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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.08.1824
Umfang: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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Dolomiten
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Seite 12 von 16
Datum: 15.09.1934
Umfang: 16
ihn so hoch cingeschäht hat. Alles das ist aber nur Nröglich, wenn man die Kundmachung über die Auflage der Steuer, matrikel gelesen und daraus ersehen hat, binnen welcher Zeit man die Matrikeln einsehen Und rechtzeitig dagegen rekurrieren kann. * Zur Fatierung für die Familien- steuer wäre kurz folgendes zu sagen: Die Familiensteuer trifft das Einkommen der Familie im weiteren Sinne d. h. int selben Hause in Gemeinschaft wohnenden Verwandten und Verschwägerten, insoweit sto ein gemein- sames

und ungeteiltes Vermögen bcsitzciu Als Familien werden Mich die Einzelpersonen, die wenn ste mit anderen, die weder Verwandte noch Verschwägerte sind, zusammenleben; weiters die Mündel, wenn sie eigenes Vermögen be sitzen, mögen sie auch beim Vormunde leben an gesehen und endlich jene Personen, die eigenes Vermögen besitzen, wenn sie auch bei anderen Familien, feien es auch Verwandte oder Ver schwägerte, beisammen leben. Die Steuer trifft die Wohlhabenheit der Familie. Sie wird auf Grund des Einkommens

der Familien mitglieder, deren Alter. Geschlecht und Stellung Rücksicht genommen. Bemerkt wird. daß. jemand mit der Kample- mentärftcuer besteuert ist. für die Familiensteuer höchstens das Ausmatz des für diese Steuer an genommenen Einkommens angenommen werde» darf. (Art. 110 obigen Gesetzes.) Q, MrMaWcho NachMSen — heilig - Kreuz - Markt ln Brunlco. Brunico, 12. September. Der gestern hier abgehaltene Markt war mit Rindvieh mittelmäßig befahren; es dürften rund 260 Stück am Marktplatz

sich die Preise eher im Steigen. Der Schweinehandel ging flau und die Preise waren sehr niedrig. Mm irr MMra uns -An Mas jeder Gemein-e-Steuerlraser im eigensten Interesse von -er Veranlagung und Bemessung -er Gemeinde-Steuern wissen muß. Bis zum 20. September sind in allen Gemeinden eine Reihe von Sleuec- fatierungen für das kommende Jahr cin- zubringen und zwar für: Familiensteuer. Palcntsteucr. Lizcnz- stener, Steuer auf fremdsprachige Auf schriften. Miel.vertsteuer. Dienstboten-, Klavier-, Billard

. Dadurch würden viele Unannehmlichkeiten auch auf anderen Gebieten, die später infolge des Ver säumnisses weder durch Gesuche »och durch Rekurse gutgemacht werden können, vermiede». Jeder Steuerpflichtige hat demnach das Recht, jährlich im September auf einem in der Ge meinde gratis erhältlichen Formulare sein Steuer-Bekenntnis in der Gcmcindckanzlei ein- zubringon; nur so kann er sich vor zu hohen Steuern im nächsten Jahre bewahren. Bringt er ein solches Bekenntnis nicht ein, so wird er gleich

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 14.01.1925
Umfang: 8
war. Unter den im Voranschlage erwähnten Stenern befindet sich die Gewerbe- und Ver kaufest euer, von der sich der Magistrat laut Voranschlag seitens 1753 Steuerpflichtigen eine Ge samteinnahme von 234.265 Lire erwartete. Es ist unbedingt für das Verständnis der heute geschehe nen Anwendung dieser Steuer notwendig, die da mals veröffentlichte Tabelle noch einmal zu bringen, damit man sich einen Begriff machen könne, wie sich der Stadtmagistrat an den Voranschlag gehal ten hat oder richtiger nicht gehalten

hat. Nr. der Kiaffen Höhe des Er werbes in Klassen von Lire Geteilte Steuer bis Lire Anzahl der Äeue Tai» Adgadepslich- Aliquote für tigen in Mas- di« Klassen sen «'nieteilt Lire Ertrag der neuen Abgab« Lir« ! . 10.— 350 —.— —.—- 1 10.01 15.— 126 10.— 1260.— s 15.01 20.— 176 15.— 2640.— 3 20.01 30.— 141 20.— 2820.— 4 30.01 45.— 127 30.— 3810.— 5 45.01 60.— 137 45.— 6165.— 6 60.01 80.— 162 60.— 9720.— 7 80.01 100.— 87 80.— 6960.— 8 100.01 130 — 52 100.— 5200.— 9 130.01 160.— 70 130.— 9100.— 10 160.01 200.— 62 160

den Versprechungen Boragnos ganz schreiende Mehrbelastung der Bevölkerung. Die folgende GegAmberstÄung spricht für sich Bände, wie man dem städtischen Steuerträger ent gegen dem Voranschlage in den Sack steigt: Spezial Kategorie A (23) B (24) C (25) D (26) E (27) F (28) Anzahl der 5b- R einein. Stöbt. gadepstichtigen kommen Steuer lt. Vor- lt. Ma- «Uschlag trikel Ertrag U. Matrikel 24.001 bis 1600 2 8 27.000 27.001 bis 1900 3 20 30.000 30.001 bis 2300 2 8 35.000 35.001 bis 2800 4 12 40.000 40.001 bis 3400

Betrieben in diese Spezialklassen hat natürlich eine allgemeine Hinauf setzung der Gewerbe in die höheren Klassen inner halb der Stufen 1—22 zur Folge gehabt. Es muß nämlich bedacht werden, daß auch die Einreihung in die 22 Klassen nach der Bedeutung des Betriebes zu geschehen hat, wie dies auch im Reglement der Stadt Bozen zur Einhebung dieser Steuer aus drücklich anerkannt ist. Diese Wichtigkeit ergibt sich nicht nur aus'der Höhe des steuerbaren Ertrages (ricchezza mobile), sondern auch aus der Natur

eingereiht hat. Klassen 18 19 20 21 22 aatl. Steuer Einkommen tnkl Komple- menwrsteuer ^ 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 3080 3552 3996- 4640 5104 900 1000 1100 1200 1400 zu sammen 3980 4552 5096 5840 6504 Jllr Lebenserhaltung verbleibt südlich 10.020 11.448 12.901 14.160 15.496 monatl. 835 954 1073 1180 1281 das Danach wären Betriebe, die nicht einmal Existenzminimum von 250 Friedenskronen monat lich sichern, bereits wichtige Betriebe. Es wird je doch jedermann zugeben müssen

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Bozner Nachrichten
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Seite 7 von 10
Datum: 10.01.1925
Umfang: 10
hat oder richtiger nicht gehalten hat. Nr. der Klassen 1 2 3 Z 6 7 Z 9 10 11 Ä2 13 14 15 16 17 18 IS 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Hche des Er ls r?es i » Klane» von Lire 10.01 15.01 20.01 30.01 45.01 60.01 80.01 100.01 130.01 160.01 200.01 250.01 300.01 375.01 450.01 550.01 650.01 750.01 900.01 1050.01 1200.01 1400.01 1600.01 19M.01 2300.01 2800.01 3^100.01 4000.01 Getelldd Steuer bis Lire 10.— 15.- 20.- 30.- 45.— 60.— 80 — 100.— 130.— 160.- 200.- 250.- 300.- 375.— 450- 550.- 650.- 750 — 900.— 1050.- 1200.- 1400

