1.070 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1937/03_03_1937/DOL_1937_03_03_6_object_1145364.png
Seite 6 von 8
Datum: 03.03.1937
Umfang: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

1
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1933/04_03_1933/DOL_1933_03_04_12_object_1199984.png
Seite 12 von 20
Datum: 04.03.1933
Umfang: 20
Volkswirtschaftlicher Teil Die Einkommensteuer -er Prtval-Ansestettten ^ Sn welchem Ausmaß find dl« Dienstgeber «er» pflichtet, den Stenerahzng dnrch Gehalt», erhöhnng «ettznmeche«? Durch das Eesetzdekret vom 30. Jänner l. J„ Nr. 18, ist, wie wir bereits ausführlich berichtet haben, verfügt worden, daß die Einkommen steuer der Privatangestellten (Ricchezza-Mobile Steuer Kat. E 2), die bisher gewohnheitsmäßig von den Dienstgeber« selbst getragen wurde, vom 1. Jänner l. I. an den Angestellten

durch Gehaltsaufbesserungen wettzumachen. Durch ein Dekret des Korporationsminitte« riums und Finanzministeriums ist nun für die einzelnen Gehaltsstufen genau fest gelegt worden, welchen Anspruch auf Au», gleichszahlungen jene Privatange« stellten haben, denen fetzt infolge des neuen Gesetzes die Steuer von den Bezügen ab. gezogen werden muß. Wir haben den Inhalt dieses Dekretes bereits in der Mittwochnummer der „Dolomiten' dargelegt, ersehen jedoch aus mehrfachen An fragen, daß die Bestimmungen desselben noch nicht allseits klar

verstanden worden sind, wes halb wir sie Hier nochmals folgen lassen und jeweils mit einem Beispiel »ersehen, au» welchem die Verrechnung sehr leicht ersichtlich ist. Das Dekret sieht folgende drei Gehaltsstufen vor: 1. Gehalte bis zu 8000 Lire jährlich: Der Dienstnehmer hat Anspruch aus «in« Erhöhung seiner Bezüge um mindestens 80% der Steuer, die ihm abgezogen wird. . Bei einem Jahresbezuge von 6000 Lire beträgt die Steuer beispielsweise 180 Lire, um die der Bezug gekürzt wird. Da de« Angestellten

aber 807°. das sind .181 Lire, im Wege einer Gehalt», erhühung wieder rückvergütet werden müsien, beträgt die Steuer zu seinen Lasten tatsächlich 06 Lire. 2. Erhalle von 6001 bis 18.000 Lire fähr« lich: Der Dienstnehmer hat Anspruch aus mind«. stens 50% der Steuer durch Gehaltserhöhung wieder ersetzt zu bekommen. Bei einem Iahresbezug von 10.000 Lire z. v. betrögt die Stener 800 Lire, von welchen aber dem Dienstgeber mindesten« 100 Lire wieder er. setzt werden müsse», so daß er tatsächlich höch» stens

100 Lire an Steuer au« eigenem bezahlt. 0. Gehalte von 18.000 bl» 30.000 Lire jäh«, lich: Der Dienstnehmer hat Anspruch auf «kn« Erhöhung seiner Bezüge um mindesten» 107° der Steuer. Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 Lire z. B. beträgt die Steuer 1600 Lire, von «elchen den, Angestellten mindesten» 610 Lire ersetzt werden müsien, so daß höchsten« 060-Lire zu Lasten des Angestellten gehen. Infolge der Verpflichtung der Dienstgeber, den Angestellten einen Teil der Steuerabzüge durch Gehaltszulagen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1903/09_05_1903/BRG_1903_05_09_1_object_775359.png
Seite 1 von 8
Datum: 09.05.1903
Umfang: 8
, wenn ein' christlich sein wollender Abgeordneter den katho lischen Abgeordneten vorwirft, „sie hätten Geld bekommen und Adelststel und Orden, und seien dafür vor dem goldenen Kalbe auf deni Bauche gelegen.' Das sieht doch wirklich der Verhetzung gleich. Der Abgeordnete Schrafsl hat' auf der Ver sammlung in Brixen gesagt, „unsere Grundsteuer sei die. höchste auf der Welt', daß aber die Grund steuer gerade durch die Bemühungen der-Konserva tiven von Tirol von 1,083.000 auf 687.000 fl, also um rund 400.000

fl., das ist um mehr als ein Drittel, gesunken ist, davon sagt Herr Schraffl wohlweislich nichts, denn sonst könnte man die Konservativen im Lande nicht mehr als Volksverräter hinstellen, die . vor dem goldenen Kalbe auf dem Bauche liegen.' In der angeführten Rede sagt Schraffl von der Hausklassensteuer: „Bevor die Christlichsozialen in Tirol aufgetreten sind, wurde die Hausklassen steuer--eingeführt. Unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ungerecht halten mußten, Habens auch-dafür gestimmt.- Damals

ist es nicht Brauch' gewesen, daß die Abgeordneten zu den Bauern ge gangen sind, sonst hätten sie vielleicht gehört, was sie züü einer so ungerechten Steuer sagen.' Was' den-' letzten Passus betrifft, so zeigt er, daß Herr Schraffl erst seit kurzer Zeit politisch tätig ist, sonst hätte er. sich zum Beispiel erinnern müssen, daß' der Abgeordnete Dr. v. Graf in dieser Angelegenheit' eine sehr zahlreich besuchte Versammlung in Toblach' gehalten-hat, bei welcher--der damalige Landtags abgeordnete Rainer, der Vater

des gegenwärtigen »Abgeordneten 3iainer,-so mannhaft für» Graf gkgen. die Liberalen eingetreten ist. Nachdem Dr. ,v. Graf die-Gründe für und. gegen die neue Steuer aus. emandergesetzt hatte, überließen die versammelten- Bauern das Urteil dem Abgeordneten und sagten,! er sollL stimmen, wie er es für besser halte. - Dieser Vörwurf, daß die, konservativen Abge .ordneten, dem Lande,Tirol die Gebäudesteuer gebracht haben, wurde von allen christlichsozialen Zeitungen - und Parteischriften und Abgeordneten

