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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 07.03.1901
Umfang: 8
Donnerstag 7. März 1S01 »»Der Tiroler' Seite 3 und die tirolische Sittlichkeit strafende Steuer auf» geladen. Ungerecht ist diese Steuer, weil sie vom Bauernhaus, einem Objecte eingehoben wird, daS nicht nur seinem Be- / sitzer keinen Vortheil oder Reinertrag bringt, sondern sogar demselben' bedeutende Erhaltungsauslagen :c. verursacht. Das BauernhanS ist für den Landwirt nur ein Mittel zum Zwecke; wie z. B. der Pflug, die Egge und Sense. Ohne das HauS würde dem Bauern das Gut mehr Reinertrag

liefern, weil ihm die Baukosten jährlich im Sacke blieben. Leider kann d^r Landwirt mit seiner Familie nicht wie das Häschen unter dem nächstbesten Strauche auf/feinem Felde wohnen, sondern muss das Haus wie sein Wertzeug haben. Die Besteuerung des Bauernhauses ist deshalb garade so, wie wenn der Landmann für seinen ^ Pflug noch deshalb eine eigene Steuer entrichten'müsste, weil er damit sein ohnehin höchstbesteuertes Grundstück bearbeitet. Ungleichmäßig ist die Hausclassensteuer

, weil sie nach Wohnbestandtheilen eingehoben wird. Bei diesen Wohn bestandtheilen bleibt es sich nun ganz gleich, ob derselbe eine einfach gemauerte Kammer eines Bauernhauses, oder ein kostbyr getäfeltes Zimmer einer Herrenwohnüng ist, in welcher die Täfelung mehr wert ist, als das ganze Bauernhaus; jedes bildet eben nur einen Wohnbestandtheil. Gerade auf den Tiroler drückt diese Steuer am schwersten, weil das Bauernhaus in Tirol häufig zwei und mehr Stockwerke und bei einstöckigen mehr Wohnbestand- thelle

. straft nun den Tiroler für diese seine Sittlichkeit.' Die Hauszinssteuer und die fünfpercentige Abgabe zinssteuerfreier Häuser ist umsoweit gerechter, als da die Steuer doch : von einem Ertrage, ' dem Hauszinse nach Abzug von 30 Percent Erhaltungskosten gezahlt werden muss. Doch sind die von dem angeblichen reinen ZinSatrage zu zahlenden Steuerj>ercente höher als bei den neuen Steuern der WohlhabeAen. — Bemerken muss ich hier noch, dass das m seiner Mehrheit liberale Herren haus, die'von

oder übersteigen. ' u Wiewohl es nun sehr häufig vorkommt, dass Renten- steuerpflichtige auch zur Personalstener und umgekehrt heran- gezogen werden und Besoldnngssteuerzahlende auch die Personalsteller und umgekehrt entrichten, ist es doch nicht uninteressant, einen Vergleich der als Steuer zu zahlenden . Percente zwischen der Grund- und Hauszinssteuer einerseits und der Renten-, Personal- und Besoldungssteuer anderer seits anzustellen. Die Grundsteuer wird mit 22 7 Percent und wenn man den nunmehrigen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 31.05.1862
Umfang: 8
von 3 auf 7 Procent verlangt wurde. Wir maßen uus nicht an. die Gründe zu kennen, welche auf diesen vom Finanzansschusse gestellten Antrag entschei dend eingewirkt haben, der von den Ministern als eine sowohl dem Staatskredite nachtheilige, als für die Steuer pflichtigen allzudrückende Maßregel lebhaft bekämpft wor den ist. Nur so viel glauben wir behaupten zu dürfen, daß jener Antrag von dem Elementarsatze jeder richtigen Steuerbe- messiing von dem einer gerechten und gleichmäßige» Ver keilung sich allzuweit

, unser Finanzwesen noch mehr in Ver wirrung bringen, und das anzustrebende Ziel, die Herstcl- lung eines geordneten Haushaltes, in immer weitere Ferne rucken würde. Wir glauben sogar die Ueber,eugima ans- sprechen zu dürfen, daß in früheren Jahrzehnten die Steuer- kraft deS Reiches in zu geringem Ausmaße in Anspruch genommen worden sei, und daß eine ausgiebigere, mit einem zweckmäßigen S p arsy st eme verbundene Be nützung der Steuerfähigkeit. anstatt der beklagenswerthen Maxime, alle aussergewöhnlichen

- steuer — bloß daS Kapital und die Arbeit lresseii, der Grundbesitz aber davon besreit sein? Hat aber auch dieser die Verbindlichkeit, nach Verhält niß beizusteuern, so entfällt jede Nothwendigkeit, auf das Einkommen jene exorbitante Erhöhung ver Steuer zuwer fen. welche nach der Regierungsvorlage für das unbedeckte Defizit erforderlich wäre. Während daS reiche England seine blühende Industrie, von kolossalen Kapitalien unterstützt, mit 3 Procent des Einkommens besteuert, beantragt der Finanzausschuß

des österreichischen ReichsparlamcnreS eine Einkommensteuer von tl) Procent. nur um den Grundbesitz keiner Steuer- erhöhuug umerziehen zu müssen, und die bäuerliche Bevöl kerung nicht unzufrieden zu machen, ohne zu bedenken, daß eine übermäßige Belastung des Kapitals und ver Industrie die lähmendste Rückwirkung auf den Absatz ver Bodenpro- dncte ausübt. Dieser Steuersatz aber würde nicht nur ven Werth der österreichischen Smatepapiere, von denen. wie allgemein angenommen wird, mehr alS ein Vrertheil in ven Hänven

Standpunkte ans betrachtet, ist vie Ein kommensteuer unbezweifelt eine jener Staatsabgaben, die aus rationellen Gründen sich sedr empfehlenswerth darstellt. Abgesehen aber, daß diese Steuer an dem unheilbaren Grundübel leidet, die Kapitalien in das Ausland zu ziehen, ist sie unter alle» Steuerarten mit ven größten Schwierig keiten in der Ausführung verbunden, indem sie fast niemals die Möglichkeit einer gerechten Verkeilung zuläßt, und da rum wie keine andere Abgabe dem Borwurfe der Willkür ausgefegt

