mehr als 100 Kronen Grundsteuer. Die andern zahlen dies bezüglich weniger. Unter der bäuerlichen Bevölke rung Tirols finden sich nun 289 n i ch't a d e l i g e Steuerzahler, die mehr als 200 Kronen Real steuern und darunter über 100 Kronen Grund steuer zahlen, also viel mehr an Realsteuern zahlen, als Wahlberechtigte der adeligen Groß grundbesitzerkurie sind. Betrachten wir die S t ä d t e k u r i e, so finden wir auch eine ganze Anzahl schreiender Unge rechtigkeiten, wie folgende Beispiele
größeren Steuer leistung wählt zwei Abgeordnete, der andere Bezirk einen Abgeordneten. Ganz Deutschtirol mit einer Gesamtsteuerleistung be züglich der in der Städtekürie wahlberechtigten Städten erfolgenden Gesamtsteuerleistung von 699.816 Kronen wählt auch sechs Abgeordnete! Noch ärgere und unglaublichere Wahlungerech tigkeiten kommen bei der Landgemeinden kurie vor. Im Bezirke Hall—Schwaz sind nach der Volks zählung von 1900 20.099 Einwohner. Die Steuerleistung beträgt 149.094 Kronen. Im Be zirk
Rattenberg, Kufstein, Fügen, Zell sind dop pelt so viel, d. i. 42.559 Einwohner, die Steuer leistung ist doppelt so hoch: 302.271 Kronen; aber jeder dieser Bezirke hat je zwei Abgeordnete zu wählen. Die gleiche Anzahl von Abgeord neten wählt der Bezirk Meran, Schlanders, Glurns, Passeier, Lana, obwohl dort dreimal soviel Einwohner sind, die eine dreimal so hohe Steuerleistung entrichten, als der erst genannte Bezirk. In Berwang, Außerfern beträgt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper
13 Heller und ist also jeder, der 13 Heller direkte Steuer zahlt, wahlberechtigt für den Landtag. In Obermais, Bezirk Meran, be trägt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper 288 Kronen 37 Heller, in Algund 96 Kronen 82 Heller, in Untermais 165 Kronen 16 Heller; es sind also in diesen Orten der Reihe nach diejenigen, die zirka 280 (!) Kronen, 90 Kronen und 160 Kronen direkter Steuer zahlen, vom Landtagswahlrecht ausgeschlos sen. Ebenso ist in Zams derjenige, der 22 Heller Steuer zahlt
, in Serfans, der 3 Heller Steuer zahlt, in Pfunds, der 5 Heller Steuer zahlt, in Kappl, der 31 Heller Steuer zahlt, wahlberech tigt und kann das Landtagswahlrecht ausüben. Nicht wahlberechtigt ist, der in Hötting weniger als zirka 70 Kronen, in Kematen weniger als zirka 60 Kronen, in einer Unmasse von Ge meinden weniger als 30 Kronen oder 20 Kronen und ebenso in vielen Gemeinden weniger als 10 Kronen direkter Steuer zahlt. Zum Schluß noch ein Schulbeispiel dafür, wie die Gemeindeangehörigen