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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 24.08.1904
Umfang: 10
die Tiroler Bauern den unausgesetzten Be mühungen einiger konservativer Abgeordneten, so insbesondere des sel. Baron Anton Dipauli und des Herrn Landeshauptmannes Grafen Brandis); aber so viel muß wahr sein, daß die 19^ Grund steuer von dem fiktiven Reinerttage, nicht in Ver gleich gesetzt werden dürfen mit den 5'/o Personal einkommensteuer von dem alljährlich einbekannten und von einer Kommission überprüften tatsächlichen Einkommen. Ich wünsche sehr, daß die Grundsteuer des Bauern

haben. (Nur nicht die Leute unzufrieden machen, lieber Herr Niedrist; das Unkraut greift so leicht um sich!) Aber da man von Grund und Boden tatsächlich nur dann einen Nutzen ziehen kann, wenn man ein Haus dazu hat, wo man die Vorräte ausbewahren und wo der Bauer mit seiner Familie wohnen und nach des Tages Mühen sein Haupt zur Ruhe legen kann, ist es ungerecht, aus die notwendigen Wohnräumlichkeiten noch eigens eine Steuer zu legen; es ist sogar direkt kultur feindlich, weil der Bauer durch die Steuer ge- und tiefem

zwungen wird, seine Wohnräume möglichst, einzu schränken, während eine geräumige Wohnung sür Zufriedenheit, Gesundheit und gute Titte sörderlich ist. Darum find auch die konservativen Abgeord neten seit jeher sür eine Reform der Hausklassen steuer in diesem Punkte eingetreten. Eine Er mäßigung — auö dem Erträgnisse der Personal einkommensteuer — ist bereits erfolgt. Eine Re form ist vom Finanzminister selbst in Aussicht ge- stellt worden und wird die konservativen Abgeord neten aus ihrem Platze finden

des Bauernstandes gehandelt, wenn man eine Herabsetzung des steuersreien Mindesteinkommens, etwa nach dem vielgerühmten preußischen Muster verlangen wollte. Ist es Ihnen niemalsausgesallen,lieberHerr Niedrist,daß dieBauern (mit verschwindenden Ausnahmen) keine Personalein kommensteuer zahlen? Sie sagen wohl, das ginge uns noch ab. In der Tat aber macht das Personalein kommensteuergesetz sür die Bauern keine Ausnahme; die Bezahlung irgend einer anderen Steuer schützt niemanden davor, auch noch Personaleinkommen

steuer zu zahlen. Die Großgrundbesitzer bezahlen sie neben der Grundsteuer. Wenn der Bauer in der Regel personaleinkommensteuersrei ist, kommt es nur daher, weil die Steuerbehörden nach dem „windigen' Katastralreinertrage, den sie ihrer Be- Messung zugrunde legen, in der Regel annehmen, daß das Einkommen des Bauern geringer sei als 1200015. Dies ist recht und billig und wurde, als das Personaleinkommensteuergesetz zustande kam, auch so in Aussicht genommen. Setzen Sie aber nach dem preußischen Muster

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 15.02.1851
Umfang: 10
, Bierbräucreibesitzerin in Hall. 2 Kund in a ch u n g. Nr. 44Z. Unter Beziehung auf. die diesseitige Kundmachung vom Lg. Mai I36V werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltiingsjahr ILül folgende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden ReichS-Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemcindcbcdürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr lö5l

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt-' machung dieser Verordnung noch im Besitze eines HnndeS befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund'vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 135l wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die. Aufnahme der Anzeigen und die Steuerbe- hebung besorgen. ES hat für dieses Jahr dieAnzeigung der Hunde und die Steuerbezahlung

Uebernahme des Hundes die Anzeige zn machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die cntrichte/e Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf daS Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolget, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt

in eine StrafedeS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser AnincldnngSfristcn nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistralliche Stras- verhandluug veranlaßt. Dem Abdecker gehört bei >-2traf- sällcn der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafbezahlung verweigern

. Für daS k. k. Bezirksgericht: Heufler. ^ ' VersteigerungS-Edikt. Nr. 415 Auf Ansuchen der Vormundschaft der Jakob Habt- mann'schen Kinder in 'Schwaz werden nachgenannte Realitäten der freiwilligen Versteigerung unterzogen, als : Kat. Nr. 53/57 der Steuer-Gemeinde Sölleute Lit. Eine Behausung mit reeller Hafiisrgerecht- same, Hasnerwerkstätte uuv Brennofen. Lir. L. Dabei ein Garten von 54 LZ Klafter. Hiefur besteht der AnsrufSpreiS iu l4lZl1 fl. N.W. Zur VersteigerüugS - Vornahme wird auf den '^4. d. Mts. L Uhr Vormittags

