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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 10
Datum: 16.12.1927
Umfang: 10
ist eine Steuer mit zunehmen.' den Erträgniffen, hat sich doch in der verhältnismäßig kur zen Zeit von 1925 bis heute die Anzahl der Vehikel mehr als verdoppelt. Im Jahre 19 2 5 war noch als Steuerbasis folgender Wagen- und Kraftrüder-Stand vorhanden: 332 Personenwagen, 1 Elekro-Personenwagen 240 Benzin-Lastwagen, 18 Elektro-Lastwagen und 466 Motorräder, also zusammen etwas über 1066 Fahr zeuge. Nach der S t a n d e v o n 19 2 7 hat sich dieser Wagen park gegenüber 1925 — wie schon gesagt— mehr als ver

doppelt. Es sind nunmehr: 610 Personen-Autos 546 Lastkraftwagen, und 1050 Motorräder Die b i s h e r i g e B e st e u e r u n g -H geschah nach fol- genden Tarifen: F a h r r ä d e r mit Hilfsmotor . , , , s * S 10.-- (existieren nur ganz wenig) Krafträder bis 3 Steuer-PS . , * . , S 30.— Krafräder bis 6 Steuer-PS 8 40.— Krafträder über 6 Steuer^pS S 50.-- Für jeden Beiwagen 8 20.-- Personenwagen pro Steuer-PS , . . 8 10.— pro Sitz 26 Prozent Zuschlag L a ft w a g e n pro Steuer-PS bei Luftbereifung

der Steuer von den einheimischen Fahrzeugen; eine Ab änderung der Besteuerung der ausländischen Fahr zeuge will er mit Rücksicht auf die Interessen des Fremden verkehrs nicht in Erwägung gezogen wissen. Die 46 Tiroler Mauten und der Fremdenver kehr wären auch ein ganz eigenes Kapitel! Warum ist man da nicht auch so konsequent? Das Recht der Gemeinden Zuschläge einzuheben, soll aufgehoben werden, dafür will sich das Land in den Erlös mit den Gemeinden teilen. Unter Annahme, daß die Steuer

von den ausländischen Fahrzeugen gleich wie im Vorjahre mit 8 200.000.— einflie ßen wird, kann nach dem Gesetzentwürfe mit einem Gesamt- erträgnis an Kraftfahrzeug st euer von 8 600.000.— gerechnet werden, wovon 8 200.000.— vom Ergebnisse der Besteuerung der einheimischen Fahrzeuge an die Ge meinden abzuführen sind. DieneuenSteuertarife wären: 1. Fahrräder mit Hilfsmotoren . . . . , ß ' 20.— Krafträder bis zu 3 Steuer-PS. . , , . 8 70.— Krafträder bis zu 6 Steuer-PS .... 8 120.— Krafträder über 6 Steuer

-PS..... 8 250 — Für jeden Beiwagen ist die Hälfte der auf das Kraft-, rad entfallenden Steuer zu entrichten. 2. Personenwagen: bis einschl. 6 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 50.— bis einschl. 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 60.— über 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 100.— 3. Lastwagen mit Luftkammerrei/en haben eine Grundtaxe von 100 8 und für jede halbe Tonne Tragfähig keit des Fahrgestelles 75 8 zu entrichten. Jede angefangene halbe Tonne wird voll gerechnet. Für den Besitz eines Anhängewagens mit Luftkammer

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Tiroler Post
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Seite 1 von 12
Datum: 20.10.1911
Umfang: 12
der Personaleinkommensteuer sicht vor allem eine Erhöhung der Steuer vor. Ein Ver gleich zwischen den bisherigen und den künftigen Steuersätzen ergibt folgendes: Bei Einkommen Bisherige von mehr als bis einschließlich Steuer Steuer 10.000 11.000 265 258 11.000 12.000 300 292 12.000 13.000 338 326 13.000 14.000 376 362 14.000 15.000 415 398 16.000 16.000 455 434 20.000 22.000 685 638 40.000 44.000 1655 1460 60.000 64.000 2640 2250 80.000 84.000 3740 3148 88.000 92.000 4210 3628 92.000 96.000 4450 3720 96.000 100.000 4700

— Bei Einkommen von über 100.000 Kro- neu bis einschließlich 200.000 Kronen steigen die Stufen um je 4000 Kronen und die Steuer um je 260 Kronen; bei Einkommen über 200.000 Kronen bis einschließlich 210.000 Kronen beträgt die Steuer 11.680 Kronen; bei Einkommen über 210.000 Kronen steigen die Stufen um je 10.000 Kronen und die Steuer um je 650 Kronen. Wie man sieht, sind die großen Einkom men noch im mer sehr sanft ange griffen, jedoch muß zugegeben werden, daß die Regierung wenig st ens den Versuch

. Künftig soll nämlich das von den Haus haltungsangehörigen erworbene A r- beitseinkommen von der Zurechnung zu dem Einkommen des Haushaltungsvorstandes ausgenommen werden, falls das G e - samt einkommen der Haushaltung nicht mehr als 4000 Kronen beträgt. Hiedurch wer den eine Menge Haushaltungsvorstände infolge des Wegfalles der Zurechnung aus der Steuer pflicht ganz heraustreten oder mit einer geringeren Steuer belastet werden. Das Arbeitseinkommen wird, wenn es 1200 Kronen nicht erreicht

, von der Steuer überhaupt frei bleiben, wenn es diesen Betrag übersteigt, nur mit der auf dieses Einkommen entfallenden Steuer belastet werden. Die Begünstigung bleibt aber auf das nicht in der eigenen Wirtschaft erworbene Arbeitseinkommen einge schränkt. Als Abzugspost sind zulässig jene Beiträge, welche von dem einen Eheteile dem nicht im gemeinsamen Haushalte mit ihm leben den anderen Eheteile sowie pon Eltern den nicht in ihrem Haushalte lebenden Kindern regel mäßig gewährt werden. Ferner werden die Höch

lichen, unkündbaren Pfandbriefkredit beschafft werden soll. Weiters sieht der Gesetzentwurf ein Art Junggesellensteuer vor, indem für Steuerpflichtige, zu deren Haus halt keine gemeinsam zu veranlagende Person (Haushaltungsangehörige) gehört, die Steuer sich um 15 Prozent erhöht, für Steuerpflichtige, zu deren Haushalt nicht mehr als eine solche Person gehört, um 10 P r o z e n t des im Sinne der vorstehenden Bestimmungen vorzu schreibenden Betrages. Hiebei sind auch Ehe gatten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 15.04.1927
Umfang: 8
und Gewerbe einen hohen Zinsfuß für Leihkapital zahlen müsten, weil durch 15 Jahre hindurch von jeder Zinskrone 2K Prozent Steuer, dem Staat bezahlt werden müsten, damit dieser wieder die geplünderten Staatskasten auffüllen kann. Das ist der Unterschied zwischen Wien und Bund. Sie vrrdekbl'ckr Zollpolitik. Vor wenigen Wochen hat man im Nationalrat eine Zollvorlage eingebracht, die eine bedeutende Erhöhung 'der Agrarzölle beinhaltet. Wahrscheinlich wollte man damit Bauevnstimmen gewinnen. Wenn diese Zoller

