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Seite 5 von 8
Datum: 16.03.1930
Umfang: 8
wirkungsvoll im billigen Sinne. Es ist routiniert aufgezogen, die Reihe der Bilder rollt kinohaft ab. Und daß es kein Vorwurf im dramatischen Sinne ist. bestätigt Brix selbst durch die wider spruchsvolle Klassifizierung als „dramatischer Roman". Warum soll man nun plötzlich als Minus beklagen, was man ander weitig nur zu oft als Anpassung an die Zeit zu preisen nicht ab geneigt gewesen war? Weit schwerer aber, als durch seine Haltung gegenüber Kirche und Religion, sündigt das Stück wider Takt und Geschmack

im weitesten Sinne. Kein Zweifel, daß sich Hysterie und Perversion der Selbstgeißelung des Mönches, seiner Verbrennung im 21. Bild ivillig annehmen. Doch ist das Beginnen schlimmer als die furcht bare Bolzenszene im ersten Akt der „Sebastianlegende"? Freilich, bei dem Räuber hatten Wunder die Münder gestopft, die nun in ein gellendes „Kreuziget" ausbrechen Dies kann und will keine Entlastung für den Mangel an künstlerischer Qualität, die man nigfachen Unklarheiten, ja Unmöglichkeiten des Stückes bedeuten

der Vernachlässigung der pflichlmäßigen Obsorge zurück. Zur Sache bemerkte er, daß der Vorwurf eines Terrors, so wie er in dem Artikel erhoben wurde, keine Beleidigung dar stellen könne. Seine Auffassung stützte der Redakteur durch An führung der einschlägigen Gesetzesstellen und Bestimmungen über die Perfonalvertretungen. Die Kläger hätten gar keine Ursache, sich beleidigt zu fühlen und es müßte ein Freispruch erfolgen. Der Richter Erkannte auf Schuld im Sinne der Anklage und bematz die Strafe mit 30 8 bedingt

vorbestraft ist, genau wußte, wozu das Gewehr be nötigt wurde, umsomehr, als die beiden Wilderer bei der ersten Einvernahme ein diesbezügliches Geständnis abgelegt hatten. Der Gerichtshof verurteilte die Angeklagten im Sinne der von Staatsanwalt Dr. H u b e r vertretenen Anklage, und zwar Pilz zu zwei Monaten schweren Kerker. Benatzky zu einem Monat schweren Kreker, beide wegen versuchten Wilddieb stahls, und den Sporer wegen des Verbrechens der Mitschuld zu drei Wochen einfachen Kerker. Die beiden

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Seite 5 von 8
Datum: 04.05.1930
Umfang: 8
, war nur Um festen Widerstande des 16jährigen Mädchens zu verdanken, zie verließ auch nach diesem Vorfall dauernd das Haus ihres Moaters. Der Angeklagte verhielt sich leugnend; so stellte er die Be ttung der Eheleute M. bestimmt in Abrede, auch sein Ver- ulien gegenüber seiner Lebensgefährtin und seiner Ziehtochter Me er zu beschönigen. Der Gerichtshof beriet längere Zeit darüber, ob der Ziehtochter to Recht zustehe, sich der Aussage zu entschlagen; im Sinne ^gerichtlicher Entscheidungen konnte

ihr aber diese Gesetzes- Mat nicht zugebilligt werden. Die Beweisführung stellte u. a. fest, daß H o f n e r an Sams- Mn und Sonntagen meist stark angeheitert sei; in die sem Zustande wird er gewalttätig. Der Angeklagte wurde im Sinne dett von Staatsanwalt Dok-» kr Hub er vertretenen Anklage schuldig erkannt und zu vier Monaten schweren Kerkers verurteilt. Außerdem wurde dem Anträge des Staatsanwaltes auf Landesverweisung folge gegeben. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Doktor »itter. Holzbiebftnhl. Ein Njähriger

Holzarbeiter aus Schwaz, der längere Zeit ckeitslos und daher in Not war, entwendete aus einem Walde in Bundesforstverwaltung drei Meter Brennholz und einen h-Len Meter Brennholz aus einem Privatwalde. Er wurde «gen dieser Diebstähle vom Schösfengerichtshos (Dovsitzender 2LSR. Mols) im Sinne der vom Staatsanwalt Dr. Huber mtretenen Anklage zu drei Wochen schweren Kerkers ver- yckilt, erhielt jedoch mit Rücksicht auf die gegenwärtige Arbeits- Wglichkeit einen dreimonatlichen Strafaufschub. Ein Diebstahl

Kerkers verurteilt. Sie er hielt auch drei Monate Strafaufschub. Gutherzige Menschen könnten sich ein Verdienst erwerben, wenn sie das Kind der An« Mgten auf einem billigeren Kostplatz unterbringen würden, luch Staatsanwalt Dr. Huber, der die Anklage vertreten mßtr. äußerte sich in diesem Sinne. Einmischnng in eine Aintshandlnng. Wegen Einmischung in die Amtshandlung eines Kufsteiner Wachmannes hatte sich heute ein Spenglergehil-fe vor den Schös sen (Vorsitzender OLGR. Wolf) zu verantworten

