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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 16
Datum: 17.09.1914
Umfang: 16
am Oberschenkel). Amraser Peter, 24 Jahre alt, Kals, 2. Kaiserj.-Neg., (Schulterschutz). Casagrand a Joses. 28 Jahre alt, Norgare, 3. Kaiser j.-Reg.. (Rippenprellung). Eider Alois. 27 Jahre alt, Ahornach, 1. Kaiserj.-Reg., (Schutz r. Fuß). Folgareit Venanzio, 30 Jahre alt, Terragnolo, L.-R., (Schrapnellschuß im Knie). Fran k Raimund, 23 Jahre alt, Zams, 2. Kaiserj.-Reg., (Streifschuß l. Fuß). Franceschini Tomaso. 23 Jahre alt, Currano, 2. Kai serj.-Reg., (linker Armschuß). Fuchs Johann, 22 Jahre alt

, Hopfgarten, 2. Kaiserj.- ? Reg., (ma'rschmarod). Futscher Joses, 29 Jahre alt, Frastanz, Kaiserj.-Reg., (Armschutz). G a l v a n Benedetto, 40 Jahre alt, Borgo, L.-Reg., »(Schuß im Gesätz). Holzman n Tl)eodor, 26 Jahre alt, Sterling, 3. Kaiser- j:-Reg., (Schutz i. l. Futz). Kunz Hermann, 28 Jahre alt, Sulz, 2. Kaiserj.-Reg., (rechter Armschutz). Manz Joses. 24 Jahre alt, Nassereith, 2. Kaiserj.-Reg., .(Kreuzschutz). Nav e Attilia, 27 Jahre alt, Rovereto, 1. L.-Sch.-Reg., .(Handschutz). Spött l Julius

, 35 Jahre alt, Schlünders, 1. L.-Reg., Unterjäger/.(Schutz im rechten Knie): Wieser Peter, 24 Jahre alt, 1. Kaiserj.-Reg., (Kolben hieb in den Bauch). Zanella Alexander, 23 Jahre alt, Borgo, 1. L.-Reg., (Schutz i. d. l. Hand). Bachinger Franz, 26 Jahre alt, Wels, 2. L.-Reg., 6. K., ^ (Kolbenschlag a. d. Unterleib). Balkarin Cäsar, 31 Jahre alt, Castell Tesino, Kaiserj.- Reg., (Schutz l. Hand). B ach e r Michael, 27 Jahre alt, Patsch. 1. Kaiserj.-Neg., (l.Futzschuß). Fe >>rizzi Tullio, 22 Jahre alt

, Carschatte,-4. Kaiserj.- Reg.^ (Schutz l. Hand). Giov^annasi Ernesto, 30 Jahre alt, Arco. Kaiserj.- Reg., 11/7., (l. Handschutz). Issinge r Franz, 25 Jahre alt, St. Johann i. Ahrntal, 4. Kaiserj.-Reg.. (Schutz l. Arm). Lidauer Karl, 34 Jahre alt, Wimsbach, 2. L.-Reg., (Schutz). Lenz ig Quirins, 31 Jahre alt, Montagaqa, 4. Kaiserj.- Reg., (Schutz r. Futz). Losch Philipps, 33 Jahre alt. Primiero, 3. Kaiserj.-Reg., (Schrapnellverwundg. l. Schulter). Nardelli Pompeo, 26 Jahre alt, Cadine, 3. Kaiserj.- Reg

., (Rheuma). Piccolo Giuseppe, 31 Jahre alt, Trient, L.-Reg., 1/4, (innere Verletzung). Rech, Emilio, 40 Jahre alt, Folgaria, 2. L.-Reg., (Hand schutz). Reinstadler Franz, 23 Jahre alt, Jerzens, 4. Kaiserj.- Reg., (Schutz l. Hand). Schul er Anton, 24 Jahre alt, Fähnrich, Innsbruck, 2. L.-Reg., (Schutz i. Futz). Thür Anton, 30 Jahre alt, Zugssührer. Matzleinsdorf, 1/. L.-Reg., (Prellung). Ulm Heinrichs 23 Jahre alt, Unterjäger, Neumarkt, 4. Kaiserj.-Reg., tzÄhu^ t.kHLmd>. z, 17. September 1914. Rr i89

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 01.11.1922
Umfang: 8
, daß die friedliche Entwicklung eines Landes aber nur dort möglich ist, wo neben der Volkswirtschaft auch die ideellen Güter der Bevölkerung nicht gefährdet er scheinen, vertritt der Deutsche Verband die folgen den Grundsätze: Aufnationale mGebiete: Ungeschmä lerte Erhaltung des Deutschtums unseres Volkes 'And demnach Vermeidung jeder Regierungsmaß nahme, welche auf die Entnationalisierung des Lan des hinzielt, Schutz der deutschen Schulen, Fürsorge für deutschen Beamten- und Lehrernachwuchs, volle Freiheit

zur Be kämpfung der Rebschädlinge und der durch sie verursachten Schaden. Für die Viehzucht noch insbesondere Förderung dprch Ausstellungen, Prämiierun gen, Schutz vor ungeregelter und überflüssiger Einfuhr von Zucht- und Nutzvieh, solange sol ches im eigenen Lande überschüssig ist. Absatzer leichterungen durch entsprechende Organisation der Märkte und Schaffung von direkten Absatz gelegenheiten in den alten Provinzen. Für Ob st-und Weinkultur Erleich terung des Absatzes durch entsprechende Einrich- l tung

des Verkehrs und der Versendungsmög- ' lichkeiten, Schutz der Wein- und Obstproduktion ? bei den Handelsverträgen, insbesondere mit den mitteleuropäischen Staaten. b) Schutz unserer Wälder, Erhaltung und Aus- l bau unserer Forstgesetzgebung, intensive Weiter- - führung der Wildbachverbauungen. c) Eheste Inangriffnahme des Ausbaues unserer i Wasserkräfte, wobei unter sonst gleichen ! Bedingungen jene Unternehmungen zu bevor- ^ zugen sind, welche den öffentlichen Körperschaf- ! ten und autonomen Verbänden

(Gemeinden, Land etc.) entsprechenden Einfluß und Anteil ^ sichern (gemischtwirtschaftliches System) und die ? örtlichen Interessen am meisten berücksichtigen. d) Auf dem Gebiete des Verkehrswesens - Ausbau unseres Straßennetzes, Inangriffnahme der Ofenbergbahn und des Ausbaues der Vinsch- gaubahn, Fahrplan und Tarifpolitik der Eisen bahnen, die den Personen- und Frachtenverkehr nicht hemmen, sondern fördern. Schutz des deut schen Eisenbahnpersonals. e) Fremdenverkehr: Weitestgehende. Ein reise