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Südtiroler Heimat
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Seite 2 von 8
Datum: 15.01.1934
Umfang: 8
landwirtschaftlichen Gebäüde, der Fabriken usw. uttd der steuerfreien Neubauten. Ihre Höhe beträgt 10 Prozent von zwei Dritteln des fest gestellten Mietwertes des Hauses. 3. Steuer auf das bewegliche Vermögen (Ricchezzä Mo bile): Diese trifft das Einkommen aus Kapital, aus Arbeit und aus der Vereinigung von Kapital und Arbeit. Der Steuersatz beträgt für die reinen Kapitalseinkommen (Zinsen, Renten usw.) 20 Prozent, für die Einkommen aus Kapital und Arbeit (Handels- und Gewerbebetriebe) 14 Prozent, Einkommen

aus freien Berufen 12 Prozent und für die rei- ! nen Arbeitseinkommen (Bezüge der staatlichen und privaten ! Angestellten) 8 Prozent. d.ell.landwirtschaftlichen Reinertrag (Red- diti Agräri): Dieser Steuer unterlkegm alle Grundbesitzer,' die ihren Grund selbst bearbeiten. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent dieses Durchschnittsertrages, der nach bestimmten Tabellen provinzweise je nach Kulturgattung, Höhenlage und Viehzahl berechnet wird. 5. Iunggesellensteuer (Celibi): Diese besteht aus einem festen

Betrage, der bei Junggesellen zwischen 25 und 35 Jah ren 70 Lire, bei solchen zwischen 35 und 50 Jahren 100 Lire und bei solchen zwischen 50 und 65 Jahren 50 Lire beträgt und aus einem zusätzlichen veränderlichen Betrage, der nach dem Einkommen des Junggesellen berechnet und mit der Hälfte der Ergänzungssteuer festgesetzt ist. 8. Ergänzungssteuer (Complementave). Diese Steuer wird auf das gesamte Einkommen eines Steuerträgers unter Zurechnung des Einkommens der Gattin und der minderjäh rigen Kinder

- Grundumlagen auf die Grundsteuer (Sovrimposta provinciale terreNi). Die Provinzen haben das Recht, eine Umlage in der Höhe, von 50 Prozent, im Be darfsfälle auch von 100 Prozent der staatlichen Grund steuer einzuheben. 12. Provinzialumlage auf die Gebäudesteuer (Sovrim- posta provinziale fabbricati): Diese beträgt normalerweise 30 Prozent der staatlichen Gebäudesteuer, kann aber im Be darfsfälle auf 75 Prozent erhöht werden. 13. Provinzialumlage auf Handel und Gewerbe (Addi- zionale Prov. Zndustria

). Sie beträgt 1 Prozent., höchstens aber 1.5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens aus Han del und Gewerbe., wie es der Ricchezza-Mobile-Steuer zu Grunde gelegt wird,, und 0.80 Prozent, höchstens aber 1.20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens der freien Berufe. 14. Ergänzungsbertrag für Straßenbenützung (Integra- zione Utenza Stradale). Er ist von allen jenen zu zahlen, die durch ihren Handels- oder Gewerbebetrieb die öffentlichen Straßen besonders in Anspruch nehmen. Die Steuer beträgt zwischen 100

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 09.06.1823
Umfang: 10
st. R. W. 1^. Ein Acker von (ibb lH Klaftern im obern Anira- fer Felde. Giebt zu Hülfe deS LehentragerS Haber 4/'»ö Wiener Metzen, in Gelde >21/4 kr., Steuer zu 3 Ter min 37 kr. » dl. ü 12/20 Perner T. W per S2S st. R. W. K. Ein Acker im obern Amraser Felde , Lbb lH Klaf tern. Giebt zu Hülfe deö LehentragerS b/»t» Wiener Me^ tzen Haber, in Gelde io3>4 kr., Steuer zu 3 Termin 47 kr. 3 dl, 6 1L/20 Perner T. W. per L>)c> si. R. W. Ein Acker von 40g LZ Klaftern im obern Amraser Felde. Giebt dem Lehentrager zu Hülse

2/lb Wiener Metzen, in Gelde q kr., Steuer zu 3 Termin as kr. 7 Perner T. W. per 2öS st. R. W. Al. Ein Acker vo» 62g lH Klaftern im obern Amraser Felde. Giebt zu Hülfe des LehentragerS F>aber 4/>t> W. Metzen, im Gelde v2/4 kr., Steuer zu 3 Termin 33 kr. yb/20 Perner T. W. per SiZo fi. R. W. tl. Ein Acker im obern Amraser Felde, bSi LH Klaf tern. Giebt zu Hülfe deö LehentragerS 3/>(> Metzen Ha ber, im Gelde 72/4 kr., Steuer zn 3 Termin 2b kr. » dl. 3 »4/20 Perner T. W. per Sc>o st. R. W. Q. Ein Acker ini

obern Amraser Felde, L24 ^ Klaf tern. Giebt dem Lehentrager zn Hülfe Haber (,/,(, Wie ner Metzen, im Gelde L >/4 kr., Steuer zu 3 Termin 44 kr. 4 dl. 7 >S/sc» Perner, per L7S st. R. W. p. Ein Acker im obern Amraser Felde, ,73b IH Klaf tern. Giebt dein Lehentrager zu Hülfe Haber >4/>b Wie- n.r Metzen, im Gelde »1 >/4 kr., und Stener zu 3 Ter min 1 st. 3S kr. 2 dl. l>/2c, Perner T. W. per 1 »(>» st. R. W. k. Ein Acker im obern Amraser Felde, 4tZ3 LZ Klaf» tern. Giebt zn Hülfe 4/i(» Wiener Metzen Haber

