24.139 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1908/25_12_1908/TI_BA_ZE_1908_12_25_3_object_8362409.png
Seite 3 von 16
Datum: 25.12.1908
Umfang: 16
das Gast- und Schankgewerbe Tirols und Vorarlbergs an Verzehrungssteuer per Hektoliter 5'94 K, an Landes- auflage 208 K, zusammen 8 02 K, sohin 382.241 K 22 li jährlich bezahlen. Diese ungeheure Last, welche den wenigen Wirten auf erlegt wird, ist am unerträglichsten in Bozen und Innsbruck, wo zu obiger Steuer noch 100 Prozent städtische Umlagen eingehoben werden. Tie Wirte der Stadt Bozen allein zahlten infolgedessen IM nicht weniger als 76.375 K an Steuer und Umlagen auf Wein. Dazu kommt

jährlich, von der Steuer lreigelassen werden. Zur Beseitigung der Konkurrenz des steuer ten, außer den Wirtsbetrieben genossenen Weines, verlangen sie mner, entweder die Aufhebung der Steuer oder die Herab- letzung und gleichmäßige Veranlagung derselben. Für die Berechnung des außer den Wirtsbetrieben konsumierten Weines Mt jede Grundlage. Es dürste jedoch nicht weit gefehlt sein, wenn man annimmt, ^ßin jeder Gemeinde Tirolsund Vorarlbergs durchschnittlich A Hektoliter solcher Privatwein verzehrt

werden, das wären in Gemeinden 42.000 Hektoliter per Jahr. Der gesamte steuer te in Tirol und Vorarlberg konsumierte Wein erreicht demnach W das Quantum des in den 7331 Wirtsbetrieben als Häus ls erforderlichen Weines. Der Gesamtkonsum an verstruertem ^in betrug in Tirol 1907 rund 130.000 Hektoliter. Also zahlen ; ( Wirte für ihren Haustrunk per !47.661 Hektoliter mehr als " der ganzen Steuer, und vom Verkaufe der anderen % sollen die Wirte leben und noch andere Lasten tragen. Nachdem nun die Aufhebung

der Steuer für den Haustrunk der Wirte auch im Jntereffe des gesamten Weinbaues unbedingt gefordert werden muß, da diese einseitige, horrende Belastung dieser ohnedies über bürdeten Gewerbetreibenden absolut ungerechtfertigt ist, ergibt sich die Frage, welchen Ersatz die Regierung für diesen Steuerausfall fordern kann. Nach vorstehenden Tatsachen sind es nur die Gast- und Schankgewerbe, die diese Steuer entrichten müssen und diejenigen, die Wein in diesen Betriebsstätten in Quantitäten unter 56 Liter

nicht erstreckt, die Weinbaukrise nicht aufzuhalten vermocht. Es muß deshalb sowohl dem Wirtsgewerbe wie dem Weinbau in irgend einer, aber wirksamen Weise aufgeholfen werden und das kann nur durch die Freigabe des Weines von der Steuer sein. Nachdem das Parlament Sie Herabsetzung der Zuckersteuer um 28 Millionen Kronen beschlossen hat, muß auch die Aufhebung des WeinakziseS möglich sein. Diese Aufhebung würde einen gewal tigen Aufschwung des Gast- und Schankgewerbes und die Kräf tigung des gesamten Weinbaues

1
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Sonntagsbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRSO/1886/17_01_1886/TIRSO_1886_01_17_1_object_7910309.png
Seite 1 von 6
Datum: 17.01.1886
Umfang: 6
er sich in der Regel nicht mehr an die schönen Worte und Versprechungen, welche er während der Wahlkampagne freigebig aus- theilte und das Volkswohl ist wohl oft das Letzte, an das gedacht wird. Wenn es gut geht, werden höchstens gelegentlich einer Steuerdebatte ein paar abgedroschene Phrasen über Steuerüberbürdung und Volksbelastung vorgebracht und damit gut. Das hindert aber nicht bei der entscheidenden Abstimmung über eine neue Steuer oder eine erhöhte Belastung, dafür zu stimmen; denn der Club

würden diese Er sparungen keinen Ausschlag geben und dort wo eigentlich am meisten gespart werden könnte, beim Militär, will man nicht sparen. Es bleibt daher nichts Anderes übrig als Steuer zahlen, um diese großen und noth- wendigen Staatsauslagen decken zu können; denn keine Regierung, sei sie von welcher Partei und Farbe immer wird die Staats ausgaben so vermindern können, daß die Steuern namhaft verringert werden könnten. Also das Steuerzahlen ist absolut nothwendig und alles gegentheilige Gerede ist leeres Gewäsch

., nicht ge sprochen werden) sind aber einer Reform dringend bedürftig, wie im Nachstehenden gezeigt werden soll. Die hauptsächlichen direkten Steuer« gattungen sind in Oesterreich die Grund steuer, die Erwerbsteuer, die Einkommensteuer und die Gebäudesteuer. Bei der Grundsteuer werdenWekanntlich seit der neuen Grundsteuer-Wegulirung 22Vio % vom Reinertrag an ärarischer Steuer eingehoben, was mit Hinzurechnung von 35% Landeszuschlägen über 30% er gibt, ohne die oft über 100% beigetriebenen Gemeindezuschläge

in Betracht zu ziehen. Fürwahr ein horrender Steuersatz, aber es wäre noch erträglich, weil die Einschätzung des Reinertrages in der Regel doch hinter der WirklichkeitIzurückbleibt, wenn nur der Grund und Boden, für welchen die Steuer berechnet wird, auch immer faktisch und nicht nur scheinbar dem Besitzer, welcher die Steuer zahlen muß, gehören würde, oder mit andern Worten, wenn der nominelle Besitzer keine Schulden darauf hätte. Wenn aber der Besitzer eines Gutes oder Bauern wesens die Halste

des Werthes schuldig ist und dafür den Kapitalszins entrichten muß, so gehört eigentlich auch nur die Hälfte ihm, die andere Hälfte gehört ja dem Gläubiger, aber die Steuer muß er für das ganze Gut entrichten, während der Gläubiger oder Kapitalist in aller Ruhe seine 4 bis 5% Zins einsteckt, ohne die geringste Steuer für sein Kapital oder Einkommen entrichten zu müssen, denn das dem Schuldner mit k. Patent vom 10. Okt. 1849 gesetzlich eingeräumte Recht dem Gläubiger 5% vom schuldigen Zins in Abzug bringen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1902/11_04_1902/TI_BA_ZE_1902_04_11_6_object_8359493.png
Seite 6 von 16
Datum: 11.04.1902
Umfang: 16
, die von der Bevölkerung mit sehr ge mischten Gefühlen ausgenommen wird, das Gesetz über die Fahrkartensteuer. Der Finanzminister braucht Geld — für die Aufhebung der Mauten, für die allseits als nothwendig anerkannte Aufbesserung der Diurnistenbezüge und für anderes. Er hat hiefür eine sehr bequeme Steuer vorgeschlagen, nämlich eine Steuer auf die Personen-Fahrkarten der Eisenbahnen. Der Steuerausschuss hat schon vor Wochen hiefür ein Subcomito eingesetzt, welches die Regierungs vorlage zu berathen

und an den Ausschuss Anträge zu stellen hatte. Das Subcomito hat sich nach langer Berathung — für die Einführung dieser Steuer entschieden — ungerne, aber doch. Ungerne, weil diese Steuer auch jenen Theil der Bevölkerung trifft, der eher eine Entlastung braucht; aber doch, weil der Finanzminister die Annahme als Bedingung für die Aufhebung der Mauten, die Aufbesserung der Diurnistenlöhne rc. gestellt hat. Auch der Ausschuss hat von diesem Gesetz § 1 (worin die Besteuerung ausgesprochen ist) mit 14 gegen acht

