1.103 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/04_01_1936/AZ_1936_01_04_5_object_1864275.png
Seite 5 von 6
Datum: 04.01.1936
Umfang: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

1
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1925/10_01_1925/TIR_1925_01_10_7_object_1996047.png
Seite 7 von 12
Datum: 10.01.1925
Umfang: 12
den wirk- kchen Reinertrag, möge es auch zutreffen. Saß in einzelnen Fällen der Steuerträger gegen ungerechte Besteuerung zum Verzweif- limgsmiitel der Steuerflucht greift Der springende Punkt ist der: Entweder man geht von Einkommen laut Ruolo als Basis für die städtische Steuer aus. dann ist es unbedingt nötig, daß sich auch die Stadtgemeinde cn die im Ruolo festgesetzte Summe l^ilt, dann muß sie aber auch die Gemeindesteuer er träglich gestalten. Es geht aber nicht an. die Trgebnisse des Ruolo

und von seiner Befugnis. Konkordate ab,uschließen, gerechten Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so bleibt kein anderer Acg als der des Rechts zuaes offen. Bemerkt muß jedoch werden, daß der Stadtmagistrai cm Grund gesetzlicher Vorschrift erst dann cm Konkordat abschließen kann, wenn ein Aekurs vorliegt. Der Rechtszug, der nach dem Gesetze bin- ncn IS Tagen, laut den einzelnen Steuer- mgern zugestellten Bemessungsbescheiden dagegen binnen 20 Tagen von der Zustellung zu beschreiten ist. geschieht mittel? Rekurs

an der Amtstafel der Prätur angeschlagen sein, was jedoch in Bozen merkwürdiger weise unterblieben ist und jedenfalls die Rechtswirkungen.des Anschlages benimmt. Die Uebermäßigkeit der Steuersorderungen des Stadtmagistrates geht auch aus anderen Umständen hervor. Wie bekannt, muß die Gewerbe- und Verkaufssteuer, die bei uns nur für ein Jahr eingeführt ist, im Jahre 1322 einer anderen Steuer weichen, näinl'ch der Erwerbs- und Patentsteuer Der Bericht des Finanzministers an den König vom 18. November 1923 sagt

über die Gründe der Einführung dieser Steuer folgendes: Da vom Jahre 1923 an kein Zuschlag zur S'euer über die Ricchezza mobile mehr statthast ist, wird eins Gewerbesteuer eingeführt, die zu gleich auch die Gewerbe- und Verkaufssteuer ersetzen soll. Also wohl gemerkt, diese neue Steuer soll gleich zwei Gemeindesteuern auf wiegen, die Gewerbe- und Verkaufssteuer einerseits und die Gemeinde- und Provinzial- zuschläge zur Einkomensteuer andererseits. Der Bericht fährt fort: Da die Gewerbe? und Verkaufssteuer

zu nicht geringem Unfug An laß gegeben hatte und zu Steuerverschieden heiten unter den einzelnen Gewerben infolge verschiedener Bewertung der einzelnen Be triebe seitens der Gemeinde sowie zu Aus wüchsen geführt hat. weil die Gemeinde auf dieses oder jenes Gewerbe ihre Hand mehr oder weniger schwer legen konnte, so mußte sie durch eine mehr organische Steuer ersetzt werden, die in strengem nerus zur Ricchezza mol'ile stehen sollte. Diese neue Steuer loll nun höchstens 2<^> des von der staatlichen Steuerbehörde

2
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1937/14_08_1937/DOL_1937_08_14_13_object_1142853.png
Seite 13 von 16
Datum: 14.08.1937
Umfang: 16
ist mit 6 Booten (Achter mit Steuer, Doppelzweier, Zweier mit Steuer, Einer, Zweier ohne Steuer, Vierer mit Steuer) vertreten. Dia AuSscheidungskämpfe waren schon am 1.3. dS. Heute, Samstag, und morgen, Sonntag, finden die Endkämpfe statt. Ein Sportereignis, da» wieder viele Nationen, in der .Hauptfach« ober Italien und Deutsch- l a n d, in seinen Bann zieht, ist das große Auto rennen in PeScara um den XIII. „Acerbo-Pokal' der am morgigen Sonntag feine SluStragung pnoet. Bei diesem Rennen

um den Mitrohacup zum Gegner hat. Atolicn mit vier Baake im Endlauf Amsterdam, 13. August. Die ersten AuSfcheidunaSkämpfe der Europa meisterschafte» im Rudern brachten folgende Ergeb nisse: Vierer mit Steuer: I. Lauf: 1. Holland; 2. Juga- siawien; 3. Oesterreich-, 1. Ungarn; 5. Tschecho slowakei. — 2. Laus: I. Italien in 7:35.6 Min.; 2. Dänemark; 3. Deutschland; 4. Frankreich. Zweier ohne Steuer: i. Laus: 1. Dänemark; 2. I t a l i e it; 3. Frankreich; 4. Holland. ~ 2. Lauf: 1. Deutschland; 2. Schweiz; 3. Ungarn

