von 3 auf 7 Procent verlangt wurde. Wir maßen uus nicht an. die Gründe zu kennen, welche auf diesen vom Finanzansschusse gestellten Antrag entschei dend eingewirkt haben, der von den Ministern als eine sowohl dem Staatskredite nachtheilige, als für die Steuer pflichtigen allzudrückende Maßregel lebhaft bekämpft wor den ist. Nur so viel glauben wir behaupten zu dürfen, daß jener Antrag von dem Elementarsatze jeder richtigen Steuerbe- messiing von dem einer gerechten und gleichmäßige» Ver keilung sich allzuweit
, unser Finanzwesen noch mehr in Ver wirrung bringen, und das anzustrebende Ziel, die Herstcl- lung eines geordneten Haushaltes, in immer weitere Ferne rucken würde. Wir glauben sogar die Ueber,eugima ans- sprechen zu dürfen, daß in früheren Jahrzehnten die Steuer- kraft deS Reiches in zu geringem Ausmaße in Anspruch genommen worden sei, und daß eine ausgiebigere, mit einem zweckmäßigen S p arsy st eme verbundene Be nützung der Steuerfähigkeit. anstatt der beklagenswerthen Maxime, alle aussergewöhnlichen
- steuer — bloß daS Kapital und die Arbeit lresseii, der Grundbesitz aber davon besreit sein? Hat aber auch dieser die Verbindlichkeit, nach Verhält niß beizusteuern, so entfällt jede Nothwendigkeit, auf das Einkommen jene exorbitante Erhöhung ver Steuer zuwer fen. welche nach der Regierungsvorlage für das unbedeckte Defizit erforderlich wäre. Während daS reiche England seine blühende Industrie, von kolossalen Kapitalien unterstützt, mit 3 Procent des Einkommens besteuert, beantragt der Finanzausschuß
des österreichischen ReichsparlamcnreS eine Einkommensteuer von tl) Procent. nur um den Grundbesitz keiner Steuer- erhöhuug umerziehen zu müssen, und die bäuerliche Bevöl kerung nicht unzufrieden zu machen, ohne zu bedenken, daß eine übermäßige Belastung des Kapitals und ver Industrie die lähmendste Rückwirkung auf den Absatz ver Bodenpro- dncte ausübt. Dieser Steuersatz aber würde nicht nur ven Werth der österreichischen Smatepapiere, von denen. wie allgemein angenommen wird, mehr alS ein Vrertheil in ven Hänven
Standpunkte ans betrachtet, ist vie Ein kommensteuer unbezweifelt eine jener Staatsabgaben, die aus rationellen Gründen sich sedr empfehlenswerth darstellt. Abgesehen aber, daß diese Steuer an dem unheilbaren Grundübel leidet, die Kapitalien in das Ausland zu ziehen, ist sie unter alle» Steuerarten mit ven größten Schwierig keiten in der Ausführung verbunden, indem sie fast niemals die Möglichkeit einer gerechten Verkeilung zuläßt, und da rum wie keine andere Abgabe dem Borwurfe der Willkür ausgefegt