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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 26.09.1925
Umfang: 16
ist für alle Selbstverwaltungskörper durchzuführen. Die Wahl der Bürgermeister ist auf Zeit sestzusetzen. Die Selbstverwaltungskörper erledigen 'die Geschäfte ihres Ver waltungsbereiches im Rahmen der Reichs- und Landes- gesetze selbständig und unter eigener Verantwortung. Für Fragen von allgemeinem öffentlichem Interesse sind Volks begehren und Volksabstimmung in den Gemeinden einzu führen. Die Rechtskontrolle über die Verwaltung, insbesondere der Schutz des Staatsbürgers gegen die in seine Rechts- spihäre eingreifenden Verwaltungsakte

in ihrer Wirt schaftsführung von bürokratischen Fesseln befreit werden, anderseits aber das unbeschränkte Bestimmungsrecht der öffentlichen Körperschaften gewahrt bleibt. Für alle Beamten und Angestellten 'der öffentlichen Körperschaften ist ein einheitliches Dienstrecht zu schassen, das Auswahl. Stellung, Beförderung, Interessenvertretung und Schutz nach demokratischen und sozialen Gesichtspunkten ordnet. Justiz. Die Sozialdemokratische Partei bekämpft jede Klassen- unb Parteijustiz und tritt

ein für eine mit sozialem Geiste erfüllte Rechtsordnung und Rechtspflege unter entscheidender Mitwirkung gewählter Laienrichter in allen Zweien und aus allen Stufen der Justiz. Insbesondere fordert sie: Im bürgerlichen Recht Unterordnung des Vermögens rechtes unter das Recht der sozialen Gemeinschaft. Erleich terung der Ehescheidung, Gleichstellung der Frau mit dem Manne, Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den ehe lichen. Im Strafrecht größeren Schutz der Person und der so zialen Rechte. Ersetzung

des Vergeltungsprinzips durch das Prinzip der Erziehung des einzelnen und des Schutzes der Gesellschaft. Abschaffung der Todesstrafe. Im Strafprozeß Wiederherstellung der Schwurgerichte und Ausdehnung ihrer Zuständigkeit insbesondere aus po litische Prehvergehen, Zulassung der Berufung in allen Strafsachen. Beseitigung aller die Verteidigung beeinträch tigenden Bestimmungen. Im Untersuchungsverfahren Schutz des Inhaftierten gegen behördliche Uebergrifse. Verhaftung, außer im Falle der Ergreifung auf frischer Tat

. nur auf Grund richterlichen BeiLÜlL. mündliche Berhsndluna über Haftbeschwerde. Im Strafvollzug reichsgesetzliche Regelung im Geiste der Humanität und des Erziehungsprinzips. Oeffentliche Beratung der Gerichte bei der Urteils findung. Sozialpolitik. Äer Schutz der Arbeiter, Angestellten und Beamten und die Hebung der Lebenshaltung der breiten Massen erfordern: Schutz des Koalitions- und Streikrechtes. Recht der Frauen auf Erwerb sarbeit. Verbot jeder Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder. Gesetzliche

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 11.12.1935
Umfang: 10
bezeichnet. Die liberale Staatsidee sah im Staat nur den sogenannten „Nachtwächterstaat", dessen Auf gabe in der Bestrafung der Verbrechen bestehe, der sich aber in die Verhältnisse der Wirtschaft nicht ein- mischen solle. Mit diesen liberalen Auffassungen hat nun Leo XIII. gründlich aufgeräumt und er betonte, daß der Staat vor allem ein Wohlfahrtsstaat sein müsse, der die Förderung des gesamten Staats volkes, besonders aber den Schutz der wirtschaftlich Schwachen in sein Programm aufzunehmen

habe. In Quadragesimo anno sagt der Papst hierüber: „Dieser (liberalen) Staatsausfassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts- und Wohl fahrtsstaat entgegen.... Der Initiative des ein zelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen: dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte ande rer. Der Staatsgewalt obliege der machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei Er füllung

dieser seiner Rechtsschutzausgabe habe der Staat in besonderer Weise -aus die Rechte der Schwa chen und Mittellosen Bedacht zu nehmen." Schon in Rerum novarum hatte der Papst mit aller Deutlichkeit gesagt: „Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Matz von Obsorge und Fürsorge." Der Papst weist in Quadragesimo anno darauf hin, daß zwar schon vor dem Erscheinen von Herum nova rum in verschiedenen Staaten einzelne gesetzliche Be stimmungen zum Schutz der Arbeiterschaft

auf dem Papier und wurden nicht durchgeführt. Erst in den Achtzigerjahren des vergan genen Jahrhunderts setzte in Deutschland und in Oesterreich eine intensivere Arbeiterschutzgesetzgebung ein. In Schwung kam aber die Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiterschaft hauptsächlich nach dem Er scheinen von Herum novarum. So bleibt es ein unsterb liches Verdienst Leos XIII. und der Kirche, vieles zu der nun folgenden Arbeiterschutzgesetzgebung beigetra gen zu haben. Männer wie Hitze und Hertling tn Deutschland