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 13.11.1879
Umfang: 4
vorangegangen waren. Oesterreich wird also unter allen großen Militärstaaten zuerst die neue Steuer einführen. Man sieht, daß unsere Monarchie nicht immer um eine Idee zurück ist, wie Napoleon I. spöt» tisch bemerke. In den Steuern gehen wir den andern Staaten voran. Wir sagen damit durchaus nichts Neues, den« in den finanz-politischen Werken von Hock und Stein wird mehrmals mit patriotischem Stolze betont, daß Oesterreich ein außerordentlich „entwickeltes' Steuersystem besitze. Diese neue Steuer

haben. Der Motiven-Bericht zum un garischen Gesetze berechnet nun. daß nach Abzug der gänzlich Vermögenslosen in Ungarn ungefähr 70.000 Steuerpflichtige von der neuen Steuer betroffen wer den; nur 5—6000 Mann werden in Ungarn nicht zur Zahlung der Wehrtaxe herangezogen werden. Nach dem Maßstabe der Bevölkerungszahl werden somit in Cisleithanien jährlich 80—90.000 Familien zu dieser Steuer - Auflage beitragen. Zwölf Jahre lang dauert die Wehrpflicht^; folglich werden alle innerhalb der letzten zwölf Jahre

für untauglich Ertläiten steuerpflich tig sein; eS werden ungefähr eine Million Staatsbür ger die Annehmlichkeit der neuen Steuer empfinden. N-ur die gänzlich Vermögenslosen und Erwerbsunfähigen sind von der Steuer befreit. Für die Minderjährigen und selbst für einen Theil der Vermögenslosen werden die Eltern oder die Eroßeltern zur Zahlung herbeige zogen werden, jedoch nur dann, wenn sie mit denselben im gemeinschaftlichen Haushalte leben. ES werden in Oesterreich acht Classen für diese durch zwölf Jahre

zu zahlende Steuer bestehen: 80. Kl). 40, 20, 10. 5. 2 und 1 Gulden. In diesem Punkte weicht die österrei chische von der ungarischen Vorlage ab; denn die un garische GesetzeSvorlage normirt neun Steuer - Classen mit den Abstufungen von 100, 80, 40. 20. 40, 6. 5. 4 und 3 Gulden. DaS ungarische Gesetz.ist darin voll ständiger, daß «S genau die Bedingungen normirt, unter denen jeder Steuerpflichtige den einzelnen Steuer- Kategorien angehört. Der Ertrag der neuen Steuer wird für ei»M zwei fachen Zweck

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 08.04.1876
Umfang: 12
.' 51. Note der k. k. ,Statthaltereiabtheilung Trient wegen Uebernahme von KrankeuverpstegSkosten auf den LandeSsond; — konnte wegen LandtagSsprengnng nicht entschieden -werden. 52. ^Regierungöerlaß des Inhaltes, daß bei Bewil ligung von Gemcindeumlagen in Zukunft die thun- lichste Beschränkung Platz greifen möge; wurde aä 53 Präliminare der Stadtgenieinde Ala pro 1876 mit. 200 pCt. Zuschlag von dir. Steuer, 50pCt. V-^rz. Steuer für , Wein und Fleisch, 3sl. per EimerBrannt wein und 1 fl. 50 kr^ per Eimer

Bier; 54. detio der Stadtgemeinde Arco mit Zuschlägen per .'50 pCt. dir. Steuer, 24 pEt.Verz.-Steuer von Wein und 1 fl. per Hektoliter Bier ; —wurden diese Umlage» vom Landesausschusse sud spv rati des Land tags genehmigt. , 55—67. Piäliminare der Gemeinde Nago-Torbole pro 1876 mit Zuschlägen; detto der Gemeinde Via cesa; detto der Gemeinde Lanazei; detto der Gemeinde Pomarollo; detto der Gemeinde Cafez (317 pCt. Grund- und Erwerb-Steuer); detto der Gemeinde Centa- , (440Vt pEt.) ; detto

der Ge meinde Lisignago (480^ pCt. Grnnd-Stener) ; detto der-Gemeinde Vigalzano (496 Vz detto der Ge meinde Villc del monte (500 pCt. Grund- uud Erw.- Steuer); detto der Gemeinde Lanzeno (563 pCt. Grund- und Erwerb Steuer) ; detto der Gemeinde Nogarv (918.^ pCt.-Grund- und Erwerb-Steuer) ; detto der Gemeinde,.Vion (1085 pCt. Grund-Steuer); wurden diese Zuschläge sämmtlich vom LandeSauSschusse sud sxc.- rsti genehmigt. 68. J>>. Angelegenheit der Verwaltung der Landes Gebär- und,Findelanstalt

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 17.10.1898
Umfang: 8
: „So weit geht es, daß mit diesen geplan ten Gesetzen die unverletzliche Freiheit der Kirche zum Heile der Seelen, zur Regierung der Gläubigen in der religiösen Anleitung deS Volkes und selbst des Klerus, in dem zur evangelischen Vollkommenheit erforderlichen Leben in der Verwaltung und selbst in dem Besitze der Güter mit lästigen Fes seln umgeben und gelähmt wird.' Also galt und gilt dem hohen Klerus jede Steuer als eine lästige Fessel! Ja, gilt das nicht auch vom Bürger und Bauern

? Ist für diesen vielleicht die Steuer eine Unter haltung ? — Noch mehr muß es den Steuer belasteten empören, wenn er im Bericht des Finanzministers liest, daß der Ertrag der Religionsfondssteuer von 1876 bis 1896 um zwei Drittel zurückgegangen ist, ob wohl der Reichthum der Kirche gestiegen ist. Zn Niederösterreich bestehen zirka 20 reiche Stifte, von denen nur vier eine Steuer zahlen. In Oberösterreich zahlt von den vor- handenen 4 reichen Klöstern nur eines, in Tirol und Steiermark zahlt gar keines eine Steuer