Ziegt eine gegenüber den Versprechungen Boragnos ganz schreiende Mehrbelastung der Bevölkerung., Tie folgende Gegenüberstellung spricht für sich Bände, wie man dem städtischen Steuerträger ent gegen dem Voranschlage in den Sack steigt: Spezial Kategorie A (23) Retnein- Kommen Anzahl der Ab- Stadt, gadepstichtigen ^ Steuer lt. Vor» lt. Ma- lt. Matrikel anschlug trikel C (25) D (26) E (27) F (28) 2800 4 12 11200 33.600 2 5 6800 17.000 8 34 32000 136.000 24.001 bis 1600 2 6 3200 12.800 27.000 27.001

von so viel mittleren Betrieben in diese Spezialklassen hat natürlich eine allgemeine Hinauf setzung der Gewerbe in die höheren Klassen inner halb der Stufen 1—22 zur Folge gehabt. Es muß nämlich bedacht werden, daß auch die Einreihung in die 22 Klassen nach der Bedeutung des Betriebes zu geschehen hat, wie dies auch im Reglement der Stadt Bozen zur Einhebung dieser Steuer aus drücklich anerkannt ist. Diese Wichtigkeit ergibt sich nicht nur aus^der Höhe des steuerbaren Ertrages (ricchezza mobile

wir nun, wie der Stadtmagi strat die Betriebe eingereiht hat. Für Lebenserhaltung verbleibt staatl. Steuer Klaffen Einkommen ink! ^Komple- 18 19 20 21 y? 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 3080 3552 3996 4640 5104 900 1000 1100 1200 1400 zu- sammen 3980 4552 5096 58^0 6504 sgkrlich 10.020 11.448 12.904 14.160 15.496 monatl. 835 954 1073 1180 1281 das Danach wären Betriebe, die nicht einmal Existenzminimum von 250 Friedenskronen monat lich sichern, bereits wichtige Betriebe. Es wird je doch jedermann zugeben müssen

Einkommen den wirkli chen Reinertrag, möge es auch zutreffen, daß in ein zelnen Fällen der Steuerträger gegen ^ ungerechte Besteuerung zum Verzweiflungsnuttel der Steuer flucht 'greift. Ter springende Punkt lst oer: Entwe der man geht von Einkommen laut ruolo als Basis für die städtische Steuer aus, dann ist es unbedingt nötig, daß sich auch' die Stadtgemeinde an die im ruolo festgesetzte Summe hält, dann muß sie aber auch die Gemeindesteuer erträglich gestalten. Es geht aber nicht an die Ergebnisse

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 12.10.1860
Umfang: 6
„Am meisten Ist diese« wohl in Böhmen hervorgetre ten. wo in Folge der Vollendung der Satastral»Aus messung eine bedeutend« Erhöhung tn der Steuerleistung staltgesunden hat. Dieses Kronland dürste auch dem EomitS vorgeschwebt haben bei der Stelle, an welcher von der besonders hohen und namhaften Steigerung der Grundsteuer im Vergleiche mit den indirekten Steuern die Rede ist. Nach den statistischen Daten und Nach» Weisungen, die mir zu Gebote stehen, war die Grund steuer namentlich in Böhmen

, so haben sich die Steuer-Rückftände bedeutend vermindert. — Im Jahre, 1851 betrugen sie im Bereiche der Monarchie an der Grundstiuer 21.3, im Jahre 1853 blos 10 und im Jahre 1859 11 Perzent. „Vom Jahre 1351 bis 1353 sank bei der Gebäude steuer das Perzent von 17.5 auf 8.5, bei der Erwerbsteuer von 50.3 auf 13.2, bei der Einkommensteuer von 4V auf 13 und bei allen direkten Steuern zusammen von 25.3 auf 10.8. „DaS Jahr 1359 war, wie bekannt, ein unglückliches Kn'egsjahr; «S waren die Wunden der schwer überstan- denen

, daß die Landes- und Grundentlastungserfordernisse auch auf die KriegSsteuer- zuschläge und auf die durch die KriegSzuschlüge erhöhten Steuern umgelegt worden. Diese Umlegung hat jedoch keineswegs die Wirkung geübt, daß ein höherer Betrag an diesen LandeSzuschlägen eingehoden wurde, sondern! ROS5 «s fand nur die Anwendung eine« anderen Schlüssels statt. ES ist nämlich ein geringeres Prozent berechnet worden, während, wenn diese Zuschläge nicht auf die durch den KriegSzufchlag erHöhle Steuer umgelegt wor

- d«n wären, ein höheres Prozent entfallen wäre. So z. B ist in Nieder-Oesterreich das GrundentlastungS- und LandeSerforderniß zu der durch den KriegSzufchlag erhöhten Steuer mit 15 Prozent entfallen. Wären Landeszuschläge von der ordentlichen Steuer ohne Ein- beziehuna deS KriegSzuschlageS berechnet worden, so wären 27 Prozent entfallen. DaS Produkt ist immer dasselbe, denn daS Landes- und GrundenilostungSersor- terniß regelt sich nach den erhobenen wirklichen Bedürf nissen dieser Zweige, nämlich

nach den Erfordernissen des Landes und der Grundentlastung. „Die hierbei festgestellte fire Größe bildet sosort allein den Gegenstand der Umlage und wird nicht alierirt durch das Umlagsprozent und bleibt immer die gleiche, sie mag auf die Steuer ohne oder mit Kriegszuschlag umgelegt werden. »Im ersten Falle ist daS Prozent größer, im zweiten kleiner, in beiden ober daS Produkt Dasselbe. „Allerdings obwaltet biebei eine Ungleichmäßigkeit deshalb, well das Prozent des KriegSzuschlageS bei den einzelnen Steuergattungen

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.10.1924
Umfang: 12
machen können. Ich hege jedoch die Befürchtung., daß noch lange viel« arme KlÄuhäusler aus diesen An. sprach werden verzichten müssen, au« dem einfachen Grund des Tierärztemangels. Die Einkommen - ErgSnzungssteuer. 2m Laufe des Monats Oktober find die Fassionen für 1624 abzugeben. mit einer Zahl multipliziert, welche aus fol gender Tabelle zu entnehmen ist: Innerhalb des Monats Oktober sind die Fassionen für die italienische Einkommen- Ergänzungssteuer bei den Steueragenturen einzubringen. Diese Steuer (Dekret

vom 7. November 1918, Nr. 1835) ist durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923. Nr. 148, zugleich mit den anderen direkten Steuern auf die neuen Provinzen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1924 ausgedehnt worden. Die Ab gabe der Fassionen hinsichtlich dieser Einkom men-Ergänzungssteuer ist durch das genannte Dekret aber erst für Oktober 1924 vorgeschrie ben worden, da diese Steuer ja aus Grund der in den Steuerrollen verzeichneten Ein kommensbeträge bemessen wird und die Steuerrollen erst im ersten Halbjahre 1924

