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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 18.05.1901
Umfang: 10
Seite 2 ,A er Tiroler' Samstag, 18. Mai 1901 wohl gemerkt, sämmtlicher Steuern, also auch der indirecten Steuern auf eine einzige Steuer, sagen wir die progressive Einkommensteuer, nichts anderes ist als eine Utopie. Aber, meine Herren, mit den Consumsteuern verhält es sich ähnlich wie mit dem Alkohol. Ein allzuviel an Consumsteuern ist für den Staat gerade so unges u n d w ie ein allzuviel an Alkohol für das einzelne Individuum. Für mich liegt daher die Frage so: Ist diese Steuer

vom Standpunkte der Steuer gerechtigkeit zu bewilligen, ist selbe für den Staat als solchen nützlich oder nicht? Um diese Frage be antworten zu können, muss ich zuerst feststellen, was in Steuersachen gerecht ist. Steuergerechtigkeit. Es fällt mir nicht ein, diese Definition selbst zu geben, sondern ich werde Ihnen eine Autorität citieren, welche in Oesterreich in Steuersachen als maßgebend anerkannt sein dürste. Seine Excellenz der gewesene Finanzminister schreibt in seinem Werke „Finanz wissenschaft

, welche ein Einkommen von 600 bis 1000 fl. haben, also noch immer nicht zu den Reichen gezählt werden können. Die andere Hälfte, 28,000.000 15, kann als specifische Steuer der Reichen gelten. Von diesen 38,000.000 15 sind, ich mache daraus besonders auf- merkfam. 2 3,000.<>00 l5, die Hälfte der Personaleinkommensteuer, von jeder Gemeinde- und Landesumlage gänzlich befreit. Und nun bitte ich Sie, meine Herren, mit dieser specifischen Steuer der Reichen, mit dieser Summe von 28,000.000 15 folgende Ziffern und Steuern

verhält es sich ähnlich wie mit der Grundsteuer: auch sie zahlt zum weitaus größten Theile der verarmende, ver blutende Bauernstand und die mittlere und arme städtische Bevölkerung. Die Gebäudesteuer ist außerdem doppelt unge- recht; sie ist eine doppelte Besteuerung des Grund und Bodens. Der Bauer zahlt für den Reinertrag des Grund und Bodens 32 7 Procent an Grund steuer, er zahlt mithin mehr als das Vierfache von dem, was der Millionär für sein müheloses Ein kommen in Form

noch folgende Ziffern erscheinen? Die Brautweinabgabe ist präliminiert mit netto 63 V2 Millionen. Wer diese Steuer zahlt, das brauche ich wohl nicht näher zu erklären; es zahlt sie zum weitaus größten Theile die verarmende Be völkerung. Die Wein- und Moststeuer ist präliminiert mit 11,000.000 15, die Bierstener Mit 76,435.000 X, Fleisch- und Schlachtviehsteuer mit 15,140.000 15, die Verbrauchsabgabe von Zucker mit netto 80,550.0'0 l5, die Verbrauchssteuer von Mineralöl mit 17,800.00 > 15. Wer

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Der Bote für Tirol
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Seite 22 von 26
Datum: 10.03.1842
Umfang: 26
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden. alS: 1. Aon der Sauer» oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des AdelSsummarS, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurn'er ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. Wi Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr. 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer Anton Baumgarrner zu Meron ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34-/, kr. R.W. Steuer hievon aus drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 7V fl. 3. Won der Prechtlifchen Behausung und Garten zu Meran, sud Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Mofer zu Meran ein jährlicher Grund zins von 3 fl. 53'/? kr. R. W. Steuer hievon auf drei ZLermine 17 kr. Um den AuSrufSpreiS per 6V fl. 4. Von dem Noßkopfischen Hause zu Meran, sud Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Jpsepda v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W. Steuer hievon

auf drei Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 54 fl. 5. Von der Lochmannischev Untermairboswiese von circa 4 Tagmahd, sud Nr. Kat. 3l0, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/- kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4 Star Land, sud Nr. Kat. 2873, Nr. »'Vz-o AdelSsummarS, durch die Jobann Pircherischen Kinder ein jährlicher Grundzins um Martini

von 1 fl. 8V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil deS OberberggüteiS zu Tirol, . sud Nr. Kat. 2395, durch den gegenwärtigen Besitzer Thomas Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34'/, kr.'R. W. um Martini. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 8V sl. S. N»n dem KSstenholxacker zu Tirol, sud Nr.' Kat. Z2VS, durch den gegenwärtigen Besitzer Givr» Güster zu ZLirol »in jährlicher Grundzins von 48 kr. R. W. Steuer auf deei Termine

3'/, kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Zlagmahd Etschn ies» ii, ÖbermaiS, sud Nr. Kat. 2205, durch den gegenwärtigen Besitzer Jo seph Torgler in ObermaiS ein jährlicher Grundzin» von 34^7 kr.R.W. Steuer hievon aus drei Termin« 2?/,kr. Um den AuSrufSpreiS per 9 fl. 1l/> Von zwei allen Togmahd Wies» auf derLatzog, sud Nr. Kat. 2037, durch den gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13°/, kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termin« 1 kr. Um den AuSrufSpreiS per 4 fl. 11. Bom

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 16.12.1873
Umfang: 14
Merancr Zeimng (Siebenter Jahrgang.) Erscheint jede» Mittwoch und SamStag Vorm. PränumerationSpreiS lo:o Meran vierteljährig 1 fl., halbjährig 2 fl., ganzjährig 4 fl. — Franco per Post vierteljährig 1 ff. 2V kr., halbjährig 2 fl. 30 kr., ganzjährig 4 fl. kl> kr. Jnferatgebühr für die dreispaltige Petitteile oder deren Raum- 4 kr. bei einmaliger, 7 kr. bei zweimaliger und 10 kr. bet dreimaliger Einrückung. -- Steuer für jede Einrückung 30 kr. — Briefe »nd Gelder werden franco erbeten