» dieser Versuch scheiterte jedoch. Erst durch das Steuer patent vom 23. Februar 1820 wurde die Ge bäudesteuer und zwar die Hauszins- und Haus klassensteuer für alle österreichischen Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg eingeführt. In Tirol wurde sie deshalb nicht eingeführt, weil das Land in den französischen Kriegsjahren für Kaiser und Reich ganz enorme finanzielle Opfer gebracht hatte. Jedoch erhielt das Land Tirol kein Privileg auf Befreiung von der Gebäudesteuer. Die Hauszinssteuer erhielten

3
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TVB/1913/05_09_1913/TVB_1913_09_05_17_object_2157121.png
Seite 17 von 20
Datum: 05.09.1913
Umfang: 20
will zu diesem Zwecke drei Fragen beantworten: nämlich erstens: Was ist eine No tschlach. jtung? Zweitens: Wer genießt die Steuer freiheit und wer nicht? Drittens: Was es mit der heute schon bezahlten fleischst euer? ^ > Eine Notschlachtung findet gewiß dann statt, wenn das Vieh geschlachtet werden muß, um an steckende Tierknmkheiten zu unterdrücken rü>er hint- 'anzuhalten. Solche im Interesse der Allgemeinheit vorgenommene Notschlachtungen sind schon nach dem Gesetze vom 16. Juni 1877 von der Fleischsteuer

geltliche Veräußerung des aus Notschlachtungen ge- wonnenen frischen Fleisches'. Nun zur zweiten Frage: Welche Personen sind von der Entrichtung der Fleisch steuer befreit? — Es heißt im Gesetz: Befreit sind „jene Personen, welche nicht zu den im § 1, Abs. 1, Art. a des Gesetzes (vom Jahre 1877) angeführten Gewerbsunternehmern gehören'. Das heißt: Wer eine Fleischerei betreibt, der genießt diese Freiheit nicht, nur der Landwirt ist von der Fleisch, steuer frei. Wenn aber der Landwirt die Notschlach tung

dieses Jahres bestanden hätte. Die Folge davon ist, daß alle Vieh- besitzer, welche im heurigen Jahre von einer Not schlachtung betroffen wurden und dafür die Fleisch steuer entrichtet haben, die Steuer zurückverlangen können und dieselbe auch /rückerstattet erhalten müssen. Wo diese Steuer an die Bevollmächtigten der ' Ver zehrungssteuerpflichtigen bezahlt wird, haben'diese die Verpflichtung, die Steuer rückzuvergüten. In der Regel sind diese Bevollmächtigten die Metzger; diese können dann die Beträge beim

. Um Umständlichkeiten zu ver meiden, ist es jedoch zu empfehlen, daß die Bevollmäch- tigten sich direkt mit der Finanzdirektion in Verbin dung setzen, damit die Abschreibung der betreffenden Summe von der Vorschreibungsstelle aus von Amts wegen vorgenommen wird. . Zum Schlüsse sei. mir.'noch folgende. Bemerkung erlaubt. Es ist sehr selten, daß eine Steuer abge schafft wird, ohne dafür eine andere an die Stelle zu setzen. In diesem Falle ist es aber gelungen, eine für die Landwirte sehr lästige Steuer zu beseitigen

, ohne daß sie auf einer anderen Seite dafür herze- nommen werdend Die Wschafflm^ dieser -Steuer ist ein Erfolg der christlichsozialen Partes aus welcher die Anregung hiezu hervorgegangen ist. ' Äus bem Amtsblatte. Versteigerungen finden statt: Am 18. September beim Bezirksgerichte in Innsbruck die Liegenschaf-, ten aus dem Grundbuche Hötting, E.-Zl. 836/11, Gp. 1283, 1284 und 1285. Schätzwert 9585 X 50 Ii. — Am 15. ' September in Mühlbach bei Deutsch-Matrei die Liegenschaft, Grdb.-E.-Zl. 30«! I, bestehend aus Wohn

4
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1924/09_11_1924/TIR_1924_11_09_7_object_1995157.png
Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

der wirtschaftlichen Auswirknn- gen derselben erfolgt. Die Gleichmäßigkeit der Sieuerleistung ist natürlich nicht so .zu verstehen, daß jeder Steuerpflichtige, ob arm od. reich, den gleichen Betrag zu leisten habe, sondern so, dag jeder Steuerpflichtige nach sei ner Leistungsfähigkeit zur Steuer heran gezogen werden soll. Die Leistu ng?, sähigkeit bildet denn auch tatsächlich sowohl für die Finan;wissenschastler wie mich für den Mnanzpraktiker in allen Kulturstaaten den Ausgangspunkt für die Besteuerung. Freilich

bietet nun die Errechnung der Lei- stungssähigkeit eines jeden Steuerpflichtigen so große Schwierigkeiten, daß niemals eine vollständig gerechte Austeilung der Steuer lasten wird erfolgen können: dessen ungeach tet .iber inuß es das vornehmste Ziel jedes Steuersystems sein, der Verwirklichung dieses Grundsages möglichst-n a h e zu kommen. Was nun das italienische bisherige Steuex- system anlangt, kann behauptet werden, daß die praktische Durchführung desselben große Sleuerungerechligkeiten zeitigte

