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Alpenland
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Seite 2 von 4
Datum: 03.10.1931
Umfang: 4
werden, steht allerdings noch die ebenfalls sehr ansehnliche Gruppe des Einkommens aus Grund- und Gebäudebesih und der wesentlich kleinere Cinkommensblock aus Kapitalsbesih. Vom Einkommen aus Grund- und Ge bäudebesih werden außer der Einkommensteuer noch weitere direkte Steuern eingehoben, die aber keine einheitlichen Vundes- steuern mehr, sondern Ländersteuern sind, die nicht überall nach gleichen Steuergrundfähen behandelt werden. Infolge dessen wird im folgenden von der Darstellung der Steuer belastung

abgesehen. Die eine Hauptgruppe der Steuerträger, nämlich die, deren Einkommen aus einer Crwerbsunternehmung, bezw. aus einer auf Gewinn gerichteten Beschäftigung stammt, hat außer der Einkommensteuer noch die sogenannte allgemeine Crwerbs- steuer zu entrichten. Die eine wie die andere ist progressiv ge staffelt. Bei Einführung der Krisensteuer wird also die Belastung mit direkten Vundessteuern bei den erwerbssteuerpflichtigen Steuerträgern in den Einkommensstufen bis 14.400 8 jährlich betragen: denheit

des Einkommensteuersahes gegenüber dem der voran, geführten Gruppe erklärt sich aus dem bei einem Dienst- ober Lohnbezug bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage all gemein zulässigen 9prozentigen Pauschalabschlag, der übrigens auch für die Besoldungssteuer gilt): . Jahres- Einkommen- Vesoldungs- Krisen, einkommen steuer steuer steuer 1400— 2000 8 1 % _ __ 2000- 3000 S 1 % - 0.5% 3000— 3400 8 1 % 1 % 0.5% 3400- 4800 8 2 % 1 % 0.5% 4800- 5300 8 2 % 1.5% 0.5% 5300— 7200 8 3 % 1.5% 0.5% 7200— 9000 8 3.6% 1.5% 0.5

% in der III. Dienstklasse auf 18.0% in der II. und I. Dienstklasse aus 18.5% b) innerhalb der Automatik bis auf 25.5% Einkommen Crwerb- Krisen steuer steuer steuer 1.1% 1% — 1.1% 1% 0.5% 2.2% 1% 0.5% 2.2% 2% 0.5% 3.3% 2% 0.5% 3.3% 3% 0.5% 3.3% 4% 0.5% 4 % 5% 0.5% 4.4% 5% 0.5% 4.4%' 6% 0.5% Jahres einkommen 1400— 2000 8 2000— 3400 8 3400— 4800 8 4800— 5300 8 5300— 6000 8 6000— 7200 8 7200— 8400 8 8400—10.000 8 10.200—10.800 8 10.800-14.400 8 Lohn- und Dienstbezüge sind bis vor wenigen Wochen

nur einer direkten Vundessteuer, der Einkommen- steber unterworfen gewesen. Seit August ist dazu bekanntlich für einen Teil der im Dienst- oder Lohnbezug stehenden Steuer träger, im wesentlichen für diejenigen, die in einem Dienstver hältnis stehen, das ihnen einen Pensions- oder Ruhegenuß anspruch zusichert, die Besoldungssteuer getreten. Hiezu ge hören neber; gewissen Kategorien von Privatangestellten sowie allen Privatangestellten mit über 12.000 8 Iahresbezügen, die öffentlichen Beamten und die Angestellten

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 4 von 4
Datum: 12.05.1943
Umfang: 4
nach Beendigung des Krieges an wird dieser Satz alljährlich um 2 '» erhöbt, bis er auf den zulässigen Höchstsatz von IO 1 “- gelangt, wor über wir schon seinerzeit ausführlich berichteten. Einkommensteuer Die Artikel 2 bis -t regeln die neuen Steuer sätze der Einkommensteuer. 'Ab 1. Jänner 1944 wird die Einkommensteuer mit folgenden Sätzen vom steuerbaren Einkommen erhoben: 1} in der Kategorie A (Einkommen nur aus Kapitals wird der Steuersatz von 20% auf 21''» erhöht: 21 in der Kategorie B (gemischtes Einkom

