oder im Lause des Jahres 192g einen Geschäftsbetrieb eröffnet haben, innerhalb 20 Tagen vom heutigen Datum an ihre Erklärungen für die Gewerbe und Ver- «kaufssteuer pro 1926 abzugeben haben. Die Drucksorten für diese Erklärungen werden im Rathaus, Parterre, Zimmer Nr. S, verabfolgt. Steuerpflichtige, welche die Erklärung unterlas sen oder falsche Angaben machen, verfallen den durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. Steuer pflichtig sind: a) Jene, welche einen Beruf, «in Handwerk, einen Handel ooer irgend
ein Ge werbe ausüben, auch wenn das Einkommen hieraus ganz oder teilweise gelegentlich oder aus zufälligen Dienistleistungen herrührt, b) Jene, welche Waren irgendwelcher Gattung oerkau fen. c) Dergnügungsgesollschast, «Vereine, Ka sinos und Ähnliche Organisationen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Beamte und jene, welche ihre Arbeit gegen Erhalt eines Gehaltes, Arbeitslohnes oder Entgeltes bei öffentlichen. oder vrlvaten Unternehmungen leisten, wenn die Anstellung oder Arbeitsleistung
nicht mit einer Mitlnteresfentschaft an einem industriollen oder kommerziellen Unternehmen verbunden Ist. b) Jene, welche staatk. Monopolartitel verkau fen, jedoch ist die Steuer zu leisten für den im gleichen Lokal stattfindenden Berkauf anderer Waren, c) Vereine, welche ausschließlich zu po litischen, «wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecken gegründet worden sind. Wenn jedoch die politischen, wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecke mit Zwecken oer Unterhaltung, geselli gen Zusammenkünfte oder ähnlichen Zwecken verbunden
sind, ist die Steuer zu entrichten, und zwar im Verhältnis zur Bedeutsamkeit Visses letzten Zweckes. Bibliche? des Gewerbe-Förderungsinstilules. Die Bibliothek des Institutes ist «an Werktagen von 4 As ö Mr, an Sonn- und Feiertagen von 1V bis IL Uhr «geöfsnet «und «kiann von jedermann kostenlos benützt werden. Zeitschriften und Bü cher können bis zur Dauer von 14 Tagen auch ausgeliehen werden, doch haftet der Entlehner für pünktliche« und tadellose Rückerstattung der ausigeliehenen Werke. Beschmutzte, zerrissene