I Die Fürstbischöfe von Prag und Krakau, welche 100.000—200.000 fl. Einkommen per Jahr haben, zahlen ebenfalls keine Steuer. Und deshalb, weil diese geistlichen Kapitalisten so schwer zum Zah len zu bewegen sind, schenkt ihnen die Regierung einfach auch die bishe rige Religionsfonds st euerl! In unserem Personaleinkommensteuergesetz heißt es, daß die gemeinsam lebenden Personen das gesammte Einkommen angeben können, und jeder Einzelne dann den gleichen Theil der Steuer zu tragen hat. Ist also ein Kloster

mit 100.000 fl. Einnahmen fatiert und ge hören diesem Kloster 100 Geistliche an. so hat jeder für 1000 fl. die Einkommensteuer, d. i. 9 fl. 20 kr. zu zahlen. Würde man aber deren Lebensführung genauer beobachten, so müßte man sie einzeln mit einige.? hundert Gulden besteuern. Die frühere Religions fondssteuer hat diese zu niedrige Steuer wenigstens ein bischen ausgeglichen. Es exi stieren auch Fonde, aus denen die Geistlichen nicht Geld, sondern direkt Lebensmittel erhalten. Daher müssen sie den Werth

, im Weiteren aber Stockfische bleiben, damit sie nicht etwa gar „freimaurerische Zeitungen' lesen, oder gar nachrechnen, wer heule besser daran ist: der Klerus oder der Bauer. Wenn unsere Bauern so gescheidt würden, wie die Herren Jesuiten, das wäre gefehlt! Sie sollen nur „schön fromm' zur Katholischen Volkspartei schwören, denn die versteht es, besonders jetzt im Be sitze eines Parteihandelsministers, den Handel und Wandel so einzurichten, daß — die Groß- Katholischen keine Steuer zu zahlen brau- chen

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 25.01.1865
Umfang: 4
, so wird sie sich nach Durchführung der Steuerreform an die neuen Steuergesetze halten müssen, und diese neuen Steuer gesetze können nach ihrem Inhalte so beschaffen sein, daß die einfache Forterhebung der Steuern durch die vollziehende Gewalt ohne periodisch wiederkehrende Be willigung von Seiten der Volksvertretung unthunlich ist. Um diese Möglichkeit richtig zu würdigen, muß man die Natur sämmtlicher projektirter Steuern in's Auge fassen. Diese sind in Repartitions- und fixe Perzen- tualsteuern unterschieden. Als Repartitions

- oder Auftheilungssteuern find projektirt: die Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer erster Klaffe, (d. i. jene Erwerdfteuer, welche von selbst ständigen Erwerbsunternehmungen und Beschäftigungen entrichtet wird), endlich die allgemeine Klaffen- und Einkommensteuer. Nach dem Begriffe der Repartitions steuer soll für jede dieser Steuern eine Gesammtsumme festgesetzt und diese letztere soll nach Quoten auf die einzelnen Länder und die einzelnen Steuerträger vertheilt werben. Perzentualsteuern sind die Erwerbsteuer zweiter

Klaffe, (d. i. jene, welche von Bezügen aus dem Lohn- und Dienstverhältnisse erhoben wird), dann die Zins- und Rentensteuer, welche, wie ihr Name schon andeutet, von den Zinsen von Darlehen und Obligationen entrichtet wird. Bei diesen drei Steuern wird keine Gesammtsumme fixirt. welche durch die Steuer eindringlich zu machen ist und nach welcher sich die größere oder geringere Steuereinheit richten muß, sondern die Steuer wird nach einem bestimmten festen Perzente des steuerpflichtigen Einkommens

bemeffen. Die Einhebung der Repartitions steuern hat daher den Ansatz der Gesammtsteuer- fumme zur Voraussetzung, nach welcher sich die Steuer fchuldigkeit des Einzelnen richtet; die anderen Steuern können unbedingt eingehoden werden, sobald das bezügliche Gesetz verfassungsmäßig zu Stande ge kommen ist. Die Perzentualsteuer-Gesetze werden daher offenbar, sobald sie votirt sind. unter den Begriff der „bestehen den Gesetze' zu subsumiren sein und diese Steuern werden von der Krone so unbedingt

eingehoben werden können, wie die jetzt bestehenden. Auf sie wird der §. 10 des Februarpatentes sogleich wieder Anwendung finden. Diese Anwendbarkeit fände bezüglich der Repartitions steuern nur dann statt, wenn die einzuhebende Gesammt steuersumme nach irgend einer Formel ein für allemal fixirt würde. Nach den Steuervorlagen der Regierung soll dies in der That bei der Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer erster Klaffe geschehen, indem die Gesammt summe der zur Zeit der Einführung der neuen Steuer gesetze

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 15.01.1863
Umfang: 4
der Einhebung der Hundesteuer für das Verwaltungsjahr 1862/63 werden folgende Bestimmun gen hiemit bekannt gemacht.: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hund zu den Gemeindebedürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Bulldogg's auf 5fl.10kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. öst.W. festgesetzt wird. - 2. Für das Jahr 1863 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung

1863 sich einen Hund einstellt, hat hievon binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Ueber nahme bei obgenanntem Thierarzte die Anzeige zu machen, und die Steuer zu zahlen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Iahn der Ausstellung gil- tig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren , kann ein zweites

bei obge nanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. er hoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher namhaft zu machen, wofür ihm der dritte Theil der allsälligen Strafe

als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die rücksichtlich des Haltens von Hunden be stehenden polizeilichen Vorschriften bleiben unverändert in Wirksamkeit. Atadtmagistrat Innsbruck am 12. Jänner 1863. 3* Der Bürgermeister: Carl Adam m. p. Air Allerhöchst concessiouirle Vrrstcherung-Gesrllschast

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Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 27.09.1892
Umfang: 8
in den anderen europäischen Ländern. Local- u.Provinz-Nachrichten. (Hundesteuer.) LantKundmachnng des löblichen Stadtmagistrates wird am 3. und 4. October die Hundesteuer entrichtet. „Jeder im Stadt- gemeindegebiete gehaltene, über 6 Monate alte Hund, ohne Unterschied des Geschlechtes,' muss an jenen Tagen „im städtischen Rathhaussaale der hiezu bestimmten Commission vorgeführt werden, und bei der Gelegenheit muss auch die Steuer im Ausmaße von jährlich st. 3 ö. W. (fünf Gulden) entrichtet werden. Wer während des Jahres

einen Hund einstellt, hat dies binnen 8 , Tagen beim Stadtmagistrat zu melden und die betreffende Steuer nach Verhältnis der Zeit zu , bezahlen. In diesem Falle wird die Steuer nach Vierteljahren berechnet. Nach Entrichtung der Hundesteuer wird jedem Eigenthümer eines Hundes zum Beweise, dass er die Steuer entrichtet hat, ein blech ernes Mark, mit der fortlaufenden Nummer des Protokolles und der Jahreszahl versehen, ausgefolgt. Dieses muss an dem Halsbande des Hundes befestigt werden. Jede Übertretung

oder Umgehung der vor- , 27. September ;892. Seite 5. I aufgeführten Bestimmungen hinsichtlich der An- j Meldung, Vorführung und Besteuerung wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage oer bestimmten Steuer, jede weitere aber mit dem dreifachen Betrage derselben bestraft. Behufs Evidenzhaltung (zur genauen Beaufsichtigung) der Hunde wird von Zeit zu Zeit eine Zählung derselben vorgenommen werden, und es ist daher jeder Hauseigenthümer verpflichtet, jeden Hund