Hoskreijen ver nimmt, sieht die Prinzessin Gisela bis gegen Ende des nächsten Monats der Entbindung ent- i p Seltsame Abgaben nnd Steuer». Die Mittel, Geld zu schaffen, sind uner schöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, das erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen Staals -Säckel hinüber zu leiten. Was ist nicht AlleS schon Gegenstand der Besteuerung gewesen, welche Vorwände hat man nicht aufgesucht, um neue Auflagen anssindig

eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Con- currenz und damit den Eingangszoll verdränge Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den Kaisern, gingen späteren Geschlechtern, als Steuer-Erfinder mit guten wie schlechten Beispielen voran. Sie kannten Gebnrts- und Sterbesteuern, eine Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie reich waren, eine Steuer auch auf die erste Brantnacht! Bekannt ist Kaiser Vespasian's Cloakenstener, worauf sich JuvenalS Worte beziehen: luiri

bonus est oäor sx Hiislidet ns. (Gut ist der Geruch des Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines SohneS Titus. Indessen, lassen wir das Alterthum bei Seite und wenden wir uns zum Deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand war damals davon ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte sein Contingent

, der König jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz 1000 Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte Militärstand vom General-Feldmarschall bis zum Stabs-Offizier mußte — sehr im Contraste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei Weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch, wie das gewöhnlich bei allen derartigen Auflagen der Fall ist von den unteren

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 16
Datum: 19.08.1824
Umfang: 16
, lind wird rücksichtlich der romantischen Lage , der schönen Gebäude und wohl eingerichteten Bad- Anstalt und Oekonomiè-Anlage häufig von Fremden und Durchreisenden besucht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud iLb», uud steuert auf 1 >/s Termin in R. W. t» 1/4 kl> Cat. Nr. iStii. Ein Frühgärtl von (>Z Klaftern, steuert auf » 1/2 Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. >üt>>. Ein Kraulgärten von 1S4 Klaftern, giebt auf 1 1/2 Termin in R. W. Steuer 23/4 kr. Cat. Nr. iSb2. Ein großes

noch 1 fl. 2, kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. Ein Stück Düng- oder HenmooS -unter dem Wege von S2><) Klaftern. Hievon hat man anf »1/2 Termin in R. W. > fl. > kr. Steuer zu bezahlen. Cat. Nr. 1SK7. Ein Wieöniahd mit 2 Heusiadlrech- ten, an veni Geschränk, die feurige Wiese, A?ühlbüchl und auf dem M00S genannt, vou Klaftern. Giebt auf > 1/2 Termin iu R. W. 64 1 /2 kr. Steuer, und u/b4 Mehen Haber und iin 21 si. Fuß Geld 3 tr. Cat. »Sl-3. Ein Wieöniahd an dem Fischweiher von c)l>n Klaftern. Steuert auf 1 ,^2 Termin

iu R. W. ü kr. Cat. Nr. iSliy. Ein Wieömahd und MooSboden un ter dem neue».Haufe von ,iZno Klafter». Ist auf^» ,/z Terniin mit 9 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. >670. Ein Wieöniahd am Thauernzaune voi, 226 Klaftern, bei Nr. »LtiS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. N. W. Steuer» Cat. Nr. >671. Mehr ein solches bei Nr. iSl,4 von 45c, Klaftern. Steuert in N. W. auf 1 ,/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,272. Ein solches bei Nr. >503 von »>2 Klaftern. Reicht auf » 1 /2 Termin im 24 si. Fuß » kr. Sieuer. Cat» Nr. 1673

. Weiter ein Wieöniahd von 4oLoKl. Giebt in N. W. auf » »/2 Termin 7 kr. Steuer und liegt bei Nr. »Lks. Cat. Nr. 1674. Ein Fischteich unweit der Behausung, daS Kreklmooser Seele genannt, von 32oo Klaftern im Umfange. Giebt anf > »/s Termin 4 kr. in R. W. Steuer, und jährlich 3 kr. T. W. Grnndzinö. Cat. Nr. >574 >^2. Ein WieSmàhd, der Mühlbüchl, uuwcit der Neumühle, zwischen. Franz Wagner und Karl Plattner liegend, von ciic-, 2 Fuder Heu. Hievon hat man auf i 1^2 Termin 2 kr. in R. W. Lteuer zu geben. Cat. Nr: ,372

. Zwei Stücke Grund, von Michael Peiutuer herrührend, von t-32 Klaftern. Steuert auf , ,/2 Termin in R. W. 7 kr. , und giebt noch überhin in T. W. l> kr. Gruudziuö. Und Nr. Cat. 1682. Ein Acker von Mathias Angerer her, die 33c» Klaftern. Davon hat man auf » l /2 Ter min q 1 /2 kr. in R. W. Steuer, und jährlich in T. W. b kr. GrundziuS zu gebe». Alle diese Grundstücke, mit Ausnahme der feurigen Wiese, Mühlbüchl und auf dem M00S sudOat. iS (>7, und der Wiese, der Mühlbüchl, sud ?^rc>. Lat. 5574

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 09.03.1895
Umfang: 12
. Abg. R. v. Jedrzejowicz erklärte namens der Polen, dass dieselben für daö Reformwerk eintreten. Er be sprach in zustimmender Weise die einzelnen Steuer- Vorlagen und führte bei der Personal Einkommensteuer aus, dass bei einem gleichmäßigen Satze dieselbe die ärmsten Schichten der Bevölkerung zu hart treffen müsste. Wenn man diese Steuer nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch beurtheile, so fei eS sicher, dass es ohne die Personal-Einkommensteuer nicht möglich wäre, das mobile Capital

zur Besteuerung heranzu ziehen. Die Bestimmung über die Bertheilung der später zu erhoffenden Ueberschüsse fand Redner jedoch nicht gerechtfertigt und eö sei diesbezüglich eine Ab änderung dahin nothwendig, dass die Länder in einem größeren Percentsatze an den Ueberschüsseu participie ren Der vorliegende Entwurf bedeute trotzdem in vielen Rücksichten einen Fortschritt vor dem bestehenden. Neue große Ideen werden in unsere erstarrte Steuer gesetzgebung eingeführt, wie die Schonung der schwä cheren Elemente

