. Der k. k. Forstrat: Brandstetter. Erinnerungen. i ^ ^ ^ ^ ^ Edikt 2 Einleitung des Verfahrens zur Todeserklärung des > Franz und Johann Wunderer in Prad. Franz und Johann Wunderer, Söhne des im Jahre 1895 verstorbenen Martin Wunderer von Prad sind, der erste im Jahre 1866, der zweite im Jahre 1872 nach Amerika ausgewandert. Sie haben Amerika auch erreicht; die aber ihnen auf ihre Ankunftsmeldung ge schriebenen Briefe kamen als unbestellbar zurück. Die mittels öffentlicher Ausschreibung versuchte Aus forschung
derselben blieb erfolglos. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Ver mutung des Todes im Sinne des Z 24 Zl. 2 a. b. G.-B. eintreten wird, wird auf Ansuchen der Serafine Wunderer verehel. Fischler in Prad das Verfahren zur Todeserklärung der Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herrn Ambros Rungg in Prad, Nachrichten über die Genannten zu geben. Franz und Johann Wunderer werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte
zu erscheinen, oder es auf andere Weife in die Kenntnis ihres Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 1. Juni 1908 auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung ent scheiden. ^ K. k. Kreisgericht Bozen, Abteilung III, am 8. Mai 1907. SO Biegeleben. G.-Zl. vb i z/7 Edikt. 2 Wider Johann Georg Schulze, Schneider meister von Nauders dessen Frau, deren Aufenthalt unbekannt ist, wurde bei dem k. k. Bezirksgerichte in Nauders von der Firma A. Traxls Söhne, Schaf wollenfabrik in Flirfch, durch Dr. Hans Gabl
, Advokat in Landeck, wegen 9sL98ks. A. eine Klage an gebracht. Auf Grund der Klage wurde die Tagsatzung auf S. Juni 1907, um 10V» Uhr vormittags, bei diesem Gerichte, Amtszimmer Nr. i, angeordnet. Zur Wahrung der Rechte des Johann Georg Schulze und dessen Frau wird Herr Franz Loh mann, Bäckermeister in Nauders, zum Kurator bestellt. Dieser Kurator wird die Beklagten in der bezeichneten Rechtssache auf deren Gefahr uud Kosten so lauge vertreten, bis diese entweder sich bei Gericht melden
eingesetzt hat. Da dem Gerichte der Aufenthalt der Erben: Fer dinand Ainhauser, Johann Ainhauser eventuell dessen Nachkommen, Josef Oberkofler und Franz Marchetti unbekannt ist, so werden sie aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung an zubringen, widrigenfalls die Berlassenfchast mit den sich meldenden Erben und dem für sie aufgestellten Kurator Stanislaus Trojer, Privat in Sarnthein abgehandelt würde. K. k. Bezirksgericht