, welchen er selbst oder seine Mietparteien halten, dem mit der Zählung betrauten Organe anzuzeigen. Jene Hundebesitzer, welche allenfalls während der Zeit der eommissionellen Hunde besichtigung ihre Hunde auf einige Zeit anderwärts untergebracht haben, sind bei Vermeidung der vorangedrohten Strafen ver pflichtet, bei ihrer Rückkehr dieselben dem Stadtmagistrate anzumelden und sodann die Steuer zu entrichten. Diese Hunde steuer wird im Falle der Zahlungsver weigerung in Gemäßheit des Z 81 der Gemeindeordnung durch Execution

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 29.11.1859
Umfang: 6
nicht gedeckten Gemeindelasten sind verpflichtet: 1) Der steuerbare Grund und HauSbesitz mit der im 8. 1 aufgefübrten Ausnahme. 2) Jede GewerbS-Unternehmung, die ihren Standort in der Gemeinde hat. Erstreckt sich der Betrieb veS Gewerbes auf zwei oder mehrere Gemeinden, so entscheide: der Standort der un mittelbaren G-schäftSleitung. Filialen tragen dort bei, wo sie eine vom Hauptunternehaien geschiedene Steuer entrichten.' Bei Berathung dieses ParagrapheS beantragt ein KommissionS - Mitglied air Stelle

deS Absatzes 5 nach stehende Fassung: „5. Alle, die in der OrtSgemeinde eine der indirekten Besteuerung unterliegende Handlung vornehmen, nach Maßgabe deö Verbrauches von dem steuerbaren Er zeugnisse in dieser Gemeinde uud der davon entfallen, den indirekten Steuer bis zu dem Marimal-Belrage von 25 Prozenten.' Antragsteller hebt zur Begründung feines Antrages hervor, daß bei Behebung von Zuschlägen zur ganzen Produktion von Unternehmungen, welche der indirekten Besteuerung unlerlicgen, die Quote

solcher Zuschläge oft Jene aller übrigen Steuer-Gattungen übersteigen und für Erstere sich erdrückend erweisen müßte. In diesem Falle würde die Höhe der Zuschläge herabmin dernd auf die Verzehrung selbst wirken, und hätte die Verringerung deS Erträgnisses der VerzehrnngSsteuer, und somit die Benachtheilignng deö Interesses der Staats, Finanzen im Gefolge. Beim Bestände oben erwähnter Belastung der Unter, nehmungen feien Letztere in Gemeinden mit kleinen Umlagen gegenüber jenen Unternehmungen in beden

Gründen und behnfS der Gleichstellung mit den Zuschlägen zur direkten Steuer nothwendig. Referent findet in der Bestimmung deS Entwurfes, welcher eine gesetzl.Äewilligung für alleZuschläge zur indirek. ten Steuer verlangt, genügenden Schutz gegen Uebe» bürdnng solcher Unternehmungen, da bei erwähnter Be willigung allen Einfluß nehmenden Verhältnissen Rech nung getragen wird. Werde nur der Verbrauch deS Erzeugnisses in der OrtSgemeinde mit Zuschlägen belegt, so sei der übrige — oft größere — Theil

(Bürger, Gemeindeangeborige, Gemeindegenossen) in Vorarlberg im Sinne deS Guber- mal-CükulareS vom 1t). April 133?, Nr. 6309—1t^5 und nach den jeder Gemeinde von den kompetenten Be hörden schon bewilligten, oder noch zu genehmigenden Vermögenssteuer-Gesetzen (Steuer-Pläueu) beizutragen verpflichtet.' Hiemit wird die Sitzung geschlossen und die Schluß- berathung über 8. 10 auf die nächste Sitzung ver- schoben. ^okitische Neb erficht. Die DebatS bemerkn, daß der allgemeinen Annahme zu folge

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Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 21.12.1887
Umfang: 10
, bei der Stimmung und den Anschauungen gewisser Kreise in Wien die allzu große Belastung Tirols auch durch die H aus zins steuer hervorzuheben, weildie Gefahr nahe liegt, daß nur die Hausklassensteuer für das Land ermäßiget werden könnte, nicht aber auch die Hauszinssteuer. Ohne Hit Ziffern ausführlich zu be lästigen, sei nur bemerkt, daß nach Ablauf der Ueber gangsperiode die Hauszinssteuer in Bozengegen über der frühereu Steuerleistung für die Hausbesitzer eine Erhöhung der Steuer von mehr als 400 Procent

aufweifen würde, wobei die Zuschläge nicht in Rechnung gezogen sind! Die Aufbürdung einer solchen Reallast wäre doch eine theilweise Ver- mögensconfication, gegen welche die Gemeindevertretung energisch Protest erheben soll. — Bei der Begründung des zweiten Theiles seines. Antrages hebt Redner her vor, daß die gegenwärtige Durchführung des Gesetzes bezüglich der Hauszinssteuer, wchhe doch eine Ertrags steuer sei, von der Art ist, daß ^weniger der wirklich er zielte, als vielmehr der zu erhoffende Ertrag

die Grund- ,lage der Steuervorschreibung bildet, : und^ daß diese . schwankende Grundlage, weil die Steuer im Laufe des . Jahres lheilweise nach Maßgabe der Wöhnungsleer- stehungen abgeschrieben werden soll, Unzukömmlichkeiten und Vielschreibereien den «k.. k. Steuerbeamten und den Gememdebeamten verursacht,. ja ungerechte Verkürzungen der Steuerträger zur Folge ^ haben kann. Es sollen -selbstverständlich auch alle Zuschläge nach Verhältniß der Steuerabschreibung abgeschrieben werden. Die Bekannt gabe

