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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 16.12.1873
Umfang: 14
Merancr Zeimng (Siebenter Jahrgang.) Erscheint jede» Mittwoch und SamStag Vorm. PränumerationSpreiS lo:o Meran vierteljährig 1 fl., halbjährig 2 fl., ganzjährig 4 fl. — Franco per Post vierteljährig 1 ff. 2V kr., halbjährig 2 fl. 30 kr., ganzjährig 4 fl. kl> kr. Jnferatgebühr für die dreispaltige Petitteile oder deren Raum- 4 kr. bei einmaliger, 7 kr. bei zweimaliger und 10 kr. bet dreimaliger Einrückung. -- Steuer für jede Einrückung 30 kr. — Briefe »nd Gelder werden franco erbeten

Hoskreijen ver nimmt, sieht die Prinzessin Gisela bis gegen Ende des nächsten Monats der Entbindung ent- i p Seltsame Abgaben nnd Steuer». Die Mittel, Geld zu schaffen, sind uner schöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, das erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen Staals -Säckel hinüber zu leiten. Was ist nicht AlleS schon Gegenstand der Besteuerung gewesen, welche Vorwände hat man nicht aufgesucht, um neue Auflagen anssindig

eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Con- currenz und damit den Eingangszoll verdränge Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den Kaisern, gingen späteren Geschlechtern, als Steuer-Erfinder mit guten wie schlechten Beispielen voran. Sie kannten Gebnrts- und Sterbesteuern, eine Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie reich waren, eine Steuer auch auf die erste Brantnacht! Bekannt ist Kaiser Vespasian's Cloakenstener, worauf sich JuvenalS Worte beziehen: luiri

bonus est oäor sx Hiislidet ns. (Gut ist der Geruch des Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines SohneS Titus. Indessen, lassen wir das Alterthum bei Seite und wenden wir uns zum Deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand war damals davon ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte sein Contingent

, der König jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz 1000 Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte Militärstand vom General-Feldmarschall bis zum Stabs-Offizier mußte — sehr im Contraste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei Weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch, wie das gewöhnlich bei allen derartigen Auflagen der Fall ist von den unteren

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 03.12.1887
Umfang: 14
gestellt und — verehrte Anwesende ! -— wenn wir wirthschastlich zu Grunde gehen, dann kann uns auch die Schulreform nichts mehr helfen. Was nun die einzelnen Bestimmungen des Gebäudesteuergesetzes anlängt, fo glaube ich mich ziemlich kurz fassen zu können. Sie alle wissen, daß die Steuer theils als HauSzins-, theils als Hausklassensteuer zur Vorschreibung gelangt, daß die erstere nach dem einge nommenen, oder im Wege der Vergleichung festgesetzten Miethzins, die letztere nach der Anzahl

der in einem Hause befindlichen Wohnräume und zu einem besondern Tarif berechnet wird; Sie wissen ferner, daß die Haus zinssteuer in den Orten, in welchen mindestens die Hälfte der Häuser und Wohnräume vermiethet sind sohin zumeist in den Städten — die Hausklassen steuer dagegen meist in den Landgemeinden in Anwen dung kommt. An sich nun läßt sich gegen die Gerechtigkeit der Hauszins st euer nicht wohl eine Einwendung erheben, denn wenn schon jede Steuer im Grunde genommen eine Einkommensteuer

Einhaltungskosten entsprechenden Maße vom Miethertrag in Abzug gebracht und anderseits die Steuer nicht allzu rasch und unvermittelt auf die Haus besitzer umgelegt werde. Zwei Bestimmungen, welche im Gebäudesteuergesetz nicht genügend berücksichtiget wurden. Während sich aber unter dieser Voraussetzung gegen die Gerechtigkeit einer nicht allzuhohen Gebäudezins steuer nichts einwenden läßt, gilt nicht dasselbe auch von der Hausklassensteuer. An zwei Prinzipien ist doch bisher in der Finanzwirthschaft sowohl

von der Praxis, wie von der Theorie festgehalten worden, nämlich an dem Grundsatz: „Wo kein Einkommen, da keine Steuer' und an dem andern Grundsatz: „Steuerbemefsung nach Ver hältniß des Einkommens.' Man braucht wahrlich nicht Staatswissenschaft studirt, sondern nur seinen ge sunden Menschenverstand noch nicht eingebüßt zu haben, um sagen zu können, daß das zwei billige und sich von selbst verstehende Grundsätze sind. In dem famosen Gebäudeklassensteuergesetz jedoch sind diese beiden Principien

nicht nur nicht beachtet, sondern geradezu auf den Kops gestellt. Während bei der Z i nssteuer im Falle einer-Leerstehung die Steuer nicht entrichtet zu werden braucht, muß die Klassen steuer auch dann im vollen Umfange bezahlt werden, wenn das ganze Object unbenützt ist. Als ein drastisches Beispiel erwähne ich hier das ehemalige Gasthaus zur „alten Post' an der Schönbergerstraße. Das großartige Ge bäude wurde vor wenigen Jahren vom jetzigen Besitzer für 2000 fl. erworben. Es wird nicht benützt, ist bis auf Lokale

