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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 25.09.1918
Umfang: 4
und wird sie erst wieder ausnehmen, wenn das Ab geordnetenhaus Zusammentritt. Die Debatte über die Grundsteuer war ziemlich inhaltslos. Die Ver treter der bürgerlichen Parteien begnügten sich mit allgemeinen Redensarten, wenn sie nicht überhaupt von anderen Dingen sprachen; nur die Agrarier gingen auf die Sache ein, das heißt, sie wendeten sich gegen eine Erhöhung dieser Steuer überhaupt, wie sie ja im allgemeinen Stenern nur dann für zulässig hatten, wenn sie die anderen treffen, wäh rend ihr Eigentum

gegen jede Besteuerung geschützt sein soll. Mr sozialdemokratische Vertreter Schiegl war der einzige, der die Sache, von prinzipiellen Gesichtspunkten aus betrachtete. Daß die Grund steuer auf durchaus veralteten Grundlagen aufge baut ist, können auch die bürgerlichen Abgeordneten nicht bestreiten. Das Unrecht, auf. dem sie beruht, ist schon nahezu ein halbes Jahrhundert alt und es ist von Jahr zu Jahr größer geworden. Wenn wir nämlich die Erträgnisse der einzelnen Steuern vom Jahre 1869 und vom Jahre 1909

miteinander ver gleichen, so stnden wir, daß der Ertrag aller Sten ern in diesen vierzig Jahren selbstverständlich ge stiegen ist — nur der der Grundsteuer nicht. Der Ertrag der Biersteuer z. B. ist von 36 auf 78 Mil lionen Kronen gestiegen, der der Branntweinsteuer von 16 auf 94 Millionen, der der Zuckersteuer von 16 auf 134 Millionen, der der Gebäudesteuer von 80 auf 106 Millionen, nur der Ertrag der Grund steuer ist von 1869 bis 1909 von 67 auf 64 Mil lionen gesunken. Während also in diesen vier

Jahrzehnten die Biersteuer auf das Doppelte, die Gebäudesteuer auf das Dreifache, die Branntwein steuer auf das Sechsfache, die Zuckersteuer auf das Achtfache gestiegen sind, ist den Grundbesitzern ein Fünftel ihrer Steuerleistung nachgelassen worden, obwohl in dieser Zeit alle Erzeugnisse 'der Land wirtschaft im Preise gewaltig gestiegen, der Ertrag des Bodens rapid in die Höhe gegangen ist. Im Finanzausschuß hat schon der Abgeordnete Schiegl darauf verwiesen, wie ganz anders man bei der Einkommensteuer

vorgegangen ist. Der Ertrag der Einkommensteuer ist von 1898 bis 1913 von 36 auf 101 Millionen gestiegen, der der Grund steuer von 66 Millionen auf 62 gesunken. Der Grund des Rückganges des Ertrages der Grundsteuer in derselben Zeit, da der Ertrag aller anderen Steuern so sehr gestiegen ist, liegt darin, daß die Steuer darauf angelegt ist, ihre Träger nicht zu belasten und dem Staat keinen nennens werten Ertrag zu liefern. Die Grundsteuer ist nämlich auf dem Parzellenreinertragskataster auf- gebaut

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 8
Datum: 24.10.1886
Umfang: 8
. Wieder ein Steuerknpitel! In einer der letzten Sitzungen des öster reichischen Abgeordnetenhauses hat der Fi- nanzminister Dr. Dunajewski so nebenbei eine höchst interessante, aber keineswegs erfreuende Mittheilung gemacht. Er er klärte nämlich, „daß die Steuer-Eingänge im laufenden Jahre in absteigender Rich tung sich bewegen", doch hat er schlauer Weise verschwiegen, warum?! Bekannt ist doch, daß die österreichische Finanzverwaltung nichts verabsäumt, um an Ertrag so viel als möglich heremzu- bringen

der Herr Finanzmini- ster selbst über den Rückgang der Steuer- Einläufe; sollte er denn da nicht endlich die Nothwendigkeit von Steuer-Reformen begreifen, die iin Wesentlichen auf die Ent lastung eines (des schwächeren!) Thelles der Steuerträger, und die höhere Besteue rung des anderen (stärkeren) Theiles der Staatsbürger hinauszulaufen hätte? Alle Jahre hat man nicht, wie anno 1885 Gelder der Nordbahn zur Verfügung; wenn alle Jahre solche Summen zur Ver> fügung gestellt werden könnten, dann müß

te freilich der Abgang doch schließlich schwin den! Heuer fallen diese außerordentlichen Einnahmeii weg, die Steuer-Eingänge wer den geringer, die Bedürfnisse für Eisen bahnzwecke und die Armee aber steigen da wird der Voranschlag für 1887 dann recht hübsche Ziffern zeigen, die nichts we Niger als anheimelnd sein dürften! Nur eine durchgreifende Steuer-Reform würde da Rettung bringen können! Welcher Art aber diese Steuerreformen sein müßten, liegt auf der Hand. Seit Jahren bandelt man in Oesterreich

über die Börsensteuer später als Oesterreich begonnen, und hat jetzt schon, wie wir in der letzten Nummer berichteten, nahezu neun M i l l i o n e n M a rk aus dieser Steuer eingeheimst, b ei uns aber werden noch immerSitz- uugen gehalten! Betrachten wir weiters unsere Erwerb- und Er n ko mm eufte üer, unsereGrund- und Gebäudesteuer! Diese Steuern sind in Oesterreich höher, als sie irgend ein Land in Europa verzeichnet. Die Erwerb- und Einkommensteuer ist von einer solchen Ungeheuerlichkeit, daß sich Niemand

nach ihr richten kann. Wir glau ben, es ist den Finanz-Behörden, von dem letzten Steuer-Beamten bis hinauf zu dem Finanzminister kein Geheimniß, daß in Oesterreich genug steuerpflichtige Einkom men ganz verschwiegen werden,' allein es geschieht dagegen nichts! Andererseits aber werden wieder Kreise zu der Einkommen steuer herangezogen, die für sie geradezu ungerecht ist, und worin liegt die Schuld? Sie liegt in dem in Oesterreich eingebür gerten Bandlerei-System, denn — und das ist keine Fabel, sondern pure

