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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 12.10.1916
Umfang: 8
gegenwärtig die Bestimmungen über die Ein zahlung der Kriegszuschläge zu den direkten Steu ern für das Jahr 1916. Darnach ist der Kriegszu- zuschlag in folgender Weise einzuzahlen: I. Grundsteuer. Der Kriegszuschlag im Ausmaße von 80% der ordentlichen Steuer ist vom Steuerpflichtigen selbst auf Grund der für die Steuereinzahlung des Jahres 1916 maßgebenden Grundsteuervorschreibung zu er mitteln und mit dem letzten Grundsteuereinzah lungstermine, d. i. am 15. Dezember 1916 zur Gänze einzuzahlen

schlages erfolgt. II. Allgemeine Erwerbsteuer. Der Kriegszuschlag zu der allgemeinen Erwerb steuer beträgt 100 Prozent der ordentlichen Steuer, wenn der Steuerpflichtige der 1. und 2. Erlverb steuerklasse, und 60 Prozent, wenn der Steuerpflich tige der 3. und 4. Erlverbsteuerklasse angehört. Dieser Zuschlag ist am 1. Oktober 1916 fällig. Ist der Zahlungsauftrag über die ordentliche Steuer für das Jahr 1916 bereits zugestellt, enthält er aber keine Vorschreibung des Zuschlages

, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag nach der Steuervor- schreibung des Vorjahres zu berechnen und einzu- I zahlen. Dem Steuerpflichtigen steht es jedoch frei, j beim Steueramte bis 31. Oktober 1916 anzumelden, daß er den Zuschlag für 1916 in 4 gleichen Teil beträgen zu den mit dem gesetzlichen Zuschlagfällig keitsterinine beginnenden Quartals-Terminen ld. i. 1. Oktober 1916, 1. Jänner, 1. April, 1. Juli 1917) zahlen will. I!!. Erwerbsteuer nach dem II. Hauptstücke. Der Zuschlag von 20% der ordentlichen Steuer

ist am 1. Oktober 1916 fällig. Er ist rücksichtlich der ganzen Steuer beim Steueramte am Sitz der Unter nehmung einzuzahlen. Ist der Zahlungsaufr.-g über die ordentliche Steuer für das Jahr 1916 be reits zugestellt, enthält er aber keine -Vorschreibung des Zuschlages, so hat der Steuerpflichtige den Zu schlag nach dieser Vorschreibung selbst zu berechnen. Ist ein Zahlungsauftrag jedoch für das Jahr 1916 noch nicht zugestellt, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag nach der Steuervorschreibung des Vor jahres

zu berechnen und einzuzahlen. Der Rentabilitätszuschlag ist binnen 14 Tagen nach Zustellung des besonderen Zahlungsauftrages zu zahlen. IV. Nentensteuer. Der !W%ige Kriegszuschlag zu der nach Bekennt nis veranlagten Nentensteuer ist am 1. Dezember 1916 zu zahlen. Ist der Zahlungsauftrag über die ordentliche Steuer für das Jahr 1916 bereits zuge stellt, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag aus Grund dieser Bemessung selbst zu berechnen. Bei späterer Zustellung des Zahlungsauftrages

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 20.01.1914
Umfang: 8
. Das Grifft auf die Branntweinsteuer am evidentesten zu. Die Produktionsstätten des Brannttveins sind weit Won den Konsumstätten entfernt und liefern ihr Produkt in freiem, unkontrolliertem Verkehr überall hin. So sind bei uns die Hauptproduktionsstätten des Branntweins das Kartoffelland Galizien und Böhmen. Man muß dabei noch in Betracht zie hen, daß alle alkoholischen Getränke insgesamt steuer lich Zusammenhängen. So sind die südlichen Kron länder und Niederösterreich deshalb nur in geringem Dkaße

Knäuel von Staats- und Lan desbeteiligung in jener Steuer Herstellen, die dem Staate reserviert bleiben müßte. Diese Staatssteuer wird nun in folgender Weise an die Länder hingegeben: Der Staat reserviert sich ein Minimum von 78 Millionen Kronen. Da die Steuer im Exkontingent 1 K 60 h beträgt und das Land 70 h für sich beansprucht, so bleiben dem An schein nach 90 h dem Staate. Man darf jedoch nicht vergessen, daß rund 10 Elftel im Kontingent versteuert werden, und zwar nur mit 1 K 40 h. Die Länder

bekommen also 70 Hundertvierzigstel, das ist die Hälfte. Aber nicht einmal die andere Hälfte bleibt dem Staate ganz, er muß von dieser seiner Hälfte noch die Erzeugungs- und Export bonifikationen und außerdem die ganzen Erhebungs kosten tragen. Er hat also den Löwenanteil weg- gegeben und dafür für alle Zukunft eine Grund mauer seines Finanzsystems zerstückelt und unter wühlt. Wie schon erwähnt, ist die Personaleinkommen steuer die Achse jeder modernen direkten Besteue rung, somit also die Steuer

der Zukunft und Staais- steuer schlechtweg. In verhängnisvoller Verirrung greift das Gesetz auch nach dieser Steuer, um sie den Ländern dienstbar zu nmchen. Auch hier wird derselbe Grundgedanke verfolgt: 115 Millionen bleiben dem Staate reserviert, was darüber hinaus geht, wird zu 40 Prozent den Ländern zugewiesen. In den 115 Millionen sind jedoch die bisherigen Ueberweisungen aus der Personaleinkommensteuer eingeschlossen, so daß auch dieser Betrag nicht ganz dem Staate verbleibt. Und der Staat

hat auch hier die Hebekosten vorweg zu leisten. So sind denn die zwei Hauptsteuern des Staates für alle Zukunft mit den Landesfonds verknüpft und unbeweglich gemacht. Nimmt man dazu, daß die Grundsteuer und die allgemeine Erlverbsteuer kon tingentiert und nicht leicht zu steigern sind, so bleibt im Grunde genommen nur noch eine bewegliche Steuer, das ist die Hauszinssteuer. Und gerade diese ist bei uns höher als in irgend einem Staate der Welt, von allen Seiten als unerhöhbar erklärt und zugegeben, so daß also tatsächlich