geringerer wird, und wir also doppelt zum Hand küsse kämen. Es kann also kein denkender Gewerbetreiben der und Kaufmann für Parteien eintreten, die den Abbau des Mieterschutzes auf ih« Fahnen geschrieben haben. 6dpel?tenern «der Breilnersteurrn. Besonders interessant ist die Gegenüberstellung zwischen der Besteuerung, wie sie 'der Bund eingeführt hat und jene der sozialdemokratischen Gemeinde Men. Die allerunge rechteste Steuer ist die Warenumfatzsieuer des Bundes, die den Menschen von der Geburt

bis zum Tode begleitet. Auf jedem Liter Milch sind 200 Kronen Steuer, jedem Mo Kaf fee 5900 Kronen Steuer, auf jedem Anzug beinahe 80.000 Kronen, auf jedem Paar Schuhe beinahe 20.000 Kronen, auf jedem Kilo Mehl bis zu 600 Kronen Steuer ufw. Das Un soziale dieser Steuer liegt aber darin, daß der reiche Bank- drrektor mit einem Einkommen von monatlich Wer 100 Mil lionen Kronen genau so viel Steuer zahlt, wie der Arbeits lose, der Angestellte, der Gewerbetreibende mit ihrem Hungereinkommen

sich diese Ausgaben leisten kann, der soll nur zahlen, damit die Gemeinde Mütterfürsorge- und Kinderheime errichten kann. Wir haben in Wien gegen 1000 DÄikatessengeschäfte, von denen die meisten von dieser Steuer befreit sind. Nur jene feinen Luxusgeschäste, wo ein belegtes Brötchen, das man mit einem Bissen hinunterfchlucken kann, 2 und 3 8 kostet, die sollen, nach der Meinung unserer Gemeindever waltung, nur Steuern zahlen. Das gleiche gilt für die Fein konditoreien der inneren Stadt. Eine weitere Steuer

, die so furchtbar bekämpft wird, ist die Hausgehilfinnen-Steuer. Hier liegen die Dinge so: Wer eine Hausgehilfin hat, ist steuerfrei, eine zweite kostet im Jahr ganze 5 8 Steuer. Allerdings, wer daun mehr Hauspevsoual hat, den zieht die Gemeinde schon zur Steuer leistung heran. So zahlt der Herr Rothschild, der ein Haus- personal von 42 Köpfen hat, eine Hausgehilfinnenabgabe von Wer 1 Milliarde Kronen im Jahr. Der Herr Roth schild hat deshalb noch keine Hausgehilfin entlassen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 02.04.1913
Umfang: 8
Nr. 74 Mittwoch den 2. April V o l k s - 8 e t f u n q also für das Wohl der Gemeinde gar kein Interesse haben können (Ehrenbürger). Dann kommt Herr Pfarrer Brugg, zahlt 24 K Steuer; dann der Herr Bezirkshauptmann Schweiger mit 144 K, die übri gen Beamten zwischen 44 und 98 K, drei Advokaten mit 103, 240 und 352 K, der Herr Oberlehrer mit 68 K, ein Postkontrollor mit 32 K, die Sparkasse mit 1358 K, endlich noch die Gewerbetreibenden Müller Josef mit 1067 K, Hueber Heinrich, Kunst müller

, mit 634 K, Karl Hochstöger, Apotheker, mit 528 K und noch 9 Gewerbetreibende zwischen 489 und 209 K direkter Steuer; als letzter erscheint Kristen Gustav. Wie man sieht, ein sehr kompli ziertes Zusammenstellen der Wähler. Zuerst jene, welche nichts zahlen, dann erst solche, welche etwas zahlen. Diese 40 wählen 6 Ausschußmit glieder. Der Wähler Müller Josef ist Hotelier. Wer bezahlt denn dessen Steuer? Etwa Herr Müller selbst? Wer bezahlt die Steuer des Herrn Kunst- müllers Hueber? Doch die Konsumenten

! Bezahlt Herr Hochstöger die Steuer für seine Apotheke? Daß die übrigen Gewerbetreibenden und Kaufleute die Steuern auf die Konsumenten überwälzen und noch dazu aufrunden, wird wohl niemand beziven feln. Im zweiten Wahlkörper sind 81 Wähler vev zeichnet und diese bezahlen von 20 K bis 193 resv. 204 K. Auch im zweiten Wahlkörper sind drei Be amte wahlberechtigt, die gar keine direkte Steuer leisten; die übrigen sind Hausbesitzer und Gewerbe-, treibende. Wo diese Leute das Geld zum Steuer zahlen

hernehmen, haben wir oben gezeigt. Oder glaubt noch jemand, daß die Hausherren die Haus zinssteuer für ihre Wohnparteien aus ihrem eige* nen Sack bezahlen? Trotzdem behaupten diese, sie zahlen Steuer. Jeder Hausherr, welcher Parteien- hat, überwälzt seine Steuer auf seine Mieter. Und bei unserem Wohnungsmangel ist das nicht allzu schwer. Auch dieser zweite Wahlkörper wählt 6 Aus schußmitglieder. Und nun kommen wir zum drit ten Wahlkörper und sehen, daß es nur hier ohne direkte Steuer kein Wahlrecht gibt

. Allerdings kommen Wähler mit nur 4 Heller (sage: vier Hel ler) Steuer vor. In diesem Wahlkörper sind 472 Wähler verzeichnet. Man sieht, ein großer Unter schied. Wir finden hier Hausbesitzer, Gewerbetrei bende, Beamte, Eisenbahner und Fabriksarbeiter, welche ein Einkommen von mehr als 1200 I< haben, und Grundbesitzer, welche kleine Grundstücke be sitzen. Unter diesen kleinen Grundbesitzern ist be sonders Herr Hueber Josef ausgefallen, welcher aber zugleich Prokurist der Firma Hueber Heinrich ist. Herr

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Der Oberländer
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Seite 3 von 12
Datum: 11.04.1930
Umfang: 12
. Protest gegen die Lichtsteuer-Erhöhung in Innsbruck. 'Die Tiroler Landsmannschaft sieht es in berufener Wahrung allgemeiner Interessen und insbesondere der betroffenen Mitglieder als unabweisliche Pflicht gegen das durch den Derwaltungsrat des Elektrizitäts- Werkes Innsbruck vorgelegte Tarifsystem für elektri schen Strom Protest einzulegen. Die einmütige energische Stellungnahme aller be rufenen Kreise muß es den Verantwortlichen klar machen, daß diese neue Steuer für die Allgemeinheit unannehmbar

ist und den unnachgibigsten Widerstand finden muß. Es ist gekennzeichnet, daß der Gemeinderat selbst nicht den Mut ausgebracht hat, direkt an die Oeffent- lichkeit mit dieser neuen Steuer heranzutreten und das E. W. I. als Steuereintreiber vorgeschoben hat. Es ist wiederholt auch von zuständigster Seite betont worden, daß das E. W. I. bei den bisherigen Tarifen regel mäßig größere Beträge an die Stadtkaffe aus dem Reinerträgnis abzuliefern in der Lage war und auch derzeit trotz verschiedener äußerst kostbilliger Bauführ

dann, wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, kann eine Be rechtigung anerkannt werden, Abgänge durch erhöhte Steuerleistungen wett zu machen. Der außer Zweifel gestellte Charakter dieses erhöhten Stromtarifes als reine fiskalische Gemeindesteuer schließt es jedoch voll ständig aus, daß Gebiete herangezogen werden, die der Steuerhoheit der Stadtgemeinde Innsbruck nicht unter stehen. Diese Steuer muß daher insoweit hiedurch, die aus geschlossenen Landgemeinden betroffen werde, direkt als gesetzwidrig bezeichnet