: „Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühun gen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Ge schlecht noch gänzlich unbekanntes Rschtsgebidt zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen- und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn, Vetrisbsaefahren, kurz alles, was den Arbeiter und feine Lebensver hältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksicht gung der Frauen

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Der Südtiroler
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Seite 8 von 8
Datum: 01.04.1935
Umfang: 8
Eigenart und Kultur. Dabei wies es stets auf sein eigenes Beispiel hm, das es durch den tatsächlich großzügigen Schutz der französischen Minderheit im Aostatal gab, der es den Gebrauch ihrer Sprache nicht nur in der Schule und vor Gericht, son dern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Parlament gewährte. Im Weltkrieg führte die Propaganda der feind lichen Mächte gegen die angebliche nationale Unterdrü ckung seitens der Mittelmächte und für das Selbstbestim- mungsrecht der Völker

pflichtet hatte, da es doch die gleichen Rechte, die es früher für die eigenen Volksgenossen in fremden Staaten gefor dert hatte, nun selbst einzuräumen verpflichtet war. Rach dem für Italien glücklichen Ausgange des Welt krieges, der ihm gegen eine Million anderssprach'ger Be wohner überantwortet hatte, war es naheliegend, für deren Schutz Sicherungen zu treffen, umsomehr, als gerade damals manche Staaten mit neuartigen Minderheitenschutzverträgen belastet wurden. Für deren Einhaltung

hatte nach der aus drücklichen Bestimmung dieser Verträge der Völkerbundrat, dessen ständiges Mitglied Italien war, zu sorgen und gegen jede Verletzung oder Gefahr einer solchen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und allenfalls den ständigen in ternationalen Gerichtshof anzurufen. 4 ) Es ist nun selbst verständlich, daß ein Staat, auch wenn dies nicht aus drücklich vertraglich festgelegt ist. seinen eigenen Minderhei ten den gleichen Schutz gewähren muß. dessen Einhaltung er von einem anderen zu verlangen

die gegnerischen Hauptmächte in ihrer Man- telnote vom 2. September 1919 beruhigend, 5 ) indem sie auf die den Schutz der Minderheiten verheißenden Erklä rungen im römischen Parlament verwiesen. Zu solchen Kundgebungen in der ital. Kammer?) die mehrmals, und zwar vor und nach dieser Rote erfo.gten, sahen sich der König, der Ministerpräsident, der Außen minister und einflußreiche Politiker namentlich deshalb ver anlaßt, weil die zum Minderheitenschutz vertraglich verpflich teten Staaten seine Ausdehnung

haben, dem Schutze der Minderheiten ihr besonderes Interesse zu widmen. Am 21. September 1922 nahm die Plenarversammlung des Völkerbundes, 7 * ) obwohl sie auf noch weitergehende An träge Gilbert Murrays-Südafrika auf Einrichtung einer ständigen Kommission zum Schutz der Minderheiten und Walters-Estland auf Verallgemeinerung des Minderheiten schutzes nicht eingegangen war?) einstimmig, also auch mit der Stimme des italienischen Vertreters, eine Resolu tion an, in der der Wunsch ausgedrückt wurde, dag

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 23.11.1937
Umfang: 8
werden. Denn bei diesem stellt die Arbeitskraft ja die Grundlage der Existenz, die Voraussetzung für seine Verwendbarkeit in der Wirtschaft dar. Wie wird nun heute die Arbeitskraft geschützt? Einmal allgemein durch das Strafgesetzbuch, das Angriffe aus Leben und Gesundheit mit Strafe bedroht. Dann durch besondere Vorschriften, welche den Schutz der Arbeitskraft im weiteren und engeren Sinne darstellen: angefangen vom Rechte des Zusammenschlusses (iKoälitionsrecht) über die mannigfaltigen Bestimmungen betreffend die Maximal

arbeitszeit, Frauen- und Kinderarbeit, Urlaub usw. bis zu den Vorschriften über Schutzvorkehrungen in den Betrieben und vorbeugende Maßnahmen gegen Berufserkrankungen. Hieher gehört auch das Sozialverstcherungsrecht, welches der Wiedergutmachung von Schädigungen der Arbeitskraft dient. Der Schutz vor Ausbeutung der Arbeitskraft Der Begriff „Ausbeutung" soll an dieser Stelle nicht in dem Sinne verstanden werden, daß jeder Lohnempfänger das Ausbeutungsobjekt seines Arbeitgebers ist. Unleugbare Tatsache

hatte und dessen schlagfertiger Beweisführung es gelungen war, ihn dem Zuchthaus zu überantworten. Er begrüßte den ihm wohlbekannten Pfarrer und bat ihn. Platz zu nehmen. Schutz der Arbeitskrust beitskrast wird gegen, den. bösen Willen gewisser Unterneh merkreise nicht hinreichend geschützt: es fehlt immer noch an Bestimmungen, welche dem auf seine Arbeitskraft angewie senen Volksgenossen einen gleich wirksamen Schutz ange deihen lassen wie dem Kapitalbesitzer. Gleiches Recht für alle? In der modernen