' der aus den Wohnungsleerstehungen resultirenden Steuerabschreibungen verzögert sich aber oftmals und mancher Steuerträger wird unter Executions-Androhung zur Entrichtung der ganzen Steuersumme nebst Ver zugszinsen ausgefordert, obwohl ein Theil derselben eben pegen Wohnungsleerstehungen in Abzug' zu bringen wäre. Ist die ganze Steuer entrichtet, so muß der Steuerzahler um Rückvergüwng des zu viel bezahlten Betrages erst einkommen, welchen er dann vielleicht erst nach Jahr und Tag (ob auch mit Verzugszinsen?) zurückerhält! Auf diese Weise

des Abgeordnetenhauses zugesagt, daß die erste Lesung des Antrages der Tnolischen Abgeordneten betr. die Aenderung des Gebäudesteuergesetzes für Tirol aus die Tagesordnung einer der ersten Sitzungen nach Wieder eröffnung des Reichsrathes gesetzt wird und der Steuer ausschuß sich hoffentlich dann baldigst mit dem Antrage beschäftigen wird, so sei die Angelegenheit dringlicher Natur. — Nachdem der Bürgermeister sich im Sinn der Dringlichkeit ausgesprochen hatte, wurde der Antrag Zallingers ohne Debatte einstimmig

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 26.04.1883
Umfang: 4
Mit 32 ilkußr. UnterkaktulM-Oeilllgen Einunltvierzigster Jahrgang. uiill I-!- ik?uür. i'aiillw. Beilagen.De^onom'. halbj. ss. 6.l Zweim. Au vicrtelj. sl. Ausgabe «ä Donnerstag, den 28. Äpril W8Z Zur Wahl des adeligen Großgrund- besches. Die durch die unglückliche vorjährige Abstim mung der den Galiziern, Czechen und Sloveiien im Reichstag treue Heerfolge leistenden tirolischen clericalen Zlbgeorvneten uns Heuer gewordene Hausklassen- und Hauszins-Steuer gehört nicht nur zweifellos

nur 50 sl. Grundsteuer auf 8 Termine genügen, nun auch die Hauszins- und Hausklassen-Steuer der Grund steuer gleichgestellt wird, was einer nicht geringer Anzahl von nur Hausbesitzern, wenn sie 50 sl. directe Steuer davon entrichten und ihren adeli gen Stand nachweisen oder aus ihrem gesammten Realbesitz das Wahlrecht mit den Großgrundbe sitzern einräumt. Ein Vorgang der unlogischer nicht gedacht sein kann, da das Landesstatut bei der IV. Wähler classe entschieden nur die Vertretung des größeren ländlichen

durch die stattgefundene Grund- steuer-Regulirung, welche durchgehends einer Er höhung von 20 bis 50°/g gleichkommt, ohnehin zunahm. Viele grundbesitzende Adelige in Tirol zahlen erst jetzt seit der Erhöhung der Grundsteuer in Folge, daß ihr nun meist rational bewirthschafte ter Besitz einen gesteigerten Reinertrag nachweist, 50 sl. Grundsteuer ohne Zuschläge, was eine Ver mehrung der Wähler der IV. Wählerclasse, um den 5. Theil betragen dürfte. Endlich muß auch factisch zugegeben werden, daß bei der Höhe

, auf welche die Grundsteuer hinaufgeschraubt wurde, ein Grundbesitz, der im Jahr nur 50 sl. Steuer bezahlt, selbst im armen Tirol, nicht zu dem Großgrundbesitz gezählt wer den kann, ebensowenig mag für den Besitzer aus einem so unbedeutenden Besitz eine gewisse poli tische pecuniäre Unabhängigkeit deducirt werden können. Nun fußt dann dieses Wahlrecht nicht einmal auf dem Besitz eines Landgutes, sondern auf dem Besitz eines Wohnhauses,^ eines Industrie-Gebäu des, eines Gast- oder Kaffeehauses, so ist es wirk lich absurd

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 25.01.1862
Umfang: 8
. Eine neue französische Brigade ist nach Mexico abgegangen. London. 2t. Jan. Die Bank von England hat den Disconto vonS auf 4'/» Proc. herabgesetzt. Amtliches. Von der r. k. Finanz LandeS-Direktion für llrol und Vorarlberg wurden ernannt: Stefan Alradona, disponibler Sleuer-Unterinspektor zum Steuereinnehmer zweiter Klaffe; Franz Hub«. Steuereinneh mer dritter Klasse zum Steuer-Kontrylor erster Klasse; der disponible Steuer - Unterinsyektoc Karl Schmid, dann die Steuerkontrolore zweiter Klasse Sebastian

Unterstainer und Franz Mikschik z« Steuereinnehmern dritter Klaffe; die Steuer« konnolore dritter Klaffe Johann Gheri, Zoh Ptaeek und Jakob Burger zu Steuerkonttolloren zweiter Klasse; Wenzel Maffani, Steuerkomrollor dritter Klasse, Gottfried Engstler und Karl Sandbichler, SteUeroffiziale zweiter Klasse, Josef Rabanfer, Steueroffiziat zweiter Klaffe, Peter Gab! und Se bastian Burgauner, Steueroffiziale dritter Klasse zu Steuer- kontrolloren dritter Klaffe; Gabriel Eberhart, Steuerofftjial zweiter Klasse

zum Steuerosfizial erster Klasse; die Steuer- asfistenten erster Klasse Franz Lechihaler und Franz Nieder- wieser, und die Steuerasststenten zweiter Kl iffe Eduard Eitel und Eugen Paolazzi zu Steuerofstzialen dritter Klasse ; die Steuerpraktikanten Jgnaz v. Kempter. Ferdinand Schule und Franz Peffata zu Steuerasststenten dritter Klaffe. Innsbruck am 15. Jänner 13K2. — Se Majestät der Kaiser hat dem Schullehrer zu Fließ in Tirol, Josef Wörz, in Anerkennung seine» vieljährtgen eifrigen und ersprießlichen Wirkens

