kreis- Regierungen. Innsbruck lvZ^S Q Meilen 21S098 Seelen 233450 fl. Grv. Steuer Brirea 172.7» Q. Meilen 222773 Seelen. 2S7330 fl. Grd. Steuer

1S8250 A. Grd.-Steuer Cles Mezzolombardo Fond» Male 5Z2 4.97 3.98 195kl iSlvl 10704 15008 13080 ,0584 «348 7992 Cles 20.11 Q. Meil. 01304 Seelen Z8004 fl. G. St. Easalese Faffa Primär V.51 ZM 0.00 15WV 414S I084S K7NV 129S 4113 Eavalefe u. Grpos.Primör 20.40 Q. 21. eil. 30044 Seelen 121l8fl. G.St. Roveredo Ala Mori Nogaredo Riva Arco Val di Ledro 5.»7 3.44 t.S7 l.70 1.43 1.02 2.S4 2588Z 10284 10252 S3V2 7745 8S23 4050 2W7» 579S 5504 8l»3 8180 4900 2335 Ro veredo n. lZrpos. Riva 1S.43 Q. Meil. 77090

Seelen 557»7fl.G. St- Tione Stenieo Condino 11.7« Z.74 0.08 15000 »780 10108 5134 0031 3701 Tione 21F8 Q. Meil. 340VN Seelen 14920 fl. G. St. Felvkirch Dornbirn 4,51 3.07 21287 19l59 I94S7 13292 Feldkirch 8.18 Q. Meil. 40440 Seelen 32780 ff. G. St. Bregenz 4« .05 Bregen, Bregenzerwald 4.1» 10.14 21995 17017 20341 12952 B regen » t4L3 Q. Meil. 30012 Seelen 332S3 fl. G. St. Q. Meilen 105408 Seelen 887VV fl. Grd.-Steuer Bludenz Mvntafon 14,17 S.S7 ! I7IV2 8848 15454 71K4 B ludenz, 24.14 Q.-Meil. 25S5V

Seelm 22018 ff. G. St. Zusammenstellu ag Deutschtirol mit 300^7 Q. Meil. 441871 Seelen, zahlt 530780 fl. Gr. Sleuer. Welschtirol mit 113,7 Q. Meil. 3154S7 Seelen, zahlt 198250 fl. Gr. Steuer. Zusammen Tirol mit 47S.S7Q.Meil. 757308 Seelen, zahlt 729030 fl. Gr. Steuer. Vorarlberg mit 40.05 Q. Meil. 105408 Seelen, zahlt 88700 ff. G. Steuer. Totale: SS«.«2 Q. Meil. 802778 Seelen, zahlt 817730fl. Gr. Steuer.

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 23.11.1907
Umfang: 10
. (Personal- Einkommensteuer.) Theoretisch erscheint die Personal-Einkommensteuer als die gerechteste, die Leistungsfähigkeit am besten berücksichtigende Steuer, so daß sie vom Sophia, der überall oft da, als die einzige Steuer empfohlen wird, weil sie besonders die besser Siluierten trifft. Praktisch treten aber ihre Vorzüge nur unvollkommen in die Erschei nung, weil die genaue Ermittlung des Einkommens und die gerechte Berücksichtigung aller die Lei stungsfähigkeit beeinflussenden Umstände nicht mög

lich ist. Die Einkommensteuer kann daher immer nur ein Teil eines Steuersystems sein und kein Staat hat noch gewagt, sie allein zur Anwendung zu bringen. In England wurde sie 1797 einge führt und 1816 wieder aufgehoben, um 1842 wie- der eingeführt zu werden. Das Einkommen bis 160 Pfund Sterling (3840 Kronen) blieb aber steuersrei. Italien hat nur eine teilweise Einkommensteuer, dieselbe läßt das Einkommen aus beweglichen Gütern frei und dieses Einkommen ist wieder einer besondern Steuer unterworsen