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 8
Datum: 10.06.1908
Umfang: 8
in Verhandlung, es wäre also für die Abgeordneten Pflicht gewesen, im Saale zu sein. Die angebliche Konfusion hat nicht bei der ersten Abstimmung geherrscht, sondern erst bei der zweiten wegen Fest stellung des Stimmenverhältnisses, weil niemand glauben wollte, daß ein wichtiger bauernfreundlichrr Antrag auch nur hätte durchsallen können. Die Ent schließungen auf der gestrigen Versammlung wurden einstimmig gefaßt, auch Dr. v. Euggenberg wagte hier nicht, den Antrag gegen Erhöhung der Steuer

(Reblaussrage) vor und erteilt ersterem das Wort. Pfarrer Schrott bemerkte, am 28. April habe es im Landtage geheißen, weder Regierung noch Parlament plane die Branntweinsteuererhöhung, es sei noch keine Gefahr, ain 28. Mai hieß es in Bozen, die Steuer komme, die Abwehr sei umsonst, die Weinbauern hätten gar kein Recht, die Be freiung zu fordern usw. Wir wollen aber unsere Pflicht tun und wehren so viel als möglich, wir haben schon an der Reblaus genug, die neue Steuer erhöhung ist unerträglich

. Die Erhöhung ist eine große, 50 K für den Hektoliter Alkohol oder 25 K für den 50grädigen Trinkbranntwein. Die Steuer ist jetzt schon 80 K hoch für den Hektoliter Alkohol. Sie beträgt für Oesterreich 109 Mill. K, für Deutsch- südtirol K 500.000 und jetzt soll sie von 90 au ? 140 K erhöht werden. Der Schaden ist ein großer, es entgeht den Bauern der ohnehin kleine Gewinn, die kleinen bäuerlichen Brennereien gehen ein, weil sich das Brennen nicht mehr rentiert und der Tresterbranntwein so teuer

wird, daß ihn niemand kaust, den Profit haben die großen Spiritusfabriken und Fuselmacher, die viel schneller, mit technischen Vorteilen und viel billiger arbeiten, diese bekommen allen Branntweinhandel in die Hände. Wenn durch die Steuer auch der Spiritus etwas teurer wird, der kalte Fusel wird nicht teurer, sondern nur schlechter (also billiger) hergestellt und die Schnaps- pest steigt. Hört das Brennen auf, dann kann die Trester nicht mehr als Viehfutter benützt werden, weiters drückt die Nichtverwertung

der Trester die Maischepreise bleibend. Der Preisrückgang um nur 1 K würde schon für Deutfchsüdtirol einen Aus fall von 500.000 K bedeuten. Diese Steuer können die Weinbauern nicht ertragen. Sie haben schon gelitten genug unter Schimmel, Weinzollklausel, nun steht die Reblaus vor der Tür und erfordert voll ständig neue Kultur, die für Deutschtirol 28 bis 30 Mill. Kronen kostet, die Produktionskosten sind gestiegen usw. Da hat der Bauer Ursache, sich zu wehren, aber auch der Konsument, da für's Geld

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1888
Umfang: 8
, abgesehen davon, dass die Gebäude steuer als eine neue Steuer überhaupt große Lasten mit sich gebracht habe, darin, dass diese Steuer viel zu hoch bemessen sei, denn sie stelle sich um 7 bis 12 pCt. höher als in anderen Ländern und nehme auf den wirklichen Ertrag keine Rücksicht. Zudem sei die Art und Weise, wie die Steuer veranschlagt und eingehoben werde, nicht zu billigen, insbesondere die vielfachen Controlen und zahlreichen Strafen. Reduer wünscht, dass der vorliegende Antrag von dem Steuer

-Ausschusse gemeinsam mit allen gleich artigen Gegenständen geprüft und ein den gleichen Verhältnissen entsprechendes billiges Gesetz zustande gebracht werden möge. Abg. Dr. Menger stimmt mit allen Vorrednern darin überein, dass die Gebäudesteuer die lästigste, ungerechteste und schädlichste sei. Er glaube aber, dass eine Reform der Gebäudefteuer überhaupt noth wendig erscheine, da nicht nur Tirol, Salzburg und Körnten, sondern auch alle anderen Kronländer mehr oder weniger unter dieser Steuer zu leiden

in dieser Beziehung sei jedenfalls gerechtfertigt. Ag. Dr. Kathrein polemisiert gegen den Abg. Dr. Angerer und weist auch die Vorwürfe, welche vom Abg. Dr. Menger den damaligen Tiroler Ab geordneten auf der Rechten gemacht wurden, energisch zurück. Er sei damals nicht im Abgeordnetenhause gesessen, fühle sich aber doch veraulasSt, zu coustatieren, dass die angegriffenen Abgeordneten für das Gebände- steuer-Gesetz stimmen konnten, da in demselben Er leichterungen für Tirol und Vorarlberg erlangt werden könnten

. Es sei nicht statthaft, den Tiroler Abge ordneten daraus einen Vorwurf zu machen, dass sie für das Gebäudesteuer-Gesetz gestimmt hätten, um die Regierung zu stützen. Darin hätte» sie Recht gethan, und Redner würde auch für seinen Theil eine Regierung von der Linke» des Hauses als ein Unglück für Oesterreich betrachten. Abg. Dr. Nabergoi empfiehlt die Stadt Trieft der Berücksichtigung des Steuer-AuSschusseS. Abg. Freiherr von Giovanelli gibt eine Auseinandersetzung über das Zustandekommen

