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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 5 von 16
Datum: 16.12.1904
Umfang: 16
gende Garantien bietet, daß das deutsche Weh vor der Seuchengefahr geschützt öteiöt. Auch haben wir hinsichtlich der österreichisch-ungarischen Einfuhrzölle Wünsche, die im Interesse unserer Ausfuhrindustrie zu erfüllen sind, wenn ein Handels- vertrag zu stände kommen soll." Was den Schutz vor Seuchen gefahr anbelangt, hat nämlich Deutschland gefordert, daß im Falle, wenn ein Bezirk als verseucht erklärt werde, auch die Nachbar bezirke für die Ausfuhr gesperrt werden. Dagegen

, nicht als Diebstahl, sondern als Feldfrevel zu behandeln. Viele die städtischen Interessen vertretende Zeitungen haben diesen Erlaß mit zustimmenden und befriedigenden Bemerkungen veröffentlicht. Dieser Erlaß ist dazu geeignet, dem Feldeigentum der Landwirte den Schutz zu nehmen, den sonst andere Sachen vor dem Gesetz genießen. Nach diesem Erlaß kann jeder den Landwirt bestehlen, ohne befürchten zu müssen, als Dieb bestraft zu werden, wenn er nur nicht zu viel auf einmal nimmt. Bei dem heute leider geringen Werte

. Also auf einmal kann der Dieb kaum so viel tragen, um nach einem diesbezüglichen Urteil des k. k. Kassationshofes — worauf diese Verordnung fußen dürfte — zu schließen, als Dieb bestraft zu werden. Für den Bauern gilt jedes Gesetz mit voller Strenge und Härte, wo es sich um seinen Schutz aber handelt, soll jede Strenge ausgeschaltet, beziehungsweise sollen die Gesetze möglichst gemildert werden. Da eS doch unmöglich Sache des k. k. Justizministeriums sein kann, die Moral herabzudrücken, respektive den Diebstahl zu fördern

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