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 06.06.1891
Umfang: 12
Ministeriums die 16l»ige Kouponsteuer auf die Staatssteuer gelegt, so kann man jetzt wohl nicht eine 16^-ige und auch nicht eine 10A>ige, wohl aber eine ganz mäßige! Steuer auf die steuerfreien Koupons der: Pfandbriefe und sonstigen Papiere legen,! die sich dieses Privilegiums erfreuen. Auf! diese Weise wird man am Ende den ganzen , Apparat der allgemeinen, progressiven Ein- J kommensteuer, die ja, da sie nur eine j supplementäre Steuer sein soll, neben der die übrigen fortbestehen, nicht hoch

bemesien werden kann, entbehren können. Endlich aber gibt es noch gewisie kleine Einnahmen, die sich dem Staate, beziehungsweise aber den Gemeinden und Kronländern erschließen lassen und die, wenn auch ihr Ertrag ein nicht bedeutender sein, doch dadurch Vor theilhaft wirken, daß sie den so sehr durch die Konkurrenz bedrängten Kleingewerb- treibenden ihr Mitwerben mit den großen Unternehmungen und den Schaaren der Hausirer erleichtern. Wir halten es näm lich für durchaus angezeigt, daß die Steuer

bemessung für die Filia'en von Geschäften, insbesondere also auch für die der großen Schuhverschleiße, wie diejenigen der Möd- linger Fabrik, der Kleiderhandlungen u. f. w., separat vorgenommen werden, so daß nicht die ganze Unternehmung als ein zige Steuerträgerin behandelt, sondern jede Filiale für sich zur Steuer herangezogen wird, und demgemäß an dem Orte ihres Sitzes auch die Landes- und Gemeindeum lagen zu entrichten hat. Und wir glauben weiter, daß die Heranziehung der Hausirer zur Leistung

. Die Voraussetzungen, worauf der seinerzeit erhobene Katastralreinerttag beruhe, seien heute nicht mehr richtig. Die Verhältnisse hätten sich heute zu Ungunsten der Landwirthschaft total geändert. Der Grund und Boden werfe gegenwärtig lange nicht mehr den Betrag ab, den der Bauer vor 15 Jahren aus feinem Besitze und dem Erlös der Produkte desselben gezogen. Die Grundsteuer sei daher im Verhältnis zu hoch; dies gelte aber in Tirol in er höhtem Maße von der Steuer, die der Bauer von den Waldungen und Alpen zu zahlen

dann die Nothwendigkeit, mit der progressiven Einkommensteuer auch Sorge zu tragen, daß an Stelle der be stehenden Zuschlagswirthschaft der Gemeinde zur Deckung ihrer Auslagen und Bedürf nisse eine direkte Steuer ganz oder theil- weise überlassen werde. Uebrigens werde diese Frage näher zu besprechen sein, so bald die Gesetze über diese Steuerreform vorliegen. Deutschland. Die vom deutschen Volke herbeigesehnte Herabsetzung der Getreide- zölle wird — wie kurz gemeldet — von der deutschen Reichsregierung

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.10.1895
Umfang: 6
Beilage zu N r. 227-der „Bozner Zeitung' vom 3. Oktober'1895 Jas Kirchsteig-Anöert. Von Rudolf Heinrich Greinz. Fortsetzung. Der Miich stak beim Wirt tief in der Kreide. „Also!' rief das Ändert. „Meine Steuern zahl' i a wie jeder andre. Dö Hütten am Kirch steig iS eigentlich eh' koa Steuer nit wert, weil man nit weiß, wann si: der Wind davontragt'. Giebt mir nachher vielleicht 'S Steueramt was dafür? Mi hat's a so a weite Wanderung amal unternimmt, verschlägt das a nix mehr!' Kannst recht

is absolviert!' behauptete und blies die Funken aus seiner Pfeife. „Bin meiner Lebtag bei Anderl. Dann war es eine Weile zwischen den beiden still, kei'm Meister in d' Lehr' 'gangen. WaS soll i nachher Steuer In der Ruhepause machte das Anderl einen neuen Gang zahlen! I thu's nit, und i thu's nit! Lieber fang i an, todte ,^ch dem Wandschrank, »m sich auf die theologische Streitsrage Frosch' ausstopfen!' Stärkung zu holen und auch dem Much eins zukommen zu lassen. „Vater, kimmst denn gar nit! Der Kramer Luis

Geschäftstheilhaber deS Alten. Stand sich auch nicht schlecht da bei, denn das Anderl knickerte nie, und wenn es mit dem Much (Schluß folgt.) Allerlei. Ueber die sechs reichste» Kente der Wel zufällig im Wirthshaus zusammentraf, wurde ersterer immer frei schreibt FranciS Broemel im „Pester Lloyd' : Obenan steht gehalten. ein Chinese, vor dessen jUeberlcgenheit alle Rothschilde, welcher „Da muß i z'letzt a no Steuer zahlen!' brummte der Firma immer, „ihr verkleinertes Haupt zu verstecken haben' Holzer Much

zu sein, wichtig genug, um die „Lange' ihm am kaiserlichen Hof viel Argwohn geschenkt wird, wenigstens anzubrennen. Er kam sich ganz groß vor, als er die strebe er noch höher hinaus'. Sein Vermögen belauft sich auf ersten Züge aus dem Glimmstengel gethan hatte, und fragte dvs Millionen Lstrl. (1,320.000,000 sl.). Außer unermeßli« Anderl völlig von oben herab: „Was willst nachher thun von chen Reisfeldern zählt er Tausende von Prandleihgeschäften wegen der Steuer?' sein Eigen. Nummer 2 in der Liste

sie wieder über dem erschöpft haben. Bei den folgenden 4 reichsten Männern gehl Tisch glatt und schlug mit der geballten Faust darauf. „Da es etwas abwärts mit der Millionen-Ziffer; der englische schau' her! Es is a blanker Zehner! Zehn Gulden! Dös iS nit Herzog von Weslminster, der Amerikaner Cornelius Vander- nix! Und mit dem Bildl da könnt' i die Steuer für Heuer und bilt, ein anderer in England ansässig gewordener Amerikaner, für'S nächste Jahr zahlen. I thu's aber nit!' Er rückte ganz Colonel Norlh, und wiederum

