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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1921
Umfang: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 11.01.1858
Umfang: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.03.1890
Umfang: 8
«nd Gelder werdm fraoro erbeten, Mannfcripte nicht zurückgestellt. — JnsertionS'Gebühr für die öspaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein-, 7 kr. für zwei- und S kr. für dreimalige Einrückung. Bei großer» Jnsertiouen entsprechender Rabatt. — Znr Beantwortn»,, eventueller Anfragen wird die betreffende Freimarke erbeten. M 25. Bozen, Mittwoch, 26. Miirz 18S0. XXIX. Jahrg. Bom Reichsrathe. Keffio«. 376. Sitzung. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Steuer- AusschusseS Über die Anträge

, werden immer schwer empfunden, abgesehen von allem andern. Dieses Gesetz wurde in Tirol eingeführt zu einer Zeit, wo Tirol mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 und 1889 Millionen Gulden Schaden brachten. Der Um stand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden ist gegenüber der in anderen Provinzen, nämlich eine viel ausgedehntere, geräumigere und wohn lichere macht die neue Steuer bei uns so drückend. Die im ß.5 beantragte Aenderung

nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung fand nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, betrug hiefür zu entrichtende Steuer 340 fl. Das werde nun durch die Streichung des erwähnten Alinea deS §> 5 allerdings gebessert und diese Besserung anerkenne kr gerne als eine wesentliche, wenigstens für einen Theil der Gebäudebesitzer. Aber das in Bezug auf die Leer- stehungen Gebotene genüge und entspreche durchaus mcht. --- Der Redner geht

nun auf eine Besprechung beS Principes der Hausklassensteuer ein und erinnert, aß man bei Einführung dieser Steuer ursprünglich km den Nutzungswerth treffen wollte, welchen Gesichts punkt man aber immer mehr aus dem Auge verloren habe. Im Weiteren zählt Redner jene von den Tirolern geforderten Punkte auf, welche in der Vorlage gar eine Berücksichtigung gefunden haben. Diese Forder ungen begründet er mit Berufung aus Schäffle und yrbach und bespricht hiebei insbesondere auch die JnnsLruaer Verhältnisse. Dann wirft

schwer rechtfertigen. Zum mindesten wird aber auch Derjenige, welcher der entgegengesetzten Ansicht beipflichtet, zugeben müssen, daß das Haus für den Bauer nicht den Charakter eines Ertragsobjectes hat. Das Haus als solches wirft dem Bauer keinen Heller Gewinn ab; im Gegentheile! Die Steuer also, die man auf das BauernhauS legt, kann nicht vom Hausertrage, der nicht existirt, sondern muß vom Guts ertrage, vom Einkommen, das die Landwirthschast ab wirft, bestritten werden. Die Steuer

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 31.01.1885
Umfang: 12
schasteu ausspricht. Nachdem nun die Steuer behörden mit prinzipiellen Entscheidungen sich nicht bescheiden, sondern die praktische Ausge staltung derselben anstreben, wurden auch jetzt den Gennereigenossenschaften von Pusterthal für die Jahre 1879 bis 1884 nachträglich mehrere hundert Gulden Erwerbsteuer auferlegt und hiezn ^TDgnn noch eine Einkommensteuer bemessen, so Vltß die zur Derfrnnung gelangende Milch eine nicht weniger als dreimalige Versteuerung erfuhr, nämlich dadurch

, daß sie von der Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer betroffen wurde. Um die Sache noch ungemüthlicher zu machen, wurden diese Steuern — allerdings nur im Pusterthalc, während in anderen Bezirken eine anerkcnnenswerthe Milde Platz griff — unnach sichtlich eingetrieben, so daß beispielsweise der Sennercigenoffcnschast Jnnichen wegen eines Erwerbsteuerrückstandes von 213 st. (so weit geht schon diese Steuer bei ihrer Einführung m's Geld) der Käsekeffel und das Butterfaß ge pfändet wurden! Gegen die letzterfloffene

für sich im Auge, haben auch thatsächlich keinen solchen und können keinen haben und es ist sohin auch die Annahme eines Einkommens dabei von vornherein ausgeschloffen. Es ist jedoch ein undankbares Geschäft, in Steuer- sachen mit Begriffen zu operiren, sehen wir uns lieber im Gesetze um. Wie schon bemerkt, sind die Sennereien ein mal schon keine Handelsunternehmungen mit landwirthfchastlichen Produkten-, wenn sie aber auch solche wären, so wären sie nach § 2, Abs. 2, Das Geheimnis der Königin