). f) Auf dem Gebiete von Handel und Gewerbe ins- besondere Aufrechterhaltung und wirkliche An wendung der götenden Gewerbegesetzgebung, Schutz vor dem unlauteren Wettbewerbe. För derung des gewerblichen Schulwesens. II. Auf dem Gebiete der Sozialpolitik ist anzu streben, daß jedem Arbeitsmöglichkeit, ein seiner Arbeit entsprechender Lohn oder Gehalt, Schutz sei ner Arbeitskraft und Person durch entsprechenden Ausbau der sozialen Gesetzgebung, insbesondere der sozialen Versicherungs- und Schutzgesetze gewähr

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 18.03.1930
Umfang: 8
des Innenministeriums zur Debatte ge stellt. Senator Maragliano illustriert in einer längeren Ausführung die Tätigkeit des Regimes zum Schutz der Rasse. Bemerkenswert sei das in diesen Tagen von S. E. dem Regierungschef unterzeichnete Dekret, mit welchen dke Schutz impfung gegen Dyphterie vorgeschrieben wird Das System der Präventivbekämpfung der Krankheiten werde heut« allenthalben als das beste und wirksamste verfolgt. Vor einigen Jah ren war es in Italien noch nicht so. Erst der Fascismus hat in Befolgung

87.000 betragen, mit einem Ausfall von rund 4 Millionen Arbeits tagen im Jahr. Wenn man bedenkt, daß sich in einem Zeitraum von 20 Jahren, diese Ziffern fast auf Null reduzieren lassen, so kann man auf „dje Verantwortung jener schließen, die durch ihr« wissenschaftlichen Einwendungen deren praktische Durchführung verzögern. Schshimpfung gegen Tuberkulose Die Regierung hat in den letzten Monaten ihre besondere Aufmerksamkeit auch der Schutz impfung gegen di« Tuberkulose zugewandt. Der Reiner zitiert

in die- àik wenigen Jahren mehr für den Rassenschutz sctan hat, als tn irgend einem anderen Lande Zeschehen ist. Senator Guaccero befaßt sich mit den Impfun gen, besonders zum Schutz gegen die Tuberkel- infettionen und verweist sodann auf die Zahl reichen Fürsorgswerke der Regierung, Für den Rafsenschutz von ganz besonderer Bedeutung sind uniter denselben das Reichswerk für Mutter schutz und Säuglingsfürsorge, das Balilla Reichs werk und die übrigen Jugendorganisationen, welche Bedeutung die.Regierung

besonders dem Reichswerk für Mutterschutz u. Säuglings- kürsorge zuweist, geht daraus hervor, daß Heuer oem Posten in der Bilanz ein Mehrbetrag von SS Millionen zugewiesen wurde. Das Reichs werk hat vor allem drei Aufgaben: Erstens, den Schutz der Mütter, zweitens, Schutz der Rasse durch prophylaktische Eugenetik (die wichtigste Aufgabe) und drittens die Heilung der physischen unü psychischen Mängel der Jugend. Die Be- Bedeutung aller drei Aufgaben ist ohne weiteres einleuchtend: jedoch jeder muß

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 28.10.1922
Umfang: 12
Seite 2 „Bözner Nachrichten', den 28. u. 29.'Oktober 1922 Nr. 247 Auf nationalem Gebiete: Ungeschmä lerte Erhaltung des Deutschtums unseres Volkes und demnach Vermeidung jeder Regierungsmaß nahme, welche auf die Entnationalisierung des Lau des hinzielt, Schutz der deutschen Schulen, Fürsorge für deutschen Beamten- und Lehrernachwuchs, volle Freiheit in der Betätigung des nationalen Lebens iimerhalb der durch die Gesetze gezogenen Grenzen. Nationaler Friede zwischen Deutschen und Italie nern

Ausstellungen, Prämiierun gen, Schutz vor ungeregelter und überflüssiger Einfuhr von Zucht- und Nutzvieh, solange sol ches im eigenen Lande überschüssig ist. Absatzer- ' leichterungen durch entsprechende Organisation V der Märkte und Schaffung von direkten Absatz gelegenheiten in den alten Provinzen. Für Ob st- und Weinkultur Erleich terung des Absatzes durch entsprechende Einrich tung des Verkehrs und der Versendungsmög lichkeiten, Schutz der Wein- und Obstproduktion bei den Handelsverträgen, insbesondere

.' d) Auf dem Gebiete des Verkehrswesens Ausbau unseres Straßennetzes, Inangriffnahme . der Ofenbergbahn und des Ausbaues der Vinsch- gaubahn, Fahrplan und Tarifpolitik der Eisen bahnen, die den Personen- und Frachtenverkehr nicht hemmen, sondern fördern. Schutz des deut schen Eisenbahnpersonals. e) Fremdenverkehr: Weitestgehende Ein reise- und Verkehrserleichterungen, Förderung chende Ausdehnung der gesetzlichen Bestimmun gen zugunsten der durch den Krieg geschädigten Industrien auch auf die Fremden-Industrie

der neuen Provinzen. Aufrechterhaltunq des selbständigen Wirkungs kreises der Südtiroler Fremdenverkehrs-Organi sationen im allgemeinen Rahmen, insbesondere Zuwendung eines entsprechenden Teiles der in Siidtirol eingehobenen Fremdensteuern (Abgabe an „Enit', Luxussteuer), f) Auf-dem Gebiete von Handel und Gewerbe ins besondere Aufrechterhaltung und wirkliche An wendung der geltenden Gewerbegesetzgebung, Schutz vor dem unlauteren Wettbewerbe. För derung des gewerblichen Schulwesens. II Auf dem Gebiete

der Sozialpolitik ist anzu streben, daß jedem Arbeitsmöglichkeit, ein seiner Arbeit entsprechender Lohn oder Gehalt, Schutz sei ner Arbeitskraft und Person durch entsprechenden Ausbau der sozialen Gesetzgebung, insbesondere der sozialen Versicherungs- und Schutzgesetze, gewähr leistet wird. Im einzelnen erscheinen hier .dringend: a) Schleunigste Durchführung der ökonomischen As similierung der Stäatsangestellten, sowie eine juridische Assimiliernug, welche zum mindesten die Errungenschaften der österreichischen

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Volksblatt
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Seite 3 von 12
Datum: 11.12.1897
Umfang: 12
richtet, auf deren Proclamierung wir gewählt worden sind, — und die unverhüllt dem öster reichischen Staatsgedanken gefährliche Tendenzen verfolgt. — Darin weiß ich mich auch eines Sinnes mit der löblichen Gemeindevertretung der stets patriotischen österreichischen und tirolischen Stadt Lienz. Hochachtungsvoll Zosef Waron Ai Kautt, Reichsrathsabgeordneter. Bozen, am 9. December 1897. Schutz der Teutschen im Auslande — Verfolgung im Jnlande. Wenn die Regierung des Deutschen Reiches gegen wärtig bemüht

ist, in China, auf Haiti und in Bra silien den Deutschen Schutz zu gewähren und für die Verletzung der Person oder des Eigenthumes von Deutschen im Auslande mit aller Entschiedenheit Genugthuung zu fordern, so wird sie dabei in Deutsch land aus allseitige Zustimmung rechnen können. Aber ist es nicht geradezu eine Ungeheuerlichkeit und ein schreiendes Unrecht, wenn die deutsche Regierung den Schutz und den friedlichen Genuss der Rechte, welche man von China für die Deutschen auf chinesischen Boden verlangt