eingcbracht werden. Eine weitere wichtige Be stimmung ist, datz die Steuerämter und die Re- türskommissionen. wenn die einzelnen Bilanz posten den berechtigten Verdacht auf Bilanzmaskierung zwecks Steuerhinterziehung erwecke», ermächtigt sind, die Besteuerung auf Grund der von denselben gesammelten Daten und Elemente auf induktive Art und Weise vor zunehmen. Es müssen jedoch die Gründe an gegeben werden, welche zu dieser Maßnahme zwangen. Steuer auf Zinsen der Wertpapiere Für die Dauer des Krieges

und bis auf Widerruf durch ein eigenes Gesetz wird die mit .Gesetz vom 13. Jänner 1936, Nr. 76. eingeführtc Steuer auf die Zinsen von Wertpapieren (nicht Staatspapicre oder solche von Provinzen und Gemeinden D. A.s auf 25% des Zinfenertrages erhöht. Die Gesellschaften und Körperschaften, welche die Wertpapiere ausgcgeben haben, sind ermächtigt, bis zu 5% dieser Steuer aus eigenem zu tragen und somit auf die Einbringung dieses Teiles von den Besitzern zu verzichten. Die Steuer in diesem Ausmaße wird bereits

von allen in Betracht kommenden Zinsen cingehoben, welche am 19. 'April d. I. fällig wurden. Außerordentliche Steuer zu Lasten der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften Die mit Gesetz vom 1. Juli 1810. Nr. 893. eingeführie außerordentliche Steuer auf die Einkommen der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften wird, unabhängig vom Bilanzabschluß der betreffenden Gesellschaft, mit einem nunmehr cinheitilchen Steuersätze von 15'- auf die mit 1. Juli fälligen Bezüge ein- gehoben. Ebenso wird ab 1 . Juli

ds. I. die mit 'Art. 7 des vorgenannten Gesetzes vargefchriebene Steuer auf die Beteiligungen, Provisionen und Zuweisungen jeder Art über das Gehalt hinaus, falls sie L. 10.990 übersteigen, mit einem ein heitlichen Satze von IO'» cingehoben. Die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben. Keiegsaufjchlag aus nicht gesperrte Mietzinse Ab 1 . Jänner 1913 wird auf die Mieten, die nicht gesperrt sind, ein Kricgsaujschlag von 39'- auf den vom Mieter bezahlten Betrag, »ach Abzug jener Summe

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1878
Umfang: 8
erlitt, in Folge deren er, wie die „Bozncr Ztg.' berichtet, innerhalb der nächsten 5 Minuten starb. Verschiedenes. * (Biererzeugung in Tirol.) Eine,» unk zugekommenen Ausw.ise über die Bierpro. ductiou einiger Brauereien Tirols im Jahre 1877 entnehmen wir nachstehende zuverlässige Daten. Aus denselben ist, nebst dem in den bezeichnete» Brau.reien erzeugten Lierquanlum und dessen Gradhältigkeit auch die dafür treffende Steuer leistung ersichtlich. Von Lkuchtheilen abgesehen beträgt die ärarifche

Lerzeichniß läßt sich anderseits ei» Rückschluß auf die Bedeutung dieses Industrie' zweigeS für den Staat insoweit machen, als ma» ersehen kann, welch enorme Summen dieser Ar tikel dem Aerar schon in unserem «eingesegneten Lande einbringt: Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hekll. und '.eistet? hiefür an Steuer Sü fl. 8L fr; Dorfn r Josef in Mahr 252 Htl. tz?leuerbetrag505fl.; E»glZoh.inLienz 205KHtl. Steuerbetrug 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs

Josef in Meran 24KK Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Nienz 9S0 Htl. Steuer 1968 fl. 03 kr.; Hofer Jgnaz in Lüse» 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Gröden 210Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Joses in Blnmau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 02 kr. ; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.: Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723fl. 11 kr.; Ober» kircker in Lienz 816 Htl. Steuer 1633

fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl.58 kr.; Stunden vertheidigte sie sich allein gegen alle diese Männer — und sie hatte noch immer kei nerlei Nahrung zu sich genommen. Dann bekam sie ein, Suppe und ihr Todekurtheil. Endlich kam der Tag der Befreiung. Am vorhergehend.» Tage hatt« daS Opfer mit eigenen Händen daS schwarze Kleid ausgebessert, das sie auf dem Sck.>ffot tragen wollte. Da sie aber in diesem Kleide während der Verhandlung ihren Nichtern zu majestätisch erschienen war, so ordnete