ist, sie wären aber auch nach § 3 111.. a des bezogenen Gesetzes von der Steuer ausgenommen, nachdem sie sich „mit landwirth- fchaftlicher Industrie beschäftigen', welche steuer frei ist, „insoferne sie sich auf die Erzeugung roher Produkte und dercnVeräußerung bezicht'. Die Sennereien können aber auch als Er werbs- und Wirthschafts - Genossenschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1880 Nr. 151 R.-G.-B. die Steuer- fteiheit mit Fug in Anspruch nehmen, nachdem sie, obwohl

nicht statutenmäßig organisirt, doch nach der Natur der Sache „ihren Geschäfts betrieb auf die eigenen Mitglieder beschränken'. Wenn die erwähnte Entscheidung der k. k. Fi- nanzdircktion sagt, daß die Sennereigenossen- schaften ihr Geschäft auch auf Nichtmitglieder ausdehnen können und auch ihre 'Milchprodukte und den Erlös aus denselben an Nichtmitglieder abgeben, so beweist dies nur, daß nicht blos unrichtige, sondern sogar unmögliche Annahmen schon hinreichen, um die Anregung zu einer neuen Steuer zu geben

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Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 13.01.1927
Umfang: 16
Gegerä» ist sehr zu wünschen, daß die Rege» lung dieser Frage im letzteren Sinn« «folgen möge. Hienüt ist aber nicht gesagt, daß hiedurch das Obereigentum der Gemeinden einen anderen Charakter bekommen hatte, als . früher, wo dasselbe dem Staate zustand. , 001 OlßUCtlillCtl« DasseLe hat nur forstzrolizeilichen und steuer- technischen Charakter und hat mit dem eigent lichen Eigentimsvecht nach den modernen privatrechtlichen Prinzipien gar nichts zu tu». Die NutzMgsrechte der Einzelnen find vielmehr

für 1927 und Ergänzungssteuerlisten für die Jahve 1924, 1925 und 1926, dann die Haupt- u. Ergänzungsstouerliste für die Geb Sude steuer. Re Grundsteuer, di« Boden ertrags st euer (Reddito agraria), die Gemeinoezujchläge für di« Grund» und Gebäudesteuer und die Liste für die 15$ Steuer auf Dividenden, Interessen und Prämien aufgelegt. Für die Kom- plementarsteuer wird keine Liste auf gelegt. In diese Steuerlisten, die von den Steuer- ämtem auf Grund der vorhergehenden Listen und der im Laufe des Jahres

gemachten neuen Steuervorschreibungen und Steuer erhöhungen verfaßt wurden, dürfen nur i olche Steuervorfchretbungen eingetragen ein, die Mbeftritten sind, also solche, bet »enen die Partei, weM sie vom Steueramte die Mitteilung der BorschreibMg erhielt, keine Einwendung erhoben hat, der solche Steuererträge, die zwischen dem Steueramte und der Partei in einem sog. Konkordat ver einbart wurden und «Mich jener Borschrei» bungen, die von der Partei bestritten word-n waren und Wer die bereits

eine rechtskräf tige Entscheidung der SteuerkommMon er-, flössen ist. Die aufgelegten SteueMsten dürfen «Mo von rechtswögen keine Ueberrafchungen für die Steuerträger enthalten. Jeder Steuer träger muß ja wissen, welche Steuer chm ur sprünglich vorgeschrieben wurde, welche Er höhungen ihm mittlerweile vom Steueramte mitgeteilt wurden, welches Konkordat (Steuer-Abfindung) «r abgeschlossen hat und welche Entscheidung über einen von ihm ein- gobrachten Rekurs gefällt wurde. Wenn also nicht- Neues

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 10.11.1877
Umfang: 14
.-. durch den Nachlaß an. der Grunds HauS- Md''A^verVsteiter' verÄnlyßten Ausfall zu e^etzm; — die Einnahmen^ 'und Ausgäben, des Staatsbudgets mit einander ' in's Gleichgewicht, und somit das jährliche Deficit zum Verschwinden zU bringen ;' — endlich durch eine gleichmäßigereLZertheilung der Steuer dem Grund- und HauSbesitze die Steuerlast zu'erleichtern. Gewiß ein MmSwttthet, Äler 'Zwick^.. ' / - Die Regierung geht von der Ansicht aus, daß durch die soge nannten Erttägsteuern, nämlich? Grund-, Haus-, Erwerbs

- und Renten- steuer, die Steuerkrast des Einzelnen nicht zum vollendeten Ausdrucke gelange, indem diese Steuern nur daS Objekt treffen, das Subjekt, d. h. den Steuerträger aber nicht berücksichtigen; eS müsse auf den natürlichen Zusammenhang zwischen den Steuerobjekten und dessen Besitzern, dann auf die Wechselbeziehungen, in welchen die in der Hand eines und desselben Besitzers befindlichen Objekte zu einander stehen, entsprechend Bedacht genommen werden; denn die wesentliche Aufgabe einer rationellen