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

5
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1940/12_09_1940/VBS_1940_09_12_6_object_3139223.png
Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

6
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/04_02_1859/BTV_1859_02_04_5_object_3008025.png
Seite 5 von 6
Datum: 04.02.1859
Umfang: 6
- )ähr 1853—59 folgende Bestimmungen zur allge meinen Richtschnur bekannt gemacht: . 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mebrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von 1 fl. 75 kr. österr. Wäh rung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde» bedürfnissen zu entrichten. ' 2. Für das Jahr !L59 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, n>elche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden

ist verpflichtet, die sen Besitz bei der ausgrstelltkn Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1859 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnabme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen. . Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und.,die Steuerzahlung vom 3; k. M. bis einschließ lich 1l. k. M. Vormittags von 9 bis II Uhr und Nachmittags von2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude zu . ebener. Erde rückwärts am Jun (äußere Treppe neben

dem Schmiedhause) zu geschehen. .Am Samstage den 5. und Sönntag den 6. k. M. werden aber keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach.dieser allgemeinen Beschreibung km Verlaufendes Jahres 1859 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens 3 Tagen.nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, um die Steuer zu.entrichten.. ^ 5. Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6.,-Ueber die entrichtete

Steuer wird der Parthey eine Bescheinigung auf das- Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt) welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden m u ß, »die-Kosten, des Letztern sind abgesondert mit 1V Nkr. zu vergüten. . 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund> welcher nach Verlauf der obigen Ainiieldungsfristen nicht mit dem über- gebcnen Zeichen versehen

, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kom missär zu.stellen, welcher die magistratliche Straf verhandlung, veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der eingebrachten Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Huude jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung. vecweigern, oder von welchen diese Beträge Armutkshalber nicht eingebracht wer, den rönnen, werden vom Abdecker über Auftrag des St.idtmagistrates vertilgt werden. . 9. Die polizeilichen Vorschriften

8
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1857/29_01_1857/BTV_1857_01_29_5_object_2999941.png
Seite 5 von 6
Datum: 29.01.1857
Umfang: 6
für das Verwaltungs- jähr 1356/57 folgende Bestimmungen zur allgemei nen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, 'der im Stadtbezirke wohnt > und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflich tet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden R. W. für jeden Hnnd als Steuer zu deu Gemeinde«. Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1857 ist diese Steuer für alle Jene verfallen , welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3 Jeder Besitzer von Hunden

ist verpflichtet^ die ser Besitz 6ei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen, und die Steuer so gleich zu bezahlen. Für das Jahr 1857 wird gleich- , falls der Tkierarz» Iose< Lcchrr die Ausnahme l der Anzeige und die Stenerbehebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom 9. k. Mts. bis ein schließlich 18. k. Mts. Februar Vormittags von 9 bis 11, und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude zu ebener Erde rück wärts am Jnn (äußere Treppe

neben dem Schmid- hause) zu geschehen. Am Samstage den 14. und Sonntage 15. k. Mts. Februar werden aber keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1357 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 3 Tagen nach erfolg- ter Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. 5. Bon der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit

. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, — die Kosten deS Letztern sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hnnd, welcher nach Ver lauf der obigen Anmeldungsfristett

nicht mit. dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden i/7, zum Kommissär zu stellen, welcher dle magistratliche Straf verhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeige- gebühr. , ^ 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer oder Strafznhluug verweigern, oder von welchen diefe Beträge Armuthshalber nicht eingebracht wer den können, werden vom Abdecker über Anftrag deS Stadtmagistrates vertilgt

9
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1857/31_01_1857/BTV_1857_01_31_7_object_2999969.png
Seite 7 von 8
Datum: 31.01.1857
Umfang: 8
. 2 Ktt'ndllMiHnlig> Ar. 6026 Unter Beziehung auf die diesseitige Kuudmachnug vom 22. Februar v. I. Z. 104 l werden bezüglich den Behebung der Hundesteuer für das Berwaltungs- jahr 1356/57 folqeiide Bestimmungen zur allgemei nen Richtschnur bekannt jjemält,t: 1. Jedermann, der im Stadibezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflich tet, jährlich einen Betrag von ztvei Gnlden N. W. für jeden Hund als Steuer zu deu Gemeinde« Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1857 ist diese Steuer

für.alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. . 3 Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, die ser Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, Krn Hnttd vorzuführen, und die Steuer so gleich zu bezahlen. Für das Jahr >857 wird gleich falls der Tlu'krarzr Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbel/ebillig besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde «ud die St.ilirzahlun.i voiii 9. k. Mts

des Hundes die Anzeige zn machen, nnd die Steuer zu entrichten. 5. Von der Steuer sind einzig nnd allein junge Hunde bis zum Alter voll 4 Monaten befreit. 6. lieber die entrichtete Steuer wird der Partei eiue Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, — die Kosten des Letzter,, sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen imd Steuerzahlungen uttterläßt, verfällt

in eine Strafe deS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Huyd, welcher nach Ver lauf der obigen Sliimeldlliigsfrtsteil nicht mit den, übergebenen Zeichen versehen, nnd wahrscheinlicher Weife bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die ma<zt'stratliche Straf verhandlung veranlaßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der Strafe als Anzeige- gebühr.' 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer- oder Sirafzahlnng verweigern

10
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/25_11_1936/AZ_1936_11_25_5_object_1867997.png
Seite 5 von 6
Datum: 25.11.1936
Umfang: 6
genommen wurde die Hilfe der Landwirte-Union in Steuer- und Fiskusange- leaenheiten und fast täglich hat sich der verband in solchen Fragen beim Steueramt und bèi den verschiedenen Aemtern der Sozialsürsorae, der Gemeinde und Provinz für sein« Mitglieoer ver wendet. Auf syndikalem Gebiet ist besonders erwähnens wert die Interessenvertretung der Mitglieder in der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Schließlich sprach On. Miori seine Genugtuung darüber aus, oaß im letzten Jahre «ine erhebliche Anzahl

