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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 29.07.1921
Umfang: 8
wir nun auszugsweise die wichtigsten Bestimmun gen dieses ^Gesetzes: Dieselben lauten: ^t.'Londesauflc^'^.<'! ^ ^ Art. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venezia Tridentina werden folgende Steuern fest- gesetzt: . 1. Eine Steuer auf das im Landesgebiet verbrauchte Bier. Der Steuer unterliegt sowohl das im Landesgebiete erzeugte, als auch das von außen eingeführte Bier. ?2. Eine Branntweinsteuer. Der Steuer unterliegen alle die im Lande erzeugten als auch die in das -Landesgebiet eingeführten flüssigen

gebrannten 'Spirituosen. >Z. Eine prozentuelle Steuer auf die Holzabstockung. (Holzsteuer oder Holzauflage.) . Eine Steuer auf die bestehenden oder neu zu erteilenden Konzessionen für die Ableitung öf fentlicher Gewässer, für die Erzeugung elektri- ' sscher Energie, die nach der Anzahl der nomine!- len Pferdekräfte zu bemessen ist. Für elektrische Energie^ die außerhalb des Landesgebietes ex- . yortiert wird, kann die Steuer erhöht werden. ^ Mektrizitätssteuer, etwas ungenau gesagt.) Art. 2. Die Höhe

der Steuern, von denen der ' vorhergehende Artikel spricht, werden von Jahr zu Jahr gemäß den. Bestimmungen der Landes- ^Ordnung festgesetzt. - ' A ^ Art. 3. Die Steuer auf Bier und flüssige, ge- brannte Spirituosen, die im Lande erzeugt werden, mutz vom Erzeuger üuf Grund monatlicher oder 'dreimonatlicher Berechnungen sliquidazioni) ent richtet werden. Dabei ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und für den Vsr- brauch im Lande bestimmten Mengen und jenen 'Mengen, die außeichalb

nach drei Uhr, wo sie sich den Schlüssel wie gewöhnlich unten bei der Winne- tal holte. Ader sie brachte ihn nicht zurück und als die Winnetal abends an ihre Tür klopfte, Am zu fragen, ob sie etwas benötige» erfolgte „Bozner Nachrichten , den 29. Juli 1921 Bei der Einfuhr von Bier oder, flüssigen dest»- lierten Spirituosen aus dem Auslände muß die. Steuer bei der Entrichtung des staatlichen Einfuhr- zokles vom Importeur entrichtet werden. Bei der Einfuhr aus anderen Provinzen des Königreiches muß

die Steuer vom Empfänger beim Empfange entrichtet werden. Abgesehen von dem im nächsten Artikel festgesetzten Ausnahmen wird Steuerschuld ner der Holzsteuer der Verkäufer beim Abschlüsse des Kaufvertrages? Schuldner der Elektrizitäts- steuer (Steuer auf .»wasserelektrische Kräfte' sagt das Gesetz) der Eigentümer des Werkes- Art. 4. Untw: Beachtung der Bestimmungen und Sicherungsklayseln, ditz im Sinne des Art. 9 fest- gesetzt wenden müssen» find befreit: von der Holz steuer der Ptzrkyüftz von Holz

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 20.12.1933
Umfang: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 8
Datum: 09.05.1903
Umfang: 8
, wenn ein' christlich sein wollender Abgeordneter den katho lischen Abgeordneten vorwirft, „sie hätten Geld bekommen und Adelststel und Orden, und seien dafür vor dem goldenen Kalbe auf deni Bauche gelegen.' Das sieht doch wirklich der Verhetzung gleich. Der Abgeordnete Schrafsl hat' auf der Ver sammlung in Brixen gesagt, „unsere Grundsteuer sei die. höchste auf der Welt', daß aber die Grund steuer gerade durch die Bemühungen der-Konserva tiven von Tirol von 1,083.000 auf 687.000 fl, also um rund 400.000

fl., das ist um mehr als ein Drittel, gesunken ist, davon sagt Herr Schraffl wohlweislich nichts, denn sonst könnte man die Konservativen im Lande nicht mehr als Volksverräter hinstellen, die . vor dem goldenen Kalbe auf dem Bauche liegen.' In der angeführten Rede sagt Schraffl von der Hausklassensteuer: „Bevor die Christlichsozialen in Tirol aufgetreten sind, wurde die Hausklassen steuer--eingeführt. Unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ungerecht halten mußten, Habens auch-dafür gestimmt.- Damals

ist es nicht Brauch' gewesen, daß die Abgeordneten zu den Bauern ge gangen sind, sonst hätten sie vielleicht gehört, was sie züü einer so ungerechten Steuer sagen.' Was' den-' letzten Passus betrifft, so zeigt er, daß Herr Schraffl erst seit kurzer Zeit politisch tätig ist, sonst hätte er. sich zum Beispiel erinnern müssen, daß' der Abgeordnete Dr. v. Graf in dieser Angelegenheit' eine sehr zahlreich besuchte Versammlung in Toblach' gehalten-hat, bei welcher--der damalige Landtags abgeordnete Rainer, der Vater

des gegenwärtigen »Abgeordneten 3iainer,-so mannhaft für» Graf gkgen. die Liberalen eingetreten ist. Nachdem Dr. ,v. Graf die-Gründe für und. gegen die neue Steuer aus. emandergesetzt hatte, überließen die versammelten- Bauern das Urteil dem Abgeordneten und sagten,! er sollL stimmen, wie er es für besser halte. - Dieser Vörwurf, daß die, konservativen Abge .ordneten, dem Lande,Tirol die Gebäudesteuer gebracht haben, wurde von allen christlichsozialen Zeitungen - und Parteischriften und Abgeordneten

» dieser Versuch scheiterte jedoch. Erst durch das Steuer patent vom 23. Februar 1820 wurde die Ge bäudesteuer und zwar die Hauszins- und Haus klassensteuer für alle österreichischen Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg eingeführt. In Tirol wurde sie deshalb nicht eingeführt, weil das Land in den französischen Kriegsjahren für Kaiser und Reich ganz enorme finanzielle Opfer gebracht hatte. Jedoch erhielt das Land Tirol kein Privileg auf Befreiung von der Gebäudesteuer. Die Hauszinssteuer erhielten

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

- Steuer auf den Immobiliarbesitz eingeführt, dieser . Steuer dient zur Sicherstellung «Msen und der Amorliflerung obiger Anleihe, là. Steuer beträgt 3.50 Promille d« Jmmo- duAlvertes. Die Bemessung dieser Steuer erfolgt 'K die BezirksfteuerSià. inokN die Besitzer mm derzeit steuerfreien Im- find dieser Steuer unterworfen und Z« dlefem Zwecke innerhalb von SV Tagen zà.^lah diese» Dekrets bei dm zuständigen Kb!!» ' eine enWrechende Erklärung ein- Staatliche Borschüsse Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müssen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, dle eine Empfangsbestätigung für die Behebung de» pro visorischen Anleihezertifikats ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wlrd eine einmalige Slempelgebühr lm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleihepapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Modalitäten werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Aus diese Anleihepapiere

