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Tiroler Wastl
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Seite 5 von 12
Datum: 09.08.1908
Umfang: 12
im Kindesalter durch Herumspringen oder andere stürmische Bewegungen verloren gehen kann. Ist das Merkmal aber vorhanden, dann ist die absolute Rein heit außer allem und jeden Zweifel festgestellt. Trotzdem nun das dahin lautende Zeugnis des Spitalarztes dem durch das Gemeindeamt von Kaltern eingebrachten Rekurs beigelegt gewesen ist, hat es weder der Dekan von Kaltern und noch viel weniger der Kurat von Planitzing, die Mühe wert erachtet, die Verleum dete in Schutz zu nehmen und den frommen Tratsch- basen

seiner vormundschaft lichen Pflicht beim Sittenhirt des Ortes für sein Mün del Schutz bittet und Hilfe sucht, net um seine Zukunft bange zu sein. Lassen die gewählten und berufenen Schutzherrn des Volkes den wackeren Grobschmied von Kaltern trotz dieses Notschreies in Stich, dann Grobschmied, werde grob, wie dein ehrsames Handwerk. Dann laß das Feuer auf deiner Esse erkälten, geh von einem Nachbarn zum andern, frag sie, ob du net allzeit ein rechtschaf fener, ehrsamer und gut christlicher Gewerbsmann ge wesen

bist und ob du dirs gefallen zu lassen brauchst, daß deine und der deinen Ehre von amtswegen so in den Kot herumgezogen wird Frag sie, wer christlich gehandelt hat, Christus, der die Herde verlassen und dem verirrten Schafe nacst gegangen ist, bis er es gefunden hat, oder der Dechant von Kaltern, der nicht einer Verirrten, sondern bloß einer schuldlos Verleumdeten, die in Begleitung einer ehrsamen Bürgersfrau bei ihm Schutz gesucht hat, barsch die Tür gewiesen? Und sind deine Nachbarn ehrliche Christenmenschen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 24.02.1905
Umfang: 4
zu glauben? Und Millionen und Abermillionen, ja im Grunde alle Menschen hätten dieses Bedürfnis? — Hier scheint uns eine Einschränkung not zu tun. Aus jedem guten Geschichtswerk kann man sich darüber belehren, daß die Religionen ursprünglich entstanden find aus dem Bedürfnis nach Schutz gegen die Naturgewalten und nach Erklärung übergewaltiger Natur ereignisse. Der Mensch der Urzeit, der hilflos und kenntnis los den Erdbeben, Sturmfluten, feuerspeienden Bergen u. s. w. gegenüberstand, nahm an, daß böse

die eine Hälfte ihrer Aufgabe, die Erklärung der Natur ereignisse, mehr und mehr an die Wissenschaft hat abtreten müssen. Wie aber steht es mit dem Schutz gegen Gefahren, gegen welche die menschliche Kraft nicht ausreicht? Einen Teil davon hat ja wohl auch die Wissenschaft übernommen. Aber bei weitem nicht alle. Dazu kam, daß mit dem verfeinerten Zu sammenleben der Menschen neue Gefahren entstanden, von denen der Urmensch noch nichts wußte, nämlich die Gefahren sozialer Natur. Gegen Sturmfluten lernte

man mit vereinten Kräften Dämme aufführen, aber gegen Not, Elend. Armut, die aus der Art und Weise des sozialen Zusammenlebens entspringen, hat die Wissenschaft, kaum in unfern Tagen begonnen, Mittel zu suchen. Das Bedürfnis nach Schutz gegen solche Gefahren datiert aber auch schon aus dem Altertum. Und es ist sicherlich eine der wichtigsten Ursachen für die rapide Ausbreitung des Christentums, daß dieses — im Gegensatz zu den alten heid nischen Religionen — die soziale Not zum Hauptgegenstand seiner Sorge

machte. Die alten Religionen waren Natur religionen, das Christentum war von Anfang an mit allem Nachdruck eine soziale Religion, eine Religion für die Armen und Unterdrückten, denen es Erlösung von ihrer Not im Jenseits versprach. Also die Wissenschaft war Jahrtausende lang nicht im stande, das Bedürfnis nach Schutz und Erlösung, das die Volks massen wirklich empfinden, voll zu befriedigen. Sie ist auch heute noch nicht dazu imstande, ja, sie wird es vermutlich niemals sein. Denn je mehr

uns die Wissenschaft Schutz gegen Gefahren? Indem sie die Ursachen der uns gefährdenden Vorgänge aufdeckt, so daß wir Mittel dagegen ergreifen können. Demnach: sobald einmal sistgestellt ist, daß der allergrößte Teil des Weltganzen unserem Wissen ewig unerreichbar bleibt, so folgt daraus, daß uns die Wissenschaft allein niemals die unerschütterliche Gewiß heit g?ben kann, daß die Welt „gut" eingerichtet ist, das heißt so, daß sie dem Denken und Fühlen, dem Sinnen und Streben des Menschen günstig