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 27.07.1921
Umfang: 4
. Süöfitofet XagesfcagenuJteuigfeifeti Die Landesauflageu. IDie „Gazzetta Uffiziale' (Amtsblatt) Nr. 171 vom 81. Juli verlautbart em kgl. Dekret vom 16. Juni über die Landesaus lagen, das in seinen wichtigeren Bestimmungen folgende aus zugsweise wiedergegebene Verfügungen trifft: Art. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venezia Tridentina werden folgende Steuern festgesetzt: 1. Eine Steuer auf das im Landesgebiet verbrauchte Bier. Der Steuer unterliegt sowohl das im Landesgebiete erzeugte

, als auch das von außen eingeführte Bier. ^ 2. Eine Branntweinsteuer. Der Steuer unterliegen alle die im Lande erzeugten als auch die in das Landesgebiet einge führten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf die Holzabstockung. (Htzlz^. steuer oder Holzauflage.) 4 . Eine Steuer auf die bestehenden oder neuzuerteilenden Konzessionen für die Ableitung öffentlicher GeyMer, für die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der Mzahl^der nomi nellen Pferdekräfte zu bemessen ist. Für elektrische

Energie, die außerhalb de» Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Elektrizitätssteuer, etwas ungenau gesagt.) Axt-2, Die Höhe der Steuern, von denen der vorherge hende Artikel spricht, werden von Jahr zu Jahr gemäß den Be stimmungen der Landesordnung festgesetzt. Art. 3. Die Steuer auf Bier uitd flüssige, gebrannte Spiri tuosen, die im Lande erzeugt werden, muß vom Erzeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Berechnungen (llqiii* dazioni) entrichtet werden. Dabei

Ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und für. den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert werden, Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung diese Unterscheidung in steuerlicher Hinsicht hat.) Bei der Einfuhr von Bier oder flüssigen destilierten Spiri tuosen aus dem Auslands, muß die Steuer bet der Entrichtung des staatlichen Einfuhrzolles vom Importeur entrichtet werden. Bei der Einfuhr

aus anderen Provinzen des Königreiches muß die Steuer vom Empfänger beim Empfange entrichtet werden. Abgesehen von dem im nächsten Artikel festgesetzten Ausnah men wird Steuerschuldner der Holzfteuer der Verkäufer beim Abschlüsse des Kaufvertrages; Schuldner der Elektrizitäts steuer (Steuer auf „wasserelektrische Kräfte' sagt das Gesetz) der Eigentümer des Werkes. Art. 4. Unter Beachtung der Bestimmungen und Siche rungsklauseln, die im Sinne des Art. 9 festgesetzt werden müs sen, sind befreit: von der Holzsteuer

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 10
Datum: 08.12.1889
Umfang: 10
einer Steuer-R e f o r m gesprochen, seit den letzten Jahren spricht und verspricht auch der Herr Finanzminister in dieser Richtung so mancherlei, so z. B. erst am letzten Dienstag wieder bei der Reichs- raths-Eröffnung, aber bis jetzt ist noch keine Steuer r e f o r m i r t, vielmehr sind die Steuern nur immer er h ö h t worden. Zwischen Stenec- erhöhung und Steuerreform besteht jedoch ein großer Unterschied; die Erstere vermehrt ein fach die schon bestehende Steuer, wahrend die Steuerreform

die Ungerechtigkeiten und Härten in der Besteuerung beseitigen und Jeden nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Abgaben heranziehen soll. Reformlren heißt also, die Stenern zweck- mäßig und gerecht vertheilen; wer eine un richtig vertheilte Steuer noch höher hinauf schraubt, der reformirt, das heißt verbessert nicht, sondern dadurch würde das Uebel nur noch vermehrt. Unsere Steuergesetzgebung bedarf aber dringend einer wirklichen Reform. Sie ist veraltet und unzweckmäßig; sie leidet

an dem großen Fehler, daß sie den Reichen mitunter gar nicht, in der Regel aber sehr wenig trifft, während der minder Bemittelte oft nur mit der größten Anstrengung die Forderung des Aerars erfüllen kann. Es ist möglich, daß heute in Oesterreich ein Mann ein Ein kommen von hunderttausend Gulden und auch noch mehr alljährlich bezieht, ohne einen Kreuzer Steuer zu bezahlen. Die Zinsen von vielen Werthpapieren sind vom Staate für steuerfrei erklärt worden, weil der Staat den Herausgebern dieser Papiere

eine besondere Unterstützung gewähren wollte. Wer also von solchen Zinsen lebt, der bezahlt — Nichts. Außerdem ist das Einkommen ans Spar- kassazmsen, aus Hypothekarinteressen von der Einkommensteuer befreit. Aber auch die nicht- befreiten Leute wissen sich oft ihrer Steuer- Pflicht großentheils zu entziehen. Das letztere gilt besonders von den Theil- nehmern an Banken, öffentlichen Gesellschaften u. s. w. Es gibt allerdings Gesellschaften, die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet

kenut, beträgt 4200 fl.; sie kann also ein nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtetes großes Unternehmen, das nicht aufrichtig genug ist, sein wirkliches Einkommen zu bekennen, mit 4200 fl. besteuern, was bei 10% Steuer einer jährlichen Einnahme von 42.000 fl. entspricht. Die Summe, welche ein solches Unternehmen über 42.000 fl. hinaus verdient, bleibt also unbesteuert und wenn es Millionen wären. Was verdienen aber die großen Wiener Gesellschaften? Im Jahre 1886 ist ein Jahr- buch