Schutz auf chinesischem Boden sie außer scharfen diplomatischen Noten auch die Hilfe der Kreuzer und Kanonenboote in Anspruch nimmt. Während die chinesische Regierung allen religiösen Orden, auch den Jesuiten, daS Recht der Niederlassung und der freien Ausübung ihrer Ordensthätigkeit in Mitte einer nicht christlichen Bevölkerung gestattet, hält die deutsche Regierung ein Gesetz ausrecht, dass deutschen Frauen und Männern, die gewissen Ordensgesellschasten angehören, nicht nur das Recht

ihren Lebensberuf erfüllen! Bevor unsere „nationalen Blätter' von der „Man darinenwirtschaft' im Reiche des „Sohnes des Him mels' geringschätzig sprechen, mögen sie erst in der eige nen Heimath Umschau halten; und bevor sie den Schutz der Deutschen im Auslande so kategorisch verlangen, mögen sie erst darauf Bedacht nehmen, die Verfolgung von Deutschen im Jnlande einzustellen. Wären die in China ermordeten und ' verfolgten deutschen Missionäre Jesuiten gewesen, so wäre die deutsche Regierung in die Lage gebracht

worden, sür den Schutz deutscher Männer im Auslande einzutreten, die sie aus dem deutschen Heimatlande vertrieben hat, so wäre die deutsche Regierung genöthigt gewesen, denselben Männern in China das Recht der Niederlassung und der freien Ansübung ihrer Ordensthätigkeit zu sichern, denen sie selbst im Heimatlande diese Rechte geraubt hat Was will denn der deutsche Gesandte in China antworten, wenn das Tsung-li-Iamen bei der Beschwerde über Verletzung der Rechte deutscher Missionäre in China

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 9 von 16
Datum: 30.04.1921
Umfang: 16
aller Staatsbürger verantwortlichen Organe in schnöder Weise ihre Pflicht verletzt haben. Die- ser Vorwurf und die Verantwortung für das vergossene Blut und allen angerich- teten Schaden trifft ebensosehr die Be- Hörden, welche ihre feierlichen Berspre- chungen, für ausgiebigen Schutz zu sor- gen, nicht eingehalten haben, wie auch die ausfuhrenden Organe der offent- llchen Sicherheit des . Staates, welche uicht nur der deutschen Bevölkerung je- den Schutz versagt, sondern sogar mit den Banditen gemeinsame Sache

, ihren ! Schutz selbst in die Hand zu nehmen und ! wird von nun ab gesetzwidrigem Ban- i ditentum die natürliche Notwehr ent- » gegensetzen. ! Die Bevölkerung Südtirols wird die - in dieser Entschließung enthaltenen Fo^- ; derungen zur Grundlage ihres weiteren j Verhaltens gegenüber der italienischen j Regierung machen und wird dafür j Sorge tragen, daß die ganze Welt er- z fährt, in welch schmachvoller Weise das ! primitivste Recht eines Volkes.das Recht ^ zu leben, mit Füßen getreten wird. s Die Resolution

, das Zivilkommissa- riat und den Herrn Generalkommissär auf die für jeden leicht erkennbaren Gefahren aufmerk sam. Die der italienischen Behörden lag unter solchen Umständen klar am Tage: sie be stand mit kurzen Worten ausgedrückt darin, die ruhige, friedliebende Bevölkerung von Bozen und von uns aus festlichem Anlasse hieher g> betenen Gäste aus Südtirol vor dem fremden Pöbel mit allen der Staatsgewalt zu Gebote ste henden Mitteln zu schützen. Anstatt für ausrei chenden Schutz zu sorgen/ verhandelte Herr

zur Verfügung stehen, daß die ganze Garnison in der Kaserne Bereitschaft halte, und daß er nicht anstehen werde, faM es notwendig sein sollte, alle tau send Faszisten verhaften zu lassen. Ich säumte nicht, seine Exzellenz auf den sehr zweifelhaften Wert dieser Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen, da wir ja alle aus Erfahrung wissen, wie der Kommandant der Carabinieri, Herr Hauptmann Tagliavache den Schutz der Deut schen gegen italienische Angreifer zu handhabe:! pflegt. Der Herr Generalkommissär

europäische Fchmach bezeich nen kann. Ich frage, wo bleiben die Verspre chungen, die uns in feierlichster Weise hundert mal von den italien. Staatsmännern gegeben wurden, die Versprechungen auf den Schutz un seres Volktums, unserer Sprache, unserer Eigen art, unserer Kultur, unserer berechtigten Ge fühle und Empfindungen? Ein friedliches echt tirolisches, patriotisches Fest wird unter dem Schutz der Staatsorgane von einer Mörder bande, die von auswärts gedungen wurde, zu schweren Verbrechen gegen unsere

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Südtiroler Heimat
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Seite 2 von 4
Datum: 01.07.1930
Umfang: 4
' über die letzten Vorgänge und verweisen auf das Buch Chamsons, das die Ansicht ausdrückt: „Südtirol , ist eine ernste, internationale Frage der Zukunft.' Auch die „Donau-Zeitung' gibt in einem ausführlichen Aufsatz: „Südtirol in Erwartung' eine ganz ähnliche Dar stellung der Lage. Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Deutschen in Südtirol. Italien pflegt, seitdem es der Faschismus beherrscht, seine Verpflichtung, Minderheiten zu schützen, zu bestreiten, weil es nicht durch ein internationales Abkommen

Verpflichtung eingegangen zu fein, ihren Minderheiten aus eigener Initiativ« mittels autonomer Gesetzgebung einen besonderen Schutz gewähren. In Europa ist eine Anzhahl sprachlicher Minderheiten nicht durch internationale Verträge, sondern autonom geschützt. Zum Beispiel schützt die Schwyz ihre italienische Minder heit, ohne irgend eine Verpflichtung gegenüber Italien eingegangen zu sein, und auch im alten Oesterreich waren die Rechte der Minderheiten autonom geregelt. Diese Rege lung hat sogar gegenüber

nicht jeder Jurist', nein besser, jeder ehrliche Mann darin denn doch eine Grundlage für den Schutz der Südtiroler sehen, die Italien zum Schutze der Deutschen verpflichtet? Es ist doch klar: Jedes ernst gegebene und angenommene Versprechen bindet den Versprechenden und verpflichtet ihn zur Erfüllung. Der Unterschied zwischen Italien und jenen Staaten, welche Minderheitsabkommen unterzeichnet haben, besteht doch nur darin, daß die Einhaltung des Minderheiten- abkormnens unter die Kontrolle des Völker bundes