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 21
Datum: 15.12.1889
Umfang: 21
und Gelder von auswärts sind zu richten an: öer Die Steuerreform. ii *) Unser Finanziliiliister hat im Staotsvor- anschlag für 1890 bei einem Erforderniß von 545.475.660 fl. und der Bedeckung von 546.418.477 fl. etiic „kleine Million", näm lich 942.817 fl. als Ueberschuß herausge- rechnet, aber Du mein Gott! was hat das zu bedeuten z. B. gegenüber den riesigen Steuer-Erhöhungen der letzten 10 Jahre? Seit dem Jahre 1880 sind die Stenern in Oesterreich von 330 Millionen auf 387 Millionen, also um volle

57 Millionen er höht und vermehrt worden und im gleichen Zeitraum von 10 Jahren ist, nebenbei be merkt, die österreichische Staatsschuld von 3492 Millionen Gulden auf 4189 Millionen, also um 697, um nahezu 700 Millionen gestiegen. Wenn wir dabei wieder einmal betonen, daß die Steuer-Erhöhungen durch wegs den Mittelstand und die ärmeren Volks schichten am schwersten belasteten, so bedürfen obige Ziffern wohl keiner weitereii Erläuter ung, um die kleine Ueberschuß-Million unserer Finnnz-Excellenz bedeutend

3-4 kr. Bet Wiederholungen hoher Rabatt. Für 4oti;en Eingesendet, u. s. w. doppelter Preis. Bestellungen u. Anzeigen werden ent gegengenommen Fleischgasie Pr. 32 Buckdruckerei B. R e i n m a n n. Telegramm-Adresse: Sonntagsbote Bozen. C. Platter in Bozen." — Schriftstücke werden nicht zurückgestellt. Erhöhung der Steuer aus Kaffee, Zucker, Petroleum, Branntwein erlebt, durchwegs Steuern, durch welche die armen Bevölker- nngs-Klassen getroffen werden. Dabei stehen unsere Ertragssteuern aus einer Höhe

- den! Aber dies miiß gleichzeitig geschehen, sonst haben wir wohl wieder eine neue Steuer, aber auf der anderen Seite keine Entlastiing. Und sie muß ganz anders aussehen, als die Vorlage desselben FlnauzlNu„Zers vom Jahre 1882, wo die Steuer erst bei einem Jahres- Einkommen über 150.000 fl. ganze l 1 /« Prozent erreichen sollte. Man denke sich eine lOperzentige Einkommensteuer für Unter nehmungen mit öffentlicher Rechnungslegung, eine 22perzentlge für Grundeinkommen, 26V» perzentige Gebüudesteuer

, einen über lOOper- zentlgen Preiszuschlag beim Branntwein und dann im Gegenhalt dazu eine 1'5perzentige Steuer für solche Leilte, welche ein arbeitsloses Jahres-Einkomnien von über 150.000 fl. beziehen. Auf diese Weise würde auch ein so geringes Ergebniß erzielt, daß die mögliche Herabminderung lächerlich geringfügig wäre. Daher ist anzuftreben ein solcher Steuersatz durch welchen zwar nicht die reichen Leute aus Oesterreich hinausgetrieben, aber doch eine ausgiebige Herabsetzung der drückendsten Steuer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 28.02.1914
Umfang: 12
eine direkte Steuer von we nigstens 1 0 K r o n e n vorgeschrieben ist. Selbstver ständlich ist die Textierung: „zur Zeit der Wahlaus-- schreibung" nicht so zu verstehen, daß die Steuer schon für das Jahr, in welches die Wahlausschrei bung fällt, vorgeschrieben sein muß: es genügt, wenn die Steuer in dieser Höhe für das vergangene Jahr vorgeschrieben war; solange die neue Steuer nicht vorgeschrieben ist, gilt eben die alte Vorschrei- bung. In der Zensuskurie der Städtewabl- kreise 2 (Nordtiroler Städte

), 3 (Pustertaler und Eisacktaler Kurorte ohne Zwölfmalgreien, Ober und Untermais), 8 (Riva), 9 (Arco, Ala, Mori) uno 10 (Borgo, Levico und Pergine) sind alle groß- jährigen Staatsbürger, denen eine direkte Steuer von wenigstens 6 Kronen vorgeschrteben ist, Landtagswähler. In diesen Bezirken haben auch die Frauen, die eine Steuer in vorerwähnter Höhe bezahlen müssen, das Wahlrecht. 3. In der Zensuskurie der Land ge- m e i n d e n wählen alle großjährigen Staatsbürger (Männer und Frauen), die eine direkte Steuer

von wenigstens 2 Kronen zu bezahlen haben. 4. Die Abgeordneten der Handels - und Ge- werbekammern werden durch die Kammer räte gewählt. 6. In der Kurie des adeligen Groß grundbesitzes sind wahlberechtigt jene Perso nen, die in Oesterreich als adelig anerkannt sind und für ihre in Tirol liegenden Güter eine jährliche Steuer von wenigstens 100 Kronen (wovon minde stens 80 K aus die Grundsteuer entfallen müssen) zu bezahlen haben. 0. In der Prälatenkurie wählen elf Ober pfaffen die 4 Abgeordneten