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Neueste Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 23.11.1929
Umfang: 8
habe und daß es damals schien, als ob die Negie rung den Entwurf einer derartigen Steuer dem Parla mente Vorleger: wollte. Die Schwierigkeiten, die sich dieser Wffcht entgegenstellten, waren jedoch größer als die Energie der Regierung. Bon den grundsätzlichere Gegnern einer Benzin- sieirer abgesehen, ovvonierte W i e n, das offenbar eine Zchmälerung seiner gegenwärtig hohen Einnahmen aus der Wiener Kraftfahrzeugsteuer fürchtete,- aber auch die Nutzkraftwagenbesitzer nahmen gegen das Projekt einer Benzinsteuer

festlege« sollte. Große Beachtung fand auch der Vorschlag, neben einer Bet r i e b sstoff- (Benzin) Steuer die gegenwärtige P a u s ch a l ft euer für Personenwagen mrd Motorräder mit niederen Sätzen solange zu belassen, bis die Pau schalsteuer bei wachsendem Verkehr mrd dem dadurch be dingten wachsenden Ertrag der Betriebsstoff-(Benzirr-) Steuer zur Gänze überflüssig würde. Sollte das eben erwähnte System gewählt werden, müßte allerdings un bedingt die Ob er grenze für den Gesamtsteuerertrag

festgesetzt und verfügt werden, daß bei Ueberschrei- tung dieser Grenze die Pauschalste uer entsprechend ver mindert werde, um auf diese Weise den Abbau dieser nur vorübergehend verbleibenden Steuer von allem An fang an gesetzlich festzulegen. Nun wäre es aber, wie auch Direktor Sokal in einem eingehenden und ausgezeichneten Referate am 4. öster reichischen Straßentag in Graz hervorhob. höchste Zeit, ans dem Stadium des Studiums endlich zur Tat zn schreiten. .Die Zeit drängt

das Aus lau gen gefunden werden. Die AnfnaHme einer StratzerrbLnanteiHe ist unver meidlich. fmauzpolitisÄ vollkommen gerechtfertigt und M Be sie nur g des Geldmarktes anch durchführbar. Für Verzinsung und Amortisation dieser Anlage soll ten die Einnahmen aus einer Betriebsstoff-(Benzin-) Steuer berangezogeu werden, die sich elastisch dem Be darf amiatzt, mit steigender Verkehrsdichte erhöhte Er trägnisse liefert und eine klare und einfache Verbindung zwischen Stratzenbenützung und Steuerleistmrg verstellt

mrd die herrlichen, aber entlegenen Bergtaler unseres Landes an den großen Ver kehr an schließt. Die Schaffung einer Betriebsstoff-(Benzin-)Steuer, die mit mäßigen Sätzen sich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit anpaßt mrd eine einheitliche Steuer an Stelle des gegenwärtigen Neben- mrd Durcheinanders von Tonnen- kttometergebüHren, Land eskraftmag e nab gaben und Murr ten fetzt, tst aber nicht nur vom finanzpolitischen und technischen Standpunkte notwendig, sondern auch uner läßlich vmr

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 01.01.1935
Umfang: 8
st euer. Diese Steuer wird auf alle Be wohner der städtischen Häuser aufgeteilt oder den darin unter- gebrachten Unternehmungen vorgeschrieben. Für Fabriken ist die Steuer auf 0.5 Prozent pro Jahr des Wertes des Gebäudes festgesetzt. Für Kirchen und sonstige religiösen Zwecken dienende Gebäude wird eine dreifache Steuer (pro Jahr 1.5 Prozent des Gebäudewertes) bezahlt. Ein G r u n d st ü ck st e u e r für alle im Moskauer Gebiet liegenden Grundstücke, verbaut und nicht verbaut, die Unter nehmungen, Organisationen

und Privatleuten gehören. Die Steuersätze sind nach Kategorien eingeteilt von 10 Kopeken bis zu 2.63 Rubeln im Jahr pro Quadratmeter. Eine Steuer auf Verkehrsmittel, für Pferde, j Fahrräder und Motorfahrzeuge. Sie muß bis spätestens 1. März 1935 bezahlt werden. Für jedes Wagenpferd werden! 226 Rubel bezahlt, für ein Arbeitspferd 46 Rubel, für ein Personenautomobil 30 Rubel, für ein Motorrad von 12 bis 16 Rubel, für ein Fahrrad 10 Rubel im Jahr, für ein Motor boot 90 Rubel in der Saison. Besonders verschieden

und genug hoch sind in Moskau die Steuern für öffentliche Schaustellungen, Thea ter, Kinos, Sportveranstaltungen usw. Auch zum Beispiel auf) Eintrittskarten in Schauspiel- und Opern-(Ballett-) vorstellun-! gen, Symphoniekonzerie und Kunstausstellungen ist eine Steuer gelegt, die zwischen 5 bis 10 Prozent des Preises des Billetts beträgt. Sportveranstaltungen werden mit 5 bis 20 Prozent, Tanzabende von 30 bis 80 Prozent des Ein trittspreises versteuert, Operettenvorstellungen zwischen 10 und 35 Prozent

, Wettrennen zwischen 10 und 60 Prozent, Tanz abende von 30 bis 80 Prozent des Eintrittspreises. Die Kino besucher bezahlen in Moskau außer der Eintrittskarte noch eine lOprozentige Steuer. Eine besondere städtische Steuer ist für die Moskauer Restaurants und Speisehäuser für die Speisen und stärk ten alkoholischen Getränke vorgeschrieben. Diese Steuer wird in den Restaurationen in der Höhe von fünf Prozent beiin Bezahlen der Zeche eingehoben. In Hotels wird eine Steuer von einem Prozent der Rechnung

berechnet. Eine andere Moskauer Steuer wird für Vieh, das Privat personen gehört, vorgeschrieben. Sie beträgt pro Jahr und Stückvieh 18 bis 24 Rubel. Kleine Geschäftsleute, die Hau sierhandel betreiben oder Straßen st ände haben, bezahlen ihre Steuer in der Form einer Gebühr von 20 Ko peken bis 5 Rubel pro Geschäftstag. Die Moskauer Hundesteuer beträgt 5 bis 15 Rubel jährlich, je nach der sozialen Stellung des Eigentümers des Hundes. Diese Steuer ist auf ein Jahr im vorhinein zn j zahlen

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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 13.03.1895
Umfang: 8
Beilage zum „Tiroler Volksblatt' Nr. Zl. Boz?n/Mittwoch, den 13 März 1895. ' Nus ckev Keile lies Nbg. Karon Ni. Dauli, gehalten in der 347.Sitzung desReichsrathes am 6. März 1895. . (Nach dem „Vaterland.' Die bisher gegen die Steuer-Reform vorgebrachten Angriffe gehen von zwei entgegengefetzten Standpunkten aus: Den Einen ist die Steuer-Reform zu kapitalistisch, den Anderen ist sie zu sozialreformatorisch. Es sei be greiflich, daß ein solcher Standpunkt beiderseits einge halten werden könne