, die Heranziehung derjenigen zur Steuer, die bis jetzt nichts gezahlt haben, die gleichmäßige Aer- theiluug der Lasten, der erste Schritt zur Ermäßigung der so drückenden direkten Steuern, die Förderung der mit der socialen Fr.:ge so innig verbundenen Genos senschaften durch eine gerechte Besteuerung und schließ lich die Eiiyührung der autonomen Elemente in die bis jetzt so verschlossene Welt deö FiSealisinuö. Abg. Formanek warnte vor der Annahme der Steuer- vorlagen, weil durch dieselbe der Bevölkerung

nur Lasten aufgebürdet werden, von denen die Länder der böhmischen Krone den Löwenantheil werden bezahlen müssen. Abg. Freiherr v. Dipauli verwahrte sich zunächst dagegen, dass die Steuerreform als ein Parteiwerk, insbesondere von Seite der Liberalen, fructificiert werde. An dem Gesetze hätten alle Parteien redlich mitgearbeitet, von dem Wunsche erfüllt, eine Steuer reform endlich zu schaffen. Aber nur eine Reform, nicht aber eine Steuerrevolution sei beabsichtigt. Darum werde das Anlehnen

. Die Landwirtschaft werde keine Nachtheile erleiden dank dem Entgegenkommen des Finanzministers, der die Verhältnisse richtig erfasst habe. Das Gewerbe finde auch hinreichende Berück sichtigung, zumal die unteren Kategorien dieser Steuer träger durch Nachlässe begünstigt werden sollen, während die großen Erwerbsteuerzahler von jeder Entlastung ausgeschlossen sind. Auch der Vorwurf, dass die Per- sonal-Einkommensteuer kapitalistisch sei. sei nickt gerecht fertigt. Eine Steuer, die eine progressive sei, könne

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Volksblatt
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Seite 5 von 9
Datum: 10.04.1889
Umfang: 9
, sondern eine Objektssteuer. in der allerröhesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man - doch klarere finanzpolitische Ideen'zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, die Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer aus dehnen konnte, in welchen sie bisher «icht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte 'der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden,-ohne daß er eS allzu sehr spüren' Es ist keine Uebertreibung, wenn ich behaupte, daß bei der Klassen steuer alle l anerkannten Principien einer? vernünftigen Steuerpolitik geradezu auf den Kopf gestellt sind.' - „Während die HauSzinssteuer genau nach dem Er trage sich richtet, nimmt die Haueklassensteuer auf den Ertrag keine Rücksicht ; während die erstere im Falle der Leerstehnng nicht bezahlt

zu werden braucht, muß die letztere auch dann entrichtet werden, wenn der Haus eigenthümer gar nicht in der Lage ist/ irgend welchen Nutzen oder Vortheil von seinem Objekte zu ziehen. Während der Grundsatz allgemein anerkannt ist, daß bei der/Besteuerung auf den wirthschaftlich Schwachen doch angemessene Rücksicht zu nehmen und der Steuer fähigere mehr zu belasten ist, müssen wir in Tirol die bittere Erfahrung machen, daß gerade diejenigen Märkte und Orte,' welche den nichtssagenden Namen „Städte' führen

zu liegen, wo mehr als die Hälfte der Häuser und mehr als die Hälfte der Wohnräume vermiethet sind. Bezüglich aller nachfolgenden Daten habe ich die stenerämtlichen Zahlungsaufträge, aus welchen die Zahl der Wohnräume, die Klasse, der einbekannte und richtiggestellte Zins^ die vorgeschriebene Steuer ersichtlich ist, im Original bei mir, und wenn sich, wie ich hoffe, der Herr Finanzminister dafür inter- essirt, so stehen sie ihm zur Verfügung. Ich bemerke vorher, daß - die Zinssteuer im Jahre 1888

mit 80 Procent, die Klassensteuer dagegen nur mit 50 Procent der definitiven Steuer in Vorschreibung gebracht wurde und stelle beide Steuerarten in Parallele. Hier habe ich den Zahlungsbogen des HanseS Nr. 109 des Marktes Schwaz. Es hat 25 Wohn räume und ist um einen Betrag von 599 fi. vermiethet. Die 80procentige Zinssteuer davon beträgt 50 sl. 32 kr., die 50procentige Klassensteuer 62 fl. 50 kr., die difi- nitive Steuer 125 fl., das sind 21 Procent des Brutto zinses. Das Hans Nr. 1 in Stans hat 8 Wohnräume

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 11.01.1858
Umfang: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.07.1889
Umfang: 6
werden. Aandesschnapssteuer.) Unter diesem Schlag worte brachten kürzlich die clericalen Zeitungen Tirols die kurze Notiz, daß diese Steuer in der Periode vom 1. September 1888 bis 30. Juni 1889 ein Erträgniß Von 163.893 fl. 50'/- kr. abgeworfen hat. Es ist auf fallend, daß hierbei nicht bemerkt wird, ob dies Brutto- bder Reinerträgniß ist, und auch, daß diesmal nur eine kurze Mittheilung erfolgte, während dem Ausweise über die Periode vom 1. September bis 31. December 1888, also über die ersten 4 Monate

schon ein beiläufiges Reinerträgniß dieser Steuer berechnen. Bor Allem ist zu betonen, daß die Periode vom 1. September bis 31. December 1838 nicht normal genannt werden kann, weil im Erträgnisse dieser Zeit die Beiträge für alle am 1. September 1888 in Tirol vorhandenen Borräthe von Liqnenr, Rum, Branntwein und Spiritus, welch nachversteuert werden mußten, enthalten sind, und daß dies wirklich geschehen ist, be weisen die nachfolgenden aus den amtlichen Ausweisen entnommenen Daten: Brutto-Erträgniß

ein gleiches Resultat liefert, was unserer Ansicht nach kaum der Fall fein wird, per ein circa 54.000 fl. Noch ist zu berücksichtigen, daß in diesem Erträgnisse die Steuer für den zu gewerblichen Zwecken und zur Essigfabrikation, nöthigen, sowie den denatu- rirten Spiritus enthalten 'ist und ivenn der/ wegen dieser Besteuerung schwebende Proceß zu Gunsten der Consumenten entschieden wird, die Bruttoeinnahmen bedeutend zurückgehen uud das Reinerträgniß noch kleiner werden wird. Da ist wohl die Frage

er laubt: Ist es gerecht und rationell, der Bevölkerung Tirols ca. 144.000 fl. im Jahre als Steuer abzunehmen, um ein so klägliches Resultat zu erzielen? Es wird in letzter Zeit von Seiten maßgebender Persönlichkeiten, selbst unserer Partei, von Pauschalirung dieser Steuer ge sprochen. um die Einhebungsauslagen zu vermindern! Ja, wissen denn diese Herren nicht, daß das Pau- schalirungssystem die ungerechteste, unrationellste und verhaßteste Art der Steuereinhebung ist? Will man diese odiose Steuer

durch das Pauschalsystem noch verhaßter machen? Diesen Schritt sollten sich unsere Landboten wohl überlegen. Schon die letzten Land- tagswahlen haben die Klagen der Bevölkerung über diese drückende und ertragslose Steuer gezeigt. Ein Sturm der Entrüstung würde bei Einführung der Pauschalirung das Land erfassen und insbesondere, wenn man maßgebenden Ortes die Kühnheit hätte, das Erträgniß der ersten 4 Monate in die Pauschal bemessung einzubezieheu! Circa 400.000 fl., oder nach der Sortirnug der „Tiroler Stimmen

