Uhr abends, in den anderen Orten von Tirol und Vorarlberg bis 8 Uhr früh und nach 8 Uhr abends, beim Verschleiße überall während des ganzen Sonn tags gestattet. 2. Zucker-, Kuchen- und Mand o la t ti b ä ck e r. Die Arbeit bei Erzeug ung von Waren, die nicht in Borrath gehalten werde» können, sondern für den Genuß frisch er zeugt werden müssen, ist am Sonntage bis 12 Uhr mittags, beim Verschleiße am ganzen Tage gestattet. 3. Fleischhauer, einschließlich Pferde fleischhauer und Wildprethändler
am Sonntage nicht stattfinden. 4. F l eis ch- selcher und Wur st erzeuge r. Die Sonn tagsarbeit ist bei der Erzeugung bis längstens 10 Uhr vormittags, beim Verschleiße wie bei dem Handel mit Lebensmitteln (L. I , II.) gestattet. 5- Molkereien und Käsereien. Die Sonn tagsarbeit wird bei der Erzeugung und beim Ver schleiße bis 11 Uhr vormittags und nach 3 Uhr nachmittags gestattet. 6. Naturblumenbin- d e r e i. Die Arbeit ist bei der Erzeugung und beim Verschleiße am ganzen Sonntag gestattet. 7. Friseure
, Barbiere und Perrücken- m ach er. Die Svnntagsarbeit ist an allen Sonn> tagen des Jahres in den Städten und Orten Jnns- brück mit Willen, Hötting und der Fraktion Pradl, Bozen mit den zu dieser Stadt eingepsarrten Par zellen von Zwölsmalgreien, Trient und Rovereto bis 1 Uhr nachmittags, in allen übrigen Orteu bis 3 Uhr nachmittags; ferner an den Sonntagen vom 25. Dezember bis Aschermittwoch auch nach 5 Uhr nachmittags gestattet. In den Hotels und Pensio nen darf die Arbeit an allen Sonntagen des Jah
. G. Bl. Nr. 58, betreffend die Regelung der Sonn- ! ' (Fortsetzung folgt), und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe und im Grunde der gemäß § 1, Art. VI des zitirten Gesetzes er- laffenen Ministerialverordnung vom 24. April 1895, R. G. Bl. Nr. 58, betreffend die Gestaltung der Sonntagsarbeit bei denjenigen Produktionsgewerben,- rücksichtlich welcher die Ermittlung und Feststellung KurzraS (Schnals), 7. August, der erforderlichen Ausnahmen von der Borschrist j (Kurze Notizen.) Hier ist jetzt die Hoch- der Sonntagsruhe
mi der eben bezogenen fflmt- s^ison. Eines Tages langten, vom Oetzthal kom- sterialverordnung der k. k. Statthalter-! übertragen - „.end, 74 Touristen an. Die meisten machen beim wurde, sowie be, den Handelsgewerben nachstehende ! „Kurz' Haltstation. Man lebt dort billig und gut. -versugung getroffen. , in den Zimmern und Betten, sowie die A. Produktionsgewerbe. § freundliche Bedienung, machen den Aufenthalt dort Die gewerbliche Arbeit wird an allen Sonn- 1 angenehm. Die Frau Wirthin, eine tüchtige tagen