, den schilt man Dieb und Betrüger! Der unsoziale Unternehmer aber, der sich aus einer Dienstleistung, also aus der mensch lichen Arbeitskraft, Vorteile aneignet, die ihm gesetzlich nicht Zustehen, gilt nicht als Verbrecher, sondern bloß als 'Schuldner: denn nur zivilrechtlich, ohne den Schutz des Strafgesetzes, kann der geschädigte Arbeitnehmer eventuell Ersatz seines Schadens fordern. Der Sklave ist ein Sachwert Die Rechtsordnungen der meisten europäischen Staaten weisen diesen Zwiespalt auf. Ein Blick

angesehenen Güter schützen, so genügte der zivilrechtliche und strafrechtliche Schutz des „Eigentums". Da der Sklave der Menschenwürde entbehrte, 'brauchte er bezw. seine Arbeitskraft nicht geschützt zu werden. Um ein neues Arbeitsschutzrecht Die wirtschaftlichen Wandlungen haben die Institution der Sklaverei in den zivilisierten Staaten beseitgt. Das gel tende, aus der römischen Sklavenwirtschaft fußende Recht aber hat sich diesem sozialen Strukturwandel noch nicht angepaßt. Nun, da der arbeitende Mensch

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.11.1936
Umfang: 6
für Recht und Unrecht bestimmt Inhalt und An wendung des Strafrechtes. Sühne für Unrecht, Schutz des Volkes, Festigung des Willens zur Gemeinschaft sind Sinn und Zweck des Strafrechtes. Ehre und Treue, Raffe und Erbgut, Wehrhaftigkeit und Arbeitskraft, Zucht und Ordnung zu wah ren, ist feine Aufgabe. Das Bekenntnis „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" gibt ihm die Prägung. In diesem Geist soll Recht gesprochen werden von berufenen Richtern, die als Wahrer der Gerechtigkeit dem deutschen Volk dienen

gefährdet. Aus der Tatsache heraus, daß der kostbarste Besitz eines Volkes seine Kinder sind, ist der „Schutz des Kindes" im neuen Strafrecht festgelegt. Die öffentliche Verächtlich machung der Ehe oder Mutterschaft sowie die öffentliche Auf forderung zur Beschränkung der Kinderzahl in der Ehe wird bestraft. Abtreibung und Kindesaussetzung bleiben strafbar. Beim erpresserischen Kindesraub bleibt es bei der absoluten Todesstrafe. — Was den „Schutz der Arbeit und Wirtschaft" anlangt, wird das neue

Strafrecht die Arbeitskraft des ein zelnen und der Nation unter feinen besonderen Schutz neh men. Ausgangspunkt des Schutzes wird eine Vorschrift gegen die öffentlich begangenen hetzerischen Angriffe auf den Willen des Volkes zur Arbeit fein, wobei die Angriffe auf den Reichs- arbeitsdienst besonders hervorgehoben werden sollen. Streik und Aussperrung werden bestraft. Zn einer Reihe von Sondervorschriften wird der Arbeiter vor Verfemung, vor Ver drängung vom Arbeitsplatz durch Verleumdungen, Arbeits

betrug und Arbeitswucher geschützt. Auch das gewissenlose Verschleudern von Betriebsmitteln durch den Vetriebsführer wird unter Strafe gestellt. Die Wirffchaft wird vor dem Verrat von Geheimnissen an das Ausland einen starken Schutz erhalten. Bestraft wird auch der, der eine bös willige Verknappung von lebenswichtigen Waren hervorruft. zuarbeiten und dort zu halten, bis die von Avila aus dem Nordwesten vorstoßenden Truppen Cebreros und Naval- c a r n e r o eingenommen hätten

. Einen breiten Raum im neuen Strafrecht ist dem „Schutz der Ehre" eingeräumt. Bemerkenswert ist, daß der Staatsanwalt in Zu kunft wegen einer Beleidigung erst nach Anhörung des Beleidigten Vorgehen wird. Sieht er kein kriminelles Un recht in der Chrenkränkung, so übergibt er die weitere Behand lung einem friedensrichterlichen Verfahren, das auf Versöhnung und gegebenenfalls auf einen Schiedsspruch hinausläuft. Strafe tritt ein, wenn grundlos herabsetzende Behauptungen aus dem Einzel- oder Familienleben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 09.12.1933
Umfang: 16
, die mit der Verschärfung der Dauerkrise um so nachdrücklicher für die zahllosen Krisen opfer eintritt, eine Finanz- und Steuerpolitik, die die Lasten des Gemeinwesens nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Bürger verteilt, und endlich eine Kulturpolitik, deren Ziel der Schutz der Freiheit des Geistes und der Forschung ist. Unterschied zwischen sozialistischer und bürgerlicher Auf fassung In solchem Zusammenhang gibt es auch für die So zialdemokratie eine Landesverteidigung, die zu bejahen

