492 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LZ/1898/21_05_1898/LZ_1898_05_21_6_object_3298391.png
Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

1
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1886/09_01_1886/SVB_1886_01_09_4_object_2466641.png
Seite 4 von 8
Datum: 09.01.1886
Umfang: 8
ist mit Hor- vatovics Nachmittags hier eingetroffen. Bon der Bevöl kerung anthusiastisch begrüßt, erwiederte er die Ansprache der Gemeindeältesten mit dem Ausdrucke der Ueber zeugung, daß die Bürgerschaft in der Opferwilligkeit auf betretenem Wege fürs Vaterland ausharren werde. *) Für die letzte Nummer zu spat eingelangt. Eingesendet. Kozner Mirtke als AerzekrungsstmepPackter. Wenn schon der Klagen über die hohe VerzehrungS- steuer ohuedieß genug sind, so wird diese Steuer erst recht zur Qual sür

den GewerbSmann durch die Ver pachtung derselben, gegen welche — wenn die Dinge so weiter gehen — sich auszusprechen unsere Abgeordneten in die Lage kommen könnten. Nachdem Heuer diese Steuer nicht mehr von Fremden, sondern, von hiesigen Wirthen gepachtet worden war, wäre um so mehr ein billiges Vorgehen zu erwarten gewesen, als diese Wirthe, die nun selbst Pächter sind, letztes Jahr gar grausig über die auswärtigen Pächter und deren Vorschriften losgezogen, auch wirklich manche Vorschriften derselben einfach

zu vereiteln verstanden haben sollen. Nun aber — da diese Wirthe selbst Pächter sind — hat sich das Blatt gedreht und scheinen sie mitunter im Plagen der Leute — das Steuerzahlen unter kaum ganz zu entbehrender Controle ist schon an und für sich eine Plage — und Aufstellen von eigenmächtigen Vor» schristen die fremden Pächter übertreffen zu wollen. So lassen diese neuen Steuer-Pächter den Gewerbsleuten gedruckte „Bestimmungen' zustellen, die nicht nur theil weise der gesetzlichen Begründung entbehren

und mitunter ganz willkürlich sind — sondern die ohne Unterschrift, ja selbst ohne Angabe des Druckortes einfach im Sinne des Preßgesetzes strafbar sind. Man frage doch die Herren Wirthe und Steuer pächter um die gesetzliche Begründung aller dieser - „Bestimmungen', deren letzter Punkt nicht mehr ge druckt, sondern geschrieben ist, wohl eigens sür die „Siedtiroler', wie man dieses Wort dort geschrieben lesen kann. Welch'Geisteskinder diesen „Bestimmungen' Pathen gestanden, ist also freilich leicht

unhaltbar — mit dem die jetzigen Pächter die. Leute vexiren, um hohe Abfindungen dadurch zu erreichen. Glauben vielleicht die heurigen Steuer-Pächter, man werde ihnen gegen über auch jene Mittel in Anwendung bringen, welche gewisse Persönlichkeiten den vorjährigen Steuer- Pächtern gegenüber selbst prakticirt haben sollen? Im Interesse der Autorität der Staatsorgane müssen wir auch bedauern, daß die k. k. Fmanzorgane in der Lage sind, die Steuer-Pächter bei diesem Vorgehen zu begleiten, wenn selbe

2
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/02_09_1938/AZ_1938_09_02_4_object_1873190.png
Seite 4 von 8
Datum: 02.09.1938
Umfang: 8
. Dies ist nicht nur das Bestreben der Kurverwal tung. sondern auch der Hoteliers und Gastwirte, sowie aller jener Kreise, die am Fremdenverkehr unmittelbar inter essiert sind. Gemeindesteuern für «las Zshr 1939 Der Präsekturskommissär gibt im Sin ne der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wir kung ab 1. Jänner 1939 im Gemeindebe zirk Merano folgende Steuern und Um lagen eingehoben werden: a) Mietwertsteuer; b) Viehsteuer: Ziegensteuer: d) Hundesteuer: e) Steuer für öffentliche und private Wagen

