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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 29.11.1849
Umfang: 10
5 Slv»fchreibu«g t t»r ?rse»u«g der Dienstvläye für die Struer- ä«te» >« Kronlande Tirol und Vorarlberg. Ziir^ Ä <^fü->rui>g der ,»>t der allerh, Eiiischließiiiig Üöroen zur Lerv.iltnng der'direkten Besteuerung nniß nu» in ,^olg? Erlasse» des hoben Fin >>iz. H/in-üeiiums vom 19 °. Mts, Z, 112 ,2 — F. M jiir Ausstellung der Steueräiu-er, welche späteste,is »>i> I. Februar l>,50 I»'« Leben zu treten habe». geschrill.» werden. In Beziehung auf die Organiflrnng dieser Steuer- a nter

hat sich ihre Amtsthätigkeir vorerst auf jene Ge genstände ,» beschränken, welche in dem a. u. Vor. trage des Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichne« sind. Sie »,»fassen die Vorschreib,tilg. Uebernahme, ?Ib. fuhr und Verrechnung aller direkten Steuer» und jeneS Theiles, der zu ihrer EoidenzhaltiiNg bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten voigenoininenen Amis- bandlunqen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene Grtiüdbnrl s' nnd Deponie» - Aemter errichtet

werden, die Fübrnnq der Grundbücher, die Besorgung des Kassa, und Deposiien- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- hörden und die Empsa»gnahi»e und Verrechnung jener Beträge übertrage» werden, welche die Finanz, Ver Wallung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amishaud' lung zuzuweisen findet. In jedem Bezirks Gerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt aufgestellt. Das Personal der Steuer - Aemter als einlebender und verrechnender Aemter besteht

in der Regel aus zwei Beamten, nämlich aus einem Einnehmer nnd aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. AIS Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiber oder im Falle Amtsoffizialen ,,»d Assistenten beigegeben, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter». wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge» wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt

: Für die Steuer-Einnehmer I. Klasse an Gehalt 90» fl » 7? II Klasse ^ „ 800 fl. ^ III Klasse 7il0 fl. Für di-Sieue'kontrollore I.Klasse» „ 700 fl. » -> ü » ll Klasse ^ , ölig fl. « » .'> ' III. Klasse -? 5lX1 fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 45» fl. und 490 fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 30g fl. Zur Bewerbung um diese Diensiplätze wird.hieyn« der Konkurs ausgeschrieben und zwar vorderhand: ». Fünf Dienstpläne für Einnehmer II. Klasse

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 04.08.1923
Umfang: 8
und Dekrete) kann leicht da oder dort ein Irrtum unterlaufen. Die italienische Gesetzgebung kennt folgende eigene Gemeindesteuern, die von der Gemeinde beschlossen werden können: 1. Steuer auf Gewerbe- und Handelsbetriebe; 2. Familien- und Herdsteuer; 3. Viehsteuer; 4. Steuer auf den Mietwert; 5. Steuer auf die benutzten Lokale (Ersatzsteuer für 4); 6. Steuer auf Zug-, Last- und Saumtiere; 7. Steuer auf Hunde; 8. Steuer auf Wagen und Dienstboten; 9. Steuer auf Klaviere und Billarde; 10. Steuer

auf Photographien und Inschriften; 11. Steuer auf die Benützung öffentlicher Grund flächen; 12. Steuer auf die Lizenz von Gasthöfen; 13. Aufenthaltssteuer; 14. Steuer auf die bebaubaren Grundflächen. Ferner Verzehrungssteuer und Konsumabgaben auf Futtermittel, Brenn-, Baumaterialien, soserne nicht staatliche Abgaben darauf lasten. Außerdem können von der Gemeinde, teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschläge zu den staatlichen Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer) erhoben

des ordentlichen Budgets aus Quellen stammt, die nach wie vor gleich sind (hauptsächlich Mobiliarbesitz der Gemeinde). Vie Bedeckung in der Zukunft. Es frägt sich nun, wie rund L. 245.000 nach den neuen Gemeindesteuern aufgebracht werden sollen, um eine möglichst gerechte Verteilung und Belastung zu erzielen. Voraus möchten wir bemerken, daß die unter Zl. 4 genannte Steuer auf den Mietwert fast unserer bisherigen Zinshellerabgabe entspricht, die nach dem Voranschlag 10°/o des Mietzinses betragen hat und deren

Erträgnis mit L. 67.000 veranschlagt war. Die Mietwertsteuer nach dem neuen Gesetz ist nach oben beschränkt, sie kann, wenn sie als Prozentualsteuer erhoben wird, höchstens 4'/g betragen (früher bloß 2°/g, jetzt bis auf weiteres 4°/„). Wenn diese Steuer, da sie sich schon ganz gut eingeführt hat und keine neuen Erhebungen braucht, belassen wird, so kann damit ein Betrag von L. 26.800 (statt bisher L. 67.000) erzielt werden und kämen dann noch L. 218.200 durch die anderen Steuern zur Bedeckung

. Finanztechnisch wäre es für die Gemeinde das einfachste, im Weg von Zuschlägen zu den staat lichen Steuern sich die nötigen Einnahmen zu ver schaffen, da es auf diese Weise keine besondere Mühe für die Erhebung kostet. Zuschläge sind möglich zur Grund- und Ge bäudesteuer in der Höhe von höchstens 60'/» so wie zu einzelnen Gruppen der Einkommensteuer im Höchstausmaß von 10°/<,. Die Gemeindezuschläge zur Grund steuer betrugen in Brixen bisher 300'/g und hatten ein Erträgnis von L. 8400. In Zukunft

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 06.12.1849
Umfang: 10
auf die Organistrung dieser Steuer- A.nter bat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor- trage de« Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung. Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jene« Theiles, der zu ihrer Soidenzhaltnng bis nu» von den Steuer » Bezirkt - Obrigkeiten vorgenommenen Amis bandlungen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene

Grundbuchs- und Depositen-Aemter errichtet werden, die Führung der Grundbücher, die Besorgung des Kassa- und Depositen- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- horden und die Empfangnahme und Verrechnung jener Beträge übertragen werde», welche die Finanz, Ver waltung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amtshand lung zuzuweisen findet. In jedem BezirkSGerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter

als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel aus zwei Beamten, nämlich ans einem l?innehmer und aus einem K-ntroLor, die sich wechselseitig kontrclür.u und der Kantionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiher oder im Falle Amtsoffizialen und Assistenten beigegebrn, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter», wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge

» wird. Für diese Beamten sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Steuer-Einnehmer 7. Klasse an Gehalt S0N fl. z, 5? II Klasse 7, 8l)9 fl. »i, » » III. Klasse z, » 7N9 fl. Für die Steueikontrvllore I. Klasse » 7«W fl. ?, n II Klasse x, 609 fl. z, z, « ?, III. Klasse ?, ?, 5(XI fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 459 fl. und 499 fl. Für die'Steuer «Assistenten in den Gehaltsstufen von 3S0 fl. »nd 300 fl. Zur Bewerbung um diese Dienstplätze wird hiemit der Konkurs ausgesrbriebe» und zwar vorderhand

: «. Fünf Dieustplätze für Einnehmer II Klasse mit einem Jabresgebalte von S9S fl., »nd sieben und sechzig für Einnehmer III. Klasse mit einem Gebalte von 799 fl., und eventuell sür den Fall, daß bei einem Steueramte die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gehalte von Lkw fl. I». FürKonirollore der II. und III.Klasse mit einem Gehqlte von 699 fl. nnd beziehungsweise von 509 fl. c. Für «teuer-Amls-Offizialen mit einem Gehalte von 499 fl.. und für Steuer-Assistenten

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 16
Datum: 27.03.1909
Umfang: 16
erörterte die drohende Gefahr diese: neuen Be steuerungegrundlage für die Land- und Bergbauern in ihrer ganzen Tragweite. — Landtageabgeordneter H ö lzl ist nicht gegen die Abwehraktion und hat sich in seinem Klub sehr entschieden gegen diese neue Steuer eingesetzt,- doch sei es eine schwere Sache im Land- tage. Die gemachten und versprochenen Bcwil- ltgungen erfordern Geld, die großen Parteien müssen für die Bedeckung aufkommen und haben deshalb die Pflicht, für Steuern zu sorgen. Die Privatwein steuer

haben die Südtiroler veranlaßt durch ihre Forderung auf Erhöhung der Biersteuer, welche die Nordtiroler ohne entsprechende Weinsteuer nicht zu- lassen. Die Erhöhung des Akzises ließen die Wirte nicht zu, so kam man auf die Privatweinsteuer, die sei für die Weinbauern seiner Ansicht nach weniger gefährlich und lästig wie die Erhöhung des Akzises auf Wirtswein. Die Steuer sei schwer abzuwenden, well die Nordtiroler, die Städte- und Handels^ kammervertreter dafür sind, sonst auch dafür irgend eine andere Steuer

kommen würde und weil auck die Italiener zwar nicht im vollen Hause woh aber bei den Verhandlungen sich im Prinzip (grundsätzlich) für die Privatweiudesteuerung ausgesprochen haben und nur über den Ein hebungsmodu« sich noch nicht klar waren. Diese Mitteilung wirkte sensationell, wurde aber über An frage von Abg. Hölzl neuerding« bestätigt und be- kräftigt. Pfarrer Schrott dankte für das Eintreten des Abgeordneten gegen die Steuer und widerleg die Anschauung, daß die Akziserhöhung für den Weinbauer

schädlicher sei wie die Prioatweinsteuer indem in Oesterreich überhaupt Privat- und Wirts wein in gleich hoher Menge getrunken wird, die in Kellereigenossenschaftcn organisierten Weinbauern Südtirols aber 8 / 10 ihres Weines an Privatkund schäften und nur i l 10 an Wirte abgeben. Jeglicher Einhebungsmodus wird zu lästiger Steuerschnüfselei führen. Pfarrer Schön he rr-Gratsch beleuchlrtc die Leichtfertigkeit, mit der man im Landtage an die Ein -' ührung der Steuer schreiten wollte, ohne über deren

1 virtschaftliche Tragweite, noch über die Art der Ein gebung sich klar gewesen zu sein, und die Oberflächltch- !eit, mit der Abgeordnete diese Steuer mundgerecht machen. 2n Bozen habe man gesagt, die Steuer tresfe nur die Klöster und Widum, obwohl, wenn man alle Geistlichen und Klosterbrüder täglich 1V» Liter und ede Klosterfrau 3 /* Liter Wein trinken Nrße, was aber nicht einmal annähernd zutriffi, von diesen allen zusammen von den 200.000 in Tirol getrunkenen Hektolitern Wein nur 40.000 Liter getrunken

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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 18
Datum: 12.06.1823
Umfang: 18
Haber 4/it, Wiener Metzen, Geld c)3/4 kr. nnd Steuer zu 3 Termin 34 kr. 2 dl. t! >2/20 Perner T. W. Der AuöruföpreiS ist 625 st. R. W. U. Ein Acker von t,k>b lI Klaftern im obèru ?lmra- fet Felde. Giebr zn Hülse des LehenlragerS Haber Wiener Metzelt, in Gelde >21/4 kr., Steuer zu 3 Ter- min 37 kr. » dl. b 12 /20 Perner T. W. per QuS.fl. R. W. X. Ein Acker im obern Amraser Felde, vl>l» lUKlaft ter». Giebt zn Hülse deö LehentragerS l»/>l> Wieiier Me tzen Haber, in Gelde 103/4 kr., Steuer zu 3 Termin

47 kr. 3 dl. S1S/20 Perner T. W. per Syc, fl. R. W. 1^. Ein Acker von 4vg HI Klaftern im obern Amraser Felde. Giebt dem Lehentrager zn Hülfe s/ìl» Wiener Metzen, in Gelde y kr., Stenet zu 3 Termin 22 kr. 7 Perner T. W. per 2VS st. N. W. IU. Ein Acker von L2g LZ Klastèr» im obern Amraser Felde. Giebr zu Hülfe deö LehentragerS Malier 4/>b W. Metzen, im Gelde U2 /4 kr., Steuer zu 3 Termin 33 kr. ljb/20 Perner T. W. per SLo fl. R. W. Ein Acker im obern Amraser Felde, (>Ii lUKlaf- tern. Giebt zu Hülfe deö

