zu meinem Antrage zu sprechen, wobei ich mit- Rücksicht auf die be schränkte Zeit des Hauses mich kurz fassen will. Wie Ihnen allen bekannt ist, unterliegen die Zinsen der Hypothekarcapitalien der Renten steuer, jene einer großen Zahl von Wertpapieren aber nicht. Wer also z. B. 50.000 fl. jähr liches Einkommen von solchen Papieren hat, zahlt keine Rentensteuer und auch keine Landes- und Gemeindezuschläge. Der Z 130 des Gesetzes be stimmt sogar, dass in der Regel nicht einmal die Passivzinsen abgerechnet
und der Gemeinden, so dass man sagen kann, die Steuer wird wohl in vielen Fällen bis auf 5 und mehr Procent hinaufschnellen. Nun ist es aber klar, dass eigentlich nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner diese Steuer zu tragen haben wird. In den meisten Urkunden, welche in der letzten Zeit abgefasst wurden, ist überhaupt die Be stimmung enthalten, dass der Gläubiger ohne jeden Abzug die Zinsen erhalten soll, der Schuldner eventuelle Steuern tragen muss. Aber selbst wenn das nicht bestimmt wäre
verzinsliche keine großen Kosten er laufen, so werden überhaupt die Folgen nicht so schwerwiegend sein. Aber gefährlich wird die Sache, wenn es sich um zweifelhafte Schuldner und zweifelhafte Sicherheit handelt; dann kann es allerdings geschehen, dass diese Steuer dazu treibt, dass der verschuldete Bauer von Haus und Hof gehen muss. Thatsächlich zahlt eigentlich die Renten steuer nicht derjenige, der sie zahlen sollte. ^>ch will davon absehen, meine Herren, dass das bewegliche Capital es bisher vielfach
verstanden hat, sich leichter der Steuer zu entziehen als der Realitätenbesitz, der aus den öffentlichen Büchern ersichtlich ist. Die Rentensteuer wird den erwarteten Er folg nicht haben. Diese Rentensteuer wird die Steuermoral schädigen. Wie es mit der Steuer moral bei uns beschaffen wär, mögen Sie aus den Worten entnehmen, welche vor 30 Jahren, im Jahre 1868, ein Abgeordneter im Reichs rathe gesprochen hat. Derselbe sagte: „Es ist leider eine traurige Erscheinung, der wir auch in Oesterreich nur zu oft
diese Worte auch heute Wahrheit sind, aber jedenfalls wird die Steuer moral durch solche. Gesetze, wie das gegenwärtige Rentenstenergesetz, nicht gehoben. Denn, meine Herren, wenn man sieht, dass der reiche Coupon abschneider bei seiner mühelosen „Arbeit', wenn er noch soviel Einkommen hat, keine Rentensteuer zahlt, der verschuldete Grundbesitzer aber die Rentensteuer zahlen muss, so werden solche Zu stände unmöglich dazu beitragen, die Steuer moral zu heben. Das Capital, wenn es sich nicht in gewagte