. Spanien hat eine Gehalts- und Besoldungs steuer und eine Einkommensteuer, die als Kopf steuer und nach Einkommen abgestuft erscheint. In Frankreich hat die Einkommensteuer noch wenig Anklang gesunden. Das Steuerprojekt Doamers 1896 fiel ins Wasser; die Deputierten wollten sich keinen Aderlaß gefallen lassen. Oester- reich erhielt die Personal-Einkommensteuer 1896 und diese ist progressiv mit 65 Stufen. 1. Stufe zahlt Kr. 7 20, die 65. Stufe Kr. 3720. Wenn sie einfach proportional wäre

, würden nur Kr. 468 für die 65. Stufe treffen. Im Deutschen Reiche haben alle Staaten verschiedene Einkommensteuern. — Wenn die Grundsteuer sällt, kommt für viele Bauern die Eknkommensteuer; die Gemeindezu schläge, sowie die Landeszuschläge bleiben immer und diese zwei sind die drückendsten. In Wirklich keitwird die Steuer von den Kleinbauern aus die Groß bauern gewälzt!! — In Rußland treffen auf den Kopf durchschnittlich 35 Mark Steuer, in Spanien 43 Mk. und in Italien 46 Mk>, in Oesterreich 53 Mark

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 09.04.1838
Umfang: 12
- geld jährlich 5 kr. Dem Meßner alldort Läut- und Steigbrod 4 Leib. ^ Die lande-fürstliche Steuer beträgt aus drei Termin 4 st. 4'X>-, Perner. Dagegen hat der Besitzer dieses Gutes von den Ei genthümern der früher schon abgestückten Grundstücke Kat. Nr. 1376, Lis. kl, l, ki, Z>I und jährlich als Beihülfe einzulangen 1 fl. 47'/- kr. All» Geldabgaben sind im 20 fl. Fuße zu verstehen. Da» Grundstück, der Einfang, Kat. Nr. 1558, ist in das Urbar Schloßbruck grundrechtbar, und zinfet dahin alljährlich

13 kr., Schreibgeld 1 kr. Die Steuer beträgt auf drei Termin 16 kr. 1 Vr. 5 '/,o Pr.: alleS im 20 fl. Fuße. Kat. Nr. 1378. Esne Rodmühle am Secbachl, bei welcher der BachergutSbesitzer ein Tag Mühlrecht hat. Ist dem ehemaligen Karmeliterkonvenr zu Lienz grund rechtbar, dahin gibt man in Geld alljährlich 17 kr., dann 4 Hühner und 30 Eier. Steuer auf drei Termin 3 Vr. 6'°/4°Pr. Für diese bisher beschriebenen Entien bestehet ein Schätzungs- als AuSruföprei» per 7729 fl. Kat. Nr. 1376, Lit. 0?. Ein Grundstück

, der Kohl- acker genannt, von 3136 LZ Klafter, wird in folgenden Abtheilungen veräußert: I. Abtheilung'««»! 1136 LZ Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph Guternig, 2. am Wald, 3. an Johann Heigl, 4. an die nachstehende 1l. Abtheilung. Ist lehenbar wie daS Hauptgut, und reicht alljähr lich der Lebenherrschaft in Geld 13 kr. In dsö Urbar Schloßbruck Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 3 kr. 2 Vr. 7'/-Pr. AusrufspreiS hiefür 260 fl. II. Abtheilung von 1000 LZ Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph

Guternig, 2. an die obige I. Abtheilung 3. an Anton Rainer, 4. an die nachstehende III. Abthei lung. Ist gleichfalls wie vor lebenbar; bievon gibt man alljährlich der Lehenherrschaft in Geld 10^ kr. In das Urbar Schloßbruck '/z Pfund Oehl. Steuer auf drei Ter min 7 kr. 2 Vr. Pr. Alles in alter Tir. Währung. Im Auörufspreife per 230 fl. III. Abtheilung von 1000 LZ Klaftern, und gränzet 1. am PfarrwiddumSfelv, 2. an obige II. Abtheilung, 3. an Christian Wutz, 4. am Fahrweg. Ist gleiches Lehen; davon gibt

man jährlich der Le henherrschaft in Geld 10^ kr. In das Urbar «schloß bruck !/, Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 7 kr. 2 Vr. 5-/»Pr. Wird ausgerufen per 230 fl. - Kat. Nr. 1376, Lit. Q. Der Labitschacker von 2296 LZ Klaftern: wird in folgenden Abtheilungen ausgerufen : I. Abtheilung gegen Mittag von 1296 LZ Klaftern, und gränzet 1. am Rösck, 2. am Wald, 3. an Joseph Unterortner, 4. an die nachstehende II. Abtheilung. Ist wie das Hauptgut lehenbar, und zinset jährlich der Lehenherrschaft in Geld

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 22.09.1893
Umfang: 8
man alle Börsenspekulanten am nächsten Baum aushängen, oder da dies leider mit den Gesetzen nicht recht vereinbar sei, sie wenigstens durch unge heuere Steuern empfindlich treffen. Man sollte doch meinen, daß die moderne Finanzwifsenschast diese gefährlichen Kinderkrankheiten der „Steuer strafe' glücklich überwunden habe, und daß ein Gedanke, wonach die Steuer eine Einschränkung von wirthschaslUchen Schädlichkeiten als Endzweck haben könne, mit den Fortschritten unserer Wirth- schaftspolitik unvereinbar sei

. Die Steuerschraube ein Kampfmittel der Politik, ein Hilfsmittel der Polizei! — muß dies nicht als ein Hohn aus die mühsam errungenen Grundsätze der modernen Finanzpolitik erscheinen? Die praktische Finanzpolitik hat nicht zu lohnen und nicht zu strafen, sie hat nur — zu erwägen. Sie hat vor Allem, nm einen Ausblick auf die wirthschaftspolitische Bedeutung einer Steuer zu gewinnen, deren wirthschaftliche Effecte zu unter suchen. Welches sind diese nun bei der Jnseraten steuer? Als nothwendige Folge

einer Einführung dieser Steuer gibt es hier nur zwn Möglichkeiten. Entweder die Jnseratensteuer wird von den Zeitungs- unternehmern getragen; dann bedeutet sie eine durch nichts gerechtfertigte irrationelle Znsatzsteuer zur Gewerbesteuer, die gerade den neueren und daher noch schwachen Unternehmungen, die der Annoncen am meisten bedürfen, ein Fortkommen unmöglich machen, die aber auch bei alten eingewurzelten Geschäftsbetrieben eine Verschlechterung der Zeitungs presse nach sich führen

würde, indem man die Preiserhöhung durch Ersparnisse an den Kosten des Blattes und namentlich dadurch wieder gut zu machen suchte, daß man eigene Correspondenzen und tüchtige Originalarbeiten ausschließen würde. Oder die Steuer wird durch Erhöhung der Zeitungs- Annoncenpreise auf das Publikum, die Abonnenten und Inserenten, abgewälzt. Dann vertheuert man dem Volke sein einziges und wirksamstes BildungS- und Belehrungsmitlel. und erschwert den minder bemittelten Klassen, den stellungsuchenden Gewerbe treibenden, Arbeitern

und Dienstboten, Verkehr und. Fortkommen. Mit fast vollkommener Einmütigkeit steht auch die gesammte volkswirthfchaftliche Wissenschaft dieser Steuerreform feindselig gegenüber. Mit Entschieden heit sprechen sich Röscher und Seydel gegen die Besteuerung der Presse aus. Ersterer bezieht sich auf Lorenz v. Stein, der diese Steuer die ..irratio nellste Consumsteuer' mit Fug nennt. Pfeiffer weist auf das unersetzliche Bildungsmittel hin, das gerade den minder bemittelten Klassen in der Presse geboten

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