, im Gelde 3 i/4 kr., Sieuer auf 3 Termin st> kr. 3 dl. y 10/20 Perner T. W. per 3^5 st. R. W. 8ub I^rc,. (7at. 74^. l-ir. 8. Ein Fruhinahd in der Reichenaue, (,4(1 LI Klaftern. Giebt dem unter reutämt- iiche Administration gesetzten Hofbau ^ Urbar Grnndhnlf- zinS 1 kr. nnd Steuer zn 3 Termin » kr. » dl. y 12/2«, Perner T W. per 33o st. N. W. Lud d?rc>. dst. 744 Ein Fruhinahd, '4'o lH Klaf tern. Giebt dein unker rentämtliche Administration gesetz ten Hofban-Urbar Grniidzi'nö 4 kr. Dem Gotteöhanse Am- raS

» kr. Dem Psarrwiddum in AmpaS >c» kr., Steuer auf 3 Termin , st. 33 kr. kZ Perner T. W. per Soo st. R. W. 8ub 5?rci. (7ar. 74Z. Ein Frnhmahd, daS Anqerle genannt, liSl) Klaftern. Giebt den Christoph v. Wein- hartischen Erben Grundzins b kr., ewigen Zins 7 st. nnd Steuer ans 3 Termin >5 kr. 3 Perner T. W. per 200 st. N W. Lud 5?rc». Lad. 746. Ein Frnhmahd von 4yv Hl Klaf tern. Giebt der Baldanfilchen Stiftnng GrnndzinS >c» kr. Roggen 2 »/4 Wiener Metze», Gersten 2 1/4 W. Metzen,

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 30.01.1837
Umfang: 10
1 st. 26'/< kr., dann TranclalionSzinS 6 kr., vom Anger zum Pfarrgotieshause Kundl an Stift 8 kr. ' Steuer hievon trifft «0 aus einen Termin in T. W. 1 fl. 2 kr. ' Nr. Kat. 63 und 64. L. Zwei Mahdlüsse in der Hupsaufvoii 2376 Klafter. Hievon zahlt man zum ?. k. Urbaraml 30 kr. Re- kognitioiiSzinS, und Steuer auf einen Termin in T. W. 7 kr. Nr. Kat. 65. 17. Ein 1770 eingesangener Mahdluß pon 333Klaf ter, mit 2 kr. zum k. k. Urbaraml, und Sieuei- auf einen Termin T. W. V« kr. Nr. Kat. 67. Q. Lit. L. In dem Oberfeld daS Halbsehen

, Vor- derbüchl, haltet 8734 Klafter. Lit. L>. In der Erlau ein Holzluß von 2266 Klafter. Hievon zahlt man dem Hrn. Baron Lichtenthurn am Achenrain jährlichen Gfundz/nS Z fl. 42 kr., und Steuer auf einen Termin 51'/^ kr^ T. W. Nr. Kat, 68. 69 und 71. I. Drei verschiedene Wechsellüsse von mehr alS 1500 Klafter. Sind frei, und zahlen an Steuer auf einen Termin in T. W. 5'/? kr. Nr. Kat. 72. I». Auf der Leonhardwiese ein Luß von 394 Klafter, welcher frei ist, und auf einen Termin 1 ^ kr. T. W. Steuer zahlt

. Nr. Kat. 73. I-. In der Au ein im Jahre 1770 eingesangener Mahdluß von 500 Klafter. Hievon zahlt man zum k. k. Urbaramt 3 kr. Grund zins, Steuer auf einen Termin in T. W. 1 kr. Nt. Kät. 74. M. Ein Mahdluß in Hupfap von 594 Klafter. Hievon zahlt man dem t. k. Urbaramt RekognitionS- zinS 7'/. kr., und Steuer auf einen Termin in T. W. 1kr. ^ Zu diesen Entien gehören auch in Pambcrg aus ter Hirschlack, und in den Brüchen fünf Waldtheile von 12,119 Klafter. Hiefür ist der AuSrufSpreiö 6000

fl. R. W. II. Nr. Kat. 61. Auf der Kohlstatt ein Alker von 1420 Klafter Baugrund. Ist frei und zahlt Steuer auf einen Tevmin in T. W. 6-/2 kr. Hiefür ist der AusrufSureiö 300 fl. R. W. III. ^ Nr. Kat. 177. 578, 579. . l). Jni sogenannten langen Luß ein Galtinalid von 2800 Klafter. Ist, frei und zahlt an Steuer auf einen Termin in T. W. 9 kr. , Hiefür ist der AuSrufSpreiö 275 fl- R. W. B e d i n g n i s s e. . 1. Unter dem SchatzungSpreiS wird ke,n An- und nach der Versteigerung kein Nachgeboth angenommen