, und zwar einen die Aebte von Wilten, Stams und Fiecht, einen der Probst von Neustift, der Abt von Marienberg und der Prior von Gries, e i n e n der Landeskomtur des Deutschen Ordens, der Probst von Bozen und der Probst von Jnnichen und einen der Probst von Arco und der Erzpriester von Rovereto. Steuer- lei stung oder Seßhaftigkeit ist den Pröbsten natür lich nicht vorgeschrieben. Sie verdanken ihre uner hörten Privilegien lediglich dem Umstand, daß man in Oesterreich, besonders aber in Tirol, in den Klö stern

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 18.05.1910
Umfang: 8
. Fürs erste will er eine Eisen steuer einführen. Nachi seinen, am Freitag im Abgeordnetenhause eingebrachten Antrag soll mit dieser Steuer jedes Eisen-Halbfabrikat, das die Produktionsstätte verläßt, mit einer Steuer belegt werden, also in erster Linie Roheisen, Jngots, Lup peneisen, Zaggeln usw. Die Steuer soll die Eisen- werke dadurch treffen, daß sie einen Teil des durch die Zölle gestiegenen Mehrwertes in Anspruch nimmt und eine Ueberwälzung auf den Konsum nicht (?!) ermöglicht

, weil sonst billigeres Eisen aus dem Aus land hereinkäme. Die Steuer soll zwischen 10 bis 30 Prozent des Zolles betragen. Dev Zoll stellt sich beim Roheisen aus 1.90 Kr., bei Luppeneisen und Jngots auf 3.80 Kr., bei Zaggeln auf 4.80 Kronen. Wenn beispielsweise beim Roheisen zehn Prozent des Zolles als Steuer berechnet werden sollten, so würde die Steuer 38 Heller ausmachen. Die Roheisenproduktion umfaßte in Oesterreich im Jahre 1908 14.6 Millionen Meterzentner ünd würde, chenn die Steuer mit zehn Prozent des' Zol

les, also 38 Hellern in Aussicht genomtyen wäre, etwa fünfeinhalb Millionen Kronen einbringen. C heißt, daß der Abgeordnete Steinwender den Ertra der Steuer mit zirka zwölf Millionen Kronen b. ziffert. Ferners schlägt Steinw e n d e r vor: En Erhöhung der Gerichts g ebühr en, dann d Gebühr für alle Geldeinlagen bei Banken, Spa kaffen usw. — Man 'tolürbe in der Fürsorglichkeit di ses deutschnato malen Parteiführers für die Staat finanzen hie ganz besondere Gattung Patriotism. erkennen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 06.03.1908
Umfang: 16
) Einkommensteuer, sowie Einführung einerprogessiven Tantiömen-(Gewinnanteil-), Dividenden-, Erbschafts-, Verrnögens- und Luxussteuer ersetzt wird." Per Antrag Arnold zur Weinverzehrungssteuer. Der Landtag des Jahres 1903 beschloß zur Aufbesserung der Lehrerschaft eine Landesauflage auf Bier (1 K 70 h per Hektoliter) und einen jährlich festzustellenden Zuschlag zur ärarischen Verzehrungs steuer auf Wein (35 Prozent). Diese Weinsteuer tragen nur die Wirtsweine. Der Abgeordnete Arnold stellte den Antrag

, sie durch Erwirkung eines Reichsgesetzes auf den Privatkonsum auszudehnen, wobei die Steuer gleichzeitig so weitherabgesetzt werden soll, daß keine Mehrbelastung des Landes durch das ) Reich entstehe. Verlangt wurde nur die gerechte Verteilung einer Steuer, die bisher ganz ungerecht auf jener ärmeren Klasse der Bevölkerung tastet, die keinen eigenen Keller oder doch im Keller keinen Wein hat, sondern auf den Wirtswein angewiesen ist, der wegen der Steuer um wenigstens 9 1> pro Liter teurer ist als der Wein

, den die wohlhabenderen Privaten sich einlegen Der Antrag Arnold nahm aber den im Haushalte des Weinbauge bietes nötigen Wein von dieser Steuer ausdrücklich aus. Da kommt nun das „Tiroler Volksblatt" und nennt diesen Antrag „etwas Entsetzliches" für die Weinbauern, unter Verschwei gung des Sachverhaltes. Für die Weinballern kann es nicht bloß gleichgültig, sondern sogar recht sein, wenn die ärarische Weinsteuer samt dem Landesznschlag bei gleichbleibender Höhe der ganzen Steuer auf weit mehrere Verzehrer ausgedehnt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 31.03.1911
Umfang: 16
: wenn sie eine Steuer beschließen, dann wird es gründ lich gemacht. Der Schöpfer der neuen Lustbarkeitssteuer hat uristreitig bewiesen, daß an ihm ein Finanzminister verloren gegangen ist. Auch der Gemeinderat konnte sich dieser Anschauung nicht verschließen, denn ohne ein Wort für oder gegen diese Steuer zu verlieren, wurde, wie schon mitgeteilt, in der letzten Gemeinderatssitzung diese Steuer einstimmig angenommen. Wir können nicht umhin, unseren Lesern zu zeigen, mit welcher Gründlichkeit unsere Gemeinderäte