Rechten zu verhelfen. Italien hatte schon vor dem Beginne des Weltkrieges . Minderheiten. Seine Albertina-Verfassung gestattete diesen, den ftanzösisch sprechenden Bewohnern des Aostatales, in Ausnahmsfällen den Gebrauch der französischen Sprache sogar in der römischen Kammer. Und die in 'Rom vom 8. bis 10. April 1918 tagende Konferenz der unterdrückten österreichischen Völker schloß den sogenannten römischen Pakt und sah im Art. 7 desselben folgenden Mindest»eüew- schutz vor: „Jenen Bruchteilen

eines Volkes, welche in den Greifen eines anderen verbleiben wollen, wird das Recht auf des Schutz seiner Sprache, seiner Kultur und seiner moralischen und wirtschaftlichen Interessen zuerkannt und gewährleistet werden.' Nach Abschluß des Weltkrieges forderten einzelne M- liemsche Vereine, Patrioten und Zeitschriften den Schutz für die einverleibten sprachlichen Minderheiten. Auf dem Kongresse der Union« Jtaliana erklärte der frühere Ä-a* liemsche Minister (Sozialdemokrat) Bissolati unter allge

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 01.12.1927
Umfang: 8
die Dinge in einer nicht allzufernen Zukunft im In teresse aller mit mehr Ruhe beurteilt werden können. Für uns wird es inzwischen gut sein — wie immer es kommen werde — unsere Fe stigkeit zu bewahren. ' Giarratana. Dem neuen Strafgesetze entgegen . Die Todesstrafe sür die gemausten Verbrechen — Schutz dà Staate, der Familie, der Moral, der Religion und der öffentlichen Wirtschaft Offenbar hat diese Ermahnung des Inns- brucker Blattes ihren Ursprung in der Feststel lung, daß alle Uebertreibungen

Natur nicht zur Anwendung zu bringen, in einein Zeitpunkt, wo der Staat im hitzigsten Kampfe gegen das Verbrechen steht. 3. Wirksamerer Schutz für den Staat in seiner intimeren und internationalen Persönlichkeit, durch Bestrafung einiger Verbrechensformen, die Aeußerungen des modernen Lebens sind und im alten Strafgesetzbuch nicht betrachtet sind. <l. Wirksamerer Schutz für die Familie und die öffentliche Moral. 5. Schutz der Integrität und der Zukunft der Nasse durch Unterdrückung

der malthusianischen Propaganda und der verschiedenen Formen von Selbstvergiftung und der schuldbaren und ab sichtlichen Weiterverbreitung der luetischen In fektionen. 6. Schutz dem religiösen Gefühl und insbeson dere des katholischen Kultus. 7. Schutz der Volkswirtschaft. Diese Aufzählung nimmt nicht den Anspruch für sich, vollkommen zu sein, sondern enthält nur einige der Grundkriterien, nach denen die Mit- arbeiter bei der Ausarbeitung des neuen Pro jektes vorgegangen sind. Wie aber die Kommis sion ersieht

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 28.05.1935
Umfang: 6
im bourbonischen Heer in Napoli und hatte das Kriegssanitätswe en, das zu der Zeit noch ganz im Argen lag, und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen zum Gegenstand eingehender Erhebungen gemacht, Die Wahrnehmung, daß hier so gut wie alles noch zu tun sei, veranlaßt? ihn zu der Formulierung der programmatischen These, daß das Leben der Kriegsverwundeten heilig, ja, daß sie ats Neu trale anzusehen feien und deshalb berechtigten An spruch auf die Hilfe und den Schutz beider krieg-- sühnenden Parteien hätten

oersteht sich. Krieg sinoen wie schon vor einem Jahrtausend, Ab und zu trifft man auch auf Männer, die vor ein tröstender Beweis dafür, daß die Menschheit einem meist recht verschlissenen Koffer stehen, sich eifrig bemüht, die Wunden, die sie schlägt, Dar'.n haben sie Zigarettenbilder verstaut, dis auch wieder zil heilen. Schon damals schlössen sich nach der Quote 2.1 getauscht werden. Sie er- Bereine zum Schutz und zur Pflege der Genossen freuen sich des Zuspruchs vornehmlich der Kinder, zusammen

'. ' S.Z. Krieges, den Frankreich und Piemont 1869 um den Besitz der Lombardei gegen Oesterreich führ en, einen Aufruf an die Völker und die Regie renden zum Schutze der verwundeten Soldaten erließ. Am 22. August 1864 wurde in Gens ein Bertrag abgeschlossen, der, in neuer Fassung, am k. Juli 19V6 als Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der im Felde stehenden Heere' neu unterzeichnet wurde. Der Vertrag regelt den Schutz der Verwundeten und Kranken; er bestimmt gewisse

letzte Dienste gegen den Toten, z. B. Abnahme der Erkennungs marken, der Ausweise, sowie des privaten Besit zes der Gefallenen. Er gewährt Schonung lind Schutz unter allen Umständen den das Heer be gleitenden Sanitätsformationen und den ständi gen Sanitätsanstalten. Zu diesem Zwecke wird auch das allbekannte Schutz- uno Erkennungszei chen des „Roten Kreuzes' (im weißen Felde) ein geführt. Schließlich hat die Genfer Konvention auch die Verwendung der Dum-Dum-Geschosse verboten

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 24.06.1941
Umfang: 4
: Vie Teilnchmer am Treffen werden sich spätestes um 22.30 Uhr zurückziehen. Das Uebernachten ist für die Seilschaften gestchert, welche die Einschreibung für Betten, Matratzenlager oder Bretterlager gemacht haben. Die Aufnahme im «inen wie im anderen Schutzhause wird nach den orgnifatori- schen Erfordernissen gemacht: Wenn es möglich ist, wird den Wünschen, welche die Teilnehmer bereits ausgesprochen ha ben, entge gengekommen. 2L. Juni: Tagwa^e auf der Schutz hütte Gardeccia um S Uhr

de» Treffens mitzuarbeiten. In Pera werden alle er forderlichen Weisungen, sowie die Schutz hütten für das Uebernachten und die zu gewiesenen Routen bekanntgegeben. Auf den Schutzhütten Gardeccia und Bajolet ist die Verpflegung für alle Teilnehmer gesichert. Es wird aufmerksam gemacht, sich diszi pliniert zu verhalten, und unnötige Dis kussionen zu oermeiden. Wer nicht regel recht eingeschrieben ist, kann nicht an den Klettertouren teilnehmen, sondern muß sich mit den Ausflügen bis zu den Schutz hütten

und den leicht erreichbaren Pässen begnügen. Für die Wandergruppen gelten die nachstehenden Bestimmungen: Die Schutzhütten Gardeccia und Vajo let, Preuß und Re Alberto sind gänzlich für die eingeschriebenen Seuschasten re serviert. Die Wandergruppen müssen da her für das Uebernachten auf den Schutz- Hütten Coronelle, Eiampedie oder in Pera am LS. Juni Sorge tragen. Es wird anempfohlen, rechtzeitig die An meldung zu machen. Für die SchuMütte Coronelle beim Bergführer Luigi Miche- luzzi, Villa Margherita