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Dolomiten
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Seite 12 von 16
Datum: 02.09.1935
Umfang: 16
des Einheitstertes über die Eemeindefinanzen erforderliche öffentliche Bekanntmachung weaen der N e u a n m e l d u n- gen von steuerpflichtigen Tatsachen ergehen lassen. Darin werden die Steuerpflichtigen auf- gefordert, bis zum 20. September die steuer pflichtigen Tatbestände hinsichtlich folgender Steuern anzuzeigen: Patent-, Lizenz-, Mictwert-, Dienstboten-, Klavier-, Billard-, Expreßmaschinen - Steuer, Steuer auf fremde Aufschriften, auf öffentliche und private Wagen. Ziegen-, Hundesteuer. Kanalisations

- und Müllabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereits in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände keine Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes oder des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Gasthöfe, Pensionen. Gasthäuser usw

„ Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz- und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Pergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes: 3. Steuer auf fremde Aufschristen: neue Auf schriften. Aendtrungen und Beseitigung melden: 4. Mietwertsteuer; anzeigepflichtig ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auflasien der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß eines Mietvertrages gleichzeitig

mit der vorgeschriebenen Angabe der Personaldaten der Gemeinde Anzeige erstatten («nd zwar ohne Rücksicht auf die Höh« des ver einbarten Mietzinses); der Steuerträger, welcher di« für jedes unter 20 Jahre alte Kind — das in seinem Haushalt lebt oder von ihm erhalten wird — vorgesehene Ermäßigung in Höhe von 5% der Mieiwertsteuer erhalten will, muß eine entsprechende Bestätigung des Ee- mekndestandesamtes Leibringen; 5. Klavtersteuer; von der Steuer für ein Klavier sind befreit Mustklehrer und Eesangs- künstler

(zum Zweck« der Steuerbefreiung müsien diese eine Bestätigung der Berufsausübung bei- bringen): di« Steuer wird auf di« Hälfte er mäßigt für Familien, deren Jahreseinkommen 10.000 Lire nicht übersteigt und welch« das Kla vier zur musikalischen Ausbildung der Kinder verwenden: 8. Hundesteuer: alle Hundebesitzer müsien im Jänner 1936 beim Eemeindesteueramt die neue Hundemarke gegen eine Gebühr von 1 Lira ab holen: die Hunoe, welche nach dem 31. Jänner 1938 ohne Marke sind, werden ohne weiteres eingefangen

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 19.07.1902
Umfang: 10
aus Haß gegen die Beamten, aber er galt und gilt den Staatsbeamten und Pensionisten. Die Hunderttausende von Staatsbeamten und die Tausende Von Pensionisten genießen auf allen Bahnen 50 '/y Fahrpreisermäßigung. Die kon servativen Abgeordneten wollten ihnen diese nicht nehmen, sie vergönnen ihnen dieselbe; wer unmittelbar im Interesse des Staates arbeitet, soll auch gewisse Vorteile genießen. Aber die konservativen Abge ordneten glaubten, es ist billig und recht, wenn alle Bevölkerungsklassen Steuer

zahlen, so soll es auch der Beamte tun; jeder billig denkende Beamte wird es in Ordnung finden, daß er als Ersatz sür die ihm bleibende Ermäßigung, welche dem Staat einen Aussall von vielen Millionen verursacht, wenigstens eine kleine Steuer und zwar sür das ganze Jahr 1 fl. 25 kr. 3. Klasse zahlt. Und diese kleine Steuer ist umso billiger, wenn man bedenkt, daß die k. k. Staatsbeamten und Pensionisten seit wenigen 5 Jahren eine ß Gesamtausbesseru ng von wenigstens 30 Millionen Kronen sür jedes Jahr

erhalten haben! Wir fragen: Wenn jeder Bürger die neue Steuer zahlen muß, der keine Aufbesserung erhält, warum nicht auch der Beamte? wenn sie jeder Erwerbsmann, jeder Bauer, jeder Knecht, jeder Taglöhner zahlen muß, die alle miteinander vom Staate keine Ausbesserung bekommen, warum nicht auch die Beamten, welche seit wenigen Jahren 30 Millionen Aufbesserung erhalten haben? Die Konservativen haben die Ansicht, wenn die Fahr kartensteuer unvermeidlich ist, so sollen alle gleich mäßig zahlen und sollen

nicht für jene eigend Begünstigungen eingeführt werden, welche erst foviele Millionen Aufbesserung bekommen haben und denen auch der größte Teil der neuen Steuer zugute kommt. Nichts macht eine neue Steuer mehr gehässig, als wenn sie ein Teil der Bevöl kerung zahlen muß und ein Teil davon befreit ist. Und jemehr eine bereits eingeführte Steuer ein trägt, desto länger sind wir von einer neuen Steuer sicher. Von diesen Auschauungen ließen sich Schrott und die Conservativen bei der Einbringung ihres Antrages leiten

. Schließlich bemerken wir, daß alle Angriffe der christlich-sozialen Tiroler Blätter auf die Konservativen jeder Begründung entbehren, weil alle die aufgeführten ärmeren Bevölkerungs klassen eigens ini Gesetze entweder von der Stempel steuer oder von der ganzen Fahrkartensteuer aus genommen sind. Die Herren, welche jene giftigen Artikel gegen die Konservativen geschrieben haben, haben das Gesetz nicht einmal gelesen. Der Antrag des Abg. Schrott und der Kon servativen war also gewiß im höchsten Grade volks

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 14.11.1917
Umfang: 8
, Landeskulturratspräsident List und die Abgeordneten Diwald und Wedra. Alle Redner erklärten sich mit der Resolution ein verstanden, deren wesentlicher Inhalt lautet: „Die österreichischen Weindautreibenden stehen einer Regelung der Weinvez^ehmngssteuerfrage nicht ablehnend gegenüber. Sie fordern diesbezüg lich jedoch folgendes: 1. Die Steuer darf keine Pro- duktionssteuer sein. 2. Der Steuersatz muß für Stadt und Land gleich hoch fein. 3. Die Steuer freiheit des Haustrunkes — auch des Vollweines — in bäuerlichen

, der verminderten Arbeitslöhne und Einkommen aller Art und nicht zuletzt infolge der geringeren Geldflüssigkeit sinken und der Weis wird daher eine Steuer von 32 Kronen pro Hek toliter nickt zu ertragen vermögen, b) Sie ist der, Bier- und Branntweinstenergesetzgebung nachgebildet. Dort handelt es sich aber um verhältnismäßig wenige, in der Weinwirtschaft hingegen um unge zählte tausende Betriebe, deren Beschaffenheit und Art in den verschiedenen Produktionsgebieten ver schieden ist. Auf die österreichische

und der anderen unter § 3 des Gesetzes vom 12. April 1907, RGBl. Nr. 210, fallende» weinähnlichen und weinhaltigen Getränke für den eigenen Hausbedarf (Haustrunk) nicht der Wein steuer unterliegt'. Nur für diejenigen derartigen Getränke, welche entgegen diesem Verbote in Ver kehr gesetzt wurden, ist bestimmt, daß sie der Wein steuer unterliegen. Würde diese Bestimmung nicht getroffen sein, so wäre dies geradezu eine Prämie für die Jnverkehrsetzung solcher Getränke. Oder sollen geradezu diese Getränke, wenn sie in Verkehr gebracht