die Steuer objekte studieren, damit ihnen ja kein Heller entschlüpft. Diesem Beschlüsse zufolge wird bei allen im Stadtgebiete von Bozen veranstalteten Unterhaltungen, Schaustellun gen usw. zu Gunsten des Armenfonds von Bozen eine Abgabe von den Eingängen eingehoben. Insbesondere ist die Abgabe zu entrichten von den Eingängen: 1. für alle Theatervorstellungen, 2. für Varietee- und Zirkusvor stellungen, 3. für Kinematographenvorstellungen, 4. für Vorstellungen in Spezialitätentheatern, 5. für Schaustel

und wird auch auf Jahre hinaus keines erhalten; für Bildungszwecke (Vorträge jeg licher Art, Rezitationsabende usw.) wird überhaupt nichts geboten, und jetzt wird auch noch das Einzige, das Kon zert, besteuert. Daß auch diese Steuer sich gegen die min derbemittelte Bevölkerung wendet, liegt auf der Hand. Welcher Verein ist heute in Bozen imstande, ein Kon zert zu veranstalten, bei dem er nur 29 h Eintritt ein heben kann? Sollte es unserem Freisinn wirklich unbekannt sein, daß die Regiekosten derart hohe geworden

sind, daß man von der Veranstaltung von Lichtbilderabenden, Konzerten, Vor trägen usw. Abstand nehmen muß? Das geniert aber un sere Gemeindeväter nicht. Ihre Konzerte werden ja im Museumssaale abgehalten (ohne Restauration) und da zahlt man ja keine Steuer, und sonst wird schon ein Aus weg gefunden werden. Anders ist es aber bei den Gewerkschaften usw. Die Kassen derartiger Vereine sind eben nicht so gut fundiert wie die der bürgerlichen Vereine und müssen eben Ein tritt einheben oder aber daraus verzichten, ihren Mitglie dern

") können eine Pauschalsumme zahlen. Unterlassung der Anzeige, un richtige Angaben und Auskunftsverweigerungen seitens der Veranstalter zum Zwecke der Herbeiführung einer Ver kürzung der Abgabe können mit einer Abgabeerhöhung bis zu 200 Prozent, welche jedoch den Betrag von 200 K nicht übersteigen darf, bestraft werden. Warum nun diese Steuer gerade für den Armensonds geschaffen wurde, ist nicht gut erklärlich. Denn „fett" wird der Fond nicht werden, weil es sich jedenfalls jeder Verein überlegen wird, ein Fest

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 29.07.1921
Umfang: 8
wir nun auszugsweise die wichtigsten Bestimmun gen dieses ^Gesetzes: Dieselben lauten: ^t.'Londesauflc^'^.<'! ^ ^ Art. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venezia Tridentina werden folgende Steuern fest- gesetzt: . 1. Eine Steuer auf das im Landesgebiet verbrauchte Bier. Der Steuer unterliegt sowohl das im Landesgebiete erzeugte, als auch das von außen eingeführte Bier. ?2. Eine Branntweinsteuer. Der Steuer unterliegen alle die im Lande erzeugten als auch die in das -Landesgebiet eingeführten flüssigen

gebrannten 'Spirituosen. >Z. Eine prozentuelle Steuer auf die Holzabstockung. (Holzsteuer oder Holzauflage.) . Eine Steuer auf die bestehenden oder neu zu erteilenden Konzessionen für die Ableitung öf fentlicher Gewässer, für die Erzeugung elektri- ' sscher Energie, die nach der Anzahl der nomine!- len Pferdekräfte zu bemessen ist. Für elektrische Energie^ die außerhalb des Landesgebietes ex- . yortiert wird, kann die Steuer erhöht werden. ^ Mektrizitätssteuer, etwas ungenau gesagt.) Art. 2. Die Höhe

der Steuern, von denen der ' vorhergehende Artikel spricht, werden von Jahr zu Jahr gemäß den. Bestimmungen der Landes- ^Ordnung festgesetzt. - ' A ^ Art. 3. Die Steuer auf Bier und flüssige, ge- brannte Spirituosen, die im Lande erzeugt werden, mutz vom Erzeuger üuf Grund monatlicher oder 'dreimonatlicher Berechnungen sliquidazioni) ent richtet werden. Dabei ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und für den Vsr- brauch im Lande bestimmten Mengen und jenen 'Mengen, die außeichalb

nach drei Uhr, wo sie sich den Schlüssel wie gewöhnlich unten bei der Winne- tal holte. Ader sie brachte ihn nicht zurück und als die Winnetal abends an ihre Tür klopfte, Am zu fragen, ob sie etwas benötige» erfolgte „Bozner Nachrichten , den 29. Juli 1921 Bei der Einfuhr von Bier oder, flüssigen dest»- lierten Spirituosen aus dem Auslände muß die. Steuer bei der Entrichtung des staatlichen Einfuhr- zokles vom Importeur entrichtet werden. Bei der Einfuhr aus anderen Provinzen des Königreiches muß

die Steuer vom Empfänger beim Empfange entrichtet werden. Abgesehen von dem im nächsten Artikel festgesetzten Ausnahmen wird Steuerschuld ner der Holzsteuer der Verkäufer beim Abschlüsse des Kaufvertrages? Schuldner der Elektrizitäts- steuer (Steuer auf .»wasserelektrische Kräfte' sagt das Gesetz) der Eigentümer des Werkes- Art. 4. Untw: Beachtung der Bestimmungen und Sicherungsklayseln, ditz im Sinne des Art. 9 fest- gesetzt wenden müssen» find befreit: von der Holz steuer der Ptzrkyüftz von Holz