, die sie abgelegt halte, faltete eS sorgsam und versteckte eS unter der Decke — während derHeuker sie erwartete! Der Nest ist bekannt, ich habe nicht die Kraft, mehr zu erzählen. Schneeberger in Matrei 320 Htl. Steuer 926 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpiau 5070 Htl. Steuer 10 736 fl. 43 kr.; SeeberPeteri» Ster- zing 1035 Htl. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen 3S70 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Frz. in Meran 540 Htl. Steuer

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.11.1854
Umfang: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 10
Datum: 28.03.1925
Umfang: 10
tzamsmg, oen z«. MLrz KN. »Ae» Landsmann^ S»«w » Volkswirtschaft. ^ »M AMW MHIMW. Die Verhandlungen mit dem Herrn Steuer inspektor Cardelli. Nur gegen die für zwei zahre gelt^-' Sleuervorschreibungen tön- «a Rich! ngsbekenntnisse eingebracht werden. Gestern erhielten wir seitens der Gewerbe- «lliosMschaften in Bruneck einen Bericht A-r die jüngsten Verhandlungen, welche die luf der großen Steuerversammlung in Bru- n«k am 30. Dezember gewählte Kommission von Steuerträgern mit dem Herrn Prooin

, Genosfenschafts- vdmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruns Weber, ist gemeindeweise die Steuer- psüchiigen ein, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden könnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und sz wurde Inspektor Cardelli am 16. Febr. WZ zur Besprechung gebeten, die er aber selbst erst mit Schreiben aus Trient von? 7, März 1925 aus 10. März und die zwei 1'oigenden Tage festsetzte. Leider war trotz scfort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt, werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vüm betretenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer agenten unters chrieben waren, daher diese Ergebnisse, welche die Steuerträ ger berechtiZ«rwe>.se als ein Konkordat an sehen mußten und konnten, vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Übereinkommen be trachtet wurde. Alle jene nun Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

hatten, konnten mit Unterstützung des Komitees ein Konkordat abschließen, was in vielen Fällen auch gelang. Di« Nicht- erschienenen werden Gelegenheit haben, ihre Einwendungen vor der BeFrkskommission zel tend zu machen. Ieae aber, welche einen sol chen Rekurs nicht eingebracht haben, können m der Zeit vom 1. Mai bis ZS. Zuni 1S2S ein Richtigstellung» - Bekenntnis auf Isrmularie», welche beim Steueramt erhält lich find, einbringen. Dies soll kein Steuer träger. welcher sich zu hoch besteuert glaubt, bisher

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be ratung und Vertretung zur Verfügung zn stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 26 Prozent vorgeschrie ben und einschoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagte auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Rückersatz

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Volksbote
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Seite 12 von 16
Datum: 07.04.1927
Umfang: 16
Seite 12 — Nr. 14 •Voltebote“ Donnerstag, den 7. April 1927. Fvnggelellen-Steuer. Die Junggesellen st euer besteht aus einer Grundtaxe und einem Zuschläge. Hie Grundtaxe wird durch das Alter, der Zu schlag durch dar Einkommen des Iunggeiellc» bestimm! Die Grundlage ist festgesetzt: a> mit 35 L. jährlich für die geh» jüngsten der öberwähnten Altersklasse», d. s. jene, die im 28. bis «inschließ- lich 35. Lebensjahre stehen, b) mir 50 Lire jähr lich für die nächstfolgenden 15 Altersklassen

steuer gelten somit die folgenden Steuersätze: * Die Höhe der Reineinkommen, dir in den Steuerrollen für die Crgänzungssteuer, die Ein kommen-, Grund- und lflebäudesteuer eingetragen sind, bleiben in Geltung. Das Einkommen des Junggesellen, der auf Kosten seiner Eltern lebt, wird auf Grund des Einkommens dieser fest gesetzt, derart, daß das Gesaniteinkominen der Eltern durch die Zahl aller ihrer lebenden Kin der geteilt wird. Sollte die Höhe der oberwähn ten oder anderer Einkoimnen

