und Verlassenschaftsgläubiger. Von dem k. k. Bezirksgerichte Bozen wird bekannt gemacht, daß am 21. Mai 1901 Sigmund Stöger, Fuhrknecht aus Eben, Bezirk Schwaz, im Stadtspital zn Bozen, ohne Hinterlassung einer letztwilligen An ordnung gestorben sei. Da diesem Gerichte nnbekannt ist, ob nnd welchen Personen auf seine Verlässenschaft ein Erbrecht zu stehe, so werden alle diejenigen, welche hierauf ans was immer für einem Nechtsgrnnde Ansprnch zu mache» gedenken, aufgefordert, ihr Erbrecht biuuen einem Jahre, von dem unten gesetzten Tags gerechnet
als et blos eingezogen würde. Alle diejenigen, welche an die Berlassenschast des Sigmund Stöger als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, haben beint gefertigten Gericht. Amts zimmer Nr. 3, zur Anmeldung und Dartuung ihre« Ansprüche am 4. November 1904, vormittags 9 Uhr, zu erscheinen oder bis dahin ihr Gesuch schriftlich zu überreichen, widrigen? den Gläubigern an diese Ver lassenschaft, wenn sie durch Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Ansprnch zustande