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 20
Datum: 16.02.1837
Umfang: 20
noch wenig üblich gewesen zu sevn^ Denn alle einzelnen Steuerb-träge sind in den Rollen nach Mark, Pfund, Kreuzern und Vierern ange setzt. Eine Mark enthielt 10 Pfund, ein Pfund 12 Kreuzer, ein Kreuzer b Vierer. Eine Mark betrug daher Zwei Gülten oder einen harten Thaler, und die Steuer von 90,000 Gul den konnte mit 45,000 Mark ausgedrückt werden. Als steuerbare Gegenstände sind in den Rollen bezeichnet: Häuser, Scheunen, Gärten, Aecker, Wiesen und auch die Gewerbe. Die Steuerpflichtigen

sind in jeder Rolle einzeln, selbst mit ihren Titeln, verzeichnet, und jedem ist die Steuer von allem Steuerbaren, was er im Stadtbezirke in und au ßer seinem Wohnungsbezirke besaß, mit einer einzigen Summe zugemessen. Da die Häuser damals noch nicht mit Nummern, bezeichnet waren, ist. ohne Zweifel zur Beseitigung jedes Miß verstandes, nebst dem Besitzer gewöhnlich auch sein Vormann, der das Hans vor ihm besaß, angezeigt. Die Gewerbsteuer ist in ihrem Betrage sehr mäßig, nirgends einen Gulden er reichend

, und auch zum Theil nur auf tZKreuzer bestimmt. Nach unserer Rechnung (denn in den Rollen sind keine Summen gezogen) betrug diese Steuer auf einen Termin für die Stadt 267 Mark, 9 Pfund, 4 Kreu.er, 4 Vierer; für die Vorstadt 116 M., 2 Kr. ,4V.; für die Silbergasse 86 M., g Pf., 5 Kr., 4V.; für die Jnnbrücke 159 M., 3 Pf., 4 Kr., 2 V. Also für die ganze Stadt 628 M.. 1 Pf., 5 Kr^, 4 V.; und auf beide Termine 1256 M., 2 Pf., 11 Kr. und 3 V. oder nach Gulden, dieMark zu 2 fl. berechnet, 2512

fl. 35 kr., was für jene Zeit gewiß eine nicht kleine Steueranlage war. Ueberhin sind etwelche Parteien in den Rollen zwar mit ihren Namen und ihrem Besitzthum, aber ohne Steuer- ausal/angeführt. Vielleicht haben diese ihrBetreffniß mit ihrer Verwendung bei diesem Steuergeschäfte abgedienet, was wir darum NUithnlaßen, weil auch der Stadtschreiber Hanns Nei- chart unter denselben ist, der natürlich viele Schreiberei bei die sem Geschäfte zu besorgen hatte. Bei zwei Häusern ist auch be- rnerkt, sie seyen steuerfrei

. Diese Steuer scheint übrigens mit der sorgfältigsten Ge nauigkeit vertheilt worden zu seyn, da die Steuer bis auf Kreuzer und Pfenninge bemessen wurde. Nach welchen Grund sätzen, oder nach welchem Kataster man dabei verfuhr, wissen wir nicht anzugeben. linier den Steuerpflichtigen erscheint in der Rolle Silber gasse auch der Londesfnrft Erzherzog Ferdinand mit nicht we niger als 38 verschiedenen Steueransätzen, wovon er im Gan zen 33 Mark 2 Psund Steuer in jedem Termin zu zahlen Halle

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 21.01.1864
Umfang: 4
einem Vater an. Angekommene Fremde in Innsbruck. Den 20. Jänner. lG. Sonne.) Die HH : üDer, f. f. Beamter v. Ofen; I. Schlesinger. Kfm. v. München; Schlesinger u Reih. Hdlü Reis. v. Wien — (Deft. Hof) Die HH: Schmidt, k. k Lieut. v. Belluno; Olga Daht u. Maria Polivanow, Priv v. Moskau,' Wolff Kfm v München; Brunnec, Gesch. Reis v Wien. — (©. Stern) Die HH : Daum, Dokt v Zell a.Z.; Danbl, Priv. v Unken (G Rose) Hr. Cornet. k. k. Steuer Einnehmer v Seife — (SB Kreuz) Hr. Kauper. HdlSm. v München Essekten

Bestimmungen hiemit be kannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hur.d zu den Gemeindebedürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Buldoggs und weibliche Hunde auf 5 fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. ö. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen , welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden

nach erfolgter Ueber nahme beim obgenannten Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgcnanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben

vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund. welcher nach Verlaus obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zumachen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 18
Datum: 21.06.1838
Umfang: 18
, jetzt an Anton Zattelli verpachtet, und in dem Steuer-Kataster der Stadtgemeinde Trient unter Nr. 373 eingeschrieben von 2415 Triventinifche Klafter mit einem Steuer-Kapitale von 33k fl. Tirol. Währung, für welches jährlich von 6 Steuer-Terminen 4 fl. 343/4 kr. W. W. C. M. ncbsi dem Zehentvom 11. Theile an das Domkapitel zn Trient entrichtet werden. . Der Auörufsprsis ist mit 2415 fl. W. W. E. M. festgesetzt. 2. Ein Maierhof (Maso) gleich außer den Mauern der Stadt Trient, in kleiner Entfernung von der p'in