fertiggestellt wurden. Die Fassion, welche von den Steuerträgern im Oktober einzugeben ist, bezieht sich also auf das Jahr 1924. nicht 1925! Am 1. Jän ner 1925 tritt diese Steuer außer Kraft und imrd durch eine neue, «ms anderen Grund sätzen beruhende Einkommen-Ergänzungs- skeuer erseht. Die neue Steuer, welche am 1. Jänner 1925 in Kraft tritt, werden wir später einmal noch ausführlicher behandeln (wir haben sie bereits im „Landsmann' vom 14. Februar 1924 kurz besprochen). Heute

wollen wir das für die Fassionen, welche im Oktober für das Jahr 1924 abzugoben sind, Wissenswerteste bekanntgeben. Wer mutz im Oktober eine Fafsio« abgeben? Jeder Steuerträger, welcher ein Gesamt- elnkommen von über 10.000 Lire hat. In diesem Gesamteinkommen sind zu berechnen: Erträgnis aus Grund- und Hausbesitz, Ein kommen aus ausgeliehenem Kapital (Darle hen, Spareinlagen bei Geldinstituten), Ein kommen aus Handel und Gewerbe. Wer ist von der Ergänzungsskeuer befreit? Keine Fassion haben abzugeben,, weil von der Steuer

befreit: ' Privakangestellte, Staats-, Provinzial- und Semeindeangestellte; jene Institute und Fon- de, welche der Steuer auf die tote Hand un terliegen (Kirchen, Benefizien usw.) sowie die Gemeinden hinsichtlich der in ihrer eigenen Verwaltung stehenden Delriebe. Wie wird das Gesamteinkommen berechnet? Das der Ergänzungssteuer unterliegende Gesamteinkommen wird berechnet, indem alle steuerbaren Reineinkommen, welche in den verschiedenen Steuerrollen eingetragen sind, für eine Person (bezw

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Volksbote
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Seite 13 von 16
Datum: 21.01.1932
Umfang: 16
Berufes (Aerzte, Advokaten, Ingenieure usw.) im Jahre 1930 begonnen haben und deren Rein ertrag aus diesem Berufe im Jahre 2000 Lire übersteigt. 4. Gehalte und Pensionen von Privat angestellten (Rich. Mob. Cat. C 2). Für diese Art von Einkommen sind die Be kenntnisse von den Dienstgebern einzubrin gen, auf deren Namen die Steuer auch vor geschrieben wird Und die dann berechtigt sind, die bezahlte Steuer den Angestellten vom Gehalte abzuziehen. Alle im Jahre 1931 neu ausgezahlten Gehalte und Pensionen

vorgekommen fein, wohl aber Gehaltskürzungen, die zu Steuerermäßigungen berechtigen. Damit aber die Steuer schon vom heurigen Jahre an ent sprechend dem herabgesetzten Gehalte er mäßigt wird, ist es notwendig, daß die Dienst- - geber die Gehaltsverminderungen des Jahres 1931 noch im laufenden Jänner dem Steuer amte anmelden. 5. Ergänzungssteuer (Komplementärstener). Alle Personen, deren Gesamteinkommen, einschließlich jenes des Ehegatten im ab- gelaufenen Jahre mindestens 6000 Lire er reicht hat, müssen

Steuerklasse herabgesetzt oder ganz aus der Liste der Junggesellensteuerpflichtigen gestrichen wer den. , Für die Junggesellen, die mit. ihrem Vater zusammenwohnen oder in Diensten stehen, trifft die Verpflichtung zur Anmeldung den Vater oder den Dkenstgeber. 7. Eebäudesteuer. Die im Laufe des Jänner für die Eebäude- steuer zu machenden Anmeldungen beschrän ken sich darauf, daß die im Jahre 1931 zu Ende gegangenen Steuerbefreiungen für Neu bauten oder die im Jahre 1931 vergenom- menen Umwandlungen

eines bisher von der Gebäudesteuer befreiten Hauses (z. B. Bauernhaus, Fabrik, Garage) in ein gewöhn liches Wohnhaus der Steuerbehörde unter Angabe des Mietwertes anzumelden sind. Vorgang bei Einbringung der Steuer- anmeldungen. Die Anmeldungen sind in den Gemeinden, die Sitz eines Steueramtes sind, bei diesem, sonst aber direkt beim Gemeindeamts einzu bringen. Wer nicht Gelegenheit hat, die An meldung persönlich zu machen, kann sie auch schriftlich einbringen, doch mutz dies mit rekommandiertem Brief

gegen Empfangs bestätigung geschehen. Die Formulare für die Anmeldungen stellen die Fteuerämter und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Strafen für unterlassene oder unrichtigeAnmeldungen Diese sind durch das kgl. Dekret vom 17. September 1931 . bedeutend ver schärftworden. Wer in einem der oben angeführten Fälle unterlaßt» die vorgeschriebene Anmeldung einzubringen» wird mit einem Steuerzuschlag in der Höhe von'einem Drittel der Jahres- steuer und einer Geldbuße von 100 bis 2000 Lir bestraft. Wer

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Dolomiten
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Seite 12 von 20
Datum: 08.04.1933
Umfang: 20
, ihren Angestellten eine Einkommens- crhöhung nach folgenden Ausmaßen zu gewähren: — für den 8000 Lire jährlich nicht übersteigen den Einkommcnsteil darf die Gehaltserhöhung nicht weniger als 80% der zurückbehaltenen Ein. kominenstener ausmachcn; — für den Teil des Einkommens von 6000 bis l8.000 Lire jährlich darf die Gehaltserhöhung nicht weniger als 50% der zurückbehaltenen Steuer ansmachen; — für den Teil des Einkommens von 18.000 bis 30.000 Lire jährlich darf die Gchalts- crhöhuug nicht weniger

als t0% der znrilitbehal- tenen Steuer ausmachcn. Der Schlnßabjatz dieses einzigen Artikels des Dekretes bestimmt, daß durch diese Bersügung besondere Abmachungen der Syndikatsorganisa- tioncn nicht betroffen werden. » Das Erscheinen dieses Dekretes beendet endlich den feit anfangs Februar in allen Blättern und Fachzeitschriften geführten Streit über die Be rechnung der Aufteilung. Ein Beispiel dieses Streites brachten auch wir ans dem „Sole' vom 14. März, wo der Standpunkt vertreten wurde, daß die Steuer vom erhöhten

Gehalt zu be rechnen fei. Das Dekret legt klar scst. daß die Steuer vum bisherigen Gehalt zu bemessen ist und vor allem, daß die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaffelt zn erfolgen hat. Das heißt, daß der Arbeitgeber einem Angestellten, der z. B. 20.000 Lire Jahreseinkommen und da her jährlich 1600 Lire an Einkommensteuer ab- zuliefcrn hat. nicht 40% dieser Steuer als Ge haltserhöhung zu bewilligen hat. sondern 80% der Steuer für die ersten 6000 Lire, 50% der Steuer der 12.000