; 4. Jugo slawien. Einer: l. Laus: 1. Polen; 2. Italien; 3. Däne mark: 4. Holland. — 2. Lauf: 1. Oesterreich; 2. Schwei?; 3. Deutschland; 4. Tschechoslowakei. Doppelzweier: l. Lauf: 1. Deutschland; 2. Schweiz; 3. Ungarn; 4. Tschechoslowakei. — 2. Lauf: 1. Ita lien in 0:58 Min.; 2. Frankreick,; 3. Belgien; 4. Jugoslawien. Zweier mit Steuer: l. Lauf: l. Italien irr 8:00.1 Min.; 2. Holland; 3. Frankreich-, 1. Ungarn. — 2. Lauf: 1. Deutschland: 2. Schweiz; 3. Polen; 1. Jugoslawien. Vierer odnc Steuer

: I. Lauf: 1. Schweiz) 2. Deutschland; 3. Jugoslawien (ansgcgeben). — 2. Laus: 1. Ungar»: 2. Dänemark; 3. Frankreich. Achter mit Steuer: 1. Lauf: 1. Italien in 6:21.5 Minunten; 2. Ungarn: 3. Tschechoslowakei; -4. Frankreich. — 2. Lauf: 1. Deutschland; 2. Däne-- mark; 3. Holland: 4. Jugoslawien. Italien hat sich dadurch vier Endlänfe gesichert, dis am Sonntag zur Austragung kommen. Die Sieger der graften Rad-Nrmdfghrten Mit dem Abschluß der Schweizer Rundfahrt 1237 ist auch die Saison der großen

3
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1940/12_09_1940/VBS_1940_09_12_6_object_3139223.png
Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

4
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/20_02_1935/AZ_1935_02_20_5_object_1860607.png
Seite 5 von 6
Datum: 20.02.1935
Umfang: 6
von Steuer P. S. als jene die aus v,sr Zirkulationslizenz ersichtlich ist, ist nicht ge stattet, ' und dies, auch wenn dre beiden sür die gemeinschaftliche Versteuerung vorgesehenen Auto mobile weniger als 13 Steuer-P. S. ausweisen. Für d»e Erleichterung der gemeinschaftlichen Bersà<rung kommen die zeitweilig aus dem Aus lande eingeführten Auios und j«n«, die in der Spezialserie „E. E.' immatrikuliert sind, nicht in Betracht. Wenn dre sür abwechselnd in Zirkulation ge sehte Automobil

u, a, auch auf die mme B«rst»uerungssorm von. zwei abwechwN in Betrieb genommenen Automobile» . An diesem Siime sieht daS Gesetz folgendes vor: Der Inhaber von zwbi Kraftwagen mit ver schiedenen Zylinderinhalt, die abweck>selnd ìn B^ trieb gestellt werden, muß im Sinne der gesetzlich vorgesehenen Steuererleichterung (Zahlung der Arlulationsgebühr für nur «inen Kraftwagen) die Zirkul«tionSsteuer sür jenes der beiden Auto entrichten^ daS die größer« Zahl Steuer-P.S. aus weist. Di« «rwähnte Erleichterung wird mir sur

hat. Allerdings sind sür diese Kombination auch Privatautos von weniger als IL verstenerbaren P. S. zugelassen, vorausgesetzt, jedoch, daß sür das Mietauto eine Zirkulations gebühr vorgeschrieben ist. die nicht geringer ist als die normal« Zirkulationsgebühr für Privat- Krasiwagen mit 13 Steuer-P. S. Die abwechselnd« Zirkulation von zwei Krast wagen ist auch dann zulässig, wenn bereits die Zirlulationsgebühr sür das ganze Jahr sür ein ^ulo entrichtet worden ist. Wenn die sür das zweite Auto vorgeschriebene