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 4 von 24
Datum: 25.11.1910
Umfang: 24
Imst eine Subvention zu gewähren. Das Wertzuwachssseuergefetz. Am Mittwoch, den 9. November, hat der Landtag ein sehr wichtige- Gesetz, das sogenannte Wertzuwachs st euergesetz, angenommen. Die Liberalen und Konservativen stemmten fich ge- gen dieses Gesetz, was ihnen aber nichts nützte. Und doch ist gerade diese Steuer eine der g e r e ch t e st e n. Sie belastet weder die Produktion noch den Konsum, wie Herr Abgeordneter Doktor Schöpf er ganz richtig ausführte. Diese Steuer ist ausschließlich

nur eine BelastungdeSunverdientenGewinneS und wird durch dieselbe die Spekulation eingeschränkt und dem Bodenwucher gesteuert. Durch diese Steuer würde hauptsäch lich die Bodenspekulation in den Städten und deren Nähe betroffen. Nachgewiesenermaßen werden Gründe in den Städten und deren Nähe, wo eine größere Bautätigkeit fich entwickelt, oft um das zehn- und zwanzigfache der ErstehungSpreiseS verkauft. Wittert so ein Spekulant eine größere Bautätigkeit irgendwo, flugs ist er da, kauft die Gründe zusammen, um fie dann in kurzer Zeit mit Wuchergewinn an Baulusttge

. Ist eS da nicht recht und billig, wenn derartige unverdiente und mühelos er« langte große Gewinne ebenfalls zur Steuerleistnng herangezogen werdend Nach dem angenommenen Wertzuwachssteuergesktze werden von dieser Steuer 60 Prozent der Gemeinde und 40 Prozent dem Lande zufallen. KrHöyung des Schuköeitrages von Werkasseufchaften. Im Landtage kam auch ein Gesetzentwurf zur Annahme, der die Erhöhung des Schulbeitrages von Verlassen- schäften betrifft. Nach diesem Gesetze wird der Schulbeitrag, wenn der reine Nachlaß

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Alpenland
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Seite 4 von 14
Datum: 24.07.1920
Umfang: 14
ist, das auf unabsehbare Zeit das deutsche Haus schmücken mutz. Ueber all den Be ratungen! der Einzelheiten ber erlassenen Steuergesetze ist Uns im Reich die grotze Linie, auf der sich alte Steuer pläne bewegen, aus dem Gedächtnis entschwiunden. Was Wunder auch! Sind doch schon die bei dem einzelnen Ge setz genannten Ziffern so ungchLuerlich, datz wir uns sie kaum als Ganzes vorstellen können. Und diese Mammut zahlen sollen erst noch Bausteine zu einem weit größerem Zahlengebklde sein? Sie müssen es wohl. Denn immer

den Ländern und Gemeinden nur die Steuern vom Grundver mögen und Gewerbebetrieb, also die sogenannten alten Er- tragssteuern. (Grund-, Gebärde- und Gewerbesteuern). — Außerdem sind die Gemeinden verpflichtet, eine Vergnü gungssteuer einzuführen.' Von erhrblicher Bedeutung kann für sie noch die Möglichkeit werden, eine Steuer von dem jenigen Mindesteinkommen zu erheben, das die Reichsein- LrMmensteuer fteilätzt. Im übrigen sind die Lander und Gemeinden völlig auf die Anteile angewiesen, die ihnen das Reich

, was Belastung und Belästigung des Wirtschaftslebens an- kangt, die Kohlen steuer gleich, dis 4,5 Milliarden er bringen soll. Von der Zucker steuer erhofft man 160 (1913:174) Millionen, von der Salzsteuer 65, (1913 : 82) Millionen. Die Zündwarensteuer ist mit 50 (20) Mil- kionm veranschlagt, die Leuchtmittelsteuer mit 16 (15) Mil lionen. Während bei den zuletzt genannten Objekten die Belastung nicht in dem üblichen Matze gesteigert' wurde, setzt der Druck bei den folgenden Genußmrtteln und Ge tränken umso

stärker ein: Es foen ergeben: Tabaksteuer 1200 (1913:185.8) M'llivnen, Bier steuer 450 (1913: 130) Mill., Wein steuer 200 (—) Mill., Schaumwein steuer 100 (9,5) Mill., Mineralwasser steuer 50 (—) Mill., Branntwein Monopol Und Freigeld 840 (194) Millionen. Von Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern zu sammen erwartet man also 11,634 Millionen gegen nur 791,1 Millionen im Jahre 1913. Gegenüber diesen Riesen summen treten die übrigen, der Zahl nach recht bedeutenden indirekten Steuern völlig

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
, die für unser Gebiet in Altitalien Propaganda detreibt, als moralische Förderung einen Betrag «wn 100 Lire zu übermitteln. Schließlich wurde aus Grund einer Eingabe der Etschwerke die Verleihung der Kammermedaille für 25jährige treue Dienste an den Obermaschi nenmeister der Etschwerke Herrn Wilhelm Un ter r e i n e r beschlossen. Hierauf wurden in vertraulicher Sitzung .Personal-Angelegenheiten besprochen. Die italienische Einkommensteuer. Die wichtigste direkte Steuer ist die Einkom- ! mensteuer (ricchezza mobile

