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Der Burggräfler
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Seite 13 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
, beziehungsweise des Grundes und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erwägt, daß ein bettächtlicher, ja der größte Theil des Mobiliarka pitals völlig steuerstei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, noch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- steuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die höchste sowohl im Verhältnisse zu der diretteu Steuer, die höchste im Verhältniffe zu allen Abgaben, die höchste

ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuetfuß für Orte im Verzeichniffe A von 26 */s Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinaus fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, lveil in den Kronlandshauptstädtcn, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, lveil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Krön- landshauptstädten

immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteucr, beziehuugstveise bei der nach § 1 lit. b und § 5 des Gesetzes voni !). Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die HauSklassen- steuer, welche nicht auf einem Erttag, sondern auf einer willkürlichenKlasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Auflvands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie mau in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zuttauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klaffensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sonder» sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre'. Es ist keine Uebcrtteibung, wenn ich behaupte, daß bei der K laffen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradeznauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinsstener genau nach dem Ertrage sich richtet, nimint die Hausklasscnstcuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 9 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
der Wöhn-- hochste Staaten zu haben, die die hgM? > ^ Verhältnisse zu der direkten Steuer, höchstes» ZU allen Abgaben, die während ^ der Einwohnerzahl, und Pro Kopf°a,. Preußen und Württemberg 'baudesteuer gezahlt wird 1 M.. in Pfennig i,', ^»krerch 91, in Großbritannien 9« N P e. Z!° ? 1 M. 7? Pf., in Ungarn 1 M. Wenn? ^ Oesterreich 2 M. 30 Pf. pro Kops, landsbauvtstx^.^^ richtig ist, daß die Kron- so möchte ick Gebäudesteuer entrichten, gtgen verw»f>^° ^ ^ unt aller Entschiedenheit da- ^ daß im Falle

einer Steuerreform dieselbe auf Kosten der übrige» hauszinssteuerpflich tigen Objekte ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1331 intendirte, in welcher der Steuerfuß für Orte im Verzeichnisse ^ von 26 '/-> Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinauf fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, weil in den Kronlandshanptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens

deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Kron- landshauptstädten eine ungleich höhere Rente, eine höhere Verzinsung abwarfen als anderwärts. Endlich ist es gewiß zu mißbilligen, daß Gebäude zu industriellen uud gewerblichen Zwecken, in Fällen, wo sie nicht vermiethet sind, sondern vom Hauseigenthümer selbst benützt werden, einer Besteuerung unterzogen werden, und zwar aus dem Grunde, weil sie ja keinen von den betreffenden Gewerbebetrieben verschiedenen Ertrag abwerfen

erlaubt haben. Während indeß die Gebäudezinssteuer trotz aller Mangel immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteuer, beziehungsweise bei der nach Z 1 lit. b und ß ö des Gesetzes vom 9. Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die Hausklassen steuer, welche nicht auf einem Ertrag, sondern auf einer willkürlichen Klasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer

, auch keine Aufwands- oder Kapitalssteuer, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.08.1824
Umfang: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 19.08.1824
Umfang: 16
» umgebe», uud wird rücksichtlich der roinantischen Lage , der schönen Gebäude und wohl eingerichteten Bad- Anstalt nnd Oekonomie'Anlage häufig von Fremde» und Durchreisenden besucht. Diese Bad - und Oekouomie-Behausung erscheint im Kataster sud Z>!»n. uud steuert auf i 1/2 Termin in R. W. t. ./4 kr. Cat. Nr. iSl>>. Ein Frühgärtl von b3 Klaftern, steuert auf » ì/2 Termin i» R. W. > kr. Cat. Nr. »üb». Ei» Kraulgärten von >64 Klaftern, giebt auf 1 1/2 Termin i» R. W. Steuer 2 3/4 kr. Cat. Nr. Ei» großes

Grundstück ober dem von der Neumnhle in daS KreklmooS führende» Fahrwege von Klaftern. Steuert auf ì 1/2 Termin 4 st. 33 ,>4 kr. R. W. Cat Nr. »2t>3. Ein kleines Grundstück von Kl. Reicht auf i »/?. Termin 4 V4 ^-Otenèr. Cat. Nr. >St>4. Ein Grundstück vo» 2 ,3g Klafter». Giebt auf > 1 /2 Termin 24 ì/4 kr. N. W. Steuer. Cat. Mr. ,5bS. Ein ?Icker von >7»o Klaftern, steu ert auf - 1 /2 Termin i» R. W. »y,/s kr. Diese Grundstücke 1562 inclllsive »S65 gebe» überhin »och , st. S, kr. T. W. GruudziiiS. Nr. Cat

. Ein Stück Düng - oder HeumooS -unter den, Wege von S2,c) Klaftern. Hievon hat man auf > 1 /2 Termin in R. W. , st. > kr. Steuer zu bezahle». Cat. Nr. 1SK7. El» Wiesniahd mit 2 Heusiadlrech- ten, an dein Geschränk, die feurige Wiese, Mühlbüchl uud auf dem Moos genannt, von >ti?.l>n Klaftern. Giebt auf » 1/2 Termi» in R. W. S4 >/?. kr. Steuer, und Mctze» Haber uud im 21 st. Fuß Geld 3 kr. Cat. 51N-. iSlitt. Ein Wiesmahd an dem Fischweiher von Klaftern. Steuert auf 1 1/2 Termin i» R. W. à >^2 kr. Cat

. Nr. »St»). Ei» Wieömahd und MooSboden un ter dem »enei».Hause von »Lno Klafter». Ist aus-ì »/a Ter»»'» mit y 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Cat. Nr. >270. Ein WieSmahd am Thauernzaunr von 226 Klaftern, bei Nr. »LKS. Giebt auf » »/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. »671. Mehr ein solches bei Nr. ,Sb4 von /,üc» Klafter». Steuert in N. W. auf , >^2 Ter»»'» 3 kr. Cat. Nr. >272. Ei» solches bei Nr. »Sb3 von ,>2 Klaftern. Reicht ans » >/2 Termin >m 24 st. Fuß » kr. Stener. Cat» Nr. >673. Weiter ein Wiesmahd von 4oLoKl