würden, steuerfrei bleiben? Die Steuer ist hier eben zu zahlen, auch wenn diese Getränke im Verkehr im konkreten Falle beschlagnahmt werden, und die Steuerpflicht wirkt hier als eine Straf verschärfung, ist also geeignet, das obengegebene Verbot zu unterstützen. Was die Einfuhr von Weinen aus dem Aus lände betrifft, so sind solche Weine ebenfalls steuer pflichtig ; hier ist die Weinsteuer vom Empfänger im Zeitpunkte der Zollabfertigung zu entrichten, sofern nicht die Hinlagerung in ein Freilager er folgt

oder die . Sendung bloß transitzert. Hinsicht lich der zur Ausfuhr kommenden Weine bestimmt §11, daß der Finanzminister ermächtigt ist, von der Einhebung der Weinsteuer Umgang zu nehmen und die Rückvergütung der bereits entrichteten Wein steuer zu bewilligen. Da die neue Steuer trotz ihrer Seranlaguug als Produktionssteuer als Ver brauchssteuer gedacht ist, ist nicht einzusehen, warum es erst in das fakultative Ermessen des Finanz ministers gestellt ist, von der Einhebung der Steuer in diesem Falle Umgang

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 27.08.1923
Umfang: 6
« unserer Gemeinden voll- kommen verändert worden. In kurzer Zeit müssen sich also die Gemeinde- Vertreter darüber klar weden, wie sie die neue» Gundlagen der Gemeindewirtschas» aufbauen müssen, um einerseits den Geldbedarf der Ge meinden zu decken uid anderseits die neue Steuer last in gerechter und billiger Weise aus die Steuer träger zu verteilen. In den ersten Jahren wird es freilich noch nicht völlig gelingen, dieses Ziel zu erreichen: denn das ital. Gemeindesteuer system ist von Grund auf ganz

Gebiete ermächtgit. die Gemeindesteu ern nach den zu diesem Zeitpuiikt in Geltung stehenden Bestimmungen einzuheben. Au diesem l Aweck werden auf die vorgenannten Gebiete die > Geseke und Dekret« kür nachfolgende Steuern ausgedehnt: 1. Gewerbe, und Derkauissteuer: 2. Familien, oder Feuersteuer: Z. Bichsteuer: 4. Mietwcrtsteuer: L. Steuer auf benutz!« Lokale? L. Steuer auf Zug-. Neu- und Lasttiere: 7. Hundesteuer.- 8. Wagen- und Dienstbotensteuer! 9. Klavier- und Dillardsteuer: 10. Photographien

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

an den Pro- virnialverwaltungsausschuk «iinubringen. Gegen Genehmigung der GemeindedeschlLsse durch den Provinzialoerwoltunqsausschuß — welche ebenfalls durch acht Tage hindurch an der Gemeindetasel angeschlagen werden muß — kann von jedem Steuerträger der Rekurs az die V. Sektion des Staatsrates eingebracht werden. Durch dos tgl. Dekret vom IS. Februar 1V2S, Nr. 419, sind die GemeiiHen ermächtigt worden, im Jahr 1V24 dieselben Zuschläge zur Boden(Grund)steuer und zur Gebäudesteuer ein» zuheben

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 17.10.1898
Umfang: 8
: „So weit geht es, daß mit diesen geplan ten Gesetzen die unverletzliche Freiheit der Kirche zum Heile der Seelen, zur Regierung der Gläubigen in der religiösen Anleitung deS Volkes und selbst des Klerus, in dem zur evangelischen Vollkommenheit erforderlichen Leben in der Verwaltung und selbst in dem Besitze der Güter mit lästigen Fes seln umgeben und gelähmt wird.' Also galt und gilt dem hohen Klerus jede Steuer als eine lästige Fessel! Ja, gilt das nicht auch vom Bürger und Bauern

? Ist für diesen vielleicht die Steuer eine Unter haltung ? — Noch mehr muß es den Steuer belasteten empören, wenn er im Bericht des Finanzministers liest, daß der Ertrag der Religionsfondssteuer von 1876 bis 1896 um zwei Drittel zurückgegangen ist, ob wohl der Reichthum der Kirche gestiegen ist. Zn Niederösterreich bestehen zirka 20 reiche Stifte, von denen nur vier eine Steuer zahlen. In Oberösterreich zahlt von den vor- handenen 4 reichen Klöstern nur eines, in Tirol und Steiermark zahlt gar keines eine Steuer

I Die Fürstbischöfe von Prag und Krakau, welche 100.000—200.000 fl. Einkommen per Jahr haben, zahlen ebenfalls keine Steuer. Und deshalb, weil diese geistlichen Kapitalisten so schwer zum Zah len zu bewegen sind, schenkt ihnen die Regierung einfach auch die bishe rige Religionsfonds st euerl! In unserem Personaleinkommensteuergesetz heißt es, daß die gemeinsam lebenden Personen das gesammte Einkommen angeben können, und jeder Einzelne dann den gleichen Theil der Steuer zu tragen hat. Ist also ein Kloster

mit 100.000 fl. Einnahmen fatiert und ge hören diesem Kloster 100 Geistliche an. so hat jeder für 1000 fl. die Einkommensteuer, d. i. 9 fl. 20 kr. zu zahlen. Würde man aber deren Lebensführung genauer beobachten, so müßte man sie einzeln mit einige.? hundert Gulden besteuern. Die frühere Religions fondssteuer hat diese zu niedrige Steuer wenigstens ein bischen ausgeglichen. Es exi stieren auch Fonde, aus denen die Geistlichen nicht Geld, sondern direkt Lebensmittel erhalten. Daher müssen sie den Werth

, im Weiteren aber Stockfische bleiben, damit sie nicht etwa gar „freimaurerische Zeitungen' lesen, oder gar nachrechnen, wer heule besser daran ist: der Klerus oder der Bauer. Wenn unsere Bauern so gescheidt würden, wie die Herren Jesuiten, das wäre gefehlt! Sie sollen nur „schön fromm' zur Katholischen Volkspartei schwören, denn die versteht es, besonders jetzt im Be sitze eines Parteihandelsministers, den Handel und Wandel so einzurichten, daß — die Groß- Katholischen keine Steuer zu zahlen brau- chen

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 5 von 12
Datum: 18.04.1914
Umfang: 12
noch erforderlich das männliche Geschlecht und die einjährige Seßhaftigkeit. 3. Zur Wahlberechtigung in der Zensuskurie ist erfordert, daß einem am Tage der Wahl eine direkte Steuer in bestimmter Höhe vorgeschrieben ist, und zwar in den Landgemeinden eine Steuer von mindestens 2 Kronen, in den Städten Innsbruck, Meran mit Ober- und Untermais und in Trient eine Steuer von mindestens 10 Kronen, in den übrigen Städten und Orten eine Steuer von min destens 5 Kronen. 4. In der Zensuskurie können also auch Frauen

wählen; nur in den Städten, für welche eine Steuer von 10 Kronen vorgeschrieben ist. sind die Frauen vom Landtagswahlrecht ausgeschlossen. 5. Frauen dürfen aber nicht persönlich wählen. Ist eine Frau verheiratet und lebt sie in ehelicher Gemeinschaft mit dem Mann, so wählt dieser für sie, wenn er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, sonst muß das wahlberechtigte weibliche Geschlecht einen männlichen Wähler der Zensuskurie durch Ausstellung einer persönlichen Unterschrift mit Voll macht ermächtigen