; denn der Steuer-Ausschuß habe sich eines vor Auge gehalten: daß eine Steuer-Reform durchgeführt werde. Unter einer Steuer-Reform habe er aber nicht eine Steuer-Revolution verstanden, sondern ein Anlehnen an das Bestehende; denn es könne un möglich ein radikaler Bruch mit den bestehenden Ver hältnissen verantwortet werden. Wem es darum zu thun sei, daß die wirklich guten Seiten der Steuer- Reform Verwirklichung finden, dem müsse auch daran gelegen sein, eine Majorität dafür im Hause zu finden. Es gehe schon

aus praktischen Motiven nicht an, bei einer Steuer-Reform die bestehenden Verhältnisse so total umzuwälzen, daß dieselbe für gewisse Kreise und Klassen der gesellschaftlichen Schichtung unannehmbar werde. Der große Zug einer Steuer - Reform muß in dem Principe der Gerechtigkeit zu finden sein. Von verschie denen Seiten wurden die Nachlässe als ein Christ- geschen? hingestellt. Die Bezeichnung stammt aus einer Broschüre, betitelt: „Die Steuer-Reform, ein Christ geschenk für den Landmann

und Kleingewerbetreibenden.' In den Schlußsätzen dieser Broschüre wird gesagt, diese Steuer-Reform sei ein Werk der deutschliberalen Partei, und die Deutschliberalien seien es, die daran gearbeitet haben. Bei dem wirklich einträchtigen und schönen Zu sammenwirken aller Parteien im Steuer - Ausschusse glaubt Redner nicht, daß die Broschüre ihren Ausgangs punkt von einem Mitgliede des Steuer-Ausschusses ge nommen habe. Es müsse unangehm berühren, wenn die Sache als ein Parteiwerk sructisi- cirt wird. Eine Steuer-Reform kann und darf nie mals

ein Parteiwerk fein; in dem Augenblicke, wo sie als Parteiwerk erklärt wird, ist sie todt. Nicht nur die Mitglieder der coalirten Parteien, auch Mitglieder der Opposition haben im Ausschusse redlich daran mitge arbeitet. Redner mochte daher davor warnen, diese Arbeit als ein Parteiwerk zu fructificiren. D e Steuer- Reform sei keines jener Gesetze, welche wir -von der Ministerbank empfangen, und^ wobei es heißt: Vogel friß oder stirb. Es handelt sich nicht um ein Werk, welches durch Verabredung

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 30.08.1931
Umfang: 10
, son dern um die Erstellung einer Steuer auf jegliches Einkommen, die, wie man glaubt, nicht allzu hoch bemessen sein müßte und neben einer Entlastung des Budgets für die Arbeitslosenversicherung auch eine Rückzahlung der vom Staat unter dem Titel Arbeitslosenfürsorge gewährten Vor schüsse ermöglichen würde. Diese Vorschüsse betragen gegenwärtig bereits weit über 100 Millionen Schilling, und man muß mit Recht daran zweifeln, ob eine Rückzahlung aus den Eingängen einer neuen Steuer möglich fein

könnte. Dazu kommt aber, daß eine Beschäftigtensteuer eine außer ordentlich weitgehende Neubelastung nicht nur der Angestellten, nicht nur der sonst irgendwie Beschäftigten, son dern auch der Industrie und der sonstigen Arbeitgeber bedeuten würde. Man darf nicht vergessen, daß das Einkom men der Arbeitenden in Oesterreich bereits einer zweifachen Steuer unterworfen ist, der Einkommensteuer und der Besol dungssteuer. Soll nun das Einkommen von Staats wegen wei ter beschnitten werden? Und dies in einer Zeit

, in der allent halben an K ü r z u n g e n der Bezüge geschritten wird, in der noch dazu die Lebenshaltungskosten eher steigen? Abgesehen von dem Widerstand, den die in den Kreis dieser Steuer Ein bezogenen leisten werden, ist auch daran zu denken, daß die TU. London, 29. August. In der Nacht zum Samstag wurde vom Schatzministerium folgende Mitteilung ausgegeben: „Zum Zwecke einer weiteren Stützung des Sterling- kurfes haben Verhandlungen mit Finanzautoritäten in Newyork und Paris stattgefunden. Mit Amerika

an. Die aufgebrachten Mittel sollen jedoch den Arbeitslosen n i ch 1 in Form von G e l d u n t e r st ü tz u n g e n zufließen, sondern es sollen damit öffentliche Arbeiten durch- geführt werden, bei denen nur Arbeislofe beschäftigt Wirtschaft, welche die Krise gerade im letzten Monat so außerordentlich schwer zu fühlen bekam, hiedurch in die Un möglichkeit versetzt wird, auf dem Weg über die Regelung der Personalausgaben sich irgendwie anzupassen. Schließlich sind die Erfolgsaussichten einer solchen Steuer

, wenn man eine scharfe Erfassung vermeiden will, nichtsehr hoch einzuschätzen. Man kann annehmen, daß etwa zwei Millionen Menschen der neuen Steuer unterliegen würden. Selbst unter der Vor aussetzung einer irgendwie gearteten Staffelung wird der Effekt nicht sehr groß sein können. Denn wenn man an nimmt, daß im Winter 400.000 Arbeitslose sein werden, — und voraussichtlich werden nur diese von den Erträgnissen der neuen Steuer indirekt Vorteile ziehen können — so wird die Steuerleistung von etwa fünf Beschäftigten

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 12.01.1912
Umfang: 20
am besten gefüttert werden sollen, - verweisen wir auf den in nächster Nummer er scheinenden Artikel über Bienenzucht. Frage 4528: Kanu ich als Gemeindekassier verhalten werden, auch das Amt eines Steuer kassiers zu übernehmen? Antwort: § 51 der Gemeinde-Ordnung lautet: „Insoweit es zur leichteren Versetzung der ortspolizeilichen und anderen örtlichen Geschäfte erforderlich ist, kann der Ausschuß für einzelne Teile der Gemeinde dort wohnende wählbare Gemeindemitglieder zur Unterstützung

des Ge meindevorstehers bei Besorgung der gedachten Ge schäfte bestellen. Die Bestellung erfolgt über Vor schlag des Gemeindevorstehers auf die Dauer der Wahlperiode. Bezüglich der Annahme oder Ab lehnung gelten die Vorschriften des § 19. Die Bestellten haben sich bei Besorgung der Geschäfte nach den Weisungen des Gemeindevorstehers zu benehmen." Gemeindesteuerkassiere und Steuer treiber, Aufseher über Gemeindebrunnen, Was serleitungen und andere: Gemeindeanstalten, Ge- meindewaldausschüsse, kurz

