, und zwar an Sonn tag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag gestattet. Unter Fleisch im Sinne der bezogenen Mini- sterialverordnung ist Rind-, Kalb-, Schweine- und Hühnerfleisch, mit Ausnahme von Wurstwaren und inneren Organen der geschlachteten Tiere, wie: Lunge, Leber, Nieren, Filz, Hirn und dergl. zu Verstehen. — (Schnellzugbenützung.) Den mit Landsturm-Legitimatlons-Blütter beteiligten, ist die Benützung von Schnellzügen nicht gestattet, auch dann nicht, wenn sie aufzahlen möchten. — (Schutz