. Gesetzdekretes vom 5. Oktober 1S36 Rr. 1473 verpflichtet, für die neue öprozentige Anleihe zu zeichnen und die außer» ordentliche Steuer zu zahlen. Was die Besitzer von Immobilien betrifft, d,e be reits eingeschätzt sind, deren Einschätzung vorge nommen wird und die nicht von Hypothekarschul den belastet sind, ist es nicht notwendig, daß irgend eine Erklärung abgegeben wird, da sie von amts- wegen in die Verzeichnisse für die Zeichnung der Anleihe und die Zahlung der erwähnten Steuer eingetragen

werden. Eine eigene Anmeldung muß hingegen innerhalb des 3. Dezember beim Amt« der direkten Steuern von den Besitzern gemächt werden, die sich nicht m den erwähnten Verhältnissen befinden und zwar: 1. Die Immobilien besitzen, welche nicht der Steuer unterworfen sind. - 2. Die Jmmbobilien besitzen, auf denen Hypo theken lasten. Die unter 1. bezeichneten Besitzer haben eme eigene Anmeldung zu machen für den Besitz: a) der zeitweilig von der Grund- und Gebäudesteuer befreit ist; b) die einer Ersatzsteuer unterworfen

sind, wie z. B. die Schwefelgruben: e) die der Ric chezza Mobilesteuer unterworfen sind (Fabriken Bergwerke, Steinbrüche, Torfgewinnungsanlagen, Salinen, Zuchtstätten für Tunfisch, Seen und Tei che für die Fischzucht): d) Immobilien die nicht be steuert sind oder noch nicht der Steuer unterwor fen sind: e) Anlagen, die am 5. Oktober 1936 noch nicht beendet waren oder noch nicht für ein Einkom men in Betracht kamen tAnlagen, die noch nicht im Betriebe waren. Bauten, die sich im Bau befan den). Um den Industriellen

. Die Schilder unterliegen keinerlei Gebühr noch Steuer. Gehaltserhöhung sür Woal-Lehrpersonen Die Verhandlungen zwischen dem Reichsverband der Lehrerschaft und dem Reichsoerband der Pri- vatfchulen haben zu einem Übereinkommen ge- ührt, wonach alle Lehrpersonen an privaten Schulen und Erziehungsanstalten das Recht auf )ie 8prozentige Erhöhung ihrer Bezüge haben. Die Erhöhung gilt für definitive, wie auch für pro visorische Lehrperspnen und Supplenten: auch die Bezüge für Privatlektionen

11
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/01_06_1850/BTV_1850_06_01_4_object_2974841.png
Seite 4 von 4
Datum: 01.06.1850
Umfang: 4
und mit Griiebmigung deö Herrn Statt- dalters wird auf den Besitz Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für^dlc Bedürfnisse der Stadtqemeinde zn vcrwe«» den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Rcichswälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnisseii zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diese» Besitz bei der aufgestellten Kommisston anzuzeigen, den Hnnd vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr lLSg wird der Tiiier- - arzt Jos. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcucrbchcbung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der' Haindc und die Sten erbezahlu

Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein sunge Hunde bis zum Alter von j Monate» befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkte» Hnnde angehängt werde» muß; die Kosten des letztere» sind abgesondert zn vergüten. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldnng und Versteuerung der Hunde jedes mal

besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt iu ciue Strafe des dreifachen Betrages der Stener. Der Abdecker wird beauftragt, jedenHun d, welcher nach Verlauf obiger Anmclduugssristc» nicht mit dem übergeben?» Zeiclien versebe» und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zn stelle», wel cher die magisiratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dem Abdecker gebübrt bei Straffällen der dritte Tbeil

der Strafe als Anzcigegebnbr. g. Die Hunde jener Parteien, weiche die Steuer- oder Strafcbezablniig verweigern, oder von wel chen diese Beträge armuthsbalber nicht ciiigebra-lit werde» können, sollen über Anstrag dcS Magi strats vom Abdecker vertilgt werdr». 10. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver» Wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren deS Wuthausbrnchcö bleiben »ngeändert in Wirksamkeit. Vom Stadtmagistrate Jnnebrii-k am 20. Mai >850. II r. v. Klcbelsberg, Bürgermeister. igenz

12
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1909/16_01_1909/SVB_1909_01_16_9_object_2546755.png
Seite 9 von 10
Datum: 16.01.1909
Umfang: 10
16. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 9 Letzte RaMckten. Die Steuer auf Privatwein. Innsbruck, am 14. Januar. Heute war de« ganze« Tag Beratung aller deutsche« Laudtagsabgeordneten. Abg. Dr. v. Guggenberg, der Präsident des Landes Kulturrates, gab folgende Erklä rung ab: „Die christlich soziale Partei hat be schlossen» die Steuer auf Privatwei» ein zuführen.' Schraffl empfahl diese Steuer «mruistens. Karo« Kongo» Pralat Treuiu- fels und Movfiguore Glatz sprachen mit aller Entschiedenheit

dagegen. Po« den christlich-soziale« Abgeordnete« hat keiner dagegen gesprochen. Mach langer Debatte wurde abgestimmt: Für die Steuer stimmte« die Liberale« u«d alle Christlich Sozialen; dagege« die Konservativen, Karo« Longo» Karon Eyrl. Die weitaus «verwiegende Mehrheit der deutsche« Abgeordnete« ist also für diese Steuer! Weinbauern! ES besteht die äußerste Gefahr, daß der Land tag in einigen Tagen die Steuer auf Privatwein beschließt. Es findet daher Sonntcrg, Hon 17. Icrnucrr 1V0S 2 Mlir