, eingereicht, ohne daß selbes bis her erledigt wurde. Bei Anlegung des Grund buches haben wir den Wald geteilt, der Geometer hat ihn ausgemessen und so haben wir gemeint, es sei alles in Ordnung. Nun sehe ich, daß ich sowohl früher als auch jetzt die Steuer für den ganzen Wald allein getragen habe. Kann ich die Steuer, die ich für den Nachbar gezahlt habe, nicht für eine gewisse Zeit vom Nachbar zurückver langen? Antwort: Wenn bei der Grundbuchsan legung der Wald geteilt und vom Geometer aus gemessen

buche seit 1, 2 oder auch mehr Jahren eingetragen, in den Büchern des Steueramtes aber noch nicht durchgeführt sind. Die Folge davon ist, daß nach dem alten Besitzer die Steuern vorgeschrieben werden. Diesem Uebelstande kann nur dadurch abbeholfen werden, daß man sich an das Steuer amt oder die demselben Vorgesetzte Steuerbehörde wendet und in Gesuch- oder Beschwerdeform die sofortige Durchführung der Besitzänderung in den Steuerbüchern verlangt. Den Ersatz einer für einen andern ausgelegten Steuer

kann man in nerhalb 30 Jahren vom Tage der Kenntnis, daß man ^ine fremde Steuerschuld bezahlt hat, gegen den eigentlichen Steuerschuldner geltend machen. Du kannst also von deinem Nachbar verlangen, daß er dir die Steuer, die du für seinen Waldteil innerhalb der letzten 30 Jahre bezahlt hast, zurück ersetze. Frage 4533: Ich schicke jemanden anfangs September nach Amerika 600 K mit Post; der Adressat hat das Geld bisher noch nicht erhalten. Beim Aufgabspoftamt sagte man mir, das Geld wird schon

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Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 30.06.1933
Umfang: 12
Niederschlägen annehmen. Sm Blumenladen. Herr Schmidt kaust einen Rosenstrauß und verspricht morgen beim Vorübergehen zu be zahlen. „Vielleicht nimmt der Herr dann noch einen^Strauß Vergißmeinnicht mit!' redet ihm die Händlerin zu. Wicht« für alle Steuerzahler: Der Termin für die Ansuchen um Steuer- ermaßiounsen en-et am 31. Füll Wer kann anfuchen? Vorausfetzunsen tev Ansuchen u. Form -er Ginbringuns „Wer schweigt, ist einverstanden*, das ist ein altes Sprichwort, das nicht nur im ge wöhnlichen Leben

, sondern auch der Steuer behörde gegenüber seine Geltung hat. Tat sächlich wird das Stillschweigen eines Steuer trägers, der eine Frist, in der er eine Herab setzung seines steuerpflichtigen Einkommens beantragen könnte, unbenützt verstreichen läßt, als Bestätigung der Richtigkeit des ver steuerten Einkommens aufgefaßt. Nachträg liche Klagen über unrichtige und zu hohe Besteuerung sind nutzlos. Wer glaubt, daß der Betrag, für den «r zur Steuer gegen wärtig veranlagt ist, seinen jetzigen Ein künften nicht mehr

bei der Komplementär st euer möglich. Richezza-INobsie-Steuer der Handels, und Gewerbetreibenden und freien Berufe. Bezüglich der Richezza Mobile ist es wohl jetzt allgemein bekannt, daß das steuerpflich tige Einkommen aus Handels- und Gewerbe, bettieben und aus freien Berufen, wenn es einmal auf Grund eines mit der Steuer behörde abgeschlossenen Konkordates oder auf Grund der Entscheidungen der Steuer kommissionen endgültig festgesetzt ist. defini tiven Charakter trägt und durch Jahre hin durch unverändert

in der Steuerltshr er scheinen kann. Das Steueramt darf eine Er höhung der Steuergrundlage erst vornehmen, wenn ein definitiv festgestelltes Einkommen durch 4 Jahre in der Steuerliste etngettagen war. Damit aber der Steuerträger.um «ine Herabsetzung der Steuergrundläge anfuchen kann, müssen folgende zwei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Er muß mindestens durch. zwei Jahre (1932 u. 1933) mit demselben steuerpflichtigen Einkommen in der Steuerliste eingetragen gewesen sein. 2. Muß er in der Lage sein, dem Steuer

amte Nachweisen zu können, daß sein Ein kommen aus dem Geschäftsbetrieb im Durch schnitte der letzten beiden Jahre geringer war als jener Betrag, mit dem er gegenwärtig besteuert ist. Ein schlechter Geschäftsgang im heurigen Jahre oder erst seit dem vorigen Jahre würde noch keinen, Anspruch auf eine Herabsetzung der Steuer begründen. Hier bedarf es daher einer gründlichen Ueber- legung, ob eine Aussicht besteht, dem Steuer- amte gegenüber den Nachweis zu erbringen, daß diese Voraussetzung

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Tiroler Post
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Seite 1 von 8
Datum: 03.04.1901
Umfang: 8
, einverstanden erklären können, müssen wir-uns indes dagegen aussprechen, dass nach der neuen Wahlreform die Borschreibung einer Steuer allein zur Erlangung des Wahlrechtes genügen soll, während unsere bestehende Wahlordnung die factische Entrichtung und Bezahlung dieser Steuer verlangt. Es ist einleuchtend, dass, wenn schon eine Steuerleistung, mag die Höhe derselben welche immer sein, Bedingung für die Erlangung des Wahlrechtes ist, eine solche Statuierung nur dann einen Sinn hat und vernünftig

ist, wenn diese Steuer wirklich entrichtet wurde und nicht bloß zur Vorschreibung gelangt ist. Abgesehen hievon könnten durch diese Be stimmung in der Reformvorlage verschiedene Wahlschwindeleien betreffs Erlangung des Wahl rechtes geradezu provociert werden, indem Leute ohne Einkomnren und ohne executionsfähigen Besitz ein Einkommen fatieren, dadurch eine Steuer vorgeschrieben erhalten (natürlich ohne je daran zu denken, dieselbe zu bezahlen), um so wahlberechtigt zu werden. Beim Wahlrecht der Gemeindegenossen hält

die Reformvorlage wieder fest am früheren Princip, dass zur Erlangung des Wahlrechts ein Steuer betrag nicht bloß vorgeschrieben, sondern auch entrichtet werden müsse. Aber während nach der bestehenden Wahlordnung die Steuerleistung seit Feuilleton. 24. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) | Aus dm HarMreiilkrhaujk. Roman von Hans Dahlen. „Wortbrüchigen ist kein Raitm im Sargschreiner hause," fuhr er fort, während er den Sohn an zublicken vermied, als sei er schon nicht mehr da. „Was du nunmehr beginnen lvirst