^x.a licra, ii genannt, gegenwärtig an Franz Bernardi verpachtet, und in dem Steuer-Kataster der Stadt Trient sub Nr. 872 eingeschrieben, mit Ausnahme! jedoch von 301 Qua- dratklaster und 4 Schuh gegen dj>6 Kapuziner-Kloster, welche der Kongregation >li (Duritü verkauft worden sind. Der Maier- , Hof besieht in einem vereinten Acker und Weinboden, von bei läufig 8536 Klafter sammt Rnstikalhause, dessen Steuer-Ka pital auf 1739 fl. 12 kr. Tirol. Währung angesetzt ist. welches mit einer jährlichen

Steuer von 6 Terminen mit 19 fl. 51 3/4 ki. W. W. C. M. belegt ist. Indem Hefe des obrn genannten HauseS, und zwar an dem Kanal längs desselben befindet sich die kleineFarbenmüble des HasnerS Hartmann von Trient. Der Ersteigerer diestS MaierhofeS ist demnach verbunden, das Eigenthumsrecht des Hartmanns auf diese Mühle anzuerkennen, und ihm den Zu- und Abgang zn und von derselben nicht zu verwehren, dagegen wird ihm als Entschädigung dasür abgetreten: ?) der Grundzins von jährlichen

Klafter indem Stener-KatasterderGemeinde MattarellounterNr. 113 vorkommend mit einem Steuer-Kapital von 31 fl. Tirol. Wäh rung und zehentpflichtig mit dein 11. Theile an die gräfl. Fa milie Trapp, im AuSrufspreife per 165 fl. W. W. E. M. 4. Ein anderes in der nämlichen Gegend vorhin dem ge nannten Kloster angehörig gewesenes Grundstück, ai genannt, von 1260 Klafter unter Katastral-Nr. 119, der Ge meinde Mattarello, mit einem Steuer-Kapital von 215 fl^ Tirol. Währung, und zehentpflichtig

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 01.02.1859
Umfang: 8
! Knndmachunq. Nr. 67SZ Mit Beziehung auf die diesseitige Kundmachung vom 30. Dezember 1357 Z. 5176 werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das VerwaltnngS- jahr 1353—59 folgende Bestimmungen zur allge- meinen Richtschnur bekannt gemacht: 1, Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier seinen oder mekrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von 1 fl. 75 kr. österr. Wäl> rung für i'eden Hund als Steuer zu den Gemeinde- bedürfiiissen zu entrichten. 2. Für das Jahr >859

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. Z. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen,, und die Steuer sogleich zu befahlen. Für das Jakr 1859 wird gleichfalls der Thierarzl I o se f L e ch e r die Aufnahme der Änzeige und die Steüerbehebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung

die Anzeige zu machen, um die Steuer zu entrichten. V. 5^ Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. , '6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Partbei eine Bescheinigung ans das Jahr der Ausstellnng giltig, und ein'Zeichen verabfolgt, welches dem vo rg e m erkt en 'H u » d e angehängt werden muß, die Kosten des Letzter» sind abgesondert mit 10, Nkr. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldnngen und Steuerzahlungen unterläßt,, verfällt in «ine Strafe

des dreifachen Betrages der «teuer. Der Abdecker w/rd beauftragt, /eben Hund, welcher nach Verlauf der,obigen'Anmelduttgsfristeii nicht mir dem über- ge'benen Zeichen versehen, und wabrscheinlicher Weise des der Steuer'versciiwiegen worden ist, zum Kom missär zu stellen, welcher die magistratliche Straf verhandlung veranlaßt. Dem -Abr'i'ck-»- grbülirr bci Str«iffAl7«'n drr oritte Theil der eingebrachten Strafe als Anzeigegebühr. .3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzablüng verweigern

!?e k. k. Finanz-Laiidcs-Diiekiion bat mit hobem Dekret vom 26. November 1358 Z. l3273 dem gefertigten Amte mit Erlaß der löblichen k. k. Finanz-Bezirks.'Direktion in Trient vom 1. Dezem ber 1353 Z. 143A2 eröffnet, niedrere Baureparatu ren au dem Maienbanse des Erarial Hofer Nungg bei Tramin mit einem Ausrnfspreise von 530 fl. Oesterr. W. genebmiget. Wegen Vornahme dies.r Baureparaturen wild am 21. k. Mts. 9 Ubr früb bei deui k k. Steuer amte zu Neumarkt eine Minuendo-Versteigernng ab. gebalten, wozu

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Der Bote für Tirol
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Seite 18 von 22
Datum: 05.04.1838
Umfang: 22
in Geld Wogtei 21 kr. > an Naturalien 1 Fuder Heu, 1 Lamm, 1 Kitz, Wachtgeld 3 VW kr., Alpenzins 9 kr. WeiterS dem Pfarrwiddum zu Tristach jährlich 1 Fu der Holz. Dem St. Lorenz-PsarrgotteShause zu Tristach Oehl- geld jährlich 5 kr. Dem Meßner alldort Laut- und Steigbrod 4 Leib. Die landeSfürstlichr Steuer beträgt aus drei Termin 4 fl. 4 '/-a Perner. Dagegen hat der Besitzer dieses Gutes von den Ei genthümern der früher schon abgestückte» Grundstücke Kat. Nr. 1376, Lit. l?, I, l>, 1^,, IVI

und l) jährlich alS Beihülfe einzulangen 1 st. 47'/. kr. Alle Geldabgaben sind im 20 st. Fuße zu verstehen. DaS Grundstück, der Einfang, Kat. Nr. 1558, ist in daS Urbar Schloßbruck grundrechtbar. und zinsel dahin alljährlich 18 kr., Schreibgeld I kr. Die Steuer beträgt auf drei Termin 16 kr. 1 Vr. 5 '/,o Pr.; alles im 20 fl. Fuße. Kat. Nr. 1373. Eine Radmiihle am Secbachl, bei welcher der BachergulShesitzer ein Tag Mühlrecht hat. Ist dem ehemaligen Karmelilerkoiivciit zu Lienz grund rechtbar, dahin gibt

man in Geld alljährlicb 17 kr., dann 4 Hühner und 30 Eier. Steuer auf drei Termin 3 Vr. 6 Pr. Für diese bisher beschriebenen Entien bestehet ein Schätzungs- alS AusrufSpreib per 7729 fl. Kat. Nr. 1376, Lit. Ein Grundstück, der Kohl acker genannt, von 3l36 LZ Klafter, wird in folgenden Abtheilungen veräußert: I. Abtheilung von 1136 L! Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph Gulernig, 2. am Wald, 3. an Johann Heigl, 4. an die nachstehende 11. Abtheilung. Ist lebenbar wie das Hauplgut, und reicht alljähr

lich der Lebenherrschaft in Geld 13 kr. In daS Urbar Schloßbruck '/, Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 3 kr. 2 Vr. 7'/. Pr. AusrufSpreiS hiefür 260 fl. II. Abtheilung von 1000 LI Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph Gut«rnig, 2. an die obige 1. Abtheilung, 3. an Anton Rainers 4. an die nachstehende 111. Abthei lung. Ist gleichfalls wie vor lehenbar; hievon gibt man alljährlich der Lehenherrschafl in Geld 10 V« kr. Ju da» UrbarSchloßbruck V, Pfund Oehl. Steuer auf drei Ter min