LehentragerS 3/il, Metzen Ha ber, im Gelde 7 2/4 kr., Steuer zn 3 Termin 2li kr. 1 dl. 3 14 /2» Perner T. W. per s«l> st. R. W. 0. Ein Acker im obern Amraser Felde, N24 HZ Klaf tern. Giebt dem Lehentrager zu Hülfe Haber Wie ner Metzen, im Gelde v 1/4 kr., Steuer zu 3 Termi» 44 kr. 4 dl. 7 1S /20 Perner, per S7S fl. R. W. ?. Ein Zlcker im obern Amraser Felde, »73t, HZ Klaf tern. Giebt dein Lehentrager zn Hülfe Haber ,4/>t> Wie ner Metzelt, im Gelde n 1/4 kr., und Steuer zu 3 Ter min

> fl. 3^ kr. 2 dl. b/20 Perner T. W. perii l,o fl. R. W. li. Ein Acket im obern Amraser Felde, 433 lH Klaf tern. Giebt zn Hülfe 4/16 Wiener Metzen Haber, im Gelde 3 1/4 kr., Steuer auf 3 Termin 2t> kr. A dl. y 10/20 Perner T. W. per 37S st. R. W. Lud àr. 745. L. Ein Fruhmahd in der Reichenaiie, 64b uz Klaftern. Giebt dem unter rei,täntt- licke Administration gesetzten Hofbau - Urbar Grundhülf- ziiiS 1 kr. uud Steuer zu 3 Termin 1 kr. » dl. «,2/20 Perner T. W. per 33c, fl. N. W. Lud türc>. Lst. 74^. Ein Fruhmahd, ,410 n Klaf

ter». Giebt dein »nter rentämtliche Administration gesetz ten Hofbau-Urbar Grundzins 4 kr. Dem Gotteshaus«-Am- raS » kr. Dem Pfarrwiddum in AmpaS 10 kr., Steuer auf 3 Termin 1 fl. 33 kr. »Perner T. W. perSoc, fl. R.W. 8ub k^ro. 74Z. Ei» Fruhmahd, das Angerle genannt, r>uci uz Klaftern. Giebt den Christoph v. Wein- hartifchen Erbe» GrnndzinS 0 kr., ewigen ZiiiS 7 fl. nnd Steuer auf 3 Termin >Q kr. 3 Perner T. W. per 200 fl. R. W. Lud k^rci. (lad. 746. Ein Frnhmahd von 4yL lH Klaf tern. Giebt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 09.10.1823
Umfang: 12
und Oekonomie-Anlage häufig von Fremden nnd Durchreisenden besucht. Diese Bad- und Oekonomie-Behansung erscheint im Cataster »nd 5>'r »Sk>» «nd steuert auf » 1/2 Termin in R. W. b »/4 kr. Ein Fri'ihgärtl vont>3Klaftern, steuert ans, 1 /2 Ter min in R. W. , kr. Ein Krautqarteu von ,54 Klaftern, giebt auf , 1 /2 Termin in R. W..Steuer 23//» kr. Diese beiden Gegen stände gehören unmittelbar in Cat. Nr. >6k>». 8ub k'rr,. Cot Ein großes Grundstück ober dem von der Nenmüble in daS KrecklmooS führenden Fahr wege

von 2/,s<,2 Klaftern, steuert auf > 1 /2 Termin 4 st. 36 >/4 kr. R. W. , Inteviaenzbl. z. B. v. u. f. T. u. V. 8i. i8sz. Lab d?ro. »St>3. Ein kleines Grundstück von 3Uy Klaftern, reicht auf » 1/2 Termin 4 1 /4 tr. Sk. W. Steuer. ^ Cat. Nr. ,664. Ein Grundstück von 2»33 Klaftern, giebt auf » »/2 Termin 24 »/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. »St>S. Ein Acker von »710 Klaftern, steu ert auf » l /2 Termin kn R. W. »q»/2 kr. Diese Grundstücke sud diro. »562 inolusivs IZ6? gè» ben uberhin noch » fl. S» kr. T. W. Grundzins

. Cat. Nr. »5bk». Ein Stück Düng- oder HeumooS unter dem Weg von Z2»<z Klaftern. Hievon hat man auf » »>2 Termin in R. W, » st. » kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. iSki?» Ein Wieömahd niit 2 Henstadlrech- ren an dem Gfchränk, die feurige Wiese, Mühldichl und auf dem M006 genannt, von ibaor» Klaftern, giebtauf » »^2 Termin in R. W. 64 >>2 kr. Steuer, und qà Me- hen Haber, und im 2, fl. Fuße Geld 3 kr. Cat. Nr. »Qbli. Ein WieSmahd an dem Fischweiher von yoo «lafrern, steuert auf »1 /2 Termin

in R. W. S»/2 kr. Car» Nr. i5k»y. Ein Wieömahd und Moosboden un ter dem neuen HanS von ikZoo Klafter», ist auf » »/a Termin mit <z3/« kr. Steuer belastet. Cat. Nr. »S70. Ein Wieömahd am Thauernzaun von 225 Klaftern, bei Nr. »SbS, giebt in R. W. 3 kr. auf 1 1 /2 Termin Steuer. Cat. Nr. »57,. Mehr ein solches bei Nr. ,664 von 4S0 Klaftern, steuert in R. W. auf 1 l /2 Termin 3 kr. Cat. Nr. >672. Ein solches bei Nr. »5b3 von.»»» Klaftern, reicht auf » »/a Teimin im 24 fl. Fuße » kr. Steuer. Cat. Nr. »Z73

. Weiter ein Wieömahd von 40S0 Klaftern, giebt in R. W. auf » 1/2 Termin 7 kr. Steuer uud liegt bei Nr. >Sk>2. Cat. Nr. >Z74. Ein Fischteich unweit der Behau sung, das Krecklmooser Seele genannt, von 3Soo Klaf tern im Umsange, giebt auf » 1 /2 Termin 4 kr. R. W. Steuer und jährlich g kr. T. W. Grundzins. Cat. Nr. 16741 /2. Ein WieSmahd, der Mühlbichl, unweit der Neumühle, zwischen Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf i 1 /2 Termin 5 kr. in R. W. Steuer zu geben. Cat