, Canazei; für die Schutzhütte Eiampedie bei den Schwe stern De Toma, Pozza di Fassa; für Pera bei Herrn Angelo Rizzi, Albergo Rizzi, Pera di Fassa. Kein Teilnehmer an der Wanderungen darf allein oder in Gruppen an Ausflügen teilnehmen, die mit Klettern verbunden sind oder irgendwelche Gefahren bieten. Die Teilnehmer, welche auf der Schutz hütte Coronelle Unterkunst nehmen, sind aufmerksam gemacht, daß der Santner- paß infolge der Schneeoerhältnisse als gefährlich anzusehen ist. weshalb ernst lich

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 07.06.1904
Umfang: 8
«vd der Kandetsverkage protestieren wir : - 1. gegen jeden Versuch, den Ausgleich oder den autonomen Zolltarif in der von den Ausschüssen beschlossenen Fassung mittelst § 14 zum Gesetze zu machen. Wir fordern die Abgeordneten landwirt- chaftlicher Kreise auf, mit allen Mitteln für die Beratung und Aenderung dieser Vorlagen einzu treten und dahin zu wirken, daß nebst dem Getreide bau auch die Viehzucht, der Obst-, Wein- und Flachs bau und die Waldwirtschaft entsprechenden Schutz 5nden. Wir fordern die Regierung

und Abzeordneten auf, nimmer zu ruhen, bis auch die Viehzucht, der Wein-, Obst und Flachsbau und die Waldwirtschaft denselben Schutz finden - wie der Getreidebau und erwarten von unseren, Kollegen aller Länder, daß fie solidarisch auch für' unsere speziellen Interessen eintreten. - Beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsverträge ordern wir die möglichste Erhaltung der gegen wärtigen Absatzgebiete-für unser Obst, Wein und Vieh und wenn sich das als unmöglich erweist, die Sicherung des Absatzes im Lande

. Wir fordern auch die absolute Absperrung unserer Grenzen gegen lede Vieh- und Fleischeinfuhr auS Rußland, den Balkanstaaten und den überseeischen Ländern und ordern sämtliche Abgeordnete Tirols auf, sobald das Abgeordnetenhaus zusammentritt, einen Dri'nglich- Msantrag einzubringen, daß die Exporttarife im Elbe-Umschlag- und Verbandsverkehre mit Sachsen ofort zurückgezogen werden. Wir fordern endlich den Schutz unserer Wald wirtschaft durch eine entsprechende Tarifpolitik und protestieren

gegen die beabsichtigte Herabdrückung ler Holzpreise durch die Entziehung der bisherigen Begünstigungen für Rundholz. Bei dem Ausgleich mit Ungarn verlangen wir volle Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und die Einschleppung anderer Viehseuchen. VI. An Jorstangetegenyeiten. Da die Viehzucht in vielen Gegenden von Tirol )ie einzige Erwerbsquelle deS Bauern und hiefür die Weide die ganz notwendige Voraussetzung ist, fordert der erste Tiroler Bauerntag die hohe

verlangt, daß die Voltschule den Bedürfnissen des Bauernoolkes mehr angepaßt und insbesondere der Schulplan darnach eingerichtet werde. Der Bauerntag fordert den Staat auf, daß er einen Beitrag zu. den Lehrer gehalten leiste. IX. Aaneruotganisatton. Wir begrüßen die Gründung eines allgemeinen Tiroler Bauernbundes als die wirksamste Tat und den ersten Schritt zur Rettung des bedrängten Bauernstandes; wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz, und der Kapitalismus Orgien feiert, darf der Bauer

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.01.1865
Umfang: 4
gleichwiegende sein, denn Baiern biete uns einen 5 bis 6 mal kleineren Markt, andererseits dürften wieder die baierischen Fabrikanten und die baierif '.e Regierung den Werth des Markenschutzes in Oesterreich überschätzen, denn das Markenschutzgesetz, welches wir jetzt in Oesterreich haben, gewähre einer Gruppe von Industriellen wenig oder gar keinen Schutz. Redner führt dies des Nähern aus, um die Regierung zu bewegen, daß sie zur Re- form des gegenwärtig in Kraft stehenden Markenschutz- gesetzes

von ihren Originalien etwas verschieden, auf der Sense aber sei eine Ver wechslung überaus leicht, und so werde unser Marken schutz, was die Metallindustrie betrifft, illusorisch und zum Gespülte. „Unter diesen Umständen glaube ich,' schließt der Redner, „haben wir es mit einem Gesetze zu thun, welches, wenn wir es annehmen, dem Aus- lande wenig Nutzen, aber auch unserer Gesetzgebung wenig Ehre einbringen wird, und die Reform des Ge setzes erscheint als daS dringendste; bis dorthin hat das Haus seinen guten Grund

, die bezüglichen Gesetze abzulehnen.' Sektionschef v. Kalchberg erörtert Eingangs, daß das Streben der Regierung und des Ausschusses, den inländischen Fabrikanten im In- und Auslande den Schutz ihrer Marken zu sichern, übereinstimme, und legt dann den Standpunkte der Regierung dar, welä en dieselbe bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes einge nommen habe. Die Regierung habe nicht geglaubt, damit eine durchgreifende Reform und Abhilfe zu schaffen, sondern nur den Bedrängnissen der Eisen- und Sensen- industrie

begegnen wollen. Wenn man nun den Entwurf einfach ablehnen wolle, so könne dieß doch keineswegs zweckmäßig erscheinen. Der. Zustand unserer Eisen- und Stahlindustrie allein sei ein hinreichender Grund, um etwas zu ihrem Schutze zu thun. Dem Ausschuß berichte gegenüber müsse er einen Irrthum berichtigen. Die Regierung hatte nicht die Absicht, es solle ihr überlassen bleiben, zu bestimmen, auf welche Marken der Schutz Anwendung finde; sie hat im Auge gehabt, mit andern Staaten, wo es ihr räthlich

erscheint, des- falls ein Abkommen zu treffen, und im Berordnungs- Wege auf Grund deS getroffenen Uebereinkommens den betreffenden Ausländern Schutz zu gewähren; nicht aber beabsichtigt sie. zu Gunsten einzelner bestimmter Fabri- kativnSzweige spezielle Zugeständnisse zu machen. Die Regierung soll ermächtigt werden, wenn die Bedingung der Gegenseitigkeit gegeben ist, und wenn die Verhältnisse mit Rücksicht auf die beiderseitige Gesetzgebung so sind. daß wirklich eine Gegenseitigkeit resultirt