Steuerreform liegt darin, daß sie die Steuer- Pflicht in ein richtiges Verhältniß zur individuellen Leistungsfähigkeit der Staatsbürger bringt, und da diese Aufgabe mit Hilfe der ErtragS- steUern allein nicht zu erreichen ist, weil diese das wirkliche, reine Gesammteinkommen nicht erfassen, weil sie nicht auf die konkreten Reinerträge ausgehen, sondern sich vielmehr mit mittleren Durch schnitten begnügen müssen, und well sie endlich ohne alle Rücksicht auf die Schuld und sonstigen Verhältnisse die minder

vermöglichen Volksklassen, die verschuldeten Besitzer und Gewerbetreibenden viel härter treffen, als die nicht verschuldeten, so war eS eine unabweis- liche Nothwendigst, diese Mängel der einseitig ausgebildeten ErtragS- steuern dadurch zu beheben, daß man zu deren Ergänzung und zur Ausgleichung eine nach dem Reineinkommen anzulegende Steuer ein geführt hat, bei welcher alle persönlichen Verhältnisse und die von Jahr zu Jahr wechselnden Wirthschaftszustände berücksichtigt werden. Bei der Personal

-Einkommensteuer muß also festgehalten werden, daß von der Reinertragssumme der Betrag der gesetzlichen ÄbzugS- posten, d. i. der direkten Steuer, der Steuerzuschläge, der Leistungen für dringliche Lasten und der Passivzinsen abzurechnen ist, um die Reineinkommens summe zu finden, für welche die Personal- Einkommensteuer bemessen ist. « ^ Wie viel soll nun diese neue Steuer jährlich ein tragen?',^ , ,, . Der Ausfall, welcher durch die Beseitigung der bisherigen Zu schläge und durch die Nachlässe an der Grund

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 13.10.1860
Umfang: 8
Steuer systems ei»ßehe. Beweis dafür feien die langjährigen Verhandlungen über die Steuerreform, deren Graf Hartig «wähnte. Er behaupte keineswegs, daß daS gegenwärtige System überall eine vollkommen gleich maßige Belegung mit der Steuer, erzielt habe. Diese Gleichmäßigkeit herzustellen ist Aufgabe der Steuer reform Das Finanzministerium sehe übrigens selbst di« Gebrechen des gegenwärtigen Steuersystems ein und halte eine Reform, welch« den finanziellen Interessen und jenen der Steuerträger gemacht

wird, sehr erwünscht. Der Herr Ministerpräsident Graf Rechberg: „Ich erlaube wir hier auf zwei Punkte aufmerksam zu wachen. ES ist. ein Vergleich 'angestellt word?n zwischen den Steuern, welche in Oestrrreild gezahlt werden, und jenen in anderen Ländern. Mit sollten Vergleichen, glaube ich, muß man sehr behutsam zu Werke gehen. Es ist nämlicb sehr schwer, hiebet zu einem wahren und richtigen Resultat zukommen. So ist z. B. Würt temberg citir» worden, wo die direkte Steuer eine viel geringere sei. Aber ich bemerke

dazu- nur, eS müssen dort auch noch die sogenannten Amtsfchaden, Gemeinde- lasten, Kreisschaden u. s. w. in Betracht gezogen wer-, den, und wenn man ras summnt, so dürste wohl der Unterschied stch viel geringer heraukstellen, als man eben wähnt. Ebenso muß die Ertragsfähigkeit der Güter mehr ^n Betracht gezogen werden, ob sie eine größere oder geringere fei, um darnach die Höbe der Steuer bemessen zu können/ Es kann sein, daß ein Joch mit einem halben Gulden schon zu hoch besteuert ist, wäh rend

ein anderes sehr leicht 4 und 3 Gulren zahlen kann. Bei solchen Vergleichen kann man also sehr leicht zu falschen Schlüssen gelangen. „Ferner glaube ich, daß Graf El am bei dem Bei- spiele , welches er von dem Grunde mit 33 Joch citirte, sehr richtig bemerkte, daß von diesem Grunde jetzt eine weit höhere Steuer bezahlt wird, als es früher der Fall war. In der Berechnung find aber doch zwei Momente übersehen worden, ras eine ist das, daß der Grund jetzt die Zehenten und grundherrlichen Lasten nicht mebr zu zahlen

hat, die er vor dem Jahre 1?43 zu entrich. ten halte; — ferner, daß die Steuerzuschlüge nicht zur laufenden Steuer gerechnet werden können. Die Grund, entlastungszuschlöge find bestimmt, um sowohl daö Ka pital zurückzuzahlen, als die Zinsen der Schuld zu be richtigen, welche zur Befreiung des Bodens konirahirt worden ist. Diese Leistungen hören aus, sodald die Operation der GruNdentlaftung beendet ist. Zu den laufenden Steuern kann diese Abgabe aber nicht gerech net werden. Die Minister leugnen übrigens keines wegS