Stimmen an genommen. Die Steuer soll von der Fahrkartengebür a) für Hauptbahnen 12 Percent b) „ Localbahnen 6 „ c) „ Kleinbahnen 3 betragen. Für die Leute an den Staatsbahnen sieht die Steuer nicht gar so schlimm aus. Bei uns kommt aber eine Karte III. Classe der Südbahn schon ohne Steuer theurer als auf der Staatsbahn mit der Steuer. Dennoch hat der Finanzminister nur zu gegeben, dass die Steuer bei so theuren Bahnen, wie die Südbahn, zehn statt zwölf Perzent ausmachen soll. Ueber das Schicksal

3
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1908/25_12_1908/TI_BA_ZE_1908_12_25_2_object_8362408.png
Seite 2 von 16
Datum: 25.12.1908
Umfang: 16
drückenden wird, daß die Kleinverschleißer dabei nicht mehr gut bestehen können. So beträgt z. B. in Innsbruck und Bozen die Weinverzeh- lungssteuer, welche ein Kleinverschleißer zu entrichten hat, sür den Hektoliter: - an ärarischer Steuer K 5 94 an städtischer Umlage 5 94 und an LandeLumlagen „ 2 08 zusammen . K 13 96 Wenn man bedenkt, daß der Wirt den gewöhnlichen Durch- schnittswein nicht über 80 K bis 96 K den Hektoliter verkaufen kann und wenn man berechnet, was ihm selbst der Wein kostet

können, wie die anderen, welche keine Steuern zahlen. Aber auch die weniger Bemittelten leiden darunter, weil sie den Wein nicht faßweise beziehen können und ihn also bei den Wirten teurer zahlen müssen. Es wäre daher hoch an der Zeit, eine Herabsetzung der Ver- z ehrungssteuer einzuführen. Und dies wäre dadurch möglich, daß diese Steuer nicht bloß auf Mn Kleinverschleiß gelegt, sondern in eine allgemeine Weinverzehrungssteuer um gewandelt würde, die von allen, welche Wein einkellern oder Trauben keltern und den Wein entweder veräußern

oder selbst konsumieren, ohne Ausnahme, also nicht bloß von Wirten und Weinverschleißern, sondern auch von Weinhändlern, Genossenschaften, Privaten zu entrichten ist. Durch diese Ausdehnung würde auch bei einer Herabsetzung der Steuer in ihrer Höhe keine Verminderung der durch diese er zielten Erträgnisse eintreten. Zu 'Punkt 2. Die Einhebung der Weinverzehrungssteuer im Wege der Verpachtung an Private oder Spekulanten ist keine eines Staates würdige Art der Steuerein hebung. Wenn auch eine hohe Steuer immer drückend

empfunden wird, so wird dieselbe geradezu unerträglich, wenn man weiß, daß der Staat dieselbe an den Meistbietenden vergibt, der seinerseits wieder noch etwas draufschlagen muß, um auf seine Kosten zu kommen; wenn also der Steuerträger sehen muß, daß die so hart bezahlte Steuer doch nicht ganz dem Staate, der Allgemeinheit zu Gute kommt, sondern zum Teile in die Ta schen eines Privaten, des Steuerpächters, fließt. Die Verpachtung der Steuer bringt es auch mit sich, daß die Einhebung in strengster, oft

hauptsächlich gegen die unerträgliche Höhe der durch Umlagen noch erschwerten Steuer, gegen die Einseitigkeit der Ver anlagung, die Art der Einhebung und besonders gegen die Be steuerung des sogenannten HaustrunkeS (Leps) der Wirte. Die Weinverzehrungssteuer (samt Umlagen, die in Innsbruck und Bozen 13 K 96 h per Hektoliter beträgt und die nur von denjenigen gezahlt werden muß, die in den Wirtshäusern Wein trinken oder in kleinen Quantitäten kaufen, wird von den Wirten allgemein als eine der Hauptursachen

4
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Sonntagsbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRSO/1886/24_10_1886/TIRSO_1886_10_24_1_object_7910629.png
Seite 1 von 8
Datum: 24.10.1886
Umfang: 8
. Wieder ein Steuerknpitel! In einer der letzten Sitzungen des öster reichischen Abgeordnetenhauses hat der Fi- nanzminister Dr. Dunajewski so nebenbei eine höchst interessante, aber keineswegs erfreuende Mittheilung gemacht. Er er klärte nämlich, „daß die Steuer-Eingänge im laufenden Jahre in absteigender Rich tung sich bewegen", doch hat er schlauer Weise verschwiegen, warum?! Bekannt ist doch, daß die österreichische Finanzverwaltung nichts verabsäumt, um an Ertrag so viel als möglich heremzu- bringen

der Herr Finanzmini- ster selbst über den Rückgang der Steuer- Einläufe; sollte er denn da nicht endlich die Nothwendigkeit von Steuer-Reformen begreifen, die iin Wesentlichen auf die Ent lastung eines (des schwächeren!) Thelles der Steuerträger, und die höhere Besteue rung des anderen (stärkeren) Theiles der Staatsbürger hinauszulaufen hätte? Alle Jahre hat man nicht, wie anno 1885 Gelder der Nordbahn zur Verfügung; wenn alle Jahre solche Summen zur Ver> fügung gestellt werden könnten, dann müß

te freilich der Abgang doch schließlich schwin den! Heuer fallen diese außerordentlichen Einnahmeii weg, die Steuer-Eingänge wer den geringer, die Bedürfnisse für Eisen bahnzwecke und die Armee aber steigen da wird der Voranschlag für 1887 dann recht hübsche Ziffern zeigen, die nichts we Niger als anheimelnd sein dürften! Nur eine durchgreifende Steuer-Reform würde da Rettung bringen können! Welcher Art aber diese Steuerreformen sein müßten, liegt auf der Hand. Seit Jahren bandelt man in Oesterreich

über die Börsensteuer später als Oesterreich begonnen, und hat jetzt schon, wie wir in der letzten Nummer berichteten, nahezu neun M i l l i o n e n M a rk aus dieser Steuer eingeheimst, b ei uns aber werden noch immerSitz- uugen gehalten! Betrachten wir weiters unsere Erwerb- und Er n ko mm eufte üer, unsereGrund- und Gebäudesteuer! Diese Steuern sind in Oesterreich höher, als sie irgend ein Land in Europa verzeichnet. Die Erwerb- und Einkommensteuer ist von einer solchen Ungeheuerlichkeit, daß sich Niemand

nach ihr richten kann. Wir glau ben, es ist den Finanz-Behörden, von dem letzten Steuer-Beamten bis hinauf zu dem Finanzminister kein Geheimniß, daß in Oesterreich genug steuerpflichtige Einkom men ganz verschwiegen werden,' allein es geschieht dagegen nichts! Andererseits aber werden wieder Kreise zu der Einkommen steuer herangezogen, die für sie geradezu ungerecht ist, und worin liegt die Schuld? Sie liegt in dem in Oesterreich eingebür gerten Bandlerei-System, denn — und das ist keine Fabel, sondern pure

5
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1905/11_08_1905/TI_BA_ZE_1905_08_11_2_object_8360927.png
Seite 2 von 16
Datum: 11.08.1905
Umfang: 16
, wenn sie nur teilweise ver mietet sind. Sind also solche Gebäude ieilweise vermietet, so ist für dieselben trotz der Vermietung nur die H a u s- klassensteuer zu entrichten. Zum Beispiel, ein Gebäude Gesteht im Erdgeschosse aus einem Zimmer und Küche, im ersten Stocke ans zwei Zimmern und einer Küche nebst Dachraum Der erste Stock, nehmen wir an, sei um 100 K vermietet, während die Wohnung im Erdgeschosse vom Hauseigentümer bewohnt wird. In diesem Falle ist für das ganze Gebäude die Hausklassen steuer