. Dr. Augerer wendet sich gegen den 31tt Anwurf, welcher ihm von Dr. Kathrein gemacht wurde, er habe tiroljfche Angelegenheiten vor das Forum des Hauses gezerrt. Er sei dazu durch die Bemerkungen von den verschiedensten Seiten gezwungen worden, welche ihm als Tiroler Abgeordneten vor warfen, dass eben feine Landsleute cö gewesen seien, welche das Zustandekommen des Gebäudesteuer-GesetzeS ermöglichten. Nach diese» thatsächlichen Berichti gungen wird der Antrag dein Steuer-AuSschusse zur Vorberathuug

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1895
Umfang: 8
ergebenst bit- lln, von einer Gleichstellung derselben mit den lediglich von der Absicht auf Gewinn geleiteten Actiengesell- schasten rücksichtlich der Besteuerung Umgang zu nehmen und die Steuern der Sparcassen mit Rücksicht auf den Humanitären Charakter in mäßiger uud billiger Weise zu bemessen. Nach dem Entwürfe des SteuerausfchusseS würden die Sparcassen getroffen: von der Er wer bste uer, 1>) von der Rentensteuer. Anbelangend die Erwerb steuer , können die Spar cassen billigerweise nicht vergangen

, dass sie von jeder Steuerleistung befreit werden, dieselben glauben jedoch be rechtigten Anspruch erheben zu können, dass sie als huma nitäre Anstalten nicht den ErwerbSgesellschaftcn gleich gestellt und mit 10°/o des Reinerträgnisses besteuert weiden. Der Steuerauschuss hat nun wohl die Re gierungsvorlage dahin geändert, dass für die Spar cassen uiit kleineren Reinerträgnissen die 10°/gtige Steuer bis auf 5°/g herabgemindert wird; allein die gefertigten Sparcassen glauben kein unberechtigtes Ver

Ergebnis handelt. Was nun die Rentensteuer anbelangt, so ist dieselbe wohl nicht eine Besteuerung der Sparcassen, sondern nur eine Besteuerung der Einleger. Da jedoch .die Perception dieser Steuer den Sparcassen aufge bürdet wird, da der SteuerauSschuss für die Einlagen verschiedener Anstalten einen verschiedenen Steuerfuß normiert hat und daher die größeren Sparkassen zwingt, um konkurrenzfähig mit den kleineren zu werden, auf 4L0 die Rückvergütung der Steuer zu verzichten, so bildet

auch die Rentensteuer eine indirecte Besteuerung der Sparcassen. Diese indirccte Besteuerung der Spar cassen trifft dieselbe um so schwerer, da ihre Concur- renzanstalten — die Postsparkassen — von der Ren tensteuer befreit wurden und da die Sparcassen durch die ihnen anserlcgte Perception der Steuer ohnehin dnrch die unabweisliche Blamlenvermehrung hart ge troffen werden. Die Rentensteuer entspricht überdies dadurch, dass sie sämmtliche Einlagen ohne Unterschied der Höhe trifft, nicht den Bcstimmuugcu deS Z 125

uud 155, woruach Bezüge von jährlich nicht mehr als 300 fl. resp. 600 fl. von der Zahlung jeder Renten steuer frei fein sollen. Es wäre daher für die Staats verwaltung confequent und nur gerecht, wenn dieselbe die Einlagen in die Sparcassen, gleich den Postspar kassen Einlagen, von jeder Rentensteuer freilassen wollte. Wenn jedoch die Befreiung der Sparkasse-Einlagen von der Rentensteuer dem Principe der neuen Steuergesetze widersprechen sollte und daher unzulässig wäre, so glauben die gefertigten

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 25.01.1865
Umfang: 4
, so wird sie sich nach Durchführung der Steuerreform an die neuen Steuergesetze halten müssen, und diese neuen Steuer gesetze können nach ihrem Inhalte so beschaffen sein, daß die einfache Forterhebung der Steuern durch die vollziehende Gewalt ohne periodisch wiederkehrende Be willigung von Seiten der Volksvertretung unthunlich ist. Um diese Möglichkeit richtig zu würdigen, muß man die Natur sämmtlicher projektirter Steuern in's Auge fassen. Diese sind in Repartitions- und fixe Perzen- tualsteuern unterschieden. Als Repartitions

- oder Auftheilungssteuern find projektirt: die Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer erster Klaffe, (d. i. jene Erwerdfteuer, welche von selbst ständigen Erwerbsunternehmungen und Beschäftigungen entrichtet wird), endlich die allgemeine Klaffen- und Einkommensteuer. Nach dem Begriffe der Repartitions steuer soll für jede dieser Steuern eine Gesammtsumme festgesetzt und diese letztere soll nach Quoten auf die einzelnen Länder und die einzelnen Steuerträger vertheilt werben. Perzentualsteuern sind die Erwerbsteuer zweiter