. Giebt in N. W. auf » »>2 Termin 7 kr. Steuer uud liegt bei Nr. »S (i2. Cat. Nr. >674. Ein Fischteich Unweit der Behausung, das Kreklmoofer Seele genannt, von 35oc» Klaftern im Umfange. Giebt auf > 1/2 Termi» 4 kr. in R. W. Steuer, uud jährlich L kr. T. W. Grundzins. Cat. Nr. »67/, ,^2. Ein WieSmähd, der Mühlbüchl, unweit der Nenmühle, zwischen. Franz Wagner nnd Karl Plattner liegend, von cilcu 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf 1 1 /2 Termin 6 kr. in R. W. Stener zu geben. Cat. Nr: >372. Zwei Stücke

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 16
Datum: 19.08.1824
Umfang: 16
, lind wird rücksichtlich der romantischen Lage , der schönen Gebäude und wohl eingerichteten Bad- Anstalt und Oekonomiè-Anlage häufig von Fremden und Durchreisenden besucht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud iLb», uud steuert auf 1 >/s Termin in R. W. t» 1/4 kl> Cat. Nr. iStii. Ein Frühgärtl von (>Z Klaftern, steuert auf » 1/2 Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. >üt>>. Ein Kraulgärten von 1S4 Klaftern, giebt auf 1 1/2 Termin in R. W. Steuer 23/4 kr. Cat. Nr. iSb2. Ein großes

noch 1 fl. 2, kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. Ein Stück Düng- oder HenmooS -unter dem Wege von S2><) Klaftern. Hievon hat man anf »1/2 Termin in R. W. > fl. > kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. 1SK7. Ein Wieöniahd mit 2 Heusiadlrech- ten, an veni Geschränk, die feurige Wiese, A?ühlbüchl und auf dem M00S genannt, vou Klaftern. Giebt auf > 1/2 Termin iu R. W. 64 1 /2 kr. Steuer, und u/b4 Mehen Haber und iin 21 si. Fuß Geld 3 tr. Cat. »Sl-3. Ein Wieöniahd an dem Fischweiher von c)l>n Klaftern. Steuert auf 1 ,^2 Termin

iu R. W. ü kr. Cat. Nr. iSliy. Ein Wieömahd und MooSboden un ter dem neue».Haufe von ,iZno Klafter». Ist auf^» ,/z Terniin mit 9 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. >670. Ein Wieöniahd am Thauernzaune voi, 226 Klaftern, bei Nr. »LtiS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. N. W. Steuer» Cat. Nr. >671. Mehr ein solches bei Nr. iSl,4 von 45c, Klaftern. Steuert in N. W. auf 1 ,/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,272. Ein solches bei Nr. >503 von »>2 Klaftern. Reicht auf » 1 /2 Termin im 24 si. Fuß » kr. Sieuer. Cat» Nr. 1673

. Weiter ein Wieöniahd von 4oLoKl. Giebt in N. W. auf » »/2 Termin 7 kr. Steuer und liegt bei Nr. »Lks. Cat. Nr. 1674. Ein Fischteich unweit der Behausung, daS Kreklmooser Seele genannt, von 32oo Klaftern im Umfange. Giebt anf > »/s Termin 4 kr. in R. W. Steuer, und jährlich 3 kr. T. W. Grnndzinö. Cat. Nr. >574 >^2. Ein WieSmàhd, der Mühlbüchl, uuwcit der Neumühle, zwischen. Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von ciic-, 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf i 1^2 Termin 2 kr. in R. W. Lteuer zu geben. Cat. Nr: ,372

. Zwei Stücke Grund, von Michael Peiutuer herrührend, von t-32 Klaftern. Steuert auf , ,/2 Termin in R. W. 7 kr. , und giebt noch überhin in T. W. l> kr. Gruudziuö. Und Nr. Cat. 1682. Ein Acker von Mathias Angerer her, die 33c» Klaftern. Davon hat man auf » l /2 Ter min q 1 /2 kr. in R. W. Steuer, und jährlich in T. W. b kr. GrundziuS zu gebe». Alle diese Grundstücke, mit Ausnahme der feurigen Wiese, Mühlbüchl und auf dem M00S sudOat. iS (>7, und der Wiese, der Mühlbüchl, sud ?^rc>. Lat. 5574

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 09.10.1823
Umfang: 12
und Oekonomie-Anlage häufig von Fremden nnd Durchreisenden besucht. Diese Bad- und Oekonomie-Behansung erscheint im Cataster »nd 5>'r »Sk>» «nd steuert auf » 1/2 Termin in R. W. b »/4 kr. Ein Fri'ihgärtl vont>3Klaftern, steuert ans, 1 /2 Ter min in R. W. , kr. Ein Krautqarteu von ,54 Klaftern, giebt auf , 1 /2 Termin in R. W..Steuer 23//» kr. Diese beiden Gegen stände gehören unmittelbar in Cat. Nr. >6k>». 8ub k'rr,. Cot Ein großes Grundstück ober dem von der Nenmüble in daS KrecklmooS führenden Fahr wege

von 2/,s<,2 Klaftern, steuert auf > 1 /2 Termin 4 st. 36 >/4 kr. R. W. , Inteviaenzbl. z. B. v. u. f. T. u. V. 8i. i8sz. Lab d?ro. »St>3. Ein kleines Grundstück von 3Uy Klaftern, reicht auf » 1/2 Termin 4 1 /4 tr. Sk. W. Steuer. ^ Cat. Nr. ,664. Ein Grundstück von 2»33 Klaftern, giebt auf » »/2 Termin 24 »/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. »St>S. Ein Acker von »710 Klaftern, steu ert auf » l /2 Termin kn R. W. »q»/2 kr. Diese Grundstücke sud diro. »562 inolusivs IZ6? gè» ben uberhin noch » fl. S» kr. T. W. Grundzins

