. Vom Freiherrlich von Sternbachischen Landgericht Sterzing wird hiemit allgemein bekannt gemacht, das? die noch vorhandenen zur Pfarrer von Tschnsischen Verlasstii- schaft gehörigen Stücke, alSi-Kühe, einige Bangeräth- schasten, mehrer« aufgerichtete Betten, MeubelS und an dere Hausgeräthschasten am 28. dies MonarS Vormittag um 8 Uhr angefangen, und die folgenden Tage im Psarr- hofe zu Stilfs gegen gleich baare Bezahlung im Wege öffentlicher Licitativi, werden Hindangegeben werden, lvr- bei sich demnach
Kanssliebhaber einfinden können. Sterzing, den 6. April i8>8. Schiestl, Landrichln. 1 Edikt. , , Um den Schnldenstand des zu Vrunecken verstorbe nen Mathias Zechne, insgemein Strnher HieiN genannt, legal zu erheben, werden alle Gläubiger desselben hiemit aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche bis 20. M,'i d. I. bei dem ünlerzeichnetei, Landgerichte um so gewisser izumelden und darzurhun. als ihnen widrigensalls cm r erwähnten Verlasseitschaft, wenn selbe durch Bczah» ng der angemeldeten Forderungen