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 12
Datum: 26.10.1919
Umfang: 12
Leiden abzuw» den, gebietet Vorarlberg, der Tatsache deS Zus«» menbruches durch die Tatsache der Erklärung dt Selbständigkeit zuvorzukommen. Es' ist klar, d» Vorarlberg sich dabei nach Schutz umsehen muß, w bei der Stimmung der übergroßen Mehrheit dürst es nicht einen Augenblick lang zögern, den Schutz d' Schweiz anzurufen. Die Schweiz, und vor allem ihre Regierunz, h« sich bisher in dieser ganzen Anschlußfrage sehr i>' rückhaltend benommen. Diese Zurückhaltung wurd vom Wunsch diktiert

zu existiere« au gehört hat: Ruft also das autonome VororM' unseren Schuh an, so besteht, soweit unser nis zu Deutschösterreich in Frage kommt,-kei» '' für uns, diesen Schutz abzulehnen. Wenn die Schweiz unter solchen Verhält,ist- den Schutz übernimmt, so wird die Menschlichlc»' gebieten, sich auch des Vorarlberger Volkes n» zug auf die Lebensmittel- unk Kohlenversorg»ng ^ zunehmen. Es entspricht nicht schweizerischer Tic tion, diese mit einem politischen Geschäft zu den. Wir können uns denken

, daß diese Versorgu» aktion durch ein schweizerisches Jincmzko»svl > durchgeführt wird, dem Vorarlberg seine s und Gemeindewaldungen zum Pfand Slbt. Schweiz würde im Gegenteil erklären, daß die s?a staatsrechtliche Stellung des Landes Vorarlberg vorbehalten bleiben, und daß sie dem Entsch' Völkerbundes soll unterstellt werden. Bor°'°- müßte sich also selber regieren. Die Schwei» - es ihm durch ihren Schutz, vor allem ab» ^ Sicherstellung der Versorgung einzig crmogl'^. Selbstregierung durchzuführen

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 6 von 6
Datum: 30.07.1920
Umfang: 6
Zeit der Spruch überkommen: „Ju stitia hat eine wächserne Nase.' Aber an den Nasen der Ver treter Justitias in Südtirol, unserem bodenständigen Richter stande» war n i e v t e l umzusormen. vr. 8. Die Zagdvorschristen. (Schlutz., Art. 8. Die Verpachtung der Jagd erfolgt gemäß den dies bezüglich geltenden Bestimmungen. Die Jagden müsien je doch dem Meistbietenden oder demjenigen Pachtwerber zu- geschlagen werden, welcher die besten Bürgschaften für den Schutz des Wildstandes, weidgerechte

Iagdausübung und Be obachtung der bei der Versteigerung festgesetzten Bestimmun gen über die Wiederbesetzung des Reviers bietet. Art. 7. Jeder Iagdpächter hat für Ueberwachung und den Schutz der Jagd Sorge zu tragen. Gemäß den Anoronun- gen der politischen Dezirksbehörde hat er das zur Aussicht nötige Personal (Iagdhüter) ernennen, bestätigen, und be eiden zu lassen. Ale Jagdaufseher können alle Jagddecech- tigten sowie die Pächter selbst und alle jene Personen, welche die nötigen Eigenschaften besitzen

ist. Widerrechtlich in den Handel gebrachtes Wild ist zu k siszierten und zugunsten des Fonds für den Schutz und die Wiederbefetzung der Jagdreviere zu verkaufen. Art. 11. Das innerhalb der in Art. 2 angegebenen Schutz, zetten erlegte Mild darf höchstens noch acht Tage nach Be- 6 inn de« Schonzeit für die betreffende Wildgattung in Han- el gebracht werden. Jegliches Wild, woher es auch stamme, das nach Ablauf dieser achttägigen Frist in den Handel ge- bracht wird, ist zu konfiszieren und gemäß den Vorschriften

gegenwärtiger Verordnung wird, insoferne sie nicht eine unter das Strafgesetz faüeuöe strafbare Handlung darstellt, von den politischen Deho.de!> an Geld mit 100 bis 600 Lire bestraft, welche zugunsten des Fonds für den Schutz und die die Wiederbefetzung der Jagd fallen. . Beim Straferkenntnis hat die politische Behörde auch deil Verfall der beschlagnahmten Waffen auszusprechen. 1 lös aus dem Verkauf im Wege der öffentlich Versteigerung die zu erfolgen hat, sobald das Erkenntnis in Rechtskraft erwachst

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 15.07.1924
Umfang: 6
-a- !>on nicht den Mit zu weiteren Aktionen zu lerlieren. Da ward der Gedanke geboren, sich an die Regierung in Rom zu wenden und sie um den Schutz des Kurortes zu bitten. Auf eine Bitt christ an.Exzellenz Mussolini um seine Hilfe ivurden vom Aktionskomitee innerhalb vieru-nd- Manzig Stunden fast 4000 Unterschriften der Bevölkerung des Kurortes gesammelt. Von übelwollender Seite iv-urde die Meimmg 'erbreitet und anscheinend selbst behördlicherseits 'edauerlicherweise geglaubt, das Aktionskomitee arbeite aus nationalen Gründen

mitbekommen: 1. Anstreben der Verlegung der Fabrik in einen Abstand -von 'wenigstens 10 Kilometer unter Zugrundelegung des Branzoller Pro jekte». 2. Wenn dies unerreichbar, als letzte annehm bare Lösung sich auf die Gründe .Tjchermser Au' festzulegen. S. Bei der LSfung „Sinntch^ jegliche Opfer der 2tM abzulehnen. Der Vertreter des Ministeriums des Innern, Tamm. Moroni, hatte den Schutz de» Kurorte» erklärt und unter dieser Bovaussetzung den Montecatini empfohlen, eine Einig-una mit der Stadt zu finden

worden wäre. Eine Ver größerung der Fabrik gegenüber dem ursprüng lichen Plane sei nicht vorge«selven und könne auch nicht stattfinden. Jede Vergrößerung der Fabrik falle unter dir HZ 32 bis 3^l des Sich>er- heitsgesetzes. Das Ergebnis dieser städtischen Beiratssitzung dürfte nim in der Bevölkerung wohl allge meine Befriedigung und Beruhigung auslösen, scheint jetzt doch alles, was nach den gegebenen Datsachen noch erreichbar war, erreicht und der Schutz des Kurortes In weitgehendem Maße

Zeltbeschrändmgen vereinbart, welche erNitrke ^ Bergsportler wenig berühren, jedoch nicht- Er «uMbenden Klubmitgliedern unbequem sind: es sollen demnach die ermäßigten Karten für die Bergsfahrt bis 10 Uhr vormittags und ab 4 Uhr nachmittags gelten, da ein Bergsportler im all gemeinen nur dies« Zeiten benützt: hingegen das isbrige Publicum die Seilbahn mehr ab 10 bis 4 Uhr für Bergfahrt frequentiert. ^ Mr die Talfahrt wurde als bester Schutz der Är betonte' ^UeVs, daß^der Herr Präfekt in ^ Seitliche Nachrang

werden!. 2. Wenn gleichzeitig mit dem Abschluß mit Montecatini, da« Reglement der Staot gemäß S ZS des öffentlichen Sichecheitsgesetzes erlassen wird. S. Wenn die Regierung zur Abgabe einer öffentlichen Erklärung veranlaßt werde, wonach sie offiziell 'das Interesse am Weiterbestehen des Kurortes dokumentiert und ihn in ihren besonderen Schutz nimmt. 4. Die Erlassung eines staatlichen Lustschutz- gssetzes Gr ollle Kurort« intenlswst betrieben werbe. PrSfekturskommissär Dr. Markart sich mit diesen Antragen einverstanden