. Cat. Nr. »5bk». Ein Stück Düng- oder HeumooS unter dem Weg von Z2»<z Klaftern. Hievon hat man auf » »>2 Termin in R. W, » st. » kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. iSki?» Ein Wieömahd niit 2 Henstadlrech- ren an dem Gfchränk, die feurige Wiese, Mühldichl und auf dem M006 genannt, von ibaor» Klaftern, giebtauf » »^2 Termin in R. W. 64 >>2 kr. Steuer, und qà Me- hen Haber, und im 2, fl. Fuße Geld 3 kr. Cat. Nr. »Qbli. Ein WieSmahd an dem Fischweiher von yoo «lafrern, steuert auf »1 /2 Termin

in R. W. S»/2 kr. Car» Nr. i5k»y. Ein Wieömahd und Moosboden un ter dem neuen HanS von ikZoo Klafter», ist auf » »/a Termin mit <z3/« kr. Steuer belastet. Cat. Nr. »S70. Ein Wieömahd am Thauernzaun von 225 Klaftern, bei Nr. »SbS, giebt in R. W. 3 kr. auf 1 1 /2 Termin Steuer. Cat. Nr. »57,. Mehr ein solches bei Nr. ,664 von 4S0 Klaftern, steuert in R. W. auf 1 l /2 Termin 3 kr. Cat. Nr. >672. Ein solches bei Nr. »5b3 von.»»» Klaftern, reicht auf » »/a Teimin im 24 fl. Fuße » kr. Steuer. Cat. Nr. »Z73

. Weiter ein Wieömahd von 40S0 Klaftern, giebt in R. W. auf » 1/2 Termin 7 kr. Steuer uud liegt bei Nr. >Sk>2. Cat. Nr. >Z74. Ein Fischteich unweit der Behau sung, das Krecklmooser Seele genannt, von 3Soo Klaf tern im Umsange, giebt auf » 1 /2 Termin 4 kr. R. W. Steuer und jährlich g kr. T. W. Grundzins. Cat. Nr. 16741 /2. Ein WieSmahd, der Mühlbichl, unweit der Neumühle, zwischen Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf i 1 /2 Termin 5 kr. in R. W. Steuer zu geben. Cat

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 9
Datum: 10.04.1889
Umfang: 9
, sondern eine Objektssteuer. in der allerröhesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man - doch klarere finanzpolitische Ideen'zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, die Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer aus dehnen konnte, in welchen sie bisher «icht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte 'der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden,-ohne daß er eS allzu sehr spüren' Es ist keine Uebertreibung, wenn ich behaupte, daß bei der Klassen steuer alle l anerkannten Principien einer? vernünftigen Steuerpolitik geradezu auf den Kopf gestellt sind.' - „Während die HauSzinssteuer genau nach dem Er trage sich richtet, nimmt die Haueklassensteuer auf den Ertrag keine Rücksicht ; während die erstere im Falle der Leerstehnng nicht bezahlt

zu werden braucht, muß die letztere auch dann entrichtet werden, wenn der Haus eigenthümer gar nicht in der Lage ist/ irgend welchen Nutzen oder Vortheil von seinem Objekte zu ziehen. Während der Grundsatz allgemein anerkannt ist, daß bei der/Besteuerung auf den wirthschaftlich Schwachen doch angemessene Rücksicht zu nehmen und der Steuer fähigere mehr zu belasten ist, müssen wir in Tirol die bittere Erfahrung machen, daß gerade diejenigen Märkte und Orte,' welche den nichtssagenden Namen „Städte' führen

zu liegen, wo mehr als die Hälfte der Häuser und mehr als die Hälfte der Wohnräume vermiethet sind. Bezüglich aller nachfolgenden Daten habe ich die stenerämtlichen Zahlungsaufträge, aus welchen die Zahl der Wohnräume, die Klasse, der einbekannte und richtiggestellte Zins^ die vorgeschriebene Steuer ersichtlich ist, im Original bei mir, und wenn sich, wie ich hoffe, der Herr Finanzminister dafür inter- essirt, so stehen sie ihm zur Verfügung. Ich bemerke vorher, daß - die Zinssteuer im Jahre 1888

mit 80 Procent, die Klassensteuer dagegen nur mit 50 Procent der definitiven Steuer in Vorschreibung gebracht wurde und stelle beide Steuerarten in Parallele. Hier habe ich den Zahlungsbogen des HanseS Nr. 109 des Marktes Schwaz. Es hat 25 Wohn räume und ist um einen Betrag von 599 fi. vermiethet. Die 80procentige Zinssteuer davon beträgt 50 sl. 32 kr., die 50procentige Klassensteuer 62 fl. 50 kr., die difi- nitive Steuer 125 fl., das sind 21 Procent des Brutto zinses. Das Hans Nr. 1 in Stans hat 8 Wohnräume

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 11 von 14
Datum: 11.04.1889
Umfang: 14
, weil in den Kronlandshauptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Kron landshauptstädten eine ungleich höhere Rente, eine höhere Verzinsung abwarfen als anderwärts. Endlich ist es gewiß zu mißbilligen, daß Gebäude zu industriellen und gewerblichen Zwecken, in Fällen, wo sie nicht vermiethet sind, sondern vom Hauseigenthümer selbst benützt werden, einer-Besteuerung unterzogen

der Häuser und mehr als die Hälfte der Wohnräume vermiethet sind. Be züglich aller nachfolgenden Daten habe ich die steuer- ämtlichen Zahlungsaufträge, aus welchen die Zahl der Wohnräume, die Klasse, der einbekannte und richtig gestellte Zins, die vorgeschriebene Steuer ersichtlich ist, im Original bei mir, und wenn sich, wie ich hoffe, der Herr Finanzminister dafür interessirt, so stehen sie ihm zur Verfügung. Ich bemerke vorher, daß die Zinssteuer im Jahre 1888 mit 80 Procent, die Klasscnstmer dagegm

nur mit 50 Procent der defini tiven Steuer in Vorschreibung gebracht wurde und stelle beide Steuerarten in Parallele. . /Hier habe ich- den Zählungsbogen des Hauses Nr.-109.des Marktes Schwaz. , Es hat 25 Wohn- , räume und ist um einen Betrag von 599- st. ver miet et. - ' Die 80procentige Zinssteuer davon - beträgt , 50 fl. .32 kr., -die 50procentige Klassensteuer 62 fl. 50 kr., die- definitive Steuer 125 fl.das sind 21 Pro- - cent des Bruttozinses. Das Haus. Nr. 1 in Staus - hat-8 Wohnräume, ist vermiethet

um 35 fl./ die . 80procentige Zinssteuer beträgt 2-'fl? 94,. kr., -die 50procentigeKlassensteuer 5 fl., die definitive Klaffen--?, steuer 10/fl./ das sind 28 Procent des Bruttozinses. ; - ' Das Haus Nr. 108 in Schwaz, Markt hat, 37 , Wohnräume und: ist vermiethet um' 662 st. 16 kr., ... die 80procentige-Zinssteuer beträgt 55 fl. 63 kr., die 50procentige Klassensteuer 110 fl., die definitive Steuer 220 fl., das sind 33 Procent. Das Haus Nr. 107 in Schwaz, Markt, hat 31 Wohn räume und ist vermiethet um 470