, das ist 4 K 20 h, zu entrichten, trotz der ieilweisen Ver mietung. Ist jedoch ein solches Gebäude ganz vermietet, so unter liegt dasselbe der Hauszins steuer. Annfprozentige Steuer (fünfprozentige Kvgaöe genannt). Es wurde bereits früher ausgeführt, daß gewisse Gebäude, nämlich Neu-, Um-, Auf- und Zubauien bei Erfüllung gewisser Bedingungen die zwölfjährige (oder zeitliche) Steuerfreiheit ge nießen. Es herrscht nun insbesondere bei der bäuerlichen Bevölke rung vielfach die Ansicht, daß derartige Gebäude überhaupt

von jeder Staatssteuer befreit sind. Diese Ansicht ist jedoch nur zum Teile richtig. Hausklassensteuerpfltchtige Gebäude, also Gebäude auf dem Lande, welche ganz unvermietet sind, sind allerdings während der Zeit der Steuerfreiheit hinsichtlich jeder Steuer befreit. Ist ein Gebäude aber ganz oder auch nur teilweise vermietet, so gibt es für solche Gebäude eine gänzliche Befrei ung n i ch t mehr, sondern 'solche Gebäude genießen nur eine be schränkte Befreiung, und zwar in der Weise, daß diese Gebäude anstatt

15 Prozent nur 5 Prozent vom Reinerträge (das ist nach Abzug von 30 Prozent Erhallungskosten) zn entrichten haben. Zum Beispiel, ein Gebäude ist ganz vermietet um 1000 K. Die Zinssteuer beträgt nun 105 K. Genießt aber ein solches Gebäude die zei'liche oder zwölfjährige Steuerfreiheit, so hat dasselbe an statt 105 K nur 35 K, das ist 5 Prozent von 1000 K, nach Ab zug von 30 Prozent Erhaltungskosten zu entrichten.) Ist ein Gebäude teilweise vermietet, so wird die Bemessung der fünfprozentigen Steuer

das Erdgeschoß eines Gebäudes wird vom Eigentümer benützt, der erste Stock aber um 1000 K vermietet. In diesem Falle muß für das Erdgeschoß ein Ver- gleichszms einbekannt werden: Der Vergleichszins sei nun 500 K. Von der Summe per 1500 K (1000 und 500 K) hat nur der Besitzer die fünsprozenlige Steuer, das ist 52 K 50 h (nach Ab zug von 30 Prozent ErhaltungZkosten) zu entrichten. Nun, lieber Leser, an dieser Stelle müssen wir etwas Halt machen und uns die Sache genauer betrachten. Wie wir oben ausführten

6
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Sonntagsbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRSO/1888/26_02_1888/TIRSO_1888_02_26_1_object_7911244.png
Seite 1 von 8
Datum: 26.02.1888
Umfang: 8
. gelangte in unserem Abgeordnetenhause der Antrag der T i r o l e r Abgeordneten um Abänderung der Gebäudesteuer zur Berathung. Dazu hielt der Abg. von Bozen-Meran- Glnrns, Herr Dr. Ä n g e r e r folgende mit großem Beifall aufgenommene Rede, in welcher er die schweren Folgen dieser Steuer für unser Heiinathland in anschaulicher eindringlicher Weise schilderte. Dr. Angerer sagte: „Jedes Land hat seine Eigenthümlichkeiten, auch unser Oester reich. Man hat für die Summe dieser Eigenthümlichkeiten

eine Bezeichnung ge funden, nämlich das wahre Oesterreicher thum im Gegensätze zu den nationaleli Eigeuthümlichkeiten der Volker, die das Reich bewohnen. Eine dieser lvahrhaft österreichischen Eigeuthümlichkeiten, aller dings keine beueideuswerthe, bildet die Gebäudestäuer, eine wahrhaft österreichische Steuer, die in dieser Höhe und Härte sonst nirgends in der Welt vorkoinmt. Ich werde nach Möglichkeit bemüht sein, die Auge- legenheit nicht allein vom tirolischen, son dern vom allgemeinen Gesichtspunkte

zu er örtern. Die Gebäudesteuer ist die drückendste und ungerechteste unter allen Steuern im steuergesegneten Lande Oesterreich. Sie beträgt das Fünf- bis Fünfzehnfache der Gebäudesteuer anderer Länder. Sie treibt den Landmann, den sie dafür bestraft, daß er seine Eigenwohnung den mäßigsten Ansprüchen der Gesundheit und Sittlichkeit entsprechend gebaut hat, allmälig von Haus und Hof und konfisziert dem städtischen Hausbesitzer nahezu die Hälfte seines Ein kommens oder veranlaßt ihn, die Steuer last

Diejenigen nahezu unberührt läßt, die sich gewöhnt haben, in Robr- und Erdhütten, in Hütten aus eingerammten Pflöcken, in Morlakenhütten zu wohnen. Die Steuer ist daher in eminentem Sinne Volks- und staatsfeindlich und trifft vorzugsweise das jenige Volk in Oesterreich, dessen historische Aufgabe bis heute der unablässige Kampf für den Kulturfortschritt war, die Deutschen. Ich habe mich vergeblich bemüht, ut den Schriften von Gelehrten und praktischen Finanzmänuern eine Rechtfertigung unserer

für die Gebäude steuer, sondern aus Liebe zur Regierung und die klerikalen Parteifüykw«^vurden wahrscheinlich auch heute, wenn sie zwischen die Wahl gesetzt werden, ob Gebäudesteuer oder Ministerium Taaffe, für die Gebäu- desteuer sich entscheiden, um die befreun- bete Regierung am Ruder zu erhalten, denn ihr wichtigstes Ziel ist und bleibt unverrückt die unbeschränkte Herrschaft über ie Schule, das kostbarste Gut, wie sie esd nennen, das nur unter einer ihnen be freundeten Regierung erreicht

7
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1904/07_10_1904/TI_BA_ZE_1904_10_07_1_object_8360570.png
Seite 1 von 16
Datum: 07.10.1904
Umfang: 16
der Bauernschaft veranlassen uns folgendes bekannt zu geben: werden außer Bozen zwölf Exemplare paketweise unter gemeinsamer Adresse bezogen, so kostet der einzelne Jahrgang der „Tiroler Bauern-Zeitung" nur zwei Fronen fünfzig Heller. Der Adressat erhält außerdem ein Freiexemplar. Für jedes weitere Dutzend ebenfalls ein Freiexemplar Inhalts-Verzeichnis. Bekanntmachudgen des Tiroler Bauernbundes. — Grund steuer und Personaleinkommensteuer. — Vom Saatgute. — Politische Ausschau. — Was gibt's sonst Neues

des Unterinntales. Es ist das bis jetzt die 17. landwirtschaftliche Bezirksgenossen schaft, die sich offen der Bauernbewegung angeschlossen hat. — Wacker! * * Versammlung. Am Sonntag den 9. Oktober findet in Perjeu (Landeck) eine öffentliche Volksversammlung unter freiem Himmel statt. Reichsratsabgeordneter Schraffl wird über die Lage des Bauernstandes, Bauer K. Niedrist von Münster über die Lage des Tiroler Bauernbundes sprechen. Hrundgeuer und Wersonakeinkommen- steuer. Das letztemal hat die „Tiroler Bauern

nämlich nicht bloß Rentensteuer, er zahlt auch Personalein kommensteuer. Wer ein Gesamteinkommen von über 1200 K hat, muß dafür noch eine eigene, die Personaleinkommensteuer, zahlen; und diese ist gar progressiv, d. h. der Prozentsatz steigt mit der Höhe der Steuer bis zu fünf Prozent. Man darf also, will man gerecht sein, die Grundsteuer nicht mit der Rentensteuer allein, sondern man muß sie mit dieser und der Personaleinkommensteuer zusammen vergleichen. Tut man dies, so stellt sich die Sache