: f. Industrie-, Handels- und Gewerbesteuer: i) Patentsteuer: j) Lizenzsteuer: k) Ex preßkaffeemaschinensteuer: d) Aufschrif tensteuer und m) Steuer sür Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Um stände beziehen, aufgefordert, inner halb 20. September im Steueramt der Gemeinde (Rathaus, 2. Stock, Zim mer, Nr. 60) während der Amtsstunden die entsprechenden Anmeldungen vorzu nehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestäti

gungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen haben zu machen für: Mietwertsteuer: Besitzer .on Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist auch der Hausbesitzer ver pflichtet. der ebenfalls für die vom Mie ter zu entrichtende Steuer gegen Rück- rgütungsanspruch haftet. ^ Vieh- und Ziegensteuer: Be sitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rin dern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hun den jeder Art und Rasse

ren, wie auch solche, die nur einige Stun den des Tages Dienst versehen. Steuer aufKlaviere lind Bil-, lards: Personen, welche eines oder mehrere Klaviere oder Billards zur Ver- ügung haben, auch wenn sie davon kei nen Gebrauch machen. Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere ge mietet haben. Steuer auf Industrie, Han iz ze l, Künste und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht unun terbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Berus ausüben

, Schankstätten, Cafes oder ande re Betriebe, in welchen im Kleinen Wein, Bier, Liköre und andere auch alkohol freie Getränke verabreicht, bezw. verkauft werden, wie auch Badeanstalten, Autoga- ragen, Wagenremisen, Cinstellställe, öf fentliche Tanzsäle, Billardsäle oder ande re gestattete Spielsäle. ' Steuer aus Kaffee-Expreß maschinen: Personen, welche in öf fentlichen Lokalen Kaffee-Expreßmaschi nen benützen. Aufschriften st euer: Personen, die im Gemeindegebiet Aufschriften (in Form von Schaustellungen

3
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1936/19_10_1936/DOL_1936_10_19_3_object_1147537.png
Seite 3 von 6
Datum: 19.10.1936
Umfang: 6
Heinrich Knapp wiedergewählt. Auch die bisherigen vier Beisitzer wurden wieder« ! ,«wählt. Nach Erschöpfung der Tagesordnung chloß der Vorsitzende mit dem Dank an alle Cr- chienenen die Hauptversammlung, b Aulliegende Steuerlisten. Vom 18. Oktober bis einschließlich 6. November liegen im Gemeindesteueramt Bolzano folgende Steuer« listen betreffend neue Besteuerungen oder Ver änderungen des Steuerbetrages für das Jahr 1937 und früher zur öffentlichen Einsicht auf: 1. Patentsteuer: 2. Lizenzsteuer

: 3. Steuer für Expreßkaffeemaschinen: 4. Steuer für Auf schriften in fremder Sprache; 8. Steuer für Be nützung öffentlicher Plätze und Auslagensteuer: 3. M ~ 6. Mietwertsteuer; 7. Dienstboten-, Klavier- und Billardsteuer: 8. Hundesteuer; 9. Waaensteuer; 19. Mllllabfuhrgebllhr: 11. Kanalisterungs beitrag: 12. und 13. besondere Kursteuer für Häuser, welche von der Gebäudesteuer befreit sind, sowie auf Grund der Einkommensteuer für jene Firmen, deren Sitz sich in einer anderen Stadt befindet. b Silberne

, der seinen Weg durchkreuzte, mildern. Noch lange möge er sich mit seinen Kindern glücklicher Tage erfreuen! b Skeuerelnhebung im Sarnkal. Saren- t i n o, 16. Oktober. Die Steuerbeamten wer den die im laufenden Monat fällige 6. Steuer- rate an folgenden Tagen und Amtsstunden einheben: In Corvara im Gafthaufe I. Groß am 20. Oktober, in Boscorioa di sotto im Gafthaufe Gufl am 21. Oktober von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags; in Sarentlno am 22. und 23. Oktober von 9 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von 1 bis 4 Uhr

nach mittags im Gafthaufe . „Albergo Grande Jtalia'. Die Steuerträger mögen nicht ver gessen, die einzelnen Steuerzettel mitzu nehmen, um sie bei der Entrichtung der Steuer vorweisen zu können. b Eheschließungen ln Orllsei. Ortisei, 18. Oktober. Den Bund fürs Leben schlossen in der vergangenen Woche am Dienstag Rifesser Franz, Maler, mit Emilia Comploy und am Samstag Canazei Engelbert, Schmiedmelfter, mit Maria Prugger. Morgen, Montag treten folgende drei Paare zum Traualtar: Santi- faller Cherubin, Maler