Klaffe, (d. i. jene, welche von Bezügen aus dem Lohn- und Dienstverhältnisse erhoben wird), dann die Zins- und Rentensteuer, welche, wie ihr Name schon andeutet, von den Zinsen von Darlehen und Obligationen entrichtet wird. Bei diesen drei Steuern wird keine Gesammtsumme fixirt. welche durch die Steuer eindringlich zu machen ist und nach welcher sich die größere oder geringere Steuereinheit richten muß, sondern die Steuer wird nach einem bestimmten festen Perzente des steuerpflichtigen Einkommens

bemeffen. Die Einhebung der Repartitions steuern hat daher den Ansatz der Gesammtsteuer- fumme zur Voraussetzung, nach welcher sich die Steuer fchuldigkeit des Einzelnen richtet; die anderen Steuern können unbedingt eingehoden werden, sobald das bezügliche Gesetz verfassungsmäßig zu Stande ge kommen ist. Die Perzentualsteuer-Gesetze werden daher offenbar, sobald sie votirt sind. unter den Begriff der „bestehen den Gesetze' zu subsumiren sein und diese Steuern werden von der Krone so unbedingt

eingehoben werden können, wie die jetzt bestehenden. Auf sie wird der §. 10 des Februarpatentes sogleich wieder Anwendung finden. Diese Anwendbarkeit fände bezüglich der Repartitions steuern nur dann statt, wenn die einzuhebende Gesammt steuersumme nach irgend einer Formel ein für allemal fixirt würde. Nach den Steuervorlagen der Regierung soll dies in der That bei der Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer erster Klaffe geschehen, indem die Gesammt summe der zur Zeit der Einführung der neuen Steuer gesetze

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 14
Datum: 16.12.1873
Umfang: 14
: «Ich zur Manneswürde erhebenden Toga zu suchen bat. Sie sollte aber zugleich ein Schutzzoll für einheimische Fabrication.>sein; denn eine Französische Perrücke steuerte 2S pCt. ihres Werthes^ eine Preußische nur 6 pCt. 1701 euhiett ein französischer Perrücken-Jnspector, Elie Pagus de Lavourdenge diese Steuer in Pacht; er ward zugleich Cärgjsen-Jnspector bezüglich der oben erwähnten Wagen-Steuer. Alle Perrücken mußten von nun an gestempelt werden, was mit spanischem Lack geschah. DaS hätte gleichwohl

am 10. d. Bazaine schutdig der Kapitulation und verurtheilte den selben einstimmig zur Degradation und zum Tode. Sämmtliche Mitglieder des Kriegsgerich tes unterzeichneten das Begnadigungsgesuch, wel ches der Herzog von Äumäle sofort dem Präsi denten Mäc Mabon überreichte. Marschall Bazaine vernahm das Urtheil mit sehr lebhafter Bewegung. . Die officiösen Organe verlange» die Ver Durchführung 'und Classification der Steuer svar Preußen eigellthümlich, nicht ihre Erfindung. In Sachsen / hatte sie der Landtag

von 1676 schon eingeführt und nnrn »Itiipost' von 10 Thlr. für jede Perrucke' auferlegt, wie es hieß, zur VerhiuderüngdesLuxus, der dadurch begreiflicher Weise erst recht gefördert wurde. Denn nun wollte, wer. eben konnte, reich und vornehm erscheinen. In England besteht eine verwandte Steuer, die durch Pitt zur' Zeit der französischen Regierung eingeführte „Haärpuder-Taxe^ unseres Wissens heute noch und bewirkt, daß mau bis zur Stunde die...kohsschwärzbebärteten Bedienten der-englischcn Aristokratie

?oia, I, Ü, III, IV, V, VI. : In England, wo daS StaatSschüldenwesen am meisten ausgebildet war, würde von! jeher auch am meisten auf 1>em Gebiete der Steuer gesetzgebung experimentirt. Im Jahre 1644 setzung Gambetta's wegen des 4. September in Änklagezüstand. < Der Papst ernannte Monsiznore Meglia Sängüigni zum Nuntius in Lissabon. Mon- figüore Meglia ist von München nach Versailles und Cattani aus Südamerika nach Wien ver setzt worden. Aus verläßlicher Quelle wird bestätigt

Menschenmenge drängte sich in allen Straßen, welche aus die Newsky-Perspec- tive münden. den 26. März z. B. erging die merkwürdige Parlaments Acte, daß jede Familie jede Woche eine Mahlzeit weniger essen und die Kosten dafür an die öffentliche Kasse zahlen sollte! Diese eigenthümliche Steuer-Methode fand zwar in Deutschland keine Nachahmung; wohl aber die Feuersteuer, die u. Ä. in den Bisthümern Köln und Lüttich bestand, wo 2 Sols von jeder Glasscheibe erhoben wurden. Vorzugsweise war es auch in Deutschland