ist. Diese Landesverteidigung ist nicht losgelöst von den allge meinen gesellschaftlichen und sozialen Problemen der Zeit. Sie bildet ihren Bestandteil und ist in ihrer Notwendig keit und Durchführung vom Gesichtspunkt dieser allgemei nen Probleme zu beurteilen. Das Ziel dieser so aufge faßten Landesverteidigung ist dann nicht nur der bloße Schutz der Grenzen. Dieses Ziel ist weiter gesteckt: Schutz der Volksrechte, nicht eine Verteidigung eines inneren Faschismus gegen äußere Angriffe, Schutz der wirtschaftlich und sozial

gleichgerichteten Volksinteressen, nicht Schutz des kapitalistischen Profits und des bestehenden ökonomischen Ausbeutungsverhältnistes, Schutz einer wahren Volksge meinschaft, nicht Schutz einer Klassenherrschaft. Man sieht also: zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen Auf fassung der Landesverteidigung gibt es grundlegende Un terschiede. Es kann darum auch keine Rede davon fein, daß die schweizerische Sozialdemokratie, wenn sie sich auf den hier umrissenen Boden stellt, dem Sozialpatriotismus

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.06.1919
Umfang: 8
sind aus ständig. Auch in der Provinz streiken viele Ar beiterorganisationen. „Populaire" meldet, daß etwa 380.000 Arbeiter im Ausstande sind. Einzelheiten zum Friedens- vertrag. Bestimmungen über den Schutz der nationalen Minoritäten. Der Entwurf des Friedensvertrages enthält folgende Bestimmungen über den Schutz der Minoritäten: Teil III. Politische Klauseln des Abschnittes 5. Schutz der Minoritäten. Artikel 1: Oesterreich verpflichtet sich, seine Einrichtungen mit den Grundsätzen von Frei heit

und vollständigen Schutz von Leben und Freiheit zu sichern. Alle Einwohner von Oester reich sollen das Recht haben, öffentlich oder' pri- ve-t jede Art von Glauben oder Religion frei auszuüben, soweit Äeren Uebung nicht mit der öffentlichen Ordnung in Widerspruch steht. Artikel 3: Alle österreichischen Staatsangehöri gen ohne Unterschied von Sprache, Religion und Rasse sollen gleich sein vor dem Gesetze und die selben bürgerlichen Pflichten und Rechte genie ßen. Keinem österreichischen Staatsangehörigen dürfen

werden. Artikel 8: Wenn der gegenwärtige Vertrag oder Verträge, die von den alliierten und assozi ierten Mächten mit Deutschland, Ungarn und Rußland geschlossen worden sind, das Recht ge währen, für die österreichischen Minderheiten zu optieren, darf Oesterreich der Ausübung dieses Rechtes kein Hindernis in den Weg stellen. Artikel 9: Vorschriften dieses Abschnittes über den Schutz von Rasse, Religion oder Sprache einer Minderheit stehen unter dem Schutze des Völkerbundes und jede Aenderung darin

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 28.04.1926
Umfang: 8
Partei zu den Zollvorlagen ist bekannt. Wir sagen nicht, es darf kein Zoll erhöht werden. Wir sa gen nur, Zölle sollen ein Mittel sein, der Produktion einen notwendigen Schutz zu verleihen, niemals aller sollen sie ein zelnen Berufsgruppen die Möglichkeit geben, sich auf Kosten der Massen zu bereichern. Diesen Standpunkt haben die Sozialdemokraten schon bei der Beratung der Zollvorlage im Jahre 1924 mit allem Nachdruck vertreten. Die bürger lichen Parteien, die unter dem Kommando der Agrarier standen

entfallende Teil, den inländischen Bauern zugute kommt, der Rest der Staatskasse, so daß also die Verbraucher überflüssigerweise mit einem dreimal so großen Betrag belastet würden, als zum Schutz der Landwirtschaft notwendig fei, und sie schlu gen als Ersatz für die Getreidezölle das Getreideeinfuhr- Monopol vor, durch das die Bauern den höheren Preis für ihr Getreide bekommen, ohne daß deshalb auch das aus ländische Getreide verteuert zu werden braucht. Dieses wich tige Prinzip, für das sich sogar

einzelne vernünftigere Agra rier ausspvachen, fand aber nicht die Zustimmung der Mehrheit. Dafür aber gelang es immerhin, die starren Ge treidezölle durch gleitende zu ersetzen, die sich je nach der Höhe des Weizenpreises richten, so daß der Bauer den Preis für das Getreide bekommt, den er zum Schutz seiner Produk tion braucht, daß aber darüber hinaus ein Steigen durch den Zoll nicht herbeigeführt wird. Der Getveidezoll beträgt danach bei einem Weizenpreis von 32 bis 38 8 für einen Meterzentner Weizen

, daß dieser Schütz auch auf andere Weife, ohne Belastung der Konsumenten, möglich sei, nämlich indem man die Zuckersteuer um diesen Betrag herabsetze. Das konnten die Sozialdemokraten allerdings nicht durchsetzen. Dagegen ist es ihnen gelungen, bei zwe? anderen Zöllen einem wichtigen Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen. Die von der Regierung verlangte Erhöhung des Milchzolls, die ebenfalls mit dem Schutz der heimischen Milchwirtschaft vor der Konkurrenz der mährischen Mich begründet wurde, wurde bewilligt