4
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1931/01_10_1931/VBS_1931_10_01_5_object_3128816.png
Seite 5 von 12
Datum: 01.10.1931
Umfang: 12
LnviUBrlAM Ile HunWeim nachberResorm-erGemein-efinanzen Die Einhebung dieser Steuer ist für alle Gemeinden vorgeschrieben und sie trifft alle Hunde ohne Ausnahme, von wem immer und zu welchem Zweck immer sie gehalten werden. Für die Berechnung der Höhe der Steuer werden die Hunde in drei Klassen eingeteilt: 1. Luxus, oder Liebhaberhunde, deren Jahressteuer 150 Lire beträgt: 2. Jagdhunde und Wachhunde, die zu Rassen gehören, die erfahrungsgemäß für solche Zwecke verwendet werden, sowie all

« anderen Hunde, die nicht zur 3. Gruppe ge hören: 50 Lire jährlich: 3. Hunde, die ausschließlich zum Schutze landwirtschaftlicher Gebäude oder Herden oder zum Handel mit Hunden gehalten wer den. Für diese beträgt die Steuer 15 Lire. Die Einreihung der Jagdhunde in die zweite Klasse ist davon abhängig, daß der Eigentümer des Hundes im Besitze eines Waffenpasses ist, andernfalls werden auch die Jagdhunde als Luxushunde besteuert. Bon der Steuer befreit sind nur di« Hunde, die ausschließlich zur Begleitung

und seine Adresse und die Art und die Kennzeichen des Hundes an geben. Die Anmeldung ist auch bei Hunden zu machen, die von der Steuer befreit sind. Wenn ein Hund nicht angemeldet ist, so nimmt das Gesetz bezüglich der Bestrafung an, daß er dem Familienoberhaupte gehört, wobei aber der Gegenbeweis gestattet ist. > Die Steuer ist vom nächsten Quartal an, nachdem der Besitz des Hundes begonnen hat, zu bezahlen. Wenn ein Hund im Laufe des Jahres zugrunde geht, hat der Eigentümer das Recht, gegen Rückstellung

der Hunde marke vom nächsten Quartale nach Anmel dung des Verlustes den Rückersatz der Steuer zu verlangen. Wenn jemand einen Hund er wirbt, der in der betreffenden Gemeinde schon besteuert wurde, oder wenn jemand «inen zugrunde gegangenen Hund durch einen der gleichen Klasse ersetzt, braucht er keine neue Steuer zu bezahlen. Damen-Mäntel * In- und Ausland-Modelle ln größter Answahl bei e ' It Mi Solzano Pfarrplatz. Nr. 2 xsssssaaMamsi Ser Rosenkranz Drei Bilder aus der Weltgeschichte

5
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/25_01_1936/AZ_1936_01_25_5_object_1864510.png
Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
. Die Freilegungsarbeiten wurden unverzüglich aufge nommen und so konnte noch am gleichen Tage der Verkehr aufgenommen werden. Gestern früh war die Straße wieder vollkommen freigelegt. Apothekendienst. Ab heute, Samstag, bis Samstag der kommen den Woche versieht den Nachtdienst die Spital-Apo theke in der Via Regina Elena. Die Nachtdienst haltende Apotheke bleibt bis 21 Uhr offen. Zur Steuer für Rutotransporte Infolge des Inkrafttretens des kgl. Gefetzesde- kretes vom 2. Dezember 1V3S Nr. 2097 hat der fa scistische