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 4 von 16
Datum: 10.03.1927
Umfang: 16
sie dieselben nicht bloß mit einem Käfig, son dern geht sogar soweit, ihnen geradezu ein Dorf zu errichten, das „Affendorf'. Aber die Regierung, die die Affen schützt, kümmert sich nicht, auch die Kinder zu schützen. In allen Teilen des Landes, in Verschleißen, Bibliotheken, Buchhandlungen, auf offener Straße reichen Tag für Tag Tausende und Abertausende von Giftmischern in Form von unsittlichen Zeitungen, Giftpastillen an schutz lose Kinder. Und niemand macht sich daraus eine Sorge, indem man den Giftverschleißern

freies Spiel läßt. In einem Augenblick ge rechten Unwillens trete ich dazwischen und vernichte einige der verfänglichen Gift pastillen und von allen Seiten schreit man daß das ein Skandal ist. Drauf, drauf auf den Gewaltmenschen, retten wir die Pastillen, er hat kein Recht, sie anzurühren, bezahlen soll er sie. Wozu dieser unwürdige Lärm gegen einen Bürgernder seine gesellschaftliche Pflicht er füllt, indem er die Jugend in Schutz nehmen will. Wenn er die Affen schützte, würde er bejubelt

und gefeiert, aber die Seele der Kin der gelten für die Mörder ihrer Unschuld und deren Komplizen viel weniger. Die öffentliche Gewalt läßt der Ernte Schutz angedeihen . . . Ein Bauer sieht Tauben seine Saat auf picken. Die Tauben gehören'dem Nachbarn. Aber die Saat gehört ihm. Darum will er sie schützen. Cr greift nach seinem Gewehr und mit ein paar Schüssen streckt er ein halb Dutzend Tauben nieder. Niemand wird es wagen, ihm unrecht zu geben, weil der Ernte Schutz zuteil werden muß. Aber um den Schutz

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 1 von 16
Datum: 12.06.1901
Umfang: 16
in religiösen Dingen, den wir nicht billigen könnten, und zweitens würde es nichts nützen. Aber die Kirche soll auch nicht vogelfrei sein, so dass jeder Bube sie nach Gefallen beschimpfen und verleumden darf. Jni Beschimpfen und Verleumden der Kirche, ihrer Einrichtungen und Priester besteht aber that sächlich die Los von Rom-Bewegung. Beispiele hierfür brauchen nicht erst noch beigebracht zu werden. Die Kirche hat ein verfassungsmäßiges und gesetzliches Recht auf Schutz gegen Be schimpfungen. Diesen Schutz

für sie zu fordern ist kein leichtfertiges Geschrei nach Polizei und Staatsanwalt. Herr von Koerber aber enthält der Kirche diesen Schutz vor, indem er die „Bewegung' freigibt und so thut, als ob eine Ungesetzlichkeit bisher nicht dabei vorgekommen sei. Würde in Deutschland die protestantische Kirche von Protestanten und Katholiken so be schimpft, wie in Oesterreich die katholische, die Regierung würde mit eiserner Energie einschreiten lind dem Unfug bald ein Ende machen. Wollten Hetzer aus Oesterreich

zu uns herüberkommen, sie würden binnen 24 Stunden durch die Polizei zurückspediert werden. Verdient in Oesterreich die katholische Kirche nicht gleichen Schutz? Mit der Schmeichelei; dass sie Kraft genug habe, um die Los von Rom-Bewegung nicht fürchten zu brauchen, kann Herr v. Koerber die fortgesetzte Rechtsver letzung nicht entschuldigen. Wir wiederholen: wir verlangen durchaus nicht, dass die Staatsgewalt jemand am Austritt aus der Kirche hindern soll; aber Verfassung und Gesetz darf auch nicht unbe achtet

bleiben, wenn es sich um den Schutz der Kirche handelt. Die alldeutschen Schreier ver langen für sich gesetzlichen Schutz; er muss auch der Kirche zutheil werden. > Herr v. Koerber sagt, gegen die Los von Rom-Bewegung erscheine „ein Uebermaß von Polizei bedenklich'. Schon mit dem Ausdruck „Uebermaß' setzt er den Gegner ins Unrecht. Und was soll überhaupt der Hinweis auf die Polizei? So lange die äußere Ordnung auf recht erhalten bleibt, hat die Polizei sich in solche Dinge nicht einzumischen

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 03.08.1892
Umfang: 8
Mission im Sudan begeben zu den armen Negern. Möge der Schutz des Himmels und der Schutz nnd Schirm Mariens ihn begleiten auf allen seinen Wegen. EhronA. Kaiserliche Spende. Se. Majestät der Kaiser hat für die durch Feuersbrunst beschädigten und einer Unterstützung bedürftigen Einwohner von Male eine Unterstützung von 3000 fl. zu spenden geruht. Fremde Orden. Se. Majestät der Kaiser hat dem Besitzer der Wagner'schen UniverfitätS-Buchhand- lung in Innsbruck Anton Schumacher gestattet

öu Reformen gemacht worden sind. Was wir aber heute laut und deutlich sage» müssen, ist, daß die Re gierung nun au die Durchführung ihres wirthschaftlicheu und christlichen Programmes schreiten müßte, wenn der Dienst der Konservativen mehr sein soll als Handlanger dienst. Jetzt ist nämlich so ziemlich alles unter Dach gebracht, was der Staat „in seinem Interesse' fordern wollte; jetzt ist eS an der Zeit, des Volkes zu gedenken. Wir wollen ausgiebigen Schutz des Mittelstandes. Wir begehren die Rettung

wir die konfessionelle, die billige und praktische Volks schule; wir begehren ausgiebigen Schutz für die religiösen Interessen. Darüber ist genug geredet worden, und da kein Mensch mehr daran glaubt, daß eS sich hier nur um ein einseitig „klerikales' Interesse handelt, daß die Thatsachen laut um Abhilfe rufen, so wird man jetzt ernstlich die Frage stellen dürfen: „Wir oder die Liberalen?' Dieser Meinung also sind wir, daß für die Konservativen die Zeit des TransigirenS vorüber ist. Wir — aufrichtigen katholischen

einredeten, wobei bemerkenswerth ist, daß alle Wurstmacher durchwegs Deutsche find. Der polizeiliche Schutz wurde darauf sehr verschärft. — Auch in Warschau und in Perm sind mehrere Cholera- sälle vorgekommen. Krande. Ans Kopenhagen wird gemeldet, daß die Staats'Gewehrfabrik zur Hälkte eingeäschert wurde. — JnBudapest brannte ein hölzernes Fouragemagazin ab; der Schaden beträgt mehrere tausend Guldeu. — Bei Toulon in Frankreich zerstörte ein furchtbarer Waldbrand 10.000 Hektar Waldungen. Glementar