die folgenden typischen Fälle in Betracht: a) Der Junggeselle zahlt di« Er gänzungssteuer: Ein im 35. Lebensjahre stehender Metzger z. B. zahlt 520 Lire Crgänzungssteuer. Seine Steuer als Lediger beträgt: Grundtaxe 35 Lire, Zuschlag 520 : 4 — 130, daher insgesamt 165 Lire. Ein 37jähriger Hausbesitzer, (Mtmin und Besitzer einer Gemischtwarenhandlung, zahlt eine Crgänzungssteuer von 106.15 Lire, mußte aber wegen eines Brandes «in Darlehen von 8000 Lire zu 10% aufnehmen. Sein Einkommen reduziert

sich infolgedessen um 800 Lire, .d. h. von 7500 Lire auf 6700 Lire. Die Ergänzungssteuer für dieses Einkommen (1.356%) beträgt 90.)5 L. Die Junggesellenstsiier macht daher aus: Grund taxe 50 Lire, Zuschlag 90.85 : 4 — 22.70 Lire, ins gesamt 72.70 Lire. b) Wie hoch ist die Juiiggssellensteuer für einen 26jährigen, von seiner Mutter erhal tenen Junggesellen (Student), einzigen Sohn, wenn die Mutter 161 Lire Ergänzungs- stcuer zahlt? In diesem Fall beträgt die Steuer 75.25 Lire, und zwar: Grundtaxe 35. Zuschlag 161

:4 - 40.26. Ein 51jähriger Junggeselle lebt auf Kosten seiner Eltern, die noch zwei verheiratete Kinder und ein Reineinkomnien von 15.000 Lire haben. Die Eltern zahlen für den Sohn eine Ledigen steuer von 48.30 Lire, und zwar: Grundtaxe 25 Lire. Zuschlag: 270.75 : 3 (Kinder) - 83.25 : 4 — 23.30 Lire. c) Keine Ergänzungssteuer. aber andere direkte Steuern: Angenommen folgender Fall: Ein im 65. Lebensjahre stehender Bauer hat einen kleinen Hof verpachtet, 17.000 Lire in Banken und ein kleines Häuschen

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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 09.06.1923
Umfang: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 6 von 8
Datum: 03.03.1937
Umfang: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 15.11.1931
Umfang: 16
: Gemischtes Konzert. Bolzano. 20 Uhr: Gemischte Musik. llnwrkèiltìMZS - Rvnxsrte der besten Europa-Sender hören Sie voll kommen störungsfrei in der geheizten Veranda des wieder belieb! gewordenen u. Ke5t. VirZi^rte täglich von 15 bis 21 Uhr. Sonn- u. Feiertags bis 23 Uhr. Mäßige Preise. Z Lautverstärker. Dir. B. Unterer. Caldaro Steuer-Anmeldungen Die sicuer Äinneldung ist wurde zur Anzeige gebracht und die Näherin Bolzano. 20 Uhr: Gemischte Musik. ' ' Berlin. 20 Uhr: „1001 Nacht'. Operette von I. Strauß

. in Haft genommen. Einbruchsversuck, Unbekannte Diebe haben gestern während der Mittagspause in der Drogherie Foradori in der Museumstraße einen Einbruchsversuch ausgeübt. Da aber an der Tür ein zweites Schloß angebracht war. konnten sie sie nicht aufbrechen und mußten unverrichteter Dings abziehen. Gerichtssaal Die llnkerschleise von des Steuereinnehmers Castelrotlo. Gegen Ende November vergangenen Jahres wurden durch zwei Finanzorgane während einer dienstlichen Überprüfung der Steuer- bolletten

nun der Prozeß ge gen Senoner zum zweiten Male zur Verhand lung. Senoner, der scheinbar nicht im ge ringsten an geistigen Störungen litt und voll- Wndig zusammenhängende und vernünftige Antworten auf die Fragen des Präsidenten gab, leugnete, die ihm zur Last gelegten Ver brechen, während der später verhaftete Steuer eintreiber Aichner Giorgio zugab, nicht uner hebliche Bträge für sich verwendet zu haben, dnstatt sie abzuliefern. Senoner schob die ganze Schuld für die Vorfälle den Beamten

hu, die er bei der Steuerverwaltung gehabt habe. Die Balletten hätte er nur in der Weise geschrieben, wie es geschehen ist, um zu verhindern, daß die Gemeinden einen Ueber- blick über àie wirklichen Einkünfte aus der Konsumsteuer hätten, und den Pachtschilling für diese Steuer erhöhten. Die ziemlich bewegte Verhandlung, während welcher eine Menge Zeugen und Geschädigte, welche auch ihrerseits die Anzeige gegen Senoner erstattet hatten, einvernommen wur den, dauerte bis in die späten Abendstunden Und endete mit der Verurteilung