' die' Hälfte der^Hättser /ver- üethesti^ - l - al^-'die^'HcküMesitzer' schlechtere: Gelegen- Meine Herren! 50 Prozent des Bruttozinses kommen bei einem Abzug von 30 Prozent Erhaltungs- kosten' einer Besteuerung von 71-- Prozent des Netto- zinses'/gleich/ Wtnn man Wer ein Reineinkommen von lÜO/fl./mit' einer- ärstnschen ^'Steuer'vvlf'71/st:'be- steueÄ, wobei also 'auf die' Züschkägö 'noch 'gär keim Rückpcht ^genoinnim/ ist,' so ist 'das keine Steuer/mehr, sondern''^ g^stäftÄ Sie nrir,' 'daß''/ichdas Kind

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 06.10.1823
Umfang: 12
im Cataster sub I^r. >2<>» und sicuert auf » >/2 Termin in R. W. b »^4 kr. Ei» Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert anf » 1/2 Ter mi» in R. W. » kr. Ein Ärautqarten von 1S4 Klaftern, giebt anf 1 1/2 Termi» in R. W. Steuer 2 3//, kr. Diese beiden Gegen stände gehören unmittelbar iu Cat. Nr. 8uk k^rc,. Lat lÄk,^. Ein großes Grundstück ober dem von der Neumüble in daSKreàlniooS führende» Fahr wege vo» 2/,6c)2 Klaftern, steuert auf 1 >/2 Termi» 4 st. 26 >//, kr. R. W. 8ub k^ru. Lad. »6b3. Ei» kleines

Griindstück von Klaftern, reicht auf > 1^2 Teruiin 4 >>i kr. R. W. Sttuer. . Cat. Nr. iSl»4. Ein Grnndstück von 2,3» Klaftern, L'cbt auf » Termin 24 ^4 kr. R. W. Struer. 437 Cat. à?r. Ein )l6et von »7,0 Klaster», sttu» ert anf > »/?. Termin i» R. W. , q »/a kr. « ^rlindstncke snd t>»r>i. i.-iüz inollisive: ge hen 'berhin noch . st. S. kr. T. W. GrniidzinS. <»at. Nr. »Zkit». Eil: Stück Düng- oder HenttiooK llnter dem Weg von Klaftern. Hievon hat man auf » »/2 vermin in N. W »st. » kr. Steuer zu bezahlen

. Cat. Nr. »SÜ7. Ein WieSinahd mit 2 Heustadlrech- ten an dein Gfchränk, die fenrl'ge Wiefe, Mühlbichl nnd auf dem Mooö genannt, von ,(>200 Klaftern, giebt auf > >^2 Termin il» R. W. 24 »^2 kr. Steuer, und r>,t>4 Me- tzen Haber, und im 2, st. Fuße Geld 3 kr. Cat. Nr. Ein WieSinahd an dem Fifchweihee von czoo Klafter», steuert auf » »/2 Termin in R. W» S>^2 kr. Cat. Nr. »Lütz. Ein Wiesmahd nnd MooSbodcn un» ter deni neuen Hanö von iguc» Klaftern, ist auf » >/a Termin mit y 3.4 kr. Steuer belastet

. Cai. Nr. >570. Ein WieSinahd am Thauernzani» von 22Z Klaftern, bei Nr. »Sb5, giebt in R. W. 3 kr. auf 1 l/2 Termi» Steuer. Cat. Nr. 1671. Mehr ein solches bei Nr. ,Sb4 von 45o Klaftern, steuert in R. W. auf » »,2 Termin 3 kr. Cat. Nr. 1Z72. Ei» solches bei Nr. »Zl>3 voll 1»» Klaftern, reicht auf » Tclliii» im 24 fl. Fuße ^ kr» Steuer. Cat. Nr. >373. Weiter ein WieSinahd von 4060 Klaftern, giebt in R. W. auf 1 »^2 Tetmiu 7 kr. Steuer »nid liegt bei Nr. >Sl>2. Cat. Nr. >674. Ein Fischteich nnwelt

der ÄZehau- snng, das Krecklinooser Seele genannt, von 3Sc>c> Klaf tern im Umfange, giebt auf > '^2 Termin 4 kr. R. W. Steuer und jahrlich » kr. T. W. GrniidzinS. Cat. Nr. »374 >^s. Ein Wiesmahd, der Mühlbichl» unweit der Neiimühle, zwischen Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von --irc» 2 Fuder Heu. Hievou hat man auf » >,2 Termin 5 kr. in R. W. Steuer zu geben. Car. Nr. ,372.. Zwei Stück Grnnd, vom Michael Peintner herrührend, von <>32 Klaftern, steuert cmf , »/!» Termi» in R. W. 7 kr. und giebt

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Der Burggräfler
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Seite 14 von 16
Datum: 13.04.1889
Umfang: 16
Klasicnsteuer aber beträgt 125 fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 138 in Schivaz hat 49 Wohiiränme, davon sind 26 vcrniiethet für 682 fl., rechnen ivir fiir die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, ivie für die vcrniiethetcn — ich muß aber bemerken, daß int vorigen Jahre elf Wvhnräumc vollständig leer standen —, so hätte» ivir eine» Ge- iammtzins von 136s fl. Hiefür würde die ZinS- steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

. Viele der Gebäude sieht man in einem sehr ärm- Spuren des großen Brandes vom Jahre 1609. Die Verannung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern Sie sich nicht, wenn in solchen Orten und weitn im ganzen Lande eine Stimme des Unmuthes, eine Sttmme der Erbit- tenmg darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheten Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls in florirenden

- räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl. Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem fatirten Zins den Parifikations zins fiir sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn- räumc mit 130 st. So beträgt von 784 fl. die Zins- steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus dir. 20 in Sterzing mit eitlem Zins erträge von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der ttrolische Landtag seit 6 Jahren petittonirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein ivird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überivälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung widerstreiten, eine gegenwärttge Steuer zu rechtferti gen nnt einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich ivähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 10.01.1870
Umfang: 4
der dreilpaltlgea !vet>l»eil« t kr. Bei grüßerei» Jnsertionen Älls LI llllv llöZLU Uljl » entsprechenden Rabat» Steuer für jedesmalige Sinrückung ZU kr. Au»»»««» str die Bozner Zeiwng nehmen entgegen: Im In- u. «ulland Daube U.S.W FrankfuN; Haleusteinu. Bogler in Wien neuer Markt ll, FrauNurt, Hamburg „.Berlin; «. Opveiic in Men. Sollteil» A; Ru»ol> Most» w Berlin und München; Eugen gort in Leipzig und Sachle und «omp. in München und Leipzig. ö. Montag den 10. Jänner 1870. 28. Jahrgang. Zur Situation. Ueber

die Jnseratenstcuer in den Kreis unserer Betrachtung ziehen, so kommen vor Allem hier wie bei jeder Steuer- gattung folgende Fragen in Betracht: Ist der Er trag ein solcher, daß er die mit einer solchen Steuer verbundene Belästigung deS Publikums sowie der ZeitungSverleger entschuldigen könnte? Sind drin- Nach Aegypteu. I. Bon Messina nach Suez. (Fortsetzung). An Bord der .Scilla', l9. Nov. 1869. Am Morgen des 18. sahen wir links und rechts «Leitende Fellahs, lasttragende Kameele und riesige Bagger

gerufen worden Auf dem weiten Platze zwischen diesem Letzteren und dem Timsahsee hatten nun die Häuptling? der verschiedenen Araberstämme ihrHoflager aufgeschlagen. Bon den äußersten Grenzen des Reiches, von Syrien«' LiöhA und Arabien waren sie auf Beranlassunz des' Khedive erschienen, um dem gesammten Abendlande ihre Gastsreundschast zu bezeigen, die sich in der That. gende Rechts - oder Billigkeitsgründe dafür vorhan den? Leidet nicht die Bevölkerung durch diese Steuer gattung unverhälnißmäßig mehr

außerordentlich leicht decken. Ein Rechtsgrund, soweit überhaupt bei einer Steuer von einem solchen die Rede sein kann, ist nicht vor handen. Ebenso wenig ein Billigkeitsgrund. Ein Zeitungsunternehmer zahlt alle diejenigen Steuern, welche überhaupt eine industrielle Unternehmung bei dem heutigen Stande der Steuergesetzgebung zu tra gen hat. Er leistet mithin dasselbe, was die Andern leisten. Wie kann man es mithin rechtfertigen, daß ein specieller Zweig der ZeitungSindustrie wieder mit einer ganz speciellen

Steuer belegt wird; wie will man die Theile besteuern, nachdem schon das Ganze seine, wie die Erfahrung lehrt, nichts weniger als unbedeutenden Steuern zahlt? Dem ZeitungSunternehmer eine specielle Inseraten- Steuer aufzulegen, ist gerade so gerecht oder unge recht, als man ihm, ungerechnet alle übrigen Steuern, noch für jeden Abonnenten eine Extraabgabe aufbür den wollte. Und die dritte Frage? Die Antwort darauf ist das schärfste Argument gegen die Jnseratensteuer. Dieselbe trifft, wie schon erwähnt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 17.05.1886
Umfang: 8
in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung

von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten

herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea

der Schäoen des vierten Alinea einfach fragen werde: Kann oer Mann noch einen Kreuzer zahlen oder nicht? und erst im letzteren Falle werde man ihm im Gnadenwege die Steuer nachlassen. Der Rück sicht auf die Staatsfinanzen gehe die Rücksicht voran, ob eine Steuer gerecht und billig und ob es recht und billig ist, dass eine Steuer gezahlt werde, ohne dass ein Ertrag vorhanden ist. Abg. Alsons Ritter v. Czaykowski empfiehlt folgende Fassung für Alinea 4 des Z I: „Wird durch andere unabwend bare

. Lienbacher wiederholt seine ge strigen Ausführungen, indem er betont, dass die Ab schreibung der Grundsteuer bei Elementarschäden nicht als Gnadensache, sondern als ein Recht zu behandeln sei, das unter allen Umständen sichergestellt werden müsse, denn es sei widersinnig, ein Recht nicht an- und Vorarlberg' 9?r. ÄRA zuerkennen, dem Finanzminister aber zuzumuthen, dass er dem Landwirte die Steuer schenken solle. Redner unterstützt zunächst den Antrag v. Zallingers, für den Fall der Ablehnung beantragt

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 10
Datum: 28.02.1856
Umfang: 10
: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde liält, ist verpflichtet, jähr lich einen Betrag vrn zwei. Gulden Reichs Wäh rung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde- bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr lLSK ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hnnden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeiaen, den Hund

vorzuführen, und die Steuer sogleich zu be,al>' len. Für das Jahr 185S wird gleicvfaNS der Thier- arzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahluna vom L3. d. M. bis einschließlich 7. k. M. März Vormit tags von 9 bis ll und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude zu ebener Erle rückwärts ain Jnn (äußere Treppe neben dein Schmidhause) zu gesche hen. — Am SainStage den l. und Sonntage S. k. M. März

werden aber keine Anmeldungen augenominen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung i,n Ver laufe des Jahres ILS6 sich einen Hund einstellt, ha- die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kounuist sär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und ollein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig

, und ein Zeichen verabfolgt, welches dein vorge merkten Hunde angehängt werden niuß, die Kosten des Letzteren sind abgesondert mit ti kr. C. M. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer- Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obi gen Anmeldungsfristen nicht mit dem übergebenen Zei chen versehen, und wahrscheinlicher Weise bet der Steuer verschwiegen worden ist, »um Kommissär

zu stellen, welcher die magistralliche Strafserhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer» oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Arniuths halber nicht eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadt,nag!stra- tes vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuthauSbrucheS

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 03.03.1884
Umfang: 8
511 „Bote fnr Tirol und Bor«?rlbern' A?r. ST Zur Reforu» der Brantweinsteuer. ll. Da» Verhältnis, in dem die Rückvergütung der Brantweinsteuer Cisleithauieus zu jener von Ungarn steht, wird durch die nachstehenden Ziffer» illustriert. Im Jahre 1373 betrug der Brutto - Ertrag der Brantweinsteuer in Cisleithanien 7569.000 fl., in Ungarn 6.334.0l.0 sl.; auf Oesterreich entfiel im Ver hältnisse zum thatsächlichen Export aus der Steuer- Rückvergütung eine Quote von 478.000 sl. auf Un garn dagegen

als Rückvergütung 1.021.000 sl., Ungarn dagegen blos 395.000 fl. Im Jahre 1830 betrug die Brutto - Brantweinsteuer in Oesterreich 7.431.000 fl. und in Ungarn 6.585.000 fl.; auf er steres entfiel eine Rückersatz-Quote von 459.000 fl. und auf Ungarn von 17457.000 fl.; bei der gegen seitigen Verrechnung bezahlte Cisleithanien als Steuer- ruckerfatz 1.034.000 fl., Ungarn dagegen nur 379.000 fl. Aus den eben angeführten Zahlen erhellt, dass die Productiou der Brennereien in Ungarn viel größer

gewesen ist, als die Prodnction in Oesterreich, nnd dass nichts destoweniger der Bruttoertrag der Steuer viel größer war in Oesterreich, als in Ungarn, wor aus denn auch folgt, dass ein Theil ter ungarischen Brantweiu-Prodnctiou eigentlich gar nicht besteuert worden ist, dass der Export in Ungarn viel größer war, als in Oesterreich, uud dass Deshalb auch die Steuerrückersatz-Quore, die deu ungarischen Staats- finanzen zu Gute kam, viel größer als jene gewesen ist. welche die österreichischen Finanzen getrosten hat. Obgleich

sich die Nestiiutionsquole nach dem Brutto ertrage der Steuer richtet, so hat doch Oesterreich einen viel größeren Niickerfatz-Betrag zu entrichten gehabt, als Uugaru, was eben so viel sagen will, als dass der Staatsschatz den Ungarn auch uoch eine sehr bedeutende Exportprämie bezahlt hat, nnd das ist wohl die beste Illustration des gegenwärtig zu Recht bestehenden Systems der Brantwein-Besteuerung vom Standpunkte der Staatsfinanzen. Wir glauben nicht zu fehlen, wenn wir es unter nehmen, den Einfluss zu schildern

, den das Steuer- Pauschalieruugs - System auf das Gewerbe der Brant- weinbrenner selbst ausgeübt hat. Es tobt dermalen ein sörmlicher Kampf auf Lebe» und Tod zwischen den kleinen und den mittleren Brautweiubrennercieu, die gewissermaßen als landwirtschaftliche Gewerbe anzusehen sind, einerseits und den großen, fabriksmä ßig betriebene« Brantweinbrennereien andererseits; es ist ein ungleicher Kampf, der gar viele Opfer auf Seite der ersteren fordert. Wir haben früher schon bemerkt, dass eine große

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Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 27.09.1892
Umfang: 8
in den anderen europäischen Ländern. Local- u.Provinz-Nachrichten. (Hundesteuer.) LantKundmachnng des löblichen Stadtmagistrates wird am 3. und 4. October die Hundesteuer entrichtet. „Jeder im Stadt- gemeindegebiete gehaltene, über 6 Monate alte Hund, ohne Unterschied des Geschlechtes,' muss an jenen Tagen „im städtischen Rathhaussaale der hiezu bestimmten Commission vorgeführt werden, und bei der Gelegenheit muss auch die Steuer im Ausmaße von jährlich st. 3 ö. W. (fünf Gulden) entrichtet werden. Wer während des Jahres

einen Hund einstellt, hat dies binnen 8 , Tagen beim Stadtmagistrat zu melden und die betreffende Steuer nach Verhältnis der Zeit zu , bezahlen. In diesem Falle wird die Steuer nach Vierteljahren berechnet. Nach Entrichtung der Hundesteuer wird jedem Eigenthümer eines Hundes zum Beweise, dass er die Steuer entrichtet hat, ein blech ernes Mark, mit der fortlaufenden Nummer des Protokolles und der Jahreszahl versehen, ausgefolgt. Dieses muss an dem Halsbande des Hundes befestigt werden. Jede Übertretung

oder Umgehung der vor- , 27. September ;892. Seite 5. I aufgeführten Bestimmungen hinsichtlich der An- j Meldung, Vorführung und Besteuerung wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage oer bestimmten Steuer, jede weitere aber mit dem dreifachen Betrage derselben bestraft. Behufs Evidenzhaltung (zur genauen Beaufsichtigung) der Hunde wird von Zeit zu Zeit eine Zählung derselben vorgenommen werden, und es ist daher jeder Hauseigenthümer verpflichtet, jeden Hund

, welchen er selbst oder seine Mietparteien halten, dem mit der Zählung betrauten Organe anzuzeigen. Jene Hundebesitzer, welche allenfalls während der Zeit der eommissionellen Hunde besichtigung ihre Hunde auf einige Zeit anderwärts untergebracht haben, sind bei Vermeidung der vorangedrohten Strafen ver pflichtet, bei ihrer Rückkehr dieselben dem Stadtmagistrate anzumelden und sodann die Steuer zu entrichten. Diese Hunde steuer wird im Falle der Zahlungsver weigerung in Gemäßheit des Z 81 der Gemeindeordnung durch Execution

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Brixener Chronik
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Seite 10 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
von 62 sl. 37 kr.; die definitive Klassensteuer aber beträgt 12S fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 133 in Schwaz hat 49 Wohnräume, davon sind 26 vermiethet-für 682 fl., rechnen wir für die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, wie für die vermieteten — ich muß aber bemerken, daß im vorigen Jahre elf Wohnräume vollständig leer standen —, so hätten wir einen Ge- sammtzins von 1364 fl. Hiefür würde die Zins steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

man in einem wchnt, andere unausgchaut, verrathen die Mbseligm Spuren des großen Brandes vom Jahre 1309. Die Verarmung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern «sie sich mcyr, wenn in solchen Orten und wenn im ganzen ^moe eine Stimme des Unmuthes, eine Stimme der Erbit terung darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheteu Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls