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 19.05.1895
Umfang: 16
. Und es entspricht nur dem Zuge der Zeit, daß die Steuerreform von dem Grundsatze ausgeht, das Vermögen des Ein zelnen, seine Einkünfte nach der diesem inne wohnenden Erwerbs- und Steuerkraft her anzuziehen, dabei jedoch auf die möglichste Schon ung dieser Kraft Rücksicht zu nehmen. Das ist denn auch der leitende Gedanke, welcher der eben in Verhandlung stehenden Personaleinkomme n- steuer zu Grunde liegt, deren Progression in den kleineren und mittleren Einkommen langsam und vorsichtig ansteigt und erst

bei großen und größten Einkünften im Verhältnisse viel höher wächst. Je mand, der beispielsweise über ein Jahreseinkommen von 6000 sl. verfügt, wird die Personaleinkommen steuer von 166 fl. im Jahre ebenso leicht weg zahlen können, wie derjenige, der von einem Ein kommen von über 600 fl. eine Steuer von 4 fl. 30 kr. zu entrichten hat. Die Gegner der Steuerreform haben aber auch in den Bestimmungen über die Personaleinkommen steuer ein Haar gefunden; sie haben die Entdeckung gemacht, daß durch die ZH 157

u. 158 des Steuer- gesetzentwurfes, welche die Besteuerung der Familien mitglieder, d. i. des Hausstandes behandelt, die Moral besteuert werde, indem zwei im Kon- Zubinate, im gemeinschaftlichen Haushalte, lebende Personen mit einer geringeren Personaleinkommcn- steuer davon kommen, als zwei in den gleichen Er werbsverhältnissen stehende Personen, welche durch daS Band der Ehe vereinigt sind. Um möglichst populär zu sein, wurde ein Schlag wort in die Welt gesetzt, welches besagt

ist, als die 6 fl. Steuer. Wenn also durch die Ehe die Leist ungssähigkeit erhöht wird, dann besteuert die Per sonal-Einkommensteuer nicht die Ehe, sondern die durch die Ehe gesteigerte Leistungsfähigkeit. Die von den Gegnern vorgebrachten Argumente, wonach in den ZZ 15? und 158 der Personalein kommensteuer eine Bestrafung der Ehe gelegen sein soll, erweisen sich demnach als Schlagworte, die einer unbefangenen Würdigung nicht stand halten können. Die Majorität des Hauses ist denn auö über diese Einwände

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 23.01.1909
Umfang: 10
wir ab, wir wollen nur das anführen, was die Herren seit ihren feierlichen Versprechungen getan: 1. Im Berichte deS Landesausschusses, in welchem die christlich.sozialen Abgeordneten Schraffl, Schöpser, Schorn sitzen, welchen sie Ende 1908 an die Regierung gesandt haben, rechnen sie zu den neuen Einnahmen des Landes bereits das Erträg nis der neuen Branntweinsteuer, ohne die Erhöhung der Edelweinbranntweinsteuer auszuneh men, obwohl sie wissen, daß alle Weinbauern wie ein Mann erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht ZHÄ

5kyiwen. Die Regierung gab den. Tiroler RnchSratSabgeordneten den guten Rat, dasür Sorge zu tragen, daß diese Steuer recht bald im Reichsrat angenommen werde. 2. Der Obmann deS christlich sozialen Land- tagsklubs, Dr. v. Guggenberg, der Präsident deS Landeskulturrates, der in Meran und Kaltern am lautesten die Bauern aufforderte, sie sollten nur auf den Bauernbund vertrauen, hat am 14. Januar l. I. in der gemeinsamen Sitzung aller Landtags« abgeordneten verkündet, daß die christlich sozialen

Landtagsabgeordneten beschlossen haben, die Steuer auf Privatwein einzuführen und hat alle deutschen Abgeordneten eingeladen, sich diesem Beschlüsse anzuschließen, obwohl er wußte, daß alle Weinbauern wegen dieser drohenden Steuer auss äußerste erbittert sind. 3. Der Abgeordnete Schraffl, der Obmann des Bauernbundes und der Obmann deS Weinkultur- ausschusseS in Wien, hat diesen Antrag deS Doktor V .Guggenberg auf das wärmste unterstützt, obwohl er wußte, daß die Weinbaugemeinden schon im Oktober dagegen

protestiert und erklärt haben, daß sie diese Steuer nicht vertragen können und obwohl er selbst 8 Tage früher, am 4. Januar, in Bozen erklärt hatte, von der Steuer auf Privatwein sei keine Rede mehr, weil die EinhebungSkosten das ganze Erträgnis derselben vKssvssen. 4. Kein einziger- christlich-sozialer Landtagsabgeordneter, von denen außer den Geist- lichen alle Mitglieder deS Bauernbundes sind, hat am 14. Januar ein Wort gegen diesen bauern feindlichen Antrag deS Dr. v. Guggenberg ge sprochen