. Die männlichen Wähler der Zensuskurie und der Allgememen Kurie müssen alle das Wahlrecht persönlich ausüben. Ist jemand daran verhindert, so fällt diese Stimme aus. 6. Ein wichtiger Umstand gegen das frühere Wahlrecht ist folgender: Früher hatte ein Steuer objekt immer nur eine Stimme, nach der neuen Wahlordnung aber, die das Wahlrecht unmittelbar der Person gibt, kann ein Steuerobjekt mehrere Stimmen begründen. Sind nämlich mehrere die Mitbesitzer einer Realität oder eines Geschäftes, so wird die dafür

zu entrichtende Steuer unter diese Mitbesitzer aufgeteilt, und zwar im Verhältnisse der Teilnehmer oder, wenn dies nicht bestimmt ist, zu gleichen Teilen. Ist z. B. ein Hof, für den 40 Kronen Grundsteuer zu zahlen sind, auf vier Kinder über gegangen und leben sie im gemeinschaftlichen Besitz, ohne daß für einzelne bestimmte Wertteile angegeben sind, und sind die Kinder bereits großjährig, so wird jedem Kind eine Steuer von 10 Kronen an gerechnet; es haben also alle vier das Landtags wahlrecht

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 4 von 8
Datum: 11.11.1931
Umfang: 8
DZe Skeuerpflichk für 1S32 3m Sinne des im September d. 3. erlasse nen Einheitskexkes über die lokalen Finan zen hat der Podefla von Merano beschlossen, ab 1. 3änncr 1932 folgende Steuern und Gebühren zur Anwendung zu bringen: a) ANeklvertskeuer; b) Viehsteuer: c) Ziegenskeucr; d) Hundesteuer: e) Steuer auf öffentliche und privale Fuhr- werke: f) Dienslbolensteuer; g) Klavier- und Billardsteuer: h) Steuer ans Gewerbe, Handel, Künste ' und freie Berufe: i) Bakcnkskeuer: k) Lizenzskeuer

; l) Erpreßkaffcemaschinensteuer: m) Ausschriskenskeuer: n) Steuer auf Belegung öffentlicher. Plätze. Alle Bürger, welche sich in einer der nach stehend genannten Bedingungen befinden, haben innerhalb 3 Ö. November 19 31 beim Gemeindeamt während der öffentlichen Dienststunden die erforderlichen Anmeldungen zu machen. Btiekwerk: Alle jene, welche ein Wohnhaus oder sine Dependance, die mit Möbeln eigenen oder fremden Eigentums ausgestattet sind, zur Verfügung haben. Direkt verpflichtet zur An meldung sind die Hausbesitzer, welche auch für vom Mieter

zu entrichtende Steuer haf ten. Diese Steuer wird für jedes zu erhal tende Kind um 5'/ herabgesetzt. Vieh und.Ziegen: Alle jene, welche Pferde. Esel Muli, Rind vieh oder Ziegen besitzen oder halten. Hunde: Alle jene, welche Hunde besitze» oder hal» ; ten, ohne Unterschied der Rasse. Wagen: Alle jene, welche die Konzession für öffent-, ! liche oder private Wagen haben. DIenslboken: Alle jene, welche Dienstboten männlichen oder weiblichen Geschlechtes haben, und ihnen Wohnung oder Kost geben: als Dienstboten

werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wächter bei Gesellschajtcn oder Unterhaltungszirkcln Dienste leisten, wie auch die Personen, welche nur einige Stun den des Tages Dienst machen. Für diese ist die Steuer am die Hälfte ermäßigt. Klavier und Billard: Alle jene, welche eines oder mehrere Kla viere oder Billards besitzen, gemietet haben oder unter einem anderen Titel in ihrem Be sitz haben, gleichgültig, ob sie benützt werden oder nicht. Gewerbe. Handel. Künste, freie Berufe

): es ist gleich gültig. ob der besetzte Platz auf oder unter dem Straßenboden li 'gt. Wer seiner Pflicht u;r Anmeldung nicht nachkommt, hat eine Mehrgebühr zu Zahlen, welche ein Drittel der für das ganze Jahr zu bezahlende Steuer ausinacht. Wer eine gefälschte Anmeldung vorlegt, so daß er wenigstens die Halite der Steuer hin terzieht. hat als Mehrgebühr ein Drittel der Differenz zu zahlen, welche zwischen der ge schuldeten Iahressteuer und der angemeldeten liegt. Die Anmeldung braucht nicht gemacht

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 12
Datum: 01.02.1922
Umfang: 12
, als der Steuer kraft der ihm zugewachsenen Bevölkerung im iücrhkli- ms zur Gefmntfteuerleistung der ehemaligen Monarchie entspricht. Der bekannte Artikel 203 d«s St. Germainer Vertrages besagt ausdrücklich, Saß der von jedem Nachfolgestaat zu überneh mende Teil unter Zugrundelegung des Durch schnittes der drei Finanzjahre lSII, 1912 und IglZ zu berechnen ist, wobei solche Zi«usein- Hirfte herangezogen werden sollen, die nach An ficht des ZLied^urmachungsausschusfes die geeig- ittsten sind, uir

von 22» bis 25» für seine, ISO ins 230 für kurrente Tischweine — Ovada meldet Ruhe, die in der zezenwärtigen Zeit jedes Jahr eintrete, während vor den Feiertagen sehr lebhastes Geschüft und daher behauptet: Preise zu oerzeichnen waren. Für Hersorragende Weine zahlt man ZW bis 22V, für mittlere 20t> bis 21ll, für gewöhnliche lM per Hetto, Steuer zu Laste» des Käufers. Casale meldet gute Nachfrage, be sonders an» Mailand und Preis« von ZtX) bis 2SN für zwölf- bis drei-zehngradize Weine. Das Ein treten des Schneefalles

von 2A> bis 22>I für 12- bis I2.7-igrui>!ge Weine. Lernia: Leicht gebesserte Nachfrage, 22l> 'vi» 2üll pvr ,)ekto, Ricaldone l'.'lcqui): M.chrcre .sroße Partien infolge der billigen Preise oerkausn die Hcmeiiide hat enva bereits Mei Drittel ihrer Criu^ verkuuit. A0 bis 22U per Hckw aussci>ließlich Steuer, B n r- gomnnero (Novara!: Ruhe, 2A? bis ?2>) per ö'zekto. Aenczlen: Dolo: Iii 5>e-.' !'!e,ien> !>!>!»> Mirano lebhaft.'r Handel. '>esoiider- ue.ci, bardti. Pl«nam, Ren??! usw.: Torbm» von tZ7> bis l'«'', PaUaresw iiou

