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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 433 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
404 Das Grundbuch im allgemeinen. jährlichen Betrage von 1V00 X. Auf dieser Rentenforderung des Max Bender ist das Pfand recht für die vollstreckbare Forderung des Johann Ollerer per 4M X samt Nebengebühren in t? Postz. 10 einverleibt und auf der letztbezeichneten Forderung haftet in V Postz. 12 die Forderung des Franz Peter per 250 X samt Neben gebühren. Eigentümer des Hauses ist Gustav Wer. V. Auf Grund des rechtskräftigen Überweisungs beschlusses à vom 1. Juli 1903

GZ. -— wird die Einverleibung der Übertragung des Betrages von 482 X 92 Ii der auf dem Hause in der Himberger- straHe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1001 des X. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 8 für Max Bender ein verleibten Rentenforderung von jährlichen 1000 X an Johann Ollerer zur Hereinbringung seiner voll streckbaren Forderung im Betrage von 400 X samt 4'/g Zinsen von: 1. Jänner bis 1. Juli 1903, den Gerichtskosten per 69 X 92 d. und den Kosten dieses Ansuchens im Betrage von 5 X bewilligt. Zugleich wird die Übertragung

des auf der Forderung des Johann Ollerer in L! Postz. 12 für die Forderung des Franz Peter im Betrage von 250 X samt Nebengebühren einverleibten Pfand rechtes aus die nun übertragene Forderung des Johann Ollerer per 482 X 92 d, sowie die Löschung des m (? Postz. 10 einverleibten Pfandrechtes verordnet. Hievon werden verständigt: 1. der Verpflichtete Herr Max Bender, 2. Herr Gustav Ister, 3. Herr Johann Ollerer, 4. Herr Franz Peter. K. k. Bezirksgericht Favoriten, Abt. III den . . Iii. Einverleibung her Beschränkung

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