, alle haben dafür gestimmt. 5. Der Herr Abgeordnete v. LeyS, der Ob mann deS Schrafflschen Weinbauernverbandes, hat wohl seinerzeit die neue Branntweinsteuer in Schutz genommen, hat es aber noch nie der Mühe wert gefunden, auch nur ein Wort gegen die fürch terliche Privatweinsteuer zu sagen und hat als Gemeindevorsieher von Montan nicht einmal den gemeinsamen Protest der Wein baugemeinden gegen die Steuer auf Privatwein unterschrieben. 6. Die Führer und Abgeordm ten des Bauern- bundeS haben bisher

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Volksblatt
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Seite 10 von 12
Datum: 04.12.1889
Umfang: 12
überhaupt, glaube ich, richtig und wohl kaum mit Grund zu bestreiken, daß eigentlich nur ein Spezi al gesetz geeignet ist, auf diesem Gebiete unseren Wünschen Rechnung zu tragen. Auch ist dabei der finanzielle Aussall für die Finanzverwaltung bedeutend geringer, als bei Ermäßigung der Steuer für alle Länder CiS- leithaniens. Halten wir den Inhalt unserer Anträge in der Form eines SpezialgesetzeS ausrecht. Unsere Forderung ist eine Forderung der Gerechtigkeit Die gegenwartige Majorität

gegen meinen Antrag einwenden, wenn wir jetzt den Antrag, wie. er vorliegt, annehmen/ gefährden wir die andere Aktion, die wir bereits durch die Anträge der tirolischen Abgeordneten eingeleitet haben. Selbst wenn man, obwohl diese Anträge mit Aus nahme des § 5 schon gefallen erscheinen, wenn auch Resolutionen vom SteueraUsschusse beantragt wurden, von zwei Aktionen sprechen wollte, so schließen sich diese gegenseitig nicht aus. Es ist gar kein Zw-isel, daß, wie hier der Bericht und die Anträge deS Steuer

eS aber, daß die andere Aktion und das ist die Aktion eines Special-Gesetzes für Tirol nebenhergeht und da dürfen wir nicht warten, bis unsere Anträge feierlich im Abgeordnetenhause begraben find, sondern jetzt schon und Heuer muß der Tiroler Landtag die Stimme in dem Sinne erheben) daß es nothwendig ist, die großen Unbilligkeiten und Härten aus dem Gesetze sür Tirol zu beseitigen. Nachdem die Regierung am Gebäudesteuer-Gesetze im Allgemeinen nicht rütteln lassen will, bevor nicht eine allgemeine Steuer-R-form durchgeführt

ist, so be deutet das eine Verzögerung von 2—3 Jahren, und ersten Aufgebotes und der 4 fl. Monatssoldes per Termin. Aus den Streilknechten sind demnach die sog- Steuerknechte entstanden, so daß also, wer oder wie viele einen Streitknecht zu stellen auch einen Steuer knecht, d. i. 4 fl. per Termin, zu übernehmen hatte. Das Gericht Altenburg z. B. hatte 48 Steuerknechte zu leisten. Bei diesem Modus der 4 fl. per Steuer« knecht und Termin verblieb es bis zum Jakre 1573, wo der Termlnsbeitrag

st.; im Jahre 1774 auf 2 Termin Ordmari — ebenfalls 1728 fl., dazu 1 Termiir Extrasteuer 864 fl., also zusammen 2592 fl. ; die Gemeindezuschläge betrugen damals 266 fl. 32 kr. Heutzutage steht die Steuer ziffer freilich mehr als 10mal so hoch; aber nicht m Folge des leichteren Münzfußes, fondern der höheres Anforderungen wegen. In der Gemeinde Eppan betrug im letzten Jahre blos die ärarifche Grundsteuer mehr als 17.000 fl.; mit Einschluß der Erwerb-, Einkommen-, Häusersteuer ze. und den betreffenden