Lire von 6000 bis 18.000 und 10% der Steuer für die zwischen 18.000 bis 30.000 Lire liegenden Summen, insgesamt also 928 Lire. In Zahlen schaut die Staffelung und Berech nung sonach folgend ans: 480.— 960.— 160.— ’ 20.000 ’ Steuer 8% --- 1600.— 6.000 Steuer 8% 12.000 Steuer 8% -- 2.000 Steuer 8% -- Arbeitgeber 80% 384.— Arbeitgeber 50% --- 480.— Arbeitgeber 10% .= 84— Arbeitgeber 028.— Arbeitnehmer 20% --- 86.— Arbeitnehmer 50% = 480.— Arbeitnehmer 60% --- 06.— Arbeitnehmer 672.— Melkhandel 1932

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.05.1928
Umfang: 6
an dm Betriebssteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken Es steht fest, doß in zahlreichen Provinzen »och immer die Lizenzstener sür den 'Ausschank von alkoholhaltigen Getränken eingehoben wird, laut Dekret vom 23. Oktober 1932, ver schärft lind obligatorisch gestaltet durch das fol gende Dekret vom 18.'Nov. 19Z3, Nr. 2538. Diese Steuer wurde den Gemeinden zu gestanden und damit die ehemalige Steuer für die Konzession der Li-zenz umgewandelt. Die Höhe dieser Gebühr wird nach dem Miet- wert: des Betriebes

bemessen und kann sogar 5>9 Prozent desselben für jene öffentlichen Be triebe, in denen alkoholische Getränke aus geschenkt werden, erreichen. Wein, man in Betracht zieht, daß diese Steuer nur für diejenigen Räume, in denen tatsächlich.Alkohol ausgeschenkt wird, eingeho ben wird, tan» man verstehen, zu wie vielen Unzukömmlichkeiten die Bemessung ' dieser Steuer, die an sich sehr «drückend ist, führen kann. Aus diesem Grunde hat sich der ehemalige Verband der Inhaber öffentlicher Betriebe

. M d. «. ?s!.à so^ào 7«i.4S2 Viktor em2nuvl.pi->»- 2 Nach langen Bemühungen wurde das De kret vom 13. Februar 192ö, Nr. 1l7, erreicht, das bestimmt, daß an Stelle dieser Steuer bei ihrer Einfuhl ins Gemeindegebiet eine Ge- meindezuscchsteuer einzuheben sei. In diesem Falle hätte jedoch auch die Steuer in ihrem früheren Ausmaße, nämlich l> Prozent 'des Mieàerles. wenn die Lizenz für die Eröff nung eines nenen Betriebes, und ein Zehntel von sechs Prozent, wenn dieselbe -für die jähr liche Erneuerung eingeholt wird, bestehen

blei ben können. Gleich rmch der Verösentlichung des Dekretes machten die Geineinden von der ihnen zu gestandenen Erlaubnis Gebranch, denn es war klar, daß die Einhebung der Quote auf dein Wege der Konsumsteuer einen bedeutend höheren Ertrag abwarf als es jener war, der durch die Steuer auf den Verkauf von alko holhaltigen Getränken hereinkam. Ans der Feststellung jedoch, daß uns von zahlreichen Sektioneil immer noch Rekurse über das Weiterbestehen 'dieser Steuer zukom men, haben wir ersehen

, daß einige Gemein den diese Steuer trotz der ihnen durch das ob- genannte Dekret gemährten Erlaubnis, die Quote auf dem Wege der Konsumsteuer cinzu- heben, beibehalten, haben. Damit nun der fascistische Lerban'd der Kauf mannschaft eine en<>sprech:nde Aktion beim Finanzministerium unternehmen kann, aus daß.von demselben die noch ausständigen Ge meinden aufgefordert würden, die Option an zuwenden, 'die gleichzeitig >für die Gemeinde vorteilhafter und für die Inhaber von öffent lichen Betrieben weniger belastend

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.03.1924
Umfang: 6
die VerMenst- mögllWkett nahm. Bozügbiich des Steuersatzes an und für sich liehe sich auch dies und jenes sagen, ober es würde wohl etwas zu ausführ lich worden. Wenn wir heute einige Wichtige Steuer momente herausgreifen, so wollen wir -in erster Linie keine Remimsgonzen heraufbeschwören, weil dies beikknntAch schr wenig Wert hat, sondern wir wollen nur der Gegenwart uns über einige Mnge Kar werden, welche auch im faschistischen Staate nicht klar sind. Uno da ist in erster Linie zn erwähnen

die ochjfchieidene Siteuertelswng. Wenn man Nie Stsuerbögen durchllchcmt, wird man uinwillkür- lich zum Eindruck gelangen^, daß die Dertsilung der Steuer nicht den Tatsachen entsprechend ist. Wtatsv kommt dies? Der Äne bekennt mehr ein, 'der andere weniger. Aber es D doch auch eine Kommission^ d>a, M die Bekenntnisse Au überprüfen hat, wenn schon der ortsfremde Lligente sich nicht auAkennt. Won kleinen Unter schieden sajgt man gar nichts. Aber es ist doch alüsiMend, wenn da ein Meister, der ein- ziem lich

werden, als die Geschäftsleute. Wenn ein gswöhnkicher Beamter imiit mionatlich 80V Lire oder etwas darüber im Jahre über 20V0 Lire Steuer zahlt, so ist das ein Kapitel, das man nicht uNgehört lvisfeni sollte. Und eiin SchreibfrÄulein zahlt monatlHiich rund 35 bis 70 Lire Steuer. Wir wollen diese Dinge in der Oeffentlichkeit einmal erwähnen, weÄ Iste mehr <Äs alle BerochnimHen die Zustände bei der Steuerbemessung besuchten». Das find Dinge, die wohil in keinem der Stbaate der Erde vor kommen. Eine weitere Frage

der Steuerbemessung ist die des 'Unterschiedes, ob man mit eigenen Ar beitern oder mit fremden Arbeitern arbeitet. Bei Bearbeitung des Bodens — hier kommt in erster Linie düe Landwirtschaft gur Sprache — zahlt man fast um dws Doppelte mehr als bei Bearbeitung mit eigenen Leuten. Wieso dieser Unterschied kommt, W >a»uch ein Mütsel. Im großen und ganzen sind aus dem «großen Komplex der Steuermomente wiittfchaftlich zwei hervorzuheben: Bis wie weit darf die Steuer- bÄjastung gehen, ohne datß die Arbeit darunter

leidet? Und die: Wie muh sich die Steuer ver teilen? Zum ersten Miomeint Stellung zu nehmen, scheint <ilm echten Augenblick nicht schwer. Wer gerade diese Frage spieÄt eine außerordentlich giejwiichtiigie Nolle in der Wirtschaft, namentlich auch im MemcOonailen iWrtifchiaftsosrkehr. Donin die Steuern werden ja nie direkt von den Produzenten gezahlt, sondern immer wieder ab- gewAkt auf die Konsumenten, und es Kommt natürlich darauf «n^ wüe igivoß Ne Steuerlast ist, die miteinkaUMert werden muß