Ä> bi) 120: Clinton bis !2'> per Oiiim.il, Steuer zu Lasten de^, Ver- käulers, Mo nag na na: Ruhe, gaviihuluye Tischweiue — Isabella und Gc>ld — 120, Corbinu l?0, seiner- Weine bis 200 per Qum:a!. Za l dobbiudene: Ruhe, icine weiß.' >)ügeliueine Zl/K bis M>: gewöhnliche 200 bis 2ZV: seine riUe .'.ügelweme l<X> b:s lÄ>. Rv.h liedku iende Mengen unoerkuui!, L>>nedlg melde: Ruhe, Zvch behauptcie Preise, weil die Weine gut geraten sind und die Lauern regncrijlizes Früh- jähr mit folgenden Peronospcraichäden

ooraus- sehen. Acmili e n und R oinag n P ie. ce!> z a: 1'ollsläiidize Ruhe wegen des stark cm-iesriiränkten jkonsums, nur iwmiiielle Preise von Mi fiir aus gezeichnete Rorweiiie und 280 bis 2W iür gewöhn liche Rotweiiie, einschließlich Steuer, ab Kellerei des Produzenten. Geringe Bestände, da der Großteil noch ivührend der Ernte oerkauft worden mar. Novi di Modena: Ruhe, für Friihjalir erwartet man die „unvermeidlichen Rückgänge', Gegenwärtig aber I)alten sich die Preise. Apulien: Gallipoli: leichte

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 19.08.1924
Umfang: 6
sehenden Akten befinden. Artikel 20. Der Steiuerpflichti-ge, welcher Berufung einge bracht hat, kann verlangen, von der Uöberpvü- sungskommission persönlich gehört zu werden«, m welchem Falle der Vorsitzende dem Steuer pflichtigen den für die Diskussion anberaumten Tag unter den im Art. 15 bestimmten Modali täten bekanntzugeben Hot. Die Bitte um persön liche Anhörung kann vom Steuerpflichtigen im Rekurse selbst vorgebracht werben. Erscheint der Reklamant oder ein Stellvertre ter für ihn trotz Vorladung

. Wird innerhalb des besagten Termine? keine Benrftmg eingebracht, so wer den die Entscheidungen der ersten Instanz rechtskräftig. Der Landesverwaltlm-gs-ausschuß entscheidet nach Anhörung der lokalen HaNdelskrmmer und ist sodann gegen diese Entscheidung, bzw. gegen die Vorschreibung der Steuer für die einzelnen Steuerpflichtigen kein weiterer Rekurs mehr zu lässig als jener an die Gerichtsbehörde im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen. Artikel 23. Nach Ablauf des zur Einbringung der Rekurse an die erste

Instanz festgesetzten Terminus ver ficht der Genreindeaiusschuß auf Grund des Steuerverzeuhnisfes die Steuerrolle der nicht be strittenen bezw. endgültig gewordenen Posten. Diese Stnierrolle muh dem Präfekten zur Vi dierung vorgelegt und durch acht Tage hindurch veröffentlicht werden, worauf fie dem Steuer- einher -übergeben wird. «Jene Posten, welche erst nach Veröffentlichrmg der Hauptsteiuerrollen rechtskräftig -werden,, und jene Gen>erbe- und Berkanfsb-etriebe, welchen in «der Haadptsteuerrolle

keine Steuer vorgeschrieben ist oder melche erst im Laufe des Jahres erölßfnet -iverden, sowie die im Artikel 3 bezeichneten Gehrde werden in -Ergänzung-srollen zulsam- niengefaßt. Diefelben find nach dem nämlichen Grundsalze wie die Hauptrolle zu genehmigen rmk» zu veröf-feiltl!<l>en, «wogegen Hiefür die Ver öffentlichung des Steuerverzeichnisses entfällt. Artikel 24. «Gegen die Ausweise der Steverrollie kann innerhalb eines Monats, vom letzten Tage der 'Veröffentlichung derselben an gerechnet

nun an die raten weise Eircheb -vlNg der sich aus der Houpksteuer- rollv ergebenden Steuer. Di« Fälligkeitstermine der Raten sind vom Gemeindeausschusse kestzu- fetzen. j Mir die in der Ergänzung-rolle eingetragen« - Steuer kann auch ein einziger Fälligkeitstermin ^ festgesetzt werden. - Hinsichtlich der Einhebung dieser Steuer ge<- j ten dieselben Normen, dasselbe Verfahren und -dieselben Privilegien, wie sie für die Einhebung -der übrigen Gemeindesteuern in Rechtskraft be stehen. Artikel

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 12.01.1934
Umfang: 6
bis zum Kentern. Anna Maria, die (sinnend über die harten Worte ihres Baters) in der Kajüte sah, schrak auf. Sie klomm an Deck., , . Niemand am Steuer? Wo ist Peter? Mit einem Sprung war sie am Steuerrad, wirbelnd drehte sie es und schob das Schiff in den Wind, um den Druck, der es in die brodelnde Tiefe drücken woll te, aus den Segeln zu nehmen. Da hob sich das Schiff. Und nun? An der Reling lag, blutend aus Nase und Mund, ihr Vater. Und Peter? „Peter! Peter!!' , ^ „ .. Um Himmelswillen! Da sah sie: In Lee

, weit m Lee, da tanzte das Rettungsboot über die Brecher.- Peter hockte am Steuer. Er hatte den Mast aufgerichtet und Seael gesetzt. Aber jede Welle warf ihm schweres Wasser ins Boot. Eimer nach Eimer schöpfte er heraus — was half das? Anna Maria sah, daß er nur noch Minuten kämpfen würde, sie wußte, daß ein Augenblick Schwäche, eine Sekunde Unaufmerksamkeit Ken tern des Bootes, Ertrinken ihres Peter bedeuten würde. Nein! Noch lief der Motor- des Schiffes, dessen Steuer-sie-jetzt führte

Marias befahlen. Er gehorchte. Das Segel kam herunter, der Druck des Sturmes fand weniger Widerstand und wurde weicher. . - Anna Maria legte das Steuer herum und jagte vor Motor und Sturmsegeln hinter dem über die Wellenkämme schwingenden Boote her. Ihr Va ter stand rieben ihr. SeiNe Hände kramvften sich zusammen. Sein Mund öffnete sich zu Komman dos. Doch er schwieg. Anna Maria führte das Schiff. , - , > Und am Steuer des ganz kleinen Bootes, das von den Seen geworfen wurde, saß ein Mann, der leben

,. , Anna Maria, mit rasendem Motor in Luv an dem Boot vorbeisteuernd, sieht alles. Sie' sieht, wie der Körper, in die Achterleine des Rettungs bootes verwickelt, unter Wasser mitgeschleift wird. Ihre Hände zwingen das Steuer, zwingen das Schiff, und es knallt aufschießend in den Bre cher, der gerade das Boot angeht. , . . . und . .-. und . . . und ... Wirklich: Jockien Kurrneis packt mit dem Bootshaken das Boot, er packt den treibenden Körper, und >Peter> Knust, liegt an Deck der „Anna Maria

