bei der Verhandlung in der Gerichtskanzlei zu Sterzing ungeziemend be nommen hat, sondern der Kommunalverwalter Fisch- naller hat durch unberufene und vorlaute Einmischung seine Abweisung aus der Kanzlei veranlaßt. Nach Punkt 4 ist es unrichtig, daß der k. k. Förster Ganner durch die Versicherung, die Quadrat-Klafter werde auf 60 kr. geschätzt werden, die Gemeinde um 1600 fl. ge bracht hat. Nach Punkt 5 ist gleichfalls unwahr, daß der kaiserl. Rath Rabe und Dr. Feldercr die Gemeinde vertretung verhöhnt
Ob ex er, Wirth in Sterzing, bekennt sich als Einsender, nicht aber als Verfasser des Artikels, für den er „einstehe', weil alles, was er enthalte, wahr sei. Daß Förster Ganner gesagt habe, die Quadrat-Klafter sei 60 kr. werth, habe er selbst nie gehört, aber die Zeugen wissen dieß, so wie daß Ganner die Gemeinde um 1600fl. gebracht habe. Auch von dem angeblichen unanständigen Benehmen des k. k. Auskultanten weiß Angeklagter aus eigener Wahrneh mung nichts, sondern bloß vom Hörensagen. Der Vor- fall
habe ihn aber so gekränkt, daß es ihm, der damals krank war, als er ihm erzählt wurde, den Schweiß aus- getrieben habe. Angeklagter gibt noch an, daß alle übrigen Zeugen, der Bürgermeister, Wegscheider rc. rc., den Artikel vor der Einsendung gelesen und sich damit einverstanden erklärt haben; daß sie die „Tiroler Stimmen' zur Veröffentlichung wählten, weil sie nur diese lesen; daß sie beim Bezirksvorsteher in Sterzing deshalb keine Beschwerde erhoben, weil sie wußten, daß sie damit nichts ausrichten
; und daß sie geglaubt haben, nur die Veröffentlichung dürste der Sache die er wünschte Wendung geben. Angeklagter Johann H ä u ß l e r. Bäckermeister in Sterzing ist bereit für den im Manuskript mit seiner Unterschrift versehenen Artikel „einzustehen', obwohl er ebenfalls nicht der Verfasser, sondern nur der Einsender sei. Bei der Einsendung sei ihm daran nichts aufge fallen, er habe geglaubt, der ganze Artikel sei die reine Wahrheit. Bei der Verhandlung war er zugegen; daß der k. k. Auskultant v. Payr die beiden
Schätzmänner, Anton Pfitscher, Hirschenwirth und I. Mair in Bahrn, als unbrauchbar abgedankt habe. sei wahr, dagegen wisse er von einer Zusicherung des Försters Ganner betreffs des Ablösungspreises nichts. Der Vorsitzende hält ihm vor, daß er laut Schätzungsprotokoll mit den neuen Schätzleuten einverstanden war, wie seine Unter schrift beweise. Angeklagter kann darauf nichts einwen den. Der Vorsitzende verliest jetzt ein vom k. k. Bezirks- Gericht Sterzing vorgelegtes Protokoll, aus welchem hervorgeht