38 Wohn räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl.> Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem satirten Zins den Parifikations zins für sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn räume mit 130 fl. So beträgt von 784 sl. die Zins steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus Nr. 20 in Sterzing mit einem Zins ertrage von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der tirolische Landtag seit 6 Jahren petitionirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein wird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überwälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei-findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung Widerstreiten, eine gegenwärtige Steuer zu rechtferti gen mit einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich wähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 14
Datum: 12.02.1898
Umfang: 14
oder an sünfprozentiger Steuer vom Reinerträge zeitlich zinssteuerfreier Häuser be;w. Abänderungen der bveitS vollzogenen Bemessung der bezeichneten Steuern in Ansehung der Jahre bis einschließlich 1897 nicht vorgenommen werden. § 2 . Ist wegen einer vor den 1. Jänner 1898 be- ganger en Zinsverheimlichung vor oder nach Uebcr- reichung des ersten, durch das Gesetz vom 25 Okt. 1896 G.-G.-Bl. Nr. 220 vorgeschriebenen Be- kcnntniffrS oder der ersten durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Erklärung bereits eine Anzeige

erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Strafverfolgung, unbeschadet der in solchen Fällen behufs Demcffung der NachtragS- steuer durchzuführenden Untersuchung, nicht ein zutreten, sofirn jene erste Erklärung oder fineS erste Bekenntnis dcS einer Zinsverhrimlichung -Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des BruttomiethzinseS enthält oder letzteren mindestens entnehmen läßt. Zur Feststellung dieser Um stände- kann die Steuerbetzöide nötbigenfalls das im § 258 dcs GesrtzeS

, daß die Gerichte und die Herren Advokaten selbst am Besten zu beurtheilen wissen werden, ob sich die Beibehaltung deS neuen ZujtellungS- moduS empfiehlt. Di* Fvift jtt« €ittfc*iitdttit$ feetf Bekeirirtiriff* zrr* 4P*«fetu*f*iit« lotnittenficttev unfe iicutcnftcuct: wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Finanz« Ministeriums vom 12. Jänner 1898, Zl. 1635, bis 15. Fcbruar 1898 verlängert. Nachdem bisher nur eine geringe Anzahl solcher Bekennt- niffe anher gelangt ist, weiden die Steuer- pflichtigcn zugleich

BezirtShauptmannschast erläßt folgende Kundmachung: Auf Grund des Gefitzrs vom 9. März 1870 R. G. Bl. 23 weiden hiemit die SteuereinzahlungStermine zur genauen Dar- nachachtung bekannt gegeben, a) Die Grund steuer ist in 4 Raten fällig und zwar: am 2. Februar (Lichtmeßziel), am 24. April (Georgi- zicl', am 25. Juli (JakobizicI). am 30. November (Andräiziel). d) Die allgemeine Erwerbssteuer ist für je ein Vierteljahr im Voraus am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahr zu entrichten, ebenso die Erwerbssteuer

in der Gemcindekanzlei und bezüglich derPersonaleinkommenSsteuer, Rrntenstcuerundder i Erwerbssteuer von den zur öffentlichen RechnungS- j legung verpflichteten Unternehmungen, dann der HauSzinssteuer und der 5 % Abgabe beim k. k. Steueramte einzuzahlen. Wird die Steuer schul- digkeit nach Ablauf von 14 Tagen nicht einge zahlt, so tritt die Verpflichtung der VerzugS- zinseneotrichlung ein und nach weiteren 14Tagcn wird der Rückstand mittelst dcs ZwangSstrafver- fahrenS cii gebracht. Diejenigen Parteien

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 13.04.1889
Umfang: 8
noch mit einer^ ihnen bisher unbekannten Steuer^ Überlastet^ wäche nicht./wie allenfalls In florirenden Städtm wie Meran oder Bozen be rechnet werden, sondern, welche das Doppelte, Drei- nnd Mehrfache bettagen, was peüersähige Besitzer zu zahlen haben. Sie finden diese Fälle nicht blos im Markte Schwaz. sondern im ganzen Lande Christenthum, die Religion, welche der Kaiser und das Reich bekennt und damit genug. Was ist römischer Glaube, was, ist arianischer Glaube? Alles Eins, alles ißHhristMum^Dch'Ämmet

kann ich Sr. Excellenz dem Herrn Finanzminister nicht ersparen, daß, nachdem ihm die haarsträubenden Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind/ nachdem der Hrolische Landtag seit 6 Zähren petitionirt und Beschlüsse saßt, es sei Pflicht der hohm Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen/ bis heute zur Sauirung.dieser Zustände gar nichts gühan hat.' (Hört! .rechts.) ^ Die Anwendung, der Eigenthümer / könne die Steuer ganz oder! theilw eise überwälzen, trifft gerade m Orten mit dünner Bevöl? kerung

hat, nach der Klassen- und nicht nach der Zins steuer besteuert zu werden — zahlt er 50 fl. Rechnen Sie hinzu nun eine 20pröcentige Landesümlage von 10 fl. und die 125procentige Gemeindeumlage von 62 fl. 52 kr , so haben' wir eine definitive Steuer leistung von 122 fl. 50 kr. bei einem Zinsertrage von 84 fl. Jetzt möchte ich-' Seine Excellenz' den Herrn Christenthum, ehe du andere bekehren willst. Mein Amt ist eS nicht, die Unterthanen in den Gehorsam deS Apostolicus zu treiben, in den Schasstall der Kirche

hat seinen Glauben und da mit Punktum. Geh zu den barbarischen Völkern Über die Donau, so bist du dein eigener Herr, die sind nicht Finanzmmister — erist leider nicht hier — doch bitten sich eine» Moment in die Lage dieses unglücklichen Besitzers zu versetzen. Er war ^ n ist voriges Jahr gestorben und ich bin 'überzeugt, daß. ihm der Gram über diese Steuer frühzeitiger ins Grab gebracht hat als. eS sonst der Fall gewesen wach Weiterkeit) — ein ehrsamer, braver Schneidermeister, ^der ohne Gesellen arbeitete

