455 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Kitzbüheler Bezirks-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3077611-9/1907/24_03_1907/ZDB-3077611-9_1907_03_24_14_object_8420396.png
Seite 14 von 16
Datum: 24.03.1907
Umfang: 16
IX. Jahrgang. r ! — 358 — i \ i r I \ j ! i i i i i i f f * i I Schutz und Pflege den Vögeln im Freien! Von Thomas Mayer, städt. Forstwart zu Gotzing. (Nachdruck verboten.) s ist eine traurige Tatsache, daß die nützlichen Sänger des Waldes, namentlich die verschiedenen Meisen, Spechte, Baumläufer re., welche eine Masse schädlicher Insekten jährlich vertilgen, an Zahl immer mehr zurückgehen. Woher kommt das? — Seit Jahren fallen mehr und mehr die alten Bäume den modernen Unternehmungen zum Opfer

solcher Nisthöhlen ist mehr Bedacht zu nehmen als auf die Fütterung im Winter. Sie müssen aber an der richtigen Stelle angebracht werden: Am Saume eines Waldes gegen Osten oder Südosten, das Flugloch eben falls nach dieser Richtung, 4 bis 5 m hoch an einem Baumstamm, am besten an einer Buche. Ast soll keiner in der Nähe sein; dagegen soll ein Weißdornzweig unmittelbar oor der Nisthöhle angebracht wer den zum Schutz gegen Raubvögel. Für den Wald sind eigene Nisthöhlen zu verwenden, während man die sogenannten

von selbst in diese Rinnen nach, als die Vögel aus denselben wegpicken. Bei diesem Verfahren hat man 2—3 Wochen nichts mehr zu tun, bis eben die Häuschen wieder nachgefüllt werden müssen. Die Futterhäuschen werden am besten mittels starken Drahtes zwischen zwei Bäumen oder Pfählen, ungefähr 1,60 m vom Boden ent fernt, freischwebend aufgehüngt. Dies geschieht der Katzen wegen. Zum Schutz gegen die Raubvögel bringt man an den beiden Futterseiten Weißdorngestrüuch an und zwar so eng, daß nur die kleinen, nützlichen Vögel

1
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1907/14_03_1907/TIR_1907_03_14_2_object_161468.png
Seite 2 von 8
Datum: 14.03.1907
Umfang: 8
auch im GesellschaftS- und Wirtschafts leben zum Durchbruch gebracht werbe». Die christlichsoziale Partei fordert den Schutz jedes ehrlichen Erwerbes, der körper lichen und der geistigen Arbeit. Sie fordert Schutz für den Landwirt ebenso wie für den Gewerbetreibenden, für die Beamten schaft, für den geistigen und manuellen Ar beiter. Die christlichsoziale Partei verwirft den vergiftenden Kampf der Klassen mit seinen gerade für die Schwachen und Armen so unheilvollen Wirkungen; sie strebt einen gerechten Ausgleich

, ohne zu ar beilen, im Ueberflufse schwelgen, müssen Mil lionen darben. Die schwersten Lasten sind auf die Schultern der Schwachen gelegt, während die Starken begünstigt erscheinen. Eine um fassende Sozialgesetzgebung und eine durchgreifende Steuerreform muß diese fast trostlosen Zustände beseitigen Vor allem muk allen jenen, die arl eiien wollen, die Möglichkeit geboten werden, ihr Brot ehrlich zu verdienen. Solksvkrsicheruag, Schutz dem Mittelstand. Die christlichsoziale Partei verlangt serner

verschwinden gemacht. Unserer Partei verdanken die bis herigen Amätze zur Gewerberrform ihren Ur sprung. Die nächsten Programwpunkie auf diesem Gebiete sind: Schutz gegen unlau teren Wettbewerb, Auibau des genossen schaftlichen HilfSwesezis, Kreditor» ganifation und Abfatzorganisation des Kleingewerbes mit Staatsumerstützung, Maß nahmen gegen die Großwarenhäuser, welche Taulende von ehrlichen Handwerkern und AauUeuien ruinieit haben, und gegen die Schädigung des kleinen Geschäs.smannes durch Konsumvereine

, genossenschaftlichen Zu sammenschluß der Bauernschaft zur Wahrung ihrer Interessen und zur Organisation eines billigen Kredites, gesunde, von der Börse un beeinflußte Preisbildung für die landwirtschaft lichen Erzeugnisse, Beseitigung eines ausbeute rischen Zwischenhandels, Schutz der für die Diehwirtfckaft so notwendigen Alpenweiden, Verbreitung der Viehmast zur Bekämpfung der periodisch in den Städten auftretenden Fleischnot werden wir von der Gesetzgebung und Verwaltung fordern. DaS landwirtschaftliche Versiche

So lan >e Frauen und Kinder überhaupt noch zur Fabriksarbeit herangezogen werden dürfen, müssen für sie die bestehenden Schutz gesetze verschärft und strenger gehandhabt weroen. Die Arbeitszeit in den Fabriken muß so lange gesetzlich verringert werde», bis sie eine menschenwürdige Existenz ermöglich:; sür die verschiedenen Fabriksbelriebe ist je ein NormalarbeitStag festzusetzen. Ueberstunden und Nachtarbeit sind strenger zu regeln. Sonn- und Feiertage sind unbedingt frei zu geben

8
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1901/13_12_1901/BTV_1901_12_13_6_object_2991221.png
Seite 6 von 8
Datum: 13.12.1901
Umfang: 8
, diente seit Ostern freiwillig im Regi- mente und war allgemein beliebt. Als Motiv seiner That wird angegeben, dass er vor einigen Tagen einen Brief mit der Mittheilung erhielt, seine Geliebte sei gestorben. Der Schutz von Baudenkmalen. Im Herrenhause brachte Freiherr v. Helsert einen Gefetz- entwnrs ein, welcher neue Bestimmungen betreffend den Schutz von Baudenkmal?,, festsetzt. In deni Entwurf wird unter anderem ausgeführt, dass Baudenkmale, d. i. Bauwerke öffentlichen, kirchlichen oder Prosa

,nn Charakters oder Interesses, in was immer für einen, Besitz sie sich befinden mögen, unter dem Schutze des Gesetzes stehen, insoferne nicht, nach dem Spruche der für solche Angelegenheiten berufenen Behörde, die künst lerische oder geschichtliche Wertlosigkeit des Gegenstandes einen solchen Schutz entbehrlich macht. Weiter wird betont, dass ohne Zustimmung der für Erhaltung und Schonung zuständigen Behörde an derartigen Bau werken keine, ihr ursprüngliches Gepräge verwischende oder schädigende Aenderung

in dauernder Beziehung und Bestimmung stehen, dürfen cni? denselben selbst tnnn nicht entfernt werden, wenn ihre Beseitignng die banliche Integrität des Denkmals nicht gciäii.den würde. Bauwerke rein privaten Ursprunges nnd Charakters bleiben von den vorgeimünteii Bestimmungen srei, es wäre denn, dass der Eigenthümer selbst sie, falls sie eine geschichtliche oder eine küustleriiche Bedeutung besitzen, uuter den Schutz des Gesetzes gestellt zu wissen verlangt, der ihnen sodann nach Znlass der Umstände

17