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 28.02.1852
Umfang: 6
Zur allgemeinen Richtschnur be kannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke vcn Innsbruck wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Guldeu Reichswähruug für jeden Hund als Steuer zu den Geineindebedürfnissen ZI» entrichte». 2. Für das Jahr >852 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hnndes befinden. 3. Jeder Besitzer vcn Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz

bei der aufgestellten Koimnission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1852 wird gleichfalls der Thierarzt Jos. Lecher die Ausnahme der Anzeige» und die Steuerer hebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Sleuerbezahluug vom 1. bis ein schließlich 12. k. Mts. März Vormittags von 9 bis I l Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgibäude zu ebener Erde rückwärts am Jun (äußere Treppe neben dem Schmiedhause) zu geschehen. Am Samstage

k. nnd Sonntage 7. k. MtS. werden gar keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung

, auf das Jahr der Ausstellung gültig u»d ein Zeichen verabfolgt, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter« sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen lind Steuerzahlungen uuterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher »ach Verlauf obiger Aninclduugssristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden

ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafczahluug verweigern, oder vcn welchen diese Betrage Ariuuths halber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Magistrates vom Abdecker ver- tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendung der Gefahren des Wuthausbruches

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 27.02.1852
Umfang: 4
wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnlden Reichs w ä h r u n g für jeden Hund als Steuer zu d,n Gcmcindcbedürfnissen zu entrichten. !?. Für das Jahr 1852 ist diese Steuer für alleJene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich

. 4. Wer nach dieser allgemeinen'Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär biiinen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme deö Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6- lieber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig und ei» Zeichen verabfolgt

, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter,, sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen uulerläßt, verfällt iu eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AninelduiigSsristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und walirscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistratliche Strafverhandluiig

veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Sluzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArmuthS halber nicht eingebracht werten können, sollen über Auftrag deS Magistrates vom Abdecker ver tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuthanSbrncheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 21.12.1907
Umfang: 12
in Orten, au welchen Steuer ämter ihren Sitz haben, auch bei diesen, in allen anderen Orten bei den Gemeindevorstehungen un entgeltlich behoben werden. In besonders berück sichtigungswürdigen Fällen kann auf spezielle, dem Stempel von 1 l! unterliegende, bei den Steuer behörden I. Instanz zu überreichende Ansuchen die Frist zur Einbringung der Bekenntnisse bis läng stens 15. Mai 1903 erstreckt werden. Fristen über diesen Termin werden nur beim Vorhandensein ganz auSuahmsweiser Gründe

gemäß Z 227 »eu in die Personalei»kommensteuerpflicht treten, haben zufolge H 223 binnen 14 Tagen nach dem Eintritte dieses Ereignifs, s an die zuständige Steuerbehörde I. Instanz die Anzeige h.evon unter Anschluß eines Bekennisses zu erstatten, in welchem das Einkommen anzugeben ist. welches der Siener- pflichtige während des Nestes des Steuer jahreS aus den ihm zustellenden festen und voraus sichtlich zufließenden veränderlichen Bezügen er langt. In der gleichen Weise haben im Lause

des SteuerjahreS 1903 aus dem Auslande zu ziehe« de Renteusteuerpflichtige zufolge H 145 die Anzeige unter Anschluß eines Bekenntnisses zu erstatten. Wer die ihm obliegenden Bekenntnisse in den vorgeschriebenen Fristen nicht einbringt, muß ge wärtigen, wegen S te u e r ve r he i m lich un g nach H 243 in Untersuchung gebogen zu werden. Dieses Delikt wird, abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer, mit dem zwei« sechsfachen Betrage, um welchen die Steuer velkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde

, bestraft. K. r. Finani-LlNldcs-Dircktilin. Innsbruck, am 11. Dezember 1907. S ch ö d l. macht, bezw. sich Verschnieigungen zu Schulden komme» läßt, muß gewärtigen, wegen Steuer- n erheimlich ung nach Z 243. Z 6 und tz 244, oder wegen Steuerhinterziehung noch Z 240 uud 241 in Strafunterfuchung gezogen zu werden. K. K. Finanz-Landcs-Direltion. Innsbruck, am 11. Deiember 1907. Schödl. Kundmachung betreffend die Einbringung der DieustbezugSanzeigcn seitens der Dienstgeb. r zu in Zwecke der Veranlagung

der Perfonaleinkomnie»- (Besoldungs-) Steuer ihrcr Angestellten für das Jahr 1903. Gemäß H '^01 des Ges. vom 25. Oktober 1396, R. G. Bl. Nr. 220, werden hiemit alle diejenige» Personen, welche Dienstbezüge der im Z 167 be- zeichneten Art (Besoldungen und Ruhegenüsse) in einein jährlich sür eine Person 1200 X übersteigenden Betrage auszahlen, aufgefordert, zum Zwecke der Veranlagung der Perfonaleinkommeu- event. Befol- dnngSsteuer ihrer Bediensteten für das Jahr 1903 bis längstens 3 l. Jänner 1903 die Anzeige