. 9 und 10 dieses Anhanges A betreffend die Zeit der Ab gabe der Steuer - Erklärungen. Diese wird festgesetzt für das Jahr 1924 vom 1. April bis 30. Juni 1923. Wenn die privaten Steuerpflich tigen (pbvsischen Personen) dies versäumen, so wird amtlich das aktenmäßige Einkommen nach der be sonderen (?) Erwerbsteuer aus 1922/23 und der Einkommensteuer zu Grunde gelegt. Bezüglich der DeHandlung der Gesellschaften bestimmt der Art. 2 des Anhanges A: In Anwendung der Ge setzesbestimmungen über die Einkommensteuer wer ben

. C sind die Privatangestellten, sowie Nutznießer frommer Stiftungen und Lebens renten. Wenn'also z. B. ein Gewerbetreibender im Er werbsteuerkataster per 1922/23 mit einem Steuer betrag (reine Staatssteuer jedoch!) von 200 Lire aufscheint, so wird er, falls er den Steuererklä rungstermin versäumt, mit einem Einkommen von 10.000 Lire in der Kategorie B der neuen Ein kommensteuerliste eingereiht. Die ital. Einkommensteuer-Kategorien sind nach den verschiedenen Arten des Einkommens folgende: A. Ewige Renten, Erträge

aus Gehältern, Pensionen und Zu lagen der Gemeinde-, Landes- und Staatsbeamten. Art. 11 besagt jedoch, daß solchermaßen festge setzte Steuereinkommen im folgenden Jahre wieder berichtet -werden können, auch auf Antrag des Steuerpflichtigen. Bezüglich die Einkommenschätzung der öffentlichen Körperschaften und zur öffentl. Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen fetzt Art. 12 fest, daß diese provisorisch von der Steuer agentur auf Grundlage der letzten im Amte befind lichen Bilanz vorgenommen

werden kann. Ausmaße der neuen Einkommensteuer. Die 4 genannten Kategorien werden zur Errechnung des Steuerausmaßes in Unterabteilungen gegliedert. Zur Zeit der Einführung dieser Steuer (Testo unico 1877) wurde sie einheitlich für alle Kategorien mit 12 Prozent angesetzt. Dermalen aber gelten ver schiedene Steuersätze. Kategorie A-1. Einkünfte aus Staatsschulden, Zinsen und Prämien von Landes- und Gemeinde anleihen, Interessen der auf den Ueberbringer lau tenden Gesellschaftsobligationen, die Staatsgaran- tien

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 10.10.1931
Umfang: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 25.07.1896
Umfang: 8
man aber die V o l l zugsvo r- schriften, so müsse sich die Kammer erst recht gegen die projektirte Steuer aussprechen. Dieselben seien nur geeignet ein Denunziantenthum groß zu ziehen, und gerade zu sanitätswidrig. Ueberhaupt stelle sich die Steuer als eine Vexation der Gewerbetrei- ben den dar, schon durch die Art der Zahlung. Alles in allem seien die Bäcker die eigentlichen Steuerträger. Die geplante Auflage fei. eine Co nsumst euer, die in Folge ihres lästigen Eintreibungsmodus in der vorgelegten Form äußerst

drückend sei. K.-R. Kerfch baumer stellt sich als „fortschrittlicher Magistrats rath' natürlich auf den Standpunkt des Stadtmagi strates und tritt mit der ihm eigenen Wärme und Energie für diese, neue Steuer ein. Er meint zwar, es sei „eine undankbare Sache' für eine Steuer ein zutreten: er betrachtet jedoch diese Steuer als geeignetes Mittel, das Gleichgewicht im Haushalte der Stadt wiederherzustellen. Diese Steuer treffe nur reiche Ein wohner (Oho)! und die wohlhabenden Fremden. Ge- gen die Steuer

spreche nur die Vollzugsordnung, die eine Aenderung erheische. K.-R. Rein stall er wendet sich sehr entschieden gegen die Steuer, durch welche ein bestimmter Theil der Gewerbetreibenden arg betroffen werde. K .-R. Alb. Wachtler ist erstaunt, daß ein Herr, ein Vertreter des Handelsstandes, der sonst immer für das Gewerbe eingetreten sei, in der Ver sammlung für diese drückende Belastung 'des Gewerbe standes eintritt. (Lebhafter Beifall.) Es sei überhaupt höchst merkwürdig, daß in einer Stadt

, die sich „rühmt, liberalen Prinzipien zu huldigen' eine solche Steuer hat vorgeschlagen werden können. Man verspreche sich überhaupt zu viel von dieser Steuer, sie werde nicht 5000 fl., sondern höchstens die Hälfte einbringen. Außerdem werde nur ein großartiges Denunziantenthum durch die Vollzugsordnung gefördert. Es sei nur patriotisch und städtisch gedacht, wenn man eine solche ungerechtfertigte Steuer hintertreibe. (LebhafterBeifall.) K.-R. Kersch- baumer: Die Einnahmen aus der geplanten Steuer

kann Niemand voraussagen, es könnten auch 5, 6, ja 10.000 fl. sein! Redner will jy gerne eingestehen, wenn er vielleicht Unrecht hätte, denn auch er habe ein warmes Herz für das Gewerbe. K.-R. Told und K.-R. Pohler wenden sich entschieden gegen die Steuer; letzterer meint, er sei zwar nicht eigentlich so berufen, in dieser rein lokalen Bozner Angelegenheit das Wort zu ergreifen, er müsse aber doch der in Meran herr schenden Ansicht Ausdruck geben,daß es sehr traurig sei, wenn der Magistrat