, wenn der Steuerträger schon in die Steuer- rollen eingetragen ist und keine Veränderung stattgefunden hat. Tie Anmeldungen müssen auf diesbezüglichen Formàrcn. welche bei dem Verwaltungsamte dieser Gemeinde erhält- lich sind, noch innerhalb des 30. November l. I. gemacht werden. Jeder, der verpflichtet ist, die Anmeldung zu machen lind selbe trotzdem nicht erstattet, wird mit einem Steuerzuschlag von einem Drittel auf die von ihm jährlich zìi bezahlende Steuer bestraft. Wer eine ungenaue Anzeige macht, sodaß

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 30.08.1923
Umfang: 6
Verkaufs- Steuer. I'ssss <L eserci-io e rivenäit». t. Allgemeine» «od kurze Geschichte der Steuer. vi« Gemeindesteuer aus Gewerbe- und Ber kaufsbetriebe wurde in Italien durch das Gesetz vom 11. August 1L70, Nr. Anhang O ein geführt und durch das Durchmhrungsdekret vom 2« Dezember 1S70. Nr. S1S7. genauer umschrie ben. Durch dos Gesetz vom 22. Jänner ISik, Nr. SS, wurden einige Reformen hinsichtlich der Kon- sumobgaben der Gemeinden durchgeführt und gleichem« — zur Ersetzung der durch die Refor men

sich zweifellos die Gewerbesteuer besser, da dann der örtlichen Wirtschaftslage mHr Rech nung getragen werden kann Ein weiterer Unter schied gegen die österr. Erwerbsteuer besteht dar in. daß diese «ine Nontingentfteuer war. wUrend die Gewerbe- und Be-.iaufssteuer eine Quotiiäts- steuer ist, d h. es wird nicht wie b« jener von vornherein ein bestimmter Steuerertrag eines Steuerbezirkes ?«stgesetzt und auf die einzelnen Steuerträger aufgeteilt, sondern jeder hat den für ihn unabhängig

von den anderen testgesetzten Steuerlich zu entrichten Z. Steuergegenstand. Der Gewerbe- und Verkaufssteuer unterliegen: a) jene, welch« einen Beruf, ein Kandwei!, einen Handel oder irgend ein Gewerbe aus üben! auch dann, wenn das Einkommen daraus ganz oder teilweise nur gelgentlich oder aus zufälligen Menstleiftungen ent springt: b) jene,' weiche Waren irqenviyelcher Art »er laufen: c) die VerqnüallngSAefcllschaiten. Verein«. Ko smos iind ähnliche Organisationen. vi« Steuer trifft gleicherweise auch den zeit weisen

Gewerbe- und Nerkaussbetrieb herunter hender Gewerbe- und Handelstreibender, wenn diese sich länge? als einen Monat im Jahr in der Gemeinde aufhalten und daselbst ein Lokal oder einen Stand haben. Jene, welche einen Beruf, ein Handwerk, «inen Handel oder «in Gewerbe zeitweise ausllben, sowie die Dergniigungsgesell- schasten. Rereine, Kasinos imd ähnliche Organi- laitonen, die für eine länger« Dauer als für einen Monat gebildet wurden, haken die Steuer in der Höhe «ine» Viertels, der Hälfte

oder von drei Vierteln zu entrichten, je nachdem, ob die Daittr ^ des Gewerbebetriebes in der Gemeinde weniger als drei, sechs oder neun Monate beträgt. Ueber- > steigt der Betrieb die Dauer von neun Monaten, so ist die ganze Steuer zu entrichlen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Die Beamten und jene, welch« ihr« Arbeit gegen Bezahlung eines Gehaltes, Arbeitsloh nes oder Entgeltes bei öffentlichen und pri vaten Unternehmungen leisten außer wenn sich die Anstellung oder di- Arbeitsleistung