Gebühr gleich hoch, à gering«, ist, als di« bereits sür das and>ere Fahrzeug entrichtete Taxe, ist in diesem Falle keine weitere Steuer m«hr einzuzahlen. Sollte jedoch, die sür das zweide in Betrieb genommene Fahr- Mg vorgeschriebene Gebühr höher sein, als jene ersten bereits ganzjährig versteuerten Aagens. Io ist vom Monat an/ in dem das zweite Fahr ig in Zirkulation gesetzt wurde, der hiesür ent- Mende Zuschlag «inzuzahlen. , . Wenn für einen Krastwagen die, Zirkulations- sebühr in Biermontßraten

erlegt wurde., so/ist bei Inbetriebnahme des zweiten Wageiis für 'die «stliäx Periode des lausenden Sonn«njahr«s die >',r den größeren Wagen <m>ehr versteuerbare Piecdekräst«) vorgeschrieben« Steuer zu zahlen, valls die in Biormontsraten erlegt« Gebühr sich aus das Fahrzeug mit der geringen Zahl von ^steuerbaren P. S. beziehen sollt«, so werden nach der Fmmel der Monatsraten. die entspre- »lenden Steuerberechnungen angestellt. Es ist den Gutsbesitzern dann auch gestattet ' im Lause des Lahres

5
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/09_03_1927/AZ_1927_03_09_2_object_2648038.png
Seite 2 von 8
Datum: 09.03.1927
Umfang: 8
neue Ideen gibt auf dem Ge- l ' > !^'r Wirtschaftlichkeit im Hauswesen, das v l'i? vor kurzem mit den denkbar seltensten 5..!ueln behandelt wurde. Di- Einführung tm z«ngg-sàst-«-r Bulaaricn. . . Uttd kern ^ p, Rom. 8. ^.-Die^ Gsnekaldirektion der à'- ^A0- rckten Steuer hat an'die ZàtràlverwaltuUgèn,- Ei^ hyhèvMàlizUbeMàr yMch èiNèN ^ ^ ' die FinanzintsndanM) die Prodis,zialinspekto- / 7 - ^ BàbènwUrf aeMèt ^ - Aigèpnergèschichle. — In einem Newyorker ren und Beziksämtet ein Rundschreiben gerich

- Spital Usi der bekannte Zigeunergeiger Iancsi tet, das die Weisungen für die Einführung der . ^ Rigo, KV Jahre alt, gestorben. Rigo war sieben- Junggsellensteuer enthält. Das Kontrollverfah- ^ verheiratet, weltbekannt wurde er . im ren unterscheidet sich von dem für die übrigen ^ I?? ^ ^ . ^lu^endienfles ^ Ighre 1896 durch feine Flucht mit der Prin- direkten und besonders für die Ergänzungs- ^ durch emen Bymbenwurf z^si^ ^himay) .der in Amerika geborenen Frau steuer bestehende Verfahren

im wesentlichen getötet. > Neben, der Leiche lag dèr Disnstrevol- des belgischen Prinzen Ehimay. Klaras Vater, nicht. Es gelten also, mangels widersprechender ^u^ dem zwei Schusse abgegeben worden der zwischen^ Indianern und Jägern des Wil- Verfügungen, die Normen für die Ergänzung! steuer. Die Steuer wird auf Grund einer Mel dung berechnet, die sämtliche steuerpflichtigen Junggesellen auf den für die Ergänzungssteuer bestimmten Formularen abzugeben haben. Auf diesen Formularen ist die Höhe des Einkom mens

anzugeben, auf deren Grund dem Betref fenden die anderen direkten Steuer auferlegt wurden. ' ^ / waren. L den Westens aufgewachsen war, verstand es, sich-in der Bauholzperiode ein Vermögen von 2 Millionen Pfund zu erwerben. Seine Witwe brachte ihre Kinder nach Europa und im Jahre 1890 heiratete, zum allgemeinen Entsetzen der belgischen Gesellschaft, der Sohn des belgischen Außenministers, Prinz Josef Maria de Eara- man-Ehimay, die Tochter, des einstigen Prärie- sohnes. .Sechs Jahre später entfloh

8
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1929/08_05_1929/AZ_1929_05_08_4_object_1866088.png
Seite 4 von 6
Datum: 08.05.1929
Umfang: 6
?ene 4 „A lpsn »ZeitUn g' Wi6 )tig für Steuerpflichtige! Zassiou der Einkommen, welche der direklcn Steuer nnterliegen Vis zum Jg. Juni 1929 müssen in« Erllänin- gen über folgende der direkten Steuer unterlie gende Einkommen abgegeben werden: 1. Einkommen von G« bänden, ''von Industrie ller Handelsbetrieb oder lanbwirbschafWchcn Betrieb, wenn der Beginn im Lause >des Jahres 1928 stattgefunden hat. Hingegen die Einkom men von Betrieben der Künste oder freien Be rufe, wenn sie im Lause des Jahres