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Brixener Chronik
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Seite 9 von 12
Datum: 20.07.1907
Umfang: 12
die Grundsteuer mit 53 Millionen. Wenn man diese Summe mit den anderen Steuer- summen vergleicht, muß man sagen, daß diese Steuer noch nicht gar so hoch ist, denn die Gebäudesteuer beträgt bereits 76 Millionen. Indirekte Steuern weism noch höhere Ziffern auf. Ich werde mir dann erlauben, ewige davon anzuführen. Wmn man die Bauern fragt, ob fie durch die Grundsteuer gedrückt werden, dann sagen Ihnen viele: „Ja, wissen Sie, die Grundsteuer wäre schon zu ertragen, die ist nicht gar so hoch.- (Rufe

, die wirklichen Reinertrag abwerfen, aber die Besteuerung ist da. ES ist dies also eine Steuer, durch die nicht, wie das Gesetz meint, der Ertrag des Bodens be steuert wird,sondern die Arbeitskraft des Bauern, denn das Bauerngut ist heute in den aller meisten Fällen nicht mehr als ewe Arbeits gelegenheit, bei der der Bauer ein halbwegs gesichertes Dasein fristet, wo er für seine Familie und für den Staat lebt und arbeitet. (Zustim mung) Das ist es und sonst nichts mehr. Wenn Sie aber in das Hochgebirge gehen

, diese Höfe, ein, zwei Stunden oberhalb der Talsohle, diese Oertlichkeiten ansehen, oder noch tiefer hineingehen und die Alpen betrachten, zu denen die Besitzer mitunter eineu Wez von 4, 6, 8, 10 Stunde« haben, wmn Sie die Be schwerlichkeiten und Gefahren dieser Arbeit sehen und dann finden,, daß der Betreffende noch Steuer dafür zahlen muß, daß er diesen Boden mit so viel Aufopferung und mit so viel Beschwernissen bearbeitet, daß er Kinder erzieht, die dann den Militärdienst ableisten müssen: da muß

man sich wirklich fragen, wie kommt die Staatsverwaltung dazu, von diesen noch ewe Steuer zu verlangen, anstatt ihnm eine Prämie zu gebm, damit fie wirklich da droben aushalten. (Zustimmung.) Auch diese würden noch gerne die Steuer zahlm, wenn der Staat ihren Besitz schützte. Sie würden sagen, die Grundsteuer betrachten wir nicht als ewe Ertragssteuer. Ertrag haben wir keinen; wir kleben an unserer Scholle, so wie das HauS an dem Bode» klebt. Aber das ist unverständlich, wie die Gesetz gebung alles Mögliche tun

bei, darauf zu sprechen kommen. Es ist also schon die staatliche Grundsteuer als Ertrag steuer viel zu hoch, in dm meisten Fällen ganz unberechtigt. Aber nehmm Sie an, daß dazu noch vielleicht 40 bis btt Prozent Landes- znschläge kommen und dann 100 Prozent Gemeindezuschläge, und zwar um so mehr, je ärmer die Gemeinde ist. Was soll denn dann überhaupt noch vom ganzm landwirtschaftlichen Erwerb übrig bleiben? Gar nichts als die Not, und auch diese Umlagenwirtschaft macht die Reform unseres StenerwefmS

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 12
Datum: 10.01.1925
Umfang: 12
den wirk- kchen Reinertrag, möge es auch zutreffen. Saß in einzelnen Fällen der Steuerträger gegen ungerechte Besteuerung zum Verzweif- limgsmiitel der Steuerflucht greift Der springende Punkt ist der: Entweder man geht von Einkommen laut Ruolo als Basis für die städtische Steuer aus. dann ist es unbedingt nötig, daß sich auch die Stadtgemeinde cn die im Ruolo festgesetzte Summe l^ilt, dann muß sie aber auch die Gemeindesteuer er träglich gestalten. Es geht aber nicht an. die Trgebnisse des Ruolo

und von seiner Befugnis. Konkordate ab,uschließen, gerechten Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so bleibt kein anderer Acg als der des Rechts zuaes offen. Bemerkt muß jedoch werden, daß der Stadtmagistrai cm Grund gesetzlicher Vorschrift erst dann cm Konkordat abschließen kann, wenn ein Aekurs vorliegt. Der Rechtszug, der nach dem Gesetze bin- ncn IS Tagen, laut den einzelnen Steuer- mgern zugestellten Bemessungsbescheiden dagegen binnen 20 Tagen von der Zustellung zu beschreiten ist. geschieht mittel? Rekurs

an der Amtstafel der Prätur angeschlagen sein, was jedoch in Bozen merkwürdiger weise unterblieben ist und jedenfalls die Rechtswirkungen.des Anschlages benimmt. Die Uebermäßigkeit der Steuersorderungen des Stadtmagistrates geht auch aus anderen Umständen hervor. Wie bekannt, muß die Gewerbe- und Verkaufssteuer, die bei uns nur für ein Jahr eingeführt ist, im Jahre 1322 einer anderen Steuer weichen, näinl'ch der Erwerbs- und Patentsteuer Der Bericht des Finanzministers an den König vom 18. November 1923 sagt

über die Gründe der Einführung dieser Steuer folgendes: Da vom Jahre 1923 an kein Zuschlag zur S'euer über die Ricchezza mobile mehr statthast ist, wird eins Gewerbesteuer eingeführt, die zu gleich auch die Gewerbe- und Verkaufssteuer ersetzen soll. Also wohl gemerkt, diese neue Steuer soll gleich zwei Gemeindesteuern auf wiegen, die Gewerbe- und Verkaufssteuer einerseits und die Gemeinde- und Provinzial- zuschläge zur Einkomensteuer andererseits. Der Bericht fährt fort: Da die Gewerbe? und Verkaufssteuer

zu nicht geringem Unfug An laß gegeben hatte und zu Steuerverschieden heiten unter den einzelnen Gewerben infolge verschiedener Bewertung der einzelnen Be triebe seitens der Gemeinde sowie zu Aus wüchsen geführt hat. weil die Gemeinde auf dieses oder jenes Gewerbe ihre Hand mehr oder weniger schwer legen konnte, so mußte sie durch eine mehr organische Steuer ersetzt werden, die in strengem nerus zur Ricchezza mol'ile stehen sollte. Diese neue Steuer loll nun höchstens 2<^> des von der staatlichen Steuerbehörde

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 22.05.1925
Umfang: 8
- kz m seinen „Quellen zur Geschichte des ?'enlkrieges in Deutschtirol 1525', worin « Meraner und Irmsb rucker Beschwerde» ^?'^i und Mer vieler Gerichte abgedruckt veröffentlichte auch einen Aus- >m »Schiern- «Jahrg. 1924), betitelt -«ozes nn Bauerntriege 1525'. Bozen und Umgebung Tie stödt. Gewerde- u. Berkauss- steuer für das Fahr 1324. finden Ver-Handlungen der städtischen Kommission zur U«berprünmg der Returs« qegen di« Bem«swn« bor Gewerbe- imd Verkausssteuer statt. Man wird sich noch dessen erinnern

, daß ^merzeu bei Herausgabe der Benwssungen Sturm des Protestes sich erhob, weil dieHe städti sche Steuer in sinern Umfang« vorgeschrieben wurde, der das Dreifache des Voranschlages er reicht«. Es war nämlich gegenüber dem Vor anschlag des PräiekturskonmriW^s Boragio eine Einre'chung in viel hoher« Sdaierklassen bestimmt woiÄen: bsHpielsweis« wurde in d!« Speziakkkrs- sen A bis F. für weiche eme städtische Steuer von ILtX) bis ^XX) Lire vorgesehen ist. statt 21 Be trieben mit KZLtv Wre Steuorbekrswng