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenland
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Seite 6 von 14
Datum: 29.12.1920
Umfang: 14
werden könnten- Der An trag wurde angenommen nnd der Dienst- und RMssektion zugewiesen. Vizebiirgermeister Dr. Peer äußerte hiebei den Wunsch nach Verbesserung d^ Zustande? der Amraser st raße. GR- Foltin erhob Bedenken gegen die Erhöhung der Zinsheller. von 10 auf 23 Prozent; seine Fraktion habe stch mrr für die Erhöhung der Zinsheller entschließen können in der Erkenntnis, im Wege dieser Steuer sei es möglich, mit dem Ertragnisse dieser Steuer fornie die Wohnungs not gelindert werden. 15 Millionen

rmd andere städtische Abgaben: Gememdeumlagen: Zuschlag zur landesfürstlichen Grund steuer 300 Prozent Kr. 34.500, Zuschlag zur Hauszinssterver 10 Prozent 195.000, an Zinshellern 1J60.6M. Zuschläge zur allgemeinen Erwerbstener: der 1. und 2. Klaste 300 ! Prozent ist 200-000. der 3. rmd 4. Klasse 200 Prozent ist 320.000, der.Hausierer- und Wandergewerbe 200 Prozent ist 2000, zur Erwerbsterrer für die zur öffentlichen Rechmmqs- legrmg verpflichteten Unternehmimgen 300 Prozent ist 8Ö0.000

Ws- 1,322.000 Kr. Zur Rentensteuer 50.000 Kronen. Werßuwachsabgabe 60 Prozent 600.000 .Kr. Fremden-Wohn- abaabe 1,000.000 Kr. Vergnügungssteuer: Stadtthevter- 250.000, Kcmrmerspiele 50.000, Jichtspielchsator 2,100.000, l Spielabgatbe ein. Viertel der Gesamteinnahme 70.000, andere Vergnügungen und Sperfftundonverlan gerungen 1,530.000, zusammen 4,000-000 Kr. Dichkstruer 3,500.000 Kr. Pflaster steuer 400.000 Kr. Steckschildsteuer 50-000 Kr. Aartostmer 16.000 Sh. Summe 12,528.160 Kronen. Die Erhöhung

Ertl. der die rveue Steuer für Bier von 60 auf 30 Kr. vro Hektoliter reduziert haben wollte-Sein Antrag erhielt auch die Mehrheit des Se- meinderattzs, df? aber der Berichterstatter Zosmayr rmd der Obmann des Finanzausschusses auf die Solgen dieser Steuerbergbsetzltng hinnsiffen, welche einen Fehlbetrag von 1200.000 Kr. ergeben hätte, wurde über Antrag de? Mze- kürgermeisters Dr. Peer die Sitzirng unterbrochen, um eine Dbmännerkonferenz zu ermöglichen. Das Ergebnis dieser Konfevenz war der Antrag

aus Reassumierunq des vorhin gefaßten Beschlusses und die Abändernna des Sinanz- nusschußantvages. es seien für Bier nnter 4 Gmd Alkohol gehalt 30 Kr. Steuer, für solches über 4 Grad 60 Kr. ein- zubeben. Dieser Antrag des öffnanzausschusse? fand dann. endgültige Annahme. ^ lieber Antrag des GR. Zeck wurde die Steuer für Schaumwein erhöht, und zwar für die kleine Wasche von 32 auf 40 Kr., die große von 60 ans 100 Kr. GR. Dietrich wies daraus hin, daß die Gefällserhöhrm- g»m besonders das Metzgerge:verbe

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 18.11.1913
Umfang: 8
mit der Zustellung der Mahnungen für alle säumigen Steuerzahler beschäf tigt ist. Um die Bevölkerung vor Schaden und un nötigen Scherereien zu bewahren, weisen wir darauf ihin, daß die Steuer auch in jenen Fällen, wo ein /Zahlungsauftrag (sog. Steuerzettel) nicht erfolgte, lj e tz t entrichtet werden muß, wenn man sich nicht her Gefahr aussetzen will, noch Mahngebühren oder ltzar Pfättdungsausgleich bezahlen zu müssen. Der Steuerbetrag ist der gleiche wie im Vorjahre. l Unglücksfall in Obermais. Am Montag verun

seinen Bruder Max zu kandidieren. Aber o Wehl- Man konnte diese Absicht nicht durchführen, weil sich herausstellie, daß der Sohn des größten. Hote liers nicht soviel Steuer zahlt, daß er das- Wahl recht hat. Wieso es kommt, daß Herr Max Staffler, dessen Vater der größte Besitzer (die Hotels „Greif/ und „Laurin" sowie eine große Oekonomie usw. ge hören ihm) ist, im Jahre nicht ein Einkommen von 1500 Kronen hat, in welchem Falle er 12 Kronen Einkommensteuer zahlen müßte und Wähler wäre

.' ist uns unverständlich. Wir wissen, daß man jeden Hafner, Tischler und Bauarbeiter für die Perfonal- einkommensteuer einschätzen macht und ihm die Steuer vorschreibt, aber daß der Herr Max Staffler nicht soviel verdient, um ihm Jahre 12 Kronen Steuer zu berappen, ist uns ein Rätsel. Herr Staff ler hat selbst Dienstboten, allerdings wissen wir nicht, ob dieselben nicht vom Hotelpersonal entliehen sind. Jedenfalls dürfte es angezeigt sein, wenn die hohe Steuerbehörde sich auch um die Einkünfte der Hotelierssöhne

kümmern würde; denn wenn schon der Arbeiter Steuer zahlen muß, sollen wohl Die Hotelierssöhne nicht ausgenommen sein. Aber das eine Gute hat die Wahlbewegung gezeitigt, daß man nämlich heute weiß, daß Herr Max Staffler, der Sohn des größten Hoteliers in Bozen, nicht einmal 1600 Kronen verdient ... Im gewerkschaftlichen Kampf, im Streik, in der Lohnbewegung, im Boykott gibt es nur eine Zeitung, die des Arbeiters Inter, esse vertritt. Das ist die sozialdemokratische Zeitung. Warum hat der Arbeiter