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1921
Umfang: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 08.01.1898
Umfang: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 16
Datum: 26.01.1826
Umfang: 16
dieses AnwefenS der Raul», wel! cher nach Franziöka Strellischetu Testament demselben getheilt worden ist, mit gehöre, worüber aber auch ei» gerichtliches Vergleichs-und AbmarkungS-P.oiokoll 6 .1 ,L. März ,6,7 vorliegt, an daS sich der Käufer binden muß. Hievon hat man ans » Termi» ni R. W. 2 <1 si) kr. Steuer, und eine weitere Steuerauflage bis zu ei ner ander» Entscheidung auf > >>2 Termin 47 1/4 kr. R W. zu entrichten. I?r. Cat. 2278,^2. DaS sogenannte Ball - oder terspeditionShauS, mit Nr. 3cz signirt

. Von dieser Realität hat man anf - >/s Termin L 1/2 kr. Steuer in R. W. abzuführen. Für diese beiden unter besondern Catastralnuiiimcrn erscheinenden Verkaussobjekte, die unter einem Ausboihe losgeschlagen »verde», ist die AuSrufSsumme S3o» fl. Nr. Cat. 227b. Eine Behausung im Markte Reutte, daö MohrenwirthShauS genannt, mit 3, bezeichnet, nedst daransradizirter Bierbräu- und AilSschankS-Gerechtigke», in welcher aber hinsichtlich der Bräuerei bloß Spuren vom einstigen Brauen noch vorhanden sind, mit aller Zuqehör

- de an Kellern, Stadeln, Stallnngen und Jugebäude», und allen alteu Rechten, insbesondere mie Eingabe d-S Raumes, welcher vermög dem gerichtlichen Vergleichs ?lbmarkungS-Protokoll vom März 1817 gegen der so genannten Haßlmayrische» Behansnng ausgesteàt ist. Vc» dieser Realität hat man auf , 1/2 Termin 2 fl. 2, ,,2 k>. R. W. Steuer, und eine weitere Steuerauflage bis 511 einer andern Entscheidung anf eben so viel Termines? ^ » kr. zu entrichten, per »Sonst. Sud s3 >y. Ein Wieömahd ober der Neu- mühle

, daS Kerlesmahd, von 1760 Klaftern, giebt auf » »/2 Termin in R. W. <) kr. Steuer, per 12g fl. Lul> 2320. Eine Wiese, daö SalemoiiK- Mahd genannt, von 17S0 Klaftern. Hievon hat man auf , 1/2 Termin 7 »/2 kr. R.W. Steuer abzuführen, per »00 fl. Lull Nro. tüat. 232/,. Eine Wiefe, die Reithe ge nannt, sammt der Schirlesgrube, von 2337S Klaftern, und einen darin stehenden großen Heustadl, mit alle» alten Rechten, »vie diese abgemarkt ist. Von dieser Wiese hat man auf » 1/2 Termin > fl. 44 ,/s kr. R. W. Steuer

, dann jährlich 3/3- Metzen Hafer, und im Geld 2 kr. T W. zu entrichten, per 2000 fl. Lui) l^rc». Lad. 1S74 1 /2. Ein WieSmahd, derMühl- büchl, unweit der Neumühle liegend. Hievon müssen auf 1 1/2 Termin S kr. R. W. Steuer gegeben werden, per 200 fl. Sul, Nro. dcrt. r r<)7. Eine separat stehende Gipö- Mühle, stgnirt mit Nr. 3y, und den dazu gehörige» Sta del, in der Gemeinde Pflach stehend, mit alien alte» Rechten und Gerechtigkeiten. Giebt Steuer auf > »^2 Termi» 3 1^2 kr. R. W. und besonders nach Ehrenberg

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 29.06.1897
Umfang: 8
Seite 2 Niemand« einschüchtern und daß die Deutschen gar wohl wissen, sie gehen in einen SntscheidungSkampf und die Sprachenverordnungev sind der Punkt, bei welchem der Sieg verfochten werden muß. Die vellett Steuer«.*) In den letzten Tagen wurden die Steuerträger daran gemahnt, daß eS mit den neuen Steuern Ernst werde. Die Finanz-LandeSdirektionen er» innerten mittels Kundmachung, daß vom 1. Juli bis 1. August die „Erwerbssteuererklärungen' von allen Steuerträgern Oesterreichs

, die zur Leistung der allgemeinen „Erwerb st euer' verpflichtet sind, ausgefüllt uyd den zuständigen Steuer administrationen, beziehungsweise auf dem Lande den Bezirkshauptmannschaften oder den von diesen zu delegierenden Steuerämtern überreicht werden müssen. Damit ist die Steuerreform eigentlich erst aus dem Stadium der theoretischen Erörterung und aus den AmtSräumen iu praktische Verwirklichung getreten. Die Kundmachung der Finanz-Landes- direktion greift Jedem an das Gewissen und an die Taschen

von Unternehmungen die Steuer keineswegs. Ihre sehr bedeutende Steuerleistung wird vielmehr in einem besonderen Kapitel behandelt, und nur äuS diesem Grunde sind sie von den Bestimmungen über die allgemeine Erwerbsteuer losgezählt. Eine zweite Ausnahme: Wer eine Anstellung hat, sei es nun gegen Wochenlohn oder gegen Monatsgehalt, übt nicht minder eine auf Gewinn gerichtete Beschäftigung auS, zahlt aber dennoch keine Erwerbsteuer^ Vollständig ist aber auch dieser Kategorie von Berufen und Beschäftigungen

«, und wird diese Forderung im Bereine mit schoneuder Behandlung der Einrichtungen befolgt, dann ist die Junktiontsicherheit und Feuerbeständigkeit elektrischer Installationen und ihrer Be triebe von einer bi« nun unübertroffenen Zuverlässigkeit. Und die« beweist auch die Gtatistik. ^ .? !(Dr. Heinrich Schreib«? in »R. Fr. Pr') Nr. 7 8 Wässern die Fischerei betreibt, muß die EÄerb- steuer zahlen. AehnlicheS gilt von der Jagd und von der Gärtnerei, von letzterer, wenn sie sich als Kunst- oder Handelsgärtnerei, das heißt

zu können, von diesem Privatunterricht keine Steuer bezahlen werden. Ebenso wenig beispielsweise der unbesoldete RechtS- praklikant, der, wie daS vorkommen soll, zur Fristung seiner Existenz seine Zuflucht zum Stunden-, geben nehmen muß. DaS Gesetz erblickt hierin eine Nebenbeschäftigung und keine Berufsthätigkeit und befreit dieselbe von der Steuerleistüng. Neben beschäftigungen überhaupt, welche keinen höheren Ertrag als 50 Gulden jährlich abwerfen, bleiben von der Steuer frei, eS sei denn, daß eS sich um einen Nebenerwerb