7 kr. 2 Vr. 5 V» Pr- Alles in alter Tir. Währung. Im AuörufSpreise per 230 fl. III. Abtheilung von 1000 LZ Klaftern, und gränzet 1. am PfarrwiddumSfeld, 2. an obige II. Abtheilung, 3. an Christian Wutz, 4. am Fahrweg. Ist gleiches Lehen; davon gibt man jährlich der Le henberrschafl in Geld 10^ kr. In daS Urbar Schloß bruck '/, Pfund Oehl., Steuer auf drei Termin 7 kr. 2 Vr. 5-/,Pr. Wird ausgerufen per 230 fl. Kat. Nr. 1376, Lit. 0. Der Labiifchacker von 2296 LZ Klaftern; wird in folgenden Abtheilungen ausgerufen : I. Abtheilung

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 09.04.1838
Umfang: 12
- geld jährlich 5 kr. Dem Meßner alldort Läut- und Steigbrod 4 Leib. ^ Die lande-fürstliche Steuer beträgt aus drei Termin 4 st. 4'X>-, Perner. Dagegen hat der Besitzer dieses Gutes von den Ei genthümern der früher schon abgestückten Grundstücke Kat. Nr. 1376, Lis. kl, l, ki, Z>I und jährlich als Beihülfe einzulangen 1 fl. 47'/- kr. All» Geldabgaben sind im 20 fl. Fuße zu verstehen. Da» Grundstück, der Einfang, Kat. Nr. 1558, ist in das Urbar Schloßbruck grundrechtbar, und zinfet dahin alljährlich

13 kr., Schreibgeld 1 kr. Die Steuer beträgt auf drei Termin 16 kr. 1 Vr. 5 '/,o Pr.: alleS im 20 fl. Fuße. Kat. Nr. 1378. Esne Rodmühle am Secbachl, bei welcher der BachergutSbesitzer ein Tag Mühlrecht hat. Ist dem ehemaligen Karmeliterkonvenr zu Lienz grund rechtbar, dahin gibt man in Geld alljährlich 17 kr., dann 4 Hühner und 30 Eier. Steuer auf drei Termin 3 Vr. 6'°/4°Pr. Für diese bisher beschriebenen Entien bestehet ein Schätzungs- als AuSruföprei» per 7729 fl. Kat. Nr. 1376, Lit. 0?. Ein Grundstück

, der Kohl- acker genannt, von 3136 LZ Klafter, wird in folgenden Abtheilungen veräußert: I. Abtheilung'««»! 1136 LZ Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph Guternig, 2. am Wald, 3. an Johann Heigl, 4. an die nachstehende 1l. Abtheilung. Ist lehenbar wie daS Hauptgut, und reicht alljähr lich der Lebenherrschaft in Geld 13 kr. In dsö Urbar Schloßbruck Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 3 kr. 2 Vr. 7'/-Pr. AusrufspreiS hiefür 260 fl. II. Abtheilung von 1000 LZ Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph

Guternig, 2. an die obige I. Abtheilung 3. an Anton Rainer, 4. an die nachstehende III. Abthei lung. Ist gleichfalls wie vor lebenbar; bievon gibt man alljährlich der Lehenherrschaft in Geld 10^ kr. In das Urbar Schloßbruck '/z Pfund Oehl. Steuer auf drei Ter min 7 kr. 2 Vr. Pr. Alles in alter Tir. Währung. Im Auörufspreife per 230 fl. III. Abtheilung von 1000 LZ Klaftern, und gränzet 1. am PfarrwiddumSfelv, 2. an obige II. Abtheilung, 3. an Christian Wutz, 4. am Fahrweg. Ist gleiches Lehen; davon gibt

man jährlich der Le henherrschaft in Geld 10^ kr. In das Urbar «schloß bruck !/, Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 7 kr. 2 Vr. 5-/»Pr. Wird ausgerufen per 230 fl. - Kat. Nr. 1376, Lit. Q. Der Labitschacker von 2296 LZ Klaftern: wird in folgenden Abtheilungen ausgerufen : I. Abtheilung gegen Mittag von 1296 LZ Klaftern, und gränzet 1. am Rösck, 2. am Wald, 3. an Joseph Unterortner, 4. an die nachstehende II. Abtheilung. Ist wie das Hauptgut lehenbar, und zinset jährlich der Lehenherrschaft in Geld

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 29.02.1856
Umfang: 6
1335/Z6 fol gende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur be kannt gemacht: 1. Jedermann, drr im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jähr lich einen Betrag von zwei Gulden Reichs Wäh rung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde bedürfnissen zu entrichten. L. Für das Jahr 18SK ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines HundeS befinden, m Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz

de. der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzufuhren. und die Steuer sogleich zu be,ah- ' c « 2»hr 1356 wird gleicdfallö der Thier arzt Josef Lecher die Ausnahme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen. Es hat für diescS ^obr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom LS. d- M. bis einschließlich 7. t. M. März Vormit tags von 9 bis ll und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr i,n Fleifchdankgebäude zu ebener Erde rückwärts am Jnn (äußere Treppe neben dein Schmidhause) zu gesche hen. — Am S^n.Stage

den l. und Sonntage L. k. M. März werden aber keine Anmeldungen angenomn.en. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung in, Ver laufe des Jahres l »5ü sich e.'nen Hund einstellt, Ha lle Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommist sär binnen längstens 6 Tagen nach erkolgter Ueber nahme des Hunde» die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und aNein innge Hunde bis zinN Alter von 4 Monaten befreit. 6. lieber die entrichtete Steuer wird der Partei ein» Bescheinigung