u. dgl.) doch auch mit einer Steuer zu treffen; bei der Rentensteuer schaut ja fast nichts heraus. — Nun beachte man: Für die Renten- und für die Personal einkommensteuer ist ein sogenanntes „steuerfreies Existenzminimum" festgesetzt worden. Wer nur bis 1200 K Einkommen hat, ist von beiden dieser zwei Steuern ganz befreit. Die Regierung hat nämlich so gerechnet: 1200 L braucht einer mindestens zum leben, und dafür soll er nicht besteuert werden. Dies ist ja ganz recht gedacht; warum gilt

diese Rechnung aber dann nicht auch für den Bauer? Sein Einkommen ist in den allermeisten Fällen nur vom Grund und Boden, von der Landwirtschaft. Warum wird denn nicht auch für ihn ein „steuer- | freies Existenzminimum" festgesetzt, sondern auch dem kleinsten Kleinhäusler eine 19prozentige Steuer vorgeschrieben? Was fürs Geld recht ist, soll doch auch für Grund und Boden — wenigstens billig sein! Der sonderbare „Freund" des Niedrist meint, dieser Die nächste Nummer der „Tiroler Bauern-Zeitung“ erscheint

8
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1904/01_01_1904/TI_BA_ZE_1904_01_01_4_object_8360243.png
Seite 4 von 16
Datum: 01.01.1904
Umfang: 16
aus Italien die Nachricht, daß die bisherigen Zollbestimmungen vorläufig weiter bestehen bleiben. Somit sieht man, daß die österreichische Regierung der italienischen doch nicht ganz auf den Leim gegangen ist. Der Klub der Weinhändler Deutsch- Südtirols gegen die Grhöhung der Weinvcrzehrungssteuer. Am 29. Dezember v. I. hatte der Klub der Wein händler Deutsch-Südtirols im Merkantilgebäude in Bozen eine Besprechung behufs Stellrmgnahme zu der vomLandtag geplanten Erhöhung der Weinverzehrungs steuer

. Unter den Erschienenen befanden sich Statt haltereirat R. v. Falser, die Landtagsabgeordneten Präsident des Landeskulturrates, Baron Widmann, Landeshauptmannstellvertreter Dr. v. Heppergrr, Dekan G l a tz und P l a t a t s ch e r. Herr Heinrich Lun als Referent machte es den Landtagsabge ordneten Südtirols zum Vorwurfe, daß auch sie für die 35prozentige Erhöhung der Weinverzehrungs- steuer gestimmt hätten. Trotzdem das Bier weniger hoch besteuert war, habe man nun schon wiederum den Wein zur Besteuerung herangezogen

. Die Zu mutung eines Abgeordneten, einen minderen Wein herzustellen, um eine Erhöhung des Weinpreises trotz der neuen Umlage hintanzuhalten, sei mit aller Entschieden heit zurückzuweisen. Herr Lun verlassodann eine Resolu tion, die vom Landtag die Aufhebung oder minde stens eine wesentliche Herabminderung der Wein steuer fordert. Der Präsident des Landeskulturrates Abgeordneter Baron Widmann erwiderte, das; für das aus der Lehrergehaltsregulierung resul tierende Mehrerfordernis von 800.000 Kronen

Adresse gerichtet, nach dem die neue Umlage vom Landtage im Einver nehmen mit der Regierung beschlossen und ange nommen sei. Es sei zudem diese Steuer nur ein mal für ein Jahr (1904) vorgesehen. Der Obmann des Klubs der Weinhändler Deutsch-Südtirols, Anton M u m e l t e r, meinte, daß es ihm unglaub lich scheine, daß kein anderes Besteuerungsobjekt ge funden werden könne und brachte die Besteuerung der Mineralwässer in Vorschlag und gab seiner An schauung Ausdruck, daß es übrigens ganz gerecht fertigt

wäre, eine Steuer auf dieViehzucht zu legen, z. B. eine Krone per Stück, was gewiß kein Bauer zu hoch finden würde. Diese Steuer wäre deshalb gerechtfertigt, weil die Gehaltsregu lierung größtenteils den Landlehrern zu gute käme. Hierauf wurde die Debatte geschlossen, die Resolu-

9
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1914/20_01_1914/TIRVO_1914_01_20_5_object_7609894.png
Seite 5 von 8
Datum: 20.01.1914
Umfang: 8
. Das Grifft auf die Branntweinsteuer am evidentesten zu. Die Produktionsstätten des Brannttveins sind weit Won den Konsumstätten entfernt und liefern ihr Produkt in freiem, unkontrolliertem Verkehr überall hin. So sind bei uns die Hauptproduktionsstätten des Branntweins das Kartoffelland Galizien und Böhmen. Man muß dabei noch in Betracht zie hen, daß alle alkoholischen Getränke insgesamt steuer lich Zusammenhängen. So sind die südlichen Kron länder und Niederösterreich deshalb nur in geringem Dkaße

Knäuel von Staats- und Lan desbeteiligung in jener Steuer Herstellen, die dem Staate reserviert bleiben müßte. Diese Staatssteuer wird nun in folgender Weise an die Länder hingegeben: Der Staat reserviert sich ein Minimum von 78 Millionen Kronen. Da die Steuer im Exkontingent 1 K 60 h beträgt und das Land 70 h für sich beansprucht, so bleiben dem An schein nach 90 h dem Staate. Man darf jedoch nicht vergessen, daß rund 10 Elftel im Kontingent versteuert werden, und zwar nur mit 1 K 40 h. Die Länder

bekommen also 70 Hundertvierzigstel, das ist die Hälfte. Aber nicht einmal die andere Hälfte bleibt dem Staate ganz, er muß von dieser seiner Hälfte noch die Erzeugungs- und Export bonifikationen und außerdem die ganzen Erhebungs kosten tragen. Er hat also den Löwenanteil weg- gegeben und dafür für alle Zukunft eine Grund mauer seines Finanzsystems zerstückelt und unter wühlt. Wie schon erwähnt, ist die Personaleinkommen steuer die Achse jeder modernen direkten Besteue rung, somit also die Steuer

der Zukunft und Staais- steuer schlechtweg. In verhängnisvoller Verirrung greift das Gesetz auch nach dieser Steuer, um sie den Ländern dienstbar zu nmchen. Auch hier wird derselbe Grundgedanke verfolgt: 115 Millionen bleiben dem Staate reserviert, was darüber hinaus geht, wird zu 40 Prozent den Ländern zugewiesen. In den 115 Millionen sind jedoch die bisherigen Ueberweisungen aus der Personaleinkommensteuer eingeschlossen, so daß auch dieser Betrag nicht ganz dem Staate verbleibt. Und der Staat

hat auch hier die Hebekosten vorweg zu leisten. So sind denn die zwei Hauptsteuern des Staates für alle Zukunft mit den Landesfonds verknüpft und unbeweglich gemacht. Nimmt man dazu, daß die Grundsteuer und die allgemeine Erlverbsteuer kon tingentiert und nicht leicht zu steigern sind, so bleibt im Grunde genommen nur noch eine bewegliche Steuer, das ist die Hauszinssteuer. Und gerade diese ist bei uns höher als in irgend einem Staate der Welt, von allen Seiten als unerhöhbar erklärt und zugegeben, so daß also tatsächlich