1927 'begon nen wurden. Mir Aktieilgefellschasteu, Kreditinstituten und Sparkassseu, bei welchen die Steuer der Nichezza incüile auf Grund der Bilanz festgesetzt wurde, tritt keine Neuerung ein. 2. Die Einwmmen, welche der progressiven Coinpleinenlärste'uer unterworfen sind, wenn sie im Laufe des Jahres 1928 entstanden sind oder in demselben die Höhe von 6090 Lire erreicht haben. 3. Die Jungge sellenftc u<r für iene, lvelche im Jahre 1928 das 23. Lebensjahr erreicht haben. Die Erklärung

über das ini Jahre 1923 vollen dete 36- Lebensjahr. Personen, die zur Erklärung verpflichtet sind. Verpflichtet, die Erklärung abzugeben. sind der Steuerträger selbst oder sein gesetzlicher Ver treter. Die Besitzer von Einkommen der Richezza »nobile, welche nach dem Gesetz verpflichtet sind, die Steuer aus Rechnung Dritter zu Kahlen, ini'chsen selbst die Erklärung abgeben und gleich zeitig den Ursprung, die Natur lind die Höhe des Einkommens angeben. Die Arbeiter, welche die Iunggesellensteuer

durch den Arbeitgeber befah len, müssen die Erklärung beim Arbeitsgeber überreichen. Für alle Eiàimnenerl'lcirungen, weiche in nerhalb dreier Monate vom Datum der Be kanntmachung des Dekrets vom LS. Immer 1929 Nr. 39t) abgegeben werden, wird die Steuer mir vom 1. Jänner 1929 berechnet. Richtigstellung der Einkommen Vom 1. Mai bis 31. IM 1V29 müssen jene Einkommenbe-sitzer <ms Jiàstrie, Handel oder freien Berufe, deren vierjähriger Akkord schon abgelauM ist, ober in diesem Jahr ablaust, jede Vermehrung

9
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1937/05_01_1937/DOL_1937_01_05_5_object_1146250.png
Seite 5 von 6
Datum: 05.01.1937
Umfang: 6
- oder Rentengenutz dem Steueramte anzumelden. Die Anmeldung von Rückzahlungen von Leihgeldern oder Zinsenermähigungen ist an keine Frist gebunden, sondern kann gleich nach Eintritt der Rückzahlung oder Zinsermätzigimg gemacht werden und gibt Anspruch auf Ab schreibung und Rückvergütung der Steuer. Einkommen aus Handel und Gewerbe (Ricchezza Mobile Cat. Bj: Wer im Laufe des Jahres 1936 einen Handels oder Gewerbebetrieb neu eröffnet oder die Pach tung eines landwirtschaftlichen Grundes neu übernommen hat. mutz

-Erganzungssteuer (Jmposta Comple- mcntare): Jeder, der im Jahre 1936 das erste Mal ein Ecsamteinkommen von mindestens 6000 Lire erreicht hat, ist verpflichtet, im Jänner das Bekenntnis zur Ergänzungssteuer abzugeücn. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens ist auch das Einkainmen der Ehefrau uud sencs der minderjährigen Kinder hinznzurcckmc». Das Gesamteinkommen begreift alle Einkommens- zweige in sich, die schon mit einer direkten Steuer belegt sind (Grundsteuer, Gebäudesteuer. Einkommensteuer), sowie

die sonstigen Erträg nisse, die auf Grund besonderer Gesetze von den Ertragsstenern befreit sind, wie die Zinsen von Sparetnlagen. die Kupons von Wertpapieren, das Erträgnis steuerfreier Gebäude usw. Die im Jahre 1936 eingctretenen Er höh u n g e n des Einkommens sind in der Zeit von 1. Mai bis 31. Juli anzumeldcn. — An gestellte können die bleibende Verminderung ihres Lohneinkommcns gegenüber 1936 bereit im Jänner anmelden. Ab 1936 ist diese Steuer nicht mehr auf zwei oder drei Jahre blockiert, wie früher

39. Lebensjahre eine Erhöhung der Innggesellensteucr eintritt. ist seitens der Junggesellen, bzw. deren Väter oder Dienstgeber für solche Junggesellen, die im Jahre 1936 ihr 36. Lebensjahr vollendet haben, dies dem Steueramte anzugeben. Rach dem 65. Lebensjahre tritt eine Er Mäßigung und nach dem vollendeten 65. Jahre die Befreiung von der Junggesellensteuer ein. Es wird sich daher empfehlen, oie Erreichung dieser Altersstufen dem Steueramte zur Herabsetzung der Steuer oder zu deren Einstellung anzu« melden