, aber nur unter der Be dingung, daß der Zoll nur zum Schutz des Bauern, nicht zur Belastung der Verbraucher dienen dürfe; der Zoll muß so fort außer Kraft treten, wenn der Milchpreis steigt. Eben so wurde der Zoll auf Superphosphat, der mit der Begrün dung verlangt wurde, daß nur er die österreichische Pro duktion vor dem tschechoslowakischen Kartell schützen könne, nur unter der Bedingung bewilligt, daß er sofort außer Kraft tritt, wenn die Fabrikanten den Preis dieses wichtigen Düngemittels erhöhen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 19.09.1922
Umfang: 8
einen Waggon Kohle. 1590 Milliarden Barrknotennrrnckuf. Der Jrieo- im nahen Orient. Der Angriff auf den Index. Das Jndexgesetz gewährt den gegen ein be stimmtes Entgelt arbeitenden Menschen einen gewissen Schutz gegen die wahnsinnige Verteue rung der Lebensmittel und Bedarfsartikel. . Es tritt nämlich in regelmäßigen Zeitabschnitten eine amtliche Kommission zusammen, die fest stellt, welche Verteuerungen oder Verbilligung der uotlvendigen Nahrungsmittel und Bedarfs artikel des täglichen Lebens eingetreten

tenden Menschen eine gewisse Sicherheit der Le benshaltung. Freilich nur eine beschränkte Si cherheit, denn der Teuerungswelle der letzten Monate konnte der Index nicht folgen. So oft der neue Index errechnet wurde, war er durch die inzwischen eingetr.etene Verteuerung längst ' überholt., Der Schutz, den uns der Jydex bot, war also ein überaus bescheidener! Gegen diesen geringen Schutz, der die ge samte arbeitende Bevölkerung nur vor dem Schlimmsten, nämlich davor bewahrt, daß sie bei der Arbeit

verhungere, läuft nun die Regie rung Sturm! Das Jndexgesetz habe, so erklärt der Ministerrat, die Noteninflation beschleunigt; die Regierung kann die notwendigen Geldsum men nicht mehr ausbringen. Der Index durch kreuzt jede finanzielle Sanierungsaktion, was halt das Kabinett Seipel sich unter Sanierungs aktionen vorstellt. Darum, so sagt sich der Herr Prälat, der an der Spitze unseres Bundes steht: weg mit dem Jndexgesetz! Die Masse der arbei tenden Menschen soll aus den bescheidenen Schutz

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 14.09.1935
Umfang: 12
für die Innsbrucker Städtische Schutz- mannschast zum Anlaß, erstmals eine größere Straßenkamvfübung abzuhalten. DieseUebung fand heute, Freitag, vormittags im Raume östlich der Sill statt. Am „Feldherrnhügel" Aus dem Dach des Hauses Anzengruberstraße 5 hat ten sich die Ehrengäste eingefunden. Man bemerkte unter ihnen den Sicherheitsdirektor Dr. Mörl, den Leiter des Innsbrucker Bundespolizeikommissariates Polizeirat Dr. Windhofer, Staatsanwalt Dr. Grünnewald, den Leiter der Kriminalabteilung der Innsbrucker

zu erreichen. Die Mauern des Friedhofs werden überklettert und schon hört man das Bellen des Maschinengewehres dieser Trupps. So ist nun einmal das feindliche Objekt von Westen und von Osten her unter Feuer genommen. Im Süden tauchen andere Kampftrupps auf. Man sieht sie kaum, so gut verstehen sie es, im Schatten der Planken des Sportplatzes an der Sill Deckung zu su chen. Schon ist der Sportplatz überquert, die Kampf trupps erreichen einen Schrebergarten, der zwar we nig Schutz gegen die aus den Objekten

fallenden Ge wehrschüsse, dafür aber mehr Schutz gegen Sicht bietet. Don der Nordseite her arbeiten sich andere Kamps trupps an die drei Häuser heran. Im Schutz der Per sonalhäuser in der Knollerstraße gehen die Polizisten vor — es wurde angenommen, daß diese Häuser schon von Aufständischen gesäubert seien —, in großen Sprüngen wird die Anzengruberstraße übersetzt. Nun ist der Angriff so weit gediehen, daß sich die Trupps in unmittelbarer Nähe der Objekte massieren und zum Sturmangriff übergehen

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.11.1929
Umfang: 6
« und dieser habe Köhler im letzten Augenblick durch einen Schutz getötet. Der Hruptbelastnngs- zenge Rehmsdorf bekundet jedoch, nicht Berrlwitz. sondern Lampel haben den tödlichen Schutz ans Köhler, der vielfach vorbestraft gewesen ist, abgegeben. Die Obduktion der Leiche Köhlers nicht wehr möglich. Lieguitz, 13. Nov. (Priv.) Die Obduktion der aufgefun denen Leiche des erschossenen Köhler ist unmöglich, öa die Verwesung schon so weit vorgeschritten ist. Die Schädeldecke des Skeletts wird untersucht