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 30.05.1895
Umfang: 8
Hektoliter. Die Einfuhr über die österr.-ungar. Zollgrenze ist mit 62.709 Mctr. ausgewiesen. Die Ausfuhr über die Zollinie gegen Steuer-Rückvergütung erreichte in den im ReichSrathe vertretenen Königreichen und Län dern 412.431 Hektoliter, in den Ländern der ungar. Krone 3183 Hektoliter. Aus Bosnien und der Her zegowina fand keine Ausfuhr von Bier gegen Steuer- Rückvergütung statt. An Steuer-Restitutionen für ausgeführtes Bier wurden in der Betriebsperiode 1392/93 wirklich gezahlt: in den im ReichSrathe

ver tretenen Königreichen und Ländern 766.014 fl., in den Ländern der ungar. Krone 6376 fl. In Bosnien und der Herzegowina fand keine Steuer-Rückvirgütung statt. Eine Tafel liefert die Statistik der Brannt- weinerzengung während der Brenncampagne 1392/93, d. i. vom 1. September 1392 bis Ende August 1893. Im ganzen wurden an Branntwein steuer (Eonsum- und ProdnctionSabgabe) vergeschrieben: in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Lände. 34,650.009 fl., gegen die ErzeugungSperiode 1891

in den „geschlossenen Städten' im Jahre 1393, für welche sich eine Zunahme von 2,400 843 fl. ergibt. Schließlich enthält ein indivi dueller Ausweis die statistischen Daten über die Mi ne, alöl-Rassinerien von Oesterreich-Ungarn und über die denselben vorgeschriebene Summe an Mineralöl- Steuer im Jahre 1893 Dieselbe beträgt für dieses Jahr in den im ReichSrathe vertretenen Königreichen und Ländern 6,174.113 fl., in d-n Ländern der un garischen Krone 5,443.681 fl., somit zusammen 11.617.794

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 16.02.1880
Umfang: 8
worden seitens der ver schiedenen Herren Abgeortneten. insbesondere des Herrn Generalredners der Minorität, daß es sich eigentlich in letzter Linie darum handle, daß ein Theil der Länder nicht Steuer zahlen wolle, und durch dieses Gesetz dazu getrieben werden müsse-, resp, daß. wenn auch eine Steuererhvhung um 50 Perzent oder um noch mehr stattfinden sollte, dieselbe nur billig wäre, da diesen Ländern ohnedies durch den Nachlaß der Steuer durch so lange Zeit ein Kadean erwiesen worden wäre

. Ich kann mich nun in die ser Beziehung mit den Ausführungen tus letzten Herrn Redners auf unserer (rechten) Seite nicht ganz einverstanden erklären, indem ich glanbe. daß die Mehrzahlungen, welche in jenen Ländern, welche immer als diejenigen bezeichnet werden, die sich haupt sächlich der Steuerlast zu entziehen wußten, nach der neuen Veraulagung der Steuer eiutreten werden, ganz anderer Natur sind, als die Minorität des Ausschusses sie beziffert. Meine Herren! Selbst wenn die Steuerlast um 5l) Perzent, um 1VV Perzent

zunehme» sollte, so bleibt noch die Frage, was die Einheit dieser Steuer last ist. uud da, meine Herren, weiß ich von Tirol bestimmt zu sagen, von Galizien bin ich nicht in der Lage Näheres ansznführen, daß die Einschätzung der betreffenden unbefteuerten Gründe niit 2 bis 2'/, kr. Reinertrag vorgenommen wurde. Ich glaube, daß aus diesem Einschätzuugselaborate weder diese un geheure Belastung einerseits, noch andererseits die enorme Entlastung, die Sie sich, meine Herren, von der Heranziehuug

wird. Jetzt hat es das hohe Haus in seiner Macht, die betreffenden Kautelen zu fordern und zu erwirken. Ist aber einmal die Auftheilung und Nepartition der Steuer nach dem neue« Steuergesetze durchgeführt, steht es nicht mehr in der Macht des hohen Hauses: denn es ist unmöglich, daß man dann auf die alten Steuern zurückgreife. Es ist also ein sehr wesentliches Kompelle weniger in der Machtsphäre der Legisla tive. Wir können einen Wunsch äußern, eine Nefo- «nd Vorarlberg' Nr. SV lution beantragen; ob aber die hohe

gesagt Nichtausführung bestehender Gesetze seitens des Finanzministeriums nicht nothwendig zu haben auf die Zeiten des Kaiser Joseph oder auf die Gesetzgebung des vorigen Jahrhunderts zurück zugreifen, sondern ich werde mich begnüge«, Ihnen, meine Herren, ein Faktum uuserer neuesten Steuer- geschichte und speziell Gruudstcuergeschichte bekannt zn geben. Ich würde Anstand genommen haben, als Gene ralredner auf dieses Faktum Bezug zu nehmen, da dasselbe allerdings einen mehr speziellen Charakter

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.11.1894
Umfang: 6
Nikolaus II., sowie ein eigenhändiges Schreiben Ihrer Majestät dcr Kaiserin Elisabeth au die Kaiser! n-Witlvc nach St. Petersburg zu überbringen. 5*5 Der permanente SteuerauSschusS des Abgeordnetenhauses hat nun aucb den letzten noch aus stehenden Z 102 deö Hauptstückes, betreffend die Steuer vo» den dcr öffentlichen Rechnungslegung unterworfe nen Unternehmungen, zu Ende berathen. Dieser Pa ragraph behandelt die für Wien nnd zahlreiche Lan deshauptstädte wichtige Frage