Abgaben ver ursacht sind. Es soll dabei nicht unerwähnt bleiben, daß die Stadtgemeinde Innsbruck in einer Zeit aller äußer ster Knappheit und erzwungener Sparsamkeit in der Privatwirtschaft es für angezeigt hält, mit Steuer geldern, die vielfach der Substanz der Wirtschaft ent zogen werden, luxuriöse Bauten unter unverhältnis mäßig hohen Kosten aufzuführen, für die nicht immer eine unbedingte Notwendigkeit bestanden hat. In Wirtschaftskonferenzen und bei anderen Gelegenheiten wird die Ankurbelung

des gesamten Wirtschaftslebens als dringlichste Tat und eine allgemeine Steuer- und Abgabensenkung als primärste Forderung hiefür fest gestellt, es sollte daher wohl erwartet werden können, daß die Stadtgemeinde Innsbruck zumindest von der Erhöhung der Steuer Abstand nimmt. Der neue Strom tarif steht im Widerspruch zu den allerbescheidensten Forderungen der Wirtschaft und muß daher eine ent schiedene Ablehnung erfahren. Dieser Widerstand da gegen ist umso berechtigter, da hiemit eine wichtigste Kraftquelle

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 20.01.1908
Umfang: 8
mehr als 100 Kronen Grundsteuer. Die andern zahlen dies bezüglich weniger. Unter der bäuerlichen Bevölke rung Tirols finden sich nun 289 n i ch't a d e l i g e Steuerzahler, die mehr als 200 Kronen Real steuern und darunter über 100 Kronen Grund steuer zahlen, also viel mehr an Realsteuern zahlen, als Wahlberechtigte der adeligen Groß grundbesitzerkurie sind. Betrachten wir die S t ä d t e k u r i e, so finden wir auch eine ganze Anzahl schreiender Unge rechtigkeiten, wie folgende Beispiele

größeren Steuer leistung wählt zwei Abgeordnete, der andere Bezirk einen Abgeordneten. Ganz Deutschtirol mit einer Gesamtsteuerleistung be züglich der in der Städtekürie wahlberechtigten Städten erfolgenden Gesamtsteuerleistung von 699.816 Kronen wählt auch sechs Abgeordnete! Noch ärgere und unglaublichere Wahlungerech tigkeiten kommen bei der Landgemeinden kurie vor. Im Bezirke Hall—Schwaz sind nach der Volks zählung von 1900 20.099 Einwohner. Die Steuerleistung beträgt 149.094 Kronen. Im Be zirk

Rattenberg, Kufstein, Fügen, Zell sind dop pelt so viel, d. i. 42.559 Einwohner, die Steuer leistung ist doppelt so hoch: 302.271 Kronen; aber jeder dieser Bezirke hat je zwei Abgeordnete zu wählen. Die gleiche Anzahl von Abgeord neten wählt der Bezirk Meran, Schlanders, Glurns, Passeier, Lana, obwohl dort dreimal soviel Einwohner sind, die eine dreimal so hohe Steuerleistung entrichten, als der erst genannte Bezirk. In Berwang, Außerfern beträgt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper

13 Heller und ist also jeder, der 13 Heller direkte Steuer zahlt, wahlberechtigt für den Landtag. In Obermais, Bezirk Meran, be trägt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper 288 Kronen 37 Heller, in Algund 96 Kronen 82 Heller, in Untermais 165 Kronen 16 Heller; es sind also in diesen Orten der Reihe nach diejenigen, die zirka 280 (!) Kronen, 90 Kronen und 160 Kronen direkter Steuer zahlen, vom Landtagswahlrecht ausgeschlos sen. Ebenso ist in Zams derjenige, der 22 Heller Steuer zahlt

, in Serfans, der 3 Heller Steuer zahlt, in Pfunds, der 5 Heller Steuer zahlt, in Kappl, der 31 Heller Steuer zahlt, wahlberech tigt und kann das Landtagswahlrecht ausüben. Nicht wahlberechtigt ist, der in Hötting weniger als zirka 70 Kronen, in Kematen weniger als zirka 60 Kronen, in einer Unmasse von Ge meinden weniger als 30 Kronen oder 20 Kronen und ebenso in vielen Gemeinden weniger als 10 Kronen direkter Steuer zahlt. Zum Schluß noch ein Schulbeispiel dafür, wie die Gemeindeangehörigen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 12
Datum: 20.10.1955
Umfang: 12
erschöpfend aufgezählt. Die weitaus überwiegendste Erwerbsart ist der Kauf. Die übrigen Verpflichtungsgeschäfte treten in ihrer wirtschaft lichen Bedeutung zurück. Größere Bedeutung haben neben den Kaufverträgen auch die Tauschverträge, die, soweit sie sich auf Grundstücke beziehen, eben falls der Grunderwerbssteuer unterliegen. Beim Grundstückstausch liegen jedoch zwei Erwerbsvor gänge vor, weshalb die Steuer sowohl für die Hin gabe des einen wie für die Hingabe des anderen Grundstückes erhoben

ist u. a. ausgenommen: a) Der Erwerb eines Grundstückes, wenn der zur Berechnung der Steuer maßgebliche Wert 1000 Schilling nicht übersteigt. b) Der Grundstückerwerb von Todes wegen sowie Grundstückschenkungen unter Lebenden. In die sen Fällen tritt an Stelle der Grunderwerbssteuer die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Achtung, Klauenpflegekurse In den Gemeinden, in denen im Vorjahr das Ab halten von Klauenpflegekursen nicht möglich war, kann heuer ein solcher zur Durchführung kommen. Die Kurse finden

, von diesen der Fläche nach geteilt, so wird eine Steuer nicht erhoben, wenn der Wert des Teilgrundstückes gleich dem früheren ideellen Teilwerte ist. Beispiel: A und B sind zur Hälfte Miteigen tümer eines Grundstückes. Dieses Grundstück wird unter den Miteigentümern der Fläche nach geteilt. Erhalten A und B wertmäßig gleiche Flächen, dann ist keine Grunderwerbssteuer zu entrichten. Erhält A oder B bei der Teilung eine wertmäßig größere Fläche als die Hälfte, so ist der Mehrwert steuer pflichtig. Sind jedoch

A und B Miteigentümer von Gegenleistung oder der Wert des Grundstückes 100.000 Schilling übersteigt. Für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Form eines Übergabevertrages ist zusätz lich die Sonderregelung getroffen, daß die errechen bare Steuer um 500 Schilling zu kürzen ist. Zusam menfassend wäre zu diesen Bestimmungen folgendes zu sagen. Wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in der Form eines Übergabevertrages erwor ben wird, wobei der Übergabevertrag nur zwischen bestimmten

werden, sondern beispielsweise ein Grundstückkauf, ein Tausch oder ein Zuschlag in der Versteigerung vor liegt, so kann für die Berechnung der Steuer nicht der Einheitswert, weder der vervielfachte noch der in der Hauptfeststellung zu ermittelnde Wert unter stellt werden, sondern es ist stets von der Gegen leistung, also vom Kaufpreis vom Tauschwert, vom Meistbot auszugehen. In solchen Fällen kann auch eine Kürzung der Steuer um 500 S nicht vorgenom men werden. Die Steuer beträgt beim Erwerb eines Grundstückes