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 21.12.1921
Umfang: 8
zwar zur Hälfte geteilt. Die in vorstehenden Absätzen getroffene Re gelung gilt unbeschadet der endgültigen Fest setzung in einem Durchführungsgesetz zu dem vorläüsigen Bnndessinanzgesetz und nur bis zum Zeitvunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes über die Warenuursatzsteuer. Die Abag. C l e s s i n (großd.) und Koll- M a n n (chriftlichs.) beantragen folgende Fas sung des § 6 (Aufteilung des Steuerertrages): 1. Der jährliche Ertrag der Bankenumsatz steuer wird zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden

unbeschadet der endgültigen Fest setzung in einem Durchführungsgesetz zu dem vorläufigen Bundesfinanzgesetz und nur bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes über die Warenumfatzsteuer. Die Aufteilung des Ertrages der Geldnmsatz- stener. Bundesminister für Finanzen Dr. G ü r t- ler erklärt, von dem Ertrag der Geld Umsatz steuer int Lande Wien erhält der Bund einen größeren Anteil, als von dem Ertrag der glei chen Steuer in den anderen Ländern. Ich erkläre ausdrücklich, daß diese Verteilung

der Geld umsatzsteuer das Ergebnis einer besonderen Ver einbarung der Parteien ist und in keiner Weise der Verteilung der Steuer durch das Bundes- fiitanzverfassungsgesetz präjudiziert. Nachdem noch die foziäldemokralischen Abgg. Dr. Eisler und Dr. Dannebcrg gespro chen hatten, wird nach dem SÄußWort des Be richter statters Pauly das Gesetz — § 6 in der vom Abg. Clessin-Kollmann dorgeschlagenen Fassung — in zweiter und dritter Lesung a n- genommen. Die Verhandlung wird sodann abgebrochen

. Der Finanzminister unterbreitet Vorlagen betreffeich die Besteuerung der bei der Veräuße rung von Valuten, Devisen und Effekten erziel ten Gewinne (Kapitalgewinnsteuergesetz) (Wir bringen diese an anderer Stelle. D. R.) und be treffend steuerliche Sonderbestimmungen über Währungsoerlustrücklagen und Ersatzanschaffuu- gem dann betreffend die Anwendbarkeit des Ge setzes vom 16. Juli 1920 über Steuerbegünsti gungen aus Anlaß volkswirtschaftlich wichtiger Investitionen auf Einzelpersonen, und Steuer

- und Gebührenbegünftigungen auf Schachtel gesellschaften (Steuer- und Gebührenbegünsti- gungsgefetz vom Jahre 1921). Nächste Sitzung heute 10 Uhr vormittags. PMWe ZWkMM. Las KerreWlch »MechWr Mommen. Gegenseitiges politisches Schutzbündnis. Aus Wien wird gemeldet: In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Aeußeres unterbreitete Bundeskanzler S ch o- ber das am 16. Dezember in Prag mit dem tschechoslowakischen Ministerpräsidenten Dr. Be- nesch abgeschlossene politische Abkommen zwischen der Republik Oesterreich

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 26.11.1937
Umfang: 8
, sondern wir werden auch die Kirchen als Häuser Gottes wieder cufbauen. Dem Klerus werden die Mittel für die Ausübung feines geistlichen Amtes bereitgestellt werden. Mit dem Hl- Stuhl'wird ein Konkordat ange strebt. Das Spanien der Zukunft wird ein katholischer Staat sein." Unser familienfeindliches Steuersystem Der Innsbrucker Rechtsanwalt und Gründer des Ti roler Vereines für Familienschutz, Dr. Franz Greiter, zeigt in einem Aufsatz im „N. W. Tgbl." sehr zutreffend die Familienfeinöiichkeit unseres Steuer systems

Einzelpersonen gleich angenommen wer den kann, entfällt bei einer Verteilung dieses Einkommens auf diese gedachten vier Vollpersonen ein Einkommen von je 2600 Schilling, bei einem Steuerersatz von 6.6 Prozent somit 172 Schilling Steuer. Der Ledige mit einem Ein kommen von 2600 Schilling bezahlt jedoch einschließlich aller Zuschläge 2.64 Prozent seines Einkommens, das ist 66 Schilling, somit etwas mehr als ein Drittel des in der kinderreichen Familie lebenden Steuerträgers. ! Wäre eö nicht gerechter

, diesem Familienvater mit ei nem Einkommen von 10.400 Schilling zu sagen: in dei ner Familie entfällt auf einen Kopf ein Einkommen von 2600 Schilling, daher soll die Steuerleistung deiner Fa milie so sein, als ob vier Personen von einem Einkommen von je 2600 Schilling die Steuer nach dem aus öiesles Einkommen entfallenden Prozentsätze, somit 2.64 Pro zent, das ist 264 Schilling, entrichten würden? Ein sol ches Steuersystem, bei dem zum^ Zwecke gerechter Be messung das kinderlose Ehepaar mit anderthalb Steuer

- Personen, dos Ehepaar mit einem Kind mit zwei Steuer- p-ersonen usw. angenommen werden könnte, hätte nebenbei den Vorteil, daß eö jedem Kinderlosen als unbesöingt gerecht erschiene unö jede vermeintliche Diskriminierung in der Form einer Ledigensteuer entfiele. — Daß eine solche Regelung möglich wäre, beweist das bereits seit Brünings Zeiten in Deutschland eingeführte Steuergesetz,' bei einem Einkommen von lo.ooo Mark beträgt die Einkommensteuer für den Ledigen 1984 Mark für den Familienvater von fünf