, wie die St euer, welche die Eisenbahnen zahlen, auf Wien, die Landes hauptstädte nnd die übrigen, an den Bahnen gelegenen Gemeinden auszutheilen sei. Im Subcomit6 kam nach sehr langer Debatte cin Eompromiss zustande, wonach statt Z 102 drei Paragraphe, 102. 102 .r und 102 d, gesetzt werden. Dieselben lauten: „H 102. Von der Steuer von Eisenbahn Unternehmungen sind lO Pereent in derjenigen Gemeindc vorzuschreiben, in welcher das Unternehmen den Sitz hat. Bei den StaatSeisen- bahnen ist in dieser Hinsicht der Sitz dcr obersten

Ge- schästSlniung maßgebend. Bezüglich der übrigen 90 Pcrccnt wird zunächst im Sinne dcr iiachttchendrn Be stimmungen ermittelt, in welchem der im Rcichsrathc vertretenen Königreiche uud Länder die Steuer vorzu schreiben ist. Befindet sich der Sitz des Unternehmens, beziehungsweise dir obersten Gcschästöleitnng in einem dcr Länder, welche dieBayn durchzieht, so sind weitere 15 Percent in diesem Laude, uud zwar in der Ge meinde des Sitzcs des Unternehmens, beziehungsweise der obersten Geschahsleituug

directe Stvucrlcistnng derselben zugrunde zu legen ist. In diese Slcnirlcistnng ist die Personal-Einkommensteuer nicht ciuzurcchncr,.' tz 102 er lautet: „Von jenen Eiscnbahn-Unternchmniigcn, vou bereu Steuer bisher >10 Pcrccnt an dein Sitze dcö Unternehmen-', bezie hnngSweise der obersten Geschästsleitung, vorgeschrieben waren, sind au diesem Orte außer dcr »ach d.r» erste» Absätze dco Z 102 enthaltenden z.hnpcrcentigen Quote in den ersten rrci Iahren dcr Wirksamkeit dieses Ge setze« 25 Pcrccnt

eine Be triebsleitung außerhalb der Landeshauptstadt hatte, so sind von dem iu Absatz 4 dcS Z 102 bczcichucte» drei Vierteln dcr aus daü Land entsallenden Quote der Steuer der StaatSeiseubahncn in den ersten fünfzehn auf den EigcnthumSübergaug dcr Eisenbahn folgenden Jahren »achstehcnde Beträge an dem Sitze der ehe maligen Betricbsleituug vorzuschreiben: In den ersten fünf Jahrcn cin Betrag, welcher 75, in den folgenden fünf Jahren cin Betrag, welcher 50, in den weiter folgenden fünf Jahren endlich ein Betrag

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 21.05.1937
Umfang: 8
Freundschaft zwischen den beiden Völkern sei von der Politik der römi^ schen Protokolle vertieft und verstärkt worden. 'j Im gleichen Sinne berichten die übrigen öfter« reichischen Blätter. QTRBQ IBslNDrD Lohnerhöhungen und Fa» milienzusclMe fallen nicht unter die R. M. Steuer minister Graf Ciano di Cortellazzo ein Frühstück, an dem die Persönlichkeiten des königlichen Ge folges und der italienischen Gesandtschaft in Bu dapest teilnahmen. Ver König und der Neichsverweser auf der Jagd. Am Nachmittag nahm

ist hier eingetroffen und wurde vom Präfetten, dem Verbandssekretär und den Behörden, von den Ostafrika-Heimkehrern, den Fascisten, den Organisationen und der Be völkerung mit großen Kundgebungen empfangen. Roma, 20. Mai. Der Minister-Parteisekretär gibt mit Verord nungsblatt Nr. 811 bekannt: „Infolge der Lohnangleichungen kommen viele Arbeiter auf einen höheren Lohn als das für- die N. M.-Steuer Kat. C. 2, festgesetzte steuerbare Minimum von Lire 600 pro Monat oder L. 300 pro Halbmonat oder L. 1S0 pro Woche

. Das Finanzministerium hat laut Verordnung des Duce verfügt, daß die genannte Kteuer nicht zur Anwendung kommt, wenn das steuerbare Mi nimum insolge Lohnerhöhungen erreicht wird? die eventuell vorgenommen Besteuerungen wer den eingestellt. Gleicherweise wurde verfügt, daß die den Ar beitern auf Grund des Gesetzdekretes vom 21. Au gust 1936, Nr. 1632 ausgefolgten Aamilienzu- schüsse nicht der Ricchezza Mobile Steuer unter worfen sind und bei Festsetzung des steuerbaren Minimums nicht in Anrechnung gebracht

der Syndikatslessera auf das Minimum von 1 Lira angekündigt. Tag für Tag trifft das Regime seine Maßnahmen auf dem Ge- biete der Fürsorge und der Unterstützung der Ar- beiler. Die Befreiung von der R. M.-Steuer, die einer Sie englische Presse-M imett m Roma, 20. Mai Die reservierte Haltung der italienischen Presse zu den britannischen Ereignissen und zu den täg lichen Provokationen seitens zahlreicher Londoner Blätter konnte den Haßausbruch gegen unser Land nicht dämmen. Die italienischen Blätter haben seit