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 02.10.1897
Umfang: 10
Steuer summe unter die einzelnen Steuerträger vor zunehmen. In diese Kommission müssen also Männer gewählt werden, die voll und ganz vom Gerechtigkeitssinn durchdrungen sind, die die Ver hältnisse des betreffenden Steuerbezirkes möglichst ganz genau kennen, über ein hohes Maß Einsicht verfügen und auch den Muth haben, das Interesse der Steuerpflichtigen ihres Bezirkes in der zum Guttheil aus Regierungsleuten bestehenden Erwerb steuer-Kommission mit allem Nachdruck zu vertreten. Solche Männer

sind aber nicht im Augenblick ge funden, auch bedarf es einer Verständigung unter den einzelnen Gemeinden der Steuerbezirke über die Frage, wer in die Kommission entsendet werden soll. Zu einer solchen Verständigung hat man den Steuer trägern aber gar keine Zeit gelassen, denn die Aus schreibung der Wahlen in die Erwerbsteuer-Kom missionen für Tirol erfolgte erst vorige Woche im Amtsblatte und die Wahl der für die indirekten Wahlen vorgesehenen Wahlmänner wurde für einzelne Bezirke schon für diese, die Wahl der Kommissions

Steuerpflichtigen die von denselben zu ent richtende Steuer nicht mehr einfach vom grünen Tisch aus unter Mithilfe der „berühmten" Ver trauensmänner dekretirt, sondern wird die Auf theilung der Steuerkontingentsumme durch die Steuerträger selbst zu besorgen sein. Die, Besteuerung erfolgt in vier Erwerbsteuer- Klassen. Der I. Klasse gehören jene Steuerpflichtigen an, welche mehr als 1000 fl., der II. jene, welche mehr als 150 fl., der III. jene, welche mehr als 30 fl. und der IV. jcne^ welche weniger

als 30 fl. Staats steuer (nämlich L>teuer-Ordinarium mit den außer ordentlichen Zuschüssen) zu entrichten haben. Innerhalb eines jeden Kronlandes sind die Steuerträger jeder einzelnen dieser Klassen wieder in Veranlagungsbezirke eingetheilt, bilden innerhalb der selben Steuergesellschaften, und jede dieser Gesell schaften erhält ihre eigene Steuerkommission, welcher die Auftheilung der für diese Gesellschaft entfallenden Steuersumme auf die einzelnen Steuerträger der selben obliegt. Als Veranlagungsbezirke

der Erwerbsteuer-Kommissionen geschieht in der Weise, daß der Vorsitzende und die Hälfte der Mitglieder derselben vom Finanzminister ernannt und die andere Hälfte aus den Steuer trägern der betreffenden Klasse in dem Veranlagungs bezirke gewählt wird. (Hinsichtlich der Stellvertreter wird der gleiche Vorgang eingehalten.) Nachdem die Steuerträger der I. und II. Klasse in den Genossenschaften wohl gar nicht vertreten sind, befassen sich auch unsere weiteren Ausführungen lediglich mit der III

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 18
Datum: 13.01.1900
Umfang: 18
und Steuerbehörden. Imst, 11. Jänner 1900. Zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuer behörde besteht naturgemäß ein oft mehr, oft minder schroff zu Tage tretender Gegensatz, handelt es sich doch um wesentliche materielle Interessen, welche die Steuerbehörden vertreten, die in die wirthschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen meist nur zu tief einschneiden. Der eine Theil. die Steuerbehörde, steht gewissermaßen auf dem Standpunkte des Angriffes, der andere Theil, der Steuerpflichtige, auf dem Stand

zwischen den Steuerbehörden und den Steuer trägern, besonders scharf entwickelt. Auf wessen Seite die griff re Schuld liegt, mag dahingestellt bleiben. Die Wurzel lag jedenfalls in dem alten Steuersystem, welches mit seinem geheimen Verfahren, den Mangel jedweder Oeffentlichkeit und dem u n - genügenden Beschwerderechte das Mißtrauen auf jeder Seite großgezogen hat. Es wurde deshalb bei Berathung der neuen Steuergesetze im Reichsrath von mehreren Seiten die Erwartung ausgesprochen, daß in dieser Richtung

anlagung, meistens bei Seite. Daß in dem Momente, wo die Steuerpflichtigen einen Unter schied zwischen alter und neuer Steuerpraxis nicht erkennen, auch ihrerseits ein Wandel nicht stattfinden kann, ist eine naturgemäße Folge. Die hauptsächlichsten Beschwerdepunkte liegen auch derzeit noch in dem geheimen Verfahren bei Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Zwar heißt es in den neuen Gesetzen, daß das Ausmaß der von den einzelnen Steuerpflichtigen zu zahlenden Steuersummen von der eben durch die Steuer

die von ihm unter Zuhilfenahme von „Sachverständigen" festge stellten Besteuerungsgrundlagen vorlegt und einfach die Bestätigung der auf Grund derselben normirten Steuersummen fordert, wird die kommissionelle Ver handlung zu einer rein schablonenhaften Registrirung der Vorarbeiten des Steuerinspektors und dieser letztere bleibt nach wie vor die maßgebendste Person, von welcher die Höhe der von dem Einzelnen zu entrichtenden Steuer in der Hauptsache abhängig wird. Der bei den Berathungen der neuen Steuer gesetze schon

der Steuerbehörden vertretenden Referenten lauten. In allen Steuerfragen wäre überhaupt das Schwergewicht auf die möglichste gleichmäßige Steuervertheilung zu legen. Nichts empört den Steuerpflichtigen mehr, als das Bewußtsein, höher besteuert zu sein als ein anderer in steuerkräftigeren Verhältnissen lebender Geschäftsgenosse. Dadurch wird die steuer zahlende Bevölkerung demoralisirt. Jeder sucht sein Einkommen zu verschleiern, um auf diesem Wege einen Ausgleich zu finden. Wohl wird die Steuer behörde

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 26.01.1906
Umfang: 16
anderes wahlreform schädliches Manöver führt dann der Abg. Schrott auf, indem er jenen, die acht und mehr Kronen Steuer zahlen, ein doppeltes Stimmrecht zuerkennen will. Aog. Schraffl sagte, es sei dies der gefährlichste der bisherigen Versuche, den Nichtbesitzenden gegen den Besitzenden aufzuhetzen. Nach Schrott wäre fener, der 100 K Steuer zahlt, aber die letzte Schindel auf dem Dache schuldig ist, ein Be sitzender, dem zwei Stimmen gebühren, jener aber, welcher ein kleines Häuschen hat, aber nur 7 K Steuer

zahlt, ein Nichtbefitzender, der mit einer Wahlstimme zufrieden sein muß. Die direkte Steuer ist ein absolut ungerechter Maßstab für die Verteilung des Wahl rechtes, da ja die gesamte indirekte Steuerleistunq in Oesterreich geradezu ums Doppelte höher ist als die direkte. Wollte man den 8 K direkte Steuer Zahlenden ein doppeltes Wahlrecht auch ferner hin zuerkennen, so könnten die Kapitalisten, welche mehr Steuer zahlen, mit gleichem Rechte ein zehn-, hundert-, ja taut endfaches Wahlrecht verlangen

, zu erklären, ob sie es wirklich nicht wollen. Die Erklärung wurde durch demonstrativen Zuruf deutlich genug gegeben. — Schraffl erläuterte dann die christlich- soziale Forderung der Seßhaftigkeit und legte sodann dar, daß gegenüber den großen ind wetten Steuern und der Blutsteuer die paar Kronen direkte Steuer gar nicht in die Wagschale fallen. Unter steigendem Beifalle der Versammlung mahnte er vom Be streben ab, jetzt, im entscheidenden Momente, die Bauern gegen die Knechte auszuspielen, welch letztere

