, von dem unlen gesetzten Tage gerechnet, bei diesem Gerichte anzumelden, und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widri genfalls die Verlassenschaft, für welche inzwischen Jakob Sigmund, Gemeindeausschuß in Sarnthein, als Ver- lassenfchafts-Kurätor bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbSerklärt, und ihren ErbsrechtStitel aus gewiesen haben, verhandelt, und ihnen eiugeaniwortet, der nicht angetretene Theil der Aerlassenfchaft ader, oder wenn sich Niemand erbSerklärt