, wird mit einem Zuschläge von einem Drittel der Differenz zwischen der vor- geschriebenen und jener Steuer bestraft, die nach der unrichtigen Anmeldung bemessen worden wäre. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, datz die Zuschläge und Strafen auch die D i e n st g e b e r treffen, die zu einer Altmeldung verpflichtet sind und diese entweder gar nicht oder unrichtig ausführen. In allen Fällen kann aber, wenn nachträglich ein Steuerkonkordat zwischen dem Steuerträger und dem Steueramte zustande kommt. die Strafgebühr

10
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1940/13_03_1940/DOL_1940_03_13_5_object_1197091.png
Seite 5 von 6
Datum: 13.03.1940
Umfang: 6
, die den Betrieb des Ee- schäftes betreffen, somit also nicht um grund- bücherlich eingetraaene Forderungen oder solche Buchfordcrungen. die nicht mit der säbrlichen Betriebsrechnuna verknüpft sind und für sich einzeln eingeschätzt werden. Hinsichtlich des Nut^genusses besagen die Erläuterungen, daß der Gesamtwert desselben twm Nutznießer anzurechnen ist und die ganze Steuer zu seinen Lasten geht. Es ist daher keine Berechtigung vorhanden. daß der Nutznießer vom neuen Eigentümer ke-nen Teil ersetzt ver- langt

, der dem Wert des ..bloßen Eigentums' entspricht. Di« Bewertung der beweglichen Sachen. Produkte. Handelswaren er. folgt mengenmäßig nach dem Stande vom 31. Dezember 1339. Handels- und Gewerbebetriebe We»f»ng«n für die Fatierung der Vermögens steuer. Di« Kaufleute-Union gibt nachstehende Er läuterungen zur Durchführung der Vermögens- stsuer aus: Der Vermögenssteuer sind alle Firmen. Per sonen. Gesellschaften (auch stille) unterworfen, mit Ausnahme derjenigen, deren Vermögen den Betrag von 13.903 Lire

nicht erreicht. Für die erstmalige Fatierung (bis 23. März) bezieht sich der Bermögensstand der tzandels- wie Gewerbeunternehmungen (ausgenommen Aktiengesellschaften) sowohl was di« Aktiven (Warenvorräte. Forderungen, festveranlagte Kapitalien usw.) wie auch was die Passiven anlangt, auf den tatsächlichen Stand vom 31. Dezember 1933. Der Steuer unterliegen: 1. Gründe und Häuser im Inland. Di« Fütterung dieser Werte muß nur dann er- folaen. wenn seit ihrer Einschätzung zur Jmmo- btlrarsteuer ein Besitzwechsel

ein schließen, der gemäß Art. 7. Punkt 11 des Ge setzes kein der Vermögenssteuer unterliegender Wert ist. Die Bewertung der Preise muß nach den zeitlich in Betracht kommenden Preislisten, Marktpreisen der Prov.-Korporationsräte an« gesetzt werden. Der Rufwert (avvramento) einesGofchäst». betriebes ist von der Vermögensbewertung aus. genommen und unterliegt der Steuer nicht. Di« Einschätzung der Geschäftsunternehmungen oder Betriebe muß in analytischer Form aotgettommett werden, d. h. mit Berücksichtigung

nierung der Aktien bis zum 22. März am .Sitze der Gesellschaft oder bei den lokalen Kreditinstituten. B r e f s a n o n e, 26. Feber 1940/XVHI. 226-Br Der Verwaltungsrat. Die Lösung ist Ifingst'geiunden: Inserieren bringt neue Können. Restaurant stazione Lagundo Sonntag, den 17. März, und Joseiifag, 19. März: KONZERTE des Zltbervlrfuosea Golflleb Hornol mit seiner Verstärkungs- Anlage. Anfang 3 Uhr nachmittags. Eintritt inltL Steuer L 1.50. Skatk jeder besonderen Anzeige. Honte, um 3 Uhr früh

11
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/13_07_1923/MEZ_1923_07_13_4_object_680675.png
Seite 4 von 4
Datum: 13.07.1923
Umfang: 4
?N5 »Meraner Zeit»«V'. Fteitag, dm lZ. ^ «>W. Volkswirtschaftliche Rundschau. Italien. Die Staatseinnahmen. Abschaffung der Erbschaftssteuer. Die Negierung hat über Vorschlag des FinnnMn-ister De Stefan! beschlossen, die Erdschajtsslouer und die Steuer auf Schen kungen unter Verwandten, vollständig ab zuschaffen. Die Regierung hielt sich dabei vor Auge: daß di-e Abschaffung der Erb- sllKiftssteii geeignet sei, das Familienwesen bedeutend zu stärken, mnsomehr da dieselbe ja un allgemeinen