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 06.06.1908
Umfang: 10
sich nichts mehr machen; und wenn das Gesetz dem Abgeord netenhause vorgelegt, dann sind die großen Par teien für dasselbe schon gewonnen. Die Steuererhöhung ist eine enorme; sie beträgt 50 Kronen für den Hektoliter Alkohol oder 25 Kronen für den 50grädigen Weinbranntwein. Die Steuer ist zuerst schon außerordentlich hoch: 90 Kronen für den Hektoliter Alkohol. Sie beträgt z. B. bei den Kellereigenossenschasten Deutschtirols schon gegenwärtig 50.000 Kronen, und bei den deutschtirolischen Weinproduzenten zirka

, denn der Preis für echten Weinbranntwein würde durch die neue Steuer so steigen, daß ihn niemand mehr kaufen kann. Man wird aber fragen: Ja, es wird wohl auch der Spiritus und der kalte Schnaps steigen. Trotz der großen Steuererhöhung wird der Spiritus wahrscheinlich nur unmerklich im Preise steigen. Denn die großen Fabriken und Raffinerien, deren Betrieb sich von Jahr zu Jahr vervoll kommnet, arbeiten viel leichter und viel billiger als die bäuerlichen Brennereien. Zudem haben sie 15 Prozent Spiritus

vollkommen steuerfrei, was bei den bäuerlichen Brennereien nicht der Fall ist. Die Steuererhöhung ist nur ein Mittel, alle kleinen bäuerlichen Brennereien zu unterdrücken und die ganze Branntweinerzeugung in den Händen we niger großer Brennereien zu vereinigen, die dann treiben können was sie wollen. Einsichtsvolle Leute sagen, darauf ist es eben bei der ganzen Steuer erhöhung abgesehen. Aber selbst wenn der Spiritus etwas teurer werden sollte, wird der kalte Schnaps deshalb gar nicht teurer. Der kalte

Schnaps wird gegenwärtig in der Weise hergestellt, daß die „Fabrikanten' 40, 35, 30 Liter Spiritus mit 60, 65, 70 Liter Wasser per Hektoliter vermischen, und der SchnapS ist fertig. In Zukunft wird das einfach so gehen: Anstatt der 30 bis 40 Liter Spiritus nehmen die „Fabrikanten' 20 bis 30 und statt der 60 bis 70 Liter Wasser nehmen sie 70 bis 80, und die geben den Brannt wein gleich teuer, oder etwas teurer, und die Steuer ist ausgeglichen, der Kalte wird desto schlechter, minderwertiger

stellen. Es brauchte eine solche Maßregel einen solchen Kontrollsapparat, daß die Menge der Beamten die ganze Steuer auffressen würde. Die erste schädliche Folge einer Steuererhöhung aus Weinbranntwein ist also diese, daß alle bäuerlichen Brennereien sicher eingehen und den Weinbauern der aus dem Branntwein bisher verbliebene kleine Gewinn ausfallt. 2. Der zweite Schaden, der schon viel größer ist, besteht darin, daß demWeinbauern eine große Menge unentbehrliches Vieh futter entzogen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 17.11.1854
Umfang: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.08.1824
Umfang: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.04.1925
Umfang: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 11.04.1929
Umfang: 12
schwere Verletzungen. — ^ der Nähe des kranMichen Flughafens Avars stürzte ein Mlitürstugzeug aus 1000 Meter Höh« ab. Der schwerverletzte Flieger- leutnan- Mnuten. Araf-BestimmunM für Steuer-Delikte Neue Anmeldungotermine für da» deii direkten Steuern unterliegende Einkommen und Straf bestimmungen für nicht rechtzeitig eingevrachte oder unterlassene Steuererklarungem- Mit Eesetzdekret vom g. Dezember 1928, Nr. 2834 (C - — -- - wurden unterlassene festgesetzt. Mit Beziehung ans Art. 10 des obzitierten