, aus das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. rie Kosten des Letzteren sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen und Stenerzahlnngen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecke wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obi gen AnmeldungS fristen nicht mit dem übergebenen Zei chen versehen, nn d wahrscheinlicher Weise bei der Steuer

verschwiegen worden ist, »um Kommissär zu stellen welcher die magis^ratliche Strafverhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gi bührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als An.zeigegebühr. 3. Die Hunde zener Parrheien, welche die Steuer, oder Strafezahlnng verweigern, oder von welchen diese Beträge Ar.nnthS halber nicht eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadt,nag!stra» teS vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 04.01.1864
Umfang: 4
, der im Stadtbezirke wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hund zu den Gemeindebedürfniffen eine Steuer zu bezahlen, welche für BuldoggS und weibliche Hunde auf 5fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. ö. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ohne alle Aus nahme ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte

die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden niuß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgenanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen

unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmelduugssristen nicht mit den, Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zu machen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien. welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 08.02.1862
Umfang: 8
, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von ^ 1 fl. 83 kr. ö. W. für jeden Hund als Steuer zu ^?cn Gemeindebedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr !862 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich acht Tage nacb dieser ^lliidmachung noch im Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte Josef Lccher (im Fleischbankgebände zu ebener 'Eide rückwärts am Jnn) vom tl). d. Mts. an bis einschließlich lg. d. Mts

. Februar Vormittags von 9 bis 11 Uhr und Nachmittags' von 3 bis Uhr an zuzeigen, und den vorgeschriebenen Steuerbetrag LU bezahlen. - Am Freitag und Samstag werden keine An meldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1862 sich einen Himd einstellt, hat hievon binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu bezahlen. 5. Won der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier

Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Par- thei eine Bescheinigung auf das Jahr der'Aus. stellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, wel ches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldun gen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des Vielfachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wel cher nach Verlauf obiger AnmfldungSfristcn nicht mit dein Steuerzeichen versehm'und wahr scheinlicher Weise

bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen, nnd hievon die Anzeige zn machen, wofür ihm der dritte Theil der all« fälligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armnthshnlber nicht ein gebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werdeu. g. Die rücksichtlich des Haltens von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften bleiben un verändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 08.02.1862
Umfang: 8
von. 1 fl. 85 kr. v. W. für jeden Hund als Steuer zu den Gemcindcbednrfnlssen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1862 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich acht Tage nach dieser Kundmachung noch im Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte Josef Lccher (im Fleischbankgebände zn ebener lZrde rückwärts am 2nn) vom ll). d. Mts. an bis einschließlich 19. d. Mts. Februar Aormittags von 9 biß 11 Uhr und Nachmittags von 3 bis 4 Uhr an- znzeigen, nnd

den vorgeschriebenen Steuerbctrag LU bezahlen. Am Freitag nnd Samstag werden keine An meldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Aerlaufe des Jahres töu2 sich einen Hund einstellt, hat hievon binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu bezahlen. 5. Voll der Besteuerung sind nnr junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. k. Ueber die entrichtete Steuer wird der Par- thei eine Bescheinigung anf das Jahr

der Aus, stellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, wel ches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmelvun- gcn und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund , wel cher nach Verlauf obiger Alimsldluigsfristcu nicht mit dein Steuerzeichen versehen'<ünd wahr.- scheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen, und hievon die Anzeige zn machen, wofür ihm der dritte

Theil der all fälligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hinide jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht ein gebracht werden können, werden vom 'Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die riicksichtlich des Haltens von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften bleiben un verändert in Wirksamkeit. StadtlNügif»L»t FttttsbLNlV den 3. Februar 1862. Der Bürgermeister: Carl Adam.

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 25.05.1859
Umfang: 6
von denselben der Abzug der gedachten Steuer bet der Auszahlung der Zinsen nach der kaiser lichen Verordnung vom 23 April dieses Jahres (ReichS- Gesetz-Blatt Nr. 67) stattzufinden hat. Eine zweite kaiserliche Verordnung vom 17. d. MtS., wirksam für den ganzen Unfang des Reiche» führe ei nen außerordentlichen Zuschlag zu einigen indirekten Abgabe» ein. 1. Zu sämmtlichen Gebührensätzen der BerzehrungS- steuer und des Dazio-Konsumo sowohl in geschlossenen Städten, als für die Orte außerhalb

. Diese ZahlungSverbindlichkeit liegt, wenn die Abfindung oder unter anderer Benennung ein Ueberein kommen über die Steuerentrichtung mit einer ganzen Gewerbsklasse eines OrteS oder Bezirkes oder mit einer Gemeinde eingegangen wurve> für die Dauer dieses lle- bereinkommenS der Gesammtheit der Gewerbsklasse oder der Gemeinde ob, dagegen ihr vorbehalten bleibt» den außerordentliche» Zuschlag von den einzelne» Steuer» Pflichtige» einzuhebe» 3. Ist die EinHebung der Steuer verpachtet, so hat die vertragsmäßige Verpflichtung

deS Pächters zur Ein Hebung deS durch den Steuer-Zuschlag entstehenden Mehrbetrages und zur Entrichtung deS im Verhältnisse deS letztere» gesteigerten Pachtzinses in Anwendung zu treten. Ob und in wie ferne jedoch der Pächter berech tigt sei, auS dieser Veranlassung den Pachtvertrag auf zukündigen, ist nach den Bestimmungen de» letz teren zu beurtheilen. 4. Die gegenwärtige» Bestimmungen hahe» für die Steuer, welche bei der Einfuhr über eine Steuerlinie zu entrichten ist, von dem Tage

aus einem Steuergebiete eine Steuer-Rückver gütung stattfindet.., so hat dieser auch den z» entrichtenden außerordentlichen Zuschlag zu umfassen Die nähere» Bestimmungen hierüber werden durch besondere Anord nungen bekannt gemacht werden. ' 6. Zu den kn Folge deS Finanz-Ministerial-ErlaffeS- vom 13. September 13S3 bestehend-» PreiSsätzen »eS zum inländischen Verbrauche bestimmten Satzes, jedoch mit Ausschluß deS FabrikS-, Dung, und Viehleck-ZalzeS, wird ein außerordentliche^ Zuschlag eingehoben