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 30.05.1908
Umfang: 10
die Regierung daran, die Branntweinsteuer, und zwar um 50 Kronen pro Hektoliter, zu erhöhen, so daß, da gegenwärtig schon 90 Kronen bezahlt werden müssen, die Steuer in ^Zukunft 140 Kronen betragen würde oder für unfern 50grädigen Weinbranntwein 70 Kronen. ^ Was dies bedeute, gehe daraus hervor, daß gegenwärtig bloß die Kellereigenossenschaften von Südtirol an Branntweinsteuer über 50.009 Kronen zu bezahlen haben, in Zukunft 75.000 Kronen ab zuführen haben werde. Diese Belastung vertragen die Brennereien

nicht mehr verwendet werden können, da dieselben als solches nur im gebrannten Zustande brauchbar sind. Die Folge sei der Ausfall an großen Quantitäten Viehfutter. Der größte mit der Erhöhung der Branntwein steuer verbundene Schaden sei das Fallen der Maische- bezw. Weinpreise. Ein Preisniedergang müsse eintreten, weil die Nebenprodukte des Wein baues keine Verwendung mehr finden werden. Die Branntweinsteuer sei daher gleichzeitig eine Wein steuer; als Branntweinsteuer werde sie dem Staate

zu machen, daß ein Gesetzesantrag über die Erhöhung der Steuer auf Tresterbrannt- wein nicht vorgelegt und nicht angenommen werde und daß sür den Fall, als eine Erhöhung der Steuer aus Alkohol unvermeidlich erscheint, die Steuer aus Weintresterbranntwein von dieser Er höhung unbedingt ausgeschlossen bleibe, weil die Weinbauern nach so langen harten Zeiten und angesichts des verheerenden Auftretens der Reblaus eine so schwere neue Belastung einfach nicht ver tragen. großen Kinderfreunde unsere Jugendvereine. Vor der Kirche

werden. Von ihm allein hänge es jedoch nicht ab. Uebrigens seien die gegenwärtigen Verhältnisse nicht gar so schroff, wie es viele glauben. Wenn die Deutschtiroler von der neuen Steuer ausgenommen sein wollen, dann werden die anderen Länder, die Beeren und Wurzeln brennen, ebenfalls eine Ausnahme bean spruchen. Deutschsüdtirol erzeuge aus den Weintrebern ebensoviel Branntwein als Nordtirol aus den Beeren und Wurzeln. (Lebhaftes Gelächter und großer Widerspruch.) Die Sache sei nicht so leicht, die Steuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 01.06.1850
Umfang: 4
und mit Griiebmigung deö Herrn Statt- dalters wird auf den Besitz Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für^dlc Bedürfnisse der Stadtqemeinde zn vcrwe«» den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Rcichswälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnisseii zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diese» Besitz bei der aufgestellten Kommisston anzuzeigen, den Hnnd vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr lLSg wird der Tiiier- - arzt Jos. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcucrbchcbung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der' Haindc und die Sten erbezahlu

Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein sunge Hunde bis zum Alter von j Monate» befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkte» Hnnde angehängt werde» muß; die Kosten des letztere» sind abgesondert zn vergüten. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldnng und Versteuerung der Hunde jedes mal

besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt iu ciue Strafe des dreifachen Betrages der Stener. Der Abdecker wird beauftragt, jedenHun d, welcher nach Verlauf obiger Anmclduugssristc» nicht mit dem übergeben?» Zeiclien versebe» und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zn stelle», wel cher die magisiratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dem Abdecker gebübrt bei Straffällen der dritte Tbeil

der Strafe als Anzcigegebnbr. g. Die Hunde jener Parteien, weiche die Steuer- oder Strafcbezablniig verweigern, oder von wel chen diese Beträge armuthsbalber nicht ciiigebra-lit werde» können, sollen über Anstrag dcS Magi strats vom Abdecker vertilgt werdr». 10. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver» Wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren deS Wuthausbrnchcö bleiben »ngeändert in Wirksamkeit. Vom Stadtmagistrate Jnnebrii-k am 20. Mai >850. II r. v. Klcbelsberg, Bürgermeister. igenz

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 18.05.1901
Umfang: 12
durch den Getreideansschlag zu decken, welcher natürlich zum größten Theile zu Lasten der italienischen Bevölkerung fiel, 5ie man natür lich wegen ihrer Armut und wegen des Mangels an Sleuerkraft immer zu beschimpfen weiß. Diese geringen Umlagen sind in d-.r letzten Zeit etwas gesteigert worden, sie sind jetzt 36 Procent. Aber dennoch zieht man immer aus der armen Be völkerung, hauptsächlich der italienischen Gegenden, für die Landesverwaltung eine halbe Million Gulden an Getreideaufschlag an > dieser besonderen Steuer