(Erhöhung um ein Drittel des bisherigen Ertrages), sind ebenfalls bis zum 31. Jänner des der Erhöhung folgen den Jahres anzumelden. Laut Art. 2 muß das Einkommen aus Kapi tal. aus Dienstbezügen, Penkions- bezüaen, aus Leibrenten beziehungs weise iedes Einkommen der Kategorie A, E2 und D von demjenigen, welcher zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. bis zum 31. Jänner des der Entstehung des Einkommens folgenden Jahres bei der Steuerbehörde angemeldet wer den. (Bisher mußte die Anmeldung innerhalb

anmelden. Wird keine diesbezügliche Erklärung eingebracht, so nimmt die Steuerbehörde an, daft der Steuer pflichtige stillschweigend sein bisheriges Ein kommen als unverändert weiterbestehend er klärt. Der Art. 5 bestimmt hinsichtlich der C i n- kommensergänzungssteuer. daß die jenigen Personen deren Gejamteinkommen die Höhe von Lire 6099 erreicht, eine diesbezügliche separate Steuererklärung bis zum 31. Juli des Jahres, welches der Entstehung des Gesamt einkommens von wenigstens Lire 6999 folgt

und für die Junggeiellensteuer müs sen bei der Steuerbehörde des jeweiligen Aus- enthaltsortes des zur Abgabe der Steuererklä rung Verpflichteten eingebracht werden. Die rklärungen für die Riech. Steuererklärungen für die Riech. Mob.-Stcuer und« für J)ie Bodenertragsteuer sind bei der ' des Heimatsortes Steuerbehörde des Heimätsortes des Steuer pflichttgen einzubrinaen. Aktiengesellfch-ifteu müssen die Steuererklärung bei der Steuer behörde ihres Hauptsitzes einbringen. Nur wenn sich am Heimatsorte oder Aufenthaltsorte

punkt der Einbringung das Datum des Aus gabepoststempels. Der Art. 8 bestimmt, daß im Falle der ver späteten Einbringung der Steuererklärung oder im Falle der Unterlassung der zeitgerechten An- zeige des Aufhörens der Bedingungen 'Lr die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigungen die nicht zeitgerechte Erstattung der Anzeige nur mit der Hälfte des im Art. 2 des Gesetzes von» 9. Dez. 1928, Nr. 2834, angegebenen Steuer zuschlages (also mit einem Zuschlag entsprechend einem Sechstel der Jahressteuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Seite 12 von 20
Datum: 04.03.1933
Umfang: 20
Volkswirtschaftlicher Teil Die Einkommensteuer -er Prtval-Ansestettten ^ Sn welchem Ausmaß find dl« Dienstgeber «er» pflichtet, den Stenerahzng dnrch Gehalt», erhöhnng «ettznmeche«? Durch das Eesetzdekret vom 30. Jänner l. J„ Nr. 18, ist, wie wir bereits ausführlich berichtet haben, verfügt worden, daß die Einkommen steuer der Privatangestellten (Ricchezza-Mobile Steuer Kat. E 2), die bisher gewohnheitsmäßig von den Dienstgeber« selbst getragen wurde, vom 1. Jänner l. I. an den Angestellten

durch Gehaltsaufbesserungen wettzumachen. Durch ein Dekret des Korporationsminitte« riums und Finanzministeriums ist nun für die einzelnen Gehaltsstufen genau fest gelegt worden, welchen Anspruch auf Au», gleichszahlungen jene Privatange« stellten haben, denen fetzt infolge des neuen Gesetzes die Steuer von den Bezügen ab. gezogen werden muß. Wir haben den Inhalt dieses Dekretes bereits in der Mittwochnummer der „Dolomiten' dargelegt, ersehen jedoch aus mehrfachen An fragen, daß die Bestimmungen desselben noch nicht allseits klar

verstanden worden sind, wes halb wir sie Hier nochmals folgen lassen und jeweils mit einem Beispiel »ersehen, au» welchem die Verrechnung sehr leicht ersichtlich ist. Das Dekret sieht folgende drei Gehaltsstufen vor: 1. Gehalte bis zu 8000 Lire jährlich: Der Dienstnehmer hat Anspruch aus «in« Erhöhung seiner Bezüge um mindestens 80% der Steuer, die ihm abgezogen wird. . Bei einem Jahresbezuge von 6000 Lire beträgt die Steuer beispielsweise 180 Lire, um die der Bezug gekürzt wird. Da de« Angestellten

aber 807°. das sind .181 Lire, im Wege einer Gehalt», erhühung wieder rückvergütet werden müsien, beträgt die Steuer zu seinen Lasten tatsächlich 06 Lire. 2. Erhalle von 6001 bis 18.000 Lire fähr« lich: Der Dienstnehmer hat Anspruch aus mind«. stens 50% der Steuer durch Gehaltserhöhung wieder ersetzt zu bekommen. Bei einem Iahresbezug von 10.000 Lire z. v. betrögt die Stener 800 Lire, von welchen aber dem Dienstgeber mindesten« 100 Lire wieder er. setzt werden müsse», so daß er tatsächlich höch» stens