10
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1908/09_01_1908/TIRVO_1908_01_09_1_object_7595269.png
Seite 1 von 8
Datum: 09.01.1908
Umfang: 8
. In den Städtewahlbezirken hat nur jener öster reichische Staatsbürger ein Landtagswahlrecht, der erstens Gemeindewähler ist und zweitens in Innsbruck, Bozen und Trient zwanzig Kronen, in den übrigen Wahlorten der Städtekurie zehn Kronen direkte Steuer bezahlt. Unter Zensuswählern in ein- und derselben Kurie unterschiedliche Voraussetzungen für das Wahlrecht zu schaffen — dazu konnte sich außer dem Tiroler Landtag noch keine Interessenver tretung verstehen. Obschon durch den hohen Zensus nicht nur die Arbeiterschaft

schiedenartigkeit der Höhe des Zensus mit einigen Beispielen hier dartun. Nehmen wir die Gemeinde Amras im poli tischen Bezirk Innsbruck. Die Gemeinde hat drei Wahlkörper, ergo sind alle Gemeindewähler im ersten und zweiten Wahlkörper zur Landtags wahl berechtigt. Die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper beträgt 40 Kronen 78 Heller; somit hat in Amras nur der ein Recht, seine Stimme einem Wahlmann (!) zu geben, der mindestens 40 Kronen 78 Heller di rekte Steuer bezahlt

! Alle, die auch nur einen Heller weniger bezahlen, sind Rechtlose, sind Parias. Ein Gegenstück. Die Gemeinde A l d r a n s, ein Dorf, das eine Stunde oberhalb Amras liegt, hat nur zwei Wahlkörper. Die niedrigste Steuer leistung im zweiten Wahlkörper ist'zwanzig Heller; da erfahrungsgemäß der zweite Wahl körper weit mehr Wähler zählt als der erste und die höchste Steuerleistung in Aldrans im ersten Wahlkörper 119 Kronen 87 Heller beträgt, so zählt in Aldrans jeder, der mehr als eine Krone Steueur bezahlt, zu dem glücklichen

Drittel, welches ein Recht hat, einen Wahlmann mitzuwählen. Ein anderes Beispiel. Die Gemeinde Höt- t i n g hat drei Wahlkörper. Die niedrigste Steuer leistung im zweiten Wahlkörper ist in dieser Ge meinde 71 Kronen 67 Heller; diese Summe direkter Steuer muß also in Hötting ein Land tagswähler bezahlen. Als Gegenstück die Ge meinde Kreith. Diese hat nur einen einzigen Wahlkörper; somit ist jeder, der auch nur einen Heller Steuer bezahlt, zur Wahl in den Landtag berechtigt. Ein Beispiel

aus einem andern Wahlbezirk. In der Gemeinde Kirchbichl im Gerichtsbezirk Kufstein ist der Zensus im zweiten Wahlkörper 89 Kronen 12 Heller. Da die Gemeinde drei Wahlkörper hat, ist jeder, der diese Steuer summe entrichtet, Landtagswähler. Die Gemeinde Buchberg in demselben Ge richtsbezirk hat nur zwei Wahlkörper. Die niedrigste Steuerleistung ist 17 Heller, die höchste 70 Kronen 79 Heller. Somit wählen in dieser Gemeinde auch jene zum Landtag, die unter einer Krone Steuer zahlen. Die Gemeinde Maria st ein — eine Stunde

11
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Sonntagsbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRSO/1889/15_12_1889/TIRSO_1889_12_15_1_object_7911943.png
Seite 1 von 21
Datum: 15.12.1889
Umfang: 21
und Gelder von auswärts sind zu richten an: öer Die Steuerreform. ii *) Unser Finanziliiliister hat im Staotsvor- anschlag für 1890 bei einem Erforderniß von 545.475.660 fl. und der Bedeckung von 546.418.477 fl. etiic „kleine Million", näm lich 942.817 fl. als Ueberschuß herausge- rechnet, aber Du mein Gott! was hat das zu bedeuten z. B. gegenüber den riesigen Steuer-Erhöhungen der letzten 10 Jahre? Seit dem Jahre 1880 sind die Stenern in Oesterreich von 330 Millionen auf 387 Millionen, also um volle

57 Millionen er höht und vermehrt worden und im gleichen Zeitraum von 10 Jahren ist, nebenbei be merkt, die österreichische Staatsschuld von 3492 Millionen Gulden auf 4189 Millionen, also um 697, um nahezu 700 Millionen gestiegen. Wenn wir dabei wieder einmal betonen, daß die Steuer-Erhöhungen durch wegs den Mittelstand und die ärmeren Volks schichten am schwersten belasteten, so bedürfen obige Ziffern wohl keiner weitereii Erläuter ung, um die kleine Ueberschuß-Million unserer Finnnz-Excellenz bedeutend

3-4 kr. Bet Wiederholungen hoher Rabatt. Für 4oti;en Eingesendet, u. s. w. doppelter Preis. Bestellungen u. Anzeigen werden ent gegengenommen Fleischgasie Pr. 32 Buckdruckerei B. R e i n m a n n. Telegramm-Adresse: Sonntagsbote Bozen. C. Platter in Bozen." — Schriftstücke werden nicht zurückgestellt. Erhöhung der Steuer aus Kaffee, Zucker, Petroleum, Branntwein erlebt, durchwegs Steuern, durch welche die armen Bevölker- nngs-Klassen getroffen werden. Dabei stehen unsere Ertragssteuern aus einer Höhe

- den! Aber dies miiß gleichzeitig geschehen, sonst haben wir wohl wieder eine neue Steuer, aber auf der anderen Seite keine Entlastiing. Und sie muß ganz anders aussehen, als die Vorlage desselben FlnauzlNu„Zers vom Jahre 1882, wo die Steuer erst bei einem Jahres- Einkommen über 150.000 fl. ganze l 1 /« Prozent erreichen sollte. Man denke sich eine lOperzentige Einkommensteuer für Unter nehmungen mit öffentlicher Rechnungslegung, eine 22perzentlge für Grundeinkommen, 26V» perzentige Gebüudesteuer

, einen über lOOper- zentlgen Preiszuschlag beim Branntwein und dann im Gegenhalt dazu eine 1'5perzentige Steuer für solche Leilte, welche ein arbeitsloses Jahres-Einkomnien von über 150.000 fl. beziehen. Auf diese Weise würde auch ein so geringes Ergebniß erzielt, daß die mögliche Herabminderung lächerlich geringfügig wäre. Daher ist anzuftreben ein solcher Steuersatz durch welchen zwar nicht die reichen Leute aus Oesterreich hinausgetrieben, aber doch eine ausgiebige Herabsetzung der drückendsten Steuer

12
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1921/03_01_1921/TIRVO_1921_01_03_1_object_7627078.png
Seite 1 von 8
Datum: 03.01.1921
Umfang: 8
1921 mit X 12.70 per Kilogramm und der Kleinverschleißpreis für Brotmehl mit X 4.50 . per Kilogramm festgesetzt. Die Brotpreise für das . Einhei mischen-Brot wurden für den Laib zu ! 1000 Gramm mit K 6.60, für den Laib zu 1260 Gramm mit X 8.30, für den Laib zu 1050 Gr. mit X 6.90, für den Laib zu 840 Gramm mit X 5.60 und für den Laib zu 420 Gramm mit X 2.80 festgesetzt." Kein Land in Oesterreich wagt es, seine Be dürfnisse durch eine Steuer auf Brot und Mehl zu bedecken. Die Tiroler

Christlichsozialen allein leben im Glauben, daß sie dem Volke alles, sogar eine Steuer von 80 Heller auf ein Kilo Brot bieten können! Wir haben die Macht, sagen die Herren. Das Volk hat uns gewählt, nun soll es zur Strafe ordentlich Steuer zahlen. Auf den Einwand, daß eine Brotsteuer die unsozialste und daher ungerechteste Steuer ist, gehen die Herren nicht näher ein. Denn die Frage, ob eine Steuer gerecht wirkt, ist für die Musterchristen höchst nebensächlich. Hauptsache bleibt, daß die Brot steuer