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.07.1921
Umfang: 8
ist, eine 40pvozentige Steuer! einheben. Zu jeder Kwne Uebernächtungsgebühr! sollen also 40 Heller Landessteuer zugeschlagen werden. Diese Steuer ist an sich außerordentlich e hoch und wir befürchten sehr, daß sie das best» . Mittel ist, den Fremdenverkehr, der durch die. Künste, die von der Landesregierung praktiziert: worden sind (Paßschwierigkeiten, Einreisebävil^ ligungen usw.) und durch die Preispolitik (Tirol! ist heute das teuerste Land in ganz Mitteleuropa) ! ohnedies schon schwer gelitten hat, ganz umzu

-' bringen. Mit dieser Steuer werden nämlich dt«! Zimmerpreise bei uns teurer sein als in Berlin,! München. Wien oder in den Sommerfrischen in i Bayern oder Südtirol. Wer den Fremdenverkehr! abwürgen will, muß solche Steuern beschließenl! Das Unerträglichste! an der neuen Steuer aber! ist, daß die Steuer von jedermann eingehoben! wird, der in einem Gafthof übernachten muß.! Wenn ein Innsbrucker auf einer Geschäftsreise! sich z. B. in Kufstein auszuhalten gezwungen! sieht, dann wird er als Fremder

betrachtet und-! — geschoren. Wenn ein Arbeiter von seiner Firma auf Störarbeit geschickt wird, dann hat er die gleiche Steuer zu bezahlen wie der Frenrde, : wenn ein Einheimischer eine Bergfahrt unter nimmt und in einer Schutzhütte oder in einem Gasthof übernachtet, daun muß er, wie der aus ländische Millionär, Steuer bezahlen. Auch für die vielen hundert Familien, deren Erhalter hier beruflich tätig sind, die aber in Hotels wohnen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 16.02.1924
Umfang: 16
und erwarten vom Finanzminister, daß er uns loyal entgegen- kommen werde. Redner appelliert schließlich an die Konferenz, zu einer Einigung zu gelangen im In teresse der Gesundung des gemeinsamen Staats wesens. Stadtrat B r e i t n e r bemerkt, die Verhandlun gen der Regierung gegenüber den Wiener Steuer vorlagen zeigen, daß man es demonstrativ darauf angelegt habe, Wien absichtlich zu beleidigen. Für uns, sagt Redner, ist ein Eingehen in die Verhand lungen über das Abgabenteilungsgesetz nicht mög lich

des Materials herbeigesührt worden ist. Der Minister halte es nicht für notwendig, die Ange legenheit wieder an das Komitee zu verweisen. Es wäre viel vorteilhafter, die Frage der Wohnbau steuer mit Wien in irgendeiner Form zu bereini gen und dann die Verhandlungen in den Partei beratungen so weit sachlich zu erklären, bis schließ lich der Finanzausschuß in die Beratung eingehen könne. Bundeskanzler Dr. Seipel erklärte gleichfalls, die Ausgabe der Länderkonserenz als vorläufig er ledigt. Es müsse

gegen das Energieabgabegesetz» der im Tiroler Landtag geführt worden ist, hatten wir Sozialdemokraten einen geraden Weg vor uns. Wir waren von den verhängnisvollen, ja geradezu lähmenden Rückwirkungen dieser Abgabe auf die Jndustrieentwicklung überzeugt und uns auch klar, daß der Großteil,der Lichtverbraucher von der neuen Berbrauchsabgabe. schwer getroffen wird, und ha ben gegen die vorgeschlagene Steuer gesagt, was zu sagen war. Das Gleiche taten auch die Groß, deutschen, nur gebrauchten sie etwas andere Worte. Woraus

uns in »rührender lieber ein- stimmung" mit den Agrariern, welche uns eben die Steuer ausbürden wollen. Also, was ist geschehen? Warum tobt die »Weg- genoffin" von gestern? Nun, die Nüdelchen, die sich in den Kopsen der Hintermänner und politischen Berater der »Inns brucker Nachrichten" herumdrehen und ihre Träger zu sonderbare Purzelbäume veranlaßen, stellen sich den weiteren Kampf gegen das Energieabgabegesetz etwa so vor: Unternehmer und Gewerbetreibende sollen zum Protest und Erweis, daß die Produk

- tioinskosten eine Verteuerung um das Ausmaß der Steuer nicht vertragen, die Betriebe schließen nick» die Arbeiter auf die Straße setzen. Uns ist nun von den „Nachrichten" die Rolle zugedacht worden, zu einem solchen Beginnen lebl)ast Beifall zu klat schen und zu sagen: so ist es recht! Heraus mit den Arbeitern aus den Betrieben auf die Straße, damit die Landesregierung sieht, was sie gestiftet hat. da sie den Landtag die unerträgliche Steuer beschlie ßen ließ! Wahrlich ein Einfall, aus den die „Nachrichten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 15.01.1914
Umfang: 8
, Be amten und Gewerbsleute eine Steuer weniger zu zahlen haben werden, sondern, daß für sie als Mit telstandsvertreter die Konferenzbeschlüsse im allge meinen unannehmbar sind. Heute wird es daher im Parlamente zu einem schweren Kampfe kommen. Dieses Telegramm wird für viele im Lande eine schmerzliche Ueberraschung sein, aber sie führt gleich zeitig zu einer wertvollen Erkenntnis, zu der näm lich, daß die christlichsoziale Partei die geschworene Volksfeindin ist und die christlichsozialen Abgeordne ten

erklärte Volksverräter sind. Westen Interesse kann die Partei nur vertreten, wenn sie gegen die Beschlüsse der gemeinsamen Konferenz Sturm lauft? Etwa Mittelstandsinteressen? Zum Lachen! Die ganz kleinen Gewerbetreibenden und die Bauern, in Tirol vielleicht zwei Drittel aller Bauern, sind an den Beschlüssen der gemeinsamen Konferenz in hohem Maße interessiert, denn der Konferenzbe schluß befreit sie alle von einer Steuer. Die großen Gewerbetreibenden mit einem Einkommen von 3000, 6000, 8000 oder 10.000

Kronen im Jahre werden sich kaum weigern, die paar Heller Steuer erhöhung zu tragen, zumal vielen, gar vielen, in manchen Gewerbszweigen für die meisten größeren Gewerbetreibenden, der Beschluß der gemeinsamen Konferenz nur Vorteile bringt. Es gibt besonders im Handel sehr viele Unternehmer, die für die An gestellten die Personaleinkommensteuer bezahlen. Alle diese Unternehmer werden durch die Erhöhung des Existenzminimums bedeutende Beträge erspa ren und dieser Ersparnis steht eine Mehrbelastung

^ K a p i t a l i s^e n i n t e r e s s e n, denn, in dem sie die Aufhebung des Beschlusses anstreben, wollen sie gleichzeitig euch die Beseitigung der Steueranfschlage auf Einkommen von über 10.000 Kronen anstreben. Damit die großen Herren, die Reichen, die Millionäre nicht um etliche Tausender mehr zahlen müssen, sind die Christlichsozialen gegen die Konferenzbeschlüste aufgetreten. Schutz für die Reichen streben sie an. Der Arbeiter, der kleine Be amte, der Kleinbauer soll, sagen die schwarzen Volks feinde, von seinen 1200 Kronen Einkommen nur Steuer zahlen