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 24.08.1923
Umfang: 4
für die von dort' bezoge nen Kohlen entweder doppelte Kohlensteuer be zahlen oder auf deren Lieferung überhaupt ver zichten. Schon vor einiger Zeit hat nämlich die deutsche Regierung eine Steuer auf Kohle gelegt, die vom Käufer entrichtet worden muß. Nun aber hat die interalliierte Kommission verfügt, daß -sie nicht dem Deutschen Reich, sondern Frank reich-Belgien bezahlt werden müsse. Tut die Schweiz letzteres, so bekommt sie von Deutsch, land die Kohle überhaupt nicht. Und zahlt sie die Steuer doppelt und erfährt

Deutschland da von, so werden die Lieferungen ebenfalls ein gestellt. Dadurch fällt mancher Vertrag einfach dahin: so der für die schweizerische Kohlenversor- gung höchst belangreiche mit der Zeche „Präsi dent , der auf zwanzig Jahre lausen würde. Ganz gleich verhält es sich mit den Braunkohlen briketts, welche die Schweitzer aus dem von den Engländern besetzten Gebiete bezogen. Die Eng länder verlangen die genannte Steuer nicht, und so könnten die Briketts ohne weiteres gegen Ent richtung der Abgabe

an Deutschland bezogen werden. Nun ist aber jenes Gebiet vollständig von Franzosen und Belgiern umschlossen und diese verlangen die Steuer nochmals. Die Schweiz hat mit Bezug auf diese mißlichen Ver hältnisse bei den Alliierten! Vorstellungen erho ben, die Antwort steht noch aus, aber es ist so cut wie sicher, daß sie ablehnend! ausfällt. Hier gilt einmal das Sprichwort nicht: „Bei zwei Streitenden freut sich der Dritte'. Ein Sozialdemokrat. Berlin, 22. August. Der frühere preußifche Finanzminister

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 07.12.1892
Umfang: 4
ist aber nicht entsprochen worden, nachdem dieselben in Bozen die fragliche Steuer nicht entrichten noch überhaupt mit einer Steuerschuldigkeil in Borschreibung stehen und das übrigens nur behauptete aber nicht erwiesene Vor handensein von Eiukvmmeilsver Hältnissen, welche eine Steuerpflichtigkeit begründen könnten, für sich allein und ohne daß auch nur die Minimalleistung von 6 fl. — sichergestellt wäre, zum Besitze der Wahl berechtigung nicht ausreicht, — da nur die zur effektiven Entrichtung vorgeschriebene Steuer

in Be rücksichtigung genommen werden könne. Gegen das Wahlrecht des Gnido von Mayrhauser spricht der weitere Umstand, daß derselbe jedenfalls nicht seit einem Jahre in Bozen Steuer entrichtet, In Folge dessen wurden die Gemeiuderathsergän zungswahlen auf den 12., 13. und 14 l. Mts. an geordnet. Schwurgericht. Am 12. Dezember 1392 um Uhr Vormittag beginnt beim k. k. Kreisgerichte Bozen die 4. ordentliche Schwur gerichtSsessiou und kommen folgende Fälle zur Verhandlung: 1. Am 12. Dezember 9 Uhr Vormittags

von 15 pCt. zur Grnnd-, Erwerb- uud Einkommensteuer und von 30 pEt. zur WeiuverzehruugSstcuer, die Gemeinde Kappl von 150 pCt. zu alleu direkte« Steuern, die Stadt Ala zur EinHebung eines Zuschlages von 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Einkommen steuer, einer Bieranflage von 1 fl. 70 kr. per Hek toliter uuo einer Auflage von 10 fl. per Hektoliter am die gebräunten geistigen Getränke, vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei hinsichtlich der Getränke-Auflagen, sowie die Bewilligung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1862
Umfang: 6
— (Zur Steuer-Erhöhung) zeigt die „Mor- grnpost' an einem Beispiele, der Hauszinssteucr, wie unverhältnißmäßig die Steuern feit 15 Jahren ge- stiegen sind. Ein Haus, daS im Jahre 1L46 einen ZinS von 1533 fl. öst. W. abwarf, zahlte damals 325 fl. Steuern, im Jahre 1L61 aber zahlte eS bei einem Zinscrträgniß von 1LV9fl. öst.W. 7t)1 fl. Steuer. DaS Einkommen hat sich also nur um 276 fl. gehoben, während die Stener um 376 fl. gewachsen ist, oder mit anderen Worten, daS Einkommen

hat sich um etwas mehr als 15 Procenl gehoben, während die Steuern um fast 116 Proceut gestiegen sind. Das ist gewiß ein höchst bemerkenswerthes Verhältniß, das kaum eines EommentarS mehr bedarf. Jeder Steuer- bogen, fährt vie „Morgenpost' fort, betrifft er nun die Hauözinsstener, oder die Erwerbstener, oder die Grundsteuer :c., weist eine ähnliche Steigernng nach, wir sie oben ersichtlich ist. Dazu muß man noch rechnen, daß die indirekten Abgaben, die Verzehrnngsstener, der Stempel u. s. w. gleichfalls höchst