), »Speckbacher und sein Sohn" (1868, im Ferdi- kmrn, wie die Zins- oder‘ Hausklassenfteuer) muß, weil jeder Mensch im Tag nach einem Stück Brat greift. Die Steuer trägt also, und was „tragt", das ist den Herren, die im Landhaus Herrschern das beste Steuersystem. Natürlich versichert uns die Landtagsmehr heit, daß sie zur Brot- und Mehlstener gegriffen hat, weil eine andere Einna'hmsqnelle nicht zu er schließen war; die Ausgabenseite des Landes- haushaltes muß Bedeckung finden. Also, was tun? Wir wissen

keinen anderen Ausweg, als die Brot- und Mehfftener! Macht es einfach bester, ihr Sozi! sagte eine Größe der Mehrheit. Hätten wir die Macht im Lande, dann wäre die drückende Erhöhung der Brot- und Mehl steuer allerdings nicht beschlossen. . Unsere Ge nossen hätten die Einnahmsquelle des Lawdes, die keinen Menschen belastete, die Holzwirtschafts- ftelle, nicht zum Versiegen gebracht. Aus der Holzbewirtnbaftung konnte das Land Tirol alle seine geldlichen Bedürfnisse mit einer Leichtig keit befriedigten

aus seinem Hoimatlande. Defregger strebte jedoch über die Genremalerei zur Historienmalerei hinaus und machte auf diesem Ge- Stäubchen Mehl! Den reichen Holzhändlern: Millionen gewinne, dem Armen die Steuer auf das Brot — das ist der christliche Sozialismus! Wenn die ChriWchsozialen wollen, können sie heute Die Einnahmen aus dem Holzexport sich wieder erschließen; die Christlichisozialen herr schen ja im Staate und im Lande. Also, was hin dert sie, Verordnungen zu erlassen, die das Holz neuerdings beschlagnahmen

13
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Sonntagsbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRSO/1889/08_12_1889/TIRSO_1889_12_08_1_object_7911933.png
Seite 1 von 10
Datum: 08.12.1889
Umfang: 10
einer Steuer-R e f o r m gesprochen, seit den letzten Jahren spricht und verspricht auch der Herr Finanzminister in dieser Richtung so mancherlei, so z. B. erst am letzten Dienstag wieder bei der Reichs- raths-Eröffnung, aber bis jetzt ist noch keine Steuer r e f o r m i r t, vielmehr sind die Steuern nur immer er h ö h t worden. Zwischen Stenec- erhöhung und Steuerreform besteht jedoch ein großer Unterschied; die Erstere vermehrt ein fach die schon bestehende Steuer, wahrend die Steuerreform

die Ungerechtigkeiten und Härten in der Besteuerung beseitigen und Jeden nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Abgaben heranziehen soll. Reformlren heißt also, die Stenern zweck- mäßig und gerecht vertheilen; wer eine un richtig vertheilte Steuer noch höher hinauf schraubt, der reformirt, das heißt verbessert nicht, sondern dadurch würde das Uebel nur noch vermehrt. Unsere Steuergesetzgebung bedarf aber dringend einer wirklichen Reform. Sie ist veraltet und unzweckmäßig; sie leidet

an dem großen Fehler, daß sie den Reichen mitunter gar nicht, in der Regel aber sehr wenig trifft, während der minder Bemittelte oft nur mit der größten Anstrengung die Forderung des Aerars erfüllen kann. Es ist möglich, daß heute in Oesterreich ein Mann ein Ein kommen von hunderttausend Gulden und auch noch mehr alljährlich bezieht, ohne einen Kreuzer Steuer zu bezahlen. Die Zinsen von vielen Werthpapieren sind vom Staate für steuerfrei erklärt worden, weil der Staat den Herausgebern dieser Papiere

eine besondere Unterstützung gewähren wollte. Wer also von solchen Zinsen lebt, der bezahlt — Nichts. Außerdem ist das Einkommen ans Spar- kassazmsen, aus Hypothekarinteressen von der Einkommensteuer befreit. Aber auch die nicht- befreiten Leute wissen sich oft ihrer Steuer- Pflicht großentheils zu entziehen. Das letztere gilt besonders von den Theil- nehmern an Banken, öffentlichen Gesellschaften u. s. w. Es gibt allerdings Gesellschaften, die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet

kenut, beträgt 4200 fl.; sie kann also ein nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtetes großes Unternehmen, das nicht aufrichtig genug ist, sein wirkliches Einkommen zu bekennen, mit 4200 fl. besteuern, was bei 10% Steuer einer jährlichen Einnahme von 42.000 fl. entspricht. Die Summe, welche ein solches Unternehmen über 42.000 fl. hinaus verdient, bleibt also unbesteuert und wenn es Millionen wären. Was verdienen aber die großen Wiener Gesellschaften? Im Jahre 1886 ist ein Jahr- buch

14
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1897/02_10_1897/OBEWO_1897_10_02_1_object_8023115.png
Seite 1 von 10
Datum: 02.10.1897
Umfang: 10
Steuer summe unter die einzelnen Steuerträger vor zunehmen. In diese Kommission müssen also Männer gewählt werden, die voll und ganz vom Gerechtigkeitssinn durchdrungen sind, die die Ver hältnisse des betreffenden Steuerbezirkes möglichst ganz genau kennen, über ein hohes Maß Einsicht verfügen und auch den Muth haben, das Interesse der Steuerpflichtigen ihres Bezirkes in der zum Guttheil aus Regierungsleuten bestehenden Erwerb steuer-Kommission mit allem Nachdruck zu vertreten. Solche Männer

sind aber nicht im Augenblick ge funden, auch bedarf es einer Verständigung unter den einzelnen Gemeinden der Steuerbezirke über die Frage, wer in die Kommission entsendet werden soll. Zu einer solchen Verständigung hat man den Steuer trägern aber gar keine Zeit gelassen, denn die Aus schreibung der Wahlen in die Erwerbsteuer-Kom missionen für Tirol erfolgte erst vorige Woche im Amtsblatte und die Wahl der für die indirekten Wahlen vorgesehenen Wahlmänner wurde für einzelne Bezirke schon für diese, die Wahl der Kommissions

Steuerpflichtigen die von denselben zu ent richtende Steuer nicht mehr einfach vom grünen Tisch aus unter Mithilfe der „berühmten" Ver trauensmänner dekretirt, sondern wird die Auf theilung der Steuerkontingentsumme durch die Steuerträger selbst zu besorgen sein. Die, Besteuerung erfolgt in vier Erwerbsteuer- Klassen. Der I. Klasse gehören jene Steuerpflichtigen an, welche mehr als 1000 fl., der II. jene, welche mehr als 150 fl., der III. jene, welche mehr als 30 fl. und der IV. jcne^ welche weniger

als 30 fl. Staats steuer (nämlich L>teuer-Ordinarium mit den außer ordentlichen Zuschüssen) zu entrichten haben. Innerhalb eines jeden Kronlandes sind die Steuerträger jeder einzelnen dieser Klassen wieder in Veranlagungsbezirke eingetheilt, bilden innerhalb der selben Steuergesellschaften, und jede dieser Gesell schaften erhält ihre eigene Steuerkommission, welcher die Auftheilung der für diese Gesellschaft entfallenden Steuersumme auf die einzelnen Steuerträger der selben obliegt. Als Veranlagungsbezirke

der Erwerbsteuer-Kommissionen geschieht in der Weise, daß der Vorsitzende und die Hälfte der Mitglieder derselben vom Finanzminister ernannt und die andere Hälfte aus den Steuer trägern der betreffenden Klasse in dem Veranlagungs bezirke gewählt wird. (Hinsichtlich der Stellvertreter wird der gleiche Vorgang eingehalten.) Nachdem die Steuerträger der I. und II. Klasse in den Genossenschaften wohl gar nicht vertreten sind, befassen sich auch unsere weiteren Ausführungen lediglich mit der III