100 Lire an Steuer au« eigenem bezahlt. 0. Gehalte von 18.000 bl» 30.000 Lire jäh«, lich: Der Dienstnehmer hat Anspruch auf «kn« Erhöhung seiner Bezüge um mindesten» 107° der Steuer. Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 Lire z. B. beträgt die Steuer 1600 Lire, von «elchen den, Angestellten mindesten» 610 Lire ersetzt werden müsien, so daß höchsten« 060-Lire zu Lasten des Angestellten gehen. Infolge der Verpflichtung der Dienstgeber, den Angestellten einen Teil der Steuerabzüge durch Gehaltszulagen

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Dolomiten
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Seite 10 von 16
Datum: 05.11.1938
Umfang: 16
folgendermaßen geregelt: A. Befreiung vonLire 100.000 des Ge samteinkommen» van der K o m p l e m e n- tarsteuer; d« Famklkensteuer. B. verhältnismäßige Ermäßigung der fest- gestellten Einkommen, derart, daß ein Ge samteinkommen von Lire 100.000 b e« freit wird. von der R i c ch e z z a Mobile- Steuer: der Gemeindesteuer auf auf Gewerbe- Betriebe samt bezi'iolichem Provinzialzuschlag; der Steuer zu Gunsten der Provinzialräte der Korporationen (Handelskammern): der Grund- und Ge ll ä u d c st e u e r samt

bezüglichen Gemeinde» und Provlnzkalzuschfägen; der Steuer auf dem landwirtschaftlichen Reinertrag. 6. Dollssöndige Befreiung von der Potent- Steuer: der M i e t w e r t» Steuer: der Vieh- Steuer und der beson deren Steuer auf das Halten von Ziegen: von den Syndikats-Beitrögen: den Beiträgen und Taren für alle Schulen. Hinsichtlich der Gruppe A ist also ein Ein kommen bis zu Lire 100.000 als nicht be stehend zu betrachten, welches immer in Ab zug zu bringen ist, mit gänzlicher oder teil weiser Befreiung

von der Komplementär- Steuer und der Fmnilien-Steuer. Hinsichtlich der Gruppe F> wollen wir zum leichteren Verständnis ein Beispiel bringen: Ein Familienvater hat ein Gesamteinkom men von Lire 120.000, und zwar ein Ein- knminen aus seinem Gewerbe (Ricchezza Mobile) von Lire 60.000, aus Hausbesitz von Lire 30.000, aus Grundbesitz von Lire 30.000; es gebührt ihm nun eine Steuerermäßigung um Lire 100.000, welche auf die drei bezüg lichen Steuern verhältnismäßig aufzuteilcn sind; auf diese Wesse kommen also in Abzug

. das Gesuch erst nach dem 31. Oktober des betreffenden Jahres eingcreicht, so wird die Steuer befreiung erst vom 1. Jänn« des zweit nächsten Jabres an bewilligt. Auch der Fortfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung kst dem Steueramte, bzw. den anderen obenerwähnten Aemtern anzumelden, samt gleichzeitiger Angabe des Einkommens, die» innerhalb 81. Jänner de» nachfolgenden Jahre«. — Die Versäumnis dieser Anzeige zieht die DerpfNchtimq zur Nachzahlung der Steuer, sowie einen Steuer- Zuschlag

und eine Geldstrafe «ach sich. Vorstehende Abhandstmg wurde uns von Dr. A. Steiner, Rechtsanwalt in S1- landro, welcher zur Vertretung in Steuer- und Gebührenangefcaenheiten ermächtigt ist, zur Verfügung gestellt. Lohn an Nationalfeiertagen in der Landwirtschaft 2m Abkommen zwischen den Nationalo-rbän- dcn der Landwirte und der landm. Angcsicllien vom 10. Mai 1938 wurden hinsichtlich oer Eat- lohnuna der landw. Arbeiter an den wer Nationalfeiertagen ( 21 . April. 9. Mai 28 . Ok tober und 4. November) folgende

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