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 09.06.1899
Umfang: 8
sl., jene Be züge von 1000 bis 3u00 fl. hatten 5 pCt., jene über 3000 sl. 10 pCt. Steuer zu entrichten. Doch dieses Patent wurde sehr bald verdrängt durch das Einkom- mensteuerpatent vom 29. October 1849 mit seinen drei Classen; I. Classe «rwerbstcuerpflichtige Unterneh mungen, Bergbau und Hüttenbetrieb, sowie Pachtungen; II. Classe Befoldungöstcuer von 630 sl. an und III. Classe Rentcnsteuer von 315 sl. Einkommen an gefangen. Trotzdem dieses Gesetz nur sür das Jahr 1850 hätte gelten solle», lebte

es bis zum 1. Jänner 1898. Nur sür Ewerbs- und Wirtschaflsgeuossenschasten, welche den Verkehr aus die Mitglieder beschränken, wurden specialirer mit den Gesetzen vom 27. December 1880 und 14. April 1885 Erleichterungen geschaffen (selbe hätten ja die Sckärse des 1849ger Patentes nicht aushalten lönn), allen übrigen Steuerpflichtigen der I. Classe gegenüber aber arbeitete die „Steuer schraube' derart, dass sich dieser Begriff sogar bis zum parlamentarischen Sprachgebrauch rhoben hat. Nachdem endlich

gieng sie aber in die Einkommensteuer 1. Classe über, weil die Grundsteuer wie die Erwerbsteuer bei der Einkommensteuer I. Classe in Abzug zu bringen waren und nunmehr (als Grundsteuer nicht mehr be stehend) nicht mehr in Abrechnung gebracht werden konnten. So konnten daher die auf die radicierten Gewerbe entfallenden Steuerknechte nicht zugrunde gehen, sie mussten nur übersiedeln in die Einkommen' steuer I. Classe. Für die Gebäude lag damals ein neues Gesetz noch nicht vor, die Gebäudebesitzer

wir am Ende der Steuerzeschichte angelangt, wenn nicht bereits ein bedeutungsvoller Tag gewesen wäre, und das ist der 25. October 1896, mit welchem die neuen Gesetze betreffend die directen Perfonalstcuern datiert sind, die mit dem 1. Männer 1898 wirksam geworden sind. Mir haben jetzt: eine Erwerbsteuer in zwei Haupt stücken, eine Rentensteuer, eine Personal Einkommen steuer und eine Vesoldungsteucr von höheren Dienst- bezügcn. Aus dem Conglomerate: 1. der alten Grundsteuer sür Realgewerbe

auf Steuerpflichtige, welche bisher mehr als 1000 sl. Steuer zahlten (l. Classe), auf solche, welche mehr als 150 fl. und nicht mehr als 1000 fl. zahlten <11. Classe), aus solche, welche mehr als 30 fl. und nicht mehr als 150 fl. entrichteten (III. Classe) und auf jrne, welche uuter 30 fl. Steuer gaben (IV.. Classe). Wir be- lommen also vier Cantingente für jede der vier Struer- gesellschasten, ist das nicht ganz ähnlich den vier Stän- d-n, welche Kaiser Max in, Landlibelle des JahreS 1511 gebildet

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 25.01.1862
Umfang: 8
. Eine neue französische Brigade ist nach Mexico abgegangen. London. 2t. Jan. Die Bank von England hat den Disconto vonS auf 4'/» Proc. herabgesetzt. Amtliches. Von der r. k. Finanz LandeS-Direktion für llrol und Vorarlberg wurden ernannt: Stefan Alradona, disponibler Sleuer-Unterinspektor zum Steuereinnehmer zweiter Klaffe; Franz Hub«. Steuereinneh mer dritter Klasse zum Steuer-Kontrylor erster Klasse; der disponible Steuer - Unterinsyektoc Karl Schmid, dann die Steuerkontrolore zweiter Klasse Sebastian

Unterstainer und Franz Mikschik z« Steuereinnehmern dritter Klaffe; die Steuer« konnolore dritter Klaffe Johann Gheri, Zoh Ptaeek und Jakob Burger zu Steuerkonttolloren zweiter Klasse; Wenzel Maffani, Steuerkomrollor dritter Klasse, Gottfried Engstler und Karl Sandbichler, SteUeroffiziale zweiter Klasse, Josef Rabanfer, Steueroffiziat zweiter Klaffe, Peter Gab! und Se bastian Burgauner, Steueroffiziale dritter Klasse zu Steuer- kontrolloren dritter Klaffe; Gabriel Eberhart, Steuerofftjial zweiter Klasse

zum Steuerosfizial erster Klasse; die Steuer- asfistenten erster Klasse Franz Lechihaler und Franz Nieder- wieser, und die Steuerasststenten zweiter Kl iffe Eduard Eitel und Eugen Paolazzi zu Steuerofstzialen dritter Klasse ; die Steuerpraktikanten Jgnaz v. Kempter. Ferdinand Schule und Franz Peffata zu Steuerasststenten dritter Klaffe. Innsbruck am 15. Jänner 13K2. — Se Majestät der Kaiser hat dem Schullehrer zu Fließ in Tirol, Josef Wörz, in Anerkennung seine» vieljährtgen eifrigen und ersprießlichen Wirkens