Kleisinger aus Potsdam wegen vorsätzlicher Frei heitsberaubung, begangen an ihrem 83 j äh r igen Vater, den sie ins Irrenhaus hatte sperren lassen, zu einem Monat Gefängnis ohne Bewährungsfrist. Opfer eines Irrsinnigen. KB. Aale« (Württemberg), 15. Nov. In Unterrom- bach hat der 30jährige Landwirtsfohn Adolf Streicher, offenbar in einem Anfall von Irrsinn, nachdem er seine Mutter und seine Schwester mit Erschießen bedroht hatte, von seinem Zimmer aus den Schutzmann O st e r ta g durchs einen Schutz

in die Schulter und den Metzger Georg! Streicher durch einen Schutz in den Unterleib schwer verletzt. Hierauf schoß er sich in den Kopf und stürzte sich aus dem Fenster. Er ist schwer verletzt. Errichtung eines Gekreideamkes in Frankreich. KB. Paris, 15. Nov. Im Senat ist heute der Gesetzent wurf betreffend die Schaffung eines Getreideamtes verteilt worden. Der Motlpenbericht betont die Notwen digkeit, ein aus Vertretern der Landwirtschaft Frank reichs, Algeriens und Marokkos sowie aus Delegierten der großen

haben eine Gruppe von Ingenieuren und Arbeitern, die in der Ge meinde I a v o r n i k mit Bodenparzellierungsarbeiten beschäftigt waren, überfallen. Die Ingenieure und Arbeiter mutzten sich unter dem Schutz der Polizei zu- rückziehen. Die Bauern zertrümmerten die Metz ger ä t e im Werte von 50.000 Zloty. Das Schicksal der deutschen Rußland- auswanderer. Teilweise Ansiedlung in Deutschland. KB. Berlin. 15. Nov. Uober die Hilfe, die den deut schen Ruß landaus Wanderern geleistet werden soll, teilt das „Berliner

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Lienzer Nachrichten
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Seite 4 von 12
Datum: 24.03.1933
Umfang: 12
des SchutzduudMbrecS Arstletzten Donnerstag hat die Tiroler Lan desregierung den Nepublikanischen Schutz bund in Tirol aufgelöst. In den Morgenstun den des 15. März fand bei rund 20 Führern in Innsbruck eine Hausdurchsuchung statt, bei der ein geheimer Sende'' beschlagnahmt und einiges Waffenmaterial gefunden wurde. Gleich darauf besetzte das Bundesheer das rote Gewerkschaftöhaus, sowie die Nedaktion der „Volkszeitung" und das Arbeiterheim, wo Gendarmerie ebenfalls Untersuchungen vor nahm. Bei dieser Gelegenheit

an die Soldaten und die Beamten der Sicherheilsexekutive, durch die diese aufgesoröert werden sollte, der gesätz- mäßigen Negierung den Gehorsam zu verwei gern und ein Einschreiten gegen die Wider stand leistenden Massen zu unterlassen. Also der Versuch des Verbrechens des Hochver rates und des Aufstmöes. Gleich darnach wurde auch der Führer des Tiroler Schutz bundes, Gustav Kuprian, verhaftet. In meh reren Orten wurde die Waffensuche fortgesetzt. Viel Erfolg hatten sie jedoch nicht, was auch vorauszusehen

war, da man dem Schutz bund zu lange Zeit ließ, seine Waffenlager zu verlegen. Die Aktion hätte blitzartig im ganzen Bundesgebiet öurchgeführt werden müssen. Landeshauptmannswitwe Marie Schrafll f In Innsbruck starb am 18. März, halb 11 Ahr vormittags, nach langem, schwerem Lei den, Frau Maria Schraffl, geb. v. Hibler, die Witwe nach dem ehemaligen Landeshaupt mann Josef Schraffl, im Alter von 79 Jah ren. Die Verstorbene war ihrem Manne eine treue und sorgsame Gattin. Zu der Zeit, als Josef Schraffl mitten

, sie lebte ganz zurückgezogen in der Wohnung, die ihr im „Bauernheim" ein geräumt war, interess->tte sich aber fortlaufend außerordentlich um alle politischen Ereignisse. Sie trat nur einmal noch öffentlich hervor, als sie für eine neue Fahne des Bauernbundes die Fahnenpatinstelle übernahm. Sie wird ihre letzte Nuhestätte neben ih rem Gatten am alten Innsbrucker Westfrieö- hofe finden. Die Beendigung fand am Diens tag, um 4 Ahr nachm., in Innsbruck statt. Auflösung der republikanischen Schutz bundes

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 15.05.1929
Umfang: 10
Verhältnissen. Sie ist eine Not wehr und Abwehr gegen den republikanischen Schutz bund und die Diktaturgelüste der Sozialdemokraten. Aber die Heimwehr darf nicht selbst Diktaturgelüste haben. Sie mutz die Demokratie verteidigen, darf aber nicht selbst als ein zweiter Feind der Demo kratie auftreten. Es ist weit gefehlt, wenn man glaubt, durch die v i e- len Aufmärsche besonderen Eindruck hervorzu- rusen. Das Allheilmittel liegt auch in einem Umstürze nicht. Ein Leben Hinzuwersen, ohne zu wissen