. Aber daß den Reichen die Steuer erhöht wird, ist eine Niedertracht, gegen welche jeder rechte christlichsoziale Parlamentarier ankämpft. Rothschild soll z. B. nach dem Konferenzbeschluß mit einer Steuererhöhung von über einer Million be troffen werden. Vielleicht hat er die christlichsoziale Partei zum Widerstande aufgefordert. Vielleicht durch die Drohung, daß die Millionäre nicht mehr in der Lage wären, den christlichsozialen Parteifonds zu dotieren, wenn die christlichsozialen Abgeordneten nicht die Besteuerung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 07.07.1923
Umfang: 16
. Colbert allen Ernstes den Vorschlag machte, die Intelligenz zu besteuern. „Ich verstehe, warum Sie diese Steuer Vorschlä gen/ erwidert ihm Colbert. „Sie würden jeden falls von ihr befreit sein/ Die praktischen Römer wären die ersten Steuererfinder, die alle möglichen Dinge mit Abgaben belegten. So mußte der Jüngling bei der feierlichen Verleihung der Toga, der Mannestracht, eine Summe entrichten, und es gab auch eine Steuer für alte Jungfern, wenn sie reich waren. Die Kloakensteuer des Kaisers

Vespasian läßt den Satiriker Juvenal den Herr scher die Worte in den Mund legen: „Gut ist der Geruch 'des Gewinns, woher der letztere auch stamme/ Das Tollste an Steuern leistete der römische Kaiser Michael Paphlago mit der Steuer aus die Luft. Die Bürger des Weltreiches mußten diese Abgabe leisten, nur weil sie zum Atmen die Lust einziehen mußten. Das Mittelalter hat an kuriosen Steuern weniger geleistet, desto mehr aber die Epoche der absoluten Fürsten, die immer Geld brauchten und denen jeder Dovwand

recht war, tun chre Untertanen zu schröpfen. Der „Sonnenkönigs ging da mit schlechtem Beispiel voran, und die deutschen Fürsten, die es ihm in allem nachmachen wollten, übertrumpften ihn darin sogar noch. Friedrich I. von Preußen, der äußerst prunk liebend war und viel Geld brauchte, führte 1702 die Kopfsteuer für jeden Stand ein, und zwax zahlte er selbst und seine Familie die Steuer: der König jährlich 4000 Täler, die Königin die Hälfte, der Kronprinz 1000 Taler ustv.; die Offiziere muß ten

dieser Steuer war die Haarpudertaxe, die Pitt zur Zeit der französischen Revolution in England einführte, und die britischen Aristokraten lieAn es sich etwas tosten, durch dickgepudertes Haar ihren Abscheu vor den „Naturköpfen" der Re volutionäre zu bezeugen. Der erfinderische Pitt brachte auch die Fenstcr- steuer auf, die zur Zumauevung sehr vieler Fen ster führte. Natürlich bekam auch Deutschland seine Fenstersteuer; so wurden z. B. in beit Bis tümern Köln und Lüttich 2 Groschen von jeder Glasscheibe

erhöben. Es gab auch eine sogenannte Jungfern steuer, die bestimmte, daß jedes Mädchen, Pas "mit 20 Jahren noch »licht nriter die Haube ge- kommen sei, bis zum 40. Jahre jährlich einen Taler zahlen müsse. Das sollte zum Heiraten ansporncn. Praktischer war die Hagestolzensteuer, die auch in einigen deutschen Kleinstaaten bestanden hat. Die in Preußen und anderwärts eine Zeitlang übliche Prinzessinnensteuer legte freilich den „hohen Da- men" keine Geldbußen auf; aber das Volk mußte die Steuer

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 9 von 12
Datum: 19.01.1895
Umfang: 12
schließlich auch jede Ordnung, jedes Gemeinwesen. Ob ein Zwang gut ist oder schlecht, hängt ganz vom betreffenden Falle ab. Und so müssen wir auch hier fragen: Wozu wird man bei den obligatorischen Genossenschaften gezwungen? Zu einem alljährlichen kleinen Beitrage, welcher nach dem Entwürfe 2—6 kr. von jedem Steuergulden ausmachen kann und zugleich mit der Steuer eingehoben wird. Dass dieser Beitrag im Allgemeinen ausreicht und daher in der Praxis nicht höher zu steigen braucht, werden wir später zeigen

. Für jetzt genüge darauf hinzuweisen, a) dass diese Steuer sehr gering ist; b) dass die Höhe derselben von den Bauern, beziehungsweise ihren Vertrauensmännern selbst festgesetzt wird; e) dass diese Steuer lediglich im Interesse der Landwirte und zwar von ihnen und für sie selbst verwendet wird; 6) dass diese Steuer von ein sichtsvollen Landwirten schon jetzt freiwillig geleistet wird in Form des Mitgliederbeitrages. Gegenwärtig schon ist eine solche Unterstützung land wirtschaftlicher Zwecke in manchen Bezirken

werden einer Einrichtung dankbar sein, welche sie der Einhebung der Mitgliederbeitrüge und der Werbung von Mitgliedern enthebt. Sie werden ihre Zeit weit nutz bringender und auch lieber ihrer eigentlichen Aufgabe, der Förderung des landw. Fortschrittes widmem. Wenn aber im Bezirke Bozen diese Einzahlungen so glatt und pünktlich erfolgen, wie man uns schildert, dann wird auch die Einhebung der diesbezüglichen kleinen Steuer keinerlei Befürchtungen erwecken. Dieser kleine, in Zukunft von jedem Bauern beanspruchte

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Unterinntaler Bote
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Seite 11 von 14
Datum: 18.01.1895
Umfang: 14
schließlich auch jede Ordnung, jedes Gemeinwesen. Ob ein Zwang gut ist oder schlecht, hängt ganz vom betreffenden Falle ab. Und so müssen wir auch hier fragen: Wozu wird man bei den obligatorischen Genossenschaften gezwungen? Zu einem alljährlichen kleinen Beitrage, welcher nach dem Entwürfe 2—6 kr. von jedem Steuergulden ausmachen kann und zugleich mit der Steuer eingehoben wird. Dass dieser Beitrag im Allgemeinen ausreicht und daher in der Praxis nicht höher zu steigen braucht, werden wir später zeigen

. Für jetzt genüge darauf hinzuweisen, a) dass diese Steuer sehr gering ist; b) dass die Höhe derselben von den Bauern, beziehungsweise ihren Vertrauensmännern selbst festgesetzt wird; c) dass diese Steuer lediglich im Interesse der Landwirte und zwar von ihnen und für sie selbst verwendet wird; d) dass diese Steuer von ein sichtsvollen Landwirten schon jetzt freiwillig geleistet wird in Form des Mitgliederbeitrages. Gegenwärtig schon ist eine solche Unterstützung land wirtschaftlicher Zwecke in manchen Bezirken

dankbar sein, welche sie der Einhebung der Mitgliederbeiträge und der Werbung von Mitgliedern enthebt. Sie werden ihre Zeit weit nutz bringender und auch lieber ihrer eigentlichen Aufgabe, der Förderung des landw. Fortschrittes widmem. Wenn aber im Bezirke Bozen diese Einzahlungen so glatt und pünktlich erfolgen, wie man uns schildert, dann wird auch die Einhebung der diesbezüglichen kleinen Steuer keinerlei Befürchtungen erwecken. Dieser kleine, in Zukunft von jedem Bauern beanspruchte Beitrag