. wie Präfetturskoimniffär Boragno es vorqsseihen hatte, 87 Betriebe mit ZSZLOO Lire einqereiht. Wäh rend der Voranschlag aus dieser Steuer ein Er trägnis von 2Ai.2S5 Lire «n, Seite der 14VS Handels- iM> Geroerbenvibenden vorscch und Zöv Stouerwäyer weibleiben sollten, will die Steuerpresse Mossmos aus 87 Wgabep^licht^en der SpeMÄkadogorien allem einen Betrag von 2SSL0V Lire durch dies« Steuer herausholen. Es ist war, dich eine solche Steuerbeloftaml die Bevölkerung zwang, sich durch Einzekabwehr lRekurse

<«ht werden müsse. Bor kurzer Zeit brachten nun die ToqesbWter die Nachricht daß numimohr auch die Einhebung der Huschläse zur ricchev>a mobile <dem Ersatz« der alten Einkommen- uni> Erwerbsteuer) für das Jahr IS24 beschlossen wurde. Wenn dies« Nach richt wahr ist. dann wäre di« natürliche Folge die Herabsetzung der Gewerbe, und Berkaufs steuer auf den Stand des Voranschlages Borag- nas. Tut man dies nichr, dann erhält heut« die dainalize Begründung den Charakter eine» Vorwandes, dem wohl diü zur Entscheidung

über die Rekurse berufene Kommission entsprechende Beachtung schenken sollte. Die Kommission wür^e sich auch ein Verdienst erwerben, wean sie sich an die sernerzeitigen Versprechungen Moffinos und Sommas err»i«un würde, daß man bei den Neuausschreibungen der Steuer <damals war nicht ganz die LiÄfte der Betriebe der Bemessung unterzogen), die Einreibung mn einig« Klassen niÄ>r«ger ins Zlug<' fassen werÄe, was auch tat sächlich bei d«n späteren Bemessungen geschehen ist. Das Prinzip der Gleichheit der Steuer

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Volksbote
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Seite 12 von 16
Datum: 28.04.1932
Umfang: 16
werden und für gewöhnlich nur aus dem Grunde des Besitzers verkehren. Die landw. Fuhrwerke müsien, auch wenn sie von der Verkehrssteuer befreit sind oder nur die ermäßigten Tarife der Gruppe 1 entrichten, ein Metallschildchen mit der An gabe der betreffend',n Steuerkategorie sowie das allgemein vorgeschriebene Wagentäfelchen tragen. Gnirichiunv -er Steuer Die Verkehrssteuer wird pon der Ge- meinde-Esattoria «ingehoben, und zwar in her Weise, daß dort eigene metallene Schildchen für die verschiedenen Wagenkategorien

oder vergessen habe. Wessen Fuhrwerk, ohne Steuerschildchen an- getröfftn wird; verfällt daher ohne weiteres einer Steuerstrafe im Betrag« der ent sprechenden Steuer selbst: im Betretungsfalls ist der Fuhrmann mit dem. Fuhrwerksbesitzer solidarisch für die Strafeleistung haftbar. Ebenso -strafbar ist auch die Anbringung eines Steuerschildchens einer niedrigeren Steuerkategorie, in welchem' Falle dann die Steuer selbst und hiezu noch ein Steuer züschlag im Ausmaße der betreffenden Diffe renz,, mindestens

aber 10 Lire vorgeschriebe» werden. j Zur Kontrolle sind außer den Carabinieri, P. S.-Agenten und. Straßenmiliz auch die Straßeneinräumer befugt. ' Me im Verkehr befindlichen Mägen und Fahrräder müsien ab I.Mai mit dem Steuer schildchen versehen fein. widrigenfalls bei Be tretung Strafe erhoben wird. Daher haben alle jene Besitzer eines Wagens mit tierischer Bespannung oder eines Fahrrades, die die selben im' Laufe des Jahres benützen wogen, sich bei der Esatoria (Steuerzahlstelle) die be treffende Steuer

einzuzahlen, wobei sie das Steuerschildchen ausgefolgt bekommen. Das Steuerschildchen, selbst ist an den Fuhrwerken neben dem Wagenschild zu befestigen, an den Fahrrädern am Rahmen unterhalb der Lenkstange. Aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Berkehrssreuer lei noch wiederholt, daß diese Steuer für Wa gen nur in jene r Provinz zu zahlen ist, wo der Wagen in- matrikuliert ist, auch dann, falls der Wagen in andren Provinzen benützt wird. Für die Fahrräder ist die Derkehrssteuer in jener Pro

- liiiliaiaiü mmt .i 'MX... hüb; I vknz zuentrichtetflwpder Besitzer Wsn stän digen Wohnsitz hat. ! Wird ein Wägen oder Fahrrad erst in der ^ zweiten Jahreshälfte in Verkehr-geatzt, so ist ^ nur die Halste der Steuer: zu entrichten. Beschädigte Steuerschildchen werden von den EsattorieN gegen Hey Betrag ! von 8 Lire umgekäuscht.- 'X. . iä . I Im Falle ei n e r K o ntr ave nt io r>, d. h. Betretung eines Wagöns oder Fahttades- ohne Steuerschildchen oder.' mit unrichtigem Schildchen, ist außer'den

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 14
Datum: 02.10.1823
Umfang: 14
Cat. Nr. ,37s. Zwei Stuck Grund, vom Michael Peintner herrührend, von b32 Klaftern, steuert auf » 1 /2 Termin in N. W. 7 kr. und giebt »06) überhin in T. W. <» kr. Grnndzinß. llnd Nr. Cat. -6Ls. Ein Acker, von Mathias Angerer her, von L3c> Klaftern. Davon hat man auf > '/2 Ter min y1 /2 kr. R. W. Steuer und jährlich in T. W. <> kr. Grundzins zu geben. Alle diese Grundstücke, init Ausnahme der feurig?» Wiese, Mühlbichl und auf dem M00S sub !>?r. Lst. »nid der Wiese, der Mühlbichl, sub 5?r. Lad

jährlich von den Gütern sut» 5?r. Lsk 1561 inclus. ÌZ82 an den Pfarrwidnni zu Breitenwang den Zehend abzugeben hat. Für diese sämmtlichen Realitäten ist der AnSrufS- preiö , 1000 fl. Cat. Nr. sZiq. Ein Wieömahd ober der Neumühle, das Kerlesinahd, von 17Z0 Klaftern, giebt auf 11/2 Termin in N. W. y kr. Steuer. Im Ausrufe per 12S fl. Càt. J?r. 2320. Eine Wiese, das SalemonSmahd genaiUtt, von Klaftern. Hievon hat man auf > >/2 Termin 71 /2 kr. in R. W. Steuer zu bezahlen. Im Anobothe Kit, fl. Cat