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 27.02.1856
Umfang: 6
als Steuer zu den Gemeinder bedürsnissen zu entrichten. 2. Für da» Jahr 1836 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tag- nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezah len. Für das J^hr 1336 wird gleichfalls der Thier arzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen

Kommist sär binnen längstens 3 Tagen nach erkolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. ö. Bon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. die Kosten des Letzteren sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zu vergüte». 7. Wer die oben

beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des^ dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obi gen Anmeldungsfristen nicht mit dem übergebenen Zei chen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden, ist, ,nm Kommissär zu stellen, welcher die magistralliche Strafoerhandlnng veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Auzeigegebühr. 3. Die Hunde

jener Parrheien, welche die Steuer- öder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArinuthS halber nickt eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistra tes vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunte und der Abwendung der Gefahren des Wulhausbruches bleiben ungeändert in Wirksamkeit. Sladtmagistrat Innsbruck ain 22. Febrnar 1356. Der Bürgermcister-Steklvertreter: Dr. v. Peer. tStv Edikt. Nach dem im Nachgange

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 16.08.1824
Umfang: 10
. Steuert auf » ,/2 Tenmn 4 st. 3S 1 /4 kr. R. W. Eat Nr. >5l>3. Ein kleines Grundstück von 3kZy Kl. Reicht auf » 1 /2 Termin 4 kr. R W. Steuer. Eat. Nr. ,5t>4. Ein Grundstück von 2»3L Klaftern. Giebt auf >1 /2 Termin 24 ì/4 kr. R. W. Steuer. ' Cat. Nr. aStiS. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf > 1 /2 Termin in R. W. 1/2 kr. Diese Grundstücke sul, Kro. 1S62 inclusive lS6S gebeu überhia noch » st. Zi kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. Eiu. Stück Düng - öder HeninooS unter den« Wege v?u Z2>l) Klaftern

. Hievon hat man auf » 1 /2 Termi» in R. W. 1 fl. 1 kr. Steuer zu bezahlen. Cat. ?!r. >St>7. Ein WieSinahd mit 2 Heustàdlrèch- ten, an dem Geschränk, die feurige Wiese, Muhlbüchl und auf dem Moos genannt, von >(>200 Klaftern. Giebt auf 1 1 /2 Termin in R. W. L', 1 /2 kr. Steuer, und y/l»4 Mehen Haber und im 2» fl. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. rSbiZ. Ein Wiesmahd an dem Fischweiher von «zoo Klaftern. Steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. Q 1 /2 kr. Cat. Nr. iSby. Ein Wieömahd und MooSboden un ter dem nelien

Haufe von 1L00 Klaftern. Ist ans 1 1/2 Ternilii mit <) 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. >670. Ein Wieömahd am Thauernzaune von 22Z Klaftern, hei Nr. 'Giebt auf » 1 /2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. iS/i. Mehr ein solches bei Nr. iSb/, von 420 Klaftern. Steuert in R. W. auf 1 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,572. Ein solches bei Nr. i5t,3 von 112 Klaftern. Reicht auf 1 1/2 Termin im 24 fl. Fnß i kr. Steuer. ' ! Cat. Nr. 1673. Weiter ein Wieömahd von 4«SoKl. Giebt in R. W. auf > 1/2 Termin

7 kr. Steiier und liegt bei Nr. >5t>2. Càt. Nr. ,674. Ein Fischteich unweit der Behansnng, daö Krellmooser Seele geuaiint, von 3Z'6 Klaftern im Umfange. Giebt ans > 1 /2 Termin 4 kr. in R.' W. Stener, und jährlich L kr. T. W. GruudziuS. Cat. Nr. >5?4'V'? Ein Wieömahd, dcr Muhlbüchl, unweit der Nenmühle, zivischeii Fraiiz Wagner und Karl Plattner liegend, von circa 2' Fu1>er Heu. Hievon hat man ans , ,)2 Termin S kr. in R. W: Steuer zu geben. ^ ' Cat. Mr. ,372. Zwei Stücke Grund, von Michael .Peininer

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 17.03.1889
Umfang: 8
Seite 2 Meraner Aeit«ng. Nr. 64 sie haben Zeit gesunden, vor dem 1. September den größten Theil ibrer Branntweinvorräthe auf die Seite zu schaffen, um der Steuer zu entgehen.' Nach dem der Gewährsmann dem Herrn Jnspector hierauf bedeu tet hatte, daß, was ihn anbetrifft, dieser Vorwurf unbegrün det sei, da er feine Vorräthe angegeben, habe der Herr Jn spector die Unterredung mit den Worten geschlossen: „Wenn Sie nicht innerhalb einer Stunde gezahlt haben, so werde ich die Anzeige