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 14.01.1924
Umfang: 8
die Neuregelung der allge meinen Erwerbsteuer im wesentlichen nach den , Grundsätzen des Wiederaufbaugesetzes. Der Kreis der Steuerpflichtigen deckt sich mit dem bisheri gen, Die Grundlage der Steuer ist der Reinertrags Dieser wird nach den gleichen Grundsätzen ermit telt, wie er der Einkommensteuer zugrunde liegt. Dadurch ist der innige Zusammenhang mit der Einkommensteuer hergestellt, der die Verbindung ; der Veranlagung der Erwerbsteuer mit jener der Einkommensteuer ermöglicht

Steuereinheiten nicht übersteigt, ge nießen Ermäßigungen des Steuerfußes. Die Steuer geht vom Vermögensertrag aus und hat ein Viel faches des Ertrages, wie er zur Einkommensteuer angenommen wird, als Bemessungsgrundlage. Das Vielfache ist nach Einkommensarten verschie den und nach der Mitwirkung des Vermögens und der Ertragsbildung abgestuft. Bei land- und forst wirtschaftlichen Eigenbetrieben bildet das löfache, bei landwirtschaftlichen Verpachtungen und bei anderen als landwirtschaftlich verwerteten Grund

besitz, bei Gebäude- und Kapitalsbesitz das 20fache, bei Gewerbe, Handel und Industrie das lOfache des Ertrages die Bemessungsgrundlage. Die Steuer beträgt 3 pro Mille und ermäßigt sich bei Vermö gen unter 300.000 Steuereinheiten stufenweise bis Yt pro Mille. Ein Vermögenswert von 15.000 Steuereinheiten bleibt steuerfrei. Diese Steuer beträgt im Prozentsatz des Ein kommens ausgedrückt bei der Land- und Forst wirtschaft 4% Prozent, bei Kapitalsbesitz 6 Proz., beim Gewerbe 3 Prozent

. Die Gewerbebetriebe, welche bei der Erwerbssteuer in die erste Gruppe eingeteilt werden, haben keine Vermögenssteuer zu tragen. Bei der Einkommensteuer erhöht sich das steuerfreie Existenzminimum von 600 Steuerein heiten auf 800 Steuereinheiten. Der Entwurf dehnt die Familien'begünstigung, das ist die prozentuelle <' Ermäßigung der Steuer je nach der Zahl der auf das Haushalteinkommen angewiesenen Personen auf Einkommen bis zu 8000 Steuereinheiten aus. (Bisher 6000 Steuereinheiten.) Der Entwurf bezüglich

der Bezugsrechtsteuer wird eine Syndikats- steuer und eine Cotierungsgebühr eingeführt. Die Syndikatssteuer bezieht sich darauf, daß eine Ak tiengesellschaft oder KommanditgesellschaM auf Aktien bei Vermehrung ihres Aktienkapitals neue Aktien an Personen oder Personengruppen als erste Nehmer begibt. Die Syndikatssteuer beträgt 1200 Kronen von je 10.000 Kronen der Ermitt- lungsgrundlage und als Ermittlungsgrundlage hat der Betrag zu dienen, um welchen der Ueber- nahmswert der Aktien hinter dem der alten Aktien

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 20.05.1915
Umfang: 8
hat noch kurz vor seinem Auseinandergehen neue Steuergesetze angenommen, die einen gewaltigen Fortschritt darstellen. - Diese Gesetze sehen eine Erhöhung der Vermö gens-, Einkommen- und Erbschaftssteuer vor und führen daneben eine vorläufige Steuer auf Kriegs einkommen ein. Tie bisherige Vermögenssteuer er hob bei einem Vermögen von 30.000 Kronen eine Steuer von 1.15 IC pro Mille steigend bis auf 1.25 K pro Mille bei einem Vermögen von 1 Mil lion Kronen und darüber. Diese Skala wird jetzt erhöht auf 1.25

K pro Mille bei 30.000 L Vermö gen und steigt proportionell bis auf 2.60 K pro Mille bei einem Vermögen von 1 Million Kronen und darüber. Die bisherige progressive Einkommensteuer be gann bei einem Einkommen von 600 K mit 2.6 Die Steuer stieg dann bis auf 6 % bei einem Ein kommen von 200.000 K und mehr. Jetzt ist die Steuer erhöht auf 2.7 % bei einem Einkommen von 6000 bis 8000 K und steigt auf 6 % bei einem Einkommen von 100.000 K und darüber. Die Er höhung der Erbschaftssteuer betrifft

insbesondere die großen Erbschaften bei entfernten Verwandt schaften. Die drei neuen Steuern werden dem Staate eine jährliche Mehreinnahme von 3tzb Mil lionen Kronen bringen. Diese Summe wird aus reichen, um die Anleihe von 60 Millionen Kronen zu verzinsen und zu amortisieren, die infolge des Weltkrieges ausgenommen werden mußte. Die vierte Steuer, die Kriegseinkommensteuer ge nannt, belegt jede außerordentliche Einnahme von mehr als 7000 K, die während des Krieges erzielt wurde, mit einer Steuer

von 10 %. Die Steuer wird jedoch nur erhoben, sofern das ordentliche Einkom men, das der Steuerzahler versteuert hat, 8000 K beträgt. Die Steuer wird nur in diesem Jahre er hoben. Welchen Betrag dies abwerfen wird, läßt sich natürlich noch nicht Voraussagen. Dänemark hat mit diesen Steuergesetzen zunächst bestimmt, daß die Ausgaben, die der Weltkrieg mit sich gebracht hat, durch direkte Steuern aufzubringen sind. Die Kriegssteuer wiederum ist die erste.Steuer, -die bisher ein Land einzuführen wagte, um Ein kommen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 31.03.1911
Umfang: 16
: wenn sie eine Steuer beschließen, dann wird es gründ lich gemacht. Der Schöpfer der neuen Lustbarkeitssteuer hat uristreitig bewiesen, daß an ihm ein Finanzminister verloren gegangen ist. Auch der Gemeinderat konnte sich dieser Anschauung nicht verschließen, denn ohne ein Wort für oder gegen diese Steuer zu verlieren, wurde, wie schon mitgeteilt, in der letzten Gemeinderatssitzung diese Steuer einstimmig angenommen. Wir können nicht umhin, unseren Lesern zu zeigen, mit welcher Gründlichkeit unsere Gemeinderäte

die Steuer objekte studieren, damit ihnen ja kein Heller entschlüpft. Diesem Beschlüsse zufolge wird bei allen im Stadtgebiete von Bozen veranstalteten Unterhaltungen, Schaustellun gen usw. zu Gunsten des Armenfonds von Bozen eine Abgabe von den Eingängen eingehoben. Insbesondere ist die Abgabe zu entrichten von den Eingängen: 1. für alle Theatervorstellungen, 2. für Varietee- und Zirkusvor stellungen, 3. für Kinematographenvorstellungen, 4. für Vorstellungen in Spezialitätentheatern, 5. für Schaustel

und wird auch auf Jahre hinaus keines erhalten; für Bildungszwecke (Vorträge jeg licher Art, Rezitationsabende usw.) wird überhaupt nichts geboten, und jetzt wird auch noch das Einzige, das Kon zert, besteuert. Daß auch diese Steuer sich gegen die min derbemittelte Bevölkerung wendet, liegt auf der Hand. Welcher Verein ist heute in Bozen imstande, ein Kon zert zu veranstalten, bei dem er nur 29 h Eintritt ein heben kann? Sollte es unserem Freisinn wirklich unbekannt sein, daß die Regiekosten derart hohe geworden

sind, daß man von der Veranstaltung von Lichtbilderabenden, Konzerten, Vor trägen usw. Abstand nehmen muß? Das geniert aber un sere Gemeindeväter nicht. Ihre Konzerte werden ja im Museumssaale abgehalten (ohne Restauration) und da zahlt man ja keine Steuer, und sonst wird schon ein Aus weg gefunden werden. Anders ist es aber bei den Gewerkschaften usw. Die Kassen derartiger Vereine sind eben nicht so gut fundiert wie die der bürgerlichen Vereine und müssen eben Ein tritt einheben oder aber daraus verzichten, ihren Mitglie dern