ncrcHmittctgs im großen Piussaale in Bozen (neben der Kapuzinerkirche) eine Aroßo H*roteft-Wers<555t5n- Lung öer Weinöcruern gegen die drohende Steuer auf Privatwein statt. Weinbauern! Erscheint in Massen, um diese surchtbare Steuer zu Verbindern! Zutritt haben nur Weinbauern. Bozen, den 15. Januar 1909. Für den Weinbauernbund: Johann Dissertori, Präsident. Neuer Zeituugskatalog von M. Dukas Rachf., Wien. Äm 1. Januar ist, wie alljährlich, der neue Zeitungskatalog der Annoncenexpedition M DukaS Nachs.. Wien

13
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/31_05_1850/BTV_1850_05_31_4_object_2974828.png
Seite 4 von 6
Datum: 31.05.1850
Umfang: 6
gemeinen Richtschnur bekannt geinacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wphot, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulpen Reichswährung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfm'ssen zu ent richtest. 2. Für das Jahr 1S5V ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei dcr

aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr ISSg wird dcr Thier- arzt Jos. kecher die Aufnahme dcr Anzeigen und die Stcucrbehcbliiig besorgen. Es hat für dieses Jalir die Anzeigung der Hunde und die Stell erbezahlnug vom 3. bis einschließlich lä. Juni Vor mittags von S bis ll Uhr, und Nach mittags von 2 bis 4 Ukr im Fleisch- bankgebäude zu ebener Erde rückwärts am Jnn (äußere Treppe neben dem Schmied- Haufe) zu geschehen. Zln Samstagen

werden nur von 2 bis 5 Ukr Nachmittags, ain Sonntag den S. Jnlli gar keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlause des Jahres IWg sich einen Hund ein stellt, hat die Obliegenheit, kievon bei dem ge nannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Uebernahme des Hnndes die An zeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6> Ueber die entrichtete Steuer wird dcr Partei

eine Bescheinigung, auf das Jakr dcr Ausstellung gültig, und cin Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des letzteren sind abgesondert zu vergüten. Aür die künftigen Jahre wird dcr Termin zur .l »Meldung und Versteuerung dcr Hunde jedes mal besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt i'n eine Strafe deS dreifachen Betrages der Steuer. Dcr Abdecker wird beauftragt, jeden Hnnd

, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungsfrlsten nicht mit dem übcrgcbcncil Zeichen verseilen und wahrscheinlicher Weise bei dcr Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zu stellen, wel cher die magistratlicl>e «trafverhandlung veran. laßt. Dem Abdecker gebührt bei Strasfällcn dcr brMe Tbeil dcr Strafe als Anzeigegcbühr. Hunde jener Parteien, wclche die Steuer- öder Strafebezablung verweigern, oder von wel chen diese Beträge armiilkshalber nicht cingebrail t werden können, sollen über Auftrag des Magi strats

14
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/01_02_1859/BTV_1859_02_01_6_object_3007999.png
Seite 6 von 8
Datum: 01.02.1859
Umfang: 8
! Knndmachunq. Nr. 67SZ Mit Beziehung auf die diesseitige Kundmachung vom 30. Dezember 1357 Z. 5176 werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das VerwaltnngS- jahr 1353—59 folgende Bestimmungen zur allge- meinen Richtschnur bekannt gemacht: 1, Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier seinen oder mekrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von 1 fl. 75 kr. österr. Wäl> rung für i'eden Hund als Steuer zu den Gemeinde- bedürfiiissen zu entrichten. 2. Für das Jahr >859

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. Z. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen,, und die Steuer sogleich zu befahlen. Für das Jakr 1859 wird gleichfalls der Thierarzl I o se f L e ch e r die Aufnahme der Änzeige und die Steüerbehebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung

die Anzeige zu machen, um die Steuer zu entrichten. V. 5^ Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. , '6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Partbei eine Bescheinigung ans das Jahr der Ausstellnng giltig, und ein'Zeichen verabfolgt, welches dem vo rg e m erkt en 'H u » d e angehängt werden muß, die Kosten des Letzter» sind abgesondert mit 10, Nkr. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldnngen und Steuerzahlungen unterläßt,, verfällt in «ine Strafe

des dreifachen Betrages der «teuer. Der Abdecker w/rd beauftragt, /eben Hund, welcher nach Verlauf der,obigen'Anmelduttgsfristeii nicht mir dem über- ge'benen Zeichen versehen, und wabrscheinlicher Weise des der Steuer'versciiwiegen worden ist, zum Kom missär zu stellen, welcher die magistratliche Straf verhandlung veranlaßt. Dem -Abr'i'ck-»- grbülirr bci Str«iffAl7«'n drr oritte Theil der eingebrachten Strafe als Anzeigegebühr. .3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzablüng verweigern

!?e k. k. Finanz-Laiidcs-Diiekiion bat mit hobem Dekret vom 26. November 1358 Z. l3273 dem gefertigten Amte mit Erlaß der löblichen k. k. Finanz-Bezirks.'Direktion in Trient vom 1. Dezem ber 1353 Z. 143A2 eröffnet, niedrere Baureparatu ren au dem Maienbanse des Erarial Hofer Nungg bei Tramin mit einem Ausrnfspreise von 530 fl. Oesterr. W. genebmiget. Wegen Vornahme dies.r Baureparaturen wild am 21. k. Mts. 9 Ubr früb bei deui k k. Steuer amte zu Neumarkt eine Minuendo-Versteigernng ab. gebalten, wozu

