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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 11.01.1858
Umfang: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 08.02.1862
Umfang: 8
, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von ^ 1 fl. 83 kr. ö. W. für jeden Hund als Steuer zu ^?cn Gemeindebedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr !862 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich acht Tage nacb dieser ^lliidmachung noch im Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte Josef Lccher (im Fleischbankgebände zu ebener 'Eide rückwärts am Jnn) vom tl). d. Mts. an bis einschließlich lg. d. Mts

. Februar Vormittags von 9 bis 11 Uhr und Nachmittags' von 3 bis Uhr an zuzeigen, und den vorgeschriebenen Steuerbetrag LU bezahlen. - Am Freitag und Samstag werden keine An meldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1862 sich einen Himd einstellt, hat hievon binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu bezahlen. 5. Won der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier

Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Par- thei eine Bescheinigung auf das Jahr der'Aus. stellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, wel ches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldun gen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des Vielfachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wel cher nach Verlauf obiger AnmfldungSfristcn nicht mit dein Steuerzeichen versehm'und wahr scheinlicher Weise

bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen, nnd hievon die Anzeige zn machen, wofür ihm der dritte Theil der all« fälligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armnthshnlber nicht ein gebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werdeu. g. Die rücksichtlich des Haltens von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften bleiben un verändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 16.01.1863
Umfang: 6
schaft der verbindlichste Dank erstattet wird. Stadtilmgistrnt Sterzing am Id. Jänner 1863. Michael IWaizinger, Bürgermeister. Kundmachung. Bezüglich der Einhebnng der Hundesteuer für daS VerwaltnngSjahr 1862/63 werden folgende Bestimmungen hiemit bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist ver pflichtet, für jeden Hnnd zu den Gemeindebc- dürfnisfen eine Steuer zu bezahlen, welche für Bulldoggs auf 3 fl. 1v kr. und für jeden an dern Hnnd

auf 2 fl. 10 kr. vst. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1863 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Kundmachung noch im Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ohne alle Aus nahme ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thier- arzte Josef Lecher (im Fleischbankgebäude zu ebener Erde rückwärts am Jnn) vom 22. d. Mts. an bis einschließlich 30. d. Mts. Jän ner Vormittags von 9 bis 1! Uhr und Nach mittags von 3 bis 4 Uhr anzuzeigen, nnd den vorgeschriebenen

Stenerbetrag zu bezahlen. Am Samstag 24. d. Mts. werden keine An meldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1863 sich einen Hund einstellt, hat hievon binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thier arzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu zahleu. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von 4 Monälen befreit. 6. Ueber die entrichtete Stener wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jat>r der Ausstellung giltig

, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt wer den muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgenanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldnn- gen und Steuerzahlungen nnterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen verseilen nnd wahr scheinlicher Weise bei der Steuer

verschwiegen worden ist, abzufangen, und hieber namhaft zu machen, wofür ihm der dritte Theil der abfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafzahlnng verweigern oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht ein gebracht werden können, werden vom Abdecker über Anftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die rücksichtlich des Haltens von Hunden bestellenden polizeilichen Vorschriften bleiben nn- verändert in Wirksamkeit. Stadtniagistvnt

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 08.02.1881
Umfang: 8
, nach welchem auch Tirol in diese neue Steuer miteinbezogen wird und zwar sowohl in die HauszinZ- als auch in die Huusclassensteuer. Redner erörtert nun bewnssten Entwurf und beweist sehr treffend durch Zahlen, wie sehr unser Land da durch belastet würde. „Z. B. ein Haus auf dem Lande fasst 3 Wohnbestandtheite. Davon benützt der Eigenthiimnr 5 selbst und 3 hat er vermiethet und zwar zu dem auf dem Lande üblichen Zins von 6 fl. per Kammer. Auf diese 13 fl. kommt nun nach dem neuen Gesetzentwurfe eine Miethzins steuer

von 3 fl. und auf die 5 anderen Wohn bestandtheile eine Steuer von 7 sl. In diesem Falle ist auch die Classensteuer von allen 8 Wohnbestand theilen daher 20 fl. resp. 23 fl. zu entrichten. Red ner beweist ferner in der Bauart der Wohnhäuser in Deutschtirol, von d°»?n viele schon Jahrhunderte lang so stehen und zu der unsere Ahnen theils das sittliche Gefühl, theils der reiche Bergsegen und die Wohlhabenheit früherer Zeiten bewogen haben, wie ungerecht und wie sehr die in gegenwärtiger Zeit nichts weniger als im Wohlstande lebende