doch nur den Jnmwbilien- mehr erfassen konnte, während der Mobilien- wert fast.zur Gän^e der Besteuerung ent ging. Die Regienmg glaubt ferner, daß die Aufhebung dieser Steuer auch bedeutend da^u beitragen werde, die Sparlust der Be völkerung zu steigern. Die Darlegung des FinanMimsters über die Staatseinnahmen im Finanzjahr 1922- 192.°; ergab ein sehr günstiges Bild. Als Staatseinnahmen in dieser Zeit waren vor- gesel>en 1l) Milliarden und 986 Millionen Lire, während das Ergebnis 12 Milliarden nnd ?8l Millionen Lire

war, also ein Mehr- ortrag von 1 Milliarde und 795 Millionen Lire. Diese Einnahmen verteilen sich fol gendermaßen: l. Direkte Steuer 4272 Millionen: 2. In- dustrieMonopole 3l)91 Millionen Lire: 3. direkte Konsumsteuern 2750 Millionen Lire; -1. Steuer auf Umsatz- und Schulsteuern 2.-M8 Lire; 5. Lottoeinnahinen 229 Millio nen Lire. Die Einnahmen aus den Stein- pelgcblihren haben sich trotz Abschaffung der Luxussteuer und verschiedener Zuschläge bedeutend erl)öht und erreichten fast 2>/> ÄililllardeNi

- ertrag von 563 Millionen Lire, worauf 428 Millionen aiuif die Fabrikationssteuer allein entfallen. Die Zolleinnahmen betru gen 43 Millionen Lire; die Einnahmen aus der Weinfteuer 96 Mill. Lire unld aus der Konfuniftouer 14. Mill. Lire. Aus dem Spiritus ergab sich eine Einnahme von 33 Mill. Lire mehr. Von diesein sind 13 Mill. Lire den neuen Provinzen zuzuschreiben, auf die bekanntlich Visse Steuer ausgedehnt wurde. Ausland. Wachsender Handelsverkehr mit den Ostfeestaaten. Der Weltkrieg

12
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/10_09_1938/AZ_1938_09_10_5_object_1873296.png
Seite 5 von 6
Datum: 10.09.1938
Umfang: 6
-, Li zenz-, Aufschrrftensteuer, Mietwert- und Dienstboten-, Klavier-, Billardsteuer, -Ex- -preßkaffeemaschinen-Steuer, Steuer Mr öffentliche und Private Wagen, Ziegen- -und Hundesteuer, Kanalisterungsbeitrag und Beitrag Mr àie Müllabfuhr. Die Meldung -ist Mr gene, Welche bereits in die Steuerlisten -des pausenden Jahres -ein geschrieben stind -und avo stich -keine -die Be stteuerung betreffende Aknderungen<woll- zogen Haben,-nicht-erforderlich. -a) P-a -teiN -tstteuer: -Es stind -Errich- itungen

.wird. Die Steuer -ist Mr «jene .Familien -ermäßigt, die machweisen -können, idqß das Gesamt- -jahreseinkommen.den Betrag -von Lire 10:000 -nicht -übersteigt -und -daß -das Kla vier Mr -den Musikunterricht der Kinder -dient. jf) H u-nid-estt e.u-e-r: Alle Besitzer von Hunden haben -innerhalb des Monates Jänner 1939 die .neue Hundemarke -beini Gemeindesteueramte -abzuholen -und -den Betrag von Lire 2.— zu -entrichten. Die Hunde, welche -nach -dem 31. Jänner 1939 ohne Marke getroffen werden, werden ohne-weiteres

eingefangen. g) Kanali Gerungsb eitrag : Die Hausbesitzer, welche dem Kanalisie-- rungsnetze -angeschlossen sind, -haben neue! Bauten und -ausgelassene Bauten, die -dem Beitrag unterworfen -find, -die Steuer- erhöhung ihrer Häuser -und alle Verän derungen des 'Erträgnisses ihrer Häuser zu.melden. H) B e i-tr a g st-ü.r de.n Ab.f uH r-i d-i e.n st -d e.r A-bstä-lile: Die Hausbe sitzer werden aufmerksam gemacht, daß sie -verpflichtet stind, -jede Aenderung -der- Mietparteien, -der Inhaber von Lokalen