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 15.11.1931
Umfang: 16
: Gemischtes Konzert. Bolzano. 20 Uhr: Gemischte Musik. llnwrkèiltìMZS - Rvnxsrte der besten Europa-Sender hören Sie voll kommen störungsfrei in der geheizten Veranda des wieder belieb! gewordenen u. Ke5t. VirZi^rte täglich von 15 bis 21 Uhr. Sonn- u. Feiertags bis 23 Uhr. Mäßige Preise. Z Lautverstärker. Dir. B. Unterer. Caldaro Steuer-Anmeldungen Die sicuer Äinneldung ist wurde zur Anzeige gebracht und die Näherin Bolzano. 20 Uhr: Gemischte Musik. ' ' Berlin. 20 Uhr: „1001 Nacht'. Operette von I. Strauß

. in Haft genommen. Einbruchsversuck, Unbekannte Diebe haben gestern während der Mittagspause in der Drogherie Foradori in der Museumstraße einen Einbruchsversuch ausgeübt. Da aber an der Tür ein zweites Schloß angebracht war. konnten sie sie nicht aufbrechen und mußten unverrichteter Dings abziehen. Gerichtssaal Die llnkerschleise von des Steuereinnehmers Castelrotlo. Gegen Ende November vergangenen Jahres wurden durch zwei Finanzorgane während einer dienstlichen Überprüfung der Steuer- bolletten

nun der Prozeß ge gen Senoner zum zweiten Male zur Verhand lung. Senoner, der scheinbar nicht im ge ringsten an geistigen Störungen litt und voll- Wndig zusammenhängende und vernünftige Antworten auf die Fragen des Präsidenten gab, leugnete, die ihm zur Last gelegten Ver brechen, während der später verhaftete Steuer eintreiber Aichner Giorgio zugab, nicht uner hebliche Bträge für sich verwendet zu haben, dnstatt sie abzuliefern. Senoner schob die ganze Schuld für die Vorfälle den Beamten

hu, die er bei der Steuerverwaltung gehabt habe. Die Balletten hätte er nur in der Weise geschrieben, wie es geschehen ist, um zu verhindern, daß die Gemeinden einen Ueber- blick über àie wirklichen Einkünfte aus der Konsumsteuer hätten, und den Pachtschilling für diese Steuer erhöhten. Die ziemlich bewegte Verhandlung, während welcher eine Menge Zeugen und Geschädigte, welche auch ihrerseits die Anzeige gegen Senoner erstattet hatten, einvernommen wur den, dauerte bis in die späten Abendstunden Und endete mit der Verurteilung

, wenn der Steuerträger schon in die Steuer- rollen eingetragen ist und keine Veränderung stattgefunden hat. Tie Anmeldungen müssen auf diesbezüglichen Formàrcn. welche bei dem Verwaltungsamte dieser Gemeinde erhält- lich sind, noch innerhalb des 30. November l. I. gemacht werden. Jeder, der verpflichtet ist, die Anmeldung zu machen lind selbe trotzdem nicht erstattet, wird mit einem Steuerzuschlag von einem Drittel auf die von ihm jährlich zìi bezahlende Steuer bestraft. Wer eine ungenaue Anzeige macht, sodaß

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 24
Datum: 29.09.1911
Umfang: 24
Seite 14 Tiroler Bauern-Zeitung Nr. 20. Frage 4343: Für mein Haus zahle ich die Hausklaffensteuer. Seit einiger Zeit beherberge ich mehrere bei einem Bahnbaue beschäftigte Arbeiter gegen ein tägliches Schlafgeld von 20 1>. Bon der Steuerbehörde wurde ich ausgefordert, ein Bekenntnis für die Hauszinssteuer einzubringen. Bin ich hiezu verpflichtet? Antwort: Wenn jemand die Wohnbeftandteile, für welche er die Haus klaffen steuer bezahlt, vermietet, so ist er zur Einbekennung des Mietzinses zwecks

Bemessung der Haus zins steuer verpflichtet. Das Steuer amt bringt dann den für die vermieteten Wohnbeftandteile berechneten Haus- klaffen steuerbetrag in Abzug und berechnet von dem steuerbaren Miet zins die Hauszinssteuer für die vermieteten Wohnbeftandteile. Setzen wir den Fall, dein Haus ist mit 6 Wohnbestandteilen in die Hausklassensteuer eingeschätzt. Von diesen 6 Wohnbestandteilen hast du zwei Wohnbeftandteile an 4 Arbeiter beim Bahnbaue vermietet, welche beiläufig drei Monate oder 90 Tage

für diese bei den Wohnräume ein Mietzins von 36 X in Anschlag zu bringen ist, wogegen die entsprechende Haus klaffen steuer hinsichtlich dieser beiden Wohnräume in Abschreibung gebracht werden wolle. Welchen Betrag du für die Wäsche- beistellung und an Abnützung der Einrichtungsgegenstände in Abzug zu brin gen berechtiget bist, läßt sich von hier aus nicht beurteilen, das kommt ganz darauf an. Der Abzug soll aber nicht derart übermäßig hoch sein, daß man eine beabsichtigte Steuerhinterziehung offenkundig wahrnehmen

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