dieser Conkurc-sachr «uf den 2y. April d. Z. Vormittag y Uhr ausall- daiger Laudgcrichts-Kanzley Tagfàhrt angeordnet werden , wozu sämmtliche Gläubiger oder in Per son, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu wcrdt'11 winde, er woll? der Stimm«,meh^nt der crl^icucne» Gläubiger beytreten. ' Kaiser!. König! prov La den à ndgericht Schwatz März iffr.?. Warb er ger, Landrichjer. z Kv .ucurS-Edict. Vom i. k. prov Landgerichte Sterzing wird hlc- mir allen denjenigen, denen daran gclcgo» ist, h<- kannt gemacht
werden würNn. Zugleich wird auf den lösten t. M. April m y Uhr Vormittag in dieser Landgerichts-Kaiizll Tagsahung anberaumet, um über dcn cinMal« aufgestellten Vermögens - Verwalter, und die U nennung eines Creditore»-Auèschusscs eincn W schlug zu fassen, wozu sämmeutliche GwercheM Gläubiger unter dem Rechts - Präjudiz zu crD nen vorgeladen werde», Haß die' nicht Erscheinend an den Abschluß der gegenwärtige» Gläubiger§l bunden sey« sollen. ' . c> K. K. prov. Landger. Sterzing, den erscheinen