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.11.1895
Umfang: 8
für die Be sorgung der Agenden des übertragenen Wirkungskreises überhaupt nicht ganz losgelöst werden, eine Frage, die eines genaueren Studiums bedürfe. Auf die weiter zur Sprache gebrachte Frage der Ordnung der Landes fiuanzen lege die Regierung, wie sich so wohl aus deni vom Minister-Präsidenten dargelegten Programme, als auch aus dem Finanzexpose ergebe, großes Gewicht. Für den Fall der Finalisierung der Steuerreform würden nun für die Länder nicht nur bedeutende Antheile an den Steuer-Erträgnissen

in dem betreffenden Lande oder wofür auch mancherlei Gründe sprechen, nach Maßgabe rer Produllion stattzufinden habe. Sollte es etwa möglich sein, die Viersteuer zu erhöhen, so müsste im Zusammenhange hiemit wohl auch die Frage der Landeözuschläge zu dieser Steuer gelöst werden. Der Minister erklärt, dass nach seinen In formationen die Bicrproducentcn sich nicht so sehr über die Höhe der Staatsstcuer, als über die Höhe der Zuschläge beklagen. Wenn Steuernberweisungen des Staates an die Länder im allgemeinen

als wünschens wert erklärt werden, so könne sich der Minister mit dieser Anschaung im Principe nur einverstanden er klären; er müsse aber auch betonen, dass die Ueber- weisnng einzelner Steuern wesentlich von der Finanz lage, sowie insbesondere von dem Erfolge der Personal- Einkommensteuer abhänge. Waö die Frage der Ab schreibung der Steuer von uneinbringlichen Mieth zinsen betreffe, ,so sei ein diesbezüglicher Gesetzentwurf bereits seitens eines der früheren Minister ausge arbeitet worden. Der Minister

die Bewilligung zur Einhebnng von Zuschlägen im Jahre 1896: Revö, 300 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, neben 20pEt. zur Gebäudesteuer; Pfunds 130 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, neben 20 pEt. zur Ge bäudesteuer und 10 pEt. zur Wein- uud Fleisch- verzehren gSsteuer; Kirchdorf 130 p'5t. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 15 pEt. zur Gebäude steuer und 10 pEt. zur W.in- und FleifchverzehrungS- steuer; Hochsitzen erhielt die Bewilligung zur Ein hebnng eines weiteren 50percentigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 06.02.1862
Umfang: 6
; Dr. Gf. v. Melchior!, Priv^ v. Margreitz de Castelli/ L!>hogr.-Bes. v. Wien. M»is«RacHU>l>«z» ^ Bezüglich der Elnhcbung der Hundestener für daö Venvältungsjahr t8(Z t/6? werden folgende Bestimnntugen hiemit bekannt geniacht: 1. Jedermannder im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, 'jährlich' einen Betrag von Z fl. L5 kr. ö. W. für-'jeden Hnnd als Steuer zu den Gemeindebedürfttisseil zu entrichten. Für LaS Jähr- tL62 ist diese Steiler für alle Jcne'vcrfallcn/ 'ivelche

nach dieser allgemeinen Beschreibung im 'Aerlanfe des Jahres 186? sich. einen Hund einstelle hat hievon binnen längstens acht Tagen nach erfolgten Uebernahme bei > obgenanntem Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zn bezahlen. . - ^ 5. Von der Bestcnernng sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit.'. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Par- thei eine Bescheinigung auf das Jahr der Aus« stellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, wel/ ches deni vorgemerkten Hnude angehättgt werden,! muß

.— ^ 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldun gen und Stenerzahluilgen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der'Sieüer.! Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wek-' cher' nach Verlauf obiger Anmeldnngsfristen! nicht mit dem Steuerzeichen versehen, und wahr-! scheinlicher Weise bei der Steuer .verschwiege^ worden ist, abzufangen, und hievon die Anzeige! zu machen/ wofür, ihm der dritte Theil der all«, fälligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. i 8. Die Hunde jener Partheien

. welche die! Steuer-oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthShalber nicht ein gebracht werden können » Werden vom Abdeckerj über Auftrag des StadtmagistrateZ vertilgt- werden. ? . . ! 9. Die rncksichtlich des Haltens von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften bleiben un verändert in Wirksamkeit. ? : StadtitttigifttM FnllsbüuB den 3. Februar 1862. ! D e r V n rg e r m e i st e r : ' . Cäri .AdlNN. Vei?zeichttiß ber Llbnehmer von Nenjahrs-Entschusdigniigs-Kartell! für daS Solar

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 12
Datum: 14.05.1829
Umfang: 12
, den S. Mai. Es ist den Stadtgemeinden von des Königs Majestät die Berechtigung ertheilt wor den, auf das Halten der Hunde eine besondere Steuer mittelst Gemeinde-Beschlusses einzuführen. Die wesent lichen Bestimmungen hierüber sind folgende : Der Steuersatz bleibt dem Kommunal-Beschluß mit Rücksicht auf die OrtS-Verhältnisse vorbehalten, darf aber in kei nem Falle das Maximum von drei Thalern jährlich für je den an der Mutter nicht mehr saugenden Hund überstei gen. DieSteuer wird mittelst Vorausbezahlung

in halb jährigen Terminen, die in jeder Gemeinde fest zu bestim mensind, entrichtet. Wer innerhalb des halben Jahres ei nen Hund anschasst, hat die volle Steuer des laufenden Termins zu bezahlen. Von derSteuer sind die Eigenthü mer solcher Hunde frei, die entweder zur Bewachung oder zum Gewerbe unentbehrlich sind. Zum Gewerbe sind solche Beschäftigungen nicht zu zählen, die nur, wie z. B. die Jagd, zum Vergnügen getrieben werden. Per sönliche Exemtionen finden nur für die akkreditirten Ge sandten

und Geschäftsträger auswärligerHöse zu Berlin, und für diejenigen an den Handelsplätzen fungirenden Konsuln statt, welche nicht preußische Unterthanen sind. Wer sich durch Verheimlichung eines Hundes der Steuer zu entziehen sucht, wird mit dem dreifachen Betrage der Steuer bestrast. Es hängt von dem Beschlusse der Kom munal-Behörde ab, ob die Steuer zur Orts - Armen- Kasse fließen, oder aus Einrichtungen zum allgemeinen Nutzen der Gemeinde-Glieder verwendet werden soll. Die Strafen fließen indeß jedenfalls

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