Bevölkerung durch diese neue Steuer belastet wird. Rattenberg z. B. zahlt bisher 506 sl. an Gebäudesieuer, nach der neuen Hausclassensteuer aber zahlt es 2400 fl. Das aus 22 Häusern bestehende Heiligkreuz (bei Hall) zahlt bisher <1 fl. 25 kr., nach der neuen Steuer jedoch über 300 sl,, worin das Badhaus, das dann allein 130 fl. zahlen würde, nicht einbezogen ist. „Nach dem erwähnten Gesetzentwürfe', bemerkt Red ner ferner, „hätte Tirol mit seinen 130.000 steuer pflichtigen Häusern (10.000 ärarische

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Volksblatt
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Seite 8 von 10
Datum: 06.02.1889
Umfang: 10
Gotteshauses) stammt aus dem Atelier der Bildhauer uud Kuust- tischler Pichler und Ossanna hier. - - ' ^ Vom vurggrafeuamte wird uns ein langer Artikel gesendet, der unter die Rubrik „Branntwein steuer und kein Ende' gehört. ES ist diese Emsenduug' eine Erwiderung auf den vom „Tir. Volksbl.' neulich aus dem „Burggräfler' ' großeutheils reproduzirten Artikel. Weil der Correspondent fordert, daß daS „Tir: Volksbl.'' ihm die Spalten nicht verschließe, so wollen wir wenigstens Einiges davon anführen

. „Die LandeS- umlagen werden durch diese neue Steuer um 100.000 fl. entlastet. Wenn der Südtiroler Brenner aber einerseits 5 fl. weniger Landesumlagen zu zahlen braucht, aber ihn 7 fl. Schnapssteuer dafür wffen, so ist die Ent lastung nicht weit her. Zweitens sagt der Artikel deS „Burggräfler', daß der kaltbereitete Spiritusbrannt- wein von der neueu Steuer mehr betroffen wird, als der Weinbranntwein. >ES mag sein, jedoch sichtbar ist dieser Vortheil noch nicht; denn solange der Spiritus branntwein fast

, welche beide mit goldene» Fesseln, heute an den Weinhändler gekettet find, von denselben unabhängig zu machen, so lauge wird dieser Vortheil ein frommer Wunsch bleiben. Viertens sagt der Herr Correspondent, daß Nordtirol in den Monaten September, Oktober vnd November 5.'', -.l. M von 75.000 fl. rund 41.000 fl. also verhaltuißmäßig mehr^än Steuer eingezahlt habe als Südtirol. Diesg beweist einfach, - daß' die -Verarbeitung von Spiritaz die Fabrikation von Fufelbranutweiu' uud' die Kons^ mirung

. Fünftens endlich berichtet der Herr Correspondent fast freudig, daß die Regiekosten--in diesen Monaten bloß 23000 fl: gekostet haben. Würde man z. ' B. eine Gemeinde,' in der der Gemeindekassier,' der Kirchprobst uud Armeuverwalter, ein Dri'tlheil der Einkünfte n Entlohnung für die 'gehabte Mühe '-beziehen, eine Mustergemeinde nennen / ich ' glaube nicht. ' Darum kommt uns der Betrag von 90 bis 100.000 fl. jährlich für die rothen Adler etwas zu hoch vor. Höhere Spiritus, steuer' und Aufhebung