15
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1903/09_05_1903/SVB_1903_05_09_1_object_2526493.png
Seite 1 von 12
Datum: 09.05.1903
Umfang: 12
des Herren hauses. Dasselbe nahm vielmehr wesentliche Ab änderungen für Tirol und Vorarlberg vor. Während die 15'/g für die Hauszinssteuer und der Antrag auf halbe Tarife bei einem Teile der Hausklassensteuer im Herrenhause angenommen wurde, änderte das selbe die 12jährige Übergangsperiode bei der Haus zinssteuer und die dreijährige Steuerfreiheit und 19jährige Übergangsperiode bei der Hausklassen steuer in eine 10jährige für beide Gattungen von Steuern 'um. Abg. v. Zallinger beklagte

: Jgnaz und Johann b. Giovanelli, Dr. v. Graf, Baron Sternbach; d a- gegetu v. Zallinger. Schorn und Di Pauli haben nicht gestimmt. - > Aus diesen wahrheitsgetreuen Darlegungen geht .klar hervor, wie ungerecht und unwahr die Anklage Schraffls ist, daß ^unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ein Unrecht halten mußten, dennoch dafür gestimmt haben'. Die Steuer war unver meidlich und unabwendbar. Hätten sich unsere Ab- geoitzöeten gänzlich ablehnend Verhalten, so hätten wir die Steuer dennoch

erreicht, daß die Hauszinssteuer mit Ausnahme von Innsbruck nicht 200/o, wie in den übrigen Kronländern, sondern 15'/y, als ein Viertel weniger betragen soll. Wenn man bedenkt, daß die tätsächliche Hauszinssteuer in Tirol außerhalb der Landeshauptstadt X 532.000 beträgt, welcher Betrag um den 4. Teil, das ist um T 177.333 öder fl. 88.666 geringer ist, als die ent sprechende Steuer in andern Kronländern, so 'ist es klar ersichtlich, daß in Tirol jährlich fl. 88.660 oder k 177.333 an Hauszinssteuer

erspart bleiben. Da ferner alle Hausklassensteuerpflichtigen Gebäude Tirols von der 16.—10. Klasse, welche bis 1. Jänner 1881 der Besteuerung unterzogen waren, nur die Hälfte des in anderen Kronländern üblichen Steuerzinses zahlen; da von .den 90.270 Gebäuden 86.218, das ist 95 5^/y in diese niedrigsten Klassen fallen^ und somit nur die Hälfte der Steuer zu zahlen brauchen; da die gesamte Hausklassensteuer in Tirol L 350.000 beträgt, so kann man mit gutem Gewissen annehmen

gegen die Gebäudesteuer erreicht haben, die große Summe von L 700.000 oder fl. 350.000. ^ 7 Man ruft immer nach Aufhebung der Grund steuer und Hausklassensteuer. Wir sind auch da für, aber das geht nicht auf einmal, sondern nach und nach und die allmähliche Aufhebung dieser Steuern haben auch unsere Abgeordneten angestrebt. Sie haben 1881 die jährliche Erhöhung der Grund steuer um X 12 Millionen oder fl. 6 Millionen verhindert; sie haben die Herabminderung derselben um X 5 Millionen oder fl. 2^ Millionen in ganz

16
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1873/12_02_1873/BTV_1873_02_12_3_object_3059736.png
Seite 3 von 6
Datum: 12.02.1873
Umfang: 6
Gräinstreitigkelten und Firirung einer GrSnzlinie, bis wie weit der .Ein- fluk' Rußland« und England« auf die halbwilden. !u civilisirenden Völkerschaften reichen dürfe — soll die Grundlage diese« sreundschastlichen Uebereinkommens sein. n. Meran» 3. Febr. (Eine neue Erwerb» st euer für den hiesigen Kurort.) Einige Blätter brachten jüngst Mittheilungen über eine hier neue, in der Einführung begriffene Steuer, womit WohnungSvermiether, zwar nicht direkt als solche, be lastet werden, die nicht richtig

waren. Es ist die« nicht eine Steuer, welche ver Eigenthümer des Hauses für die in diesem vermietheten Wohnungen zu ent- richten hat, da in Tirol für Häuser wohl die Grund, aber keine HauSzins - Steuer besteht und auch die hier neu einzuführende keine solche in. Diese ist eine Erwerb ^ oder eigentlich Geschäftssteuer und haben jene Hausbesitzer zu entrichten, welche möbiirte Wohnungen oder Zimmer vermiethen und zwar für die in denselben befindlichen Möbel, da sie durch ibre gleichzeitige Vermiethang mit selben ein Geschäft

betreiben gleich Jenen, die eine Niederlage von Mö- beln zum Ausleihen besitzen. Herner unterließen dieser Steuer die Inhaber von Häusern oder einzel nen Wohnungen, welche diese wöblirt oder unmöblirt gemiethet haben und sämmtliche oder theilweise Be standtheile derselben, mit Möbeln versehen, wieder vermiethen. Diese zahlen nicht nur für die Möbel, sondern anch für die Wohnungen, via sie vermiethet haben, die genannte Erwerbsteuer, da beide für sie einen GeschästSzweig d. h. einen Erwerb bilden

, der noch mit keiner Steuer belegt ist. Schließlich wird das regelmäßige Verabreichen von Speisen in solchen Häusern in die?e Steuer eiubezogen, die nicht zu den öffentlichen Speiseaiutalten zählen, welche ohnehin besteuert sind. Ausgenommen von der Möbel- und oben angeführten Wohnungssteuer sind Gast und PennonS-Häusrr u»d überhaupt jene, die bereits für die Bermiethuug der Zimmer und mit diesem der Möbel die Einkommensteuer zahlen; dann jene W0H7 nuugSinhaber, welche nur einzelne. Bestandtheile, z. B. ein oder zwei