, was dann erst für den Staat kommt, ist töricht. Aufmar schieren und alles zusammenschlagen ist keine Aufbau arbeit. Auch die Sozialdemokraten haben ihre Ge wehre und'es ist selbstverständlich, daß sich die Genos sen nicht ohneweiters abschlachten lassen werden. Sie haben zudem auch P a r t e i f a n a t i k e r. Die beider seitigen Diktaturgelüste treiben einem Bürger krieg entgegen. Der Bürgerkrieg ist aber das Gräßlichste was man sich denken kann, weil er keinen Schutz kennt. Er kennt nur Zerstörung

in S ü d t i r o l aus immer unter Fremdherrschaft schmach ten müßten. Daher muß die Heimwehr ihre Aufgabe im Schutz der Heimat gegen die Diktaturgelüste des Republikanischen Schutzbundes erblicken. Das fortwährende Schimpfen und Poltern gegen den Parlamentarismus ist unsinnig. Wir haben kein Recht, die Uneigennützigkeit der neuen Führer in Zweifel zu ziehen. Es ist töricht, über die Diäten- b e z ü g e zu schimpfen. Wovon sollen denn die Abge ordneten, die ja ihre Arbeit zu Hause liegen lassen müssen, leben

Heimwehrfübrer und deren frevles Spiel mit der Ge fahr des Bürgerkrieges selber noch zu dumm werden wird. Sozialdemokratie und Mieter schutz. Können wir heute mehr Miete zahlen? In der Mietenfrage, bei allen Erörterungen und Verhandlungen über das Mietengesetz und über feine eventuellen Reformen spielten die Sozial demokraten sich als die berufensten Be schützer der bedrohten Mieter auf, die Mieterschaft j in ihrer Gesamtheit, ohne jeden Unterschied nahmen sie unter ihren roten Mantel und in heiliger Wut

ausgesochten und die Gegner der Sozialdemokraten zu Verrätern an der Be völkerung gestempelt: jene Plakate, die da sprachen: „Mieterschutz gesichert, wenn Ihr Dr. Seipel wählt!" wurden als Gipfelpunkt schurkischer Verlogenheit, bodenloser Heuchelei, als Bauernfängerei verwerf lichster Art gebrandmarkt. Rur sie, die Sozial demokraten, sie allein wären Schutz und Schirm den Mietern gegen jeden ausbeutelustigen Hausherren terror. Und es ist Tatsache, daß die Mietenfrage den zugkräftigsten Magnet bildete

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.03.1935
Umfang: 8
Verbände, wie immer sie heißen, sie alle letzen sich keine andere Ausgabe als Schutz der Heimat zu sein gegen jeden, der ihren Frieden nach innen und außen bedroht. Aus diesem Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, die bereits in der ganzen Welt ihr Echo gefunden hat. daß auch unser Oesterreich die Gleichberechtigung aller Völker für sich fordert und für sich durchsetzt. Wenn heute irgendwo in der Welt die Frage nach der Lage in Oesterrelch aufgeworfen wird, etwa in zweifelndem Tone oder etwa

Schwächerer gefähr den dürfen. Wir brauchen zum gesicherten Aufbau und zum Erfolg der Arbeitsschlacht das vernünftige Zusammenarbeiten aller. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und wir brauchen vor al- lem das Bewußtsein der breiten Schichten der Arbeitneh mer^ daß ihre Interessen im neuen Staate geborgen sind und sie wissen, daß ihnen der Schutz ihrer Rechte im Rah men des Möglichen bis zum Aeußersten zuteil werden soll. Es liegt mir und dem Bundesführer der Vaterländischen Front daran, noch stärker

, den Arbeits schutz usw. Der Zollvertrag ist auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung ausgebaut. Auch bei der Durchfuhr durch sowjetrusiisches Gebiet werden tschechoslowakische Waren alle Vorteile genießen, die die Sowzetunion dritten Staa ten einräumt. Dadurch erlangt die tschechoslowakische Re publik 0'e Möglichkeit eines billigeren und rascheren Trans portes ihrer Waren auf die asiatischen Märkte. Der Ver trag regelt ferner den Touristen- und Bäderverkehr. Gleich zeitig wurde ein Abkommen über den Schutz

Sinne des Wortes auswirken könne. Der Be schluß der deutschen Regierung vom 16. März weise Zweifel- los darauf hin. daß Deutschland beabsichtige, gewisie mili tärische Klauseln des Vertrages nicht zu beachten. Die Siel- lungnahme der britischen Regierung sei bereits mitgeteilt worden. Soweit bekannt, feien durch die deutsche Aktion keine anderen Klauseln des Versailler Vertrages berührt. Der Schutz Londons gegen Luftangriffe Macdonald erklärte ferner, daß die Frage des Schutzes der englischen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 13.06.1929
Umfang: 8
Im Kleinbürgertum findet also auch in Oesterreich die faschistische Bewegung ihren stärksten Rückhalt. Aber einen Zahlenmäßig ergiebigen Mannschaftskader bietet es hier nicht. Schutz der Bauernwirtschaft vor Requisitionen; gegen die Arbeiterräte, gegen die Zentralen, gegen die Städte; los von Wien, dem Wasserkopf, der uns aussaugt! — Das wa ren die ersten Politischen Parolen der Heimatwehrbewegung, nach- ja zum Teil noch während ihrer nationalen Jugend periode. Diese Parolen