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 14
Datum: 24.06.1824
Umfang: 14
: a. Der freiherrlich v. Sternbachischen Kaplanei am Stock zu Uttenheim Grundzins: Weizen b, Roggen!j, Gersten L, Erbsen » / Haber 4 steeger Star. d. Der Descendenz des Hrn^ Johann Georg v. Kurz zu Niederdorf Grundzins: vom Kasperacker t> Star Ha ber und vom Ochseiilaich 1 »/s Star Roggen Stegerinaaß. e. Der Kirche zn Oberolang >^4 Steeger Star Licht gersten. ct. Dem Hrn. Pfarrer zu Niederolang in die gewöhn liche Sammlung Roggen »/4 Steeger Star, e. Steuer auf 3 Termine in W. W. 2 kr. Die im Stenerkataster sud

^c>. yo» einkommen de Wiese/ das Bachangerle oder Brnckenwiese, von -/3 Jauch. Von dieser entrichtet man: a. dem Hrn. Früh meß- Benefiziate» zu Niederolang 3c> kr. T. W. jährlichen Grundzins; d. dreiterminliche Steuer in W. W. >b3/^kr. Die Realitäten dieser ersten Abtheilung sind gericht lich geschätzt auf si. R. W/ II. Tlblheiluug. 1. Die im altraßnerifchen Steucrkataster sud Lyg einkommende Auenwiese von 4 Tagmahd/ ist luteigen und entrichtet an 3terminlicher Steuer 10 »/4 kr. W. W. 2. Drei Viertheile

» Descendenz Grundzins nach Welöberg zu liefern: Geld (, si. T. W., Weize» Roggen iq 1/2, Haber 2S Sieger Star; dan» » Kitz, 2 Heuuen, 4 Hühner, 70 Eier. d. Der Äirche zu Oberolang Lichtgersien 3/4 Star, c. Dem Hrn. Pfarrer zu Niederolang in die gewöhn- liche Sammlung 3/4 Star Roggen. <1. Der Pfarrkirche zu Niederolang für den gestifte ten Johann Steiner'fche» Jahrtag 3 st. T. W. e. Der Kirche zu Oberolang für die von Joh. Stai ner gestiftete» Aemter ,0 st. 21 kr. T. W. t. Steuer ob 3 Termine vom ganze

- und , kr. T. W. TrauSlokations - ZiuS. Steuer auf 3 Termine 2 1/4 kr. W. W. S. DaS im Stenerkataster sul, ?>sro. 140 beschriebe ne hììlbe Niederlehengnt, bestehend anö: Einer Fener- und Futterbehausung, Stadl, Stal lung .nid Backofen, durchaus der halbe Theil. I!. Einem Acker von 1/2 Jauch. l^. Einem bessern Wiesfelde von 3 Tagmahd, und O. einem schlechten Laich von Q Morgen. Hiezn gehört auch der im Stenerkatasten sud ?5rc>. ,42 beschriebene Antheil anö der anögetheilten Gemeindö- Beivalvnng. Dieses halbe Niederlehengnt

/ der eine 1/2, der andere » 1/2 Jauch groß. Diese 2 Aecker sind gräflich Welöbergische Lehen, und habeil ». auf jede Veränderung des Lehenhcrr» und Va salle» a» Taren ». f. w. 6 st. 24 kr. T. W., 2. an 3rer- minlicher Steuer in W. W. 4b 3/4 kr. zu entrichte». 3. Der letztere Acker ist dem Leitgeb zu Niederrafen ganzen Ze hent schuldig. SchätzuugspreiS in R. W. 460 st. Endlich wird auch das auf der schon früher verkauf te» Bergwiese/ i» Thäler» genannt/ noch stehende Holz, nämlich'-,. 32 Lerchenstämme/ im Schätzungspreise

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 8 von 10
Datum: 26.12.1923
Umfang: 10
, veröffentlicht in der Gaz- zetta Ufficiale vom 21. August 1923, wurde die in den alten Provinzen bereits seit dem Jahre 1895 bestehende staatliche Steuer auf Leuchtgas und elektrische Energie mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1923 auf die neuen Provinzen aus gedehnt. Die Steuer für elektrische Energie beim Verkauf mittels Elektrizitätsmesser (Zähler) beträgt 20 Cen- tesimi pro Kilowattstunde für Bcleuchtungszwecke. Steuerfrei bleibt jene Energie, die. für öffent- lickie Beleuchtung, für industrielle

des Verrechnungsschlüssels auf Grund der noch vorzu nehmenden Erhebungen Vorbehalten, doch ergaben die Verhandlungen oer Tariflommission mit dem Technischen Finanzamt bereits die Tatsache, daß die Steuer nicht unter 406 des Licht-Pauschalbetra ges der Etschwerke betragen wird. Da die Etschwerke verhalten werden, die Steuer für die verflossene Zert, rückwirkend bis 1. Oktober 1923, und außerdem für 2 Monate, d. i. Jänner und Februar 1924, im voraus zu bezahlen, so hat Meran, am 18. Dezember 1988. sich die Tarifkommission

für den effektiven Verbrauch 20 Cent. Steuer pro Kilowattstunde, o) bei Pauschal-Konsumenten 40£ Steuer anf den Licht-Pauschalbetrag für das letzte Quartal 1923. Sobald der Abrechnungsschlüssel für die staall. Konsumsteuer bei Pauschal-Konsumenten seitens des Technischen Finanzamtes Trient endgültig fest gelegt sein wird, wird dieser mittels neuerliche Kundmachung bekanntgegeben werden, so daß jeder einzelne Konsument in der Lage sein wird, festzu stellen, ob er von der provisorisch für das letzte Vierteljahr

1923 entrichteten staatl. Konsumsteuer eine. Rückvergütung'zu gewärtigen oder noch eine Nachzahlung zu leisten hat. Es wird weiter noch ausdrücklich darauf auf merksam gemacht, daß das Technische Finanzamt Trient bei Pauschal-Konsumenten,. welche «och Kohlefadenlampeu verwenden, die Steuer auf den dreifache» Betrag hinarfsetzt. Es wird daher dring lich empfohlen, die noch iu Gebrauch befindlichen Kohlefadeulampen sofort durch Metalldrahtlampen zy ersetzen.

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1938
Umfang: 8
, was ist?' „Nichts nein, frage in ich jetzt um nichts. Bitte, fahr zu.' Karras schüttelt befremdet den Kopf, setzt sich an? Steuer und läßt den Wagen an. Ein, zwei Sekunden — und fast lautlos rollt das elegante schwere Gefährt davon. Roch lange hörte Dr. Karras aus dem Wagenfond hinter sich, wo seine Frau saß, ein unterdrücktes Weinen. Frau Hilde ist aufs bitterste gekränkt. Sie har immer nur das beste für Robert Meißner gewollt, sie hat ihm Bahn gebrochen, Ver bindungen verschafft, sie hat ihn aber auch innerlich

gefördert, ihn geistig vorwärts ge bracht. Wie sollte sie sich an diesen jungen Menschen ketten, der fast ihr Sohn sein Ännte? Aber auch nicht der Schatten eines ölchen Gefühles war da! Und er beschimpft ie auf offener Straße! Macht sie zum Ge- pött der neugierigen Weiber! Da läßt Karras, der am Steuer sitzt, den Wagen halten und sagt: „Liebling, ich sehe Tränen in deinen schonen Augen und höre dich weinen! Das betrübt mich sehr. Komm, letze dich da vor und löse mich av. Es gibt nichts besseres