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Seite 5 von 6
Datum: 01.10.1930
Umfang: 6
zu können, nicht recht glauben wollte. Weiters stand die große Frage offen, ob diese Erstlingsveranstaltung im engeren Sinne, dieser neue Sport zweig im weiteren Sinne, beim Innsbrucker Sportpublikum überhaupt die erwartete Ausnahme finden und jene Begeisterung auszulösen imstande sein wird, die Gewähr bietet für den dauernden und zunehmenden Besuch sol cher bahnsportlicher Veranstaltungen; denn das Publikum ist und bleibt einmal der wichtigste und lebenspendende Faktor jeder sportlichen Bewegung dieser Art

werden, unbedingt lebensfähig ist und jene Zuschauermengen auf den Sportplatz bringen wird, die man gerne sehen würde, die aber bis heute so ziemlich gefehlt haben. Als Ehrengäste waren erschienen der Vorsitzende des Oe. R. B. Amtsrat Fritz Zederfeld, der Vorsitzende des Bun de ssportausschusses Richard Holzhammer, Oüerbaurat Ing. Albert, die Gemeinderäte Afam und Rungalüier u. a., die sich durchwegs alle im lobenden Sinne über das Gezeigte äußerten, wie überhaupt die animierte Stimmung im Publikum

, daß ihnen Greipel mehr den Eindruck eines Verrückten als den eines Betrun kenen gemacht habe. Deshalb stellte auch der Verteidiger Rechts anwalt Dr. Ulm den Antrag, auf Psychiatrie rung des Angeklagten. Diesen Antrag lehnte aber der Gerichtshof ab, da der Angeklagte planmäßig gehandelt habe. In diesem Sinne stellte auch Staatsanwalt Dr. Grünnewald den Antrag auf Bestrafung des Beschuldigten wegen gefährlicher Drohung und Erpressung, während der Verteidiger Dr. U l m den Nachweis zu erbringen suchte, daß die Tat

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Seite 5 von 6
Datum: 06.03.1930
Umfang: 6
, wenn die ohne hin kränkliche Tochter ohne Nachkommen sterben würde. Diese haltlosen Angaben, die von den schwersten Anwürfen und Beschuldigungen gegen die Eheleute Stöhr und Dr. Heidler strotz- ien, haben zweifellos die Beschuldigung des Verbrechens der Mitschuld im Sinne des § 144 zum Gegenstände. Es ist in dem seinerzeitigen Strafverfahren klargestellt worden, daß Ottilie Nagele sich in der Zeit vor ihrem Tode nicht in anderen Umständen befunden hat. Es ergibt sich dies nicht nur aus den gerichtsärztlichen Gutachten

gramm Kupfer im Werte von 126 Schilling. Der geständige, bisher unbescholtene Bursche wurde im Sinne er von Staatsanwalt Dr. Moser vertretenen Anklage zu sechs Wochen strengen Arrests, jedoch bedingt mit dreijähri ger Probezeit, verurteilt. Ein Landstreicher. Der 21jährige Hilfsarbeiter Karl Ortner, aus Kiefers- irlden (Bayern) gebürtig, nach Bruck am Ziller zuständig. Arde heute vom Schöffengericht (Vorsitzender OLGR. Wolf) >vegen Vagabundage zu sechs Wochen strengen Arrests ver teilt. Er stand

rechtfertigte sich u. a. auch damit, daß ihr Mann häufig Geld von ihr ver langte, so daß sie gezwungen gewesen sei, sich Geld zu verschaffen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Rho mb erg, wies darauf hin, daß die Ehe der Angeklagten tief unglücklich sei und ihre Straftaten zum Teil auch daraus zurückzuführen wären; für ihre Kinder sei sie eine besorgte Mutter. In ihrem ganzen sonstigen Verhalten zeige sich ihre krankhafte Art. Der Gerichtshof (OLGR. Wolf) sprach die Angeklagte im Sinne der von Staatsanwalt

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Seite 6 von 8
Datum: 12.11.1930
Umfang: 8
er großen, langanhaltenden Beifall der begeisterten Zuschauer ernten konnte Abschließend kann gesagt werden, daß dieser Abend seinen Zweck. Interessenten anzuziehen un«d auf sie im werbenden Sinne zu wirken, vollkommen erreicht hat. Zahlreiche Mitgliede ran Mel dungen waren als der erste Erfolg zu bezeichnen. Am Donnerstag abends 8 Uhr finden sich alle Mitglieder und weiteren Interessenten im Klubheim zusammen, wo dann die Einteilung der Frequentanten in Gerippen, je nach Alter und physischer Eignung

von 90 8, den er zur Anschaffung eines Fahr rades verwendleie, in Schulden gestürzt und kam nun auf den Einfall, sich durch diesen Diebstahl „zu rangieren". Den Ziegen bock. dessen Entwendung ein 16jähriger halbblöder Bursche be merkte, verkaufte er einem Metzgermeister in Fieberbrunn. Für diese unüberlegte Tat erhielt er im Sinne der von Staats anwalt Dr. Hüber vertretenen Anklage 14 Tage strengen A r r e st, jedoch nur bedingt mit zweijähriger Probezeit. Ern gestörter Spaziergang. Ein geschiedener Bundesbahnheizer

. Ein großer Teil des Schadens ist bereits gutgemacht. Der Beschuldigte wurde im Sinne der von Staatsanwalt Dr. Maser vertretenen Anklage zu vier Monaten schweren Kerker verurteilt. Die Verteidigung hatte Rechtsanwalt Dr. Walter Nagele übernommen. 8 Ein weibliches Schimpfgenie. W i e n, 11. Nov. „Alter Laus- bua. wamperter, Leutausziager, Bluathunü, blaunaferter. ogschaff- ter Taschlziiager, wann S' Ihna net bald schleichn, lern i mein Besen auf Ihnern Buckl tanzen..." Diese kräftige Antwort erteilte Frau

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