. Minderheitenschutz und Völkerbund. Auf der Tagesordnung der Junitagung des Völkerbun des steht die Frage des Schutzes der nationalen Minder heiten. Es sei daher an die beiden Publikationen des Völker bundsekretariates erinnert, die diesem Problem gewidmet sind. Es handelt sich um die Dokumentensammlung, die unter dem Titel „Schutz der sprachlichen, nationalen und religiösen Minoritäten durch den Völkerbund *— Sammlung der in den gegenwärtig in Kraft stehenden internationalen Verträgen enthaltenen Bestimmungen

und Marseille und stellt im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen des Völker bundes folgende Forderungen: 1. Der völkerrechtliche Schutz der nationalen Minder heiten ist auf alle nationalen Minderheiten, insbesondere auch auf die von dem völkerrechtlichen Schutz ausgeschlossenen deutschen und slawischen Minderheiten in Italien auszu dehnen. 2. Der völkerrechtliche Schutz der nationalen Minder heiten ist in dem Sinne zu erweitern, daß den in geschlosse nen Gebieten siedelnden nationalen Minderheiten

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.05.1934
Umfang: 8
für Oesterreich Sitz und Schutz, unter deren zentraler Leitung auch die neuerlichen Terroraktionen der österreichischen Nationalsozialisten vor sich gehen. Es ist erwiesen, daß für das Hissen von Hakenkreuz sahnen 70, für das Werfen von Papierpöllern 20 und für das Streuen von Hakenkreuzen 5 Schilling bezahlt werden, und man erinnert sich dabei, daß ja im Deutschen Reich vom „Kampfring der Oesterreicher" eine große Geld sammlung zur „Unterstützun g" der Parteigenossen inDesterreich veranstaltet wurde

aufgeboten gewesenen Freiwilligen Schutz korps waren versammelt — die Verwundeten nahmen in eigenen Sesselreihen Platz —, um ihre Dekorierung sür ihre dem Vaterland geleisteten hervorragenden Dienste entgegenzunehmen. Die Feierlichkeit, an der Bundespräsident Miklas, Bundeskanzler Dr. D o IT f u ß und Vizekanzler Fürst Starhemberg sowie alle Minister und Staats sekretäre, das gesamte diplomatische Korps, die Sicher heitsdirektoren aller Bundesländer und die Spitzen der Behörden sowie Abordnungen

, dem durch den Regierungspräsidenten bereits vor einiger Zeit die Erlaubnis zur Erteilung des Religions unter r i ch t e s entzogen worden ist, ist wegen Beleidigung der Hitlerjugend in einem von ihm her ausgegebenen Flugblatt bis auf weiteres in Schutz haft genommen worden." Am Sonntas endet See Mnsftflus durch Oesterreich Wie uns der Automobilklub für Tirol mitteilt, kom men die Teilnehmer am Pfingstslug durch Oesterreich am Sonntag, 27. ds., von Gastein kommend, auf dem Innsbrucker Flughafen in der Reichenau an. Der Start

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 07.09.1919
Umfang: 6
. Vom früheren bayerischen Kronprinzen Rupprecht, der ich wegen feiner von der Entente begehrten Auslieferung unter den Schutz des bayerischen Landtags, wie des bave- rischen Volkes gestellt und dem der Lanötagspräsident öiefen Schutz auch zugesagt hat, ist an den Landtagsvrasi- oenten Franz Schmitt weiterhin folgendes Schreiben gerichtet worden: Herr Präsident! Im Begriffe, auf kürzere Zeit in meine Heimat zuruck- zukehren, bestätige ich den Empfang des Schreibens vom 14. August und spreche dafür

den aufrichtigsten Dank aus, dag der der bayerischen Staatsregierung allein noch zu- stehenöe moralische Schutz ihrer eigenen Staatsangehöri gen mir gewährt wurde. Für den Fall der Notwendig keit werde ich von diesem Schutz Gebrauch machen. Um allen mir wohlbekannten, von landfremden Ele menten erfundenen Gerüchten entgegenzmreren, erfasse ich öre Gelegenheit und teile nunmehr dem bayerischen Landtag mit, aus welchen Gründen ich von dem mir ge währten Gastrecht eines befreundeten Staates dankbar Gebrauch machte

Fisch« auf dem Gewölbe dahinzugleiten schienen. Die allerselt samsten naturwissenschaftlichen Präparate waren zr schauen. Versteinerungen, Mineralien aller Art, selten« Hölzer und Sämereien, rvertvolle Mttnzfannnlungcn Schutz- und Trutzwaffen aus längst verrauschten Zeiten Helme, Sturmhauben, Harnische, Schilder, Schwerter Hellebarden, Lanzen, Armbrüste, Steinschleudern, Stande arten und Fahnen. Auf einem Seiientische türmten fiel seltene Bücher, Schriften, merkwürdige Gefäße und an dere

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