Zimmer' vermuthen Stehen Wohnungen unbenutzt, so zahlen sie selbstverständliiÄ für diese Zeit keine Steuer. Gegen das Ausmaß des SteuercetrageS steht Jedem der Rekurs offen. UebrigenS gründet sich diese Besteuerung schon, auf ein Gesetz vom Jahre 1817 und würd, selbe in Tirol b:Sher deßhalb nicht,in's Leben gerufen, wei^ außer in unserem Kurorte vergleichen Vermiethungen selten vorkamen. 5 Dies zue Richtigstellung lurnren- der irriger Anschauungen in Betreff dieser Stener- Veroronuüg, insoweit

17
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1856/27_02_1856/BTV_1856_02_27_4_object_2995969.png
Seite 4 von 6
Datum: 27.02.1856
Umfang: 6
als Steuer zu den Gemeinder bedürsnissen zu entrichten. 2. Für da» Jahr 1836 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tag- nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezah len. Für das J^hr 1336 wird gleichfalls der Thier arzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen

Kommist sär binnen längstens 3 Tagen nach erkolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. ö. Bon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. die Kosten des Letzteren sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zu vergüte». 7. Wer die oben

beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des^ dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obi gen Anmeldungsfristen nicht mit dem übergebenen Zei chen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden, ist, ,nm Kommissär zu stellen, welcher die magistralliche Strafoerhandlnng veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Auzeigegebühr. 3. Die Hunde

jener Parrheien, welche die Steuer- öder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArinuthS halber nickt eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistra tes vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunte und der Abwendung der Gefahren des Wulhausbruches bleiben ungeändert in Wirksamkeit. Sladtmagistrat Innsbruck ain 22. Febrnar 1356. Der Bürgermcister-Steklvertreter: Dr. v. Peer. tStv Edikt. Nach dem im Nachgange

18
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1925/17_01_1925/BZN_1925_01_17_8_object_2505636.png
Seite 8 von 10
Datum: 17.01.1925
Umfang: 10
Seite 8 - - . die Stempelauslagen hereinzubringen. Was ge schieht etwa mit dem betreffenden Beamten, der die Steuer unberechtigt eingehoben hat? Zahlt derselbe vielleicht die 2 Lire-Stempel aus eigener Tasche zu rück? Die Firma Trezza hat seinerzeit dem Herrn Präfekturkommissär Mossino und dieser der Kauf mannschaft versprochen,. daß ein geschultes Perso nal angestellt werde, um alle Schikanen zu beseiti-. gen. Dieser Fall zeigt wieder, daß alle diesbezügli chen Hoffnungen lächerlich

, 16. Jänner. Wegen dieser Steuer sprach am 15. ds. beim .Präfekturkommifsär Comm. Mossino eine vom Vorstand des Handelsgremiums Herrn Alois Told geführte Abordnung der Handels- und Geweröe- treibenden vor, für welche Anwalt Dr. R i z das Wort führte. Es wurde dem Negierungskommis- sär in längerer Auseinandersetzung und an der Hand von Ziffern vor Augen geführt, daß die städ tischen Steuern in dem Ausmaße, wie sie nunmehr vorgeschrieben werden, einfach unerschwinglich seien/ weil sie die bisherigen

Gemeindeabgaben um ein bedeutendes überschreiten und auch angesichts der sonstigen hohen Steuern die Lebenshaltung na mentlich der Steuerträger mit mittleren Betrieben starr'velastet sei. Insbesondere wurde daraus hinge wiesen, daß der seinerzeitige Voranschlag des Prä- fektnrkommissärs Boragno einen Ertrag von Lire 234.205 aus dieser Steuer vorgesehen hatte, wäh rend nunmehr aus den sechs letzten der 28 Katego rien, in die die Steuerträger eingeteilt sind, allein schon 255.800 Lire an Gewerbe

- rungskommissär hätte sich schließlich bereit erklart, eine allgemeine Herabsetzung der Steuer durch Em- reihung der Steuerträger in die nächstniedr ge Klasse in Erwägung zu ziehen, doch kam man da von ab, weil hiedurch eine Ungleichheit für diejeni gen entstanden wäre, die beim ersten Teil der hm- ausgegebenen Sienerbemessungen die Rekurssrut versäuml Haben und für welche die Steuer beoeiN rechtskräftig bemessen erfcheint. Es Wurde dagegen darauf hingewiesen, daß es der Steuerkommistton ermöglicht sei

, über die einzelnen Rekurse . de>- Steuerträger eine Herabsetzung der Einreihung und der Steuer auszusprechen und würden sich daher v:e Steuerträger durch Einbringung des Rekurses ge gen die Bemessungen, die in den nächsten T^en hinausgehen werden (zirka 800) die Möglichkeit der Herabsetzung der Steuer wahren. Es wird bemerkt, daß zum Teile anfangs Jänner gleiche Bemessun gen hinausgegangen sind und daß die Rekurs srest in 20 Tagen nach der Zustellung abläuft. Aus der Besprechung ergab sich, daß sich der sei

19
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1920/17_03_1920/BRG_1920_03_17_2_object_747042.png
Seite 2 von 8
Datum: 17.03.1920
Umfang: 8
Nationen gleiches Wohlwollen. Die .kathol. MisstouSstattou tu der ehemaligen Philister- Hauptstadt Gaza konnte wegen Geldmangels bisher nicht wieder übernommen werden. Stadt und Mist stousgebäude sind zum Telle zerstört. Von Je rusalem kann man mit Expreßzug in 5 Stunden nach Gaza gelangen. Das Phtltsterlaud wird jetzt von einer Eisenbahn durchfahren, welche 8 Stationen hat. Von Alexandria tu Aegypten kann man jetzt zu Land nach Gaza kommen. Steuer auf €r2eu8U!i9 von £uxus> geMden und yaMhuhe