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 18
Datum: 20.04.1910
Umfang: 18
wurde eingeladen und aufgefordert, diese Steuer einzusühren. Arnold versprach, diese Steuer zu beantragen, der Abg. Dr. Michael Mayr hat wiederholt diese Steuer als berechtigt anempfohlen, so in Imst am 12. April 1909, am 18. Februar 1910, er hat Im Landtag sogar erklärt, die Südtiroler bei der Weinsteuer ent sprechend herzunehmen, weil sie bei der Biersteuer besser zukommen: Abg. Dr. v. Guggenberg hat am 7. Jänner im Cafe Paris in Meran sich geradezu begeistert f ü r die allgemeine Weinsteuer

ausgesprochen, er hat in Briren den Pfarrer Schrott, der gegen die Ausdehnung der Weinsteuer kämpfte, des- wegen sogar mit der heil. Schrift in Widerspruch bringen wollen und die christlichsozialen Zeitungen, voran die „Brtrner Chronik', haben die Abwehr dieser Weinsteuer eine „Hetze' genannt, der christ- lichsoziale „Wörgler Anzeiger' hat die Nordtiroler Bauern a>«fgefordert, die Südtiroler Bauern auf der Generalversammlung des Bauernbundes nirderzu- stimmrn, wenn sie eine Abwehr dieser Steuer ver langen

sollten. Also ein chrisllichsozialer Wett kampf für diese Steuer. Nun das Wunder! Pfarrer Schönherr wurde Reichsratskandtdat auch für das Weinbau treibende Burggrafenamt. Da der christlichsoziale Kandidat Hölzl auch für die Weinsteuer war, besteht Gefahr, daß die Weinbauern schon aus Notwehr den Hölzl ablehnen und den Gegner der Weinsteuer, Pfarrer Schönherr, wählen. Infolge dieser Gefahr wurden Schrasfl, Schöpfer. Guggenberg und Genossen jetzt aus einmal ebenfalls Gegner der Weinsteuer

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 22.10.1919
Umfang: 8
Sprudelquellwasser zu beseitigen versuchte, arg zugesetzt. Ei«e Flasche«wei«ste»er i« der Tschechs-Sl«»akei. Die tschecho-slowakische Regierung hat der Na tionalversammlung ein Flaschenweinsteuergesetz vor gelegt. Die Steuer beträgt 1 Krone^ für jede begon nenen 5 Krnnen des Verkaufspreises, wenn der Wein zum Verkauf, und vom Einkaufspreis, wenn '»er Wein zum Eigengebrauch bestimmt ist. In den Wert werden alle Zuschläge, die sich der Verkäufer ausbe- dungen bas, eingerechnet', als Abzüge gelten blo« die Einlagen

für die Flaschen. Die Steuer hat zu entrich ten: I. Der Bezieher von Flaschenweinen aus dem Auslande, wenn die Ware nicht ins Freilager ge langt, 2. Der Flschenfüller, 3. wer aus dem Frei lager den Flaschenwein liefert, 4. wer den Preis der Flaschenweine, die schon mit Balletten versehen sind erhöht. Die Steuer wird durch Ankleben von Bal letten, die bei den Finanzämtern käuflich sind, ent richtet. Äer Finanzminister wird'ermächtigt, allge mein, oder in einzelnen Fällen bei bestimmten Weiu- gattungen, deren

erstattet, worin ge»Z sagt wird: Das Gesetz will, daß die Steuer von jederM Flasche Wein, ohne Rücksicht, ob es sich um TraubenüZ oder Obstwein handelt, zu entrichten ist, wenn derÄ Preis für eine siebenzehntel Literslasch« 10 Kronen» übersteigt. Mit Rücksicht jedoch, daß die Import- nndÄ Transportverhältnisse noch sehr ' ungeklärt sini^D schlägt die Kammer vor, die Hesetzvorlage^zurückzu-H stellen, anderenfalls «ber erst bei einem Wert vo?»H !5 Kronen für eine siebenzehntet Literflasche mit Besteuerung