für die Eventualität einer abermaligen Steuer-Erhöhung. — Vom Pros. v. Eitelberger iu Wien ist eine Broschüre: „Wie steht die Kunst in Oesterreichs' er schienen, welche srappirt dnrch die Kühnheit und Energie ihrer Sprache und fesselt durch ihren ächt künstlerischen und patriotischen Geist. Wir wünschen dieser Broschüre, schreibt ein Korrespondent der „AUg. Ztg.,' nament lich die Aristokratie und den reichen Bürgerstand in Oesterreich zu Lesern und fügen hierzu, daß die Worte, welche in derselben gesprochen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 01.12.1862
Umfang: 6
eines Jnterlocutes angetretenen Beweis herznstellen, daß Tirol gänzlich verarmen müsse, wenn die gegen wärtigen Zustände noch länger andauern sollen. Sie könnten, wenn sie nicht bereits wüßten, daß ich mich als Redner für die Erhöhung der Steuer einschreiben ließ, aus dem, was ich gesprochen habe, leicht vermuthen, daß ich jetzt nichts Eiligeres zu thun haben werde, als gegen jede solche Erhöhung mich zu erklären und dagegen zu stimmen. Allein, ich trug Ihnen die Zustände meines Heimat landes

wird, so ist es unsere Pflicht, für die Bedeckung des Staatshaushaltes zu sorgen. Dies kann auf zwei Wegen geschehen, auf dem Einen liegt eine neue An leihe, auf dem anderen die Steuererhöhung. Was nun den ersten Weg anbelangt, so hat man ihn in den verflossenen 13 Jahren so stark gebraucht und abgenützt, daß er gänzlich unfahrbar geworden ist, und daß die Caroffe bereits in dem tief ausgefah renen Geleise stecken blieb. ES bleibt daher nichts anderes übrig als die Steuer erhöhung und weil nichts anderes übrig

und mit aller Entschiedenheit erklären wir uns gegen den sonderbaren Negierungsantrag auf eine dreijährige Erhöhung. Wir haben es blos mit dem 1L63cr Budget zu thun. Sollte wieder einmal ein Defizit sich ergeben, welches durch eine Steuer erhöhung bedeckt werden soll, so möge es das Mini sterium mit dem Neichsrathe versuchen, welcher zu jener Zeit versammelt sein wird. Aber ich warne vor einer solchen Erhöhung. Bereits die bisherigen Er höhungen haben überall viel böses.Blut gemacht, und wenn man die Steuern wieder erhöhen

an mehreren Punkten Siciliens von der Regierung Waffen, welche für die Nationalgarde be, stimmt waren, ausgeschifft wurden. Eairoli beschul digt daS Ministerium all' der Uebel, welche Italien betrüben, und fordert zur Coalition gegen das Mini sterium auf. Nachtrag. Wien, 23. Nov. In der heutigen Unterhaus- sitznng wurde der Staatsvoranschlag und das Finanz- gesetz für 1863 vollständig erledigt. Der Ausschuß- autrag, den außerordentlichen Zuschlag bei der Grund steuer, der Hauszinsenstcuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 01.02.1886
Umfang: 6
: Vorerst wird nämlich erwähnt, in welcher Weise der Landesausschuss den Beschluss des hohen Landtages vom 10. Juli 1833 ausgeführt hat, dass er in Ausführung dieser Beschlüsse eine Reihe von Gemeinden und Sectionen des Landesculturrathes um ihr Gutachten und ihre Aeußerung augegangen hat. Und hierauf fährt der Bericht fort: „Die nun uahezu vollständig eingelangten Berichte lauten im allgemeinen dahin, dass sich jetzt, wo die Gebäude steuer nur mit einem geringen Procentsatze eingehoben

werde, eine schädliche Rückwirkung in größerem Um^ fange gerade nicht constatieren lasse, wenn das Drückende der neuen Steuer wohl auch schon jetzt hart genug empfunden werde. Mit dem jährlichen Steigen des Steuerprocentsatzes werden aber die schädlichen Rück wirkungen immer mehr hervortreten, und seien diese insbesondere eine Entwertung der Gebäude mit Stei gerung der Miethpreise und dadurch bedingte zu nehmende Verarmung der Bevölkerung, wodurch wieder die Gememdelasten Wegen erhöhter Armenversorgungs auslagen

vermehrt werden; ferner leiden dadurch, dass die Wohnbestandtheile auf das Nothwendigste beschränkt werden, Moralität und Gesundheit sehr darunter.' Ich glaube vor allem constatieren zu müssen, dass in diesem Berichte und in dieser Stelle, auf welche sich die Bemerkung Sr. Excellenz des Herrn Statthalters bezieht, der Landesausschuss nicht seine eigenen Anschauungen über die Steuer wieder gegeben hat, sondern nur ein Resumä jener Berichte, welche ihm von den Gemeinden und Bezirksgenossen schaften

zugekommen sind. Ich glaube, dass daraus zweitens auch hervorgeht, dass es nicht richtig ist, wenn Se. Excellenz der Herr Statthalter bemerkt, dass gesagt worden wäre, eine schädliche Rückwirkung der Steuer könne nicht constatiert werden.' 5*» Wie aus Lemberg gemeldet wird, hat das ganzische Landesgcsctz, betreffend die Befreiung bis 1394 in Galizien neu zu errichtenden industriellen Unternehmen auf die Dauer von 1(1 Jahren von sämmtliche» Steuerzuschlägen, mit Ausnahme der landesfürstlichen

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