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 14.04.1856
Umfang: 10
er sich keine san guinische Hoffnung auf die Vorlage und ziehe es vor, selbst mitzutheilen, waS er erfahren habe, um die edlen LordS zu überzeugen, daß daö schmachvolle Tortursystem in Jdien mir durch Einschreiten der Gesetzgebung abge schafft werden könne. Die Steuer, welche zur Folter Veranlassung gibt, führt den arabischen Namen „Mo- turpha' und wird nicht nur von allen erdenklichen Ge werben , sondern für jedes Handwerkszeug lind selbst sür Handthicrungen unter freiem Himmel und an der Landstraße

eingetrieben. Der Barbier z. B. muß selbst zum Steuereinnehmer gehen, der ihn oft Tage lang warten läßt, um die Erlaubniß zum Gebrauche seines Rasiermessers, das 2 Doll. werth ist, zu erkaufen. In der Ziegel übersteigt die Steuer sechs Mal den Werth des besteuerten Werkzeuges, und sie wird auch von den geringsten Verkaufsartikeln erhoben. Ursprünglich von den Mohamedanern eingeführt, wurde sie 1793 in Ben galen voll dem menschenfreundlichen Lord Eornwallis abgeschafft; in Bombay bestand sie bis 1844

Webstuhl- steuer im Dorfe Pariapollium (im Betrage von 21 Lftr. 15 Sch. 4 D.) ungesammelt gelassen uud den Rück stand bei Strafe einer „strengen Ordre' eintreiben müsse. Was der KunstauSdruck „sc-voro orcier^ bedeute, sei ihm unbekannt, aber die Folge der Vermahnung war, daß 14 armen Webern „Zwang angethan wurde.' So umschreibe man in der indischen Gerichtssprache das Wort Folter. Sie wurden der sogenannten ,.a»uncZgI^ unterworfen, einem Zwang, der vor einiger Zeit einem alten Manne wegen

man dies Verfahren, obgleich sie um Gnade flehten, „da sie sich das Geld nicht aus dem Rücken schneiden könnten.' Wie lange es fortgesetzt wurde, weiß der edle Lord nicht; genug, daß die Unglücklichen in einer Bittschrift an Mr. Shubrik um „eine kurze Gestllndnng' baten. Mr. Shubrik untersuchte darauf die Sache und nahm den „taksiläar' (indischer Steuer, sammler) in die lächerlich nnbedeutsame Geldbuße von 5 Rupien (10 Sh.), „in Anbetracht, daß die Weber eine ansehnliche Summe schuldeten, deren Zählung

sie hinauszuschieben suchten, und daß der taksilclar durch eine Ordre des Einnahmen-Departements die Steuer Persönlich einzutreiben gezwungen war.' Der edle Lord schließt seine Darstellung mit einem Antrag auf eine Adresse an Ihre Majestät um Vorlegung aller betref fendeil Schriftstücke. (Wenn unter der englischen Ver waltung in Indien solche harrsträubende Vorgänge mög. lich sind, so haben jene, welche diese Regierung ein Un glück für Indien nennen, in der That Recht. Die Grausamkeit, der despotischen Moguls

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 24.08.1923
Umfang: 4
für die von dort' bezoge nen Kohlen entweder doppelte Kohlensteuer be zahlen oder auf deren Lieferung überhaupt ver zichten. Schon vor einiger Zeit hat nämlich die deutsche Regierung eine Steuer auf Kohle gelegt, die vom Käufer entrichtet worden muß. Nun aber hat die interalliierte Kommission verfügt, daß -sie nicht dem Deutschen Reich, sondern Frank reich-Belgien bezahlt werden müsse. Tut die Schweiz letzteres, so bekommt sie von Deutsch, land die Kohle überhaupt nicht. Und zahlt sie die Steuer doppelt und erfährt

Deutschland da von, so werden die Lieferungen ebenfalls ein gestellt. Dadurch fällt mancher Vertrag einfach dahin: so der für die schweizerische Kohlenversor- gung höchst belangreiche mit der Zeche „Präsi dent , der auf zwanzig Jahre lausen würde. Ganz gleich verhält es sich mit den Braunkohlen briketts, welche die Schweitzer aus dem von den Engländern besetzten Gebiete bezogen. Die Eng länder verlangen die genannte Steuer nicht, und so könnten die Briketts ohne weiteres gegen Ent richtung der Abgabe

an Deutschland bezogen werden. Nun ist aber jenes Gebiet vollständig von Franzosen und Belgiern umschlossen und diese verlangen die Steuer nochmals. Die Schweiz hat mit Bezug auf diese mißlichen Ver hältnisse bei den Alliierten! Vorstellungen erho ben, die Antwort steht noch aus, aber es ist so cut wie sicher, daß sie ablehnend! ausfällt. Hier gilt einmal das Sprichwort nicht: „Bei zwei Streitenden freut sich der Dritte'. Ein Sozialdemokrat. Berlin, 22. August. Der frühere preußifche Finanzminister