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 31.03.1881
Umfang: 10
, nicht um sie im Detail nachzuahmen^ aber um die in der Lage, ' itt>detl wirtschaftlichen Verhältnissen begründeten neuen Strömungen! auch mit zu venverten für dasjenige 'Reich, dem'^u'dienen er verpflichtet und trotz aller 'Angriffe dienen gesonnen ist? (Bravo! rechts.) '' Ich muss'noch gestehen, dass ich eine höhere Grund- steuer-Häüptsumme wie die bisherige absolut nicht in der Lagö gewesen bin,' dem hohen Hause vorzu schlagen, und einer Erhöhung derselben auch im Na men der Regierung nicht zustimmen werde. (Bravo

« nen Provinzen spreche. Das ist ja concret nicht richtig. Der Mann der Wissenschaft, wenn er wirt schaftliche Studien treibt, kann ja, weil bekanntlich die Wissenschaft nur auf der Basis der vergleichen den Methode zu entwickeln ist, nicht.individuelle Fälle vergleichen, er nimmt Massen. Also wenn er z. B. über Österreich spricht, s^ muss er ja — es gibt kein anderes Mittel für ihn — fragen, was zählt Steiermark, Böhmen, Dalmatien, Galizi.n u. s. w. an Steuer? Der Mann der Praxis

, wenn er von Struererhöhnng oder -Ermäßigung spricht, weiß ja dass weder Steiermark, noch Galizien zahlt, dass der Steuerbeamte zu dem einzelnen Grundsteuerträger geht und von ihm die Steuer einzieht. Er wird auch wissen und gern zugeben, dass in allen Provinzen, selbst in Böhmen, für welches eine Gesammter- mäßigung herausgerechnet wurde, es viele Bezirke gibt, wo eine nicht unbedeutende Steuererhöhung voraus zusehen ist. (Seur richtig! rechts.) i Sie wissen, meine Herren, z. B. sehr viel, weil Sie sich um die Sache

. Ovid hat ge wiss nicht an die Grundsteuerfrage gedacht (Heiter keit), als er sagte: „l^ertilios seges esb alisnis selnper in aZris viomura psaas grauäius über kabet'. Die Regierung begnügte sich aber nicht damit, die Grund steuer-Hauptsumme in ihrer bisherigen Ziffer, dem hohen Hause vorzuschlagen, sie hat auch noch Über< gangsbesUmmungen vorzuschlagen sich die Ehre ge nommen, und auch diese waren Gegenstand eines nicht gerade sehr kühlen, ich könnte sagen: eines sehr erregten Angriffes

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 10
Datum: 19.12.1896
Umfang: 10
. Die Stadtgemeinde Riva erhielt die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 11.000 fl., theils zur Schuldencönvertierung, theils zur Bestreitung der Kosten der elektrischen Anlage am Tonale-Bache. — Nach stehende Gemeinden erhielten die ^Bewilligung zur Ein Hebung von iGemeindezuschlägen für 1897 und zwar: Faver 400 pCt. zurMrund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 250 pCt. zur Hauszins- und HaüSelassensteuer; Ranzo 600 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 300 pCt. zur Hauszins-und HauSclassensteuer

; Seravalle 150 pCt. zur Grund-, Erwerb' und Ein kommensteuer, 25 pCt. zur HauSzins-und HauSclassen steuer, 50 pCt. zur Weinverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. per Hektoliter Bier und »eine Auflage von 5 fl. per Hektoliter Brantwein; Moena 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Ronchi 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt. zur Hauszins- und 50 pCt. zur Hausclassensteuer; Brand berg 110 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen

. zur Weihnverzehrungs- steuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung seitens der k. k. Statthalter« erhielt die Gemeinde Nago-Torbole die Bewilligung zur EinHebung einer 20-pereentigen Taxe vom appaltofreien Brod und den süßen Bäckereien. — Angewiesen wurde eine außerordentliche Subvention von 100 fl. der Feuerwehr in Mühlatz sür die beim letzten Brande beschädigten Löschgeräthe, ferner die Landessubvention von je 150 fl. sür die neugegründeten tamMs eooperative in Spormaggiore, Jmer-Mezzana, Terlago, Predazzo, Romeno

