: wenn sie eine Steuer beschließen, dann wird es gründ lich gemacht. Der Schöpfer der neuen Lustbarkeitssteuer hat uristreitig bewiesen, daß an ihm ein Finanzminister verloren gegangen ist. Auch der Gemeinderat konnte sich dieser Anschauung nicht verschließen, denn ohne ein Wort für oder gegen diese Steuer zu verlieren, wurde, wie schon mitgeteilt, in der letzten Gemeinderatssitzung diese Steuer einstimmig angenommen. Wir können nicht umhin, unseren Lesern zu zeigen, mit welcher Gründlichkeit unsere Gemeinderäte
die Steuer objekte studieren, damit ihnen ja kein Heller entschlüpft. Diesem Beschlüsse zufolge wird bei allen im Stadtgebiete von Bozen veranstalteten Unterhaltungen, Schaustellun gen usw. zu Gunsten des Armenfonds von Bozen eine Abgabe von den Eingängen eingehoben. Insbesondere ist die Abgabe zu entrichten von den Eingängen: 1. für alle Theatervorstellungen, 2. für Varietee- und Zirkusvor stellungen, 3. für Kinematographenvorstellungen, 4. für Vorstellungen in Spezialitätentheatern, 5. für Schaustel
und wird auch auf Jahre hinaus keines erhalten; für Bildungszwecke (Vorträge jeg licher Art, Rezitationsabende usw.) wird überhaupt nichts geboten, und jetzt wird auch noch das Einzige, das Kon zert, besteuert. Daß auch diese Steuer sich gegen die min derbemittelte Bevölkerung wendet, liegt auf der Hand. Welcher Verein ist heute in Bozen imstande, ein Kon zert zu veranstalten, bei dem er nur 29 h Eintritt ein heben kann? Sollte es unserem Freisinn wirklich unbekannt sein, daß die Regiekosten derart hohe geworden
sind, daß man von der Veranstaltung von Lichtbilderabenden, Konzerten, Vor trägen usw. Abstand nehmen muß? Das geniert aber un sere Gemeindeväter nicht. Ihre Konzerte werden ja im Museumssaale abgehalten (ohne Restauration) und da zahlt man ja keine Steuer, und sonst wird schon ein Aus weg gefunden werden. Anders ist es aber bei den Gewerkschaften usw. Die Kassen derartiger Vereine sind eben nicht so gut fundiert wie die der bürgerlichen Vereine und müssen eben Ein tritt einheben oder aber daraus verzichten, ihren Mitglie dern
") können eine Pauschalsumme zahlen. Unterlassung der Anzeige, un richtige Angaben und Auskunftsverweigerungen seitens der Veranstalter zum Zwecke der Herbeiführung einer Ver kürzung der Abgabe können mit einer Abgabeerhöhung bis zu 200 Prozent, welche jedoch den Betrag von 200 K nicht übersteigen darf, bestraft werden. Warum nun diese Steuer gerade für den Armensonds geschaffen wurde, ist nicht gut erklärlich. Denn „fett" wird der Fond nicht werden, weil es sich jedenfalls jeder Verein überlegen wird, ein Fest