für Seelenkummer. als am Steuer eines Autos zu sitzen.' Hilde kletterte ans Steuer. „Dickhäuter! —' sagte sie, seufzte und gab Gas. Karras dehnte sich behaglich im Polster. Belustigt blitzten seine Aeualein. „Und nun, stehst du. Kino, ist man schon ruhiger! Jetzt stelle dir vor, du ruhest an deiner Mutter Brust und habest das Bedürf nis, dich einmal von Herzen anszureden. Was hat er dir getan, dein Schützling? —' „Beschimpft auf offener Straße hat er mich! —' „Das iss nicht fein! — Was sagte er? Wie drückte

er sich aus?' „Gemein! Mit ihm hätte ich gespielt, schrie er, dich hätte ich geheiratet. Pfu I' „Pfui sagte er? Das ist stark Ich sehe, deine Pädagogik vermochte ihn also doch nicht zum vollenoeten Gentleman zu machen —' „Du nimmst mich nicht ernst. Du lachst über mich'' — „Liebling —' „Ihr seid alle keinen Schuß Pulver wert, ihr Männer!' Ein letzter Weinkrampf schüttelt die Frau am Steuer, aber Dr. Karras hilft ihr nicht. Er schweigt und lächelt in sich hinein. Er weiß, nun ist es überwunden! Keine bessere Kur

als der Sitz am Steuer! Allerdings das Künstlerfest ist verpatzt, Frau Hilde laßt sich nicht überreden: „Nie! — Wenn ich ihn dort träfe!' —- Als Robert Hilde Bergendorf fliehen sah, als er sah, wie seine Worte sie aufs tiefste ver letzten, hatte er das Gefühl befriedigter Rache. Soll sie es nur auch spüren, die falsche Kreatur!! In diesem Augenblick hörte er, wie ein junges Mädchen, aus der Menge vor dem Theater, ziemlich laut ihre Ansicht zum besten gab: „Schänien sollte er sich, eine Frau auf der Straße

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Volksblatt
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Seite 1 von 6
Datum: 22.08.1877
Umfang: 6
.) Jahrgang. Bozen, Mittwoch, 22. August. 71377. Äunggefellen-Steuer. Im deutschen Reiche ist von einer Junggesellen-Steuer die Rede, die man einzuführen gedenkt, „weil, der sich nicht ver- heirathet, an der Auflösung des Staates arbeitet.' Heute fällt mir nichts Vernünftigeres ein, als über diese projectirte Junggesellensteuer zu leitartikeln. Weil man in Oesterreich gerne die preußischen Gesetze kopirt, so könnte es leicht über Kurz oder Lang Jemanden einfallen,- auch für Oesterreich

einen solchen Gesetzentwurf zu befürworten. Sollen alle Hagenstolzen diese Steuer erlegen? Gewiß nur jene, Welche nach ihrem Einkommensteuer-Kapitale in der Lage wären, zu heirathen. Wer sich selbst kaum den Hunger vom Leibe hält, ist gewiß nicht in der Lage, Weib und Kinder zu ernähren. Ich glaube nicht, daß jene Gemeinden (auch bei uns) übel thun, welche solchen Leuten die Heirathslicenz verweigern, die ganz und gar mittellos sind und nur in's Elend hineinheirathen würden. Damit ist Niemand geholfen

Dinge unterziehen und diejenige, welche in derselben nicht besteht, müßte auch eine Steuer zahlen, der ich, ohne einer bessern Be zeichnung vorzugreifen, den Namen einer Salon-Modepuppen-Steuer beilegen würde. Diese müßte von dem Vater so lange bezahlt werden, bis das Töchterchen durch eine neue Prüfung bewiesen hat, daß sie das Versäumte nachgeholt. Lange schon an der Zeit wäre es gewesen, wenn Eltern ihren Töchtern, Erzieher ihren Pflegebefohlenen, Ehe männer ihren Frauen begreiflich gemacht

immer noch nicht hergestellt; das würde erst dann hergestellt werden, wenn sich die Gesellschaft bezüglich des Kapitels der freien Liebe etwas mehr von der darin höchst unnachsichtigen katholischen Kirche leiten ließe. Freilich ist keine Gefahr vorhanden, daß es in beiden Beziehungen besser wird; der liberale Staat hat nicht das Zeug in sich, weder um den Vampyr „Militarismus', noch Puncte Zwei gehörige Ordnung zu machen. . < .. Weil ich gerade von der Steuer der Junggesellen redeK es vielleicht

nicht ungehörig sein, noch ein Wort über die Steuer Verheiratheten zu sagen. Es ist im höchsten Grade ungerecht, imß man bei der Einkommensteuer nichts in Betracht zieht, als das Ein kommen, und der Frage, wie viele Leute davon leben müssen, gar kein Gewicht beilegt. Es ist, glaube ich, wohl ein großer Unterschied, ob einer, der z. B. 800 fl. Einkommen hat, allein lebt als Jungge selle in einem Miethzimmer, oder aber Familienvater ist und ein halb Dutzend Köpfe zu ernähren hat. Es müßte da ein steuerfreies

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 01.07.1824
Umfang: 12
und vom Ochfenlaich » 1/2 Star Roggen Stegermaaß. c. Der Kirche zu Oberolang 1^4 Steeger Star Licht gersten. <i. Dem Hrn. Pfarrer zu Niederolang in die gewöhn liche Sammlung Roggen >/4 Steeger Star, v. Steuer auf 3 Termine in W. W. 2 kr. 2. Die ini Sreuerkataster sud Kic>. l)o» einkommen- de Wiese, daS Bachangerle oder Bruckenwiefe, vou 2/3 Jauch. Von dieser entrichtet man: a. dem Hrn. Früh- mcß-Benefiziate» zu Niederolang 3o kr. T. W. jährlichen GrnndzinS; I>. dreiterminliche Stelier

in W. W. »l,3/4 kr. Die Realitäten dieser ersten Abtheilung sind gericht lich geschätzt anf SLo st. R. W. II. ?lbtheilung. Die im altraßnerischen Steuerkataster sud Nrc». vt)k; einkommende Auenwiese von 4 Tagmahd, ist lnteigen und entrichtet an ^terminlicher Steuer 10 1 /4 kr. W. W. 2. Drei Viertheile des sogenannten Tolden- oder StainerguteS an der Kosten, sud Kro. Lad. wozu folgende Realitäten gehören: A.. Drei Viertheile auS dem Feuer - und Futterhanfe, zum Stainer genannt, und den dazu gehörigen Gebäuden und Rechten

3» kr. T. W., Steuer auf 3 Termine in W. W. » sl. 27 ,//, kr. - Die Hälfte einer Haiiömühle sud Z>sro. <üat. »321, wovon die andere Hälfte der Kofler an der Kosten besitzt. Diese Hauömnhle ist dem Pslegamte Altrasen gründ, rechtbar, nnd entrichtet demselben jährlich i Huhn, und ,0 Eier Grund- und , kr. T. W. Tranölokations-Zinö. Steuer auf 3 Termine 2 1 /?, kr. W.W. 5. DaS im Steuerkataster sud Kro. 140 beschriebe ne halbe Niederlehengnt, bestehend auö: ä,. Einer Fener-und Futterbehausung, Stadl, Stal« lung