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 25.04.1902
Umfang: 6
. Die Klerikalen haben das Mehrstimmrecht angeblich znm Schutze des Eigentums, der Familie und der Wissenschaft eingeführt; wer ein bestimmtes Eigentum besitzt, Familienvater ist oder eine Prüfung bestanden hat, darf eine Stimme mehr abgeben. Wie die Wissenschaft geschützt ist, das erkennt man aus dem Umstande, daß unter den 42.000 Wählern der entsprechenden Kategorie sich 7000 Geistliche befinden. Aber auch der Schutz der Familie ist nur ein Vorwand, denn um eine Mehrstimme als Familienvater zu haben, muß

, mit der sie am Pluralwahlsystem festhalten; fällt dieses, so ist auch die klerikale Majorität und mit ihr das klerikale Regiment gefallen. Vom „Schutz der nationalen Arbeit". Es ist eine allbekannte Tatsache, daß es das „nationale Gefühl" der Herren Unternehmer zuläßt, ihre hungernden Stammesgenossen zu ignorieren und an deren Stelle billige Arbeitskräfte anderer Nationen zu beschäftigen. Wir kennen sogar eine Gemeinde mit einem deutschnationalen Bürgermeister an der Spitze, die bei ihren Wasserleitungsarbeiten zum Großteil

Italiener beschäftigt, die infolge ihrer Polenta-Genügsamkeit billiger und infolge ihrer geistigen Trägheit physisch mehr arbeiten als die deutschen Arbeiter. Dasselbe Schauspiel können wir übrigens überall sehen und selbst in der Haupstadt des deutschen Reiches, wo die Krise nicht minder schwer wie bei uns auf der Arbeiterschaft lastet, müssen tausende braver arbeitswilliger Familienväter seit Monaten ohne Be schäftigung herumlaufen, während das auf den „Schutz der nationalen Arbeit" so sehr versessene

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 30.03.1905
Umfang: 8
Tagblattes Kenntnis erhalten. Wäre dieser Fall nur vereinzelt, so ließe sich darüber ja reden, obwohl der Katholik sich dagegen auf das entschiedenste verwahren muß, daß gerade ihm gegenüber der Schutz des Gesetzes nicht gelten soll, und zwar auch dort nicht, wo daS erhabenste Dogma seines Glaubens in so verächtlicher Weise angegriffen wird. — Aber die Sache liegt anders. Wir haben es schon seit einer Reihe von Jahren damit zu tun, daß in genissen-Zeitungen

dursten kommen lassen, wo sie verpflichtet waren, endlich energisch aufzutreten und den Schutz des Gesetzes auch für sich in Anspruch zu nehmen. (Lebhafter Beifall.) Die Nettgiov ewe unentveyrtiche Stütze der staat liche« Hrduung. Meine Herren! Ich mache Sie dabei auf die Absicht, welche die betreffenden Paragraphen des Strafgesetzes verfolgen, aufmerksam. Es will ganz gewiß den einzelnen Staatsbüger schützen. ES gibt materielles und geistiges Eigentum. Zum geistigen Eigentum gehört die Ehre

, der glaubenslos ist und trotzdem seine Kinder dennoch religiös erziehen läßt, weil er weiß, daß für ein glückliches Leben die Religion die notwendige Grund lage ist. Und so kann sich der Staat in' der Praxis nicht der Ueterzeupung verschließen, daß die Ach tung der Religion ein Schutz für die staatlicheOrdnungselbst ist. (Zustimmung.) Hohes HauS! Es ist für unsere Zeit, nachdem wir im XX. Jahrhundert der christlichen Aera leben, eigentlich sehr beschämend, daß man für so etwas auf das heidnische Altertum

finden, daß der eigentliche Gesetzgeber wohlgemerkt — dieses staatlichen und in seinen Bestimmungen die Religion gar nicht be rührenden Gesetzes die Hauptgottheit der Babylonier ist. Auf Babel und Bibel braucht sich der Herr Abgeordnete also nicht zu berufen. Wir mögen zurückgehen, meine Herren, soweit wir wollen, wir finden bei den Kulturvölkern des Heidentums überall und immer die Ueberzeugung vertreten, daß der Schutz der Religion ein Schutz des Staates selbst ist. (Abgeordneter Schuhmeier

Religion auch unter diesen ist und den Schutz des Staates darum in Anspruch nehmen darf. ^ Scheint Ihnen ein solches Gesetz für veraltet, nicht mehr passend für die neuen Zeiten, so mögen die^He^en beitragen, daß es, geändert werde lMge W HeM besteW sind alle verpflichtet! auf dössen Beoöachiung tmd Handhabung zu dringen. (Sehr richtig!) Wir Ka tholiken nehmen damit gar keine Sonderstellung ein. Wir fordern also für unsere Religion den Schutz der Gesetze; wir fordern ihn im Interesse unseres Glaubens

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