") können eine Pauschalsumme zahlen. Unterlassung der Anzeige, un richtige Angaben und Auskunftsverweigerungen seitens der Veranstalter zum Zwecke der Herbeiführung einer Ver kürzung der Abgabe können mit einer Abgabeerhöhung bis zu 200 Prozent, welche jedoch den Betrag von 200 K nicht übersteigen darf, bestraft werden. Warum nun diese Steuer gerade für den Armensonds geschaffen wurde, ist nicht gut erklärlich. Denn „fett" wird der Fond nicht werden, weil es sich jedenfalls jeder Verein überlegen wird, ein Fest

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 5 von 16
Datum: 02.06.1922
Umfang: 16
wirtschaften. Ge wissenhafte Sachverwalter laufen sich die Füße ab, um vor, ber und nach der Vereinsgründung oder erster: Bilanz alle Steuertücken kenrren zu lernen: minder Verläßliche arbeiten dagegen, als ob in unserem schönen Vaterlande diele liebliche Einrichtung überhaupt unbekannt wäre und sind dann ratlos, wenn eines unschönen Tages der Steuer bote mit einem Fragebogen oder gar mit einem Zah lungsbefehl erscheint. Wir wollen heute die wichtigsten Steuern, die der Genossenschafter kennen muß

es sich, nach Maus einer gewissen Wartefrist auch ohne behördliche Aufforderung das Bekenntnis abzulegen bezw. die Steuer zu zahlen. Gerade jetzt muß die Gerrossenschaft unter Umständen lediglich auf Grund einer alten Vorschreibung die Steuer begleichen. Keineswegs leiste man eine Be zahlung oder iibergebe man ein Schriftstück, ohne eine post- oder fteueramtliche Bestätigung einzuholen und gut zu verwahren. Um sich nachträglich Aerger und Zeit-^ Verlust zu sparen, nehme inan schon beini Rechnungs-i abschluß

auf die steuertechnischen Tatsachen Bedacht. Die- bereitet namentlich irn ersten Geschäftsjahre Schwierig keiten, wenn noch die Erfahrung mangelt. Man darf zum Beispiel nicht die Ernrichtungskosten als Abzugs post büchen, da sie ja meist wieder als Vermögen auf der? Habenseite erscheinen. Etwas anderes ist es mit der; „verlorenen Spesen" bei den begünstigten Genossenschaf-, ten. Auch vergesse man bei Verteilung des Reingewinnes! nicht auf die für das Geschäftsjahr vielleicht noch nicht bemessene Steuer

! Denn bei den: heutigen Wirrwarr erhält man oft für 2, 3 Jahre keinen Zahlungsauftrag und rnuß plötzlich für den ganzen Zeitraum die Steuer ans einmal erlegen. Das gibt eine böse Uebervaschung, wenn die Zahlung in eine flaue Zeit fällt rmd die Erni künfte der fetten Jahre allzu freigebig auf Belohnung gen, Gewrrrnanteile usw. verbraucht worden sind. Eine Genossenschaft, die neben Warengeschäften auch Spar-< geschäfte macht, darf nicht einfach im RechnungWschlusse vermerken: „Gezahlte Schuldzinsen für 1920 360.467

Kr.", sondern muß genau angeben, wieviel von dresenh Betrag auf Schuldscheine und wieviel auf Spareinlagen entfällt. Letztere Ziffer bildet nämlich die Grundlage für die Bemessung der Rentensteuer, die auch dann zu enttichten ist, wenn die Genossenschaft das Spargeschaft nur nebenbei pflegt. Sie hat zwar das Recht, die Steuer auf die Einleger zu überwälzen, Pflegt aber die Aba gäbe aus eigenem zu tragen. Hat die Gerrossenschaft Grurrdstücke und Häuser, dann ist Grund- und Haussteuer zu begleichen, außerdem

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 16
Datum: 21.04.1932
Umfang: 16
normaler Holzzu- wachs jährlich 500 8 500 8 daher außerordentlicher Holzerlös 5500 : 5 — 1100 8 daher Be sie u er un gs gr und läge 4100 8 Die schlüsselmäßige Steuer von 4100 8 Einkommen beträgt 2.2% (siehe Bauernbundkalender 1932, Seite 55, Punkt 5), das sind 90.20 8. Es ist nun zu errechnen, welche Steuer nach dem- selben Verhältnis auf das Gesamteinkommen <2500 + 6000) entfällt. Dies ergibt sich aus der Proportion: 4.100 : 90.2 --- 8.500 : X, X --- 90.2 X 8.500 = S 186.98 4100 Ohne Anwendung

der Begünstigung nach § 175 des PStG, würde die Steuer bei einem Gesamteinkommen von 8500 8 zu 4 % (siehe obzitierten Bauernbund kalender) 340 8 ausmachen. Was die im Punkt III, Absatz 2 und 3, vorgesehene Befreiung des sogenannten Katastrophenholzes betrifft, wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei Zutreffen der Voraussetzungen, daß nämlich das be treffende Holz aus der Sturmkatastrophe vom 23. No vember 1930 herrührt, d>er Kataftral-Reinertrag 400 K und die Holzinenge 30 Festmeter — 42 Raummeter

zu ermöglichen, sollen wenigstens alle jene Landwirte, in deren Verhält, niffen gegenüber dem Jahre 1930 eine steuerrechtlich wesentliche Aenderung eingetreten ist, nicht verabsäumen, der zuständigen Steuerbehörde jene Daten bekanntzu- geben, die zur Feststellung des Grundbesitzeinkommens, sowie des Gesamteinkommens und der allfälligen Steuer- ermäßigung notwendig sind. Insbesondere sollen jene Landwirte, welche im Jahre 1931 Schuldzinfen gezahlt haben, diese Schuldzinsen im Bekenntnis geltend

machen und die Be- weife hiefür bereithalten. Diese Meldungen sowie auch allfällige formelle Be kenntniffe müssen bis Gamstag, den 21. Mai 1982 eingebracht werden. Die obgedachte Meldung könnte in folgender Weife erstattet werden: «n die Sleueradministration Bezirkssteuerbehörde Unter Bezugnahme auf da» »wischen der Finanz-Landesdirektion für Tirol einerseits und den bäuerlichen Organisationen Tirols andererseit» abgeschloffene Uebereinkommen übermittle ich der Steuer behörde nachstehende, auf da» Jahr 1931 Bezug

habende Behelfe zur Errechnung de» Einkommen» und Bemessung der Einkommen steuer für da» Jahr 1931: 1. Katastralreinertrag (K. N. E.) meine» Betriebes mit Ausnahme der verpachteten Grundstücke . . . K r K. R. E. de» Interestentschaftsbesttze» (Bezeichnung desselbeu) K Auf meinen Anteil (z. B. ein Achtel) entfallender K. R. E K ..... 3. K. % E. der gepachteten Grundstücke (Name de» Verpächter») — K 4. Hiefür von mir entrichteter Pachtzins 8 3. Bon Herrn aus Verpachtung eingenommener Pachtzins

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