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 25.07.1899
Umfang: 8
einigen Tagen arbeitet hier die Landes- Berusungseommisfion für Personal-Einkommen steuer. Ein hübsches Pensum hat sie zu bewäl tigen, über 12.000 Recurse. Davon rühren circa 10.500 von Juden und nur anderthalb tausend von Christen her. Die Commission muss also eigentlich für die Juden arbeiten. Die Ar beit ist sehr schwer, denn die jüdischen Recurse sind meistentheils muthwillig und verfolgen die ausgesprochene Tendenz, den Staatsschatz zu schä digen. Notorische Wucherer, von denen der ganze Bezirk weiß

, dass sie Zehntausende jährlich ihren Opfern auspressen, finden es ungerecht, dass man ihnen die Steuer von fl. 2000 oder 3000 jähr lich bemessen hat, und reeurrieren. Unter den christlichen Recursen befinden sich aber vorwiegend solche armer Volksschullehrer, denen man durch zu hohe Einschätzung des Wertes der betreffenden Naturalwohuung oder des Erträgnisses des Privat unterrichtes ihre Einkünfte statt auf fl. 600 auf 610 oder 615 aufgeblasen hat, um sie nur steuer pflichtig

inS Gesicht. - Eine Radfahrersteuer wird vom 1. August an in Budapest eingehoben. Jeder Radfahrer muss jährlich 5 fl. in zwei Raten bezahlen. Außer dem muss um 50 Heller eine Marke gelöst werden. Wer ohne diese Bicyelistenmarke be troffen wird, muss die fünffache Steuer bezahlen. Vom Lande kommende Radfahrer müssen eine Krone Maut zahlen, wofür sie eine 8tägige Bollete erhalten. Brennende Getreidefelder in Thessalien. Aus Athen wird berichtet: Nach amtlichen Feststellungen ist durch große Feuerbrände

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 79 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 148 — §. 8. schließen. Er führte daher eine neueVerbrauchssteuer, das sog. „Ungeld'*) ein, welches zuerst im Rechiinngsbuch der österreichischen Herzoge zum Jahre 1332 erwähnt wird, ohne daß wir Näheres über die belasteten Gegen- stände, die Veranlagung und Erhebung derselben erfahren. Doch läßt sich vermuten, daß das Ungeld schon damals eine Steuer vom Ausschank und Kleiaverkauf der landesüblichen geistigen Getränke (Wein, Meth, Bier), be- sonders in Gasthäusern war, welche bei deren

allgemeiner Verbreitung be- deutende Einnahmen abwarf. Was die räumliche Ausdehnung dieser Steuer betrifft, so kann dieselbe nur auf den landesfürstlichen Urbargütern, in den landesftirstlichen Städten und in den als Kammergut geltenden Grund- Herrschaften der Prälaten und Pfarrer erhoben worden fein.**) Erst seit 1359 wurde die Erhebung des Ungeldes auf die Grundherrfchaften der Landhcrren, Ritter und Knechte ausgedehnt, nachdem dieselben ihre Zustim- mnng gegeben und Herzog Rudolf IV. dafür

auf die Ausübung des jähr- lichen Münzverrufungsrechtes verzichtet hatte. Das Ungeld betrug zehn Perzente des Erlöses vom Verkauf der bereits genannten Getränke. Die Wirte („Leitgeben') waren betreffs des Ungeldes (auch „Leitgebengeld' genannt) wohl Steuerzahler, aber nicht Steuerträger, denn ausdrücklich wurde im Bertrage des Herzogs mit dem Adel die Absicht ausgesprochen, daß die Steuer nicht die Wirte, sondern nur die fremden Leute (Gäste) und das gemeine Volk, welches auf Gasthäuser angewiesen war, treffen

sollte; behufs Überwälzung dieser Steuer auf die genannten Konsumenten ward verfügt, daß die Maße um ein Zehntel verkleinert werden sollten. Für alle Wirte erging bei Strafe von 5 Pfd. Pfg.***) das Verbot, mit dem Ausschank eines Fasses zu beginnen ohne vorherige Anzeige bei dem mit der Einnahme des Ungeldes betrauten landesf. Beamten, dem „Uugelter'. Über Klagen gegen die Ungelter sollte der Herzog oder der Landmarschall in Österreich richten. Die Giltigkeitsdauer jenes Übereinkommens zwischen dem Herzog

