Nr. 272. Innsbruck, Dienstag den L7. November 1894. 80. Jahrgang. .Bote für Tirol und Vorarlberg- cricbeint täglich, mir Äusnawne der Sonn- und Feici-tage. VreiS für hier bnlbiäbrig 5 fl. 2L kr., vierteliäkirig 2 N. V; tr.. in?n.,'l:6, !>» tr. i täglicher Aniendun?: dald!i?I>rig ü sl. ö.'i tr.. vicrielinin:a Z il. 41 kv ön. .'^älir. — MnnaiS-Veslelliingen mit Vostvers.'iidung werden niu>! ^«lch die Post dejvgcn b«i tZglicker Auiendun?: dald!i?I>rig ü U. ö.'i ir., vicrieltnin:a
. .z'. Der permanente G e w er b ea u s f eh n s s des Abgeordnetenhauses zog am letzten Freitag das Gesetz über die Sonn t a gs ru li e in Berathung. Abg. Dr. Eben hoch erstattcic das Referat nnd em pfahl das Eingelien in die Spceialdebatie. Abg. Dr. lZxner verwahrte sich gegen den iu mehrelen Paia- graphen ?..!>» Aufdruck gelangten conf>ssionellen Lha raltrr des Gesetzes nnd forderte eine gleichmäßige Be handlung aller gleichartigen Unternchiiiungen an dem selben L7rte, um die Bevorzugung eiuzelucr kauf
männischer Unternchiiiungen gegenüber anderen zu vermeiden. Redner negiert auch die in der Resolu tion des Grafen Sylva Tarenca geforderte Sonn tagsruhe bei den Tabaltrafilen und Loito - Lollec tnren. Abg-Vteuber forderte dic Sonntagsruhe auch für die Arbeiter der sogenannten höheren Kategorie, wie Buchhalter, kassiere, Jugeuieurc n. f. w. Die Abg. Lneger, Richter uud Wiedersperg stimiiiien für das Eingehen in dic Sp:cialdibatte. Negicrungsvir- treter Seclionschef Frc'herr v. Weigelfperg führte aus, dass
, andererseits im Hin blicke auf die ^limiter u^ Eonsuinentrn die sonn- tagSarbeit wringe..V ,..c eine gewisse Zeit gestattet werte. Auf dic Anfrage bezüglich der in den Comptoirs beschäftigten Buchhalter u. s. w crllärte der Regie- rungSvertreter, dass diese in das Gesetz mit einbezo gen seien. Bezüglich dcr Trafiken erwähnte Redner, dass bei diesen bisher zum Zweck einer Sonntag?rnhe für die dabei betheiligten Arbeitspersoneu lediglich die Verfügung getrosten iveroen konnte, dass eine ange messene
Abwechslung in der Verwendung eintrete. Hierauf wurde beschlossen, in die Speeialdebatte ein zugehen. Zu Artilel l, welcher lautet: „An Sonn tagen hat alle gewerbliche Arbeit zu ruhen', wurden folgende Resolutionen beschlossen: 1. Die Regierung wird aufgcfi»derl, dafür Sorge zu tragen, dass die in diesem Gesetze enthaltenen Bestimmungen über die Sonntagsruhe auch bei den Tabaltrafilen und Lotto- Collceturen zur Anwendung gebracht werden könne. 2. Dic Regierung wird aufgefordert, auch deu k. k Beamten