. Die Anklage folgert zudem aus diesem PassuS eine schwere Beschuldigung, indem sie behauptet, ich hättedariu dieLandeSgefällSbeamten Raubthieren gleichgestellt, „mithin als Räuber' bezeichnet. Diese Anschuldigung ist doch wohl eine zu weitgehende. Mit dem gebrauchten Bild wollte ich nur näher bezeichnen, daß die 63 rothen Adler, die sich übev den Gesällsstationen niedergelassen, an eine factisch sehr' drückende und die Bevölkerung tief treffende Steuer erinnern. Ich kann auch nicht annehmen, daß der Herr

können sie mir nicht vorpfeifen' gemacht hätte. Auch Zeuge Joh. Demetz verwahrt sich dagegen, sowie gegen die Anschuldigung, er sei gegen die Herren Ellmenreich und Fi ckenscher grob gewesen. FreneS habe den von Hrn. Ellmen reich schuldenden Betrag bereits „verbucht' gehabt, die Zahl- ungssrist war abgelaufen und darum sei der Restaurateur gedrängt worden, er möge sofort die Steuer einzahlen. Darauf trat dieser so heftig gegen die Beamten auf, daß er sich später veranlaßt fühlte, sich zu entschuldigen. Zeuge Alexander

, um sich so der Steuer zu entziehen. Die Eonfrontation der Zeugen führt zu keinem anderen Resultat. Eine hochmüthige Aeußer ung des Herrn Demetz erregt Murren und Gelächter im Publicum.. Der Vertheidiger verlangt die Verlesung eines Berichtes des Jnspectors Demetz an den Landesausschuß, wo rin der Jnspector Hrn. Ellmenreich einen fallirten, aus Amerika gekommenen Hotelpächter nennt, wozu er kein Recht habe. Dieser Antrag des Vertheidigers wird vom Gerichts hofe abgelehnt, worauf Dr. v. Kißling die Nichtigkeitsbe

Aus drücken keine Ehrenbeleidigung zu finden. Der Schreiber des Artikels, Herr Edlinger, wollte lediglich das Drückende der Steuer bezeichnen, ohne damit eine Gehässigkeit gegen be stimmte Persönlichkeiten zu verbinde». „Die Sache liegt nach meiner Ansicht so klar, daß es überflüßig wäre, sich über diesen Punkt noch Weiler zu ergehen. Der nächste der Ar tikel ist der in Nr. 114 der „Meraner Zeitung'. Es ist richtig, in diesem Artikel ist von „Beamten' die Rede. Herr Edlinger hat heute

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.02.1929
Umfang: 6
der landwirtschaftlichen Steuer. Wer sich am Faschingsende noch gut Wanderlehrstelle Dr. Bona, Dr. Endrizzi. den unterhalten will, der kommt beim Musikball Generalsekretär der Landwirtesyndikate Dr. F. Pozzi. Ing. Nußbaumer Giuseppe. Hetrn Ales sandro Egen. Baron Weigelsperg de Taneva, Don Wörndle, Vermalter des Stiftes Nova- cella, Dr. Don Giner, Dekan des Konvents, sicher auf seine Rechnung. Corzer Theater Im Theaiersaal in Corzea gelangt am Sonn- . tag, den 10., und Faschingsdienstag, den 12. ds., «Herrn Hauptmann

.' Dies les äer allerkoàte Mlle, wer 6a- ZeZen kcmäelti wirä es bereuen. Stelvio Skeuereinhebung Die Esattoria von Glorenza teilt den Steuer« trägern von Stelvio und der Fraktionen Sold« und Gomagoi mit. daß die Einhebung der er sten Steuerrate am 17. Februar von ö bis 17 Uhr im Gasthofe des Angerer Federico in Go magoi stattfinden wird. Hauptrolle der Konsigliarsteuer 1SZS Den Interessierten wird mitgeteilt, daß lau! den betreffenden Gesetzesbestimmungen die Haupilisten der Konsigliarsteuer. ehemalige

kann noch bei dem kgl. Tribunale von Bol zano Rekurs ergriffen werden. Die Rekurse entheben nicht von der Entrich tung der Steuer. Die Steuer ist in 6 Raten zu bezahlen, und zwar am 10. Februar, 1!). April,. 10 Juni. 10. August. 10 Oktober und 10. Dezember 1929. Die Einhebung der Steuer besorgt die kompe«' tenie Esattoria. Die gleiche Liste liegt auch bei der Gemeinde Montechiaro auf und für die dortigen Steuer träger gelten die nämlichen Bestimmungen. SZe perle à. >t San Candido Podesla-VZechsel

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 24.02.1855
Umfang: 6
^do. do. trübe sWN.still Wolken do. do. heiter -do. vo. Meteorologische Beobachtungen zu Innsbruck. welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die kosten des Letzter» sind abge sondert mit 6 kr. CM. zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldun gen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wel cher nach Verlauf obiger Auineldungsfristen nicht mit dem übcrgcbenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher

Weise bei der Steuer verschwie ge» worden ist, zum Kviiunissär zu stellen, wel cher die magistratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Hunde jener Pavtheien, welche die Steuer- oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen -diese Beträge ArnNlths halber nicht eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich

, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Ncichswährung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. '2. Für das Jahr 1855 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich acht Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen A den Hnnd vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1855

in, Verlaufe des Jahres 1855 sich einen Hnnd einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dein genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgtcr Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen, und die Steiler zu entrichten. 5. Von der Besteuruug sind einzig und allein junge Hnnde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eiue Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt, Mund machn »lg. Die Gesellschaft

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 13.02.1851
Umfang: 6
Kundmachung vom 26. Mai 135g werden bezüglich der Behebung der Huiideficuer für das VerwaltungSjahr 1351 fclgende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist ' verpflichtet, jährlich eincn Betrag vcn zwei Gulden ReichS-Wälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeiiidcbcdülfiiilicu zu entrichten. 2. Für das Jahr IN51 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Brkannt

- iiiachiing rieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. !. Jedcr Besitzer von Huiideit'ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vornlüihren, und die Steuer sogleich zu vezahle». Für das J>,hr 1351 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Au'nahme der Anzeigen nud die Steiierbe- hebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die S t e uerbeza h l nng vom 17. bis ein sch liesilich 96. dies Mo »als Vormit tags

zn machen nnd die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. lkeber die entrichtete Stener wird der Parthei eine Bescheinigung, auf VaS Jahr der Zlusstellung gültig, und ein Zeichen verabfolg«!, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Koste» des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgefchr ebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, ver'ältr .ii, eine Strafe des d r ei fci

ch e n B e l rag e S der Steuer. Der Abdecker wird btaustragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser Anm?ldungSfrist.» »ich! mir dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steiler vtrfchwicgen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistrarliche Straf-' verhandluug veranlaßt. D.m Abdecker gehört bei Stras- fällen rcr dritte Theil der Strafe alz Slnzeigegcbühe. 3. Die Hunde jener Parth.ien, welche rie Steuer oder Strafbezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 29.06.1909
Umfang: 8
. Eine Versammlung erfolgt auf die andere und die Oberschreier wettern gegen den Raubzug auf die Taschen der Arbeiterschaft, daß es eine Art hat. Durch ein eigentümliches Zusammen treffen ist es nun aber geschehen, daß dem Reichsrate nicht nur die Erhöhung der Bier- und Branntwein steuer, fondern auch ein Trunkenheitsgesetz vorliegt. Durch das letztere Gesetz sollen die Zechschulden abgeschafft werden, es sollen die Gasthauskon zessionen und die Branntweinschanklizenzen ein geschränkt werden, es soll jeder Wirt

bestraft werden, der einem bereits betrunkenen Gaste noch weiter geistige Getränke verabreicht, also lauter Dinge, die im Interesse der allgemeinen Volks wohlfahrt längst hätten eingeführt werden sollen. Es wird kaum jemand im Ernste bestreiten wollen, daß eine Erhöhung der Bier- und Branntwein steuer auch eine Abnahme des Konsums dieser Genußmittel zur Folge haben wird. Fleisch, Milch, Mehl, Brot usw. braucht jeder Mensch zum Leben, etwa auch Bier und Branntwein? Gewiß nicht! Das sind Genuß mittel

Parteien, nicht wie es bei uns üblich zu sein Pflegt, beim Schimpfen und Kritisieren bewenden lassen, man hat viel mehr gleichzeitig positive Ersatzvorschläge erstattet, die auch bei der Mehrheit des Reichstages Anklang und Annahme fanden. Unter den für die ent fallende Erbschaftssteuer eingesetzten Ersatzsteuern ist die Wertzuwachssteuer bei Immobilien und Wertpapieren besonderer Beachtung wert, da dies eme Steuer ist, die sozialpolitisch vollkommen ge rechtfertigt erscheint und bedeutende Erträae

. In Deutschland war es insbesondere Adolf Wagner, der diesen Gedanken seit Jahrzehnten eifrigst verfocht. Bisher war im Deutschen Reich die Wertzuwachssteuer — als Reichssteuer — nur in Kiautschau eingeführt, gemäß einer Ver ordnung vom 2. September 1898, welche den Wiederverkäufern von Grundstücken 33^^ vom erzielten Reingewinn abfordert. Dagegen ist die Wertzuwachssteuer als städtische Steuer in Deutsch land bereits in nahezu 200 Städten eingeführt. Ueber die Größe der zugewachsenen Bodenwerte belehren

von IVs auf 9 Milliarden Mark angewachsen. Ein wahrer Goldstrom ergoß sich aus diese Weise über die großen und mittleren Städte, den aber bisher nur einige wenige Spekulanten in ihre Taschen fließen sahen. Aus den erwähnten Zahlen läßt sich aber auch ein Schluß auf die Ertragsfähigkeit einer Wertzuwachssteuer ziehen. Und in der Tat haben die deutschen Städte mit dieser Steuer die besten Erfahrungen gemacht. So hat z. B. Frankfurt a. M. im Jahre 1904 228.000 Mark, im Jahre 1906 sogar 1,105.751 Mark