, die ein Unicum in» ganzen Reiche bildet. (Hört! Hört!) Eine andere Ressource, die wen begründeter als der Getreideaufschlag war, Halle las Land in den letzten Jahre» aus der Brantweinslener gesunden. Diese Steuer gibt jetzt das 5,'and preis, und warum? Nach der Vorlage, die die Regierung im Hause eingebracht hat, war der Nettoertrag dieser Steuer sür Tirol 272.000 H. Nach dem Präliminare vom Jahre 1390 sollte diese Steuer dem Lande 425.000 ü brutto tragen, wenn eine Erhöhung der Steuer um 6 k zugestanden wor

den wäre. Die Regierung hat diese Erhöhung der Steuer nicht zugestanden und der Ertrag hat sich auf 350.000 beschränkt, wovon natürlich die EinhebnngS- kosten abzuziehen sind. Es mag richtig sein, dass der Ertrag vor dem Jahre 1399, wie in der Vorlage angegeben ist, nicht mehr als 272.000 ü netto ergeben hat. Eines muss ich aber sagen: Es ist in den letzten Tagen eine Peti tion der Landsteuereinnehmer im hohen Hause einge bracht worden, in welcher folgende eigenthümliche Stelle enthalten ist (liest

die Beihilfe des Staates zur Versorgung der Angestellten gewiss nicht unbegründet sein dürste.' Nach dieser Aussage sollte der Brantweinconsnm in Tirol 26.000 HeUoliter statt 21.000 Hektoliter, wie es der Vorlage zu entnehmen ist, betragen. Ich nehme an, dass diese Dalen nia t diejenigen Jahre betressen, welche der Regierungsvorlage zugrunde liegen und will daraus bloß den Schluss ziehen, dass, wenn das Land die bisherige LandeSumlage beibehalten hätte, es aus dieser Steuer immer wachsende Vortheile hätte

ziehen tonnen, dass sich das Ergebnis der Steuer nicht auf das hätte beschränken sollen, was daö Land bis j<tzt eingehoben hat, sondern durch die Entwicklung dcS Eonsnnig noch weitere größere Snmmen daraus hätten gezogen werden können. (Schluss folgt) Socal- und Vrovinrial-Chronik. Innsbruck, lg. Mai. 5*» GemeindeauS fchuss Wilten. Am Mo«» tag den 20. dS. um 4 Uhr nachmittags findet im Sitzungssaale des SchulhauseS eine Sitzung des Ge» meindeausschusses mit folgender Tagesordnung statt

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 27.11.1907
Umfang: 10
wird. Von dieser Steuer ist nur jener Wein auszunehmen, der von den Weinbautreibenden als Haustrunk be nützt wird.' So der Resol.-Antrag. Was wollre also der Abg. Schraffl? Es ist unglaublich aber wahr! Der Mann, der Land auf, Land ab ging, um das Abschaffen der Steuern zu predigen, er verlangte eine neueSteuer, eine lehr drückende Steuer, eine Steuer, die gerade die Weinbauern auf das schwerste getroffen hätte. Er verlangte, daß nicht bloß die Wirte, welche vom Weinverkaufe emen Gewinn haben, fondern

auch die übrigen K o n su m e u t e n, d. h. jeder m a n n, der ein Glas Wein trinkt, die Verzehru ngssteuer wie die Wirte zahlen sollten, und zwar „unverweilt'; er kann es gar nicht erwarten, bis diese Steuer kommt. Ausgenommen sollte nur der „Haustrunk', d. i. der Leps, bleiben, welchen die Weinbauern selbst machen uyd trinken. Außer diesem „Leps' der Weinbauern sollte jeder Tropfen Wein, der ge trunken wird, ja jeder Tropfen Leps, welchen nicht die Weinbauern, sondern andere Leute trinken

, die Verzehrungssteuer zahlen. Also jeder Tropfen Wein und Leps, weichen die Bauern auf Berg und Tal, die Arbeiter in Stadt und Land, die Geistlichen, die Klöster usw. trinken, sollte neben und außer der Grundsteuer und der außerordent lich hohen Produktionskosten noch mit einer neuen Steuer, mit der Verzehrungssteuer belastet werden. Man denke da an die schreckliche Kontrolle für eine solche Steuer. Kein Haus würde mehr von den Steuerschnüflern sicher sein. Man denke an die zahl losen Strafen! Man denke

an die Abnahme des Weinkonsumes und an den Rückgang des Wein- preises! Und das alles hat Schraffl nicht bloß für das Land Tirol, sondern für das ganze Reich haben wollen. Leider hat man diese Steuer zum größten Schaden der Weinbauern schon in zwei Nachbars ländern, in Kärnten und in Salzburg, als Landes steuer zu unserem- größten Schaden eingeführt. Schraffl aber wollte eS für ganz Oesterreich so haben, damit die Weinpreise für die Weinbauern in ganz Oesterreich gleichzeitig sinken. Ist es da ein Wunder

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 07.01.1895
Umfang: 4
änderungen, welche in Bezug auf die Besoldung? stener s3. Hauptstück nach dem Regierungseutwurfe) vom SteuerauSschusse vorgenommen wurden. Die Besoldungssteuer wurde nämlich für Beträge bis jährlich 3200 fl. gäozlich fallen gelassen, so tmß die gegen fixe Bezüge Angestellten aus Grund der Steuer refinm^nur mehr-der Personeneinkommensteuer unter worfen sein sollen. Auf diese Weise wird auch der Mehrzahl der Beamten. derenBezüge ailch nach den gegenwärtigen Steuergesetzen voll besteuert werden, daher trotz

des für geringe Bezüge kleinen Steuer satzes relativ stark belastet sind, eine ebenso gerechte als erwünschte Steuererleichterung zu Theil. Nach der Regierungsvorlage sollte der Empfänge von Dienstbezüge» sowohl der BesoldungSsteuer als auch der Personaleinkvmmeltsteuer unterworfen sein, wobei darauf Bedacht genommen wurde, daß die beiden Steuern zusammen die bisherige Steuer nicht (oder nicht wesentlich), übersteigen. Der Wegfall der? BesoldungSsteuer für Bezüge bis zu 3200 fl. bedeutet! daher gegenüber

der Regierungsvorlage zweifellos eine Entlastung der im Dienstbezuge stehenden Per-, sonen. Während nach dem gegenwärtigen Einkommen steuergesetze für ein Einkommen von 1000 fl. eine Steuer von 17 fl.. von 2000 st. eine Steuer von S0 fl. 15 kr., von 3000 fl. eine Steuer von 1 l? fl. zu entrichten ist, beträgt nach dem Personaleinkommen- tarise die Einkommensteuer von 1000 fi. 9 fl. 20 kr., von 2000 fl. 30 fl.. von 3000 fl. 55 fl. Allerdings deckt sich die bisherige Steuerbasis für Berechnung der Einkommensteuer

zur Persoualeinlommensteuer. Die Persoualeinkommensteuer ist eine in anderen Kulturländern längst praktizirte and bewährte, in Oesterreich über neue Steuergattung, welche das Iyst. in der bestehenden Ertragsstenern nun vervoll ständigen soll. Dieselbe soll das, aus was immer sür einer Quelle fließende Reineinkommen der ein zelnen (physischen) Personen unter Freilassung eines Existenzminimums von 600 fl. treffen. Die Steuer skala ist progressiv. Die Einschätzung erfoüzt auf Grundlage von Fafswnen durch Komimssioiien in jedem politischen Bezirke und in Städten Ger lv.000 Einwohner

. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden zur Hälfte vom Finanzminister, znr anderen Hälfte von den personalnnkommensteucrpflichtigen Bewohnern des Schätzungsbezirkes gewählt Die Personaleinkommen steuer entspricht vornehmlich der sozialen Forderung einer gleichmäßigen Heranziehung aller Staatsbürger zur Steuerlcistung nach Mlchg-ibe ihrer thatsächliche! Leistungsfähigkeit. Durch sie soll eine gerechte Aus-» zleichung der Steuerlast dort erfolgeir. wo es div Ertragssteuern nicht ermöglichen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 22.11.1849
Umfang: 10
. Gegen die Enl- sch«idung der ?ande«-Kommission findet eine weitere Be rufung nicht Statt. K. 29. b) Wirkung vor dessen Entscheidung. Der Re kur« gegen die Snlscheidungen über die Sieuerpflicht vder da« Ausmaß der Gebühr hat keine einhaltend» Kraft, rück- sichllich tec Maßregeln zur Einbringung der Steuer. Z. 30. lll. Steuer Entrichtung, I. Zeiträume der Zahlung. Di« Einkommensteuer ist, soweit dieselbe nicht durch deu Abzug »on den laufenden Zinsen oder andern Belügen eingebracht wird, mit dem Schluss« eint

« oder anderer Nachwei- sungea binnen der ihm dazu eingeräumten Frist nicht ent- sprich», kann »on den Behörden hiezu durch angemessene Geldstrafen verhalten werden. §. 33. 2. Andere. Wer in den Bekenntnissen den vor? geschriebenen Nachmessungen cder Anzeigen ein der Steuer unterliegende« Einkommen verschweigt. oter dadurch, daß er die mir dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze ange ordnete Fassion oder Anzeige zur gehörigen Zeit zu über reichen unterlaßt, sich oder einen Andern der angeordnete» Steuer

»u entziehen sucht, oder in der Fassion oder An zeige ^lmständ», w-lche für die Steuerb«messung erheblich sind, in der Art unrichtig angibt, daß dadurch die Steuer gänzlich umgangen, oder mit einem mindern al« dem vor schriftmäßige« Betrage bemessen würde, Ist zu dem Erläge de« dreifachen »on demjenigen Betrage, um den die Steuer g«bühr verkürzt, oder der Gefahr der Verkürzung ausge setzt wurde, auk d«m für di« Festsetzung und Einbringung der Steuer »org«schriebenen Wege zu »erhalten

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
. Gegen die Ent scheidung der LandeS-Kommissicn findet eine weitere Be rufung nicht Statt. §. 29. l>) Wirkung vor dessen Entscheidung. Dir Re kurs gegen die Entscheidungen über die Steuerpflicht oder das Ausmaß der Gebühr hat keine einhaltende Kraft, rück- sichtlich der Maßregeln z»r Einbringung der Steuer. §.39. III. Steuer-Entrichtung, l. Zeiträume der Zahlung. Die Einkcmminsteutr ist, scweit dieselbe nicht durch d«n Abzug vcn den lausende» Zinsen cder andern Bezügen eingebracht wird, mit dem Schlüsse

oder anderer Nachwei» sungen binnen der ihm da>u cingträumte» Frist nicht ent spricht, kann von den B-Hörden hiezu durch angemessene Geldstrafen »erhalten werden. §. 33. 2. Andere. Wer in den Bekenntnissen den vor geschriebenen Nachweifungen cder Anzeigen ein der Steuer unterliegendes Einkcmmen verschweigt, oder dadurch, das er die mit dem gegenwärtigen proviscrischen Gesetze ange ordnete Fassicn cder Anzeige zur gehörigen Zeit zu über reichen unterläßt, sich oder einen Andern dir angeordneten Steuer »u entziehen

sticht, cder in der Fassion oder An zeige Umstände, welche für die Sleuerbemessunz erheblich sind, in der Art unrichtig angibt, daß dadurch die Steuer gänzlich umgangen, edel mit einem mindern als dem vor schriftmäßigen Betrage bemessen würde, ist zu dem Erläge des dreifachen von demjenigen Betrage, um den die Steuer gebühr verkürit, oder der Gefahr der Verkürzung ausge setzt wurde, auf dem für die Festsetzung und Einbringung der Steuer vorgeschriebenen Wege zu verhallen. §. 34. V. Schl u ß be stim

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 17.05.1886
Umfang: 8
in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung

von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten

herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea

der Schäoen des vierten Alinea einfach fragen werde: Kann oer Mann noch einen Kreuzer zahlen oder nicht? und erst im letzteren Falle werde man ihm im Gnadenwege die Steuer nachlassen. Der Rück sicht auf die Staatsfinanzen gehe die Rücksicht voran, ob eine Steuer gerecht und billig und ob es recht und billig ist, dass eine Steuer gezahlt werde, ohne dass ein Ertrag vorhanden ist. Abg. Alsons Ritter v. Czaykowski empfiehlt folgende Fassung für Alinea 4 des Z I: „Wird durch andere unabwend bare

. Lienbacher wiederholt seine ge strigen Ausführungen, indem er betont, dass die Ab schreibung der Grundsteuer bei Elementarschäden nicht als Gnadensache, sondern als ein Recht zu behandeln sei, das unter allen Umständen sichergestellt werden müsse, denn es sei widersinnig, ein Recht nicht an- und Vorarlberg' 9?r. ÄRA zuerkennen, dem Finanzminister aber zuzumuthen, dass er dem Landwirte die Steuer schenken solle. Redner unterstützt zunächst den Antrag v. Zallingers, für den Fall der Ablehnung beantragt