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 12
Datum: 10.07.1897
Umfang: 12
des genannten Gesetzes zu vollziehen. E» dürste daher angezeigt sein, gerade jetzt die neuen Steuern zu besprechen und dadurch den Steuerpflichtigen aus Anlaß der Bemessung der Steuern an die Hand zu gehen. Wir wer den uns dabei nicht mit theoretischen Steuer betrachtungen abgeben, sondern einfach an der Hand des Gesetzes vorgehen. A. Die allgemeine Erwerbsteuer. Hiebei sei uns gestaltet, einen Satz aus dem Berichte des Referenten Baron Dtpauli zu dieser Steuer vorauszuschicken, welcher lautet

: „Der Steuerausschuß hielt es für seine Pflicht, unter steter Wahrung der Staatsfinanzen sein Augen merk darauf zu richten, daß einerseits und vor Allem den derzeit Ueberlafteren und Steuer- schwächen die gebührende Entlastung zutheil werde, andererseits aber auch berechtigten Wün schen des steuerkräfligeren Theiles der Steuer träger verdiente Beachtung geschenkt werde.' Wer fällt unter die allgemeine Erwerb steuer? Unter die allgemeine Erwerbsteuer fällt im. Allgemeinen Jeder, der in Oesterreich

hat mit der allge meinen Erwerbsteuer ebenfalls nichts zu thun; ebenso unterliegt der Verkauf von selbstgewonne- nen land- und forstwirthschaftlichen Produkten, mit Ausnahme des gewerbemäßig betriebenen KlcinverschleißeS in ständig offenen, zu diesem Zwecke bestimmten Läden außerhalb deS Sitzes der Ockonomie, nicht der allgemeinen Erwerb steuer; dagegen unterliegt derselben die Jagd aus fremdem Grunde, die Fischerei in freien, gepachteten, sowie in öffentlichen Gewässern, die Seefischerei, der Erwerb

aus der Pachtung von Grundstücken und Wirthschaften, endlich die Kunst- und Handelsgärtnerei. Wer ist von der allgemeinen Erwerb- steuer befreit? Befreit von der allgemeinen Erwerbsteuer sind: 1) Der Erwerb aus der Pachtung von Grundstücken und Wirthschaften, welche der Pächter und seine Familie selbst bearbeitet, wenn auch zeitweise ausnahmsweise andere Personen mitarbeiten; 2) Arbeiterinen, welche sich mit gewöhnlichen Handarbeiten oder Verrichtungen nur in der Wohnung ihrer Kunden oder zuhause

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 20
Datum: 08.05.1886
Umfang: 20
PM U Will, übersteigt. eine nach ^em Quoten schlüssel zwischen den beiden Reichshalsten l Meuende. fvnspercentige Steuer seitens Bank zu entrichten ist, die Verfügung her laut welcher die Steuer für die Hypath Mäste der Bank gemäß den m den Verven A-ichshälstm gewährten Darlehen an dre beiden Staatsverwaltungen zu vertheilen s'N.wir . Nach hxn derzeitigen Verhältnissen ist Vortheil für die jenseitige Reichsh'älste. Anla gend endlich die Achtzig-Millonen-Schuld ist die Bestimmung getroffen, daß der Antheil

des Staates an dem Erträgnisse der Bank, sowie die nach dem Notenplus zu entrichtende Steuer unmittelbar zur Abschreibung von jener Schuld zu gelangen habe. . Der Gesetzentwurf bezüglich der Zucker steuer ist in allen Details anläßlich der kürz lich abgehaltenen Zucker-Enquete bekannt gewor- den. Auszugsweise sei erwähnt^ daß der Con- sumzucker eine Verzehrungssteuer zu tragen haben wird, daß derselbe beim Export eine Bonifika tion von 1 fl. S5 kr. erhalten soll, daß jedoch der Gesammtbctrag

der vom Staate zu leisten den Bonification die Summe von vier Millionen Gulden nicht übersteigen bürfe. Die Verbrauchs steuer hat demjenigen Ländergebiete zuzufließen, in welchem der Zucker producirt wurde. Letztere Bestimmung bezeichnet einen Gegensatz zu den von ungarischer Seite wiederholt geäußerten Wünschen, welche allerdings mehr auf die Er zielung von Compensationen gerichtet waren. Die wichtigste« Abänderungen des Zoll tarifs sind die, welche in der Classe Vl (Ge treide) und in der Classe XXI

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 08.06.1894
Umfang: 6
. Nichtamtlicher Theil. Inland. Der permanente SteuerauSschuss hielt am Dienstag vormittags eine Sitzung, welcher Se. Excellenz der Herr Finanzministcr Dr. Edler v. Plener, Scctionsches Dr. Ritter v. Böhm und Scctionsrath Dr. Meycr beiwohnten. Zur Berathung gelangte der Gesetzentwurf über die Reform der Erwerb st euer, welcher in einer eingehenden Umarbeitung durch daS betreffende Subcomits vorgelegt wurde. Abg. Dr. Beer berichtete als Obmann des Subcomit6s, dass der umfangreiche Tarif entfallen sei und Steuer

- gesellschaften nach dein Muster des preußischen Gesetzes . eigesrihrt worden seien. Die Steuerträger zerfallen in vier Classen, welche je nach der Steuerzahlung einge theilt werden: in die erste Classe gehören die Steuer pflichtigen, denen mehr als 1000 fl., in die zweite Classe jene, denen zwischen 1000 und 150 fl., in die dritte Classe jene, denen zwischen 15V und 30 fl. und in die vierte Classe jene, denen 30 oder unter 30 fl. an jährlicher Steuerschuldigkeit vorgeschrieben wird. Der AuSschusS beschloss

so wie eine weitere über den Nahmen de? eigentlichen land- und forstwirt schaftlichen Betriebes hinausgehende gewerbliche Ver arbeitung jener Prodnctc, ferner der Erwerb aus Grundpachtungen (vorbehaltlich der im Z 3, Punkt 2, getroffenen Bestimmung), endlich die Kunst- und Handclsgärtnerei in dieser Befreiung nicht einbegriffen.' Eine eingehende Debatte rief die Frage der Steuer- Pflicht der ständigen Verschleißstätten für landwirt schaftliche Protucte innerhalb des Sitzes der betreffenden ob die Jagd auf fremdem