15
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1900/13_01_1900/OBEWO_1900_01_13_1_object_8024726.png
Seite 1 von 18
Datum: 13.01.1900
Umfang: 18
und Steuerbehörden. Imst, 11. Jänner 1900. Zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuer behörde besteht naturgemäß ein oft mehr, oft minder schroff zu Tage tretender Gegensatz, handelt es sich doch um wesentliche materielle Interessen, welche die Steuerbehörden vertreten, die in die wirthschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen meist nur zu tief einschneiden. Der eine Theil. die Steuerbehörde, steht gewissermaßen auf dem Standpunkte des Angriffes, der andere Theil, der Steuerpflichtige, auf dem Stand

zwischen den Steuerbehörden und den Steuer trägern, besonders scharf entwickelt. Auf wessen Seite die griff re Schuld liegt, mag dahingestellt bleiben. Die Wurzel lag jedenfalls in dem alten Steuersystem, welches mit seinem geheimen Verfahren, den Mangel jedweder Oeffentlichkeit und dem u n - genügenden Beschwerderechte das Mißtrauen auf jeder Seite großgezogen hat. Es wurde deshalb bei Berathung der neuen Steuergesetze im Reichsrath von mehreren Seiten die Erwartung ausgesprochen, daß in dieser Richtung

anlagung, meistens bei Seite. Daß in dem Momente, wo die Steuerpflichtigen einen Unter schied zwischen alter und neuer Steuerpraxis nicht erkennen, auch ihrerseits ein Wandel nicht stattfinden kann, ist eine naturgemäße Folge. Die hauptsächlichsten Beschwerdepunkte liegen auch derzeit noch in dem geheimen Verfahren bei Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Zwar heißt es in den neuen Gesetzen, daß das Ausmaß der von den einzelnen Steuerpflichtigen zu zahlenden Steuersummen von der eben durch die Steuer

die von ihm unter Zuhilfenahme von „Sachverständigen" festge stellten Besteuerungsgrundlagen vorlegt und einfach die Bestätigung der auf Grund derselben normirten Steuersummen fordert, wird die kommissionelle Ver handlung zu einer rein schablonenhaften Registrirung der Vorarbeiten des Steuerinspektors und dieser letztere bleibt nach wie vor die maßgebendste Person, von welcher die Höhe der von dem Einzelnen zu entrichtenden Steuer in der Hauptsache abhängig wird. Der bei den Berathungen der neuen Steuer gesetze schon

der Steuerbehörden vertretenden Referenten lauten. In allen Steuerfragen wäre überhaupt das Schwergewicht auf die möglichste gleichmäßige Steuervertheilung zu legen. Nichts empört den Steuerpflichtigen mehr, als das Bewußtsein, höher besteuert zu sein als ein anderer in steuerkräftigeren Verhältnissen lebender Geschäftsgenosse. Dadurch wird die steuer zahlende Bevölkerung demoralisirt. Jeder sucht sein Einkommen zu verschleiern, um auf diesem Wege einen Ausgleich zu finden. Wohl wird die Steuer behörde

16
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1906/26_01_1906/TI_BA_ZE_1906_01_26_8_object_8361133.png
Seite 8 von 16
Datum: 26.01.1906
Umfang: 16
anderes wahlreform schädliches Manöver führt dann der Abg. Schrott auf, indem er jenen, die acht und mehr Kronen Steuer zahlen, ein doppeltes Stimmrecht zuerkennen will. Aog. Schraffl sagte, es sei dies der gefährlichste der bisherigen Versuche, den Nichtbesitzenden gegen den Besitzenden aufzuhetzen. Nach Schrott wäre fener, der 100 K Steuer zahlt, aber die letzte Schindel auf dem Dache schuldig ist, ein Be sitzender, dem zwei Stimmen gebühren, jener aber, welcher ein kleines Häuschen hat, aber nur 7 K Steuer

zahlt, ein Nichtbefitzender, der mit einer Wahlstimme zufrieden sein muß. Die direkte Steuer ist ein absolut ungerechter Maßstab für die Verteilung des Wahl rechtes, da ja die gesamte indirekte Steuerleistunq in Oesterreich geradezu ums Doppelte höher ist als die direkte. Wollte man den 8 K direkte Steuer Zahlenden ein doppeltes Wahlrecht auch ferner hin zuerkennen, so könnten die Kapitalisten, welche mehr Steuer zahlen, mit gleichem Rechte ein zehn-, hundert-, ja taut endfaches Wahlrecht verlangen

, zu erklären, ob sie es wirklich nicht wollen. Die Erklärung wurde durch demonstrativen Zuruf deutlich genug gegeben. — Schraffl erläuterte dann die christlich- soziale Forderung der Seßhaftigkeit und legte sodann dar, daß gegenüber den großen ind wetten Steuern und der Blutsteuer die paar Kronen direkte Steuer gar nicht in die Wagschale fallen. Unter steigendem Beifalle der Versammlung mahnte er vom Be streben ab, jetzt, im entscheidenden Momente, die Bauern gegen die Knechte auszuspielen, welch letztere

17
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1914/28_02_1914/TIRVO_1914_02_28_5_object_7606669.png
Seite 5 von 12
Datum: 28.02.1914
Umfang: 12
eine direkte Steuer von we nigstens 1 0 K r o n e n vorgeschrieben ist. Selbstver ständlich ist die Textierung: „zur Zeit der Wahlaus-- schreibung" nicht so zu verstehen, daß die Steuer schon für das Jahr, in welches die Wahlausschrei bung fällt, vorgeschrieben sein muß: es genügt, wenn die Steuer in dieser Höhe für das vergangene Jahr vorgeschrieben war; solange die neue Steuer nicht vorgeschrieben ist, gilt eben die alte Vorschrei- bung. In der Zensuskurie der Städtewabl- kreise 2 (Nordtiroler Städte

), 3 (Pustertaler und Eisacktaler Kurorte ohne Zwölfmalgreien, Ober und Untermais), 8 (Riva), 9 (Arco, Ala, Mori) uno 10 (Borgo, Levico und Pergine) sind alle groß- jährigen Staatsbürger, denen eine direkte Steuer von wenigstens 6 Kronen vorgeschrteben ist, Landtagswähler. In diesen Bezirken haben auch die Frauen, die eine Steuer in vorerwähnter Höhe bezahlen müssen, das Wahlrecht. 3. In der Zensuskurie der Land ge- m e i n d e n wählen alle großjährigen Staatsbürger (Männer und Frauen), die eine direkte Steuer

von wenigstens 2 Kronen zu bezahlen haben. 4. Die Abgeordneten der Handels - und Ge- werbekammern werden durch die Kammer räte gewählt. 6. In der Kurie des adeligen Groß grundbesitzes sind wahlberechtigt jene Perso nen, die in Oesterreich als adelig anerkannt sind und für ihre in Tirol liegenden Güter eine jährliche Steuer von wenigstens 100 Kronen (wovon minde stens 80 K aus die Grundsteuer entfallen müssen) zu bezahlen haben. 0. In der Prälatenkurie wählen elf Ober pfaffen die 4 Abgeordneten

, und zwar einen die Aebte von Wilten, Stams und Fiecht, einen der Probst von Neustift, der Abt von Marienberg und der Prior von Gries, e i n e n der Landeskomtur des Deutschen Ordens, der Probst von Bozen und der Probst von Jnnichen und einen der Probst von Arco und der Erzpriester von Rovereto. Steuer- lei stung oder Seßhaftigkeit ist den Pröbsten natür lich nicht vorgeschrieben. Sie verdanken ihre uner hörten Privilegien lediglich dem Umstand, daß man in Oesterreich, besonders aber in Tirol, in den Klö stern