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 01.11.1930
Umfang: 6
, die Schulausspeifung usw. Auf schlüsse, erteilte besondere Anregungen bezüg lich des Studiums der Heimatkunde und die Spezialisierung in einzelnen Wissensgebieten und erteilte schließlich den Lehrpersonen die der Studien den Vorrang bei der Aufnahme in die Pilotenschulen. Im Sekretariat« der Gen>erbeschule kann in die Art. 81—87 des kgl. Dekretes vom 3. Aug. 1927, Nr. 1437, Einsicht genommen werden. Jahr ISSI. Zweite Ergänzungsliste der gesain ten Steuer für 193V und 1929. Hauptliste der Gemeindesteuer

auf Fuhrwerke für das Jahr »» , . .. ..... , 1931. Hauptlifte der Expreßkaffeemaschinen' Mahnung durch e.n mustergültiges Betragen s^uer 1931. Zweite Ergänzungsliste der ge- als Jugenderzieher un Grenzgebiete be.sp.el- „anntei, Steuer für 1930. Haupttiste für den gebend zu wirken Kanaksierungsbeitrag 1931. Erste ErgänzungS' An diese Ausfuhrungen schloßen sich drei liste der genannten Steuer fiir 193,1. Befände- Bortrage: Frl. Raffi, welche in Roma einen xer Kurbeitrag, zweite Ergänzungsliste 193V

für Aufliegende Skeuerlisten Der Podestà gibt bekannt, daß vom 3. No vember ab am Gemeindeamte folgende Steuer- listen durch 2V Tage zur öffentlichen Einsicht- nahm aufliegen: Hauptliste der Metwertsteuer gen Tagen bei ihm in Dienst getretenen 19jäh» 1931. Zweite Ergänzungsliste der Mietwert- rigen Giuseppe Furgler an. Der Verdacht gegen steuer der Jahre 1930, 1929 und 1928. Haupt- Furgler scheint schon deswegen berechtigt zu liste der Dienstboten- und Klaviersteuer für das sein, weil Furgler gleichzeitig

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 26
Datum: 28.12.1820
Umfang: 26
: >. Aus den sud I^rc>. A267. vorkommenden 2 Ackern auf ter Vili, der Kamerlander und Langacker ge» nanur. welche nach dem Steuer - Kataster 21/4 Jauch, geinäsi neuer Messung aber 2 Jauch 34^ lH Klafter hal ten, über erhaltene kreisämtliche VerstückungS - Bewil ligung: 2) Ein S tück Acker, nach dem VertheilungS - Plan mir I.ir s). bez ichncr, von 1 Jauch und 170 LZ Klafter, UIN den Anschlags?'eis per Z8Z st. b) Ein Stück Acker von gleichem Umfange, mit l.it. l>. bezeichnet, ver ZN,? fl. Der ganze Ess.tt Nro

. 32^7. ist der St. Jakobs» Pfarrkirche zu JnnSb>uck grundrechtbar. und giebt dahin Grundzins kr.; scrnrrv der St. Oswald-Kapelle in Matrey 6 kr. ?lfterzii>S T. W. ; überdies! gebührt dem Pflegamt Steinach der Feldjehend, und ist an Steuer auf Z Termin 1 fl. 22 kr. 2 pf. und 1 Perner T. W. zu entrichten, von welchen allen Giebigkelten eS auf je des der beiden Grundstücke die Hälfte betrissr. II. Aus einem Acker in der Vill. der Spihacker ge, nannt, «ob Cat. 3268, nach dem Steuer-Kataster 43/4 Jauch, «nd nach neuer

zu lassen; im übrigen betrifft eS aus der Zterminigen Steuer per 2 st. 87 kr. 1 pf. und 1 Perner T. W., auf die l^ir. <). 34 kr. 3 pf. 1 Perner, auf die lUt. I?. eben so viel, auf die i.!5 8. Z2 kr. 1 pf. und auf 1-it. 1'. ZZ kr. I pf. «hd 1 Perner. III. 8uk dZrc,. Lst. 32391/2. ein Weidrecht in der Alpe Vll/griff voi» einer halben schwerer zu 101/2 Och sen; die hierauf betreffende Steuer ist erst zu berichtigen, und hak solch« der Käufer in Zukunft zu bezahle», wie sie ausfalleil wird. Der AuSrufSpceiS

ist 182 st. IV. Zwei AntheileaüS.dem Bergmahde auf der Walds rast »ub 51ro. Lsd. 21z, die Hasien genannt> mit t^rc». 7 ek 8. bezeichnet, so vormals dem Kloster Woldrast, nunmehr dem ReliqionSfond grundrechtbar sind; hieven, hat rian nun durch Handen deS LehenträgerS Jakab Kra ler Grundzins 12 kr. T. W.. der Grundherrschaft 3 kr» TheilzinS, und an Steuer -auf z Te.min r fl. Zy kr. G. zu geben, mit Vorbehalt der von Franz Zach alt Besiser d<r Nro. 6. hereinzuzahlenden Steuern und Ob» lagen

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