Reichsverband der Weinhändler den kom petenten Aemtern nachstehende Fragen, welche die Weinhändler betreffen, vorgelegt: 1. Welcher Prozentsatz des größeren oder ge ringeren Gewichtes, das bei der Fracht in Zentner und Kilometer für die Besteuerung angegeben wird, wird toleriert, wenn an Stelle der Ver ladung nicht die entsprechenden Möglichkeiten vor handen sind, das Gewicht genau zu bestimmen. 2. Wenn die Lastwagen die leeren Gebinde mit sich führen, ist das die Steuer für den Transport der leeren Gebinde

oder für die gefüllten bei der Rückfahrt zu entrichten und wird die neue Steuer auf die Ware allein, welche die Fässer enthalten, angewendet? 3. Da die Steuer nach Zentnern und Kilometern berechnet für Transports im Bereiche der Gemein de nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entrichten ist. wird sie für Transporte die über die Gemeinde hinausgehen von den Grenzen der Ge meinde an berechnet und wie sind diese Grenzen für die Kilometerberechnung festzustellen? Aiihrl nach einem Jahre in der gleichen Wohnung

9
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/25_11_1926/AZ_1926_11_25_3_object_2647301.png
Seite 3 von 10
Datum: 25.11.1926
Umfang: 10
des Jahre» 192S, Dienstboten-, àvier- und Billard steuer de» Jcchres 102S, Hundesteuer 192S »mt> Dienst» botensteuer für 1S26 für Gries. —> Es wird bekannt gemacht, daß die ersten ErgSnzungslisten der obge- nannten Steuern nach erfolgter Approvativi, seitens der tgl. Sottoprefektur ab 24. November 1926 eins Woche hindurch beim hiesigen Ufficio Tasse, Rathaus, Parterre Nr. o, ««fliegen. Die Zahlung hat in einer Rate an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin sür

die Einzahlung der Steuer auf 10. Dezember 1S2S festgesetzt. Steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig die vorgeschriebenen Steuern entrichten, verfallen« den durch das Gesetz vorgeschriebenen Strafen. Die hl. Katharina <LL. November), illnter den vie len Heiligen, deren Gedächtnis «die Kirchs lm Novem ber feiert, ist die hl. Katharina ein« der lieblichsten. Einem sürstlichen' Gefcklechts entsprossen unv in al len damaligen Wissenschaften wohl unterrichte^ lebte die schöne Jungfrau in Aleàdria, Aegypten

, Konzerte, Vergnügungen Ralhauskeller lvolzano. Jeden Abend KoN» zert des Hausoychesters Ougert. Ermäßigte Preise Pius Speisen und Getränke. Wmnnemenk Mr MÄag -und M>,e-nÄ Lire, <12.— «inkl. De? viemM «ìM Swvert à v.o.rzüMckje» OMlitäi und Reich kMMt. ^ INS V. sscni à Lo. N!^?à Leiden- V^oll- u. Laumwollwsrsn beste unä billigste ^uswsìil I S S S S S s i ì w» i Iis MM«! jM WMM »ogt »u? v??on<llel,oi» Uolrknung a»»?. Sie ist krel von jeAIcker gegenvàrtiAen unä Zukünftigen Steuer o6er Abgabe unci

10
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1928/18_05_1928/VBS_1928_05_18_4_object_3124631.png
Seite 4 von 12
Datum: 18.05.1928
Umfang: 12
. Alle diese letztgenannten Bauten aber dir nach dem 25. August 1925 begonnen wurden, haben nur mehr Anspruch auf eine vollkom- inene Steurrsrei-Heit von zwei Jahre, wäh rend vom dritten Jahre an «in Fünfzehntel der Steuer und in jedem weiteren Jahr« um ein Fünfzehntel mehr bezahlt werden muß. sodaß die volle Steuerleistung erst im 18. Jahre nach der Fertigstellung eintritt. 4. Werkstä tten und Fabriken m-rden. wenn sie ausdrücklichst nur dem Zwecke dienen sollen, für den sie errichtet sind, bekanntlich