18
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Post
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIPOS/1902/02_07_1902/TIPOS_1902_07_02_5_object_7990735.png
Seite 5 von 10
Datum: 02.07.1902
Umfang: 10
gewesen, wenn der Landesausschuß in seinem Berichte über die letzten Wahlen so ähnlich ins Einzelne ge gangen wäre, wie bei Beginn der verflossenen Land tagsperiode. Ich kann mich erinnern, daß es zum Beispiele hieß, in einigen Gemeinden seien Steuer träger, die bis zu dreißig Gulden direkte Staatssteuern zahlten, vom Wahlrechte aus geschlossen gewesen. Ich bin überzeugt, daß dies bei den letzten Wahlen noch ärger war und daß in den Landgemeinden Gutsbesitzer, die weit mehr als dreißig Gulden Steuer zahlen, kein Wahlrecht

nun damit, daß in der privi legierten Wahlkurie des Großgrundbesitzes 50 fl. Real steuer genügten, um mit zirka 200 Kollegen zu sammen gleich zehn Abgeordnete zu wählen. Daß in solcher Weise Bauern, Gewerbetreibenden und Haus besitzern, die soviel Steuer zahlen, das Wahlrecht vorenthalten wird, gehört in unsere Zeit durchaus nicht mehr herein. Das ist ungerecht und muß an ders werden! (Zwischenruf: Und die Prälaten?) Pie Ghriftlichfoziaken und die Mandate der Prälaten. Es hat ein Herr eingeworfen: „Die Prälaten

!" Ich habe früher von den privilegierten Kurien gesprochen und habe sowohl die Großgrundbesitzer als die hochwürdigsten Herren Prälaten gemeint. Ich habe nichts anderes verlangt als die Herstellung eines gerechten Verhältnisses und habe gesagt: Man kann es machen, wie man will, wenn man nur den Landgemeinden und Städten eine ent sprechend größere Anzahl von Mandaten zu meist. Vo>i unserer Seite ist gar nichts dagegen. Wenn man aber, wie ich es soeben getan, die Steuer leistung in Rechnung zieht

und die Stenern in Stadt und Land. In den Städten Innsbruck, Bozen und Trient ist eine Mindestleistung von 10 fl., in anderen Städten und Orten mit drei Wahlkörpern genügt eine Steuerleistung von > fl. Wenn ein Ort dieser Kurie nur zwei Wahlkörper hat. so kommt Zweidritteln der Steuerträger das Wahlrecht zu. Nun ist es sehr leicht möglich, daß durch Ausschluß des einen Drittels solche, die mehr als 5 und >0 fl. Steuer zahlen, v o m Wahlrechte a u s g e s ch l o s s e n sind. Jedoch sind es nur sehr wenige

als Steuerträgerin, und zwar häufig mit bedeutenden Sätzen. Den Gemeinden ist damit unter denr Titel der „Gemeinde-Umlage" wie mit einem Schlage (und dies sei ihnen herzlich ver gönnt !) eine bedeutende Steuerleistung voll Seite der Südbahn zugefallen. Was war aber dieFolge davon in Bezug auf das Landtagswahl recht? Die Folge war, daß dadurch zunächst die Wahlkörper verschoben worden sind, indem auf ein mal, meist im ersten Wahlkörper, eine sehr große Steuer ausgetreten ist. Diese hat eine Reihe Steuer zahler

19
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1904/01_01_1904/TI_BA_ZE_1904_01_01_1_object_8360240.png
Seite 1 von 16
Datum: 01.01.1904
Umfang: 16
Arbeiterwohnungen die Befreiung von den Zu schlägen zur Hausklassensteuer, sowie zur Hauszins steuer und zur fünfprozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude ausgesprochen war. — Berichterstatter war Abgeordneter Schrafsl. — Bei dieser Gelegenheit kam auch die Hausklassensteuer der Bauernhäuser zur Sprache, eine der ungerech testen Steuern, die es gibt. Wir teilen im nachstehenden die bezügliche Landtagsverhandlung mit. Zuerst ergriff der Abgeordnete Dr. Schöpfer das Wort, um einen Antrag

lichen Voraussetzungen für Arbeiterwohl ungen ent sprechenden Gebäude" eine bedeutende Einschränkung zu erleiden. ES ist eine ganz allgemeine Klage, und zwar nicht bloß in Tirol, aber begründeterweise be sonders in Tirol, daß die bestehende Hausklaffen steuer für die Landbevölkerung eine geradezu unge heuere Ungerechtigkeit bedeutet. (Ruf: Sehr richtig!) Die Hausklasfensteuer ist in erster Linie eine neue Auflage auf die Grundsteuer. Es ist ja ganz klar, 8 ^* Die nächste Nummer der „Tiroler

Ba daß derjenige, der Grund und Boden bearbeiten will, irgendwo wohnen muß, sonst kann er den Boden nicht bearbeiten. Nun möchte man meinen, wenn die Grundsteuer, eingerechnet den Abzug von 15 Prozent, aus über 19 Prozent eines, man kann sagen, in 99 unter 100 Fällen rein nur angenommenen, aber nicht wirklichen Ertrages besteht, wenn die Grundsteuer so hoch ist, sollte wenigstens das Wohnen, um Grund und Boden bebauen zu können, steuerfrei sein. Allein der Bauer muß noch die Hausklassen- steuer bezahlen

und Sittlichkeit im Wohnen nicht zu kennen scheinen (Abt Wildauer: Sehr richtig I). Diese Steuer wird ganz gewiß nicht drückend sein in solchen Gegenden, wo Kind und Keit, mitunter Menschen und Vieh in einem Raume mit einander zu wohnen gewohnt sind; ich glaube, es ist das nicht das Zeichen einer besonders weit blickenden Gesundheits- und Sittlichkeitspolitik, wenn man durch Besteuerung der Wohnräume gewisser maßen zu verhindern sucht, daß die Leute in gesund heitlicher und sittlicher Hinsicht in aufsteigender

20
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1902/09_05_1902/TI_BA_ZE_1902_05_09_1_object_8359520.png
Seite 1 von 24
Datum: 09.05.1902
Umfang: 24
hat. Auf diesen Tag mar nämlich die Abstimmung der ärarischen Mauten festgesetzt. Inwie weit diese Abstimmung kritisch war, wollen wir nun darlegen. Die ärarischen Mauten sind eine Steuer, welche alle jene belastet, die auf der Reichsstraße fahren oder Vieh treiben. Diese Steuer ist vor allem sehr lästig, sowohl deshalb, weil der Verkehr dadurch vertheuert, als auch aus dem Grunde, weil er dadurch ausgehalten wird. Man vergleiche nur den viel be quemeren, billigeren und schnelleren Eisenbahnverkehr

; — das Locomotiv wird aber durch keine Zoll schranken aufgehalten, für den Eisenbahntransport ist keine Maut zu zahlen. Durch die ärarische Maut wird darum ganz einseitig jener Theil der Bevöl kerung belastet, der nicht in der Lage ist, die Eisen bahn zu benützen. Die Mauten sind aber auch eine recht unsinnige Steuer, weil nur ein kleiner Theil davon, beiläufig ein Drittel, dem Staat zufällt, während der weit aus größere Theil, zwei Drittel, in der Regie auf geht. Den Löwenantheil davon streichen die meist

, das Abgeordnetenhaus nahm das Gesetz wieder ein stimmig an, der Finanzminister zeigte aber wenig Lust, dem Parlaments- und Vvlkswillen zu will fahren, außer man bewilligte ihm dafür eine neue Steuer; er hatte als Ersatz die Fahrkartensteuer in Bereitschaft, wonach die Eisenbahnfahrer 12 Procent vom Preise der von ihnen zu lösenden Fahrkarte als Steuer entrichten sollten. Das Parlament war über seinen Widerstand sehr ungehalten und der Herr Minister bekam damals sehr wenig schmeichelhafte Worte zu hören

21