, l /2Kitz, » Henne, ,1/2 Hühner. t>5 Eier; end lich benannten Zehent: Gersten 21 /2, Haber s Steeger Star. d. Der Pfarrkirche zu Niederolang Lichtgersten »/b Star.. c. Dem Pfarramte daselbst in die gewöhnliche Samm» lung Gersten «/ü Star. , «1. Steuer auf 3 Termine in W. W. 1 fl. 6 1^4 kr.^ für die dazu gehörige Waldung aber besonders 7 3/4 kr. W. W. Schätzungspreis der zweiten Güterabtheilung 33Sc» fl. R. W. III. Abtheiluug. DaS im Steuerkataster sud I>Irc>. kiy, einkommende Stück Wieöfeld, daS Kost

-, oder Kofi-, auch Karuer- Angerle^ /eßt Raßnerangerle ge»iannt, von 2/3 Jauch. Diefeö Ackerte ist luteigen, nnd entrichtet an Steuer auf 3 Termine iv3/q kr. W. W. Schätzungspreis in R. W. iyc> fl. I»'. Abtheilung. . . Die im Steuerkataster sud N>c>. t,y2 einkommenden 2 Aecker im Raßnerfeld, ober der Landstraße gelegen, der eine >/2, der andere 1 1 /2 Jauch groß. Diese 2 Aecker sind gräflich Welsbergische Lehen, und haben 1. ans jede Veränderung deS Lehenherrn und Va sallen an Taren

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 12.12.1934
Umfang: 6
, den er in seiner jungen Ehe außer Haus verbrachte — gab Peter seiner Fraft die Erlaubnis, zunächst probeweise einmal einen Tag am Steuer zu sitzen. Ohne jede Begleitung, ganz allein in ihrem Wagen. Und wenn sie nach der Fahrt am Abend heimkäme und immer noch auf ihrem Wunsch bestünde, würde Peter nichts mehr dagegen haben. Der erste Aus flug sollte Schloß Rheinsberg gelten. Durch die Straßen der Stadt brauchte Marianne ein Autolotfe. Hier zu fahren getraute sie sich trotz ihrer vor fünf Jahren bestandenen Fahrprüfung

Zähnen und . . den Wagen war bedeutend größer geworden. Man unterhielt sich gut. Am liebsten hätte Ma rianne beim Wegfahrenden'Leutin ein Schimpf wort zugerufen, aber sie hatte genügend am Steuer zu tun. Die Rückfahrt verlief ohne Zwischenfall. Kurz nach Nauen hielt plötzlich ein Wagen mitten auf der Straße. Marianne stoppte. „Verzeihen Sie', trat ein Herr'zii ihr, „wo geht es nach Berlin?' „Die Straße geradeaus.' Der andere schüttelte chen Kos. „Von dort komme ich 'och gerade. Diese Straße führt

: Mitten auf der Landstraße hin und her und kreuz und quer. Frauen gehören nicht ans Steuer. Ich werde Sie zur Anzeige bringen, damit Ihnen der Führer schein entzogen wird. Idre Nummer habe ich mir notiert. Das fehlte noch, daß solche überspannte Weibsbilder die Landstraßen unsicher machen!' Und ehe die Abgekanzelte noch den Mund auf tun konnte, war der fremde Wagen in schneller Fahrt davongebraust. Marianne dachte über den Vorfall nach — bis Rhelnswald. Sie^ sah nicht die träumerischen Seen

. Die swarzen Windmühlen drehten unbeachtet ihre schweren Flügel. Marianne ' ^ Steuer und ärgerte sich. Dabei 'hrem Aussehen, das wußte sie. Endlich kam sie in Scheinsberg an. Vor dem ilten Schloß ließ sie den Wagen stehen, lief über iem Platz zu dem Gasthof und bestellte sofort ein Mittagessen. Plötzlich trat ein Herr zu ihr: „Ver leihen Sie, gnädige Frau, gehört der Schlüssel Ihnen?' ..Wieso?' „Sie haben vergessen, den Zündungsschlüssel .bzuziehen.' «Oh — vielen Dankt' Marianne war rot geworden

s den Hof machen. Aber steuernde Frauen sind dazu wenig geeignet.' „Wieso nicht?' „Sin? es wirklich Sportsfrauen, so interessiere» sie sich nicht Mr Männer. Und sind sie es nicht, dann lassen sie sich leicht den Kopf verdrehen und Erkennt, was einen; als reife Frucht in den Schoß oann dürfen Sie nach juristischer Auffassung nicht fällt, bewahrheitet sich bei uns wohl nirgends mehr ans Steuer, da ja Verliebte nicht im Vollbesig ihrer als gelegentlich der Wertung eines unserer fchmack- Kräfte sind. Darum

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 20.09.1918
Umfang: 8
gar nichtM Verhandlung gelangte. Diesmal ging die Ba che viel leichter. Die außergewöhnliche Roß WS Staates erfordert die beträchtliche ErhöhW aller öffentlichen Abgaben, was jedermann ein- gemeine Empfindlichkeit gegen die EinführOtg der Steuer. Dem Druck der Umstände mußte Rechnung getragen werden und es handelte sich daher für den Ausschuß vornehmlich nur dar um, die unvermeidliche Last möglichst gerecht zu verteilen und die höchst unbeliebten Kon- trollmaßnahmen tunlichst erträglich zu gestal

ten. Zu diesem Ende mußte der RegieruWS - entwurf allerdings gründlich umgeformt wer den, was denn auch geschah. Vor allem wurde aus der Produktionssteuer eine Konsum« steuer, indem die Steuer nicht wie die Re gierung vorschlug, vom Erzeuger, sondern vom Käufer, also-Verbraucher, zu entrichten U Auch ist die Höhe der Steuer nicht für alle Wei* ne dieselbe — wofür die Regierung eintrat und dabef 32 X pro Hektoliter vorgeschlagen hatte, sondern es wurde eine Wertsteuer festgesetzt mit 10 vom 100

des Wertes jedoch mit der Mindestabgabe von 18 X per Hektoli ter. Die Besteuerung wird also nack» der Güte des Getränkes erfolgen, allerdings unter Zu grundelegung eines Mindestsatzes von 18 ' per Hektoliter; sie wird also nicht, wie die Re gierung vorschlug, gleich hoch sein für gute und minder gute Getränke. Die Güte des Ge tränkes kommt im Kaufpreis zum Ausdruck. Derselbe stellt den Wert der Ware dar. Wein, der mit 300 X per Hektoliter veräußert wird, zahlt demnach 30 X Steuer; wird ein Wein

und Weinmost und dgl. um 200 k ver kauft, so entfällt ein Steuersatz von 20 K M Hektoliter. Beim Verkauf des Getränkes z. B. um 150 K beträgt aber die Steuer 18 k. Als dritter großer Vorteil der Ausschuß« vorläge zeigt sich die Bestimmung, daß zum Unterschiede von der Regierungsvorlage die Kellerkontrolle und Steuereinhe« Die Finanzver^tung beMt sich nur die Oberaufsicht vor und tritt an die Stelle der Gemeinde, sobald diese die Obliegenheiten nicht sorgsam versieht oder aber selbst von der Leistung

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