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 09.07.1897
Umfang: 8
Freitag, .MmtzMLV WhwniK.' 9. Juli 1897. .X. Mannschaften und bei den Steuerämtern münd lich zu Protokoll zu geben, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug empfehlen, von diesem, ihnen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, da dies einerseits für sehr viele Steuer pflichtige eine große Erleichterung bedeutet, ander seits auch hiedurch nachträgliche Bemänglungen vermieden werden. Jene Steuerpflichtigen aber, welche die Erwerbsteuer-Erklärung schriftlich ein bringen wollen, mögen

sich an die bezeichnete Anleitung halten und insbefonders darauf achten, dass jene speciellen Thatumstände angegeben werden, welche in dem, der erwähnten Anleitung beigedruckten Verzeichnisse N' als wesentliche Merkmale des Betriebsumfanges bezeichnet werden. Bringt ein Steuerpflichtiger die Erwerbsteuer- Erklärung nicht bis. 1.° August ein, so erfolgt eine behördliche Aufforderung, dies binnen acht Tagen zu thun, widrigenfalls ^die Commission' die Steuer von amtswegen bemisst. . Schließlich sei aufmerksam gemacht

, dass auf Steuerverheimlichung und Steuerhinterziehung nach dem neuen Steuergefetze vom 25. October 1896 Strafen .(Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der verkürzten Steuer) gesetzt sind, Es dürfen jedoch, und dies sei besonders hervorgehohMmch,Artikel XV der Einführungs- bestimmungy:„ ^ie. nach den: neuen Gesetze zu erfolgenden EMyHnWn und Bekenntnisse nicht dazu benützt N>?rden, 'KW.jey'WdM,'wegen- Per-^ kürzung der bisherigen Steuern zu strafen oder zu einer Nachtragssteüer zu, verhalten

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 05.11.1893
Umfang: 12
des vielfachen Widerspruches, den sie gefunden hat, bleibt die Weinsteuer aufrecht. Der Tabak bildet die ?iöce 6e räsistance der ganzen Borlage und soll die Hälfte des ganzen erforderlichen Geldertrages, fünfzig Millionen, einbringen. Der Ertrag der Börsen st euer wird auf nicht mehr als fünf Millionen eingeschätzt. Die Börsensteuer wird be stehen in einer Erhöhung der gegenwärtig schon giltigen beim Effectenumsatze erhobenen Stempel steuer, und zwar wird diese Erhöhung die aus ländischen Papiere schärfer

heranziehen als die ein heimischen. Die letzteren wird ungefähr eine Ver doppelung, die ersteren eine Verdreifachung des Stempels treffen. Ferner wird dem Reichstage eine Steuer auf die Frachtbriefe zugehen, zu deren Erhebung man namentlich durch das Beispiel Frankreichs bewogen worden ist. Dort erhebt die Regierung von jedem Frachtbrief einen Fixstem von 70 Centimes. Deutscherseits will man sich ^ einem viel geringeren Fixstempel begnügen. Ertrag dieses Stempels wird auf 10 bis Millionen berechnet

. Eine wesentliche Steuer die Quittungssteuer, deren Erhebung eben falls beantragt werden soll. Endlich soll auch der Stempel für Lotterie lose eine Erhöhung erfahren. Die Steuerentwürfe sollen zwar dein Reichstage sofort nach seinem Zusammentritte, der bekanntlich am 1ö. ds. erfolgt, zugehen, doch wird vorher der rumänische Handelsvertrag zur Dis kussion kommen, wobei seitens der Agrarier ein neuerlicher Sturmlauf gegen den Grafen Caprivi erwartet wird. Aus der russisch-französischen Be gegnung zieht die Times

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