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 20.06.1894
Umfang: 8
in der SliftSpfarrkirche zu Wilten bei Innsbruck. Am 13. Juni l. I. wurde obgenannte Orgel einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die unterfertigten, vom hochwürdigsten Prälaten vom Stifte Wilten be rufenen Orgelrevisoren bestätigen hiemit, daß der Ueber- nehmer dieses Werkes, Herr Franz Reinisch, Orgelbauer w Steinach, dasselbe vollständig dem Cvntracte gemäß a) Wirksamer Schutz des religiös-sittlichen Lebens der gesammten arbeitenden Bevölkerung (Sonntagsmhe). . b) Schutz und Hebung des Handwerkerstandes

durch Einschränkung der Gewerbefreiheit; Regulirung des Ver hältnisses der Lehrlinge und Gesellen zu den Meistern. Förderung korporativer Verbände (Innungen), e) Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der in Fabriken arbeitenden Personen; Norma tivbestimmungen für die Fabrikordnungen; Verbot der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter 14 Jahren in Fabriken; Schutz der Familie durch Beschränkung der Frauenarbeit in Fabriken. ä) Einführung gewerblicher Schiedsgerichte unter Mit wirkung

Vor aussagungen nicht eingetroffen, welche man dieser Neue- Diesen Gedanken führte der Katholik Windthor st weiter aus. „Wir fordern, sagte er, einen wirk samen Schutz des religiös-sittlichen Lebens der gesammten arbeitenden Bevölkerung. Wenn Sie die Arbeiter hören wollen, namentlich von der christlich-socialen Partei, wie Sie selbe sehr zahl reich vertreten finden, in Hessen, in Augsburg und in andern Orten dann werden Ihnen diese Leute sagen, daß ein wirksamer Schutz ihnen in der bezeichneten Richtung

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Dolomiten
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Seite 2 von 6
Datum: 30.06.1941
Umfang: 6
. B u ka re st, 23. 2uni. Das deutsch-rumänische Oberkommando an der Moldava-Front teilt in seinem Wehrmachts- bcricht Nr. 3 mit: „Den deutschen und rumänischen Verbänden ist cs überall gelungen, die befohlenen Ziele zu er reichen. Alle Ergenangriffsversuche des Feindes wurden abgcschnitten. 2m Donau-Delta sind die Operationen im Gange. Die deutsche und die rumänische Luftwaffe setzten ihre Kampfhand lungen und die Tätigkeit zum Schutz des Ge bietes fort und konnten ihre Ueberlegenheit über den Gegner überall

teilnahinen, die unter begeisterten Zurufen vor die Konsulatsgebäude Italiens und des Deutschen Reiches zogen. Schweden mit Jnlercssenwahrnehmnntigen starr beauftragt Stockholm. 29. Juni. Auf Ersuchen der Regierungen von Dänemark und Finnland übernimmt die schwedische Re gierung den Schutz der Jntcrestcn dieser beiden Länder in Rußland. Gleichzeitig übernimmt die Stockholmer Regierung auf rüstisches Ersuchen hin den Schutz der rustischen Interessen in Finn land, Italien und Rumänien. Schweden

hatte bereits den Schutz der Jntcrestcn Rußlands in Deutschland. Ungarn und der Slowakei sowie der slowakischen Jnteresten in Rußland über nommen. Britische Militär-Mission in Moskau Budapest, 28. Juni. Meldungen aus Stockholm zufolge ist Sir Stasford Cripps, britischer Botschafter beim Kreml, sofort nach seiner Ankunft in Moskau von Molotow zu einer langen Unterredung empfangen worden. Im Gefolge des Botschaf ters befindet sich eine mehrgliedrige Militär abordnung, zu der Konteradmiral Smiles

Stellungen an der Küste. In den Bergen südlich des Libanon wurden einige vor geschobene französische Posten unter dem Schutz der Artillerie, welche dem Feind schwere Ver luste zufügte, zurückgezogen. Im Gebiet von Merdy Ayum keine Aenderung. In Südsyrien nahmen die Engländer mit französischen Trup pen Fühlung, während die feindlichen Streit kräfte, welche nordwestlich von Damaskus in dir französischen Stellungen eingedrnugen waren, mit schweren Berluste» zurückqeworfen wurden. Obwohl die Garnison

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1935
Umfang: 6
nur marschieren kann, in die Luke, in der er immer stand, wenn er nicht gebraucht wurde. In welche Bitume schlSgt àer Blitz ein? Evàjèuchttgkeit — Bäume schlitzen HSuser Mit Recht gilt es als gefährlich, während eines Gewitters unter einem Baum—besonder» «inem alleinstehenden — Schutz vor Regen zu suchen, da die Bäume im allgemeinen blitzgefährdet sind. Sie wirken al» Blitzableiter. Der Blitz entsteht be kanntlich durch den plötzlichen, Ausgleich der elek trischen Spannungen zwischen einer Wolke

einschlägt, zum Beispiel in die Eiche, während andere, wie die Buche, meist verschont bleiben. Schon im Altertum galt der Lorbeer baum — und wohl mit Recht -- als frei von Blitz gefahr. Soweit sich feststellen läßt, werden Men schen hauptsächlich dann vom Blitz erschlagen, wenn sie unter Lärchen, Fichten, Päppeln und Tannen, Eichen, Weiden — besonders Kopfweiden — Ulmen Linden. Eschen und Birnbäumen Schutz vor dem Gewitterregen suchen. Unter Roßkastanien, Hain buchen, Ahornen und Platanen

bewachsen, die das Wasser nur schwer festhalten können, fo entstehen ebenfalls abwechselnd trockene und nasse Stellen, und das ist besonders gefährlich. ^ - . Mer also daran denkt) unter einem Baume Schutz vox, dem^Gàtterregèn suchen, der wirdi-sich vor^àllìlff.'MW^èMii' Mckauf die 'Rinde Mvon überzeugen,'ob sie gleichmäßig und stark benetzt ist! Wenn sie trockene Stellen aüweist, wird man sich hüten, unter dem Baum zu stehen; es könnte schlecht , bekommen. Besonders schwer benetzbar ist die Rinde

berührt, ob man in der Nähe eines Hauses der Blitzgefahr wegen Bäume anpflanzen' soll oder nicht. Bei Wochenendhäusern, ist das unter Um ständen wichtig. Es gibt Leute, die der Ansicht sind, daß Bäume dois Haus gefährden und ander«, die sie als Blitzableiter empfehlen. Auch über diese Frage liegen genaue Beobachtungen und Untersuchungen vor. Sie haben ergeben; daß der Bäum eher ein Schutz als eine Gefahr für das Haus ist. Der Blitz schlägt zwar in den Baum ein, aber er springt nur selten aus das Haus

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