Gruud und Boden nach dem Vorschlage des SubcomiteS steuerpflichtig sein soll. Abg. David Ritter v. Abrcrhamowicz beantragte, dass nicht nur das Betreiben der Land- und Forst wirtschaft, sondern auch das Betreiben des init der Landwirtschaft verbundenen größeren Gartenbaues steuer frei zu sein habe, während die Kunst- und Harü,'^> gärtnerei allerdings steuerpflichtig sein solle. Z 2 würd? nach den Vorschlägen des Subcomitäö n>it dem Amendement des Abg. Ritter von Abr- i. .z an genommen

eine längere Debatte, in welcher hervorgehoben wurde, dass die Befreiung aller dieser Gewerbetreibenden mit Rücksicht auf den Contingen- tierungS-Charakter der Steuer zur Belastung der an deren führen müsse, und es wurde auch betont, dass zahlreiche Genossenschaften sich gegen eine solche Be stimmung ausgesprochen haben. Der Paragraph wurde sohin nach dem ursprünglichen Regierungsvorschlage an genommen, wonach die Erwerbsteuer-Commission das Recht, aber nicht die Pflicht haben soll, derartige

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 03.12.1896
Umfang: 8
mit dem Steuerwesen im deutschen Reiche. Wir reproduziren den betreffenden Artikel, da manches, was darin enthalten ist, auch auf unser öster reichisches Steuerwesen zutrifft, das bekanntlich ja auch einer Reform, im Sinne einer gerechteren Vertheilung der Steuer lasten, bedürftig scheint. Das obzitirte Berliner Blatt führt in seinem Leitaufsatze folgendes aus: „Beim Spiritus hat man damit begonnen, den großen Betrieben eine höhere Steuer für dieselbe Menge erzeugter Waare aufzuerlegen als den kleineren

sein. Aber der Mittelstand begehrt Schutz nicht allein nach?oben hin, sondern auch nach unten hin. Nicht allein muß! verhindert werden, daß der Großkapitals dem Mittelstande Kunden ab treibt, sondern dem Mittelstand müssen Kunden Zugetrieben werden. Der Arbeiter muß verhindert werden, sich seine Be dürfnisse auf dem Wege der Bildung von Konsumvereinen selbst anzuschaffen unter Umgehung des Kaufmanns, und da man die Konsumvereine nicht geradezu verbieten will, so legt man ihnen eine Steuer auf, die zu ihrem Untergang

führen muß. — > Seltame Widersprüche gehen durch unsere Zeit... Die Offi zierkasinos werden von der Regierung in jeder Weise begün stigt; dem Offizier muß Gelegenheit geboten werden, seine Flasche Wein zu trinken, ohne dem Zwischenhandel in die' Hände zu fallen; wenn aber der Arbeiter für sein Gläschen Branntwein denselben Vorzug haben will, so legt man ihm eine Steuer auf, die doppelt so hoch ist, wie der Gewinn, den der Zwischenhändler' allenfalls ziehen könnte. Man erhebt gegen den Handel

den Vorwurf, daß er unproduktiv sei und die Leute ausbeute; wenn aber eine Grupp ans dem Mittelstande sich als die eigentliche Stütze des Staates darstellt, so erkennt man ihr das Recht zu, die Aermeren zu ihren Kunden zu haben, damit sie leben können. Uns geht völlig der Gedanke verloren, auf welchem die Gerech tigkeit aller Steuersysteme beruht, der Gedanke, daß eine Steuer auf einem großen Grundsatz beruhen muß, der jeden in der gleichen Weise trifft. Man schmiedet die Steuergesetze zu auf einzelne

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 20.01.1869
Umfang: 8
- ^ liger Einrückung 7 Nkr'— Steuer sur jedes- '' malige Einrüclung so kr Oesterr Währ — Briefe und Gelder werden franco erbeten. Für Gott, Kaiser und Vaterland, - .Mache ihnen zu wissen, - wie sehr Wir ihr Unternehmen billigen; Allen aber, »wie lieb und angenehm UnS dieses einmüthige Zusammenwirken sei, und wie .sehr Wir »wünschen, daß selbes von allen und jedem sorgfältig gepflegt werde, damit so die Reinheit ,deS Glaubens, die Liebe zur Religion, die Uebung der Frömmigkeit und die Ergebenheit

Hunderten das Leben gekostet, Tausende sind verwundet und eingesperrt, und dies wegen' einer lumpigen Steuer, welche das arme Landvolk, und die gemeinen/ Leute der Stadt wirklich nicht zahlen können, da sie sich ohnehin fast nur von Polenta oder Mais nähren, zufrieden, wenn sie diesen hin reichend genug haben können. Und wenn sie sich weigern, diese Steuer' zu zahlen, die ihnen noch das Stückchen Polenta vom Munde raubt, schießt man sie nieder, und die liberalen Zeitungen, wie/auch die „Bozner Zeitung

mit -der italienischen Regierung!' Tod dem infamen Müller (verstehe die italienische Regierung), welcher uns das Brod vom Münde raubt, welcher uns die Religion - nimmt, und in unnützen Kriegen unsere Söhne hinschlachtet. — Es lebe die österreichische^ Re-' gierung! — Es lebe der Papst! -— Es lebe das Brod ohne Mahl steuer! — Es lebe das italienische > VM! — Auf zur Revolution, o Italiener; sonst sind wir verloren!''' ^ ^ ^ , 'l In'Cämpob'assö' sind /erst neuestens wieder, wke ' die-' „ämtliche Zeitung^ Erzählt

, ernste' Unruhen ^usgebrochen. ^ An manchen ändern OkteÜ nmßte di^ Steuer um diePälfte und Mehr'virmiMrt''iöerden!'' um die entftändeken -TuÄult^ zu beschwichtigen? An/der/Stadt lNietr, tWvii.ltigerNVährun^^ »u« . . . . ..... ..... würdeü bricht tnden/können/ wollten ^wir'bllö^Ort^ aüfzahlen^ wo' Un-^ ordnungen und Unruhen vorfielen, und doch ist halb Italien im Be lagerungszustand. Und wenn es in 'der'Provinz Bologna' etivas ruhiger M so kommt dies daher, weil man' die Mahlsteuer auf dem Lande

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