15
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Tagblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZT/1943/09_11_1943/BZLZ_1943_11_09_4_object_2101440.png
Seite 4 von 4
Datum: 09.11.1943
Umfang: 4
veutseliS Frau am Steuer Eine DRK- Kraftfahrerin in der Ukraine ZweitausendsünfhunLert Kilometer war die Kolonne aefahren. Nun stand sie tief im Feindesiande und gönnte sich einen Ruheiag. Froh und ilc^z gingen die Män ner am Abend in d»s Soldaienheim der ukrainischen Stakst R.. sagen um ihren Führer und bedachten bei einem Becher Bier — vielleicht dem legten für lange Zeit —. was sie doch immerhin geleistet und wie sich auch jene Kameraden be währt. die zum ersten Male die Fahrt nach dem Osten

mitgemacht hatten. O ja, sie waren stolz, die sonst so schweigsamen Männer vom Steuer, und sie ließen auch die noch Unerfahrenen ein Wort wagen. Und da sie eben so voller Zuversicht von dem Geleisteten auf dao noch zu Bewältigende schlossen, trat ein Mädchen in den Hellen Raum, das mußte sich zu ihnen legen. Nicht nur. weil es in kleidsamer Tracht des Roten Kreuzes ging, sondern noch mehr deshalb, weil «s so frisch aussah. Wie nun noch einmal gelobt ward, was schon so oft vor eigenen Ohren ge klungen

, nein, 'zum Staunen und Berwundern... Saß nicht die blonde' Annemarie aus dem Soldatenheim in R. am Steuer? Sie hatte einmal gewinkt, dann war sie la chend davongefahren. » » Wieder holte man sie ein. Wie ein Fie bern lag's über der Kolonne. Wann konn te man ihr denn zeigen, daß Männer mehr vermochten als Frauen? Ueber- !Haupt eine Frau im Osten am Steuer 'und noch dazu im Dieste des DRKl Wo 'hatte man ie so etwas gesehen? Unter der Möge stahlen sich eigenwilli- ge Locken hervor. Und die braunen

16
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1931/14_01_1931/DOL_1931_01_14_3_object_1145900.png
Seite 3 von 8
Datum: 14.01.1931
Umfang: 8
NN Haus nach ürzere Steuer, i hat. die im en ist. sei es sher kraft fei- stsuerfrei war ten Jahre ars oendet wurde. Steuerfreiheit eine im Jahre -rhghung des eines Hauses öhung minde» gen. zur Be» renrages be- d ist, minde» rundlage. mit bisher in der nt. Also nicht ges um das chon zur An dern nur jene oert des Hau- arunter fallen .'schönerungen, »eben geeignet der örtlichen Straßen oder nde Erhöhung Normale Cr- ngcs werden [Steigerungen zur Steuer« er betreffende itlichen Der» eimiete abgc

» > einer priva» fünfjähriger ^ . Es kommt ^ ner einzelnen ! um die Der» j »er Ertrags» j kt haben, daß ! betreffenden ! Hälfte jener i Steuergrund» : rrrollen ein» it inteinkommen »tten im ab- 000 Lire er» Ende Jänner inzungsfteuer !ueramte ein- lerfonen, bei hauptsächlich eien Berufes g zum Kom» dann, wenn nteinkommsn Ergänzungs» zusammen- >lle einzelnen 1 der betref- >nd». Haus» schon ln den zw., falls es ?lt. Jene Be» toblle-Steuer hat. gen des Ge lben Richtig- innen gegen- „Vosomffen' formulare

Divisionskommandant wird in den nächsten Tagen In Bolzasio eintreffen. Ä r 1931 müf» »re 1930 das >. sich beim Inde für die )Iejelbe Der- lgefellen, die >hr vollendet 3. Jahre die teuer zu be- t länger und otwendig zu rllen. die im ie, die das )t vergessen, kramte an- ein Stufe der der gänzlich , Auch jene >t geheiratet Verehelichung sr zur Strei- [efellenfteuer en Steuer- Gemrinden, rdet bei die» direkt beim inmeldungs- Imhtmkt linöPferörbesitzer Aus Leserkreisen ging uns folgende Zu schrift zu: Die strenge

17
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/13_03_1926/AZ_1926_03_13_3_object_2645711.png
Seite 3 von 8
Datum: 13.03.1926
Umfang: 8
oder im Lause des Jahres 192g einen Geschäftsbetrieb eröffnet haben, innerhalb 20 Tagen vom heutigen Datum an ihre Erklärungen für die Gewerbe und Ver- «kaufssteuer pro 1926 abzugeben haben. Die Drucksorten für diese Erklärungen werden im Rathaus, Parterre, Zimmer Nr. S, verabfolgt. Steuerpflichtige, welche die Erklärung unterlas sen oder falsche Angaben machen, verfallen den durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. Steuer pflichtig sind: a) Jene, welche einen Beruf, «in Handwerk, einen Handel ooer irgend