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 19.09.1935
Umfang: 6
, zwecks Verbesserung der tech nischen Durchführung, wobei eine genauere Ent- sprechung der Steuer auf das effektive Einkom men gesichert wird,, indem das Stenerbefrewngs- minwmm erhöhk àd. Mit einer weiteren Mahnahme werden die I Autowarentransporte einer mähigen Steuer nn- I ierzogen, die mit einer Revision der Eisenbahnta- rlfe ergänzt wird. ' Mit diesen Mahnahmen werden die Staats- bahnen. im - Jahre 1SZV/Z7 den Bilanzausgleich Erreichen. ^ ^ Für die Kriegspensionen, deren Ziffer ini Ab nehmen

lichen Znleressengenuh ist von jeder gegenwärti- gen und zukünftigen Steuer befreit und wird zur öffentlichen Unterzeichnung zum Cmissionspreis von SS Lire pro Ivo Lire Nominale vorgelegt. Die Besitzer des Redimibile, 3.50 Prozent kön nen mit ihren Tilres an dieser Operation teilneh men. Es wird daher bestimmt, dah diese Titres für die Unterzeichnung der nenenj Anleihe mit dem laufenden Eoupou zum Preis von S0 Lire für je Z00 Lire Nominale der Titres selber ange- nommèn werden. Zur Ergänzung

Transaktion kam gestern spät abends! durch den Rücktritt zweier britischer Vor standsmitglieder, Sir Edward Moutain und L. E« Patterson, zum Ausdruck. Finanzmaßnahmen in Holland Amsterdam, 18. Sept. Die Regierung hat beschlossen radikale Einspa rungen in den. Ausnahmen vorzunehmen, die Nachfolgesteuer um 2lZ Prozent und die Stempel- gebühren zu erhöhen. Weiters wird eine Steuer auf Vergnügungsreisen ins Ausland eingehoben werden. Die ersten Berichterstatter sind auf dem abessini- schen Kriegsschauplatz

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 15.05.1941
Umfang: 4
von Marine-Gasöl für Motor-Fischerschiffe und Motorsegler an Wiederverkäuser Lire 6 pro Hektoliter und Lire 7 pro Zentner. Es wird daran erinnert, daß die Nicht gewährung dieser Skonti einerer Verlet zung Preishlockierung darstellt. Übertre tungen werden mit dem Ausschluß von der Verteilung und mit den im Gesetze voraelhenen Strafe» ii^ol'àl. Vermögens-Steuer Abkommen mit der Finanz Kürzlich Ist zwischen der Finanz und der Konföderation der Kaufleute ein Ab kommen zur Festsetzung der Koeffizienten

getroffen morden, nach denen, multipli ziert mit dem versteuerbaren R. M.-Er» rägnis des Jahres 1939, das Vermögen, das der Steuer unterworfen ist, errechnet wird. Die Koeffizienten sind für nachstehenden Kategorien festgesetzt worden: Grossisten für den Wein- und Liköver- kauf 2.50-6; Detalliften für Wein und Liköre (ohne Lizenz der P. S.) 1—2: Glas und Keramik 3-0; Gros Gros Garn, (männlich ten für Gewebe 6—8: . ten für Kurzmaren, Strickwaren, Strümpfe 3—7; Detaillisten für Bekleidung und weiblich

Danle-Kino: Eine Frau — im Käfig Central-Kino: Andalufische Nächte Mißtraue ollen Na» Ohr des Feinds» hört i«mer zu Gesellschaft mit beMnkttt HMn« und Zahlung der Einnahmesteuer Die Kausleute-Union der Provinz gib», bekannt, daß das Finanzministerium mil Llatt Nr. 62751 vom 30. April 1941. mitteilte, daß die Verfügungen des 2!r 4 der Synditatsübereinkommen vom 27 Dez. 1S40, Nr. 99473, abgeschlossen für die Zahlung der Steuer für die EInnoli ine vom Detailhandel verschiedener Wa ren und der Führung

von öffentliche' mit der Festsetzung de- ^ Steuersatzes der Einnahmen der Gesell- lchasten und korporativen Körperschaften für Gesellschaften und Konsor tien mit beschränkter Haftung nicht Anw^'.^un^ j„ he,, A?. bieten der neue» Provinzen sich befinden, welche auf Grund des österreichisch-unga rischen Gesetzes vom 9. April 1873, Nr. 70 B. L. I., und zwar vor dem Inkraft treten des kgl. Gesetzes vom 4 November 1928, Nr. 2325 gegründet worden sind. Die Steuer muß von den genanten Ge» ^ lellschasten

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