nicht mit der Gebäudesteuer, sondern zugleich mit der Ricchezza Mobile- steuer jenes Betriebes, für den sie dienen, be steuert. Für fte gewährt der Gesetzgeber jetzt keine Steuerbefreiung mehr. Sobald ein solcher Neubau, der als „Opificio' anzusehen und dessen Erträgnis mit d°r Ricchezza Mo bilesteuer besteuert wird, benützt- wird, wird fein Erträgnis zusammen mit dein gesamten sonstigen Reinerträge der betreffenden In dustrie der Steuer unterzogen. Derartige Neubauten genießen also einerseits den Vor teil

. daß ihr Erträgnis anstatt der 25%i«en Gebäudefteuer mir der 16% Ricchezza Ma- bitefteuer unterzogen wird, anderseits aber haben sie keinen Anspruch aus hie Steuer begünstigungen die oben unter 3. angeführt sind und die' allen sonstigen rein geschäft lichen Zwecken dienenden Neubauten zukom men, welche nicht als Werkstätten und Fa brik (Opofici) angesehen werden können. 5. Schließlich muß noch erwähnt werden, da alle jene Neubauten, welche am 1. Jänner 1924, als die italienische Steuergesetzgebung Aurrug ms vem

11
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1914/26_02_1914/BZZ_1914_02_26_4_object_363380.png
Seite 4 von 8
Datum: 26.02.1914
Umfang: 8
Lösung endlich gefunden hätte. 1. Wer weniger als ZK00 Kronen Einkommen Hat, braucht in Zukunft keine Personaleinkommen- Hteuer zu zahlen. 2. Wer nicht wenigstens 2000 Kronen Einkom men hat, braucht kein Bekenntnis zu legen, kann also ruhig abwarten, bis er ohne weiteres besteu ert wird. 3. Bis 2400 Kronen Einkommen gibt es keinen Aufschlag zur Steuer, im Gegenteile tritt eine Er mäßigung um eine Stueerstufe für jedes Familien- Mitglied außer der Gattin und noch einem dritten Ä. Wer nur ein Einkommen

bis 3000 Kronen Hat, kann Berufsabzüge geltend machen. S. Bis zu 3600 Kronen Einkommen können Abzahlungen von Schuldkapitalien als Abzugspost »geltend gemacht werden. k. Bis zu einem Einkommen von 4000 Kronen 5vird das Arbeitseinkommen der Hausangehörigen »licht einbezogen: 7. Bis zu einem Einkommen von 4800 Kronen wird eine Herabsetzung der Steuer um eine Stufe für jedes vom Steuerpflichtigen versorgte Fami» Äenglied außer der Gattin und noch zweien ge wahrt. Zwei herangezogene Kinder befreien

vom Aufschlag der Steuer. L. Eine Ermäßigung des Aufschlages ist nur ibei Einkommen bis zu 12.000 Kronen möglich. Verklungen sind die letzten Walzermelodien, verrauscht der tolle Fastnachtsjubel, Aschennitt- Woch-Stimung ist eingekehrt und wird nicht zuletzt auch im Geldbeutel aller der vielen Männlein und Weiblein verspürt, die dem Prinzen Karne val ein „lustiges leMes Geleit' gegeben haben. Steden lange Wochen hat der Fasching Heuer gedauert, drei Wochen mehr als im Borjahre, und seil» Ende fiel obendrein

der eleganten Welt, zu Beginn Hes Jahres und nur für den Fasching wurde sei tens des wagemutigen Pächters, verspätet publi ziert; er hätte sonst gewiß die meisten Bereinsver- gnügen erhallen. Das mag sonderbar klingen und doch ist es Tatsache. Man sprach schon von einem B«' besonders'' berückfichtigüngsw Verhältnis sen kann die Steuer^WFMNZdMsWHmG^abgK liettt werden - Bon Joha»m N e st r o y. AWW Es glaubt kein Mensch, was der WeyM^alle^ braucht, bis er halbwegs einem MenschenIgleich- sieht. Kunos