Kindern nur 220 Mark bei einem Einkommen von 3.000 Mark sind die entspre chenden Ziffern für den Ledigen 420 Mark, Während der Familienvater mit fünf Kindern keine Steuer mehr zu

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Tiroler Grenzbote
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Seite 1 von 8
Datum: 19.01.1910
Umfang: 8
und als Neujahrsspaß Amerikas bezeichnet. Line Plakat- und Rnsiehts- kartensteucr. von 5. w. Dardolph. Dem Tiroler Landesausschusse fehlt es an Geld zur Verwaltung des Landes. Er muß mit einem Defizit von 2 V 2 Millionen Kronen rechnen und es wird aus diesem Grunve eine Reihe von neuen Steuern in Vor schlag gebracht, worunter sich auch eine Steuer für Plakate und eine solche für Ansichtskarten befindet. Im Deutschen Reiche wurde vor einiger Zeit ein ähnliches Projekt ob des entschiedensten Proteites der Repräsen

ein besonderer Nutzen daraus erwachsen würde. Die Folge dieser neuen Steuern wäre, daß die bei uns in Entwicklung begriffene Plakat industrie einen argen Rückschlag erleiden würde; aber auch die Ansichtskartenindustrie, welche in Oesterreich infolge der ausländischen Konkurrenz schwere Kämpfe durchzumachen hat, würde ihre Erfolge in Frage gestellt sehen. Man wird freilich einwenden, daß die Steuer ja nur auf Tirol allein bliebe, dieselbe daher in ihrer Rückwirkung nicht von besonderen Folgen begleitet

sein würde. Angesichts dessen aber, daß fast alle Landes verwaltungen sich in einer recht prekären Lage befinden, würden die neuen Steuern bald Nachahmung finden, was für die graphischen Gewerbe einen Schlag bedeuten könnte, der jahrelange Bemühungen zu nichte machen würde. Aus diesem Grunde allein schon erscheint eine Abwehraktion dringend geboten. Der Tiroler Landesausschuß dürfte hoffentlich eindringlichen Erwä gungen zugänglich sein. Nach dieser Richtung müßte zu bedenken gegeben werden, daß die Steuer wohl kaum

einen nennenswerten Ertrag liefern würde, da für die Plakatierung eben ein anderes Auskunftsmittel und wohl auch ein billigeres gefunden werde, die den Ertrag der Steuer auf Null Herabdrücken würde. Und was die Ansichtskarte- steuer betrifft, müßte in erster Linie mit einer Enthaltsamkeitsbewegung gerechnet werden, die sich auf die Absendung von Ansichtskarten erstrecken würde. Eine solche Bewegung hätte aber nicht nur eine Beeinträchtigung der graphischen Gewerbe zur Folge, auch die Verschleißer solcher Karten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 28.04.1951
Umfang: 10
mit den Maßnahmen einer Regierung oder einiger Mitglieder der Regierung nicht einverstanden wäre? Wie, wenn er selber kein sehr sicherer, kein sehr einwandfreier Demokrat wäre? Und daß alle Kandidaten, die sich jetzt dem Volk vorstellen, einwandfreie Demokraten sind, (Fortsetzung auf Seite 2.) Schluß mit der Steuer- ausbeutung der Werktätigen Nationalrat Dr. Pi Her mann in (SK). Nationalrat Dr. Pittermann sprach Donnerstag in den Linzer Stickstoff werken über die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems. Er führte

aus: ln dankenswerter Offenheit hat Finanz minister Dr. Margaretha bekanntgegeben, daß die österreichische Landwirtschaft ins gesamt nur 60 Millionen Schilling Steuer bezahlt und die Einkommensteuerpflichtigen ungefähr zwei Milliarden Schilling Steuer schulden haben. Hingegen ist der Eingang an Lohnsteuer für 1951 mit 1300 Millionen Schilling veranschlagt, so daß nach den bis herigen Erfahrungen mit einer Einnahme von 1500 Millionen Schilling an Lohnsteuer zu rechnen ist. Die unerträgliche Steuerprogression

Diese Besteuerung der Lohn- und Gehalts empfänger wird zu einer immer unerträg licheren Last, weil die Steuerprogression heute schon untere und mittlere Einkommen Die Wiederbeschaffung Der Lohnsteuerpflichtige kann verlangen, daß ihm außerordentliche Ausgaben von der Steuer abgerechnet werden. Aber nur, wenn sie einen Satz von fünf bis sechs Prozent des Einkommens überschreiten. Diese Ungerechtigkeit ist besonders groß gegenüber allen jenen, deren Wohnung und Hausrat den Kriegsereignissen zum Opfer fiel

an diesem Verlangen zugrunde geht. Der Finanzminister beziffert die Steuer minderung durch diese Forderung mit rund 300 Millionen Schilling jährlich. Das also hält die Steuerkasse nicht aus. Daß aber die gesamte Landwirtschaft im Jahr nur 60 Millionen, also ein Fünftel der 300 Millionen zahlt und die Selbständigen zwei Milliarden Schilling schuldig bleiben, schadet nach der Meinung der politischen Vertreter der Besitzenden dem Staat überhaupt nicht! Wieder Kampf um Soeul Tokio, 27. April (Reuter). Einem Kommu

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 13.08.1946
Umfang: 6
dann die Differenz zwischen der ge leisteten Voreinzahlung und dem nach den Be triebsergebnissen zu leistenden Steuerbetrag ent stand. Während auf der einen Seite so rigoros vor gegangen wird, hat man bisher nichts davon ge hört, daß die Regierung die 6einerzeitigen Amnestiebestimmungen der Nazifinanzverwal- tung, die allen jenen Steuer- und Straffreiheit gewährte, die vor 1938 Oesterreich in Steuerbe langen auf das schwerste und absichtlich geschä digt haben, aufgehoben hätte. Dabei handelt

es sich bei den Amnestierten um faschistische Be triebsinhaber, denen das Nazisystem nur Vorteile gebracht hat und die seinerzeit bewußt und um den österreichischen Staat zu schädigen, Steuer betrug trieben. Auch der Paragraph 8 der Ost steuerhilfsverordnung, die hauptsächlich nur solchen Steuerpflichtigen zugute kam, die wäh rend des Krieges infolge ihrer Beziehungen und ihrer bewußten Einordnung in die faschistische Wirtschaft sich Steuervorteile verschaffen konn ten, wäre aufzuheben. Es gäbe genügend Maß nahmen