ein Ge werbe ausüben, auch wenn das Einkommen hieraus ganz oder teilweise gelegentlich oder aus zufälligen Dienistleistungen herrührt, b) Jene, welche Waren irgendwelcher Gattung oerkau fen. c) Dergnügungsgesollschast, «Vereine, Ka sinos und Ähnliche Organisationen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Beamte und jene, welche ihre Arbeit gegen Erhalt eines Gehaltes, Arbeitslohnes oder Entgeltes bei öffentlichen. oder vrlvaten Unternehmungen leisten, wenn die Anstellung oder Arbeitsleistung

nicht mit einer Mitlnteresfentschaft an einem industriollen oder kommerziellen Unternehmen verbunden Ist. b) Jene, welche staatk. Monopolartitel verkau fen, jedoch ist die Steuer zu leisten für den im gleichen Lokal stattfindenden Berkauf anderer Waren, c) Vereine, welche ausschließlich zu po litischen, «wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecken gegründet worden sind. Wenn jedoch die politischen, wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecke mit Zwecken oer Unterhaltung, geselli gen Zusammenkünfte oder ähnlichen Zwecken verbunden

sind, ist die Steuer zu entrichten, und zwar im Verhältnis zur Bedeutsamkeit Visses letzten Zweckes. Bibliche? des Gewerbe-Förderungsinstilules. Die Bibliothek des Institutes ist «an Werktagen von 4 As ö Mr, an Sonn- und Feiertagen von 1V bis IL Uhr «geöfsnet «und «kiann von jedermann kostenlos benützt werden. Zeitschriften und Bü cher können bis zur Dauer von 14 Tagen auch ausgeliehen werden, doch haftet der Entlehner für pünktliche« und tadellose Rückerstattung der ausigeliehenen Werke. Beschmutzte, zerrissene

19
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1930/25_03_1930/AZ_1930_03_25_2_object_1862640.png
Seite 2 von 6
Datum: 25.03.1930
Umfang: 6
sie tn Verbindung stehen; e) Quantität und Qualität der Waren, die sich in den Verkaufslokalen, den Magazinen und damit in Verbindung stehenden Lokalen be finden. Die Stadtverwaltung wird einen Augenschein der genannten Lokale zwecks Ausstellung der Geschäftslisenz vornehmen, sowie die Lager- beistände laut Artikel 4 des genannten Dekretns aufnehmen. , Wis zur Durchführung der genannten Opera tionen geschieht die Einhebung der Verzehrungs- steuer nach dem System der geschlossenen Ge meinde. In Fällen

, « , . c) Schweine d) Kleinvieh e) Einhufer In Wurstwaren verarbeitetes oder geräuchertes Fleisch . . . Weißer Speck Gas Elektrizität für Beleuchtung Baumaterialien Arbeiter, soweit dieser ortsüblich ist, nicht besteuert wird. Wein, der zum Export ins Ausland bestimmt ist und Wein der zu Destillationszwecken verwendet wird, unterliegt ebenfalls nicht der Konsum- stener. In der Einhebungsart der Steuer auf elek trische Energie hat sich nichts geändert; dieselbe wird nach wie vor vom Lieferanten verrechnet

und einkassiert. Die Bezahlung der Fleischsteuer erfolgt bei der Schlachtung; bel Fleisch, das aus anderen Gemeinden eingeführt wird, sowie auch bei Getränken erfolgt die Steuereinhöbung beim Detailverkänfer. Großkausleute sind zur Füh rung von Lagerregistern verpflichtet. D>e Steuer auf die Baumaterialien wird nach den verbauten Kubikmetern berechnet und nach Vollendung des Bauers eingehoben. Im folgenden bringen wir die Höchstsätze der Konsnmfteuern für die Gcmeindekategorien. die für unser Gebiet

48.— 44.— 33.— 30.— „ 44.— 40.— „ 36.— 32.— ' 12.— S.— 60.— 55.- „ 53.— 50.— „ 55.— 50— „ 45.— 40.— » 20.— 13.—- 80.— . 70.- „ 50.— 40.— 0.03 0.02 2/>i> Kilowatt 0.025 0.012 70.— 35 — 40.— 30.— 15.— 0.— 39.— 1.50 0.70 ì 40.— ^4.—- 36.— 24.— v.— 50.— 40.— 45.— 30.— 10.— 65.— 30.— 0.12 0.012 Die Steuer darf nicht 8^0 des Wertes der beim Vau verwendeten Materialien überschreiten. Gefrierfleisch um ein Drittel niedriger besteuert. Ii 3.' liozle! àìs cler lipotd. Spo»2s, l'rZeste, via lì S. Piero l0 ! ! Lrllèiltliok Zz» alle» /ìpotdelreo I ! ttüknersuAen-8sIbe M Weinbauern. Achtung! Kraft der Bestimmungen des neuen Konsum- steuergesetzes

20