, als »na» sonst nach fruchtlos verstrichener Frist zur Todeserklä rung schreiten, nnd das vorhandene Vermögen unter die bekannten gesetzlichen Erben vertheilen würde. Kaiserl. Königl. prov. Landgericht Sonnenberg Bludenj den 20. Februar 18^7. Aber e r, Landrichter. Ediktal - Citation. Simon Wasserer, Krämer in Fügen, hat mit einstwei liger Einstimmung deü aufgestellten Sequesters, Sebastian Zeii.nier, Wirthes in Fügen, jedoch mit ausdrücklichen Vorbehalt der Genehmigung von Seite der Gläubiger sein Anwesen verkauft
einer förmlichen Klage gegen oen einstweilige» Massevertreter Sebastian Zenimer, bis zum 21. April d. I. bei diesem k. k. Landgerichte ein- zureiten, wenn ihnen gleich ein Eigenthums-Pfand-oder Kempei.>ationsrechr zustande, indem des Lehrern ungeach tet >eder Su,uldner zur Abtragung seiner Schuld an die Malie weroe verhallen werden. Zugleich wird aus den obgedachten 21. April Tagfahrt zur Bestätigung des jetzigen oder Ernennung eines neuen Mai>ev.-.lrerers undKredirorenausschusseS, zu einein Nach laß Versuch