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 05.07.1897
Umfang: 4
, wo zu eben die Erwerbsteuer-Erklärungen die wichtigste Grund lage bilden. Nachdem zur Versassung dieser Erwerbsteuer-Er- klärung'von den Bezirkshauptmannschaften und den Steuer ämtern den Parteien auf ihr Verlangen eigene Anlei tungen unentgeltlich verabfolgt werden, so ist es hier wohl überflüssig, sich mit diesen Erklärungen näher zu befassen, sondern es erübrigt nur, die Erwerbsteue r- pflichtigen speziell darauf aufmerksam zu ma chen, daß die Drucksorten für die Erwerbsteuer-Erklä- rpngen

nicht zugestellt werden, sondern daß selbe bei den Bezirkshauprmannschaften und bei den Steuerämtern gleichfalls unentgeltlich bezogen werden können. Da das Gesetz den Parteien aber auch das Recht ein räumt, die Erwerbsteuer-Erklärungen bei den Steuer behörden 1. Instanz und Bezirkshauptmannschaften und bei den Steuerämtern mündlich zu Protokoll zu geben, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug em pfehlen, von diesem, ihnen zustehendem Rechte Gebrauch zu machen, da dies einerseits sür sehr viele

Steuer pflichtige eine große Erleichterung bedeutet, anderseits auch hiedurch nachträgliche Bemängelungen vermieden werden. Jene Steuerpflichtigen aber, welche dieErwerb- sreuer-Erklärung schriftlich einbringen wollen, mögen sich an die bezeichnete Anleitung halten und insbesonders darauf achten, daß jene speziellen Thatumstände ange geben werden, welche in dem, der erwähnten Anleitung beigedruckten Verzeichnisse U als wesentliche Merkmale des Betriebsumsanges bezeichnet werden. Bringt

ein Steuerpflichtiger die Enverbsteuer-Er- klärung nicht bis 1. August ein, so erfolgt eine behörd liche Aufforderung, dies binnen 8 Tagen zu thun, widri genfalls die .Kommission die Steuer von amtswegen be mißt. Schließlich sei aufmerksam gemacht, daß auf Steuer verheimlichung und Steuerhinterziehung nach dem neuen Steuergesetze vom 25. Oktober 1896 Strafen (Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der verkürzten Steuer) fest gesetzt sind. Es dürfen jedoch und dies sei besonders hervorgeho ben, und nach Artikel

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Der Bote für Tirol
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Seite 24 von 24
Datum: 12.04.1838
Umfang: 24
jährlich 1 Fu der Holz. Dem St. Lorenz-PfarrgotteShause zu Tristach Oehl- geld jährlich 5 kr. , Dem Meßner alldort Läut- und Steigbrod 4 Leib. Die landeSfürstliche Steuer beträgt aus drei Termin 4 fl. 4'/2o Perncr. Dagegen hat der Besitzer dieses Gutes von den Ei genthümern der früher schon abgestückten Grundstücke Kat. Nr. 1376, Lit. IZ, l, II, IVI und <) jährlich alS Beihülfe einzulangen 1 fl. 47 '/> kr. Alle Geldabgaben sind im 20 fl. Fuße zu verstehen. DaS Grundstück, der Einfang, Kar. Nr. 155S

, ist in daS Urvar Schloßbruck grundrechtbar, und zinfet dahin alljährlich 18 kr., Schreibgeld 1 kr. Die Steuer beträgt auf drei Termin 16 kr. 1 Vr. 5 '/,o Pr.; alles im 20 fl. Fuße. Kat. Nr. 1378. Eine Rodmühle am Secbachl, bei welcher der Bachergutsbesitzer ein Tag Mühlrecht hak. Ist dem ehemaligen Karmeliterkonvent zu Lienz grund rechlbar, dahin gibt man in Geld alljährlich I? kr., dann 4 Hühner und 30 Eier. Steuer auf drei Termin 3 Vr. 6'°/«->Pr. ' Für diese bisher beschriebenen Entien bestehet

ein Schätzungs- alS AusrufSprei» per 7729 fl. Kat. Nr. 1376, Lit. IX. Ein Grundstück, der Kohl- acker genannt, von 3136 L2 Klafter, wird in folgenden Abtheilungen veräußert: I. Abtheilung von 1136 LZ Klaftern, mit den Grän zen 1. an Joseph Gnternig , 2. an, Wald, 3. an Johann Heigl, 4. an die nachstehende II. Abtheilung. Ist lehenbar wie daö Hauptgut. und reicht alljähr lich der Lehenherrschaft in Geld 13 kr. In das Urbar Schloßbruck '/z Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 5 kr. 2 Vr.'7'/. Pr. ÄusrufSpreis

, 2. an obige II. Abtheilung, 3. an Christian Wutz, 4. am Fahrweg. Ist gleiches Lehen; davon gibt man jährlich der Le henherrschaft in Geld 10'/, kr. In daS Urbar Schloß bruck Pfund Oehl. Steuer auf drei Termin 7 kr. 2 Ar. 5'/»Pr. Wird ausgerufen per 230 fl. / Kat. Nr. 1376, Lit. 0. Der Labitfchacker von 2296 LZ Klaftern; wird in folgenden Abtheilungen ausgerufen: I. Abtheilung gegen Mittag von 1296 LZ Klaftern, und gränzet 1. am Rösch, 2. am Wald, 3. an Joseph Unterortner, 4. an die nachstehende

II. Abtheilung. Ist wie da« Hauptgur lehenbar» und zinset jährlich der Lehenherrschaft in Geld 11'/» kr. In das Urbar Schloß bruck 1 Henne. Steuer aus drei Termin 9 kr. 2 Vr. 8'/,->Pr. Hiefür bestehet ein AuSrufspreiS per 311 fl. II. Abtheilung von 1000 lH Klaftern, mir folgenden Gränzen: I. an Anton Ragger Rösch) 2. an obige I. Ab theilung, 3. an Christian Wutz, 4. am Fahrweg. Ist eben so lehenbar, und hievon gibt man jährlich: Der Lehenherrschast in Geld 16 '/» kr. Steuer auf drei Termin

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