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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 16 von 20
Datum: 18.04.1903
Umfang: 20
Anwendung zu finden. Die bezüglichen Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung, welche gemäß den Bestimmungen des nach folgenden Z 16 Alinea 2 einzuberusin ist, zu fassen. Wenn die Bestellung eines eigenen Kaffiers nicht noth wendig ist, welche Frage der Landesausschuß nach Anhörung der k. k. Statthalterei entscheidet, so hat der Sekretär gleichzeitig auch die Geschäfte des Kassiers zu übernehmen. s 2. Der Gemeinde-Ausschuß entscheidet und beschließt über die Besoldung der Beamten der Gemeinde sowie

auch über die anderweitigen Dienstbezüge unter Vorbehalt der übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Stellen der Gemeindesekretäre und Kassiere werden unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinden in vier Kategorien eingetheilt, und zwar: Stellen 1. Kategorie: Gemeinden mit wenistens 4000 Einwohner, Minimalgehalt für den Sekretär Kronen 2400 und für den Kassier Kronen 2000 pro Jahr. Stellen 11. Kategorie: Gemeinden mit wenigstens 3000 Einwohner, Minimalgehalt für den Sekretär Kronen 2400

und für den Kassier Kronen 1600 pro Jahr. Slellen 111. Kategorie: Gemeinden mit wenigstens 2000 Einwohner, Minimalgehalt für den Sekretär Kronen 1600 und für den Kassier Kronen 1200 pro Jahr. Stellen IV. Kategorie: Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohner, Minimalgehalt für den Sekretär Kronen 1200 und für den Kassier Kronen 800 pro Jahr. Unabhängig vom Gehalte, welchen der Gemeinde- Ausschuß auf Grund des Vorhergesagten festsetzt, er halten der Sekretär und Kassier zwei Quinquenalzu- lagen, welche in der Pension

anrechenbar sind, und zwar jede im Betrage von Kronen 400 für den Sekreträr und Kronen 300 für den Kassier der 1. Kategorie. Im Betrage von Kronen 300 für den Sekretär und Kronen 200 für den Kassier der 11. Kategorie. Im Betrage von Kronen 250 für den Sekretär und Kronen 180 für den Kassier der 111. Kategorie. Im Betrage von Kronen 150 für den Sekretär und Kronen 100 für den Kassier der IV. Kategorie. Bei Anweisung der Quinquenalzulagen ist jene Dienstzeit in Anrechnung zu bringen, welche der Beamte

einer solchen auf eine gleichwerthige Entschädigungs - Anspruch. Die betreffende Wohnung hat wenigstens aus drei Zimmern nebst den noth- wendigen Nebenräumen zu bestehen. Wenn die Gemeinde nicht bereits vor der Verlautbarung dieses Gesetzes über eine eigene Dienstwohnung für ihre Beamten verfügt, so hat dieselbe hiefür dem Sekretär eine jährliche Entschädigung von 20 Prozent des in der Pension des anrechenbaren Gehaltes Aktivitätszulage zu bezahlen. In den vorgenannten Kurorten hat die Entschädigung im Verhältniß 30 Prozent

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 15 von 20
Datum: 18.04.1903
Umfang: 20
durch genügendes Wasser konnte dem Brande Einhalt gethan werden, wozu auch noch die Feuer wehren von Pfaffenhofen, Mötz und Silz beitrugen. Das Unglück soll durch halbgewachsenen Knaben, welche während des festtäglichen Gottesdienstes im Stadel eines abgebrannten Hauses rauchten, entstanden sein. — In der Nacht vom 21. auf 22. März gewahrte der Nachtwächter in weiterer westlicher Entfernung eine , Tiroler Gemeindeblatt Nr. 8 Seile 69 andere Funktionäre wechseln, der Sekretär aber bleibe und bilde den einzigen

: „Die heute tagende Gemeinde- beamten-Versammlung spr cht sich dahin aus, daß die Erlaffung einer auf modernen Grundlage beruhenden Gemeinde-Ordnung dringlich und ein Gebot der Noth- wendigkeit ist." Dies wurde einstimmig angenommen. Sodann kam die Bestellung von Gemeinde-Inspektoren zur Sprache. Hierüber referirte Gemeinde-Sekretär Haueis und führte aus, daß durch die Bestellung von Gemeinde-Inspektoren ein Bindeglied zwischen der Ge meinde und dem Landesausschuffe geschaffen werde; es würde dadurch

. Vorsitzender Sekretär Haueis dankte den Herren Kollegen für die gezeigte Einmüthigkeit, sprach di? Hoffnung aus, es werde sich diese Einmüthigkeit auch betreffs anderer Angelegenheiten in Tirol allmäh lich Bahn brechen; Deutsche und Italiener seien zwei Kulturvölker, die keinen Grund hätten, sich zu be kämpfen. Redner betonte weiterhin die Bedeutung der soeben abgehaltenen Versammlung, welche nicht nur das Wohl der Gemeindesekretäre, sondern auch das Wohl der Gemeinden und die Förderung des Ge meindewesens

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