». Das Handelsgremimn übermittelt uns folgenden Auszug aus den Bestimmungen des Dekretes des Geueralkommissariates für das Trtdentinische Ve- uezieu vom 28. Februar 1920 bezw.' der königl. Dekrete vom 24. November 1919 Zl. 2165 und vom 8. Jäuuer 1920 Zl. 8, betreffend die Steuer auf Erzeugung von Lu xusge web e n und Handschuhen. 1. Auf die Erzeugung der nachstehend verzeich- ueteu Waren wird eine Steuer von 10 % des Fak- turenpretseS festgesetzt: a) Gewebe, seien sie aus Seide oder in irgend welchem Ausmaße

Fabrikanten bezüglich der Menge jener Erzeugnisse, die aus der Fabrik für den Verbrauch tm Königreiche chervörgeheu. Für die Produkte, die aus dem Auslände etngesührt werden, wird die Steuer von den Zollbehörden anläßlich der Einfuhr rtngehoben. 3. Blllueu 5 Tagen, von jenem an gerechnet,, an. dem gegenwärtige Bestimmungen in Kraft-treten,, hat jedermann, der die tm Art. 1 angeführten Er zeugnisse herstellt oder zu deren Herstellung er mächtigt zu werden wünscht-Är FtncÄ'z-Bezirks- Dtrektiou in Brixen

schriftliche Anzeige zu erstatten.. In der Anzeige ist auzugebeu: a) der Schreibname und Name des Fabrikanten! oder der Firma, die die Anzeige erstattet; b) der Ort, wo sich die Fabrik befindet; o) die Art der Erzeugnisse, das -heißt jene, öer im Artikel 1 angeführten, die erzeugt werden oder deren Erzeugung beabsichtigt ist. 4. Bezüglich jener Waren, welche im Augen blicke, in dem vorliegende Bestimmungen in Rechts kraft treten, bereits im freien Verkehr außerhalb der Fabriken stad, ist die Steuer

von jenem zu entrichten, der dieselben für deu Verkauf in Ver wahrung hält. 5. Die Groß- und Detallhändler und'überhaupt alle jene, welche steuerpflichtige Erzeugnisse in Ver wahrung halten/haben binnen 15 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Bestimmungen, b. h. bis 30. März 1920, der nässten Finanzstelle, (Fkrranzbrhörde I. Instanz; Zollamt, Steuer- (Stem pel) Amt, Kommando der königlichen Ftnaüzwache) schriftliche Anzeige zu erstatten. 6. In drr Anzeige sind anzuführen der Schreib- name und Name des Anmelders

20
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1936/19_10_1936/DOL_1936_10_19_3_object_1147537.png
Seite 3 von 6
Datum: 19.10.1936
Umfang: 6
Heinrich Knapp wiedergewählt. Auch die bisherigen vier Beisitzer wurden wieder« ! ,«wählt. Nach Erschöpfung der Tagesordnung chloß der Vorsitzende mit dem Dank an alle Cr- chienenen die Hauptversammlung, b Aulliegende Steuerlisten. Vom 18. Oktober bis einschließlich 6. November liegen im Gemeindesteueramt Bolzano folgende Steuer« listen betreffend neue Besteuerungen oder Ver änderungen des Steuerbetrages für das Jahr 1937 und früher zur öffentlichen Einsicht auf: 1. Patentsteuer: 2. Lizenzsteuer

: 3. Steuer für Expreßkaffeemaschinen: 4. Steuer für Auf schriften in fremder Sprache; 8. Steuer für Be nützung öffentlicher Plätze und Auslagensteuer: 3. M ~ 6. Mietwertsteuer; 7. Dienstboten-, Klavier- und Billardsteuer: 8. Hundesteuer; 9. Waaensteuer; 19. Mllllabfuhrgebllhr: 11. Kanalisterungs beitrag: 12. und 13. besondere Kursteuer für Häuser, welche von der Gebäudesteuer befreit sind, sowie auf Grund der Einkommensteuer für jene Firmen, deren Sitz sich in einer anderen Stadt befindet. b Silberne

, der seinen Weg durchkreuzte, mildern. Noch lange möge er sich mit seinen Kindern glücklicher Tage erfreuen! b Skeuerelnhebung im Sarnkal. Saren- t i n o, 16. Oktober. Die Steuerbeamten wer den die im laufenden Monat fällige 6. Steuer- rate an folgenden Tagen und Amtsstunden einheben: In Corvara im Gafthaufe I. Groß am 20. Oktober, in Boscorioa di sotto im Gafthaufe Gufl am 21. Oktober von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags; in Sarentlno am 22. und 23. Oktober von 9 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von 1 bis 4 Uhr

nach mittags im Gafthaufe . „Albergo Grande Jtalia'. Die Steuerträger mögen nicht ver gessen, die einzelnen Steuerzettel mitzu nehmen, um sie bei der Entrichtung der Steuer vorweisen zu können. b Eheschließungen ln Orllsei. Ortisei, 18. Oktober. Den Bund fürs Leben schlossen in der vergangenen Woche am Dienstag Rifesser Franz, Maler, mit Emilia Comploy und am Samstag Canazei Engelbert, Schmiedmelfter, mit Maria Prugger. Morgen, Montag treten folgende drei Paare zum Traualtar: Santi- faller Cherubin, Maler

21