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Dolomiten
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Seite 3 von 6
Datum: 19.10.1936
Umfang: 6
Heinrich Knapp wiedergewählt. Auch die bisherigen vier Beisitzer wurden wieder« ! ,«wählt. Nach Erschöpfung der Tagesordnung chloß der Vorsitzende mit dem Dank an alle Cr- chienenen die Hauptversammlung, b Aulliegende Steuerlisten. Vom 18. Oktober bis einschließlich 6. November liegen im Gemeindesteueramt Bolzano folgende Steuer« listen betreffend neue Besteuerungen oder Ver änderungen des Steuerbetrages für das Jahr 1937 und früher zur öffentlichen Einsicht auf: 1. Patentsteuer: 2. Lizenzsteuer

: 3. Steuer für Expreßkaffeemaschinen: 4. Steuer für Auf schriften in fremder Sprache; 8. Steuer für Be nützung öffentlicher Plätze und Auslagensteuer: 3. M ~ 6. Mietwertsteuer; 7. Dienstboten-, Klavier- und Billardsteuer: 8. Hundesteuer; 9. Waaensteuer; 19. Mllllabfuhrgebllhr: 11. Kanalisterungs beitrag: 12. und 13. besondere Kursteuer für Häuser, welche von der Gebäudesteuer befreit sind, sowie auf Grund der Einkommensteuer für jene Firmen, deren Sitz sich in einer anderen Stadt befindet. b Silberne

, der seinen Weg durchkreuzte, mildern. Noch lange möge er sich mit seinen Kindern glücklicher Tage erfreuen! b Skeuerelnhebung im Sarnkal. Saren- t i n o, 16. Oktober. Die Steuerbeamten wer den die im laufenden Monat fällige 6. Steuer- rate an folgenden Tagen und Amtsstunden einheben: In Corvara im Gafthaufe I. Groß am 20. Oktober, in Boscorioa di sotto im Gafthaufe Gufl am 21. Oktober von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags; in Sarentlno am 22. und 23. Oktober von 9 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von 1 bis 4 Uhr

nach mittags im Gafthaufe . „Albergo Grande Jtalia'. Die Steuerträger mögen nicht ver gessen, die einzelnen Steuerzettel mitzu nehmen, um sie bei der Entrichtung der Steuer vorweisen zu können. b Eheschließungen ln Orllsei. Ortisei, 18. Oktober. Den Bund fürs Leben schlossen in der vergangenen Woche am Dienstag Rifesser Franz, Maler, mit Emilia Comploy und am Samstag Canazei Engelbert, Schmiedmelfter, mit Maria Prugger. Morgen, Montag treten folgende drei Paare zum Traualtar: Santi- faller Cherubin, Maler

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Der Bote für Tirol
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Seite 13 von 16
Datum: 01.12.1825
Umfang: 16
. Davon entrichtet man der St. PeterSkirche in TschösS jährlich »2 kp. T. W. Grundzins, und in das freiherrlich von Sternbachische Straßberger Urbar RekognitionSzinS jährlich es kr. T. W. Die Steuer beträgt terminlich 2 kr. T. W. Cat. Nr. 3273 ein Acker, der Gufleracker genannt, von 1 Jauch und Lo lü Klaftern. Gränzt ». an die Land straße, s. und 3. an die Gemeinde, 4. an Jakob Rodels Kindern Einsang. Davo» entrichtet man der Commenda Sterzing jähr lich » l/2 Star Roggen, » 1/2 Star Gerste

und 3 Hühner Grundzins. Die Steuer beträgt terminlich »c, kr. T. W. Eal. Nr. 3»25. Ein Acker und GraSseld, Psuuderö genauut, von 5',4 ll! Klaftern. Gränzt ». 3. und 4. an die Gemeinde, 2. an Johann GfchließerS Acker. Davon entrichtet man der Commenda Sterzing jähr lich zu Handen deS HauptgiitSliihaberS Johann Meßuer, GschließerS aufTschöfö, » Star Gerste GrundhülfSzinS, und der Grundhcrrschaft selbst den betressenden Theilzinö. Die Steuer beträgt terminlich 5 1 /2 kr. T. W. Cat. Nr. 22Z41

» und darin stehenden Eschen. Gränzt ». an die alte Straße, 2. an PfainmerS Güter, 3. an ae» ineiiien Bach,an die Gemeinde. Hievon entrichtet man Hrn. v. Lewenegg oder Hrn. Weller allca jährlich , Kil; und Eier Grnndtheilzinö, Eomiiienda Sterzing jährlich 3 Star Roggen und ?v Zum Zehent. Die Steuer beträgt termin lich » kr. T. W. Cat. Nr. >3o3. Ein Gemeindögrund von 793 LZ Klaf tern. Stoßt », 2. und an die Gemeinde, 3. an Pren- „erbach. cutrichtet man der Gerichtsherrschaft jährlich /, kr. Grnlldzinà

, a. an Seidnerö Stück, 3. an die Landstraße, 4. an Georg Stands Stück. Davon entrichtet man der Gerichtöherrfchast Straß« berg l»id Sterzing jährlich 1 kr. T. W. Grundzins, »mV die Steuer beträgt terminlich » kr. T. W. Im Anöruföpreise per So fl. R. W. ^ Ein Gemeindsgrund, bei dem Hochgerichte liegend- Gränzt ». an Prenuerbach, 2. an Paul SeidnerS Stück, 3. an die Landstraße, 4. an Schauers Stück. Davon entrichtet man der Gerichtöherrfchast jährlich den betreffenden Grundzins, und terniinlich die betreffen

» de Steuer. Im AusrusSpreise per 200 fl. R. W. Ein Gemeindögrnnd beim Hochgerichte Nr. »0. Grän» zet I. an Bach, 2. an Veit Meßners Einfang, 3. an die Landstraße, /». an Joseph MayrS Stück. Entrichtet ebenfalls der Gerichtöherrschasb jährlich ' den betreffenden Grundzins und terminlich die detressende Steuer. An AiiöriifSpreise per 200 fl. R. W. Cat. Nr. 7qS der Anlage Außer/aufenthal ek» Ge^ mei'ndögrund von 5/,/» lH Klaftern. Gränzt ». an Joseph HoserS Stück, 2. an Brnckanger, 3. an Johann Lörget

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