. Nr. 2^24. Eine Wiese, die Renile genannt, sammt der Schirlisgrube uud einem darin stehenden gro ßen Hcnstadl, von 233?S Klaftern, mit allen alten Rech ten, vvie diese auSgeinarkt ist. Von dieser Wiese hat mau auf i ,^2 Termin > si. ì/2 kr. R. W. Steuer, jährlich 3,32 Metze» Haber, lind in T. W. 2 kr. zu bezahlen. Im AuSrufSpreise 2ooci <7. Cat. Nr. 23,/,. Eine Spätwiese auf den Lnssen> dieß- und jenseits deS NItsche»wa>iergrabe»s, mit 2 Sta deln, von 2l>»ou Klaftern, mit allen alten Rechten uud Gerechtigkeiten

, wie diese Wiese bis daher genossen und auögemcirkt worden ist. Von diesem Stücke Harbin je weiliger Inhaber verntög der FranziSka Strellischen ^?tiftS- Urkunde vom 3c>. April ,U>V zu Perfolvirung der »oo ge stifteten h. Messen in die hiesige Franziskanerkirche zu St. Anna jähtlich tun Lichrmesseu 20 fl. R. W. StiftzinS nnd auf 1 t/2 Termi» 3 fl. SS 1/2 kr. R. W. Steuer, dann LS/b/» Mehen Haber, und in T. W. »m Geld 10 kr. ab- zuführen- Hieflir ist der Auörnsspreis 23oc> fl. Mr. Cat. 227.,. Eine Behausung

»g. Marz »V.7 vorhanden ist, an daö sich der Käufer binden muß. Hievon hat man anf » 1/2 Termin in R. W. 2 fl. 2y kr. Steuer, und eine weitere Steuer-Auflaqe bis !u e.ner weitern Entscheidung anf » 1 /2 Termin 47 1 /4 kr. R. W. zn entrichlen. >> /-» Nr. Cat. 2273-/2. DäS sogenannte Ball, oder GiitcrspedltionShauö / mit Nr. 3l) stgnirt, zwischen dem Krenzwirthöhause uud obigem Bräuhanse stehend, und an diesem angebant, mit Keller und Einfahrt zu diesem Ballhause. UebrigenS hält diese Realität

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Bozner Nachrichten
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Seite 9 von 12
Datum: 08.03.1910
Umfang: 12
. Wenn neue Steuert) rosekie auftauchen, fo find es meistens solche, welche die städtische Bevölkerung in erster Linie belasten. Volle Bewilligung ver dient die Erhöhung der Abgabe auf Verlassenschaften, welche zur Deckung eines Teiles des SHulaufwandes bestimmt ist, das betreffende Gesetz wurde vom Landtage zwar beschlossen. doch ist es unwahrscheinlich, daß dasselbe die Sanktion er halten wird. Eine sehr gerechte Steuer Ware ferners die Jagdkartensteuer, die vom Budgetausschuß bereits anaenom- men wurde

und die dem Lande einen Betrag von 20.000 Kronen eingebracht hätte, der sogar im Voranschlage bereits Berücksichtigung Pfunden Hatte. Doch stehe 8a. diese Steuer fand keine Gnade vor Leu Augen der jagdlustgen Bauern imd fo wurde selbstverständlich sofort der bereits auf der Ta gesordnung befindliche Antrag des Budgetausschusses ohne Sang und Klang wieder abgefetzt. Ein Universalheilmittel für die leidenden Landesfinan- 5en glaubte man in der Besteuerung des Wertzuwachses von Liegenschaften gefunden

zu verlangen. Daß dieser For- emng, die von unferer Partei mit dem bei solchen Gelegen sten üblichen und bereits bekannten Nachdrucke gestelli wurde, auch entsprochen wurde, ist selbstverständlich. Ich s kl nicht leugnen, meine Herren, daß der in dem Ge- ^^5 ?um Ausdrucke gebrachte Grundgedanke sicherlich ein ge- .^Artigter ist, .wie ich denn auch nicht verfehlt habe, bei krschiedenen anderen Gelegenheiten stets auf diese Steuer Nachrichten' vom 8. März 1s10 hinzuweisen und deren Durchführung zu empfehlen

. Es ist auch richtig, daß in verschiedenen Städten Deutschlands, wohlgemerkt als rein städtische Abgabe die Wertzuwachs- Iteuer eingeführt ist, wobei jedoch verlautet, daß keineswegs überall damit die besten Erfahrungen gemacht wurden. Von der Wertzuwachssteuer soll jede Veräußerung von Liegen schaften getroffen werden, wobei gewisse, nicht näher zu be zeichnende Ausnahmen Platzgreifen, und so, allgemein aus gedrückt, die Differenz zwischen dem seinerzeitigen Erwerbs werte und dem Veräußerungswerte der Steuer

unterliegen. Liegt dieser Erwerb vor dem 1 .Jänner 1904, so wird als Grundlage, von der aus die Differenz zu bilden ist, der durch Schätzung festzustellende Wert am 1. Jänner 1904 ange nommen. Daß eine derartige Feststellung sehr schwierig fein wird, sei nur nebenbei als ein Mangel des Gesetzes er wähnt. Die Steuer, die von diesem Wertzuwachse erhoben wird, ist in Stufen abgeteilt und steigt von 6 L bei einer Wertsteigerung von 10—20 F, bis auf 26 A bei einer Wert steigerung von über 150 L. Hiebei

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Pustertaler Bote
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Seite 4 von 8
Datum: 14.10.1927
Umfang: 8
ist beiläufig der unter den Obst bäumen befindliche unproduktive Erdboden berechnet. — Steuer-Ermäßigung wegen An« wetterfchSdeu. Bezüglich der Grundsteuer gelten in Italien keine einheitlichen Vorschriften. Es besteht wohl ein eigenes Gesetz über den Steuernachlab bei Elementarschäden, welches aber auf jene Provinzen, die noch den alten Steuer- Kataster haben, beschränkt ist. Doch auch in den Provinzen mil neuem Kataster ist die Finanz» Verwaltung nach Arl. 33 des Gesetzes vom 1. März 1886. Nr. 3682

Provinzen noch immer das Gesetz vom 12. Juli 1896. R.>G.-Bl., Nr. 118. über die Trundsteuerabschreibung gegen Elementar, fchäden in Kraft fleht. Für die Abschreibung der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag (Red- dito agraria) bestimmt das kgl. Dekret vom 20. Nov. 1926, Nr. 1643. daß für den Fall, als die Grund, steuer gänzlich oder zum Teil abgeschrieben wurde, im selben Verhältnis auch ein autzerordentlicher Nachlab der Steuer aus den landwirtschaftlichen Reinertrag gewährt

werden kann. In diesem Falle ist in einer besonderen Eingabe an das Sleueramt innerhalb drei Monaten vom Siemen, tarereigniste an gerechnet ein Ansuchen um Lerab. setzung der Steuer des landwirtschaftlichen Rein» erlrages einzubringen. Für dieses Ansuchen kün» nen stch die Parteien der gewöhnlichen, für die Ricchezza Mobile-Steuer bestimmten und bei den Steuerämlern und Semeinden erhältlichen Fo» mitteilen, dab wir uns auf solche unreellen Ge. schäste nicht einlassen können.' — Arg verspätet. .Der Fisch schmeckt