15
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/04_03_1936/AZ_1936_03_04_5_object_1864940.png
Seite 5 von 6
Datum: 04.03.1936
Umfang: 6
die von den Ge meindesteuerämtern ^ ausgestellte Empfangsbestäti gung für die entrichtete Steuer giltig ist. Die provisotische Empfangsbestätigung wiìd von den Agenten, die mit der Beaufsichtigung der.Stra- ßenzirrulatiön betraut sind, als giltig erachtet, wenn sie die Unterschrift und den Stempel der Gemeindeesattoria, von der sie ausgestellt worden ist, trägt. Sie ersetzt das Metallschild und muß daher stets den Wagen oder das Fahrrad, für die sie ausge stellt worden ist, begleiten und den Agenten nach Verlangen porgewiefen

ansuchten, die erforderliche Lizenz zukommen lassen. Die Interessenten, die bis zur Stunde noch nichts unternommen haben, werden auf jeden Fall eingeladen, Im Amt des Kaufleuteverbandes (Kapu zinergasse Nr. 6, Zimmer Nr. 1) In die Vorschrif» ten für die Lizenzerwerbung Einsicht zu nehmen. Umsatzsteuer auf Kaffee. Die fascistische Union der Kausleute der Provinz Bolzano teilt den Interessierten mit, daß das Finanzministerium, Generaldirektion der Handels- steuer, die Anfrage über die genaue Auslegung

ist, wird sie gleich wie die letztgenannte Abgabe von der Um satzsteuer abgezogen. Der Kaffeeumsatz im Reiche ist weiterhin der Umsatzsteuer nach Art. 7 des ge nannten Gesetzes unterworfen und zwar auf Grund des in den Fakturen oder separaten Doku menten angeführten Gesamtbetrages, jeder Betrag des Umsatzes und daher auch die Verzehrungs steuer Mitinbegriffen. Amfahgebühr auf Seidenwaren Die Umsatzgebühr für Seidenwaren und Waren aus mit anderen Textilstossen gemischter Seide ist für Umsätze im Inland

16
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/29_11_1938/AZ_1938_11_29_5_object_1874249.png
Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

17
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1925/21_02_1925/TIR_1925_02_21_5_object_1996630.png
Seite 5 von 12
Datum: 21.02.1925
Umfang: 12
auch noch die staatliche und städtische Steuer zu bezahlen. G«gen diese Maßnahme, welche sich hier die „Erschwerte' auf Kosten ihrer geduldigen Konsumenten er lauben. sollten samÄiche Konsumenten ent schied«« protestieren. — Noch etwas ist zu bedenken. Infolg« des Zählers und des dadurch oe-vteuerten Lichtes haben die Konsumenten so gespart, daß d« UkHch- werke' seitdem zu wenig eingenommen hadzn mÄ> zur Tariferhöhung greisen. Die Folge dieser Tariferhöhung wird sein, daß die Kon- sumemen noch mehr sparen

Preissteigerung, hoffentlich die letzte (?), steht unmittelbar und unab wendbar bevor, denn es ist klar, daß die Gastwirte die fünfzehn- bis sechzigprozentige Alkohol - Konsumsteuer - Betastung auf das konsumierende Publikum abwälzen werden und müssen, schon aus dem leicht einsehbaren Grunde, daß durch diese Steuer der Absa» jedenfalls empfindlich geschmälert wird. Ob jektiv betrachtet, haben von der bevorstehen den Preiserhöhung weder der Produzen:, noch der Händler, noch der Verschleißer einen Nutzen

, sondern eher einen Schaden, weil eben weniger konsumiert werden wird. Dieser neue, die Schultern des Mittel- und Arbeiterstandes besonders belastende Steuer druck, der das gesamte Wirtschaftsleben em pfindlich trifft und eine selbstverständliche Einschränkung zur Folge hat, sür die de.' Berschleißer nicht verantwortlich gemacht werden kann, ist ein nei«r Beweis, daß die kompetenten Behörden, die im Auftrag der Regierung einfach dekretieren, sich der Kon sequenzen solcher fortwährender Belastungen

19