.) Jahrgang. Bozen, Mittwoch, 22. August. 71377. Äunggefellen-Steuer. Im deutschen Reiche ist von einer Junggesellen-Steuer die Rede, die man einzuführen gedenkt, „weil, der sich nicht ver- heirathet, an der Auflösung des Staates arbeitet.' Heute fällt mir nichts Vernünftigeres ein, als über diese projectirte Junggesellensteuer zu leitartikeln. Weil man in Oesterreich gerne die preußischen Gesetze kopirt, so könnte es leicht über Kurz oder Lang Jemanden einfallen,- auch für Oesterreich
einen solchen Gesetzentwurf zu befürworten. Sollen alle Hagenstolzen diese Steuer erlegen? Gewiß nur jene, Welche nach ihrem Einkommensteuer-Kapitale in der Lage wären, zu heirathen. Wer sich selbst kaum den Hunger vom Leibe hält, ist gewiß nicht in der Lage, Weib und Kinder zu ernähren. Ich glaube nicht, daß jene Gemeinden (auch bei uns) übel thun, welche solchen Leuten die Heirathslicenz verweigern, die ganz und gar mittellos sind und nur in's Elend hineinheirathen würden. Damit ist Niemand geholfen
Dinge unterziehen und diejenige, welche in derselben nicht besteht, müßte auch eine Steuer zahlen, der ich, ohne einer bessern Be zeichnung vorzugreifen, den Namen einer Salon-Modepuppen-Steuer beilegen würde. Diese müßte von dem Vater so lange bezahlt werden, bis das Töchterchen durch eine neue Prüfung bewiesen hat, daß sie das Versäumte nachgeholt. Lange schon an der Zeit wäre es gewesen, wenn Eltern ihren Töchtern, Erzieher ihren Pflegebefohlenen, Ehe männer ihren Frauen begreiflich gemacht
immer noch nicht hergestellt; das würde erst dann hergestellt werden, wenn sich die Gesellschaft bezüglich des Kapitels der freien Liebe etwas mehr von der darin höchst unnachsichtigen katholischen Kirche leiten ließe. Freilich ist keine Gefahr vorhanden, daß es in beiden Beziehungen besser wird; der liberale Staat hat nicht das Zeug in sich, weder um den Vampyr „Militarismus', noch Puncte Zwei gehörige Ordnung zu machen. . < .. Weil ich gerade von der Steuer der Junggesellen redeK es vielleicht
nicht ungehörig sein, noch ein Wort über die Steuer Verheiratheten zu sagen. Es ist im höchsten Grade ungerecht, imß man bei der Einkommensteuer nichts in Betracht zieht, als das Ein kommen, und der Frage, wie viele Leute davon leben müssen, gar kein Gewicht beilegt. Es ist, glaube ich, wohl ein großer Unterschied, ob einer, der z. B. 800 fl. Einkommen hat, allein lebt als Jungge selle in einem Miethzimmer, oder aber Familienvater ist und ein halb Dutzend Köpfe zu ernähren hat. Es müßte da ein steuerfreies