.' „Ich kenne meine Frau sowohl brünett als blond — und kann's nicht finden!' mularien (dennuncia di cessozione) bedienen. Das selbe. wie für den landwirtschaftlichen Reinertrag gilt auch für das Einkommen aus Pachtungen landwirlschästlicher Güter, welches der gewöhn lichen Ricchezza Mobile-Steuer unterliegt. Aller dings kann nach den allgemeinen Vorschriften über die Ricchezza Mobile-Steuer die Abschreibung der selben nur dann erfolgen, wenn durch das Ele- menlarereignis der Ertrag gänzlich vernichtet

ist, da ja nur in diesem Falle das Einkommen aus der landwirtschaftlichen Pachtung vollkommen ent fällt. Wenn ober durch den Wasserschaden der Erlrag eines Pachtgutes nur gemindert wurde, so könnte erst beim nächsten ordentlichen Termine für die Ansuchen um Slsuer-Ermäbigung, das ist zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli 1928 unter Berufung auf die Verminderunq des Ein. Kommens im Jahre 1927 um eine Ermäbigung der Steuer angesucht werden. — Lehrerpenfivniften, Achtung! Der Präsident de» Komitees ersucht die Kolleginnen

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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 13.10.1909
Umfang: 10
' schreibt am 9. Oktober l. I. in Nummer 121 wörtlich wie solgt: „Beim Ottoberlandtag soll ganz besonders die Erhöhung der Wein- und Biersteüer in Frage kommen; natürlich ist hiebei auch die Steuer auf Privatwein gemeint, gegen welche der Weinbauernbund aus agitatorischen Gründen eine größere Hetze entfaltet hat. Warum sollen denn die Besitzer von Privat- wein nicht auch Steuer dasür zahlen sollen? Die Wirte kommen ja so wie so schon genug unter die Steuerschraube und haben riesige Abgaben

zu er schwingen. Warum soll denn der Privatwein steuer- srei sein? Dem Lande eröffnet sich dadurch eine hübsche Einnahmsquelle und der einzelne wird hie- durch nicht bedrückt. Man fürchte nicht, daß der Weinkonsum deshalb einen Rückgang erleiden werde, da derjenige, welcher.sich einen Privatwein hält, auch die Steuer hiesür ohne sühlbare oder merkliche Be lastung bestreiten kann. Das Land bedarf der Goldquellen notwendig, denn die Not ist allseits sehr groß, indem die nationalen Zwistigkeiten lange Jahre

Weinsteuer würde auch eine Auf lageaufden SchnapS fallen. Eine solche Steuer ist nicht so sehr vom finanziellen als vielmehr vom sanitären Stand punkte aus vollkommen gerechtfertigt und verdient unsere wärmste Unterstützung, wenn wir eS mit dem Volke ehrlich meinen; der Alkoholismus hat der Gesundheit unseres Volkstums die größten Wunden geschlagen und vielfaches Elend verschuldet. Speziell der Schnapsteufel hat die Massen ergriffen und droht sie in grausiger Umarmung festzuhalten

; er ist es, den wir bekämpfen müssen, wenn wir irgendwie dem Volke ein warmsühlendes Herz ent gegenbringen. Wenn auf den Schnaps eine Steuer aufgelegt wird, dann wird er — man verzeihe den Ausdruck — kein „Volkstrank' sein können, weil er dann nur Besserbemittelten zugänglich ist. Eine Zeit hindurch würde eS voraussichtlich benötigen, bis der Schnapskonsum zurückginge, unterdessen aber wäre sür das Land eine ergiebige Einkommens» quelle geschaffen.' Aus diesen Ergüssen ersieht man folgendes: nahmsgebäude sür

und alles rein vom agitatorischen Standpunkte aus zu betrachten gewohnt find. 3. Die vollständig berechtigte Notwehr gegen eine so drückende Steuer wird sogar ein „wenig patriotisches und selbstmörderisches Unterfangen' genannt. Soweit find wir jetzt gekommen, daß die berechtigte Notwehr gegen un erträgliche neue Steuern schon als ein Verbrechen gebrandmarkt und zwar von denselben Leuten, die erst vor kurzem die Verminderung und Abschaffung der Steuern versprochen haben. 4. Aus rein agitatorischen Gründen

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Dolomiten
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Datum: 29.11.1930
Umfang: 16
: Bei Deutsch- matrei sind drei Burschen, die Brüder Lener und Franz Riedl, wegen zahlreicher Cin- bruchsdiebstähle verhaftet worden. Einer der Verhafteten steht im Verdachte, an dem am Redakteur Gufler verübten Raubmorde be teiligt gewesen zu sein. Volkswirtschaft HMeunsen in -er Steuer Einhebuns Bessere Verständigung der Sleucrträger. — Entgegenkommen bei Abfertigung der Par- kelen. — Herabsetzung der Verzugszinsen. In der „Gazzetta Ufficiale' vom 22. Nov. ist das Cesetzdekret vom 6. November 1930

. Diesen Beschwerden kommt das neue Gesetzdekrst möglichst entgegen. Es enthält zudem Ab änderungen der Bestimmungen über die Pfändung und Steuerexekution, die, ohne die berechtigten Interessen der Steuerträger zu verletzen, das Verfahren beschleunigen sollen. Wir führen die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekretes, soweit sie die Steuer träger selbst interessieren, kurz an. Die Zustellung der Steuervor- schreibungen (Eartelle) und der Zah lungsau ngsaufträge kann in allen Gemeinden, in denen sich keine Prätur

befindet, außer durch den Amtsboten des Stcuerpächtsrs, auch durch den Gemeindedicner oder durch den Amtsdiener des Friedensrichters erfolgen. Die Stsuervorschreibungen können überdies den Parteien mittels rekommandierten Briefen zugestcllt werden. Damit den Steuerpächtern genügend Zeit zur Verständigung der Parteien bleibt, be stimmt das Gesetz, daß ihnen die Steuer rollen mindestens 30 Tage vor Ende der ersten Steuerrate zugestellt werden müssen. Wenn die Steuerrollen verspätet zugestellt

werden, verschiebt sich mit Zustimmung der Finanzintendanz die Steuerzahlung um -inen Termin, doch sind die Steuerträger verpflich tet, die erste und zweite Steuerrate auf ein mal zu bezahlen. Die Gemeinden müssen von i-tzt an schon bis zum 10. des nächsten Steuerzahlungs termin vorhergehenden Monates die Steuer rollen in der Gemeindekanzlei auflegen und die Steuerträger auf die Zahlungsverpflich tung aufmerklam machen. Die CraLo- zungssteuerrollen sind schon bis zum 10. Jän ner, bezw. bis zum 10. Juli

folgenden Steuerrate (bisher 8 Tage) zu stellen. Die Zahlungsaufträge müssen den Jahresbetrag jeder einzelnen Steuer und den Betrag jeder Rate enthalten. Die Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlung — an Stelle der bish-rigen „Strafgebühr (Multa)' ist jene der Verzugs zinsen getreten — ist auf 2% herabgesetzt, wenn die Partei die Steuerrate binnen drei Tagen nach Beendigung der Zahlungsfrist, das ist bis zum einschließlich 21. jedes Monats, bezahlt. Bei späterer Zahlung ist auch weiterhin

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