¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
Sparkasse die Forderung per 109.000 X samt 5'/,<>/„ Zinsen, Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinfen, Regiebeitrag und 2000 X Kaution. Die Pfandbriefanstalt zediert den Teilbetrag von 89.400 X samt Zinsen, Verzugs-^ rückfichtlich Zinseszinsen und der Kaution per 2000 X an die I. öster reichische Sparkasse; Josesine Seitz schreitet um die Übertragung, sowie um die Löschung des nicht zedierten Kapitalsteilbetrages und der nicht zedierten Zinsen, Verzugs- und Zinses zinsen, sowie des Regiebei träges
ein. L, Auf Grund der Quittung und Löschnngserklarnng ^ ääo. Wien den 17. Mai 1900, der Zession L ciào. Wien den 10. Mai 1900 und der Amtsbestätigung ciclo. Wien den 26. Mai 1900, wird 1. die Einverleibung der Löschung des Pfand rechtes bezüglich eines Teilbetrages voll 10.600 X samt hiervon entfallenden Nebengebuhren von der auf dem Hause in der Hengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 712 des IV. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 1 einverleibten Forderung der Pfandbriefanstalt der I. österreichischen Sparkasse
im Betrage von 100.000 X samt 5^/.//^ Zinsen, 5'/./>/<> Verzugs-, rückfichtlich Zinseszinsen, Regiebeitrag und 2000 1^ Kaution, 2. die Einverleibung der Löschung des Pfand rechtes in Ansehung von ^///^ Zinsen, Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinsen und Regiebeitrag der vorstehend sul) 1 bezeichneten Forderung nnd 3. die Einverleibung der Übertragung der obigen restlichen Forderung der Pfandbriefanstalt der I. öster reichischen Sparkasse im Betrage von 89,400 X samt Zinsen, Verzugs- rücksichtlich
Zinseszinsen und 2000 X Kaution an die I. öster reichische Sparkasse bewilligt.