, die dem Rechtsempfinden verständlich wären und deren Erträgnis dem Staate ein Viel faches von dem hereinbringen würde, was er sich durch das oben kritisierte System erhofft. Man denke nur, was eine progressive Einkommen steuer für eine Einnahmequelle eröffnen würde. Die Finanzämter sollten sich auch die Steuer träger unter die Lupe nehmen, die anläßlich der Abfuhr der Reichsmark Riesensummen zu depo nieren hatten. Sie würden darunter vorwiegend Leute finden, die während des Krieges daheim waren, keine Not litten

, viel verdienten und denen man dann noch dafür Steuerfreiheit bis zu einem Betrage von 3000 Schilling einräumte. Die Empörung über die getroffenen Maß nahmen bezüglich der Nichtrückerstattung und Nichtanrechnung der Steuerguthaben ist umso größer, als diese Bestimmungen von den Finanz ämtern sehr streng gehandhabt werden. Steuer pflichtigen, die in Unkenntnis de* Gesetzeslage eine Voreinzahlung nicht entrichten, da sie an nehmen, daß eine Verrechnung mit ihrem Steuer guthaben stattfinden kann, werden Säumnis

- und Mahngbühren angelastet. Es gibt Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger am 1. Juni 1946 ein Betriebsvermögen von 15.000 Schilling besaß und den gleichen Betrag an Steuern zurückzufordern hatte. Sein Steuer guthaben kommt also seinem Vermögen gleich. Es wäre zumindestens ein Ausweg, hier einen gerechten Maßstab zu suchen, und zwar in der Form, daß Steuern nur dann zurückvergütet wer den, wenn sie ein Zehntel des Vermögens über steigen. Eine solche Maßnahme wäre billig und würde das Rechtsgefühl

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1878
Umfang: 8
erlitt, in Folge deren er, wie die „Bozncr Ztg.' berichtet, innerhalb der nächsten 5 Minuten starb. Verschiedenes. * (Biererzeugung in Tirol.) Eine,» unk zugekommenen Ausw.ise über die Bierpro. ductiou einiger Brauereien Tirols im Jahre 1877 entnehmen wir nachstehende zuverlässige Daten. Aus denselben ist, nebst dem in den bezeichnete» Brau.reien erzeugten Lierquanlum und dessen Gradhältigkeit auch die dafür treffende Steuer leistung ersichtlich. Von Lkuchtheilen abgesehen beträgt die ärarifche

Lerzeichniß läßt sich anderseits ei» Rückschluß auf die Bedeutung dieses Industrie' zweigeS für den Staat insoweit machen, als ma» ersehen kann, welch enorme Summen dieser Ar tikel dem Aerar schon in unserem «eingesegneten Lande einbringt: Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hekll. und '.eistet? hiefür an Steuer Sü fl. 8L fr; Dorfn r Josef in Mahr 252 Htl. tz?leuerbetrag505fl.; E»glZoh.inLienz 205KHtl. Steuerbetrug 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs

Josef in Meran 24KK Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Nienz 9S0 Htl. Steuer 1968 fl. 03 kr.; Hofer Jgnaz in Lüse» 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Gröden 210Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Joses in Blnmau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 02 kr. ; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.: Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723fl. 11 kr.; Ober» kircker in Lienz 816 Htl. Steuer 1633

fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl.58 kr.; Stunden vertheidigte sie sich allein gegen alle diese Männer — und sie hatte noch immer kei nerlei Nahrung zu sich genommen. Dann bekam sie ein, Suppe und ihr Todekurtheil. Endlich kam der Tag der Befreiung. Am vorhergehend.» Tage hatt« daS Opfer mit eigenen Händen daS schwarze Kleid ausgebessert, das sie auf dem Sck.>ffot tragen wollte. Da sie aber in diesem Kleide während der Verhandlung ihren Nichtern zu majestätisch erschienen war, so ordnete

, die sie abgelegt halte, faltete eS sorgsam und versteckte eS unter der Decke — während derHeuker sie erwartete! Der Nest ist bekannt, ich habe nicht die Kraft, mehr zu erzählen. Schneeberger in Matrei 320 Htl. Steuer 926 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpiau 5070 Htl. Steuer 10 736 fl. 43 kr.; SeeberPeteri» Ster- zing 1035 Htl. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen 3S70 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Frz. in Meran 540 Htl. Steuer

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 27.02.1914
Umfang: 16
- und Rentensteuer-Bekenntnisse bzw. Dienstbezugs anzeigen in den vorgeschriebenen Fristen nicht einbringt, muß gewärtigen, wegen Steuerver heimlichung nach § 243 des Ges. vom 25. Oktober 1896, N. G. Bl. Nr. 220, in Strafuntersuchung gezogen zu werden. Dieses Delikt wird abgesehen von der Nach zahlung der verkürzten Steuer gemäß § 244, Absatz 1 u. 2 des Ges. vom 23. Jänner 1914, R. G. Bl. Nr. 13, mit dem zwei — sechsfachen Betrage, um welcher die Steuer ver kürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft

. Wer aber in den Bekenntnissen bzw. in den Dienstbezugsanzeigen, unrichtige Angaben macht, bezw. sich Verschweigungen zu Schulden kommen läßt, kann gemäß § 239 bezw. 240 des Ges. vom 25. Oktober 1896^, R. G. Bl. Nr. 220, wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung gezogen werden und kann gemäß § 241 Absatz 1 und 2 ebenso abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer mit einer Geldstrafe im Ausmaße des drei- bis neun fachen jenen Betrages, um welcher die Steuer ver kürzt oder der Verkürzung

ausgesetzt ist, bestraft werden. Bei diesem Anlasse werden aber die Steuer pflichtigen ausdrücklich aus die Amnestie-Bestim mungen des Art II. d. Ges. v. 23. Jänner 1914, R. G. Bl. Nr. 13, aufmerksam gemacht, wornach derjenige, welcher sich künftighin rückstchtlich der Personalsteuern (mit Ausnahme der besonderen Erwerbsteuer) weder einer dolosen Steuerhinterziehung noch einer dolosen Steuerderheimlichung schuldig macht, für die Ver gangenheit weder die nachträgliche Aenderung rechtskräftig vollzogener

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