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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 24.08.1875
Umfang: 6
, Dienstag 34. August R8VS. 61. Jahrgang. s» Amtlicher Theil. Kundmachung. Den Bemühungen der österreichischen Regierung ist es endlich gelungen, die Regierung deS deutschen Reiches zu vermögen, den nach Z. 20 deS Gesetzes über den Markenschutz im deutschen Reiche den Aus ländern bedingungsweise zukommenden Schutz auch den Marken der österreichischen Industriellen und Handeltreibenden zuzugestehen. Auf Grund des h. HandelSministerial - Erlasses vom 16. d.^MtS., Z. 1260, und der im deutschen publizirten

Spiel seiner Musik kapelle in die Kirche, defilirte nach beendetem Got tesdienste in Reih und Glied vor dem k. k. BezirlS- hauptmann und dem Festungskommandanten, und trug durch seine Betheiligung zur Erhöhung der Feier nicht wenig bei. Abends wurde von diesem Verein deltreibendenV^S Kammerbezirkes Innsbruck, welche festlichen Tage zu Ehren im Hirschengarten eine für Ihre Mar^dn und Waarenzeichen im deutschen I Serenade mit Musik und Feuerwerk veranUallet Reiche den gesetzlichen Schutz zu erlangen

. 2. Mit der Anmeldung ist der Nachweis zu ver binden, daß in Oesterreich.Ungarn die Voraussetzun gen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende einen Schutz für seine Marken beanspruchen kann, sowie daß der Anmeldende Inhaber der von ihm geführten Firma ist. 3. Der Eingabe muß ferner eine deutliche Dar stellung der Warenzeichen auf dauerhaftem Papiere, höchstens 3 Centimeier hoch und 3 Centimeter breit, in vier Exemplare» in nicht befestigtem Zustande (also B. nicht aufgeklebt) angeschlossen werden. sonale

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