, welcher dieselbe so dringend bedarf. In dem heutigen Gesetze begründen wir jene Institution, welche bestimmt ist, den Rahmen zu schassen, in welchen» alle die Rechte, welche wir bereits durch vorgävgige Beschlüsse uns gesichert, ihren praktischen Schutz finden werden. Wenn ich nun frage: Ist die vorliegende Versassung allen wirklichen bcachlenSwerlhen Eigenthümlichkeiten der Monarchie angepaßt, geht sie in Concessionen an diese noch an die Gränze des Möglichen, gewährt sie die Hoffnung einer bessern Zukunft
sind, wird seine Sonne scheinen lassen über Alle, auch über sie, und während in der Ver fassung jedes Recht und jedes edle und erlaubte Streben seinen Schutz finden wird, wird alles das der Strenge des Gesetzes verfallen, was da glaubt, sich über das Gesetz oder außerhalb desselben stellen zu können. Auch eine andere Klasse von Gegnern, die gesähr, lichste von allen, die werden wir in diesem Augenblicke wohl nicht versöhnen; es sind dies jene, die auf nationales und sog. historisches Recht sich stützend, daö Reich